Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012  (Gelesen 66091 mal)

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Offline horst redeker

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #75 am: 15. Dezember 2011, 20:34:31 »
Solche Typen wie Hans im Glück und der fröhlich strammpelnde Radfahrer sind in diesem Forum wahrlich überflüssig. Diese Menschen streuen sich als Berufsoptimisten, wenn es um die EGNW geht, Sand in die rosarot gefärbten Augen. Zur Sache: Ich habe mir heute erlaubt, alte, gute Kontakte zu Schwäbisch Hall zu aktivieren. weil der jetzige Vorstand seine Mitglieder nur spärlich oder garnicht informiert. SW kämpft für die EGNW mit EON und anderen Netzbetreibern sehr erfolgreich. Den SW-Mitarbeitern wird es [mit großer Wahrscheinlichkeit gelingen, den Strom ab 1.1.2012 fast zu 100% in alle Netze einzuleiten SW hat derzeit viel zu tun, um die Fehler des Vorstandes nachzuarbeiten. Diese, meine Information, soll die Befürworter der EGNW stärken, sie können viele skeptische und total verunsicherte Mitglieder beruhigen und sie auffordern, die Schreiben der EON im hohen Bogen in den Papierkorb zu werfen.
Horst Redeker

Offline angeljustus

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #76 am: 15. Dezember 2011, 20:45:42 »
Dem kann ich nur zustimmen!

Ohne sherpa würde gar nix mehr laufen. Da ist noch schwäbische Gründlichkeit am werkeln.

Deshalb ist die Referenzliste entsprechend lang, und bietet einige Alternativen zu den Genossenschaften!

Zudem ist bei einem Wechsel zu einem Unternehmen in der Referenzliste die Abwicklung gewährleistet, da sherpa ja auch die Daten hat!

Soll absolut keine Werbung sein, nur ein kleiner Tipp am Rande........ :tongue:

Offline Netznutzer

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #77 am: 15. Dezember 2011, 23:21:15 »
Es ist ja lobenswert, wenn hier die Genossenschaft mit Ihrem Tiun von allen Seiten verteidigt wird. Fakt ist jedoch, dass es zum 01.01.2012 mindestens einen Bilanzkreiswechsel gibt, der spätestens zum 30.11.2011 per elektronicher Änderungsmeldung jedem Netzbetreiber mitgeteilt werden musste. Lag diese Meldung nicht vor, dann ist man ab 01.01.2012 in der Ersatzversorgung, sofern man als Haushalötskunde beim Netzbetreiber geführt wird. UND ob DAS funktioniert hat, weiss hier weder ein gerts noch ein hanshans. Die Aussage der SW Hall
Zitat
mit großer Wahrscheinlichkeit gelingen, den Strom ab 1.1.2012 fast zu 100% in alle Netze einzuleiten
zeigt, das hier wohl die Schwierigkeiten liegen/lagen. Wenn also Netzbetreiber trotz der gesetzlichen Verpflichtung, den Ersatzersorgungsauftrag an der Grundversorger zu erteilen, eine durchgängige Belieferung der Genossenschaft zu ermöglichen, dann gebührt dem Tun ein Lob, statt hier vom System der Disriminierung zu ätzen.

Gruß

NN

Offline Neu-Genosse

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #78 am: 16. Dezember 2011, 10:20:53 »
Habe heute von der EWE-Netz Mitteilung über den Wechsel von Energiesüd nach EGNW zum 1.1.2012 erhalten. \"Ihr neuer Stromlieferant Energiegenossenschaft Nordwest hat die Belieferung Iherer Entnahmestelle mit elektrischer Energie mit dem Gerät xxxxx zum 1.1.2012 angemeldet.\"

Aus meiner Sicht läuft der Wechsel also rund. Wenn andere Netzbetreiber nicht in der Lage sind das richtige Formschreiben zu versenden kann das wohl nicht der EGNW angelastet werden. Das ist als ob das Pferd geprügelt wird, weil die Achse gebrochen ist.
Der Neu-Genosse

Offline Didakt

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #79 am: 16. Dezember 2011, 11:30:39 »
@ Netznutzer

Danke für Ihren informativen, aufklärenden Beitrag.
Die EGNW wird entgegen Ihrer Annahme wegen der mangelhaften Informationspolitik eben nicht von allen Seiten verteidigt. Sie erhellen doch nachvollziehbar deren Versäumnisse. Augenscheinlich sind die erforderlichen Änderungsmeldungen nicht fristgerecht an alle beteiligten Netzbetreiber ergangen. Sonst gäbe es den hier aufgezeigten Schlamassel doch nicht. Die Folge davon ist möglicherweise, dass sich die Kunden neben den Auseinandersetzungen mit den Ersatzversorgern obendrein auch noch mit Haftungsfragen gegenüber der EGNW herumplagen müssen. Das alles hätte bei einer ordnungsgemäßen Arbeitsweise der EGNW vermieden werden können. Insofern ist eine barsche Kritik durchaus angebracht.

Zu bedenken ist doch bei alledem, dass sich die Leser dieser Forumsbeiträge weitestgehend selbst behelfen werden, und die nötigen Schlüsse daraus in eigener Regie umsetzen können. Anders sieht es aber bei dem Großteil der normalen, vor allem älteren Haushaltskunden aus, insbesondere wenn sie sich ohne Internetanschluss und PC gegen diese Misslichkeiten wehren müssen, die im wahrsten Sinne des Wortes aus heiterem Himmel über sie hereingebrochen sind. Sind wir angesichts dieses Versorgergewusels schon so weit gekommen, dass der Energiebezug nur noch unter anwaltlicher Begleitung zu besorgen ist? Es wäre ein trauriger Zustand!

Offline gerts

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #80 am: 16. Dezember 2011, 13:46:17 »
Das ist schon richtig. Ich habe aber ja dargestellt, dass eon-Avacon den Hintergrund eben wohl ganz bewußt offen und damit im Unklaren gelassen hat. Man tut - und für mich sieht das sehr nach Täuschungsabsicht aus - ganz einfach so, als sei man unabweichlich neuer Kunde bei eon-Avacon und nicht etwa nur für 3 Monate in der Ersatzbelieferung durch den Grundversorger.
Ich habe deshalb je eon-Avacon zur Klarstellung aufgefordert, hatte aber eigentlich keine große Hoffnung.
Nun gibt es aber seit ganz kurzer Zeit ein gesetzliches und für den Verbraucher kostenloses Schlichtungsverfahren nach den §§ 111 a ff. EnWG (siehe unter: http://www.schlichtungsstelle-energie.de/ ). Dies bedeutet, dass der Sachverhalt einfach auch per email vorgetragen werden kann, keine Zustellungsfehler geltend gemacht werden können und eon-Avacon innerhalb von 4 Wochen nun gesetzlich zur Antwort verpflichtet ist. Dann muss eon-Avacon nun ja wohl einen verbindlichen Grund nennen.
Ich hoffe, dies hilft uns allen. Selbstverständlich hoffe ich auch, dass man bei der EGNW keine Fehler gemacht hat, ohne hier leider aber sicher zu sein können.
gerts

Offline Didakt

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #81 am: 16. Dezember 2011, 17:20:18 »
Zitat
von gerts
…und für mich sieht das sehr nach Täuschungsabsicht aus -
Da könnte was dran sein. Wer lange mit dem „Saftladen“ zu tun hatte, weiß, dass von dort aus mit jeder Schandtat zu rechnen ist. In dessen Reihen sind aus Erfahrung Überrumpelungstrickser neben „Schwachköpfigen“ EDV-Anlagen (you don\'t get what you have entered) tätig. Wehret also den Anfängen!

Offline Christian Guhl

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #82 am: 16. Dezember 2011, 17:33:54 »
Ich habe heute mit dem Netzbetreiber Eon-Avacon AG telefoniert. Folgende Aussage :
Die EnerGenSüd hat die Kunden zum 31.12.2011 abgemeldet. Die EGNW hat aber keine Neuanmeldung zum 01.01.2012 vorgenommen. Da nunmehr kein Stromversorger mehr vorhanden war, wurde das der Vertrieb GmbH mitgeteilt und diese übernehmen nun die Versorgung. Die EGNW muss eine Neuanmeldung der Kunden vornehmen, dann wäre die Einstufung in die Grundversorgung hinfällig. Als Kunde bräuchte man nichts zu tun. Es hänge jetzt alles von der EGNW ab.

Offline horst redeker

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #83 am: 16. Dezember 2011, 19:06:05 »
Und noch immer kein Wort, geschweige aufklärendes Wort vom Vorstand der EGNW. Dem Vernehmen nach hat  Heinz Sihler nun nach FAST 3 MONATEN \"gut bezahlter Bedenkzeit\" den Vorstandsposten per Notar beantragt. Bis zur Eintragung ist die EGNW nicht verhandlungsfähig. Das GENO-Gesetz schreibt bindend vor: Es müssen 2 Vorstandsmitglieder und 3 Aufsichtsräte vorhanden sein. Beides erfüllt die EGNW vermutlich derzeit nicht. Deshalb ist die begleitende Bank besonders vorsichtig, weil sie für mehrere 100 000 Euro für den Bezug von Energie Sicherheiten aus den Rücklagen der EGNW bilden muss. Deshalb zieht sich der Vorstand die Decke über den Kopf, um den selben nicht zu riskieren. Es muß jetzt dringend eine ausserordentliche Hauptversammlung her, um die EGNW noch zu retten.
Freundlicher Gruß
H. Redeker

Offline uwes

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #84 am: 16. Dezember 2011, 22:09:51 »
Zitat
Original von horst redeker
Und noch immer kein Wort, geschweige aufklärendes Wort vom Vorstand der EGNW. Dem Vernehmen nach hat  Heinz Sihler nun nach FAST 3 MONATEN \"gut bezahlter Bedenkzeit\" den Vorstandsposten per Notar beantragt. Bis zur Eintragung ist die EGNW nicht verhandlungsfähig. Das GENO-Gesetz schreibt bindend vor: Es müssen 2 Vorstandsmitglieder und 3 Aufsichtsräte vorhanden sein. Beides erfüllt die EGNW vermutlich derzeit nicht.

Da dürfte so nicht stimmen. Die Eintragung im Register ist (lediglich) deklaratorischer Natur. Wenn die Anmeldung via Notar erfolgt ist, muss es eine Beschlussfassung des Aufsichtrats geben. Liegt die vor, hat die EGNW 2 Vorstände und ist somit komplett. Auf die notgedrungen erst später nachfolgende Eintragung kommt es nicht an.

Zitat
Original von horst redeker Es muß jetzt dringend eine ausserordentliche Hauptversammlung her, um die EGNW noch zu retten.

Die Hauptversammlung kann nicht den Niedergang oder die Rettung bewirken. Die Arbeit in der EGNW ist schon deutlich anspruchsvoller geworden. Ein bezahlter Vorstand, ein eigenverantwortliches Büro. Die EGNW muss und wird wachsen. Das muss auch gelernt werden.
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Offline PLUS

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #85 am: 16. Dezember 2011, 23:22:42 »
Zitat
Original von uwes
Die Eintragung im Register ist (lediglich) deklaratorischer Natur. Wenn die Anmeldung via Notar erfolgt ist, muss es eine Beschlussfassung des Aufsichtrats geben. Liegt die vor, hat die EGNW 2 Vorstände und ist somit komplett. Auf die notgedrungen erst später nachfolgende Eintragung kommt es nicht an.
    Wenn ..., ja das ist dann so! Die Eintragung der Genossenschaft hat konstitutive Wirkung. Sie erlangt dadurch die Rechtsfähigkeit. Alle weiteren Eintragungen sind deklaratorisch.
Zitat
Amtsgericht Ulm Aktenzeichen: GnR 720022  Bekannt gemacht am: 31.10.2011 22:00 Uhr

Veränderungen
26.10.2011
EnerGen Süd eG, Ulm (Tokajerweg 96, 89075 Ulm). Nicht mehr Vorstand: Sihler, Heinz, Ulm, *15.04.1943.
    Hier fehlt dann noch die Enlastung durch die nächste Vertreterversammlung der Energen Süd eG.

    .... und wenn schon  so genau ... , bei einer Genossenschaft gibt es entweder eine Generalversammlung oder eine Vertreterversammlung!

Offline horst redeker

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #86 am: 17. Dezember 2011, 14:50:08 »
Als Rechtsanwalt sollten Sie wissen, unter Verträge gehören die Unterschriften von 2 Vorstandsmitgliedern , die beim Amtsgericht eingetragen sind. Erst dann ist der Vorstand für seine Entscheidungen auch rechtlich zu belangen. Ebenso sind 3 Aufsichtsratsmitglieder gesetzlich erforderlich, um den Vorstand in seine Schranken zu weisen. Das, jedoch ist nur ein Nebenschauplatz. Tatsache ist, durch Entscheidungen des Aufsichtsrates ist der Vorstand in die Lage versetzt worden, ohne entsprechendes Kontrollorgan seine fehlerhaften Kalkulationen für Strom und Gas umsetzen zu können. Kommen Sie vom Fahrrad herunter und wetten Sie mit mir, wann die nächste Preiserhöhung kommt. Im nächsten Beitrag werde ich dezidiert aufzeigen, wo das viele Geld verbraten wird und den Genossen endlich die Augen geöffnet werden, warum die EGNW viel zu teuer sein muss.
Gruß
H. Redeker

Offline uwes

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #87 am: 18. Dezember 2011, 12:14:44 »
Zitat
Original von PLUS
Zitat
Original von Uwes: Die Eintragung im Register ist (lediglich) deklaratorischer Natur.
Zitat
Original von PLUS: Wenn ..., ja das ist dann so! Die Eintragung der Genossenschaft hat konstitutive Wirkung. Sie erlangt dadurch die Rechtsfähigkeit. Alle weiteren Eintragungen sind deklaratorisch.

Natürlich geht es nur um die Eintragung des Vorstands. Die Genossenschaft ist ja bereits eingetragen. Durch die Bestellung ist die Genossenschaft ordnungsgemäß vertreten, nicht durch die erst später erfolgende Eintragung, die - wie von ihnen richtig ausgeführt - nur deklaratorischen Charakter hat.
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Offline gerts

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #88 am: 19. Dezember 2011, 18:43:47 »
Schreiben von e-on Avacon Vertrieb und Netzbetrieb zum Anschlussnutzungsverhältnis

Heute, 15.16 Uhr, habe ich per Mail das Antwortschreiben von e-on Avacon Netzbetrieb erhalten. Nachdem die Aufgaben des Netzbetreibers freundlich erläutert werden, schreibt e-on folgendes:
Zitat:
\"Ihr Versorgungsunternehmen EnerGen Süd eG hat zum 31. Dezember 2011 eine Netzabmeldung geschickt, was sicherlich aufgrund der internen Änderungen bei diesem Anbieter erforderlich war.
Eine neue Netzanmeldung zum 1 Januar 2012 haben wir jedoch nicht erhalten, sodass Sie ab dem Zeitpunkt in Ersatzversorgung vom örtlichen Grundversorger E.ON Avacon Vertrieb GmbH beliefert werden. Neben unserer Bestätigung zum Anschlussnutzungsverhältnis vom 11. Dezember erhalten Sie vom Grundversorger noch das Schreiben zum Versorgungsbeginn.\" (Anmerkung: dieses Schreiben haben wir ja schon vorher erhalten)
\"Unsererseits ist eine ordnungsgemäße und rechtmäßige Bearbeitung erfolgt. Bitte klären Sie die Unstimmigkeiten mit Ihrem Wunschversorger.\" Zitat Ende.

Ich habe das Schreiben sofort per Mail an die EGNW weitergeleitet und warte nun auf eine hoffentlich klare Antwort.
gerts

Offline thomas.wiegand

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #89 am: 20. Dezember 2011, 17:00:19 »
Nach einer Reise laß ich eine Mail der EGNW am vergangenen Freitag, daß Briefe der E.ON bezüglich einer Grundversorgung gegenstandslos sind. Unzählige Mitglieder, die wir mit in die EGNW geworben hatten riefen an, weil sie verunsichert sind. Das waren Mitglieder ohne Internet. Der Vorstand oder Mitarbeiter waren am vergangenen Freitag um 12.00 Uhr nicht erreichbar, obwohl nach Information der EGNW Seite bis 13.00 Uhr jemand erreichbar sein sollte. Nach zwei Mails am Freitag mit der Bitte, die Mitglieder der EGNW ohne Internet kurzfristig per Brief zu informieren, erhielt ich erst heute am Nachmitteag eine Antwort. Dies lautete: \"Es steht alles wissenswerte in dem Schreiben, daß Sie bereits erhalten haben ....
Raten Sie ihren Kunden, Widerspruch bei der Avacon einzulegen, mehr wissen wir auch nicht.\"
Keine Anrede, keine Unterschrift, keine Beantwortung der Hinweise und der Bitte.
Die EGNW scheint ihre Aufgaben nicht mehr sachgerecht erfüllen zu können und verschiebt ihre Aufgaben auf Andere. Mitglieder der EGNW ohne Internet werden nicht informiert und zahlen möglicherweise die geforderten Beträge der E.ON, weil sie es besser nicht wissen.
Das ist so nicht akzeptabel!
InteressenGemeinschaft Energiepreise Lüneburg - IGEL -
www.igel-lueneburg.de

 

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