Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012  (Gelesen 66023 mal)

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Offline Energiesparer51

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #60 am: 14. Dezember 2011, 07:35:32 »
Zitat
Original von uwes
Ich bekam gestern den Brief von der EWE Netzgesellschaft. Der Wechsel von der Energen Süd zur EGNW per 31.12.2011/1.1.2012 wurde bestätigt. Ich wurde gebeten, am 31.12.2011 den Zähler abzulesen.

Damit ist alles gesagt und für mich alles klar.

Der Wechsel klappt reibungslos. Ich werde ab dem 1.1.2012 von \"meiner\" Genossenschaft beliefert.

Also Post vom Netzbetreiber und nicht vom Grundversorger! Das sollte auch ein genossenschaftlicher Energiehändler wohl unterscheiden können.
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline bolli

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #61 am: 14. Dezember 2011, 08:17:48 »
Zitat
Original von Energiesparer51
Also Post vom Netzbetreiber und nicht vom Grundversorger! Das sollte auch ein genossenschaftlicher Energiehändler wohl unterscheiden können.
Hier ist wohl von zwei unterschiedlichen Dingen die Rede. SIE meinen den Verfahrensweg, den uwes gepostet hat

Zitat
Original von uwes
Ich bekam gestern den Brief von der EWE Netzgesellschaft. Der Wechsel von der Energen Süd zur EGNW per 31.12.2011/1.1.2012 wurde bestätigt. Ich wurde gebeten, am 31.12.2011 den Zähler abzulesen.

Damit ist alles gesagt und für mich alles klar.

Der Wechsel klappt reibungslos.
Dann ist alles gut gelaufen und man kann sich zurück lehnen.

Die EGNW meint mit Ihrer Aussage

Zitat
Sie erhalten ein Schreiben von Ihrem Grundversorger (EWE, Avacon o.ä.), dass Sie wieder Kunde dort sind. DAS STIMMT SO NICHT.
aber wohl eher diesen Fall

Zitat
Original von Klaus, Krs. PB
Stimmt. Mir ist ähnliches passiert. Bin Mitglied bei EGNW (dachte ich zumindest). Doch die Abrechnung soll über EGSüd erfolgen, die mir auch das Zustandekommen des Stromliefervertrags seinerzeit bestätigten (hmm, Vollmacht .. O.K).
Heute krieg ich ein Schreiben meines Grundversorgers, E.ON WW, die mir mitteilen, daß sie sich freuen, mich ab 01.01.2012 wieder als Stromkunden in der Grundversorgung zu begrüßen ... (siehe auch hier )
Hier hat dann nämlich eben nicht alles geklappt.  X(

Man sollte nicht immer direkt draufhauen, weil\'s gerade so schön ist.  8)

Offline Energiesparer51

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #62 am: 14. Dezember 2011, 08:58:48 »
völlig richtig! Wenn der Grundversorger einen als neuen Kunden begrüßt, dann scheint der Wechsel nicht geklappt zu haben. EGNW schreibt aber so, als würden sie auch in einem solchen Fall ab 1.1. liefern und ein Schreiben des Grundverorgers mit der Bitte um Ablesung wäre in dem Wechselprozess ganz normal.

Das ist es meiner Meinung nach aber nicht, normal ist nur ein evtl. Schreiben des Netzbetreibers.
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline Christian Guhl

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #63 am: 14. Dezember 2011, 19:03:32 »
Unser Grundversorger Eon-Avacon teilt den EGNW-Kunden mit, dass sie sich ab 01.01. in der Grundversorgung befinden, da die Genossenschaft den Liefervertrag gekündigt hat.
Das gleiche hatten wir vor wenigen Monaten beim Erdgas auch schon mal. Leider werden die Kunden nicht über die Zusammenhänge informiert. Es gibt jetzt einen hauptamtlichen Geschäftsführer (mit fürstlichem Gehalt), ein Büro und weitere Angestellte. Trotzdem hat sich nichts verbessert. Da ich (leichtsinnigerweise) massiv für die EGNW geworben habe, steht bei mir das Telefon zur Zeit nicht still. Die Kunden sind zutiefst verunsichert und wissen nicht, wie sie reagieren sollen. Ein Rundschreiben könnte das klären. Vielleicht sollte ich der EGNW mal meine Zeit in Rechnung stellen, die ich mit der Beratung (und Beruhigung) ihrer Mitglieder verbringe.

Offline horst redeker

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #64 am: 14. Dezember 2011, 20:41:40 »
Sehr geehrter Herr Guhl, der Auftritt von EON Avavcon bei der Belieferung von Gas durch die EGNW war auf ihren Raum begrenzt. Da konnte der alte Vorstand dem Giganten den Schneid abkaufen und pünktlich zum 1.10.2011 Gas an unsere Mitglieder liefern. Sie hatten richtig vermutet: Es war ein Rachefeldzug von EON gegen das von Ihnen erwirkte Urteil in Braunschweig. Jetzt kommen nicht nur bei Ihnen die Telefonate an, sondern auch bei mir. 108 Telefonate sind bei mir angekommen und zwar aus der gesamten Bundesrepublik. Die Mitglieder sollen alle in die Grundversorgung fallen. Die Anrufer erinnern sich an meine Nummer, sind total verunsichert und beschweren sich, dass der Vorstand und das Büro seit 2 Tagen nicht zu erreichen ist. Ich kann auch nicht helfen, weil mir jegliche Info vom Vorstand fehlt. Der Aufsichtsrat rät mir, eine neue Telefonnummer zu beantragen. Eine tolle Idee°!!° Service ist, wenn man trotzdem lacht.
Horst Redeker

Offline Didakt

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #65 am: 15. Dezember 2011, 11:40:32 »
Zitat
Original von Klaus, Krs. PB

Heute um 18.25 Uhr erhielt ich - neben vielen kryptischen Zeichen - per Mail folgendes von EGNW:
Sehr verehrte Mitglieder und Kunden der EnergiegenossenschaftDiejenigen unter Ihnen, die einen *Strom*auftrag erteilt haben werden sich in diesen Tagen wundern. Sie erhalten ein Schreiben von Ihrem Grundversorger (EWE, Avacon o.ä.), dass Sie wieder Kunde dort sind. DAS STIMMT SO NICHT. Wir haben Sie fristgerecht vor dem 01.12.2011 bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber angemeldet.Die Energiegenossenschaft Nordwest eG hat sich zum 31.12.2011 von dem bisherigen Stromlieferanten EnerGen Süd getrennt, um ihre Kunden ab jetzt selber zu beliefern. Ab dem 01.01.2011 erhalten Sie also ihren Strom DIREKT von uns.Zu diesem Zweck muß eine Zwischenabrechnung erfolgen. Sie erhalten also eine Aufforderung ihres Grundversorgers zum 31.12.2011 abzulesen. Das sollten Sie dann auch tun und sich (wie immer) den Zählerstand zu Kontrollzwecken notieren.Das ist der Grund und nichts weiter. Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen, daß Sie Weihnachten ohne Lichter am Baum sitzen.Vielen Dank undfreundliche Grüße*/Energiegenossenschaft Nordwest eG/**/Horst Mücke/*i.A. Monika Monse-- EGNWEnergiegenossenschaft Nordwest e.G.Hannoversche Str.
16930823 GarbsenTel.: 05137 -

Dieses Geschreibsel ist die reinste Offenbarung über den Zustand der EGNW. Die Handhabung der hier diskutierten Systemumstellung beleuchtet sehr deutlich die dilettantische Vorgehensweise in dieser Angelegenheit. Die Akteure sind weit entfernt von einer professionellen und kundendienstlichen Arbeitsweise. Das operative Geschäft wird trotz personeller Veränderungen weiterhin leider nur auffallend laienhaft bewerkstelligt.
Es ist fraglich, ob sich die Genossenschaft in diesem Zustand dauerhaft am Markt etablieren kann. Kunden reagieren auf solche anhaltenden Unzulänglichkeiten mit Recht äußerst kritisch und sensibel.

Offline Christian Guhl

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #66 am: 15. Dezember 2011, 13:01:57 »
Das Problem ist, das diese Mitteilung nur Kunden bekommen haben, die eine Mail-Adresse haben. Hauptsächlich ältere Kunden ohne Internet wissen bis heute nicht woran sie sind. Das ist umso schlimmer, als Eon-Avacon bereits Abschlagzahlungen für die angeblich kommende Grundversorgung verlangt.

Offline Energietourist

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #67 am: 15. Dezember 2011, 13:19:23 »
@Christian Guhl
lassen wir mal die Kirche im Dorf. Mir hat die Avacon auch geschrieben, dass ich ab Januar wieder in ihren Reihen bin - und mal gleich meinen Stromabschlag um 30€ erhöht, dabei habe ich von Energensüd 40€ Guthaben bei der letzten Abrechnung gehabt. Das Gleiche haben sie mir auch vor Monaten beim Gas geschrieben und jetzt werden die Abschläge von EGNW abgebucht. Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Bei der EGNW läuft nicht alles so, wie es eigentlich sein sollte, aber die Avacon ist und bleibt der allerletzte Laden - siehe heute nur wieder die Braunschweiger Zeitun

Offline gerts

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #68 am: 15. Dezember 2011, 16:32:39 »
Das finde ich auch so. Ich habe übrigens nach einigen Versuchen die Geschäftsstelle und auch Herrn Mücke telefonisch erreicht.

Jetzt wird es aber noch besser! Auch ich habe von eon-Avacon---Vertrieb--- mit Datum vom 09.12.2011 die angebliche Vertragsbestätigung zur Belieferung ab 01.01.2012 erhalten und gestern per Mail um Klärung gebeten.
Heute erhalte ich nun von eon---Netzkundenservice --- mit Datum vom 11.12.2011 eine \"Bestätigung über das Anschlussnutzungsverhältnis\" unserer Verbrauchsstelle mit eon-Avacon!!! zum 01.01.2012.
Ich habe folgende Mail eben abgesandt:
Vertragskonto xxxxxxxxxxx
Ihr Schreiben vom 11.12.2011

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Ihrem heute bei uns eingegangenem Schreiben vom 11.12.2011 bestätigen Sie ein angeblich bestehendes Anschlussnutzungsverhältnis zwischen uns und der Fa. E.ON Avacon AG Helmstedt.

Uns ist nicht bekannt, einen derartigen Vertrag abgeschlossen zu haben. Wir beabsichtigen dies auch nicht.

Wir sind Mitglied bei der Energiegenossenschaft Nordwest eG (EGNW) und beziehen von dort  unseren Strom. Dies muss Ihnen als Netzbetreiber zwingend auch bekannt sein.

Im Nachhinein wundern wir uns allerdings sehr, denn obwohl wir seit 1 Jahr über über Ihr Netz den Strom von der EGNW beziehen, haben wir bisher kein entsprechendes Bestätigungsschreiben von Ihnen erhalten.

Auf Anfrage wurde mir seitens der EGNW mitgeteilt, dass dort zwar der Dienstleister gewechselt worden sei, wir aber zweifelsfrei auch weiterhin von dort aus mit Strom beliefert werden.

Falls es aus Ihrer Sicht einen Grund für die Annahme gibt, dass zum 01.01.2012 die Stromlieferung durch die EGNW endet, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich verbindlich mit, damit wir uns fristgerecht um ein neues Belieferungsverhältnis durch --- einen Stromanbieter unserer Wahl --- kümmern können.

Wir fordern Sie hiermit nochmals dringend auf, eine unverzügliche Klärung der Angelegenheit herbeizuführen und uns entsprechend zu informieren.

Für den Fall, dass uns durch Ihr Verhalten (keine oder zu späte Information) finanzielle Nachteile entstehen sollten, behalten wir uns schon jetzt ausdrücklich vor, entsprechende Forderungen geltend zu machen.

Nachrichtlich zur Mitkenntnis an EGNW.
Mit freundlichen Grüßen

Ich hoffe, dass diese Info auch anderen Betroffenen hilft und berichte natürlich über den Fortgang.
gerts

Offline Hans Hans

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #69 am: 15. Dezember 2011, 17:07:21 »
Liebe Leute,
in meinem Beitrag v. 16.11. hatte ich gehofft, dass einige schlaue \"Füchse\" und \"IGEL\" Positives für den Fortgang der EGNW beitragen könnten.
Abgesehen von nur wenigen Positivdenkern im Forum, stelle ich fest, dass scheinbar und überwiegend nur \"frustrierte Klugscheißer\" ihren Mist verbreiten wollen.
Im Umgang z.B. mit Eon-Avacon oder anderen Monopolisten - damit meine ich Netzbetreiber und Grundversorger in einer Hand, \"formal\" getrennt natürlich-sollten , ja müssten die \"Experten\" eigentlich wissen, dass z. B. die \"Kundenbegrüßung\" und dubiose \"Vertragsbestätigung\" mitunter provoziert, also grundlos manipulierte \"Kundenpflege\" ist.
Das ist Teil des \"Systems\" und \"Kundendienst\", bei dem offensichtlich Daten nach gutdünken verzögert oder schnell durchgereicht werden.
Es ist nicht immer die Verantwortlichkeit des anderen Anbieters, hier z.B. die Genossenschaft, dass es zu Vertögerungen im Wechsel schlechthin kommt.
Im aktuellen Fall ist davon auszugehen, dass EGNW wie beschrieben vor dem 1.12.11 die Netzbetreiber informiert und angemeldet hat. Gleichzeitig hat wohl EnerGen Süd z.B. abgemeldet. Die Abmeldedaten werden sofort zum Grundversorger durchgereicht. Eine gewisse Absicht unterstellt, wird die Anmeldung verzögert angenommen und bearbeitet und der Verbraucher hat das Nachsehen,weil er sich in der Grundversorgung sieht. Das ist \"Verbrauchstellenpflege \" . Dieses Gebahren wäre ggf. aber nachvollziehbar, weil das Datum der Anmeldebestätigung des Netzbetreibers bei EGNW vorliegen müsste.
Ich denke unser Wechsel dürfte in Ordnung gehen und der Netzbetreiber wird sich in Kürze mit einem Systemfehler(wie immer) entschuldigen.
Im übrigen ist schon bemerkenswert, dass gerade diejenigen sich permanent zu Wort melden, die irgendwie verschlissen, gescheitert oder ihre Anerkennung verspielt haben, sich aber mit Nebensächlichkeiten äußerst(wieder) interessant machen wollen.
Nur Mitglied und /oder Berater der EGNW zu sein, aber nicht (mehr) Bezieher von Energie - hörte man da nicht vom klügsten Berater über einen besseren Anbieter- z.B.
Stadtwerke Garbsen o. ä. ? - berechtigt allenfalls zu einem Inforecht bezüglich der Einlage(n) bzw. Dividende.
Ansonsten sind derartige Mitglieder für mich schmarotzende Besserwisser. Beratung von solchen Leuten sind selbst Kosten frei noch zu teuer, geschweige denn materiell entlohnenswert.
Ich hoffe jedenfalls darauf-bei der jetzt komplett erreichten Selbstständigkeit von EGNW- dass diese Genossenschaft weitergehende positive Impulse, Verbesserungsvorschläge und Kontinuität erreicht, was diese stärker machen würde und die Preisgestaltung moderat am Limit und immer vorteilhaft in Abgrenzung zu anderen Anbietern sein wird, sowie  Fehler wie bei EnerGen Süd vermieden werden. Das sollte zumindest das Bestreben sein.

Freundliche Grüße

Offline Neu-Genosse

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #70 am: 15. Dezember 2011, 18:06:58 »
@ Herrn Guhl

Sie behaupten hier im Forum in mehreren Beiträgen, dass die EGNW einen Geschäftsführer hat. Lt. Impressum gibt es 2 Vorstände, Herr Sihler dabei als Vorsitzender Nachfolger von Herrn Redeker. Wer ist denn daneben Geschäftsführer, der dann ja auch unter die Impressumspflicht fallen würde und im Register einzutragen wäre. Zum anderen schreiben sie ebenfalls wiederholt von einer nach Ihrem Gefühl wohl überhöhten Vergütung. Anscheinend haben Sie hier einen Wissensvorsprung. Würden Sie auch verraten wie hoch diese Vergütung ist? Dann könnte auch ich mir ein Urteil darüber bilden, ob diese Vergütung wirklich so abgehoben ist oder ob Ihre wiederholten Behauptungen hierzu evtl. reine Polemik sind.
Der Neu-Genosse

Offline Didakt

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #71 am: 15. Dezember 2011, 18:22:15 »
Zitat
von Hans Hans

…stelle ich fest, dass scheinbar und überwiegend nur \"frustrierte Klugscheißer\" ihren Mist verbreiten wollen.

Aus dieser Riege sollten Sie sich aber auf keinen Fall auslassen!

Ich habe zwei nette ältere, unbedarfte Damen aus der Nachbarschaft für die EGNW akquiriert, die im Umgang mit der jetzt auf sie zugekommenden Situation völlig überfordert und darüber äußerst aufgebracht sind. Sie sind bislang mit keiner Silbe von der EGNW informiert worden und außer Stande, die ominösen Schreiben der E.ON Avacon mit den erhaltenen Vertragsunterlagen richtig einzuordnen.
 
Ich werde den Damen hilfreich zur Seite stehen. Die Nachsicht für die EGNW war lange Zeit vorhanden. Nun ist sie aber verbraucht! Für den dort fabrizierten Murks habe ich kein Verständnis mehr.

Ebenfalls freundliche Grüße

Offline gerts

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #72 am: 15. Dezember 2011, 18:28:55 »
Ich gehe davon aus, dass ich mit dieser Kritik nicht gemeint war. Aber auch, wenn das festgestellte Verhalten der Energiekonzerne \"Teil des Systems\" ist, sollte man es ja wohl nicht einfach hinnehmen.
Mir ist zu dem von mir oben geschilderten Verfahren von eon-Avacon noch die Überlegung eingefallen, ob das Geschäftsgebahren hier nicht eventuell sogar einen strafrechtlich relevanten versuchten Betrug darstellen könnte:

Ohne dass ein Grund genannt wird und ohne irgendeinen Hinweis darauf, dass mein bisheriger Stromlieferant vielleicht nicht mehr liefern kann und dann hier eigentlich eine Ersatzbelieferung durch den Grundversorger mit Strom erfolgen müßte, wird durch die beiden Schreiben zusammen der Eindruck erweckt, es bestehe ab 01.01.2012 ein Stromlieferungsvertrag mit eon-Avacon über Strom in der Preisgruppe Alpha, der sicher nicht zu den derzeit preisgünstigsten Angeboten auf dem Markt zählen dürfte.

Wäre ich unbedarfter und durch die Konzerne verunsicherter Stromkunde, und das sind sicher nicht wenige Menschen, dann könnte ich aus dem Wort \"und\" im Anschreiben vom 09.12.2011 nur entnehmen, das eon-Avacon eben \"auch\" Grundversorger ist. Ich denke, dass den Netzbetreiber hier auch eine Aufklärungspflicht treffen könnte.

Würde ich dem mit beiden Anschreiben zusammmen erweckten Anschein folgen - das zweite Schreiben untermauert das erste ja noch, dann hätte dies für mich den Glauben daran zur Folge, dass ich ab 01.01.2012 unabdingbar fester neuer Kunde bei eon-Avacon wäre. Dass es sich um einen sicher nicht gerade günstigen Tarif handeln könnte, wird sicher vielen Kunden dabei nicht bewußt werden.
Der Vermögensnachteil würde dadurch enststehen, dass im Gefühl des Ausgeliefertseins gar nicht mehr nach einem günstigeren Stromanbieter gesucht sondern einfach nur gezahlt wird - die Abbuchungsermächtigung lag ja auch bei.
Ich denke, wenn es denn passt, müsste man es auch solchen Verantwortlichen einmal ungemütlich machen. Vielleicht ergibt sich für jemanden die Gelegenheit.
gerts

Offline angeljustus

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #73 am: 15. Dezember 2011, 19:25:44 »
@hans hans

Was ist das denn? Hans im Glück? Oder auf der Suche mit unqualifizierten Kommentaren Stunk zu machen?

Solche Leute werden hier im Forum wirklich nicht gebraucht!!!!!!!

Hier sollte der Mod mal einschreiten, um solchen Schwachmaten mal Einhalt zu gebieten........

Offline Didakt

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #74 am: 15. Dezember 2011, 20:18:40 »
@ gerts

Nein, Sie waren selbstverständlich nicht gemeint!
Ihre vorstehende Einlassung nebst Antwortvorschlag an den „Saftladen“ ist für viele Betroffene dankenswerterweise sicherlich eine hilfreiche Unterstützung gegen dieses unlautere Vorgehen. Für empfehlenswert halte ich auch, dem „Laden“ im besagten Schreiben betrügerische Absichten zu unterstellen, die ggf. verfolgt würden. Bei diesen Leuten hilft nur eindeutiger „Klartext“.

 

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