Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012  (Gelesen 80371 mal)

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Offline horst redeker

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #105 am: 03. Januar 2012, 21:13:01 »
Nach dem ich das Angebot des Lieferanten geprüft habe, habe ich meinen Strom dort gestellt. Zugleich habe ich Herrn Röttges und Herrn Kreye dieses Angebot für die EGNW unterbreitet. Dieses Angebot wurde wieder ohne Diskussion abgelehnt. Die Scheinheiligen können sich offensichtlich daran nicht erinnern. Habe Mailbelege dafür. Ich gebe die Anträge nur an mir bekannte Menschen weiter, die mch derzeit auf die Ungereimtheiten in der EGNW direkt ansprechen und mich dafür verantwortlich machen, dass ich ihnen einst die ERfolgsstory EGNW nahe gebracht habe. H. Redeker

Offline Didakt

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #106 am: 12. Januar 2012, 17:22:16 »
Nun schrecken die administrativ tätigen Akteure der EGNW auch vor kriminellen Handlungen nicht mehr zurück.
Mein ordnungsgemäß gekündigter Liefervertrag Strom mit der EGNW/EnerGen Süd endete am 31.12.2011. Gleichzeitig habe ich auch die erteilte Einzugsermächtigung storniert. Die EGNW hatte die Vertragskündigung bestätigt.
Heute stelle ich fest, dass ein völlig aus der Luft gegriffener Betrag als Monatsabschlag 01/12 von meinem Girokonto abgebucht worden ist! Ich habe sofort eine Lastschriftrückgabe veranlasst, die ich gegenüber der EGNW unkommentiert lassen werde. Jeden Versuch einer Kontaktaufnahme betrachte ich als Zeitverschwendung.
Mir sind die Worte abhanden gekommen, um mich hier noch weiter über die Machenschaften der Genossenschaft auszulassen.

Offline Energietourist

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #107 am: 12. Januar 2012, 17:28:19 »
@Didakt
da sind sie nicht der einzige...

Offline jroettges

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #108 am: 12. Januar 2012, 18:35:07 »
Zitat
Didakt schrieb:
Nun schrecken die administrativ tätigen Akteure der EGNW auch vor kriminellen Handlungen nicht mehr zurück.

Nun ist es aber genug! Den Vorwurf \"krimineller Handlungen\" , vorgebracht von einem Anonymus, muss man sich nicht bieten lassen. Sie wissen, wie Sie die \"administrativ tätigen Akteure\" erreichen können, auch mich.

Ich bitte die Administratoren dieses Forums darum, solchen Missbrauch zu unterbinden.

Statt hier im Forum ohne Namensnennung permanent einen solchen Stuss zu verzapfen, sollten Sie endlich mal an der richtigen Stelle und unter Nennung des eigenen Namens Ihre berechtigten Anliegen vorbringen!  :evil:

Offline bolli

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #109 am: 13. Januar 2012, 07:51:14 »
Zitat
Original von jroettges
Nun ist es aber genug! Den Vorwurf \"krimineller Handlungen\" , vorgebracht von einem Anonymus, muss man sich nicht bieten lassen. Sie wissen, wie Sie die \"administrativ tätigen Akteure\" erreichen können, auch mich.

Ich bitte die Administratoren dieses Forums darum, solchen Missbrauch zu unterbinden.

Statt hier im Forum ohne Namensnennung permanent einen solchen Stuss zu verzapfen, sollten Sie endlich mal an der richtigen Stelle und unter Nennung des eigenen Namens Ihre berechtigten Anliegen vorbringen!  :evil:
Nun regen Sie sich doch nicht so auf. An anderer Stelle wurde bereits schon mal erläutert, dass die Nutzung eines Anonymus völlig legal ist und auch davor schützt, von z.B. einem Versorger zu sehr traktiert zu werden. Das man in einem solchen Fall (Verwendung eines Anonymus) keine individuelle Vertragsbearbeitung mittels Forumbeitrag verlangen kann, dürfte klar sein.
Aber ein Grund zu einem derartigen Echaufieren sehe ich darin nicht, auch wenn Sie es nicht gerne hören, zumal in der derzeitigen Situation der EGNW.  ;)

Das die Aussage von Didakt mehr emotional und weniger rechtlich zu werten ist, ist den meisten eingeweihten ebenfalls klar, da \"eine kriminelle Handlung\" anderer Tatbestandsmerkmale bedarf als nur die Benennung als solche durch Didakt.  ;)

Das aber eine Abbuchung eines anderen als dem vereinbarten Abschlag ohne vorherige Information des Kunden nicht in Ordnung ist, dürfte ebenso klar sein. Ob man das unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es derzeit bei der EGNW wohl etwas drunter und drüber geht, als \"Augenblicksversagen\" abtun kann, muss jeder für sich selbst entscheiden und hängt sicherlich auch von der Höhe der Abweichung ab.
Aber wenn man was sucht, wird man auch was finden, was einem missfällt.

Offline Energietourist

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #110 am: 13. Januar 2012, 12:11:55 »
und wie ich so eben auf meinen Kontoauszug gucke, die EGNW hat auch tatsächlich beim Strom den Abschlag um 20% erhöht.
Das hat doch mal Methode. Mal sehen wie Herr Röttges das wieder
rechtfertigen will. Kann die EGNW auch nicht mehr den Strom bezahlen?
Oder soll über einen höheren Stromabschlag die Gaslieferung finanziert werden. Ich werde so lange alle Abbuchungen stornieren und das Geld zur Seite legen, bis ich ordentliche Abrechnungen und Mitteilungen bekomme. Die armen Schweine ohne Internet, die tappen völlig im Dunkeln, die sehen nur ihren Kontoauszug und wundern sich.
Wenn Herr Röttges behauptet, Herr Redeker hat die selbstständigen Gaslieferungen der EGNW zu verantworten, dann frag ich mich allen Ernstes, wo war der Aufsichtsrat?? Wie kann jemand allein so was entscheiden, wie kann jemand allein einen Insolvenzantrag stellen?
Wenn das man nicht alles noch ein Fall für den Staatsanwalt wird, wundern würde mich das nicht...

Offline Didakt

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #111 am: 13. Januar 2012, 12:31:13 »
Herr Roettges, dass Sie die Interessen der ENGW trotz vieler, immer noch nicht aus der Welt geschafften Widrigkeiten vertreten ist verständlich und bleibt Ihnen nach wie vor unbenommen. Doch ich sehe - für mich allerdings nicht mehr relevant - keine Erfolge.  Fühlen Sie sich durch meine Kommentare nicht persönlich angesprochen. Ich schildere hier doch lediglich einen äußerst fragwürdigen Sachverhalt; für manch einen mag dies ein Hinweis sein, sich seinen Kontoauszug etwas genauer anzusehen. Ich denke dabei vor allem an die ältere Kundschaft der EGNW.

Ich bin mit Ablauf des 31.12.2011 kein Kunde der EGNW mehr. Bereits vor Weihnachten habe ich mir deshalb selbst auferlegt, in die Threads dieses Forums zur EGNW keine Beiträge mehr einzustellen. Das müsste Ihnen doch bei Ihrer ständigen online-Anwesenheit im Forum aufgefallen sein. Betrachten Sie den vorstehenden Beitrag wegen der Schwere des Falles als Ausnahme. Ich habe es eben nicht so gern, wenn sich jemand unberechtigt über mein Girokonto hermacht!

Der EGNW liegt keine Einzugsermächtigung von mir vor, die sie befugt, von meinem Girokonto – wie geschehen – Abbuchungen über einen x-beliebigen Betrag zu veranlassen. Dieses Vorgehen erfüllt aus meiner Sicht einen Straftatbestand. Weil die Strategen der EGNW sich aber im Laufe der Zeit \"Milde\" erarbeitet haben, setzte ich mich in dieser Sache nicht weiter mit ihnen auseinander, auch schon deshalb nicht, weil nachweisbar im Zuge der Übermittlung von Schriftsätzen in kürzerer Vergangenheit ein Faxversand nicht möglich war und der E-Mail-Empfang nicht bestätigt wurde. Ich habe es deshalb bei einer Lastschriftrückgabe belassen.

Wie ich feststelle, gefällt Ihnen die Vokabel „kriminell“ nicht. Dafür gibt es viele Synonyme, u.a. unrechtmäßig, ungesetzlich, unbefugt, gesetzwidrig, rechtswidrig u. v. a.
Suchen Sie sich daraus ein aus Ihrer Sicht passenderes Wort für die hier in Rede stehende Handlung aus. Ich setze es gern ersatzweise in meinen vorstehenden Text ein. Es ändert nur nichts am Tatbestand!

edit: Herr Roettges gab mir Veranlassung, den vorstehenden Text ein wenig anzupassen.

Offline Didakt

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #112 am: 13. Januar 2012, 12:59:49 »
@ bolli

Zitat
Original von bolli
…Das aber eine Abbuchung eines anderen als dem vereinbarten Abschlag ohne vorherige Information des Kunden nicht in Ordnung ist, dürfte ebenso klar sein.

Da scheinen Sie aber etwas falsch interpretiert zu haben.

Vorliegend geht es in meinem Beitrag nicht um die Abbuchung eines höheren als den vereinbarten Monatsabschlag.
Hier geht es schlicht und einfach um die Bemächtigung meines Girokontos ohne eine Einzugsermächtigung und ohne eines bestehenden Versorgungsvertrages!
Wie bewerten Sie denn dieses Vorgehen? Etwa nicht als betrügerisch? X(

Offline userD0003

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #113 am: 13. Januar 2012, 13:06:46 »
@Energietourist

Dieses Unterforum ist überschrieben mit \"EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012\". Damit sind die höheren Stromabschläge ab Januar bereits erklärt.  ;)

Im Zusammenhang mit dem Lieferantenwechsel fehlt allerdings bisher die Vertrags- bzw. Lieferbestätigung von EGNW mit Benennung des neuen Abschlagsbetrages.

Im Übrigen ist nicht ersichtlich, dass \"arme Schweine\" von EGNW Energie beziehen. Etwas mehr Mäßigung im Ton könnte vielleicht hilfreich sein.

Offline Energietourist

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #114 am: 13. Januar 2012, 14:41:04 »
@h\'berger
wenn bei ihrem Konto jeder jeden x-beliebigen Betrag abbuchen darf,
mein Segen hat er. Bei mir geht sowas schon mal garnicht.
Wenn ich schon einen höheren Abschlagsbetrag als vereinbart abbuche, sollte ich wenigstens so intelligent sein und in der Lastschrift z.B.
\"Neuer Abschlag Strom\" oder \"Neuer Abschlag Gas\" schreiben.
Einfach nur einen x-beliebigen Betrag abzubuchen, macht ja wohl nicht schlau. Ich kann ja meine abgebuchten 102€ auch so interpretieren:
Für 100€ einen neuen Genossenschaftanteil gekauft, 2€ Verwaltungsanteil oder 102€ für die Büroausstattung des neuen Vorsitzenden gespendet oder denken sie sich was aus...

Offline BERBERJESUS

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #115 am: 13. Januar 2012, 16:31:26 »
Zitat
Original von h\'berger
@Energietourist

Dieses Unterforum ist überschrieben mit \"EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012\". Damit sind die höheren Stromabschläge ab Januar bereits erklärt.  ;)

Im Zusammenhang mit dem Lieferantenwechsel fehlt allerdings bisher die Vertrags- bzw. Lieferbestätigung von EGNW mit Benennung des neuen Abschlagsbetrages.

Im Übrigen ist nicht ersichtlich, dass \"arme Schweine\" von EGNW Energie beziehen. Etwas mehr Mäßigung im Ton könnte vielleicht hilfreich sein.

Ich fass\' es nicht...
Selbst so dermaßen austeilen (vor allem in den EnS-Threads) und dann nicht mal verstehen wollen, dass sich hier jemand völlig ZU RECHT über diese unerlaubte Geschäftspraxis von EGNW echauffiert.
Ich bitte Sie. Was ziehen Sie da eigentlich für eine Show ab? Nach dem Sie mir gerade so wunderbar unangenehm aufgefallen sind, habe ich mir interesse halber etliche Ihrer unglaublich wertvollen Beiträge mal angesehen.
Und ich muss sagen - ich bin geradezu maßlos begeistert...

Sie sind wirklich der letzte hier, der berechtigt ist, von einem anderen eine Mäßigung im Ton einfordern.

Offline userD0003

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #116 am: 13. Januar 2012, 16:34:16 »
@Energietourist

Grundsätzlich haben Sie zwar Recht und die erforderlichen administrativen Abläufe muss man baldmöglichst in den Griff bekommen. Aber solange sich die abgebuchten Zahlungen im Rahmen der bezogenen Lieferungen bewegen (was ich unschwer jeden Monat für mich ermitteln kann), bleibe ich erstmal gelassen.

Absolut vorrangig zu lösendes Problem der EGNW-Verantwortlichen ist momentan die nachvollziehbare Liquiditätssituation, um das für die Mitglieder beim Vorlieferanten bezogene Gas bezahlen zu können. Andernfalls hat sich die Idee der EnergieGenossenschaft, von der ich nach wie vor überzeugt bin, sehr kurzfristig erledigt.

Ein \"Energietourist\" sieht das vielleicht anders.

Offline jroettges

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #117 am: 13. Januar 2012, 18:05:50 »
Zitat
h\'berger schrieb:
Aber solange sich die abgebuchten Zahlungen im Rahmen der bezogenen Lieferungen bewegen ...

So ist es. Niemand bezahlt mit den erhöhten Abschlägen mehr als das, was er selbst nicht schon bezogen und verbraucht hat! Wer hier zur Rückbuchung bzw. zur Kürzung der Abschläge aufruft, schadete dem, der dann so handelt, sowie der EGNW, die damit zusätzlichen Aufwand hat.

Die EGNW hat am 1.10.2011 zu liefern begonnen. Wegen administrativer Probleme, ausgelöst durch den unvermittelten Vorstandswechsel (Redeker -> Sihler) , wurden die Abschläge Oktober/November 2011 durch den Dienstleister erst in einem Rutsch Anfang November eingezogen.

Eine \"Pi mal Daumen\" Nachrechnung (des Aufsichtsrates!) der Gesamtsumme Anfang Dezember verblüffte: die Abschläge konnten so nicht stimmen! Der Dienstleister hatte zu niedrige Abschläge angesetzt und auch die zum 1.12.2011 erfolgte Preiserhöhung von 5,15 auf 5,35 ct/kWh nicht berücksichtigt. Der damalige Vorstand der EGNW hat sich um diese Dinge schlicht nicht gekümmert!

Der AR hat am 27.12.11 daraus die Konsequenzen gezogen. Die verbliebenen Funktionsträger haben ihre fragende Aufsichtsrolle aufgegeben, rechnen, ordnen, verhandeln und publizieren seither konsequent und zielgerichtet. Die Dinge beginnen sich in Positive zu wenden.  Kalkulationen sowie eine Geldflussplanung mit Hand und Fuß sind beschlossen, Montag tritt ein neuer Vorstand sein Amt an.

Warum schreibe ich dies hier? Die Mitglieder haben in zwei Briefen erfahren, was Sache ist. Sie sind gebeten worden, dies Alles genossenschaftsintern zu diskutieren und wurden zur Generalversammlung am 28. Januar eingeladen. Es gibt aber immer Leute, die sich um solche Bitten einen feuchten Kehricht scheren und solche, die bewusst ihr Mütchen kühlen wollen.

Hier wird derart gegen die Genossenschaften und die EGNW speziell gegiftet, dass man schon vermuten darf, dass da andere Interessen dahinter stecken.

Wenn jemand seinen Liefervertrag zeitgerecht und wirksam gekündigt hat, dann aber bei ihm dennoch abgebucht wird, kann es sich nur um ein Versehen handeln. Keiner macht dies bewusst, auch nicht die EGNW oder ihr Dienstleister. Die Rückbuchung ist dann auch sicher die einfachste Lösung.

Hier im Forum anonym auf dieser Sache herumzureiten, statt mir eine PM oder Mail zu senden und endlich seinen Namen zu nennen, das kann man aber nicht als normalen Umgang miteinander bezeichnen.

Die Verantwortlichen in der EGNW haben in den letzten Wochen stundenlange Telefonate geführt, hunderte Mails gewechselt, hunderte Kilometer gefahren (gegen Spritkostererstattung!), hunderte Stunden in Sitzungen verbracht . Alles ehrenamtlich.

Es ist nicht ermutigend, wenn man dafür solch unsachliches Gegeifer erntet!

Diese Worte mussten sein. Ich hoffe, sie werden verstanden.

Wer mich persönlich hier im Forum noch einmal niederzumachen versucht, der wird die richtige Antwort bekommen. Grober Keil auf groben Klotz!  :evil: :evil: :evil:

Offline angeljustus

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #118 am: 13. Januar 2012, 18:54:06 »
@ jroettges

Aufgrund der Vorkommnisse in den letzten Wochen sollten Sie dafür Verständniss aufbringen, dass die Genossen verärgert sind.

Positiv sei zu erwähnen, dass bei mir die Kündigung der Energiebelieferung problemlos vonstatten ging, und keine Abschläge mehr im Januar unberechtigterweise abgebucht wurden.

Ich bleibe Genosse, und werde die Entwicklung in den nächsten Monaten beobachten, um dann eventuell wieder die Energie bei EGNW zu beziehen.

Viel Erfolg!

Offline horst redeker

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EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
« Antwort #119 am: 13. Januar 2012, 19:57:53 »
Herr Röttges,
 Sie haben mich ausgequetscht und um an Infos zu kommen, die Ihnen Mücke und Sihler nicht gegeben haben. Sie haben mich gelobt, als ich Inen die Fehler in den Kalkulationen für Strom und Gas dieser beiden Herren augezeigt habe. 4000 Euro netto Gehalt für Sihler und noch einmal über 3000 Euro für seinen bayrischen Freund Springer (für beide monatlich), Büro und eine Angestellte hat der Aufsichtsrat und Vorstand Mücke zu verantworten. Mücke darf nicht vergessen werden, wenn ich was unterschrieben habe, hat er das auch. Sie bezweifeln heute, ob ich in der Lage war, die wirtschaftliche Situation zu beurteilen. Ich kann Ihnen versichern, ich konnte. Meine Angebote bessere Verbindungen zu Schwäbisch Hall und zu Südwest Strom bei den Sicherheitsleistungen zu schaffen, haben Sie abgelehnt. Sie haben sich in diesem Forum die Finger wund geschrieben, aber kaum die konsequente Wahrheit gesagt. Ich bin raus aus der Geschichte, weil der Aufsichtsrat sich für Mücke und Sihler entschieden haben.
Frdl. Gruß
H. Redeker

 

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