Der Vorrang der EEG- Einspeisung erbringt über den merit order- Effekt einen geringeren Großhandelspreis für konventionell erzeugten Strom. 
Aber selbst wenn es diesen Effekt nicht gäbe und die gesetzlich garantierte Mindestvergütung jeweils dem nach 
merit order gebildeten Großhandelspreis für konventionell erzeugten Strom entsprechen würde, könnte doch das Kosten- bzw. Preisargument dann gar nicht mehr verfangen.
Der nach 
merit order gebildete Großhandelspreis für konventionell erzeugten Strom liegt für viele Kraftwerksbetreiber bisher deutlich über deren eigenen Stromerzeugungskosten. Das ist ja gerade das System.  
Diese spezifischen  Stromerzeugungskosten der konventionellen Kraftwerke  spielen deshalb zwar für die Marge der Kraftwerksbetreiber eine Rolle, aber nicht für die 
Stromkosten der Stromkunden. 
Für die 
Stromkosten der Stromkunden (Strompreise) spielt der nach 
merit order gebildete Großhandelspreis für die konventionell erzeugte Strommenge eine Rolle.
Original von PLUS
Es ist aber erheblich, dass die Residuallast sicher und wirtschaftlich gedeckt wird. Muß das wiederholt werden? Die EE-Einspeisebedingungen spielen da eine Rolle! 
Was will man damit sagen?
Die Residuallast ist 
per definitionem um so geringer, je größer die EEG- Strommenge ist. 
Konventionelle Stromerzeugungseinheiten mit spezifisch 
hohen Stromerzeugungskosten (Gaskraftwerke) kommen nach 
merit order nur bei
 hoher Residuallast zum Einsatz  und sind deshalb nur bei 
hoher Residuallast für den Großhandelspreis der konventionell erzeugten Strommenge 
preisbestimmend.
Das macht doch gerade den preisdämpfenden merit order- Effekt der EEG- Einspeisung aus. Die zu deckende Residuallast wird bei steigender EEG- Einspeisung verringert, konventionelle Stromerzeugungsanlagen mit spezifisch hohen Stromerzeugungskosten kommen weniger zum Einsatz und sind deshalb weniger preisbestimmend.
Wie wirken sich also die EEG- Einspeisebedingungen darauf aus? Welche Rolle spielen sie also?
Für die Auswirkungen auf die Deckung der Residuallast kommt es nicht darauf an, in welcher Höhe die gesetzlich garantierten  Einspeisevergütungen liegen. 
Die Höhe der Einspeisevergütungen spielt ja unmittelbar nur eine Rolle für die Höhe der EEG- Umlage (natürlich auch für die Ausbaugeschwindigkeit).
Energiedebatte in Thüringen