Original von PLUS
\"Laberkhan\" ist einfach armselig.
Das mag zutreffen.
Die EEG-Einspeiser erhalten
jedenfalls die gesetzliche Mindestvergütung, die der Gesetzgeber jeweils vorgesehen hat undzwar nur für den Strom, den sie
nicht selbst verbraucht haben (Eigenverbrauch).
Warum ein EEG- Einspeiser vom Netzbetreiber für den
eingespeisten Strom weniger beanspruchen sollte als die
gesetzliche Mindestvergütung, ist nicht ersichtlich.
Wie hoch oder niedrig die EEG- Umlage schlussendlich ausfällt, ist den Einspeisern doch völlig egal. Es darf ihnen auch egal sein.
Die aktuelle Diskussion betrifft die Frage, wie man den EEG- Strom besser vermarkten kann, will heißen entweder teurer an den Spotmärkten wie bisher oder aber in einem eigenständigen Marktsegment.
Die Vermarktung am Spotmarkt wie bisher führt nicht nur dazu, dass aus EEG- Strom \"grauer\" Mischstrom wird, sondern im Zusammenhang mit dem
Doppelvermarktungsverbot auch dazu, dass er gerade nicht Ökostromanbietern als
grüner Strom zur Verfügung steht. Damit aber werden zugleich die Entwicklungschancen für Ökostromanbieter auf dem Markt eingeschränkt. Die geraten hierdurch unter Zwang, zB. auf (teure) Wasserkraft- Zertifikate zurückzugreifen, um den im Großhandel erstanden \"grauen\" Mischstrom wieder in Ökostrom umzuettikettieren.