@RR-E-ft
Würde ich den hier in Ihrem Beitrag ausgesprochenen \"Empfehlungen\" als
ein in einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit einem Versorger stehender
Verbraucher folgen, könnte ich gleich \"Prozess-Harikiri\" begehen.
Im Einzelnen:
In einem Verfahren gegen EWE ist man mittlerweile bei
Sachverständigenkosten für ein gerichtliches Sachverständigengutachten in Höhe
von 15.000 EUR, verteilt auf 184 Kläger einer Sammelklage.
Die klagenden Verbraucher leisten den entsprechenden Vorschuss dann auch gern.
Es gilt tatsächlich auch viel zu prüfen [2003 - 2008 komplett einschließlich aller
Lieferantenrechnungen].
Das ist die Ausnahme, die Regel ist die:
Ich als einzelner Beklagter in einer energierechtlichen Auseinandersetzung vor dem
LG Frankenthal, 2. HK, wurde, nachdem in 30 km Entfernung bei absolut
identischem Sondervertrag und fast auf Punkt und Komma gleichem Sachverhalt das
LG Landau,1. HK, die Klage der Pfalzgas in 3 Fällen abgewiesen hat, mit einem
Kostenvorschuss i.H.v. 3.000,-- € überzogen, weil meine Zusatzfragen, so das hohe
Gericht, zum -auch von einem Rechtsbeistand sogesehenen- unvollständigen
\"Gutachten\" des SV mich angeblich \"Beweis belasten\" würden.
Ich möchte gleich vorweg schicken, dass ich alles bis auf Punkt, Doppelpunkt,Komma,
Strichpunkt, Apostroph (Englisch u. Deutsch) und Bindestrich bestritten habe, was zu
bestreiten war und nur
\"
hilfsweise, für den Fall das die Kammer zu der diesseitig nicht nachvollziehbaren
Erkenntnis gelangen sollte, es läge ein Tarifvertrag der Grundversorgung vor\",
den § 315 BGB geltend gemacht habe. Ich möchte noch hinzufügen, dass mich bei
dieser Auseinandersetzung zusätzlich noch eine hier aus dem vorderpfälzischen Raum
renommierte Wiprüf-Kanzlei beratend begleitet. Zu den oben genannten mich
belasteten 3.000,-- € kommt noch der Vorschuss des Versorgers i.H.v. 10.000,-- €
hinzu und meine Akten füllen bereits 3 DIN A4 Leitz-Ordner, geleistet habe ich
allerdings den von mir abgepressten, gleich wohl von der Zivilprozessordnung nicht
gedeckten, \"eigenen Vorschussbeitrag\" entgegen der frohen Botschaft von RR-E-ft
nicht
gern!
Ich möchte an dieser Stelle zusätzlich vorwegschicken, dass ich als BDEV-Mitglied
ohne \"Solibetrag\" mit diesem Beitrag keine Rechtsberatung vom \"Forengott\"
und Juristen mit 2. Staatsexamen und Befähigung zu Richteramt \"für lau\" erwarte,
denn meine Prozesskosten machen z.Z. das Architektenhonorar eines Bv aus, das
meine Bauherren an mich zu zahlen haben und ich von daher meine zivilrechtliche
Auseinandersetzung aus eigener Kraft zudem mit Hilfe meiner Rechtschutzvers.
stemmen kann. Dies einmal grundsätzlich.
All dies vorausgeschickt kommen wir nun zu den weiteren Thesen von RR-E-ft:
Allgemein lässt sich folgendes feststellen:
Ein einzelner Beklagter oder Kläger, der das hohe Prozesskostenrisiko scheut, kann
fast jederzeit seine Verteidigung bzw. seinen Angriff in einem fairen Verfahren um-
oder einstellen. Als Beklagter kann er vor einem Urteil immer noch die streitigen
Beträge zahlen, er kann auch noch anerkennen (allerdings selten noch \"sofort\" im
Sinne von § 93 ZPO), er kann einzelne beweisbedürftige Tatsachen noch unstreitig
stellen bzw. zugestehen....
Wenn ich mir das, was RR-E-ft da von sich gibt, vergegenwärtige, dann frage ich
mich mit Fug und Recht, weswegen der BDEV den eigentlich gegründet wurde und
kann gleich mit dem Füllhorn meinen finanziellen Beitrag zu der mit den Maßstäben
einer effizienten Versorgung nicht in Einklang zu bringenden Wertschöpfungskette
des Versorgers ausschütten, zumal faire Verfahren vor deutschen Gerichten die
Ausnahme und nicht die Regel sind.
Eine \"rechtszeitige Um- oder Einstellung\" in einem Gerichtsverfahren wird sie niemals
vor den vom Prozessverlierer zu tragenden Kosten befreien, dass ist die \"BRD-
Rechtswirklichkeit\", so hat es ein RA und Schulfreund des Beitragsverfassers einmal
-wohl zutreffend- formuliert. Hat man sich einmal für diesen Weg entschieden, eine
streitige Sache auszufechten, dann stehste in manchen Situationen sehr einsam da,
und da muss man sein Ding konsequent durchziehen und von den \"tödlichen\"
Weicheier-Tendenzen konsequent Abstand nehmen. Denn nachfolgendes scheint in
der Mehrzahl der \"Organe der Rechtspflege\" die Regel und nicht die Ausnahme zu sein:
Im Zuge der Mandantenaquise werden diesem 99,99 % Erfolgsaussichten suggeriert
und danach -sobald im Verlauf des Prozesses einem der Gegenwind (=die Kostenkeule)
ins Gesicht bläst- sofort die für den Mandanten prozessuale und finanziell desastreuse
Prozessniederlage als einer seiner möglichen Ausgänge in Aussicht gestellt (die
anwaltlich vorhergesagten restlichen 0,01 Prozessrisiko), die es zu bedenken gibt.
Na, dann kannste nur sagen, vielen Dank Hr. Anwalt, ich ziehe jetzt mein Ding selbst
durch, wenn es da nicht noch das alte Reichgesetz (Anwaltszwang ab LG) gäbe ... .
Selten liegen die Voraussetzungen für die Einholung eines gerichtlichen
Sachverständigengutachtens, welches vom Versorger für streitige
Tatsachenbehauptungen aufgeboten wird, tatsächlich vor, weil zumeist schon die
Anknüpfungstatsachen nicht hinreichend vorgetragen wurden und deshalb ein vom
Versorger als Beweis aufgebotenes gerichtliches Sachverständigengutachten auf
einen unzulässigen Ausforschungsbeweis hinausliefe, was man jedoch aufzeigen muss.
Wenn sie, RR-E-ft, sich da mal nicht gewaltig täuschen; anscheinend haben Sie sich
den Beitrag von Forenmitglied Dr. Gutsche zu den prozessualen Verhaltens-
empfehlungen Ihrer Kollegen aus Berlin im Billigkeitsprozess nicht so richtig vergegenwärtigt. Diese Verhaltensempfehlungen kannste auch in einem schlichten
\"Sondervertrags-Prozess\" (streitige Prozess haupt und -Nebenabrede) anwenden, wenn man, wie der Beitragsverfasser, vor einer Handelsrichter-Kammervorsitzenden
steht, die auch jetzt noch - trotz der oben zitierten Landgerichtsentscheidungen des
LG Landau - von einem Tarifvertrag der Grundversorgung ausgeht und dies trotz
Eingeständnisses der Pfalzgas GmbH (immerhin nach fast 4 Prozessjahren und nach
den LG Entscheidungen in Landau), das sie mit dem Beitragsverfasser einen
Sondervertrag abgeschlossen habe.
Erst jetzt -auf massiven Vorhalt des Beitragsverfassers- fühlt sich die
Kammervorsitzende bemüßigt, die diesen Monat terminierte
weiter mündliche Verhandlung auszusetzen und dies deshalb, weil vom Beitrags-
verfasser das Gericht \"hilfsweise\" darauf hingewiesen worden ist, dass beide Gutachten (Haupt- und Ergänzungsgutachten für 13.000,-- €) überhaupt nichts
zu der vom BGH geforderten Darlegung der Kostenbestandteile des Lieferpreises
des Versorgers aussagt und noch nicht einmal korrekt die jährlichen Gasbezugs-
sowie Gasabsatzmengen wiedergibt (wohlverstanden geht es hier darum, die unzulässige Preisspaltung zu verheimlichen).
Der ganzen Gutachter Wischi-Waschi Kram (25 Seiten einschl. Ergänzung für
13.000,-- €) ist nicht anderes als der breitgetretene nichtsaussagende \"Einheitsbrei\"
der von der Pfalzgas zuvor vorgelegten PWC-Gefälligkeitstestate (so die interne fachliche Kritik meines mich beratenden Wiprüf).
Guter Rat ist nun teuer: Lehnste die Handelskammer (sprich die einzelnen Richter
derselben) ab, was zu 99% im Zivilrecht in die Hosen geht, ist die Kammervorsitzende
beleidigt und schmiert dich ab. Tut man es nicht, kommt das gleiche Ergebnis heraus.
Alle Signale sind also - prozessökonomisch völlig widersinnig- auf Berufungsverfahren
vor dem OLG Zw gestellt ( und die haben noch nicht mal einen Kartellsenat).
Das, hochverehrter RR-E-ft, sind die wahren Probleme vor Gericht, denen man
alltäglich als Rechtssuchender ausgesetzt ist und nicht diejenigen in Ihrer Schönwetteranalyse aufgezeigten.
Wie wollen Sie in der oben aufgezeigten Verfahrenssituation
\"das Prozesskostenrisiko durchaus selbst in der Hand haben und im Prozess taktisch
klug agieren.\"
Das müssen Sie mir, RR-E-ft, einmal fundiert erläutern, wie ihre Vorgehensweise denn
wäre, wenn Sie und Ihr Mandant von der Kammervorsitzenden in ein Billigkeitsver-
fahren hineingezwungen werden, obgleich die Voraussetzungen hierfür schon in tatsächlicher Hinsicht nicht gegeben sind und die Kammervorsitzende aufgrund
Bekl.-Sachvortrag nebst vorgelegter Beweisschriftstücke definitiv weiss, dass der
von ihr beauftragte \"Gutachter\"
vor Abfassung des Gutachtens hier bei mir ums Eck
herum noch als GF der SW Heidelberg tätig war.
Schönes Wochende und Grüsse
aus der germanischen Toscana
wünscht
Stubafü