@ _hp_
Denn ansonsten müsste man befürchten, dass die Sache mit
Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren enden würde.
Auch auf die Gefahr hin, dass die \"off-topic\"-Fahne in Jena hochgeht:
Diese Gefahr sehe ich zumindest im Augenblick nicht, da RR-E-ft mit
an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zunächst prüfen wird, ob
Forenmitglied jroettges überhaupt satisfactionsfähig ist; immerhin hat
er uns und dem von mir wg. seiner sachlichen Beiträge sehr geschätzten
Forenmitglied Dr. Lothar Gutsche mit erhobenenem Zeigefinger mitgeteilt,
dass er schließlich eine Ausbildung als Jurist mit 2. Staatsexamen
erfolgreich abgeschlossen und damit automatisch die Befähigung zum
Richteramt erworben habe. Er erwarte daher von Dr. Lothar Gutsche
eine \"gehörige Entschuldigung\" dafür, dass dieser es gewagt habe, ihm,
dem Forengott, zudem einem \"Organ der Rechtspflege\", sinngemäß die
schlichte Frage zu stellen, wessen Wort er eigentlich redet:D.
Die Antwort auf diese Frage von Dr. Lothar Gutsche hat Prof. Dr. Torsten
Tristan Straub allerdings schon am 6. Oktober 2001 in der Süddeutschen
Zeitung gegeben:
\"Der deutsche Jurist ist das Produkt einer Ausbildung, die ihn so gesinnungstüchtig
macht, dass er jedwedem Regime dienen kann und deshalb auch dessen Wechsel
übersteht.\"
Es bedurfte m.E. auch keiner weiteren, sehr umfangreichen Beiträge und
auszutragenden \"Duelle\", den der von Dr. Gutsche gestartete Thread war
vom OLG Koblenz, wie immer im vorauseilenden Gehorsam, schon 2004 entschieden,
siehe hier: OLG Koblenz Az.: 1 U 1554/02.
Der deutsche Rechtsgrundsatz, dass der Staat nicht für falsche Urteile
haften muss, ist mit europäischem Recht vereinbar. Das hat das Oberlandesgericht
Koblenz entschieden. Nach Überzeugung der Richter ist das so genannte richterliche
Haftungsprivileg ein Bestandteil der europäischen \"Rechtsordnung\", da es in den
meisten EU-Mitgliedsstaaten anerkannt sei (Az.: 1 U 1554/02).
Was Dr. Gutsche mit dem vorzitierten Beitrag eigentlich wollte, so drängt es sich
mir auf, ist sinngemäß folgende schlichte Fragestellung in einem Diskussionsforum:
Wie komme ich dem Tiefschlaf richterlicher Selbstzufriedenheit und der für einen
Bürger mit gesundem Menschenverstand nicht ganz selbstverständlichen Tatsache
bei, dass fundierte Kritik von Prozeßparteien, RAen und redlichen Politikern (soll
es angeblich auch noch geben) an einem Wall gut organisierter und funktionierender
Selbstimmunisierungsmechanismen in der BRD-Justiz regelmäßig abprallt ( so der
ehem. Richter am BGH Wolfgang Neskovic in: ZAPHeft 14/1990, S. 625).
Das sind doch die vordringlichen Probleme für eine nicht unerhebliche Anzahl von
Foren- und BDEV-Mitgliedern, die sich mit der \"Energierechtsprechung\" des Herrn
Ball und dessen gleich gesinnten \"Organen der Rechtspflege\" in den Unterinstanzen
verfahrens- und materiell-rechtlich auseinanderzusetzen haben und da müssen -auch
nach meiner unmaßgeblichen Meinung- diskussionswürdige, in realiter umsetzbare
Lösungsansätze gefunden werden.
Was habe ich als betroffenes Forenmitglied von den zugegebenermaßen teils s.g.
Beiträgen von RR-E-ft, wenn diese in der Umsetzung schon an der Tatsache
scheitern, dass mir nicht nur am höchsten BRD-Fachgericht der gesetzliche Richter,
ein elementares Grundrecht, systematisch verweigert wird, mit dem Ergebnis, dass
dann Herr Ball mit den Entscheidungen der unteren Handelsgerichtsbarkeit nach
eigenem Gutdünken verfahren kann. Sehr aufschlussreich wäre es bspw., aus Jena
mal eine Stellungnahme zu den Äußerungen von BGH-Richter Dr. Wiebel zum Thema
\"Geschäftsverteilung am BGH\" per Forumsbeitrag oder meinetwegen auch per Funk-/
Flaggen- / und Rauchzeichen zu bekommen und vor allen Dingen Möglichkeiten
aufzuzeigen, wie man diesem verfassungswidrigen Treiben eines Teils des BGH
ein Ende setzen kann ?
Als der Richter am BGH Dr. Wiebel die
jahrzehntelange verfassungswidrig praktizierte
Geschäftsverteilung bei überbesetzten Senaten kritisierte, wurde er von vielen seiner
Kollegen am höchsten deutschen ordentlichen Gericht mit einer Fülle emotionaler
Reaktionen bedacht, die man nur als Mobbing bezeichnen konnte.
Wie das \"Duell\" i.S. \"Staatshaftung bei gerichtlicher Auseinandersetzung in der
Grundversorgung\" zwischen Dr. Gutsche u. RR-E-ft schließlich ausgegangen ist,
ob dieses nun draussen oder auf dem Paukboden ausgetragen wurde oder eine
diesbezügliche Auseinandersetzung noch ansteht, entzieht sich meiner Kenntnis.
Es ist aber reine Zeitvergeudung, da hier die Justiz schon endgültige Fakten -
wiedermal, wie sollte es auch anders sein- zum Nachteil des Bürgers geschaffen
hat.
Grüße aus der deutschen Toscana
und einen schönen Abend noch von
Stubafü