@h.terbeck
Nein Danke. Verzichte. Beglücken Sie mit Ihrem Bedauern lieber die Menschen, die auf die so genannte Grundsicherung für Arbeitssuchende, bzw. ein Existenzminimum, bzw. HartzIV, für ihre Existenzsicherung angewiesen sind!
Polemisieren heißt, gegen eine (bestimmte andere) Ansicht zu argumentieren. [Zitat: Der
Polemiker sucht nicht zwingend den Konsens, sondern versucht im rhetorischen Wettstreit seinen Argumenten zum Durchbruch zu verhelfen.]
Offensichtlich
wollen, oder können, Sie die Sachlage nicht verstehen.
Es geht immer noch um
privatrechtliche Verträge, nämlich Mietverträge zwischen Hilfeempfänger und Vermieter. In diese bürgerlichen Rechte kann und darf der Staat in Gestalt eines Mitarbeiters der ARGE nicht ohne Zustimmung des Betroffenen eingreifen. Er hat die Möglichkeit einen Verwaltungsakt zu erlassen. Das wiederum betrifft
öffentliches Recht.
Gegen diesen
Verwaltungsakt, der nicht ohne Grund bestimmte rechtliche Vorgaben erfüllen muss, könnte der Betroffene, z. B. mit Bezug auf seine Grundrechte, einen gut begründeten Widerspruch einlegen. Würde dieser Widerspruch abschlägig beschieden, stünden die Chancen bei einer Klage gegen die ARGE hervorragend.
Vor dem Erhalt der Grundsicherung sind viele Hürden zu überspringen (ein Fest für Datenschützer) und alle Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind offenzulegen. Damit, und der Arbeit der \"Aussenermittler\", erfüllt der Staat wohl seine Sorgfaltspflicht, die Ihnen so überaus wichtig erscheint, zur Genüge.
Es wäre schön, wenn anderweitig die zuständig Verantwortlichen mit den Erkenntnisgewinnen, sofern vorhanden, des jährlichen herausgegebenen
Schwarzbuchs des Bundes der Steuerzahler ebenso
sorgfältig umgehen würden.
Dann
müssten wir uns auch wesentlich weniger Gedanken um eine angemessene Finanzierung des Sozialstaats machen.
Einen Überblick über notwendige Antragsformulare zur Grundsicherung für Arbeitslose gibt es
HierDer Hauptantrag besteht aus 4 Seiten, alleine dazu gibt es 10 Seiten Ausfüllhilfe und weitere, auszufüllende Anlagen und Ausfüllhilfen im Dutzend, aber nicht billiger.
Übrigens gibt es eine Grundsicherung
Fragen und Antworten zum Thema Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung auch für Rentner.
Warum hat der Gesetzgeber die Grundsicherung eingeführt?
Mit der Einführung der Grundsicherung wollte der Gesetzgeber gewährleisten, dass Personen, die durch Alter oder dauerhafte Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und die ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen bestreiten können, eine eigenständige soziale Leistung erhalten, mit der sie ihren Grundbedarf decken können. Der Gesetzgeber verspricht sich von der neuen Leistung vor allem, dass die sogenannte \"verschämte Altersarmut\" zurückgeht, das heißt, dass die Personen eine angemessene Leistung erhalten, die bisher aus verschiedenen Gründen keine Sozialhilfe in Anspruch genommen haben.
Wo kann ich Grundsicherungsleistungen beantragen?
Die Grundsicherung wird von den Sozialämtern bewilligt und geleistet. Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind für die Leistungsbewilligung und -gewährung nicht zuständig. Sie sind aber gesetzlich verpflichtet, ihre Versicherten über die Leistungsvoraussetzungen und das Verfahren zu informieren und Anträge auf Grundsicherung entgegenzunehmen und an das zuständige Sozialamt weiterzuleiten. Der Antrag auf Grundsicherung muss bei dem örtlichen Sozialamt gestellt werden.
…
Vielleicht möchten Sie diesen Menschen, die von Altersarmut betroffen sind, auch gleich mit der Antragstellung auf eine Grundsicherung in Höhe des Existenzminimums, sozusagen in einem Abwasch, ihre bürgerlichen Rechte aberkennen und sie unter Vormundschaft des Staates stellen? Oder zumindest die zweck- und sachgebundene Verwendung der ihnen bewilligten Leistung kontrollieren?
Dann könnten Sie ihnen auch gleich Ihr Bedauern ob dieser „Notwendigkeit“, im Zuge der Sorgfaltspflicht des Staates, ausdrücken.
Sie wären wahrscheinlich überrascht, wieviel
Entzücken Sie mit derartigen Vorschlägen auslösen würden.
Bei den verantwortlichen Politikern würde allerdings sehr wahrscheinlich in ihren Amtsstuben die \"Luft brennen\", angesichts des (berechtigten)Protestgeschreis einer, gerade im Hinblick auf die demographische Entwicklung und des damit einhergehenden (Wahl-) Machtpotentials.
Die Lobby der Rentner ist nämlich ungleich mächtiger als die, so gut wie nichtvorhandene, der Arbeitslosen.