Veröffentlichung des Allgemeinen Tarifes Erdgas sowie des Erdgassondervertragspreises von Avacon für Niedersachsen vom 29.09.2003 :
\"Für alle Kunden, die von Avacon ein Jahr lang neben Erdgas zusätzlich auch Strom zum Allgemeinen Tarif (oder tarifähnlichen Sonderbedingungen) an einer Abnahmestellen-Nummer direkt von Avacon aus den örtlichen Leitungsnetzen beziehen, gelten folgende Preise :....\"
Die Duett-Preise wurden nur gewährt, wen man mindestens ein Jahr lang Strom und Erdgas bezog. Natürlich konnte man kündigen, zahlte dann aber den normalen Erdgaspreis.
Ich glaube, das führt hier zu nichts. Für mich ist die Diskussion damit beendet. Wir werden sehen, wie die Gerichte das beurteilen.