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Autor Thema: Preisanpassungsklausel ungültig !  (Gelesen 48193 mal)

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Offline AKW NEE

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Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #45 am: 05. August 2008, 08:58:12 »
Verbraucherzentrale Thüringen e.V. klagt erfolgreich gegen E.ON. Preisänderungsklausel unwirksam Urteil Landgericht Erfurt vom 19. Juni 2008 - Az: 10 O 1427/07

http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=1034&file=dl_mg_1217275746.pdf

Offline Roger

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Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #46 am: 13. August 2008, 12:33:56 »
Eine Frage !
Wir sind gewerbliche Sondervertragskunden bei E.ON Avacon und machen seit Jahren alle Preiserhöhungen mit !
Greifen diese Urteile hier auch ?
Wie kann ich mich verhalten ?
Roger

Offline E.ON-Kunde

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Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #47 am: 13. August 2008, 18:54:47 »
Der zuletzt für den 01.08.2008 angekündigten Gaspreiserhöung von E.ON Avacon habe ich - wie gehabt - widersprochen. Als Sondervertragskunde (Erdgas Classic) berufe ich mich dabei auf § 305 / 307 sowie hilfsweise auf § 315.
Im  Antwortschreiben geht E.ON Avacon jedoch nur auf die \"Sachlage zum § 315 BGB\" ein, alles andere wird ignoriert.

Nachdem ich von dort bereits mehrfach solche \"selektiven\" Antworten bekommen habe, frage ich mich langsam, warum sie diesen Punkt so offensichtlich meiden ...

Offline Bors

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Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #48 am: 13. August 2008, 21:15:19 »
@ Eon-Kunde / @alle

Wie formulieren Sie das? Die üblichen Schreiben gehen nur auf § 315 BGB ein. Muss auf § 305 / 307 explizit hingewiesen werden oder schließt § 315 das ein?
In meinem Schreiben habe ich mich, wie im Musterbrief, nur auf § 315 bezogen!

Gruß

Bors

Offline Cremer

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Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #49 am: 13. August 2008, 23:45:13 »
@Roger,

was für den privaten Bereich gilt, gilt auch für den gewerblichen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline berghaus

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Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #50 am: 14. August 2008, 03:34:27 »
@Christian Guhl

Freaky77 schreibt am 03.08.08: „Erdgas und Strom habe ich seit 1998....“

Christian Guhl antwortet: „Der Preis im ErdgasTarif, auf den ich kürzen würde,
betrug im Sept.2004 : Arbeitspreis 3,75 ct/kwh und Grundpreis 67,20 € netto.“

Frage: Predigt nicht RR-E-ft immer, man solle bei Sonderverträgen den vereinbarten Preis, hier also den von 1998, bei Gegenrechnungen, Abschlägen und Rückforderungen zugrunde legen?

berghaus

Offline Cremer

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Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #51 am: 14. August 2008, 07:22:54 »
@berghaus,

erstmals nach Einlegen eines Widerspruch kann man diesen auf Preise von vor 3 Jahren zurück beziehen.

Bei Sonderverträgen kommtv es auch immer auf die Vertragsgestaltung drauf an. Wenn in einem Vertrag von 1999 keine wirksame Preisanpassung/Preissteiegerung vereinbart wurde, dann ja.
MFG
Gerd Cremer
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Offline elmex

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Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #52 am: 14. August 2008, 07:30:31 »
Zitat
Original von Cremer

erstmals nach Einlegen eines Widerspruch kann man diesen auf Preise von vor 3 Jahren zurück beziehen.


Diese Aussage ist so  nicht zutreffend. Sofern ein Sondervertrag vorliegt, kann und sollte konsequenterweise auf den bei Vertragsbeginn vereinbarten Anfangspreis gekürzt werden. Je weiter der Vertragsschluss zurückliegt, um so \"günstiger\" ist dies für den Gaskunden.

Dies bedeutet, dass im vorliegenden Falle nur der in 1998 vereinbarte Preis zu zahlen ist. Alle darüber hinaus gehenden Zahlungen erfolgten und erfolgen ohne Rechtsgrund und müssten sodann zurückgefordert werden.

Des weiteren kann man sich überlegen, ob man nicht unter Verweis auf die Unwirksamkeit der Preisanpassungsklausel in der Vergangenheit darüber hinaus zuviel gezahlte Beträge zurückfordert. Dies ist jedenfalls innerhalb der dreijährigen Verjährungszeit möglich.

Die Hinzuziehung eines versierten Anwaltes sollten Sie hierfür in betracht ziehen...

Offline Christian Guhl

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Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #53 am: 14. August 2008, 12:35:52 »
Der \"ErdgasTarif\" ist kein Sondervertrag, sondern die Grundversorgung.
Daher setze ich den Preis von 2004 an.

Offline AKW NEE

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Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #54 am: 15. August 2008, 10:50:00 »
Hier sollten alle \"Wissenden\" sorgfältig zwischen der Energieversorgung in der Grundversorgung und mit Sonderverträgen unterscheiden. Soweit mir bekannt ist, gelten in der Grundversorgung alle Preise als anerkannt, denen nicht widersprochen wurde.

Offline E.ON-Kunde

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Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #55 am: 16. August 2008, 13:18:18 »
@ Bors

Zu Ihrer Frage bzgl. der Formulierung des Widerspruchs:
Das aktuelle Musterschreiben berücksichtigt bereits mögliche Zweifel an der Zulässigkeit einseitiger Preisneufestsetzungen.
Sie können aber natürlich auch explizit bestreiten, dass ein solches Recht auf einseitige Preisneufestsetzungen mit Ihrem Versorger vertraglich (wirksam) vereinbart wurde.

Also nochmal deutlich: Als Sondervertragkunde zunächst bestreiten, dass der Versorger die Preise überhaupt einseitig neu festsetzen darf (§ 305 / § 307 BGB) und zusätzlich hilfsweise die Billigkeit der einseitig festgesetzten Preise bestreiten (§ 315 BGB).

E.ON-Kunde

Offline Roger

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Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #56 am: 18. August 2008, 15:19:08 »
Ich habe nun ein Schreiben an E.ON Avacon fertiggestellt,aber noch nicht verschickt.
Hier verweise ich auf die Gerichtsurteile zur ungültigkeit der Preisanpassungsklauseln.
Wir sind seit 1997 gewerblicher Kunde mit Sonderverträgen und einem Verbrauch von 100.000 Kwh im Bereich Strom und auch Gas.
Im Vertrag Erdgas aus 2003 steht folgende Klausel

Auszug aus Gewerbesondervertrag Gas

Abs.8 Avacon behält sich die Änderung der Vertragspreise vor.Änderungen werden nach schriftlicher Mitteilung oder öffentlicher Bekanntmachung wirksam.


Auszug aus Preiserhöhung Gas zum 01.08.08 von 06/08

........Allerdings haben sich unsere Beschaffungskosten mittlerweile so drastisch erhöht,dass wir diese Entwicklung nicht mehr intern kompensieren können.Wir sind deshalb leider gezwungen,die Erdgaspreise anzuheben,um einen Teil der erneut deutlich gestiegenen kosten auszugleichen....

Im ereich Strom bezieht man sich auf den Anstieg des Bezugspreises für elektrische Energie..

Sollten wir hier Recht bekommen, steht eine Rückforderung von mehreren 10.000,00 EUR ins Haus

Da ich ein Leihe bin, möchte ich mich hier noch einmal rückversichern !
Roger

Offline RR-E-ft

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Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #57 am: 18. August 2008, 15:52:28 »
@Roger

Als Laie hätte man allen Grund, möglicherweise bestehende Rückforderungsansprüche von einem Anwalt prüfen zu lassen.

Offline Roger

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Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #58 am: 19. August 2008, 10:46:34 »
Hat jemand Erfahrung mit dem Sondervertrag Akkont 2000 von avacon ?
Ist hier vielleicht auch eine ungültige Preisanpassungsklausel versteckt ?
Roger

Offline RR-E-ft

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Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #59 am: 19. August 2008, 11:27:58 »
@Roger

Man muss in den eigenen Vertrag sehen, ob überhaupt eine Preisanpassungsklausel enthalten ist.

Fraglich im Einzelfall, ob überhaupt AGB wirksam in den Vertrag einbezogen wurden, § 305 Abs. 2 BGB. Das ist eine Frage des Einzelfalls. Eine Preisanpassungsklausel darf innerhalb der AGB auch nicht versteckt sein, sondern muss ganz deutlich als solche erkennbar sein. Ob eine solche - ihre wirksame Einbeziehung nach § 305 Abs. 2 BGB vorausgesetzt, gemessen an § 307 BGB wirksam ist oder nicht, kann man durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen.

 

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