@ roger
Ist die Rechtslage bezüglich Ihrer Lieferverträge eindeutig?
Dann haben Sie hier eine Rechenaufgabe. Ist es für Sie günstig die Rückforderung zu betreiben, dies mit ungewissem Ausgang bezüglich des Zeitraumes der Verjährung und der Höhe des Anspruches, oder ist es für Sie besser Ihren Abschlag auf die Anfangspreise bei EVM im Bereich Strom und Hastra im Bereich Gas zu kürzen.
Sind Ihre alten Verträge jemals gekündigt worden? Sind jemals neue AGB wirksam einbezogen worden?
Wir hatten 1997 mit der Firma angefangen und hier war der Versorger die EVM im Bereich Strom und Hastra im Bereich Gas.
Hierzu habe ich an anderer Stelle geschrieben:
Erdgastarif Classic ist ein ( Norm- ) Sondervertrag
Der Avacon-Konzern gegründet am 20. 08. 1999 durch Fusion von Hastra, ÜZH, EVM AG, FSG und Landgas Nds. Zum 01. 07. 2005 erfolgte die Umfirmierung in E.ON Avacon. 34,7 % der Aktien gehören kommunalen Aktionären.
Mehr hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/AvaconDie Bezeichnung Erdgastarif Classic wurde von der Avacon mit der Jahresverbrauchsabrechnung 2003/2004 ohne Stichtag eingeführt. Jeder Alt-Kunde hat einen anderen Termin für den Beginn des Tarifes Classic, es ist das Datum für den Anfang der Abrechnung 2003/2004.
Für Altkunden ist die Frage ob mit der Einführung der Bezeichnung Erdgastarif Classic ein Neuer Vertrag abgeschlossen wurde? Bei einem
Kunden aus dem ehemaligem Hasta-Gebiet gab es folgende Entwicklung:
Lieferbeginn 29. 01. 1996
HASTRA
mit Vertrag
Wärme Sondervertrag
Umbenennung des Vertrages ohne Stichtag mit Beginn Abrechnung 98/99
Hastra
Ohne neuen Vertrag
Allgemeiner Tarif und Wärme-Sondervertrag Gas
Übername durch Avacon ohne Stichtag ( s.o. Gründung des Konzernes ) sondern mit Beginn Abrechnung 99/2000
Avacon
Ohne neuen Vertrag
Allgemeiner Tarif und Wärme Sondervertrag Gas
Umbenennung des Vertrages ohne Stichtag mit Beginn Abrechnung 2001/2002
Avacon
Ohne neuen Vertrag
Allgemeiner Tarif und Erdgas-Sondervertrag
Umbenennung des Vertrages ohne Stichtag mit Beginn der Abrechnung 2003/2004
Avacon
Ohne neuen Vertrag
Erdgas Classic
Für mich ist Classic eine neue Bezeichnung für den alten Vertrag, mehr nicht. Der alte Vertrag von der Hastra ist ein Sondervertrag, der zu keinem Zeitpunkt geändert oder gekündigt wurde.
Ein weiteres Merkmal ist die Konzessionsabgabe an die Kommunen in Höhe von 0,03 ct/kWh