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Autor Thema: Preisanpassungsklausel ungültig !  (Gelesen 51620 mal)

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Offline Christian Guhl

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Preisanpassungsklausel ungültig !
« am: 15. Juli 2008, 20:47:11 »
Ich glaubte, ich könne meinen Augen nicht trauen!Mir liegt ein Schreiben von Eon-Avacon vor, in dem einen Kunden, der den Strom-Sondervertrag \"Akzent\" abgeschlossen hat,gegenüber die Aussage getroffen wird : \"Bei der Überprüfung unserer Unterlagen haben wir festgestellt, dass dieser von Ihnen 1999 abgeschlossene Vertrag keine entsprechende Preisanpassungsklausel enthielt.Lediglich die Weitergabe steuerlicher Änderungen war danach rechtmässig.Bitte entschuldigen Sie unseren Fehler. Aus vorgenanntem Grund haben wir für den Zeitraum vom 01.01.2000 bis 22.08.2007 eine Neuberechnung zu den vereinbarten Konditionen vorgenommen.Es ergibt sich ein Betrag in Höhe von 1.256,53 €.Wir werden ihn in den nächsten Tagen auf ihr Konto überweisen.\" Gleichzeitig wird der Vertrag allerdings gekündigt, da \"wir die Konditionen Ihres Akzent-Vertrages nicht länger halten können\".
Die Preisanpassungsklausel in dem Vertrag lautet : Sollten nach Vertragsabschluß erlassene oder geänderte Gesetze die Wirkung haben, dass die Erzeugung, der Bezug, die Fortleitung oder die Abgabe von Elektrizität unmittelbar oder mittelbar verteuert wird, so erhöhen sich die vertraglichen Strompreise entsprechend und von dem Zeitpunkt an.....\".Man sollte wirklich alles tun, um dieses an alle Akzent-Kunden zu verbreiten und alle die Rechnungskorrektur seit Vertragsabschluß und eine entsprechende Erstattung einfordern können.Ich glaube, der Verfasser des Schreibens weiß noch gar nicht welche Lawine er losgetreten hat.

Offline Bors

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Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #1 am: 15. Juli 2008, 21:45:05 »
Ich habe bzw. hatte bis vor kurzem den Tarif Alpha. Ich werde mal überprüfen, ob in dem auch so eine Klausel verwendet wurde. Hoffentlich wird die Avacon mit Rückzahlungsforderungen überschüttet....

Gruß

Bors

Offline Christian Guhl

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Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #2 am: 15. Juli 2008, 22:02:40 »
@bors
Alpha ist die Grundversorgung.Da gibt es keine Preisanpassungsklauseln.
Eon-Avacon hat nach § 5.2 GVV ein einseitiges Preisänderungsrecht.Hier kommt der § 315 zur Anwendung.

Offline userD0009

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Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #3 am: 15. Juli 2008, 22:30:07 »
Ich würde mir Gedanken machen, warum der EVU sowas schreibt. Zu verschenken hat er auch nichts. Zumal etwaige Rückforderungsansprüche wegen Überzahlung bereits verjährt sein könnten.

Vlt. geht es ja darum, dass der Vertrag auch kein wirksames Kündigungsrecht beinhaltet und die Kündigung damit \"erkauft\" bzw. vom Kunden anerkannt wird.

Wie gesagt, ich finde es sehr, sehr seltsam.

Grüße
belkin

Offline AKW NEE

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Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #4 am: 16. Juli 2008, 11:03:42 »
Hallo Christian,
hat der Vertrag eine gültige Kündigungsklausel?
Zu welchem Termin ist gekündigt worden und ist der Termin zulässig?
Ist gegen die Kündigung Einspruch erhoben worden?
Kannst Du mir das Schreiben, mit Schwärzung der persönlichen Daten schicken?
Gruß

Offline Christian Guhl

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Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #5 am: 16. Juli 2008, 17:03:10 »
@AKW NEE
Der \"Akzent\" läuft immer 6 Monate und kann mit 4 Wochen Frist gekündigt werden. Es ist fristgerecht gekündigt worden. Unterschriften i.A. und i.V..Der Kunde wird gem. §174 BGB widersprechen. Das Schreiben schicke ich dir zu.
@belkin
Der Vertrag hat ein wirksames Kündigungsrecht. Das Seltsamste an der ganzen Sache ist, das der Kunde keinen Widerspruch eingelegt hat. Er hat auch nicht die Preisanpassungsklausel angezweifelt. Er hat einzig und allein um eine Kopie des
Stromliefervertrages gebeten.

Offline Fidel

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Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #6 am: 16. Juli 2008, 23:59:10 »
Moin:

@Christian Guhl

Jemand aus meinem engeren Freundeskreis hatte bis Mitte 2006 auch noch den e.on Avacon Tarif \"Akzent\". Hätte er noch Chancen, ebenfalls eine Rückzahlungsforderung zu stellen?

Gruß
Fidel

Offline AKW NEE

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Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #7 am: 17. Juli 2008, 07:57:34 »
@fidel

Ja. Alle ehemaligen Kunden sollten sofort reagieren und sich auf die ungültige Preisanpassungsklausel beziehen bzw. den gekündigten Vertrag anfordern. Menschen mit einer Rechtsschutzversicherung sollten dies sofort über einen Anwalt laufen lassen.
Gruß

Offline Christian Guhl

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Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #8 am: 17. Juli 2008, 18:47:17 »
@fidel
Ich bin auch der Meinung, dass Rückzahlungsforderungen auf alle Fälle gestellt werden sollen.Ihr habt doch in Lüneburg von IGEL eine kompetente Rechtsanwältin.

Offline AKW NEE

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Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #9 am: 22. Juli 2008, 08:46:47 »
Eon-Avacon hat zugegeben, dass die Preisanpassungsklausel im Stromtarif Akzent ungültig ist.Sämtliche Preiserhöhungen seit 1999 werden erstattet !

Weitere Informationen bekommt man von Avacon noch nicht. Um zu besprechen, wie es nun weitergeht und wie man an das Geld kommt, findet eine Veranstaltung am 23.07.08, 19.30 Uhr in Hitzacker, im \"Yachthafen\" und am 24.07.08, 19.30 Uhr im \"Durchblick\" in Lüchow statt.

Doch nicht nur für Kunden, die den Vertrag \"Akzent\" haben, auch für alle anderen wird es interessant. Preisanpassungsklauseln gibt es in allen Sonderverträgen. Nach meiner Meinung sind alle ungültig.Wie man sich dagegen zur Wehr setzt, wollen wir besprechen.Kommt möglichst zahlreich und sagt Nachbarn und Freunden Bescheid. Je mehr wir sind, desto wirksamer wird der Protest.
Gruß

Offline RR-E-ft

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Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #10 am: 22. Juli 2008, 14:49:36 »
Wenn die Preisanpassungsklausel unwirksam ist, so sind alle darauf gestützten Preiserhöhungen unwirksam, so dass die auf solche Preiserhöhungen geleisteten Zahlungen rechtsgrundlos erfolgten und zurückverlangt werden können undzwar aus ungerechtfertigter Bereicherung gem. § 812 BGB und/ oder  als Schadensersatz aus culpa in contrahendo (nunmehr § 311 BGB). Rückforderungs- und Schadensersatzansprüche unterliegen der Verjährung.

Der Versorger meint wohl hingegen, dass zumindest ein Teil der zwischenzeitlich erfolgten Preiserhöhungen wirksam gewesen wäre....

Offline AKW NEE

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Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #11 am: 22. Juli 2008, 18:54:45 »
@RR-E-ft
Ab wann beginnt in diesem Fall die Verjährung?

Offline tangocharly

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Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #12 am: 22. Juli 2008, 19:16:26 »
tschuldigung, dass ich mir einmische:

Nach dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruchsteller von den maßgeblichen Faktoren Kenntnis erlangte, die den Anspruch begründen.

Für Normalsterbliche:
Der BGH hat eine wichtige Entscheidung am 29.04.2008 getroffen. Dieses führt zur Kenntnis der Unwirksamkeit. Dann dürfen Sie am 31.12.2008 schnell noch einen Deinhard öffnen.

Wenn dann das köstliche Naß in die Kehle läuft - dann beginnt die dreijährige Verjährungsfrist und endet am : 31.12.2011.
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline Christian Guhl

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Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #13 am: 22. Juli 2008, 22:37:26 »
Bei Eon-Avacon herrscht totale Nachrichtensperre.Verbraucherzentrale und Presse berichten, dass sie keinerlei Auskünfte erhalten. Keiner will Derjenige sein, der vielleicht etwas Falsches sagt.Dabei haben sie nun schon eine Woche Zeit gehabt, sich Ausreden einfallen zu lassen.

Offline AKW NEE

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Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #14 am: 23. Juli 2008, 09:23:19 »
@tangocharly
@RR-E-ft

Das Beispiel mit dem BGH hat bei mir nicht zu einer Klärung geführt.

Ist hier für den Beginn der Verjährungsfrist nicht die Erhebung der Rückzahlungsforderung maßgeblich?

Wenn jetzt Kunden Rückzahlungsforderungen an die Avacon stellen, die Avacon sich taub stellen sollte bzw. die Forderung ablehnt, müssen die Kunden dann nicht ein gerichtliches Verfahren einleiten, um die Fristen der Verjährung zu unterbrechen?

 

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