Alle, die meinen eine Rückerstattung würde ihnen zustehen, sollten beachten, dass mit dem Ende des Jahres wieder Ansprüche verjähren könnten.
@Christian Guhl
Grundsätzlich ist es so, dass derjenige, der von einem anderen etwas fordert, diese Forderung auch benennen/beziffern muss.
Sollte der Kunde also Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung geltend machen wollen, dann obliegt es grundsätzlich ihm, die Höhe des Betrages zu bestimmen.
Werden \"EEG- und KWKG-Abschläge\" nicht öffentlich bekannt gegeben?
Mit dem Hinweis auf das Abwarten bis eine Rechnung von E.ON Avacon könnte es gefährlich werden, sollte sich ein solches Schreiben nicht in nächster Zeit beim Kunden einfinden(vgl. oben Verjährung).
Grüße
belkin