Moin, zusammen:
Gehen wir doch einmal von folgendem, fiktiven Fall aus:
Ein Kunde der Avacon AG unterschreibt am 31.07.2001 einen Stromliefervertrag \"Akzent 912\". Darin wird vereinbart
- ein Grundpreis pro Jahr von 9,00 EUR je Monat
- ein Arbeitspreis von 0,12 EUR je kWh
Die Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer sowie alle gesetzlichen Abgaben.
In den Vertragsbedingungen steht unter Punkt 4:
\"AVACON ist berechtigt, die Preise und die allgemeinen Bedingungen zu ändern. Der Kunde wird vorher über etwaige Änderungen informiert. Dies kann zum Beispiel durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Die Änderungen werden zu dem in der Bekanntgabe/Information genannten Termin, frühestens jedoch nach der Mitteilung der Änderung wirksam. Der Kunde hat das Recht, das Vertragsverhältnis mit zweiwöchiger Frist auf das Ende des nächsten der Bekanntgabe folgendenKalendermonats zu kündigen.\"
Am 30.06.2006 wechselt der Kunde zu einem anderen EVU.
Wenn ich die Diskussion bisher richtig verstanden habe, ist die o.g. Preisanpassungsklausel ungültig? Der Kunde kann also den gesamten Stromverbrauch für den Zeitraum 01.08.2001 - 30.06.2006 auf Basis des zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festgelegten Grund- und Arbeitspreises berechnen und die Differenzbeträge zurückfordern, die sich aus den nachfolgenden Preiserhöhungen ergeben?
Gruß
Fidel