hallo hansi ,
du hast ja einen Zählervertrag abgeschlossen, Laza hat da schon recht, bei einer Preiserhöhung wird bis zum Zählerstand der Preiserhöhung der alte Preis abgerechnet und ab dann der neue, das hat nichts damit zu tun wann und zu welchem Preis der Tank befüllt wurde.
Bei der Tankstelle werden die Preise ja auch erhöht egal wie der Preis beim befüllen der Tanks war.
Ich gehe davon aus , das Du monatliche Abschlagszahlungen geleistet hast und die Jahresabrechnung eine Nachzahlung ist, sehe ich das Richtig ?
Den Preis ohne die Erhöhung würde ich zahlen,dazu bist Du vertraglich verpflichtet. wenn die Ablesungen an der Uhr stimmen (wer list die eigentlich ab).
Weiter, eigentlich müßte im Vertrag nach Verbrauch über Zähler die monatlichen Abschlagszahlungen geregelt sein, d.H. Vertrag ist Vertrag an den sich der Gaslieferant ebenfalls halten muß, eine Vorauszahlung von 1000,- geht da nicht.
Einen Anwalt einzuschalten kann ich nur empfehlen , der Gaslieferant versucht hier übelste Einschüchterungs Taktik , so einfach kann man die Gaslieferung nicht verweigern,über die Rechtmäßigkeit der Gaspreiserhöhungen kann man sich hinterher noch streiten.
Was ist den eigentlich die Differenz zwischen den beiden Preisen mit und ohne Erhöhungen, ich vermute mal da wäre bei der Verweigerung der Gaslieferung die Verhältnissmäßigkeit der Mittel nicht gewahrt.
Aber bitte Rechtsanwalt konsultieren o.g. ist meine pers. Meinung.
mfg Gasfreund2