Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)  (Gelesen 162509 mal)

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Offline Ready XL

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #240 am: 25. April 2007, 21:23:08 »
@Cremer,

... danke für die schnelle Reaktion. Was mich an diesem S..haufen so stört ist die Dreistigkeit, Dinge zu behaupten, die schlichtweg erstunken und erlogen sind bzw. den Kunden nur einschüchtern sollen.

Gruß
Ready XL

Offline achimo

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #241 am: 26. April 2007, 06:56:31 »
Hallo zusammen,

habe gestern eine Zahlungserinnerung der Entega aus dem Briefkasten geholt und wollte sie schon zu den vielen anderen, ewig gleichlautenden, abheften, als mein Auge an diesem Absatz hängen blieb: "Falls noch weitere bereits vor Ihrem Preiswiderspruch angemahnte Beträge offen stehen, besteht gemäß unseren vorangegangenen Mitteilungen bereits das Recht auf Versorgungseinstellung."
Erst dachte ich, jetzt geht es endlich los mit einstweiliger Verfügung und so weiter, aber dann habe ich noch mal gelesen und da steht ja: VOR Ihrem Preiswiderspruch...offen stehen.
Es handelt sich also in meinen Augen um einen Bluff - und zwar einen besonders stillosen.
Hat noch jemand dieses Schreiben erhalten und ggfalls eine andere Meinung dazu?

Gruß

Achimo

Offline Cremer

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #242 am: 26. April 2007, 07:41:23 »
@achimo,

Ich denke, es ist kein Bluff.

Die Entega will hier m.E. nur Klarheiten für eine ggf. spätere gerichtliche Ausgangsbasis schaffen und das ist gut so.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Ready XL

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #243 am: 26. April 2007, 16:38:06 »
@achimo,

...hast Du denn vor Deinem Widerspruch schon Zahlungen gekürzt, weil ENTEGA da schreibt "... Beträge vor Ihrem Widerspruch offen stehen" ?

Ist mir irgendwie nicht so ganz klar.

Ready XL

Offline achimo

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #244 am: 26. April 2007, 22:14:22 »
@Ready XL
Nein, deswegen denke ich ja, daß es sich um einen Einschüchterungsversuch handelt, der darauf abzielt, daß der Empfänger liest: "Versorgungseinstellung" und dann den Schwanz einzieht, ohne genau hinzugucken, was da eigentlich steht.

HALLO HALLO HALLO

Ich merke gerade, daß auch ich nicht genau gelesen habe, was oben drüber steht: "An fälliger Forderung steht unter Berücksichtigung der Zahlungen bis 17.04.2007 zum heutigen Tage offen: 193,23€". In der letzten Mahnung vom 30.03.07 wollten sie noch 146,52€ (Abschlag März + Mahnkosten + Gebühren usw.), in der Mahnung vom 23.02.07 noch 1055,53€. Zwischen den beiden letzten Mahnungen erfolgte die Jahresabrechnung, bei der ein deutlich geringerer Verbrauch festgestellt wurde, daher die Differenz.

Jetzt aber bin ich doch durch die neue Mahnung alle alten Schulden los, oder verstehe ich da schon wieder was nicht????? Denn das neue Schreiben heißt auf einmal gar nicht mehr Mahnung, sondern wieder Zahlungserinnerung, und ebenso sind, im Gegensatz zu den bisherigen Schreiben, nicht die bisher bereits angemahnten Beträge mit aufgeführt, sondern nur der im April fällige Abschlag...

Jetzt bin ich doch einigermaßen verwirrt. Hat den niemand sonst dieses Schreiben erhalten?

@Cremer

Wie meinen Sie: "und das ist gut so."

Liebe Grüße

Achimo

PS: Ich kann die entsprechenden Schreiben gerne einscannen und - natürlich konspirativ - zum besseren Verständnis mal zeigen.

Offline Cremer

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #245 am: 27. April 2007, 07:28:09 »
@achimo,

ich denke mal, dass die Entega die "Ausgangslage" festhalten will, ab welchem Datum/Betrag sie später ihre Forderungen einklagen werden.

Allerdings hatten auch bei mir die Stadtwerke ab Okt. die Höhe ihrer Forderungen runtergesetzt. man fing wieder von vorne an und ich dachte schon, "na, die haben die Geldforderung ausgebucht".

Bei der Jahresrechnung allerdings tauchten die strittigen Beträge alle wieder auf.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Energierebell

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #246 am: 27. April 2007, 08:47:12 »
@achimo

Es klingt fasst so, als hätten Sie Deine Zahlungen für April mit etwas anderem verrechnet und würden deshalb den April anmahnen?!

Gruß
Energierebell

Offline Regina***

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #247 am: 28. April 2007, 01:35:44 »
Die Entega hat trotz meines Verbots die von ihr geforderten Nachzahlungen für Strom und Gas inklusive Rückgebühren erneut vom Konto abgebucht. Habe es leider erst grade eben online bemerkt.
(ich hatte ja schon einmal zurückbuchen lassen, woraufhin die Entega mir einen Brief schrieb, dass sie in 14 Tagen wieder abbucht, auf den ich sofort geantwortet und widersprochen (die Erlaubnis verweigert) habe.

Es ist eine Unverschämtheit! *totalsauerbin*

Soll das jetzt alle 14 Tage so weitergehen, dass die Entega einen erneute Abbuchung startet und ich zurückrufen muss?

Wie gehe ich am besten vor, damit dieser Spuk ein Ende hat?
Nochmal schreiben hat wohl wenig Sinn, da die Entega meine Briefe nicht liest.
Also, was dann?

Einzugsermächtigung komplett entziehen und monatliche Abschläge selbst überweisen? (mit deutlichem Vermerk wofür und für welchen Monat der Abschlag ist).

Dürfte wohl das Beste sein, obwohl es natürlich wieder mehr Arbeit für mich ist?

Oder soll ich nun so langsam doch einen einen Anwalt einschalten (wobei ich mich frage, von welchem Geld ich den bezahlen soll ...) ?

Kann ich die Entega anzeigen, weil sie verbotswidrig abbucht?
Wenn ja -
1. Anzeige gegen wen genau (Entega vertreten durch die Geschäftsführer ...)?
2. Anzeige wegen ... was genau?

Danke und VG
Regina

Offline Santos

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #248 am: 28. April 2007, 20:54:05 »
Zitat von: \"Regina***\"
...
Regina


Als Kunden wissen wir, dass im Rahmen eines Grundversorgungstarifes eine einseitige Leistungsbestimmung vorliegt. Liegt das aber vor, ist diese gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB für den anderen nur verbindlich und fällig, wenn sie der Billigkeit entspricht.

Haben Sie überprüft, ob Sie ENTEGA gegenüber überhaupt irgendeinen Cent derzeit schuldig sind, solange der Versorger die Billigkeit seiner Forderungen Ihnen gegenüber nicht nachgewiesen hat?

Es gibt etliche ENTEGA-Kunden, beliefert im Grundversorgungstarif, die seit geraumer Zeit Widerspruch einlegten und den Billigkeitsnachweis einforderten. Da dieser bis dato ausblieb, ist jegliche Forderung (Jahresrechnung, mtl. Abschlagszahlung etc.) nicht fällig und damit erhält ENTEGA bis dato auch keinen EURO-Cent. Natürlich beliefert ENTEGA diese Kunden auch weiterhin mit Gas und Strom, trotz etlichen Mahnschreiben und Mahnbescheidswarnungen! So what!?
Ganz im Gegenteil, etliche Beträge wurden jetzt sogar mit Sommerfrist 2007 gestundet, weil ENTEGA das berühmte BGH-Urteil abwarten möchte.

Also warum machen Sie es sich so schwer, wenn es auch viel einfacher und nicht unbedingt zum Nachteil des Kunden geht? - Es funktioniert und das wahrlich nicht nur bei ENTEGA! Ich spreche aus langjähriger eigener erfolgreicher Erfahrung.

Bei Interesse gerne weitere Infos per PN!

Viel Erfolg beim Nach- und Umdenken

Santos

Offline Regina***

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #249 am: 28. April 2007, 23:08:37 »
Habe für Gas und Strom bereits widersprochen und den Billigkeitsnachweis angefordert - natürlich ohne Erfolg.

Seit letztem Jahr führe ich auch eine Vergleichsberechnung für den Gaspreis und habe von daher noch ein Guthaben bei der Entega (das sie mir natürlich auch nicht zurückbezahlte).

Gestern erhielt ich das "übliche" Schreiben, aus dem Merit bereits zitierte.

Da der Billigkeitsnachweis nicht erbracht wurde, wäre von daher ja dann wohl nichts fällig.

Den Brief bzw. Fax bzgl. Verrechnungsverbot werde ich wohl noch schreiben. Nur zur Sicherheit.
Nicht dass die dann die monatlichen Abschläge auf die Nachforderungen buchen ...

Infos und Hinweise an mich gerne auch per PN.

Legen wir der Entega das Handwerk!
und .... Steter Tropfen höhlt den Stein ...

VG
Regina

Offline dieter potthoff

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #250 am: 29. April 2007, 09:18:12 »
@ Regina

Hallo,
diese Probleme sind mir bekannt.
Ich rechne jeden Monat den tatsächlichen Verbrauch ( Exeltabelle) aus und überweise diesen Betrag dann als Abschlagzahlung.
Macht ein wenig Arbeit () aber so habe ich niemals eine Überzahlung und eine Kontrolle des Verbrauchs.

MfG
Dieter

Offline Ready XL

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #251 am: 29. April 2007, 11:19:40 »
@Santos,

... ist das auch beim Tarif Entega Clever, der ja als "Sondertarif" gilt der Fall, bzw. grundsätzlich? Der Tarif wurde in meinem Fall einseitig bestimmt.

Ready XL

Offline Napez

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #252 am: 02. Mai 2007, 14:50:56 »
Hallo zusammen,

ich habe letzte Woche auch mal wieder ein Mahnschreiben mit dem üblichen - unwahren - Standardtext erhalten. Darauf reagiere ich jetzt nicht mehr. Seit Jahresabrechnung vom Januar bezahle ich gar nichts mehr (übrigens wenn, nur per Überweisung, kein Lastschrifteinzug). Laut meiner Gegenrechnung habe ich ebenfalls noch ein Guthaben, welches auf Basis der Preise von 2004 etwa im August verbraucht sein wird. Ab dann werde ich auf Basis des aktuellen Monatsverbrauchs und alten Tarifs (Komfort 1) Abschlagzahlungen leisten. Oder wir sehen uns vor Gericht. Entega hat die Wahl.

Offline Regina***

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #253 am: 07. Mai 2007, 13:03:52 »
Heute erhielt ich ein Schreiben der Entega, in der sie folgendes mitteilt (Zitat):
Kündigung der Einzugsermächtigung

Sehr geehrte Frau ...

wir haben Ihre Zahlungsweise ab 02.05.2007 von Bankabbuchung auf Barzahlung umgestellt.

Bitte überweisen Sie in Zukunft auf folgende Bankverbindung ...

mfg

(Zitat Ende)

Das Schreiben enthält weder eine Info, wofür (also Strom / Gas oder Wasser) und in welcher Höhe ich überweisen soll, noch jeweilige Fälligkeitstermine.

Was also tun?

ICH persönlich habe der Entega die Einzugsermächtigung nicht gekündigt, sondern ihr nur mehrfach mitgeteilt, dass die Einzugsermächtigung NUR für die Abschläge für Gas, Strom, Wasser in Höhe von EUR ... (jeweiligen Betrag habe ich schriftlich genannt) gilt.

Sucht Entega hier evtl. eine Möglichkeit, mich verklagen zu können, wenn ich nun nichts überweise, da ich ja gar nicht weiß,
1. für welche Sparten ich überweisen soll
2. wann ich überweisen soll?

Außerdem hat Entega in der Vergangenheit je nach Sparte immer auf 2 verschiedene Konten eingezogen. Also was nun ... ???

Soll ich nochmal ein Fax schreiben und nachfragen?
Soll ich so tun, als sei der Brief nicht angekommen (kam per normaler Post)?
(ich berechne denen jetzt pro Schreiben von mir 25 Euro, denn all der Schmonz ist imho so unnötig wie Bauchweh, wenn die Entega sich  mal vernünftig benehmen und auch meine Briefe mal richtig lesen und umsetzen würde ...)

KANN überhaupt derjenige, der eine Einzugsermächtigung ERHÄLT, diese kündigen? imho geht das doch gar nicht?

LG
Regina

Entega ... alles andere als clever

Offline Cremer

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #254 am: 07. Mai 2007, 15:12:11 »
@Regina***,

ohne viel Worte, machen Sie online banking, Einzelbeträge je für Gas, Sterom und Wasser mit genauem verwendungszweck.

Läßt sich als terminisierte Überweisung fürs ganze Jahr einstellen.

Wenn der Versorger anders nicht will, o.k.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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