Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)  (Gelesen 162510 mal)

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Offline Cremer

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #225 am: 24. März 2007, 23:49:17 »
@svenschmi,

also irgendwie sind Sie nicht konsequent genug.

Widerspruch und dann durch mit allem wenn und aber.

Sie hätten bei der Jahresrechnung bereits Ihre eigene aufmachen sollen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline svenschmi

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #226 am: 25. März 2007, 09:11:44 »
@Cremer

Ich gebe zu, im Strombereich habe ich mich noch nicht so richtig rangetraut. Ich habe auch noch keinen Widerspruch nach §315 gemacht, sondern nur dem Tarifwechsel widersprochen.
Habe ich mir mit dem Wechsel jetzt die Chance auf §315 verbaut? Ich habe ja nichts unterschrieben!
Ansonsten kann ich doch jetzt anhand des Clevertarifs meinen Widerspruch nach §315 gegen dessen Erhöhung einlegen und den jetzigen Tarif weiterzahlen, oder?
Laut meiner Jahresabrechnung hat der momentane Clevertarif einen Gesamtpreis (inkl. EEG, Stromsteuer, KWKModG) einen Preis von brutto 16,42ct.
Dies liegt knapp unter dem von www.energienetz.de angemessenen Strompreis. Wenn die natürlich jetzt um 4,24ct. netto erhöhen, sieht das ganz anders aus. Somit könnte ich doch jetzt mit meinem Widerspruch loslegen?!

Gruß
Sven

Offline Cremer

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #227 am: 26. März 2007, 22:47:07 »
@svenschmi,

genau  8)
MFG
Gerd Cremer
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Offline Merit

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #228 am: 30. März 2007, 10:43:49 »
Gaspreis - (bin durch Umzug/Entnahme ab 22.03.2005 Kunde der ENTEGA geworden, lt. Willkommensschreiben Tariftyp "Komfort 1", Grundlage AVB)
Widerspruch habe ich erstmals im Feb 2006 (zur Jahresabrechnung 2005) gegen Preiserhöhung und verlangten Gaspreis insgesamt erhoben.
---------------------------------------------------------------------------------------
Mit Mahnung vom 23.03.2007 mahnt die ENTEGA nun erstmals härter:
Zitat
Die Höhe unserer Preise ist gerechtfertigt. Es besteht daher Ihrerseits die Verpflichtung das Entgelt in voller Höhe zu bezahlen. Eine Anwendung des von Ihnen angeführten § 315 BGB (Billigkeitskontrolle der Preise) ist, wie in der Zwischenzeit zahlreiche Gerichtsurteile beweisen, ausgeschlossen. Im Übrigen könnte eine Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshof allenfalls gegenüber solchen Energieversorgungsunternehmen in Betracht kommen, die in Ihrem Versorgensgebiet über eine Monopolstellung verfügen.

Sollten wir bis spätestens 04.04.2007 keinen Zahlungseingang feststellen, behalten wir uns die Einleitng des gerichtlichen Mahnverfahrens beim zuständigen Amtsgericht vor.


Abgesehen davon ignoriert die ENTEGA (wie aus den Mahnungen, Forderungsbeträgen zu erkennen ist) hartnäckig Zweckbestimmungen bei getätigten Zahlungen (z.B. Abschlag lfd. Monat März wird einfach auf Forderung Verbrauchsabrechnung 2006 verbucht).

Da die ENTEGA meine mehrfachen Schreiben/Antwortschreiben auf Mahnungen bisher stur ignoriert, habe ich vor, auf die neueste Mahnung nun erstmal überhaupt nicht zu reagieren.

Haltet Ihr das für o.k.? - Vielen Dank für Ratschläge, Tipps!

Offline svenschmi

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #229 am: 30. März 2007, 11:39:07 »
@Merit

Diese Mahnungen mit dem gleichen Text habe ich auch schon erhalten und einfach ignoriert. Das die Preise gerechtfertigt sind und man §315 nur bei Monopolstellung anwenden kann ist schlichtweg gelogen.

Allerdings sollte man vielleicht nochmal ein Schreiben fertigmachen, in dem darauf hingewiesen wird, dass es ein Verrechnungsverbot gibt und die Zahlungen für den angegebenen Zweck zu verwenden sind.

Gruß
Sven

Offline Merit

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #230 am: 30. März 2007, 11:44:43 »
Soeben habe ich auch an die Verbraucherzentrale Hessen geschrieben

1. wegen des Inhalts der letzten ENTEGA-Mahnung vom 23.03.2007 - wahrheitswidrige Darstellung der Rechtslage

2. wegen des "Angebots zur Vertragsänderung von -Komfort 1- auf -Clever Gas-" - unter gleichzeitiger Vertragsänderung auf zukünftig 1 Jahr Mindestvertragslaufzeit mit 12-monatiger automatischer Verlängerung
-> denn vor derartigen "unseriösen Angeboten" warnt aktuell die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg - siehe energienetz-Seite
http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=1700&content_news_detail=6025&back_cont_id=4043
Damit die VZH auch vor unseriösen Praktiken der ENTEGA warnen kann ...

Trotzdem: für Tipps bzgl. "keine Reaktion auf o.g. Mahnung reagieren - ist das o.k.?" wäre ich dankbar.

Offline Cremer

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #231 am: 30. März 2007, 12:05:27 »
@Merit,
@svenschmi,

Auf Mahnungen brauchen Sie nicht zu reagieren.

weisen Sie doch auf das Urteil des LG Frankfurt hin.

da haben die Entega ja eins auf die Mütze bekommen !!
MFG
Gerd Cremer
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Offline Regina***

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #232 am: 04. April 2007, 09:16:36 »
Habe grade mein Konto geprüft und war geschockt.
Trotz meines Widerspruchs, der NACHWEISLICH dort angekommen ist (Faxbericht vorhanden), bucht Entega die Nachzahlung ab.

Habe sofort eine Retoure veranlasst.

Soll ich der Entega nochmal was dazu schreiben oder warte ich jetzt einfach mal deren Mahnung ab?

Info wegen Strompreiserhöhung habe ich auch erhalten.
Der Clever-Tarif ist (vor aktueller Erhöhung) preisgünstiger als der alte Tarif.
Macht es Sinn, hier also nicht dem Clever-Tarif an sich zu widersprechen sondern nur die Unbilligkeit der aktuellen Strompreiserhöhung anzuzweifeln und entsprechend nur die alten Clever-Preise zu akzeptieren?

Danke
Regina

Offline Ready XL

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #233 am: 05. April 2007, 11:36:15 »
Hallo,

.... mir gegenüber behauptet die Entega (Strom) daß der Tarfif (Clever) vom hess. Wirtschaftsminier genehmigt worden sei.

Frage 1) Stimmt das ?
Frage 2) wenn es stimmt, zu welchem Termin (1.8.06 oder 1.1.07)?
Frage 3) wurde die angekündigte Erhöhung zum 1.5.07 genehmigt?
Frage 4) wenn ein (angeblich) Tarif genehmigt ist, heißt das automatisch,
             daß die Billigkeit automatisch eintritt?

Ready XL

P.S. Habe zur geplanten Erhöhung lediglich aus dem Internet erfahren

Offline Cremer

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #234 am: 05. April 2007, 14:34:56 »
@Ready XL,

war schon hier im Forum des öfteren behandelt worden.

Bitte mal die Suchfunktion nutzen und viel lesen in den Threads der vergangenen 3 Wocehn ( 3 Stunden Arbeit)

Nur kurz:
Die Landeskartellbehörden genehmigen nur die maximalen Erhöhungsprozente, keine Tarife oder sonstiges.

Der Versorger kann darunter bleiben, höher darf er nicht erhöhen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Energierebell

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #235 am: 05. April 2007, 15:17:49 »
Es wird Zeit, dass man im Strombereich auch aktiver wird. Nachdem der Clevertarif in der letzten Abrechnung ja günstiger war als der alte Tarif, kann man ja mit §315 auf diesen Arbeitspreis aufbauen. Oder könnte dies anhand der AGB verhindert worden sein?

Gruß
Energierebell

Offline Ready XL

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #236 am: 06. April 2007, 12:54:32 »
@ Cremer,

... danke, bin dabei, die ganzen Seiten genauer zu studieren. Bin schon bei Seite 10)  :lol:  :lol:  :lol:

gruß
Ready XL

P.S. Allen Frohe Ostern

Offline Energierebell

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #237 am: 17. April 2007, 08:36:59 »
Auf den Webseiten von Entega ist nun ersichtlich, dass der Brutto-Arbeitspreis im Clevertarif (Strom) ab 1.5.2007 teurer ist als der Brutto-Arbeitspreis der Grundversorgung.....ganz schön clever der Tarif!!!

Energierebell

Offline Ready XL

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #238 am: 25. April 2007, 20:51:55 »
Hallo Entega-Geschädigte,

... nachdem ich bereits der einseitigen Tarifänderung (von Premium auf Clever) bzw. der einseitigen Tariferhöhung zum 1.8.2006 widersprochen habe, habe ich der geplanten Tariferhöhung zum 1.5.2007 bereits am 5.4.2007 widersprochen.

Heute erhielt ich Post von ENTEGA. Sinngemäß mit nachfolgendem Inhalt.

- Die Preiserhöhungen zum 1.5.2007 wurden allein auf Grund der höheren Beschaffungskosten notwendig und im Interesse der Kunden kalkuliert ENTEGA die Preise so günstig wie möglich und führen lediglich unvermeidbare Preiserhöhungen durch.

Ein Recht auf Überprüfung der Preise nach § 315 BGB würde nach aktueller Rechtssprechung ausscheiden, da, und jetzt kommt der Hammer, es sich nach dem zu Grunde liegenden Vertrag ENTEGA Clever nicht um einen einseitig von Entega bestimmten Preis handelt. Vielmehr hätte ich mit der Wahl dieses Tarifes den angebotenen Preis angenommen, sodass eine beidseitige Vereinbarung vorliegt.


Meine letzte schriftl. Vereinbarung mit ENTEGA datiert aus dem Jahr 2000, da habe ich schriftlich in den damaligen Tarif HEAG 2000 eingewilligt. Alle danach erfolgten Umstellungen wurden einseitig getätigt.

Aber weiter im ENTEGA-Pamphlet.

Auch über eine entsprechende Anwendung des § 315 BGB ergibt sich kein Recht auf Überprüfung der Preise in Hinblick auf Billigkeit, denn Stromkunden sind im liberalisierten Strommarkt, durch die jederzeit bestehende Wechselmöglichkeit, nicht auf die Belieferung eines bestimmten VU angewiesen. Es bestünde daher keine Monopolstellung, die Grundlage für eine entsprechende Anwendung des § 315 BGB wäre. Dies wird auch durch die aktuelle Rechtssprechung so gesehen, Urteil BGH v. 28.3.2007, Az VIII ZR 144/06; Urteil LG Potsdam v. 25.5.2006, Az 3 S 147/04; Urteil LG Kiel v. 6.10.2004, Az 14 O Kart. 191/02.

Abschließend verweist ENTEGA darauf, dass sie demnach nicht zur Offenlegung der Berechnungsgrundlagen verpflichtet sei, und, sollte ich wie angekündigt die Endabrechng kürzen, die Differenzbeträge anmahnen und auch gerichtlich geltend machen werde.

Was meint ihr dazu ?

Gruß aus dem sonnigen Südhessen
Ready XL

Offline Cremer

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« Antwort #239 am: 25. April 2007, 21:00:44 »
@Ready XL,

na, dann lassen Sie die Entega mal Mahnen, und gerichtliche Schritte einleiten.

Glauben Sie mir, es ist nur Säbelrasseln.

Die wissen genau, dass sie nicht gerichtliche Schritte im Alleingang bestreiten werden. Die haben gerade schon mal am LG Frankfurt verloren.

Lesen Sie mal die anderen Threads bei Grundsatzfragen und vor amllem die "Wichtig" - markiereten Postings etc.
MFG
Gerd Cremer
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