Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)  (Gelesen 153684 mal)

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Offline RR-E-ft

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #270 am: 12. Mai 2007, 11:48:47 »
@Regina***

Viele Gerichtsverfahren haben zugunsten der Kunden gezeigt, dass Frechheit gerade nicht siegt.

Es wäre auch mit unserer Rechtsordnung unvereinbar, wenn sich Frechheit durchsetzen würde.

Offline Energierebell

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #271 am: 12. Mai 2007, 13:14:07 »
@Cremer

Das mit den AGB klingt für mich ja auch in Ordnung, wenn dann der Vertreter wirklich klingelt. Aber wenn ich für das Erstellen von Briefen einfach eine Gebühr berechne......
Weiß nicht ob man damit durchkommt....

Energierebell

Offline Cremer

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #272 am: 12. Mai 2007, 20:06:38 »
@Ready XL,

bis jetzt hat auch noch keiner geklingelt oder nach dem Hausbesitzer gerufen :mrgreen:  :mrgreen:  :mrgreen:  :mrgreen:
MFG
Gerd Cremer
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Offline Ready XL

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #273 am: 12. Mai 2007, 20:50:35 »
Hallo,

habe erneut Post von Entega erhalten. Dem Schreiben lag eine Kopie einer Mitteilung der Pressestelle des BGH zum Urteil VIII ZR 144/06 bei. Auf dieses Urteil beruft sich Entega.

Mal eine Frage an die Experten. Welches BGH-Urteil ist denn nun zutreffend, was den Einspruch nach § 315 BGB betrifft. Wie ist das mit der Monopolstellung bzw. mit nicht vereinbartem einseitigem Bestimmungsrecht?

Kann das mal jemand einem Nichtjuristen erklären ?

Schönes Wochenende!

Ready XL

Offline Ready XL

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Offline Cremer

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #275 am: 12. Mai 2007, 22:01:46 »
@Ready XL

wie H. Fricke schon ausführte

Nicht auf Angebote von Versorgern reagieren, siehe Badenova.

Sofern nicht drin Steht "......kündigen wird den bishgerigen Vertrag...."
ist es nur ein Angebot.

Wenn man dann aber auf das Angebot eingeht, zumal wenn man sogar zwei vorgelegt bekommt, dann gibt nömlich dass was der BGH immer schon gesagt hat und mit Urteil vom 28.3.07 verdeutlicht hatte.

Anwendung von § 315 ist nicht möglich, weil man sich auf einen Anfangspreis, nämlich ein neuer Vertrag, geeinigt hatte.:mrgreen:
Ganz schön schlau die Versorger. :wink:

Und wenn dann noch erwähnt wird, dass im neuen Vertrag sogar eine Preissenkung angeboten wird,

dann hat der Versorger mit Speck (neuer Vetrag) die Mäuse (Kunden) gefangen. :idea:  :idea:  :idea:
MFG
Gerd Cremer
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Offline Regina***

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #276 am: 13. Mai 2007, 13:36:35 »
Entega hat erneut geschrieben und bezieht sich auch auf das zu erwartende BGH-Urteil zu den Erdgaspreisen. Bis dahin werden sie (Zitat) aufgrund dessen das Mahnverfahren in Ihrem Falle bis zu diesm Termin aussetzen. Die aktuell offene Forderung wird auf freiwilliger Basis von uns bis zum 30. Juni 2007 gestundet. . . .

Eine Abbuchung von einzelnen Teilbeträgen ist uns leider nicht möglich. Die Einzugsermächtigung kann nur für alle offenen Forderungen genutzt werden.


Da wegen des Einwands der Unbilligkeit die angemahnten Forderungen gar nicht fällig sind, würde die Entega ja gar keine Teilbeträge sondern die vereinbarten Abschlagszahlungen abbuchen, deren Höhe mir die Entega sogar schriftlich bestätigt hat ...
Somit wäre das Argument imho hinfällig.

Wie seht Ihr das?

... also Schikane ... !?!
mein neues Schreiben ist in der Mache ...

Seltsam auch, wie Entega mit den Kontonummern jongliert.
Auf der Mahnung gibt sie eine andere Nummer an als auf dem aktuellen Brief. Ja was nun????

Sie schreibt nach wie vor nicht, WELCHE Beträge (also für welche Sparten) ich nun überweisen soll und in welcher Höhe.
Hinterher gibt das noch weiteres Chaos weil die dort falsch buchen?

LG
Regina

Offline Cremer

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #277 am: 13. Mai 2007, 17:33:10 »
@Regina***,

es könnte ja sein, wenn die Entega bzw. wenn die Versorger auf die Kundenforderung der abgesenkten Einzugsermächtigung eingehen, dass dann ggf. eine Anerkenntnis der gekürzten Preise damit erfolgt.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Napez

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #278 am: 16. Mai 2007, 11:39:18 »
Hallo zusammen,

habe gestern mal wieder Post von Entega bekommen. Nein, diesmal keine Mahnung. Sie "stunden" mir meine Rückstände bis zum 30.06.07 und wollen das BGH-Urteil (zu Heilbronn, nehme ich an) abwarten. Sollte die Korrektheit ihrer Preise bestätigt werden, würde der offene Betrag sofort fällig. Als wenn sich der BGH mit den Preisen der Entega beschäftigen würde. Dort geht es m. W. doch um die generelle Feststellung des Überprüfungsrechts des billigen Ermessens gem. §315 Abs. 3 BGB. Im übrigen bedeutet das ja wohl im Umkehrschluss, dass Entega seine Kalkulation im umgekehrten Fall offen legt. Da bin ich ja mal gespannt. Meine Abschlagzahlungen habe sie auch meinem Wunsch entsprechend gesenkt. Zum ersten Mal seit langem hat Entega direkt auf eines meiner Schreiben Bezug genommen. Das ist doch schon was.

Weiß jemand, wann mit dem o.g. Urteil zu rechnen ist?

Offline RR-E-ft

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #279 am: 16. Mai 2007, 12:39:34 »
@Napez

Das Verfahren betrifft nicht die Preiserhöhungen der entega, sondern die eines Heilbronner Unternehmens.

Mündliche Verhandlung ist am 13.06.2007, so dass man mit einer Veröffentlichung des Urteil ggf. im September rechnen kann.

Die dortigen Parteien streiten nicht über das Recht des Versorgers, die Preise einseitig zu ändern, sondern nur darüber ob eine Preiserhöhung in Ausübung eines unstreitig bestehenden Rechts der Billigkeit entsprach.

Die Parteien streiten deshalb auch nicht darüber, ob der erhöhte Tarif insgesamt der Billigkeit entspricht.

Das sind alles Umstände, wodurch die Entscheidung wohlmöglich auf den konkreten Fall vor Ort nicht übertragen werden kann.

Ob also etwa Preisänderungsklauseln der entega in deren AGB überhaupt wirksam sind, wird sich aus der Entscheidung des BGH nicht ergeben.

Offline Regina***

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #280 am: 16. Mai 2007, 13:30:44 »
das mit der Stundung stand auch in dem Schreiben, das ich von Entega bekommen habe.

Sollte Entega nach dem Urteil (falls es für den Energieversorger positiv ausfallen sollte) sich darauf für ihre eigene Preisgestaltung berufen, dürfte das wohl unter "arglistige Täuschung" fallen - oder?

Bzgl. der stornierten Einzugsermächtigung habe ich nun mal per Fax auf den Straftatbestand gem. § 226 BGB (Schikane) hingewiesen.

Denn die (angebliche) Nachforderung aus der letzten Gasrechnung ist ja wegen meines Unbilligkeitseinwandes gar nicht fällig und die Höhe der Abschlagszahlungen hat mir die Entega sogar schriftlich bestätigt. Somit kann von einer Abbuchung von Teilbeträgen gar nicht die Rede sein.
Bin mal gespannt, ob und wie sich Entega äußert.

Vorerst überweise ich nichts. Meine Einzugsermächtigung gilt.
Vor allem: Wie soll ich überweisen, wenn die Entega in jedem ihrer Schreiben ein anderes Konto angibt?
Welches Konto soll dann gültig sein?

Und für welche Abschläge gilt das? Denn für Wasser habe ich den Preisen nicht widersprochen ...
Sollen die sich erst mal ganz konkret äußern ...

VG
Regina

Offline deathlypale

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #281 am: 16. Mai 2007, 15:54:29 »
hallo ihr lieben, ich bin neu hier.
mein fall sieht so aus ich bin entega kunde und habe eine jahresnachzahlung von 122 € bekommen, ok das ist nicht das problem. das problem ist, ich soll jetzt anstatt 71 euro monatlich 91 bezahlen, wie kann das sein, letztes jahr hatte ich eine erhöhung von 2 € und nu 20? ich habe eine kleine wohnung, ok ich habe ziemliche stromfresser, wie nachtstromheizung und durchlauferhitezer, aber trotzdem. meine mutter zb zahlt nur 30 euro strom im monat und ihre wohnung ist viel grösser.  kann ich irgendwas machen, dass ich weiterhin nur 71 euro bezahlen muss? ich werde hier eh nur bis dezember wohnen und die heizung brauch ich ja jetzt eh net mehr. ich lebe allein und soll soviel bezahlen, würde mich über ne antwort freuen  :D

Offline Regina***

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #282 am: 18. Mai 2007, 18:32:20 »
Du kannst einen Brief an die Entega schreiben, dass Du ab dem xxx (Datum einsetzen), Abschläge nur in Höhe von XX Euro zahlen wirst und Deine Einzugsermächtigung (falls Du denen eine gegeben hast), auf diesen Betrag beschränkst.

Brief per Fax mit entsprechendem Fax-Protokoll oder per Einschreiben schicken.

Vermutlich wird Entega Dir dann mitteilen, dass dadurch das Risiko einer Nachzahlung höher ist und dass eine eventuelle Nachzahlung nicht mehr in Raten sondern bei Fälligkeit komplett gezahlt werden muss.

Entega ist bei mir immer auf die von mir vorgeschlagenen niedrigeren Abschlagsbeträge eingegangen und hat mir diese auch schriftlich bestätigt.

VG
Regina

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #283 am: 18. Mai 2007, 18:57:35 »
@deathlypale

Die Abschlagshöhe hängt von den geltenden Preisen und vom Vorjahresverbrauch ab.

Man kann natürlich die Abschläge nicht einfach kürzen, wenn man nicht gegen die geltenden Preise oder den abgerechneten Vorjahresverbrauch qulifizierte Einwendungen erhebt.

Auch die Kunden sind nicht bei "Wünsch Dir was."

Offline Ready XL

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #284 am: 24. Mai 2007, 11:15:29 »
.... bei so vielen Entega-Geschädigten wäre doch mal zu überlegen, ob man nicht einen entsprechenden Stammtisch zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch, zumindest für die "Geschädigten" im Raum Darmstadt, abhalten sollte.

Ready XL   :?:

 

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