Entega hat erneut geschrieben und bezieht sich auch auf das zu erwartende BGH-Urteil zu den Erdgaspreisen. Bis dahin werden sie (Zitat)
aufgrund dessen das Mahnverfahren in Ihrem Falle bis zu diesm Termin aussetzen. Die aktuell offene Forderung wird auf freiwilliger Basis von uns bis zum 30. Juni 2007 gestundet. . . .
Eine Abbuchung von einzelnen Teilbeträgen ist uns leider nicht möglich. Die Einzugsermächtigung kann nur für alle offenen Forderungen genutzt werden.Da wegen des Einwands der Unbilligkeit die angemahnten Forderungen gar nicht fällig sind, würde die Entega ja gar keine Teilbeträge sondern die vereinbarten Abschlagszahlungen abbuchen, deren Höhe mir die Entega sogar schriftlich bestätigt hat ...
Somit wäre das Argument imho hinfällig.
Wie seht Ihr das?
... also Schikane ... !?!
mein neues Schreiben ist in der Mache ...
Seltsam auch, wie Entega mit den Kontonummern jongliert.
Auf der Mahnung gibt sie eine andere Nummer an als auf dem aktuellen Brief. Ja was nun?
Sie schreibt nach wie vor nicht, WELCHE Beträge (also für welche Sparten) ich nun überweisen soll und in welcher Höhe.
Hinterher gibt das noch weiteres Chaos weil die dort falsch buchen?
LG
Regina