Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)  (Gelesen 153683 mal)

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Offline Regina***

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #255 am: 08. Mai 2007, 09:12:29 »
die Einzugsermächtigung ist bei der Entega an den Tarif gekoppelt.
Nur wenn eine EE besteht, erhalte ich bestimmte Rabatte.

Somit stellt mich die Entega zwangsweise (gegen meinen ausdrücklich ausgesprochenen Willen) schlechter als andere Kunden, obwohl ich lediglich meine EE wirksam beschränkt habe auf die entsprechenden monatlichen Abschlagszahlungen der entsprechenden Sparten.
(zwangsweise einseitige und unnötige Benachteiligung: -> Verstoß gegen GG - Gleichbehandlungsgrundsatz ... wenn man es mal ganz weit fassen will ... also strafrechtlich mal wieder relevant für die Herrschaften ...)

Von daher will und werde ich es nicht akzeptieren, dass Entega mir das Recht auf EE verweigert und habe ein entsprechendes Fax verfasst, das ich ihnen schicken werde ...

... und wieder mal 25 Euro dafür in Rechnung stellen werde.
Sollen die nur so weiter machen, dann bleibt am Ende gar nichts mehr bei der Rechnung für sie übrig ... *fg*

VG
Regina

Entega ... alles andere als clever ...

Offline Cremer

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #256 am: 08. Mai 2007, 12:36:11 »
@Regina***,

auch richtig,

hatte ich auch schon mit meinen Stadtwerken vor 2 Jahren das Thema gehabt.


Einzugsermächtigung begrenzen.

Wenn dies nicht entsrochen wird und weiter in der ursprünglichen Höhe abgebucht wird, dann Rückbuchung zu lasten des Versorger veranlassen.

Er wird sich ja dann äußern.

Das Aussprechen/Umstufung in einen schlechteren Tarif widerspricht § 226 (Schikane) und § 1 des EnWG.

Wenn der versorger bei seinem Verhalten bleibt und Ihnen die Einzugsermächtigung zurückgibt, dann online terminisierte Überweisungen einstellen.

Abschläge ein erneutes Mal einkürzen (als Bestrafung :wink: ) und am Jahresende eigene Abrechnug erstellen.
Am Jahresende eigene Jahresrechnung erstellen
MFG
Gerd Cremer
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Offline Ready XL

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #257 am: 09. Mai 2007, 09:13:25 »
.... na dann weiss ich ja, was in naher Zukunft auf mich zukommt. Habe dem Laden auch die EE  auf die monatliche Pauschale begrenzt.
   Aber ich werde das durchziehen. Sollten die EE-Rabatte nicht berücksichtigt werden, wird rückbelastet. Ganz klar.

Ready XL

Offline Regina***

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #258 am: 09. Mai 2007, 12:13:50 »
Heute hatte ich die entsprechenden Mahnungen der Entega über die angeblich bestehenden Nachforderungen mit dem üblichen Säbelgerassel.

Außerdem einen Brief, der vor Lügen nur strotzt (Zitat):
Rückbelastung der Bankabbuchung

Verbrauchsstelle:
hier wird von Entega gar nichts angegeben

Sehr geehrte ...

vereinbarungsgemäß haben wir den fälligen Betrag von Ihrem Konto .... abgebucht erhielten aber keine Gutschrift

Da ich dem Brief, in dem mir die erneute Abbuchung angekündigt wurde, SOFORT per Fax widersprochen habe, kann von "Vereinbarung" keine Rede sein.

Da bereits zwei Abbuchungen von Ihrer Bank nicht eingelöst wurden, werden wir ab sofort keine weiteren Beträge mehr von Ihrem Konto abbuchen.

Mit diesem Einzug sollten folgende Posten beglichen werden:
...
(angebliche Nachforderung)
Rückläuferspesen: 9,00
Gesamtbetrag ...

Bitte überweisen Sie ....

(Zitat Ende - die kleingeschriebenen Passagen sind Anmerkungen von mir)

Da scheint also wieder mal ein Brief fällig zu sein,
in dem ich
a) auf die strafrechtliche Relevanz der erneuten Abbuchung hinweise
b) auf mein Fax von gestern hinweise, in dem ich ERNEUT die Einzugsermächtigung wirksam beschränkt habe und davon ausgehe dass sie gilt
c) darauf hinweise, dass negative Folgerungen/Folgen (kein Einzug mehr) aus einer strafrechtlich relevanten Tat sowieso ungültig sind (Im Übrigen wurden und werden die Lastschriften für die monatlichen Vorauszahlungen immer von meiner Bank eingelöst.)
d) ich 25 Euro für meinen neuen -wenn die Entega mal meine Post lesen würde, absolut unnötigen-Brief in Rechnung stelle ... (dann bin ich schon bei 75 Euro ... verhältnismäßig leicht verdientes Geld!)

Bzgl. der Mahnungen werde ich nur noch einen kleinen Satz am Ende einfügen, in dem ich auf meine Schreiben vom .... verweise und dass eine Nachforderung seitens der Entega gar nicht besteht.

Oder soll ich die ganze Sache ignorieren?
Was denkt Ihr?

VG
Regina

Offline Cremer

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #259 am: 09. Mai 2007, 14:27:59 »
@Regina***,

Sie können sich natürlich Arbeit machen oder die Sache auch lassen.

Ich würde ggf. in einem Schreiben die Entega darauf aufmerksam machen, sie möge sich doch konzentintern mal austauschen zwischen der Rechnungs-/mahnungsabteilung und der Vertriebsabteilung.

Weisen Sie daraufhin, dass dies offensichtlich funktioniert nicht funktioniert, sonst hätte die Rechnungsabteilung entsprechende Kenntnis und würde nicht unentwegt den Abschlag der Entega zur Abbuchung bringen. Insofern ist die Entega selbst verantwortlich bei der Erzeugung von Rücklastgebühren.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Ready XL

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #260 am: 09. Mai 2007, 16:34:52 »
..... na anscheinend ist die Entega nicht die einzige Firma, bei der der interne Kommunikationsaustausch nicht funktioniert.

Gehört zwar nicht unmittelbar hier her, aber es gibt da so einen komischen Bezahlfernsehsender, der will von mir immer noch eine Einzugsermächtigung, obwohl der Vertrag längst beendet ist.

Ready XL

Offline Ready XL

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #261 am: 11. Mai 2007, 11:45:17 »
....jetzt wird\'s bei Eintega auch noch chaotisch. Nachdem ich mittlerweile einen regen Schriftwechsel mit Entega habe, bekomme ich heute eine Antwort, da heisst es u. A. ""...es wird demnächst ein neues BGH Urteil zu den Erdgaspreisen erwartet. Wird vom Gericht bestätigt, dass unsere Erdgaspreise....usw. ...bla bla bla.

Dabei bin ich gar kein Erdgaskunde, sonder "nur" Stromkunde.

Es macht echt keinen Sinn mit diesen Leuiten größere Korrespondenz zu führen. Ich habe Entega mitgeteilt wie ich bei der Jahresabrechnung verfahren werde, und danach werde ich mich richten. Alles Weitere macht keinen Sinn.

Ready XL

Offline RR-E-ft

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #262 am: 11. Mai 2007, 12:04:28 »
@ReadyXL

Das erwartete BGH- Urteil betrifft die Gaspreise der Heilbronner EVH und nicht die Gaspreise der entega.

Womöglich ist man dort schon vollkommen konfus.

Offline Ready XL

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #263 am: 11. Mai 2007, 12:41:45 »
...danke und viele Grüsse nach Jena.

Ready XL

Offline Richard0710

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #264 am: 11. Mai 2007, 18:02:25 »
Hallo,

ich schreibe hier das erstemal und möchte mich daher kurz vorstellen.

Wir wohnen seit 2001 im Kreis DA/DI. Im März 2005 habe ich den Gaspreiserhöungen der ENTEGA nach § 315 widersprochen und nach einigem Schriftwechsel klargemacht, dass ich lediglich den Gaspreis Stand 31.12.04 unter Vorbehalt bezahlen werde. Am Anfang kamen noch Mahnungen, denen ich widersprochen habe und nachdem die ENTAGA die Abschlagszahlung Gas auf die von mir zugestandene Summe gesenkt hatte, war es eigentlich bis zur Abrechnung 2006/2007 ruhig.

Nun aber erhöht ENTEGA die Schlagzahl. Zunächst war mit Abrechnung 2006/07 im März 2007 wie üblich die überhöhten Preise abgerechnet worden.
Ich habe der ENTEGA dann meine Abrechnung zukommen lassen mit dem Hinweis, mir eine Überzahlung von 50 EUR auf mein Konto zu überweisen.
Haben die natürlich nicht gemacht. Also habe ich meine Abschlagszahlung April wie angekündigt um diesen Betrag gekürzt.

Nun bombadiert mich die ENTEGA mit Mahnungen, hat unverschämter Weise meine Abschlagszahlung mit den angeblich noch offenen Forderungen der letzten Verbrauchsabrechnung verrechnet (dem habe ich postwendend widersprochen) und droht nun mit gerichtlichen Mahnverfahren. Begründung: "Die Höhe unserer Preise ist gerechtfertigt".
Diesen Text hat die ENTEGA wie ich hier lesen konnte wohl schon früher an  andere Kunden verschickt.
Warum führt sich ENTEGA nun so auf. Gibt es neue gerichtliche Entscheidungen, die meinen Widerspruch schwächen. Oder befürchtet ENTEGA nur Verjährung ihrer Forderungen und macht dicke Backen, um doch noch was zu bekommen.

Jetzt noch eine Frage: ist mit einem Mahnverfahren zu rechnen und wie sollte ich darauf reagieren (da habe ich nun keinerlei Erfahrung :wink: ).

Viele Grüße an alle Mitstreiter

PS
an Regina***: wie läuft das mit der Berechnung von 25 EUR pro Schreiben an ENTEGA??

Offline Energierebell

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #265 am: 11. Mai 2007, 18:55:22 »
Das mit den 25,-EUR würde mich auch interessieren. Ich kann mir momentan nicht vorstellen, dass das so einfach möglich ist.
Vielleicht kann hierzu auch Herr Fricke etwas sagen?

Gruß
Energierebell

Offline RR-E-ft

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« Antwort #266 am: 11. Mai 2007, 19:11:10 »
@Energierebell

Wünschen kann man sich viel. Die Energieversorger machen es ja vor.
Ob indes ein Anspruch besteht, steht auf einem anderen Blatt.

Offline Cremer

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #267 am: 11. Mai 2007, 22:08:41 »
@Energierebell,

ich mache es so, hängt bei mir an der Haustür:



Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Familie Cremer (AB-C)

§ 1

(1)   Grundsätzlich sind Besuche von Unternehmens-, Firmen- oder Behördenvertretern unerwünscht.
(2)    Unerwünschte, nicht ausdrücklich vorher schriftlich vereinbarte Besuche von Unternehmens-, Firmen- oder Behördenvertretern jeglicher Art werden mit 70 € pro Besuch geahndet.



§ 2

(1)   Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit der Betätigung des Klingelknopfes oder Klopfen an der Tür (Türklopfer) oder lautem Rufen nach den Wohnungsinhabern voll inhaltlich anerkannt.
(2)   Bei Widerspruch des Besuchers gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt zugleich ein Hausverbot als erteilt.


§ 3

(1)   Der Betrag wird sofort zur Zahlung fällig und ist in bar gegen Quittung zu entrichten. Eine Quittungsvorlage ist vom Besucher vorzuhalten.
(2)   Der Betrag wird sofort kassiert, bevor das eigentliche Gespräch mit den Familienmitgliedern begonnen werden darf.


Im Namen der Familie
Gerd Cremer
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Gerd Cremer
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Offline Ready XL

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #268 am: 12. Mai 2007, 07:12:43 »
@Cremer,

...wieviel haben Sie denn schon eingenommen?

Ready XL

Offline Regina***

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #269 am: 12. Mai 2007, 11:30:10 »
Ich habe einfach in einem meiner Schreiben sinngemäß folgende Passage geschrieben:
Ihr Einverständnis voraussetzend, werde ich ab sofort 25 Euro Aufwandsentschädigung pro Brief berechnen, den ich aufgrund Ihres fehlerhaften Handelns schreiben muss, wenn sie nicht bis zum .... widersprechen
Entega hat nicht bis zum ... widersprochen.
Also ...

Den Betrag werde ich dann spätestens bei der nächsten Gasrechnung geltend machen bzw. verrechnen.

Frechheit siegt! Die Entega macht es ja auch nicht anders.

VG
Regina

 

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