Hallo in die Runde,
ich habe wieder einmal Post von den Stadtwerken München bekommen. Zuletzt hatte ich den Stadtwerken geschrieben, dass sie auch mit den Deloitte-Gutachten den Nachweis der Billigkeit nach §315 BGB nicht erbracht haben und dass es sich darüber hinaus um ein Privatgutachten handelt, das vor Gericht nicht relevant sein muss. Vorausgegangen war das reguläre Musterbriefschreiben, wie vom Bund der Energieverbraucher empfohlen.
Nun also folgende Antwort der Stadtwerke (Auszüge)
- Wir werden in dieser Angelegenheit nicht mehr korrespondieren
- Fordern Sie nochmals auf, alles zu bezahlen
- Werden ansonsten alle notwendigen Schritte einleiten
- Schreiben endet mit \"Hochachtungsvoll\"
Das Ende mit \"Hochachtungsvoll\" ist auch das einzig Neue.
In zurückliegenden Schreiben hatten mir die Stadtwerke bereits \"gerichtliche Schritte\" angedroht, nun also wieder Kuschelkurs? Man hat den Eindruck, die wissen selbst nicht, wie sie dem berechtigten Widerstand begegnen sollen.
Meine Frage Wer hat auch bereits dieses letzte Schreiben erhalten? Mit wem sind die Stadtwerke anders umgesprungen? Wer ist schon einen Schritt weiter?
Hinweis Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Bayern sind die Deloitte-Gutachten n i c h t mit der von den Verbrauchern geforderten Offenlegung der Kalkulation gleichzusetzen.
Gruß,
Hannes