Hallo,
zu Eurer Info:
Habe gestern (12. Jan. 06) eine einstweilige Verfügung gegen die SWM München erwirkt (AZ 131 C 797/06).
Sie verbietet den SWM die Gasversorgung zu sperren bis sie den Nachweis der Angemessenheit ihrer Gebührenerhebung offengelegt hat. Auch jetzt, nachdem die \"Gutachten\" von Deloitte & Touche veröffentlicht wurden (waren dem Antrag beigefügt).
Parallel kam ein SWM-Schreiben vom 11.01.2005. Auszug:
\"Obwohl wir weiterhin auf unseren berechtigten Forderungen bestehen, bestätigen wir ihnen jedoch, dass wir ihre Gasversorgung BIS ENDE MÄRZ 2006 NICHT EINSTELLEN WERDEN.\" Dieser zeitlichen Begrenzung kann ich nun gelassen entgegen sehen!
Eine einstweilige Verfügung in diesem Fall zu beantragen ist recht simpel, schnell und gratis (ohne Anwalt):
1) Formlosen Antrag schreiben was erwirkt/beantragt werden soll. Begründungen nennen und Dokumente beilegen die die zitierten Tatsachen beweisen. BGH, Urteil vom 30.4.2003 (NJW 2003, 3131ff) natürlich nicht vergessen.
2) Zum Amtsgericht (eigener Wohnsitzes od. der des Gasverbrauchers) gehen und Antrag abgeben (f. München: Pacillistr.5, Zi. 205)
3) Die Bearbeitung meines Falls dauerte 6 Stunden (Sitzungstag...). Soll aber auch schneller gehen. An dieser Stell mein Dank an die sehr freundlichen Damén u. Herren des AG!
4) Entgegennahme der einstweiligen Verfügung
5) Zum Gerichtsvollzieher bringen (Infanteriestr. 5, Zi. 316)
6) Mit seiner Zustellung der einstweiligen Verfügung ist diese wirksam.
Insgesamt entstehen nur 15 Eur Kosten (für die Zustellung), welche die SWM zahlen werden! Richterin entschied, dass die Kosten des Verfahrens von den SWM zu tragen sind! Na dann, werde ich auch die S-Bahn-, Einschreibekosten, etc. von der nächsten Abschlagszahlung abziehen...Smile
Thomas