Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Stadtwerke München  (Gelesen 290945 mal)

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Offline Kiffe

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Stadtwerke München
« Antwort #60 am: 13. Januar 2006, 22:06:10 »
Hallo,
habe den gleichen Brief wie Mona bekommen. Da das Problem der Sperrandrohung nur um 2 Monate verschoben wurde, werde ich SWM Hausverbot erteilen, und beim Amtsgericht eine Schutzschrift hinterlegen.
Weis jemand, ob bei der Schutzschrift kosten anfallen ??

Gruß Walter

Offline energienetz

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Stadtwerke München
« Antwort #61 am: 14. Januar 2006, 09:49:46 »
Hallo,
zu Eurer Info:

Habe gestern (12. Jan. 06) eine einstweilige Verfügung gegen die SWM München erwirkt (AZ 131 C 797/06).

Sie verbietet den SWM die Gasversorgung zu sperren bis sie den Nachweis der Angemessenheit ihrer Gebührenerhebung offengelegt hat. Auch jetzt, nachdem die \"Gutachten\" von Deloitte & Touche veröffentlicht wurden (waren dem Antrag beigefügt).

Parallel kam ein SWM-Schreiben vom 11.01.2005. Auszug:
\"Obwohl wir weiterhin auf unseren berechtigten Forderungen bestehen, bestätigen wir ihnen jedoch, dass wir ihre Gasversorgung BIS ENDE MÄRZ 2006 NICHT EINSTELLEN WERDEN.\" Dieser zeitlichen Begrenzung kann ich nun gelassen entgegen sehen!

Eine einstweilige Verfügung in diesem Fall zu beantragen ist recht simpel, schnell und gratis (ohne Anwalt):
1) Formlosen Antrag schreiben was erwirkt/beantragt werden soll. Begründungen nennen und Dokumente beilegen die die zitierten Tatsachen beweisen. BGH, Urteil vom 30.4.2003 (NJW 2003, 3131ff) natürlich nicht vergessen.
2) Zum Amtsgericht (eigener Wohnsitzes od. der des Gasverbrauchers) gehen und Antrag abgeben (f. München: Pacillistr.5, Zi. 205)
3) Die Bearbeitung meines Falls dauerte 6 Stunden (Sitzungstag...). Soll aber auch schneller gehen. An dieser Stell mein Dank an die sehr freundlichen Damén u. Herren des AG!
4) Entgegennahme der einstweiligen Verfügung
5) Zum Gerichtsvollzieher bringen (Infanteriestr. 5, Zi. 316)
6) Mit seiner Zustellung der einstweiligen Verfügung ist diese wirksam.

Insgesamt entstehen nur 15 Eur Kosten (für die Zustellung), welche die SWM zahlen werden! Richterin entschied, dass die Kosten des Verfahrens von den SWM zu tragen sind! Na dann, werde ich auch die S-Bahn-, Einschreibekosten, etc. von der nächsten Abschlagszahlung abziehen...Smile

Thomas

Offline Cremer

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Stadtwerke München
« Antwort #62 am: 14. Januar 2006, 17:39:01 »
@Admin,

wäre für uns kein Problem.

Eines unserer Vorstandsmitglieder ist Rechtspfleger am Amtsgericht und mit der Materie bestens vertraut. Er hat auch Zugriff auf alle bundesweiten Urteile.

Wir stehen bereits in den Startlöchern für einen solchen Fall :wink:
MFG
Gerd Cremer
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Offline halligalli

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Stadtwerke München
« Antwort #63 am: 15. Januar 2006, 16:10:53 »
Ich habe auch so einen Schrieb bekommen

... \"Obwohl wir weiterhin auf unseren berechtigten Forderungen bestehen, bestätigen wir ihnen jedoch, dass wir ihre Gasversorgung BIS ENDE MÄRZ 2006 NICHT EINSTELLEN WERDEN.\" ...

Weiß jemand, was der Termin \"Ende März\" zu bedeuten hat?

Gruß,
Roland

Offline Cremer

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Stadtwerke München
« Antwort #64 am: 15. Januar 2006, 17:06:08 »
@halligalli,

der Versorger will sich ja alle \'Türen und Tore\' offenhalten. Insofern äußerts er sich auch nicht konkret mit einem Datum. Ende März kann auch bedeuten 10.4.06
MFG
Gerd Cremer
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Offline Mano

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Stadtwerke München
« Antwort #65 am: 15. Januar 2006, 17:15:47 »
@ Thomas

ich werde mich auch _ trotz »Aufschub« bis März um eine einstweilige Verfügung kümmern.

Danke für die genaue Info über den Ablauf.

Offline halligalli

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Stadtwerke München
« Antwort #66 am: 15. Januar 2006, 21:22:06 »
nun ja ...
ich habe mich nur gefragt, ob es irgendwelche Anhaltspunkte gibt, dass die SWM \"ende März\" mehr Aussichten sehen, mit ihrer Sperrandrohung (trotz einstweiliger Verfügung) durchzukommen, als jetzt gleich.
 :?
Gruß,
Roland

Offline Monaco

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Stadtwerke München
« Antwort #67 am: 16. Januar 2006, 12:49:35 »
Vermutlich schätzt man ab April die möglichen \"Folgeschäden\" für geringer ein. Wenn sich nämlich herausstellen sollte, dass die Absperrung unrechtmäßig war, müsste der Versorger m.E. für alle sich hieraus ergebenden Folgeschäden haften. Im Frühjahr könnte man schon mal ohne Heizung auskommen und auch Rohre könnten dann kaum mehr Frostschäden erfahren. Ich weiß nicht, ob eine Versicherung diese Schäden abdecken würde.

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline Cremer

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Stadtwerke München
« Antwort #68 am: 17. Januar 2006, 16:06:47 »
@Monaco,

kann mich dieser Argumentation nicht anschließen. Man benötigt eher \"noch etwas Zeit\"

In 3 Monaten sieht die Welt schon anders aus.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Kiffe

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Stadtwerke München
« Antwort #69 am: 17. Januar 2006, 21:36:00 »
Hallo,
ich denke nicht, dass die SWM Zeit benötigt, ich glaube, sie hat eingesehen, das man Abschlagszahlungen nicht mahnen kann.
Ende März können die SWM auf die Jahresrechnung mahnen. Denke, dass sie sich dann bessere Chancen vor Gericht ausrechnen.

Gruß Walter

Offline burt13de

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Stadtwerke München
« Antwort #70 am: 18. Januar 2006, 01:18:38 »
Auch ich habe die letzte Woche die zwei Schreiben bekommen. Obwohl sie das selbe Datum tragen, kam an einem Tag der, Brief mit der Sperrungsrücknahme bis Ende März, und am Tag darauf der mit dem unterkühlten \'Hochachtungsvoll\'.
http://de.geocities.com/burt13de/swm_060111_sperrungsruecknahme.pdf
http://de.geocities.com/burt13de/swm_060111.pdf

Ich weiss noch nicht, ob ich extra nochmal darauf hinweisen soll, dass die Gutachten für den Nachweis der Billigkeit nicht ausreichen. Andererseits wurde ja, wie die SWM im 2. Brief meinen, wirklich schon alles gesagt.

Viele Grüße
Norbert

Offline halligalli

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Stadtwerke München
« Antwort #71 am: 21. Januar 2006, 16:12:57 »
Gestern hab ich ein freundliches Schreiben von der Landeskartellbehörde zum Betreff Androhung der Einstellung der Gasversorgung durch die SWM bekommen
\"...Zwischenzeitlich wurde uns von der SWM Versorgungs-GmbH zugesagt, die betroffenen Kunden umgehend schriftlich darüber zu informieren, dass es nicht zu einer Einstellung der Gasversorgung kommen wird. Damit hat sich die Angelegenheit aus Sicht der Landeskartellbehörde - jedenfalls derzeit - erledigt. Bitte wenden Sie sich an die SWM Versorgungs-GmbH, falls Ihnen das angekündigte Schreiben nicht zugegangen sein sollte.\"

Die Kartellbehörde ist also auf unserer Seite. Ich weiß nicht, wie weit sie noch weiter gehen wird. Andernorts (Kreuznach) werden ja bereits Stadtwerke wegen Kartellmißbrauch beklagt.

Gruß,
Roland

Offline axel

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Stadtwerke München
« Antwort #72 am: 23. Januar 2006, 20:05:58 »
Hallo Leute,
ich wohne in München und schwitze mir auch jeden Monat meine Abschlagszahlungen für die SWM heraus.
Da ich bis November 05 noch an Ratenzahlungen für das Jahr 04/05 hing hatte ich das Musterschreiben nicht abgeschickt.
Gibt es jetzt noch Möglichkeiten um das nach zu holen?
Bitte Tips.
Danke schon mal im Voraus
axel

Offline Cremer

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Stadtwerke München
« Antwort #73 am: 23. Januar 2006, 23:26:25 »
@axel,

es gibt die Möglichkeit. Bitte unter Suchfunktion nachschlagen.

Widerspruch auf Preise ab Okt. 2004 einlegen, Abschläge kürzen und eigene Gegenrechnung aufmachen. Sofern eine Nachzahlung rauskommt diese gegen die Nachzahlung der SWM setzen.

Eine Verrechnung/Aufrechnung mit einer der nächsten Abschläge ist allerdings rechtlich nicht möglich
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline axel

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Stadtwerke München
« Antwort #74 am: 30. Januar 2006, 22:11:12 »
Danke Gerd Cremer
für deine schnelle Antwort. Habe schon lange nicht mehr rein geschaut.
Wenn das mal so einfach wäre mit dem ausrechnen.
Ich versuch es mal. Fühle mich da aber richtig überfordert.
Gibt es da einen Rechner?
Grüße
axel

 

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