@Cremer
Ich empfehle den sichersten Weg.
Und da ist nun einmal bekanntlich Vorbeugen besser als auf die Füße zu ......
Dieses Schreiben des Versorgers würde ausreichen.
Man könnte sich natürlich in zwei Wochen, wenn das Gas plötzlich weg ist, hinstellen und sagen, man habe es auch anders auffassen können, weil es wonanders ja auch anders verlief, zumal in einem Internet- Forum beschwichtigt wurde.
Dann wird es jedoch um so schwieriger, ggf. den Wiederanschluss gerichtlich durchzusetzen.
Wenn ich den Ernst der Lage erkenne, weise ich darauf hin.
Im Fall der Fälle würden Sie sicher gern mit Gasflaschen nach München aushelfen, um eine Versorgungsunterbrechung zu überbrücken, bis ein Gericht irgendwann über die Rechtmäßigkeit der erfolgten Versorgungseinstellung entschieden hat, was durchaus längere Zeit in Anspruch nehmen kann?
Dieser Auseinandersetzung ist bestimmt kein Spaß und die Versorger testen die Grenzen täglich neu aus.
Deshalb ist es auch erforderlich, deren Grenzen immer wieder aufzuzeigen.
Man könnte allenfalls Kontakt aufnehmen zu anderen, die auch eine solche Sperrandrohung bekommen haben, die nicht vollzogen wurde und sich danach auf die berühmte Hafenstraßen- Entscheidung des Hanseatischen OLG Hamburg NJW 1988, S. 1600 berufen und allein damit eine Versorgungseinstellung gerichtlich untersagen lassen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt