es gibt zu dem selben Thema bereits ein Urteil, bzw. Verfügung
http://www.energieverbraucher.de/index.php?pre_cat_open=2&id=131&subid=1617&subsubid=1627&In dem gleichen Fall hatte ein Gaskunde die SWM verklagt, weil er eben auch so eine Mahnung erhalten hat und sich bedroht fühlte.
*Der SWM wurde untersagt, das Gas zu sperren.
*Bei Zuwiderhandlung ist ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder
6 Monate Ordnungshaft fällig
*Kosten des Verfahrens trägt die SWM
Der Streitwert lag unter 300 Euro
Aus dem Urteil:
Der Antragsteller hat durch Vorlage zweier Mahnschreiben der Antragsgegnerin (die SWM) mit der Klausel \"bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung trozt Mahnung müssen Sie zwei Wochen nach Zugang der Mahnung mit der Einstellung der Energieversorgung rechnen\" ausreichend glaubhaft gemacht, dass die Antragsgegnerin die Sperrung der Versorgung angedroht hat, damit ist nach dem objektiven Urteil eines besonnen Menschen zu besorgen, dass durch die Veränderung des bestehenden Zustandes die Verwirklichung des Rechts einer Partei vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte.
Offensichtlich hat die SWM daraus nichts gelernt.