Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Stadtwerke München  (Gelesen 290966 mal)

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Offline forsammy

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Stadtwerke München
« Antwort #75 am: 06. Februar 2006, 13:46:06 »
Hallo Zusammen,

gibt es schon Informationen zur Reaktion seitens der SWM auf die Verweigerung die Mahnungsgebühren zu zahlen?
Bei mir ist jetzt nämlich eine Mahnung vom 31.01.06 ins Haus geflattert, wenigstens ohne Androhung einer Sperrung, nur mit Hinweis auf Inkasso und Verzugszinsen...

Bei telefonischer Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass einfach meine Abschlagszahlungen aufgerechnet wurden und jetzt noch ein Betrag für Strom (!) und Gas offen ist. Dabei habe ich in den Überweisungen extra schon Gas und Strom separat ausgewiesen...
Dürfen die das denn miteinander vermischen??

... ich wollte jetzt nochmals meinen Einspruch an die Stadtwerke schicken, mit dem Hinweis, dass der Einspruch so lange gültig bleibt, bis ich ihn zurücknehme (oder muss ich den jetzt mit jeder Überweisung mitschicken?)

Lieben Dank für jede Info Eurerseits!
Sandra

Offline hollmoor

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Stadtwerke München
« Antwort #76 am: 06. Februar 2006, 13:55:18 »
Auf den Überweisungen unbedingt den Verwendungszwecks nicht vergessen.Für Gas z.B.Abschlag für Monat------,
Solltest du es so vermerkt haben,darf nicht mit alter Forderung verrechnet werden.Ist aber scheinbar bei den EVU,s noch nicht angekommen.Die Ignoranz siegt halt bei einigen Versorgern.
Du brauchst nicht jedesmal einen Einspruch mitschicken.
Weise deinen Versorger noch einmal auf dein Widerspruchsschreiben hin und teile denen mit,dass nach deiner Berechnung nichts offen ist.
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline deraffe

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Stadtwerke München
« Antwort #77 am: 21. Februar 2006, 14:05:03 »
Ich habe die Gaspreiserhöhung zum Juli mit 2% akzeptiert und bekam dann eine erhöhte Abschlagszahlung - die habe ich nicht bezahlt, sondern die alte weiter. Die Preiserhöhung zum Januar habe ich nicht akzeptiert. Jetzt habe ich eine Mahnung wegen der nicht gezahlten höheren Abschlagszahlungen bekommen, inklusive des Differenzbetrags (Forderung swm minus geminderte Zahlung) der letzten (!) Jahresrechnung März 2005. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt, aber entsprechend der AVBGasV § 25 (2) 2%-Erhöhung des Abschlags bezahlt. Was das \"Toilette&Dusche\"-Gutachten angeht: Ein reines Gefälligkeitsgutachten, das den Nachweis der Billigkeit nicht erbringt. Ich war wegen der Sache zwei Mal bei  der Verbraucherzentrale München. Danke für den Tipp, bei Verwendungszweck auch \"Gas\" anzugeben, weil die SWM ja offensichtlich versuchen, allles mit allem zu verrechnen...

Offline joli

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Stadtwerke München
« Antwort #78 am: 21. Februar 2006, 23:58:42 »
Birgitta B.
München


Hallo,
ich freu mich über eure lebhafte rebellische Diskussion und die Erfolge!
Ich bin neu im Forum und weiß nicht, ob ich hier richtig bin, um meine Frage zu stellen.
Ich habe am 23.1.06 dem SWM den Musterbrief geschrieben, und darin mutig:
„Die Abschlagszahlungen bleiben daher unverändert wie bis zum 1.6.05.“  Damit wollte ich auch die früheren Preiserhöhung kappen.
Geht das so, und gibt es dafür Fristen?
Im Forum hab ich viel gesucht und meine es so zu verstehen, dass ich ab jetzt wieder den Gaspreis vom 1.6.05 überweisen müsste (also nicht die damalige Abschlagszahlung, denn ich muß auf den jetzigen Verbrauch umrechnen?).

Die SWM haben trotz meiner Kündigung der Einzugsermächtigung Ende Januar den gleichen Betrag wie im dezember 05 abgebucht. Am 7.2. schrieb SWM, dass sie die Kündigung der Einzugsermächtigung erhalten haben und dass ich die Abschlagszahlungen mit Preiserhöhung ab januar 06 rechtzeitig überweisen soll.
Gleichzeitig hat SWM die 2 Gutachten von Deloitte&Touche geschickt:
1. Gutachten über die Ermittlung der Rohmarge aus dem Gastarifkundengeschäft im Zeitraum 1.1.04 – 31.3.06
2. Gutachten über Gaspreiserhöhungen in den Tarifen „Kleinverbrauchstarif“, „Grundpreistarif“, „Vollversorgungstarif I“ und „Vollversorgungstarif II“ im Zeitraum 1.1.04 – 31.3.06.

Kennt Ihr schon dieses 2. Gutachten?

Im Anschreiben geht die SWM nur in bekannter Form auf die Rohmargen ein, nicht die Gaspreiserhöhungen in den Tarifen „Kleinverbrauchstarif“, „Grundpreistarif“, „Vollversorgungstarif I“ und „Vollversorgungstarif II“…..
Soll ich darauf antworten?

Mit freundlichem Gruß


Birgitta Blaschke-Albers

Offline Cremer

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Stadtwerke München
« Antwort #79 am: 22. Februar 2006, 08:06:11 »
@joli,

Preiserhöhungen kappen kann man nur mit Widerspruch. Sie meine aber hier die Abschlagshöhe.

Die Gutachten von \"Toilette&Dusche\" sind selbstgefällige Gutachten der SWM.

Wichtig:
Widerspruch gemäß Musterbrief gegen die Preiserhöhungen und die Preishöhe ansich einlegen Abschläge kürzen, Einzugsermächtigung begrenzen.

Nur so wird gewährleistet, dass Sie am ende des Abrechnungszeitraumes eine Nachzahlung haben und Ihre eigene Abrechnung erstellen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline no_limitz

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Stadtwerke München
« Antwort #80 am: 22. Februar 2006, 10:17:48 »
Hallo,

ich bin erst seit Anfang dieses Jahres Gasabnehmer und wurde gleich mit den rüden Methoden der SWM (s. mein Thema \"Stadtwerke München - Mahnung statt Begrüßung\") begrüßt. :twisted:
Ich werde mich auch gegen die Preiserhöhungen wehren, kann aber auf der Homepage der SWM nur die neuen Preise finden.  Kann jemand bitte die letzte Preisliste der SWM hier ins Forum stellen ? Danke.

Habe auf die Mahnung per Fax reagiert (hat den Vorteil den Faxreport als Zustellbeweis zu besitzen) - mal sehn was passiert.  :?:

Gruss
No_limitz

Offline RR-E-ft

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Offline forsammy

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Stadtwerke München
« Antwort #82 am: 24. Februar 2006, 08:53:36 »
Hallo,
nachdem ich den Stadtwerken, nach einer Mahnung mit Mahngebühren, meinen Einspruch ein zweites Mal zukommen lassen habe, habe ich wieder ein tolles Schreiben erhalten:

....\"wie Sie wissen, haben die SWM auf die aktuellen Diskussionen über Energiepreise reagiert und die Wirtschaftsprüfgesellschaft Deloitte & Touche GmbH beauftragt, die Entwicklung der SWM Erdgaspreise in den Jahren 2004, 2005 und 2006 zu untersuchen. Ergebnis: Die Erdgaspreise der SWM sind marktgerecht und fair kalkuliert.
Die Wirtschaftsprüfgutachten haben wir unseren Kunden zugänglich gemacht, obwohl wir nach wie vor keine diesbezügliche Rechtspflicht anerkennen. SWM dind damit deutschlandweit das erste große Unternehmen, das die Angemessenheit seiner Erdgaspreise in dieser Form nachweist.
...
Nachdem wir damit Ihrer Forderung nach Offenlegung nachgekommen sind und die Angemessenheit unserer Erdgaspreise nachgewiesen haben, besteht kein Grund mehr, Ihre Zahlungen unter Vorbehalt zu stellen.\"....

Des weiteren wünscht man keinen Schriftverkehr mehr mit mir zu diesem Thema....

Was sagt man dazu? und wie reagiert man da drauf?

Danke und Grüße
Sandra

Offline Cremer

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Stadtwerke München
« Antwort #83 am: 24. Februar 2006, 12:34:00 »
@forsammy,

nun, was bleibt denn den Versorgern anderes übrig als so oder so zu antworten.

Mahngebühren vergessen Sie, sind nicht rechtens.

Sie können, wenn Sie Lust haben, den SWM schrieben ,dass das Gutachten von \"Toilette & Dusche\" selbstgefällige sind, da diese die Wirtschaftprüfungsgesellschaft der SWM sind.
MFG
Gerd Cremer
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Offline alx

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Stadtwerke München
« Antwort #84 am: 24. Februar 2006, 13:00:22 »
@Cremer

der \"Toilette & Dusche\" war gut!!! :lol:  *grins*
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Offline albatros

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Stadtwerke München
« Antwort #85 am: 28. Februar 2006, 20:44:48 »
Hallo an alle standhaften Gaspreisverweigerer,

ich habe mit großem Interesse die vielen nützlichen Beiträge in Eurem Forum gelesen und freue mich, daß ich nicht alleine bin ...   :wink:

Ich habe ebenfalls schon die vielen \"netten\" Schreiben der Stadtwerke erhalten, angefangen von dem Erhöhungsschreiben über die Lachnummer mit den Gutachten bis hin zur Mahngebühr und der Sperrandrohung. Umgekehrt habe ich vom Widerspruch bis zum Hausverbot und der Schutzschrift entsprechend vorgebeugt. Nachdem die SWM die Sperrandrohung nicht zurückgenommen haben und nun gar nicht mehr mit mir kommunzieren will, werde ich jetzt wohl eine einstweilige Verfügung beantragen. Die nächste Gaspreiserhöhung wird dann wohl mit gestiegenen Verwaltungskosten begründet :P

Ich bin noch auf der Suche nach Mitstreitern um im Fall der Fälle eine Sammelklage gegen die SWM anzustrengen. Ich stehe bereits mit H. Waldeyer-Hartz (Klage gegen den Gasversorger in Heilbronn) in Verbindung. Er würde uns ggf. bei solch einer Klage unterstützen. Gibt es evt. schon andere Gruppen mit ähnlichen Absichten? Bitte meldet Euch bei Interesse einfach bei mir.

Offline Cremer

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Stadtwerke München
« Antwort #86 am: 28. Februar 2006, 22:39:13 »
@albatros,

Lesen Sie bitte hier im Forum die Threads der vergangen 3 Wochen, ist viel Arbeit, bringt aber viel Information, sowie die Fragen  und Antworten auf den  energienetz.de Seiten.

Von einer Klage/einstweilige Verfügung rate ich dringend ab.  Lesen Sie die Meinung von H. Fricke und Graf Koks hierzu.

Lesen Sie die Urteile des letzten Jahres. Alle von Kunden angestrengten Verfahrten sind \"in die Hose\" gegangen. Hier muss man einfach \"sattelfest\" sein. Siehe Koblenz, Euskirchen etc.

Der bessere Weg ist, Widerspruch, Kürzen der Abschläge, danach die eigene Rechnung auf Basis der Preise für Strom und Gas September 2004 erstellen und dann abwarten.
MFG
Gerd Cremer
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Offline albatros

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Stadtwerke München
« Antwort #87 am: 01. März 2006, 21:35:12 »
@ H. Cremer:

Vielen Dank für Ihre rasche Antwort!

Ich habe natürlich schon viel im Forum gestöbert, bin aber vielleicht noch nicht auf die entsprechenden Beiträge gestossen. Mir ist leider nicht ganz klar, warum Sie von einer einstweiligen Verfügung abraten? Immerhin hat der Gasversorger die (wenn auch indirekte) Sperrandrohung trotz Fristsetzung nicht zurückgenommen. Theoretisch könnte er diese also ab April versuchen umzusetzen. Wann wäre also der \"richtige\" Zeitpunkt für eine einstweilige Verfügung?

Laut einiger Beiträge im Forum hat das Landeskartellamt den SWM auferlegt diese Sperrandrohungen durch persönliche Schreiben oder einer öffentlichen Ankündigung zurückzunehmen. Dies ist meines Wissen nicht geschehen (zumindest habe ich keine entsprechende Post bekommen).

Offline Cremer

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« Antwort #88 am: 01. März 2006, 23:02:47 »
@albatros

m.E. ist es keine konkrete Sperrandrohung.

Es ist dann noch Zeit Hausverbot zu erteilen und eine Schutzschrift am Amtsgericht zu hinterlegen.

Nach meine Einschätzung wird zur Zeit nicht viel passieren.
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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« Antwort #89 am: 02. März 2006, 16:18:50 »

 

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