Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!  (Gelesen 174067 mal)

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Offline khh

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #135 am: 07. Januar 2014, 10:56:44 »
Hallo @ energienetz,

vielen Dank für die prompte Antwort. Ihre Ausführungen sind durchaus nachvollziehbar.

Aber m.W. ist der BdEV doch Mitglied im vzbv, kann hier nicht etwas angestoßen werden?

Gruß khh
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Offline energienetz

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #136 am: 07. Januar 2014, 16:04:13 »
Der Spielraum der Verbraucherzentralen und insbesondere des Dachverbands VZBV ist wesentlich größer als des Bund der Energieverbraucher e.V., da dort für die Verfolgung von Wettbewerbsverstößen besondere (bescheidene) Etats zur Verfügung stehen. Natürlich gibt es einen intensiven Informations- und Meinungsaustausch, um die knappen Mittel bestmöglich zu nutzen. Es gibt auch zahlreiche Gerichtsverfahren, in denen Verbraucherzentralen gegen Versorger vorgehen. Darüber wird auch oft in Pressemitteilungen berichtet, zb [nofollow]http://www.vzhh.de/presse/285786/vattenfall-unterwirft-sich.aspx[/nofollow].

Offline khh

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #137 am: 07. Januar 2014, 17:07:12 »
... gibt es einen intensiven Informations- und Meinungsaustausch, um die knappen Mittel bestmöglich zu nutzen. ...

Kann der BdEV im Rahmen des Info-Austausches den Anstoss geben für eine Abmahnung der almado-ENERGY GmbH usw. durch den VZBV oder z.B. die VZ NRW ?
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Offline LisaSophie

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #138 am: 09. Januar 2014, 13:16:58 »
Guten Tag,
ich habe mich soeben in diesem Forum registriert... Ich vor etwas weniger als einem Jahr von zu Hause ausgezogen, bin seitdem Kundin bei almado und sehe gerade, dass es nicht unbedingt leicht wird, aus meinem Vertrag rauszukommen... Laut den Unterlagen, oder so viel wie ich daraus verstehe, hat mein Vertrag am 01.03.2013 begonnen. Ich habe vor ein paar Tagen schon schriftlich gekündigt, aber überlege natürlich jetzt, heute nochmal zur Post zu gehen und das ganze per einschreiben machen... Die Hoffnung auf meinen Bonus ist gerade rapide gesunken. Können Sie mir sagen, was ich eventuell noch beachten sollte? Ich habe noch nie ein Einschreiben verschickt...
Und die zuvor erwähnte Email vom 14.11.1013 habe ich auch bekommen, zusammen mit einem Formular für das Sepa-Zahlungsverfahren. Bedeutet das, ich könnte theoretisch auch von heute auf morgen kündigen? Ich zitiere mal ein paar Zeilen aus der Email, die mich nicht gerade dazu bewegt haben mir den Anhang anzuschauen, hab es mehr überflogen (blöd von mir, ich weiß... Hätte ja nie gedacht dass es bei solch banalen Dingen wie Stromverträgen zu Schwierigkeiten kommen kann...)

"[...]
In der zweiten Anlage (Information_2_135610) finden Sie allgemeine Informationen zu Ihrem Stromliefervertrag. Auf den ersten beiden Seiten finden Sie Informationen zum SEPA-Lastschrifteinzug. Ab Seite 3 informieren wir Sie ausführlich über die Entwicklung hoheitlich festgelegter Preisbestandteile und Grundpreise. Hierbei ist es uns wichtig, Ihnen vor dem Hintergrund der allgemeinen eher negativen Berichterstattung zum Thema Energieversorgung, auch einmal mit guten Nachrichten aufwarten zu können. Auf Seite 5 erfahren Sie, wie Sie sich selbst und anderen Kunden helfen können Energie und somit bares Geld zu sparen.
Zusammengefasst haben wir drei gute Nachrichten für Sie:
Die erste gute Nachricht: Wir werden Sie auch über Ihre bestehende Preisgarantie hinaus weiterhin zu attraktiven Konditionen beliefern.[...]"
Also alles in allem sehr positiv formuliert, nichts von Preiserhöhung. Wie sieht also jetzt mein Kündigungsrecht aus?
Vielen Dank im Voraus,
Lisa

Offline khh

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #139 am: 09. Januar 2014, 14:45:17 »
Hallo Lisa,

wenn der 01.03.2013 Lieferbeginn war (die von almado erhaltene Lieferbestätigung prüfen!) und wenn die einzuhaltende Kündigungsfrist 6 Wochen ist (die AGB zu Ihrem Vertrag prüfen!), dann kündigen Sie das Vertragsverhältnis unverzüglich (muss bis 17.01. bei almado zugegangen sein = spätestens am 15.01. bei der Post am Schalter einliefern) nochmals per Einwurf-Einschreiben mit der Formulierung "zum Ablauf des ersten Vertrags- und Lieferjahres am 28.02.2014" [Anschrift: Almado-ENERGY, c/o almado AG (jetzt 365 AG), PF 400162, 50831 Köln]. Verlangen Sie inhaltlich des Schreibens eine schriftliche Kündigungsbestätigung bis spätestens 01.02.2014 Ihnen zugehend.

Sollte bis zum genannten Termin keine bzw. keine korrekte Kündigungsbestätigung zugegangen sein (oder o.g. Lieferbeginn bzw. Kündigungsfrist nicht zutreffen), dann melden Sie sich hier nochmals umgehend, da es aufgrund der mit Email vom 14.11.13 mitgeteilten Grundpreiserhöhung (vermutlich ab 01.03.14?) noch eine weitere fristlose Kündigungsmöglichkeit gibt.

Die Schlussrechnung mit Bonusgutschrift muss Ihnen innerhalb von 6 Wochen nach Lieferende zugehen. Erneut hier melden, falls es dabei Probleme geben sollte.

Außerdem müssen Sie sich jetzt um einen neuen Stromlieferanten ab 01.03.2014 kümmern - Anregungen für die Anbieterauswahl findet man bspw. hier: www.bezahlbare-energie.de !

PS: Ein Einwurf-Einschreiben müssen Sie am Postschalter aufgeben und dabei einen dort erhältlichen Einlieferungsschein ausfüllen!

 
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Offline LisaSophie

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #140 am: 09. Januar 2014, 15:26:45 »
Vielen Dank für die schnelle Auskunft, ich habe damals den Vertrag erst Mitte März abgeschlossen, aber natürlich schon ab Anfang März dort gewohnt und auch dieses Datum bei Vertragsabschluss angegeben. In einem Schreiben mit dem Betreff "Versorgungsbeginn/Abschlagszahlung" hieß es: "nun ist es endlich soweit: Seit dem 01.03.2013 beziehen Sie unseren günstigen Direkt-Strom." ...das darf ich als Lieferbeginn ansehen denke ich. Ich werde jetzt eine neue Kündigung schreiben und mich in ein paar Minuten auf den Weg zur Post machen. Vielen dank für die Hinweise zum Inhalt der Kündigung. Ich werde alles mit einbringen. Für meinen Strom ab 1.3.14 werde ich vielleicht nicht unbedingt wieder den erstbesten Anbieter wählen.
Liebe Grüße

Offline Perle1972

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #141 am: 09. Januar 2014, 17:01:05 »
Hallo ins Forum,

ich habe auch diese 6 Seiten von Almado bekommen und bei mir steht folgendes:

Wir werden zum 01.01.2014 sämtliche Änderungen hoheitlich festgelegter Umlagen und Abgaben, seien es
Verringerungen oder Erhöhungen, an Sie weitergeben und Ihren Arbeitspreis entsprechend anpassen, der
hiernach bei 23,92 Cent/kWh liegt. Den gegenwärtigen Stand der Umlagen entnehmen Sie bitte der Grafik.
Nach offizieller Bekanntgabe der Höhe der Änderungen werden wir Ihnen diese auf der Webseite
www.kundenservice-energie.de/umlagen/2014 <http://www.kundenservice-energie.de/umlagen/2014> bekannt
geben.

Grundpreise enthalten verbrauchsunabhängige, teils hoheitlich regulierte Entgeltbestandteile und Fremdkosten,
auf deren Entwicklung wir nur begrenzt Einfluss haben. Dennoch können wir Ihnen bereits jetzt eine
vollumfängliche Garantie auf den Grundpreis ab dem 01.05.2014 bis zum 31.12.2016 gewähren. Der monatliche
Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 19,95 € fixiert und ist gegen jede Erhöhung abgesichert. Ihnen als
Produktkunde im Tarif transparent B green garantieren wir diese Konditionen automatisch und unwiderruflich.
Damit sind Sie vor jeglichem Grundpreisanstieg vollumfänglich geschützt.

Mein Vertrag läuft seit dem 1. Mai 2013. Wenn ich jetzt das Sonderkündigungsrecht zum 30. April 2014 nutze, muß Almado den Bonus dann trotzdem zahlen?

Gruß Perle1972

Offline khh

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #142 am: 09. Januar 2014, 17:19:19 »
... können wir Ihnen bereits jetzt eine vollumfängliche Garantie auf den Grundpreis ab dem 01.05.2014 bis zum 31.12.2016 gewähren. Der monatliche Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 19,95 € fixiert ...

Mein Vertrag läuft seit dem 1. Mai 2013. Wenn ich jetzt das Sonderkündigungsrecht zum 30. April 2014 nutze, muß Almado den Bonus dann trotzdem zahlen?

Zu diesem Zeitpunkt können Sie das Vertragsverhältnis sowohl ordentlich, mit Wahrung der in den AGB bestimmten Frist als auch außerordentlich ohne Wahrung einer Frist per gesetzlichem Sonderkündigungsrecht wg. der mitgeteilten Grund-preiserhöhung kündigen. Sinnvollerweise (um einen gerichtsfesten Nachweis für den Zugang der Kündigung bei almado zu haben) per Einwurf-Einschreiben und mit der Formulierung "zum Ablauf des Vertrags- u. Lieferjahres am 30.04.2014".

Wenn Sie so verfahren, dann muss almado selbstverständlich den vertraglich vereinbarten Bonus zahlen :) !
« Letzte Änderung: 09. Januar 2014, 17:31:52 von khh »
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Offline LisaSophie

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #143 am: 09. Januar 2014, 20:51:42 »
In meinem Anhang der Mail vom 14.11.13 stand genau das gleiche, wie bei Perle1972. Ich war vorhin noch bei der Post und auf Empfehlung der Dame am Schalter ging meine Kündigung nun per Einschreiben raus, welches ich online verfolgen kann und mir auch gleich die Unterschrift des Empfängers angezeigt wird, wenn es dann jemand annimmt.. Ich hoffe es funktioniert einfach alles reibungslos...
Liebe Grüße,
Lisa

Offline khh

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #144 am: 09. Januar 2014, 21:13:29 »
... Ich war vorhin noch bei der Post und auf Empfehlung der Dame am Schalter ging meine Kündigung nun per Einschreiben raus, welches ich online verfolgen kann und mir auch gleich die Unterschrift des Empfängers angezeigt wird, wenn es dann jemand annimmt...

Hallo Lisa,

das von der Post-Dame wohl empfohlene "Einschreiben mit Rückschein" anstatt des meinerseits angeratenen "Einwurf-Einschreiben" hätten Sie besser sein gelassen. Beide Versionen können Online verfolgt werden und dokumentieren gerichtsfest den Zugang (lt. BGH-Urteil im Frühjahr 2012), das mit Rückschein aber eben erst "wenn es dann jemand annimmt" und das kann manchmal durchaus zeitlich eng werden, wenn Zugangstermine wie hier der 17.01.2014 bedeutsam sind!

Nun gut, lassen Sie es jetzt so, ist ja auch noch gut eine Woche Zeit und ohnehin nicht mehr zu ändern (zudem bleibt notfalls ja auch noch die bereits genannte Alternative des gesetzlichen Sonderkündigungsrechts).

mfG  khh
« Letzte Änderung: 09. Januar 2014, 22:28:29 von khh »
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Offline Perle1972

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #145 am: 10. Januar 2014, 07:39:30 »
Guten Morgen khh,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich hätte jetzt wie folgt gekündigt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund Ihrer mit Email vom 23.11.2013 mitgeteilten Grundpreiserhöhung übe ich hiermit mein gesetzliches Sonderkündigungsrecht aus und kündige das Vertragsverhältnis zum Ablauf des Vertrags- u. Lieferjahres am 30.04.2014.
Ich bitte um schriftliche Eingangsbestätigung bis zum 28. Januar 2014.


Oder ist es ratsam das Vertragsverhätnis jetzt normal zum Ablauf des Vertrags- u. Lieferjahres am 30.04.2014 zu kündigen?

Gruß Perle 1972

Offline Ben

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #146 am: 10. Januar 2014, 08:26:56 »
Paragraphenangabe muss auch dabei stehen (§41 Abs. 3 EnWG).

Offline khh

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #147 am: 10. Januar 2014, 15:03:07 »
... Ich hätte jetzt wie folgt gekündigt: ...

Oder ist es ratsam das Vertragsverhätnis jetzt normal zum Ablauf des Vertrags- u. Lieferjahres am 30.04.2014 zu kündigen?

Hallo Perle1972,

Sie haben die "Freie Auswahl", kündigen Sie also genau so, wie Sie es geplant haben. Vielleicht ist es sogar besser, das Sonderkündigungsrecht auszuüben, da Sie möglichlicherweise einen Vertrag mit (nach Meinung von almado) nicht identischem Vertrags- und Lieferbeginn haben könnten (siehe die abgehandelten diversen "Versuche" von almado) ;).

Verlangen Sie allerdings anstatt einer Eingangsbestätigung (die bekommen Sie ja für das Einschreiben mit der Einwurf-Dokumentation durch die Post) unbedingt eine (ordnungsgemäße) Kündigungsbestätigung, welche innerhalb von zwei Wochen seitens almado zu erfolgen hat (davon später dann mit dem Auftrag eine Kopie an den neuen Versorger!).

Gruß khh 
« Letzte Änderung: 07. Oktober 2015, 14:20:03 von DieAdmin »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline LisaSophie

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #148 am: 13. Januar 2014, 22:40:21 »
Hallo khh,
da hatten Sie natürlich Recht, ich habe mich etwas von der Frau am Schalter berieseln lassen, die zu mir meinte, bei einer Kündigung wäre dies der beste Weg... Ich sehe jetzt online auf der Seite der deutschen Post auch auf Abfrage die Worte "Die Sendung wurde am 10.01.2014 ausgeliefert.", nur leider ist auf dem hinterlegten Foto nur eine Unterschrift des Postmitarbeiters, die Zeile für den Empfänger wurde einfach frei gelassen. Soll ich nun doch nochmal eine ...dritte... Kündigung schreiben, per EINWURF-Einschreiben? Das Porto wäre mir egal, nur weiß ich nicht ob ich mir dabei nicht etwas blöd vorkomme...
Viele Grüße,
Lisa

Offline khh

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Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #149 am: 13. Januar 2014, 23:26:35 »
Hallo khh, da hatten Sie natürlich Recht, ich habe mich etwas von der Frau am Schalter berieseln lassen, die zu mir meinte, bei einer Kündigung wäre dies der beste Weg...

Da sollte sich die "Frau am Schalter" besser nochmal klug machen, WANN ein Einschreiben mit Rückschein rechtlich als "zugestellt" gilt (nämlich erst mit der Empfangsbestätigung und nicht schon mit dem Einwurf einer Benachrichtigung in das Postfach/den Briefkasten  - im Gegensatz dazu ein Einwurf-Einschreiben bereits mit dem von der Post dokumentierten Einwurf in das Postfach/den Briefkasten des Empfängers) !   

Ich sehe jetzt online auf der Seite der deutschen Post auch auf Abfrage die Worte "Die Sendung wurde am 10.01.2014 ausgeliefert.", nur leider ist auf dem hinterlegten Foto nur eine Unterschrift des Postmitarbeiters, die Zeile für den Empfänger wurde einfach frei gelassen. Soll ich nun doch nochmal eine ...

Die unterschriftliche Empfangsbestätigung des Empfängers bekommen Sie mit dem Rückschein (das ist der kleine Vorteil dieser Form eines Einschreibens). Und zur Frage: NEIN  -  sollte der Rückschein (und/oder die Kündigungsbestätigung) bis Mitte Februar nicht zugegangen sein, dann können Sie immer noch Ihr Sonderkündigungsrecht zum Ablauf des 28.02.2014 ausüben (dann allerdings besser per Einwurf-Einschreiben ;) ) !
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