zu den Fragen von @Filzstift001
Nun bringt doch nicht wieder alles durcheinander bzw. Aspekte hinein, die wenig oder nicht mehr relevant sind:
1. Beweispflichtig, dass die AGB bei Vertragsbeantragung vorgelegen hat, ist der Versorger. Das wird der Fall gewesen sein, da die seinerzeit geltenden AGB sowohl in den Vergleichsportalen -bspw. bei Verivox - als auch auf der Antragsseite von Almado hinterlegt sind - also: abgehakt !
2. @Filzstift001 meinte, die Kündigungsfrist für die ordentliche Kündigung wäre 6 Wochen. Diese Fehleinschätzung spricht dafür, dass bei der erfolgten Kündigung zum Ablauf des 31.03.2014 die tatsächlich 3-monatige Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde - also: abgehakt !
3. Warum sollte @Filzstift sein Sonderkündigungsrecht zum Ablauf des 31.01.2014 aufgrund der relativ unbedeutenden AGB-Änderung ab 01.02.2014 wahrnehmen, was Almado sicherlich begrüßen würde, schließlich wäre damit die Bonuszahlung wohl dahin - also: abgehakt !
Fazit: Die gestern von mir aufgezeigte Sonderkündigungsmöglichkeit zum Ablauf des 31.03.2014 ist aktuell die einzig sinnvolle Kündigungsform. Und das wird funktionieren, weil es vertrags- und rechtskonform ist. An Spekulationen, mit welchen man vielleicht noch rechnen muss, beteilige ich mich nicht. Derzeit ist alles notwendige gesagt und daher: Einfach mal abwarten was kommt !