auf Seite 4 des sechsseitigen Anhanges/Schreibens steht (u.a.):
"Wir werden zum 01.01.2014 sämtliche Änderungen hoheitlich festgelegter Umlagen und Abgaben, seien es Verringerungen oder Erhöhungen, an sie weitergeben und Ihren Arbeitspreis entsprechend anpassen. Den gegenwärtigen Stand der Umlagen entnehmen Sie bitte der Grafik. Nach offizieller Bekanntgabe der Höhe der Änderung werden wir Ihnen diese auf der Webseite WWW.kundenservice-energie.de/umlagen/2014....(nicht vollständig) bekannt geben.
Grundpreise enthalten verbrauchsunabhängige, teils hoheitlich regulierte Entgeldbestandteile und Fremdkosten, auf deren Entwicklung wir nur begrenzt Einfluss haben. Dennoch können wir Ihnen bereits jetzt eine vollumfängliche Garantie auf den Grundpreis ab dem 01.02.2014 bis zum 31.12.2016 gewähren. Der monatliche Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 19,95 EUR fixiert und ist gegen jede Erhöhung abgesichert. Ihnen als Produktkunde im Tarif almado ökosiegel B garantieren wir diese Konditionen automatisch und unwiderruflich. Damit sind sie vor jeglichem Grundpreisanstieg vollumfänglich geschützt.
In diesen bewegten Zeiten ist Planungssicherheit bares Geld wert.
Aufgrund von Anpassungen der Stromlieferbedingungen und/oder -konditionen besteht ein grundsätzliches Recht, Lieferverträge zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Anpasung ohne Einhaltung von Fristen zu beenden, vgl. § 41 Abs. 3 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz in der Fasssung vom 7. Juli 2005, zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 1 ges Gesetzes vom 26. Juni 2013, BGBI. I S. 1738, 1748 (EnWG)."
Für mich ist jetzt die wichtigste Frage: Kann ich noch wirksam (m)ein Sonderkündigungsrecht ausüben, zum Ablauf des letzten Liefertages (31.01.2014, 24.00 Uhr) ?
Es wird ja ab 1.2.2014 erstmalig ein Grundpreis i.H.v. 19,95 EUR bei mir eingeführt - bisher lag der bei 0.0 EUR. Zitat a.d. laufenden Vertrag: "Grundpreis: 0,0 EUR/Monat"
Danke für die Mühe!
Carl