Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!  (Gelesen 174062 mal)

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Offline LisaSophie

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 8
  • Karma: +0/-0
Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #150 am: 14. Januar 2014, 11:56:16 »
Hallo khh,
es war ein Einschreiben was bei Erhalt unterschrieben werden muss, einen Rückschein bekomme ich nicht. Ich habe eben bei der Post angerufen, weil auf der Abbildung ja keine Unterschrift es Empfängers zu sehen ist. Die Frau am Telefon sagte mir, dass es somit wie ein Einwurf-Einschreiben behandelt wird, auf wunsch könne ich jetzt Nachforschungen einleiten. Die Kündigung gilt aber als zugestellt per Einwurf am 10.01. und ich denke nicht, dass ich jetzt noch Nachforschungen betreiben lassen muss, ich bin mal gespannt, ob ich eine Kündigungsbestätigung bekomme. Und wenn ja, auf welches Datum soll ich besonders achten? Den Lieferbeginn, richtig?
Vielen Dank,
Lisa

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #151 am: 14. Januar 2014, 12:28:04 »
... ich bin mal gespannt, ob ich eine Kündigungsbestätigung bekomme. Und wenn ja, auf welches Datum soll ich besonders achten? Den Lieferbeginn, richtig?

Alles schon wiederholt angesprochen: Die Bestätigung der Kündigung zum richtigen Termin 31.03.2014 (so haben Sie ja auch gekündigt) muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen!
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline schimmi2008

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #152 am: 14. Januar 2014, 14:21:32 »
Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin, ebenso wie ein Großteil der Community, Kunde von Almado Energy. Ich habe eine Frage zur gängigen Rechtslage bezüglich der Versorgungsdauer von einem Jahr oder 12 Monaten, damit ich den Bonus bekomme.
Folgend stelle ich mein Sachverhalt dar. Ich habe eine schriftliche Zusage, dass mein Belieferungstermin auf den 02.07.2013 datiert ist. Im Laufe des Jahres werde ich den Vertrag fristgerecht zum 31.06.2014 kündigen. Die Probleme, die andere Kunden mit der Vertragsendzeit haben, habe ich vernommen. In meinem Sachverhalt geht es mir viel mehr darum, ob ich über den Zeitraum von einem Jahr von Almado versorgt wurde???

Darüber hinaus interessiert mich die weitere Verfahrensweise des Versorgers. Gehen wir mal davon aus, dass sich mein Vertrag verlängert und ich so ein weiteres Jahr gebunden bin. Ist es hier nicht gängige Praxis, dass der Strompreis vom Versorger erhöht wird und ich ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen kann?!

Meine nächste Frage:

Gehen wir davon aus, dass sich Almado bei der Bonizahlung quer stellt. Im Normalfall sollte es möglich sein genau auszurechnen welche Summe ich für meinen Strom hätte bezahlen müssen. Demzufolge habe ich nun die Summe X, die ich bezahlt habe und Summe Y, die dem eigentlichen Verbrauch entspricht und den Bonus enthält.

Hier mal ein Rechenbeispiel:

Ich bezahle einen Abschlag von 65€ im Monat macht im Jahr 780€ bei einem Verbrauch von 2500kw/h. Nehmen wir also an ich habe genau die Kilowattstunden verbraucht, die der Berechnungsgrundlage von Almado dienten. Demnach ziehe ich jetzt 25% von 780€ ab und bin bei der Summe, die ich hätte zahlen müssen. In Summe: 585€, die ich hätte zahlen müssen. Wie sieht es denn rechtlich aus, wenn ich die Abbuchungen von  Almado storniere und das Geld bis zur Klärung einbehalte??? Im Mietrecht findet eine ähnliche Verfahrensweise statt und wird auch rechtlich toleriert solange das Geld auf einem separaten Konto gelagert wird.

Vielen Dank im Voraus.

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #153 am: 14. Januar 2014, 14:58:36 »
Hallo schimmi2008,

wenn bei Ihrem Vertrag der 02.07.2013 Lieferbeginn war, dann müssen Sie "zum Ablauf des Lieferjahres am 01.07.2014" per Einwurf-Einschreiben unter Beachtung der lt. Almado-AGB einzuhaltenden Frist kündigen. Damit besser nicht bis "auf den Drücker" warten, sondern schon bald entsprechend verfahren, dann bleibt genügend Zeit, auf eventuelle "Versuche" von Almado/365 AG möglichst richtig zu reagieren.

Kündigen sollten Sie unbedingt, da im 2. Vertrags- und Lieferjahr der Bonus entfällt und die Preise erfahrungsgemäß drastisch erhöht werden (Almado muss sich schließlich den im 1. Jahr gewährten "Lock-Preisvorteil" wiederholen ;)). An hypothetische Diskussionen, was vielleicht noch alles passieren könnte und wie man dann reagieren kann/sollte (siehe diverse Foren-Threads zu Almado), beteilige ich mich im Vorfeld nicht. Augen immer aufhalten und ganz einfach erstmal abwarten!

Gruß khh 
« Letzte Änderung: 07. Oktober 2015, 14:19:38 von DieAdmin »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline LisaSophie

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 8
  • Karma: +0/-0
Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #154 am: 14. Januar 2014, 16:47:03 »
Alles schon wiederholt angesprochen: Die Bestätigung der Kündigung zum richtigen Termin 31.03.2014 (so haben Sie ja auch gekündigt) muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen!

Lieferbeginn war bei mir der 01.03.2013, ich habe also zum
28.02.2014 gekündigt und bis zum 01.02.14 eine Kündigungsbestätigung verlangt. Ist Ihnen diese Art des Einschreibens (mit Unterschrift, ohne Rückschein) bekannt?
Ich melde mich, sobald sich etwas ändert.
Vielen Dank für die große Hilfe, die Unwissenden hier geboten wird!

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #155 am: 14. Januar 2014, 17:49:39 »
... Lieferbeginn war bei mir der 01.03.2013, ich habe also zum 28.02.2014 gekündigt und bis zum 01.02.14 eine Kündigungsbestätigung verlangt. ...

OK, mein Fehler (bei den vielen ähnlichen "Fällen" kommt man schon mal ins schleudern ;)).

Abwarten was kommt, falls bis ca. 08.02.2014 / rd. 4 Wochen nach Kündigung keine (richtige) Kündigungsbestätigung zugegangen ist, sicherheitshalber ein Sonderkündigung aufgrund der Preiserhöhung zum Ablauf des 28.02.2014 nachschieben und insbesondere eine Beschwerde bei der www.schlichtungsstelle-energie.de auf den Weg bringen.
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline jumbo

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 1
  • Karma: +0/-0
Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #156 am: 16. Januar 2014, 12:40:01 »
Hallo,
ich habe mich im letzten Jahr auch auf Almado eingelassen und jetzt zufällig dieses Forum entdeckt. Super, dass es euch gibt. Ich bin nur erschrocken über  diesen Anbieters. Dazu habe ich letztes Jahr leider nicht soviel Negatives gehört bzw. gelesen. 

Meine Daten:
Tarif: fair & einfach
Belieferungsbeginn und meines Erachtens auch Vertragsbeginn (obwohl Vertrag schon vorher zustande gekommen ist): 1.3.2013
Preisgarantie: 12 Monate

Ich habe jetzt auch diese versteckte Erhöhungs e-mail (bei mir vom 15.11. 2013) gefunden. Darin Erhöhung des Grundbetrages von € 7,94 auf 19,95.

1. Ich frage mich jetzt, ob ich besser heute noch "normal" per Einwurf Einschreiben kündigen soll. Fraglich, ob das morgen noch innerhalb der 6-Wochenfrist zugestellt wird oder besser das Sonderkündigungsrecht nutzen soll, oder beides?

2. An wen soll ich das adressieren, Postfach oder Firmensitz? Firmensitz wäre korrekt nach AGB. Hier im Forum wird aber meist das Postfach genannt.

3. Sepa habe ich nicht unterschrieben. Dennoch wurde am 3.1.2014 normal der Abschlag für Januar 2014 abgebucht. Damit sind auch die 11 geforderten Anzahlungen geleistet und da der Verbrauch in Höhe der Ursprungsschätzung ist, erwarte ich eine Rückzahlung wenn denn der 25% Bouns gezahlt wird. Ich möchte die Einzugsermächtigung gerne für den Februar widerrufen, da Almado ja schon mehr Geld hat als ihr zusteht. Geht das ohne weiteres oder was muß ich beachten?

 Vielen lieben Dank für eine schnelle Antwort.

 
« Letzte Änderung: 09. Februar 2015, 17:00:46 von DieAdmin »

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #157 am: 16. Januar 2014, 13:42:20 »
Hallo @jumbo,

für eine ordentliche Kündigung "zum Ablauf des 28.02.2014" dürfte es zeitlich zu knapp werden (müsste bei der genannten Kündigungsfrist morgen am 17.01. bei Almado zugestellt sein!).

Üben Sie also per Einwurf-Einschreiben an die Postfachadresse (und wenn Sie es für nötig halten nochmal auch an den Firmensitz adressiert) mit Bezugnahme auf die mitgeteilte Grundpreis-erhöhung Ihr gesetzliches und vertragliches Sonderkündigungsrecht "zum (s.o.)" aus.

Die Einzugsermächtigung können Sie widerrufen, da ab Februar nur noch SEPA möglich ist (sofern nicht bis August verlängert, wie in der Presse geschrieben stand). Wenn alle vertraglich verlangten Abschlagszahlungen für das 1. Lieferjahr bereits geleistet sind, hat sich das aber ja ohnehin erledigt. Sollte für Februar aber doch noch ein Abschlag fällig sein, dann unbedingt überweisen, weil die Nichtzahlung ein Vertragsverstoss sein und die Bonuszahlung gefährden könnte (AGB prüfen!).

Lesen Sie auch mal hier www.schlichtungsstelle-energie.de unter Menuepunkt "Schlichtungsempfehlungen" die am 08.03.2013 veröffentlichte Empfehlung!
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline fritzman

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #158 am: 20. Januar 2014, 22:17:04 »
Hallo,

ich bin auch Kunde von Almado mit folgenden Daten:

Tarif Almado einfachgrün
Antrag am 29.04.2013 über Check 24
Arbeitspreis 25,39 ct, Grundpreis 8.98€
Versorgungsbeginn: 01.08.2013
Kündigungsfrist: 6 Wochen

Der Stromliefervertrag den ich von Almado mit allen Daten bekam, trägt das Datum 02.05.2013. Dort steht ausdrücklich drauf: "....vielen Dank für Ihren Auftrag. Dies ist ihr neuer Stromliefervertrag"
Termin für Ihren Versorgungsbeginn: 01.08.2013

In den AGB steht unter
 2. Wirksamwerden des Vertrags, Lieferbeginn
(1)Der Vertrag kommt-vorberhaltlich der Regelung in Abs. 2- durch die Annahmeerklärung von ENERGY zustande und beginnt mit Aufnahme der Belieferung. Vertragsbestandteil sind - neben diesen allgemeinen Lieferbedingungen- auch das Antragsformular des Kunden (Auftrag), sowie die Vertragsbestätigung von ENERGY


Nun stellt sich mir natürlich auch die Frage, wann muss ich meinen Vertrag zu welchem Termin kündigen, um einerseits keine Fristen zu versäumen und andererseits das Jahr ununterbrochener Stromlieferung zu gewährleisten und damit natürlich meinen Anspruch auf den Bonus nicht zu verlieren.

Ist mein Vertragsbeginn nun der 02.05.2013 oder der 01.08.2013???

Wie genau muss ich meine Kündigung formulieren, damit es keinerlei Schlupflöcher für Almado und damit Abzockmöglichkeiten von Seiten Almado gibt?

Soll ich die Kündigung sicherheitshalber schon jetzt wegschicken? (21.01.2014)

Schon mal vielen Dank für die Hilfe und Gruß an alle "Leidensgenoss(inn)en"

Ich wechsle schon seit vielen Jahren meinen Stomanbieter jährlich, aber so ein "Geschäftsmodell" ist mir bisher noch nie zu Ohren gekommen...

Offline fritzman

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #159 am: 20. Januar 2014, 22:28:58 »
NACHTRAG:

Am 25.11.2013 bekam ich auch die SEPA Lastschrift Info, die ich ausgefüllt zurückschickte.
Darin wurde ebenfalls erwähnt, dass der Arbeitspreis ab 01.01.2014 auf 26,38 Ct. aufgrund der Erhöhung der hoheitlich festgelegten Preisbestandteile, angepasst würde. (Was ja leider nicht unter die Preisgarantie fällt)

Außerdem wurde auf folgendes hingewiesen:
....Dennoch können wir Ihnen bereits jetzt eine vollumfängliche Garantie auf den Grundpreis ab dem 01.08.2014 bis zum 31.12.2016 gewähren. Der monatliche Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 19,95€ fixiert und ist gegen jede Erhöhung abgesichert...

Würde das nicht darauf hinweisen, dass Vertragsbeginn der 01.08.2013 ist, da die Preisgarantie für den Grundpreis auch ab diesem Zeitpunkt ein Jahr besteht?

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #160 am: 20. Januar 2014, 23:34:02 »
ich bin auch Kunde von Almado mit folgenden Daten:
Tarif Almado einfachgrün
Antrag am 29.04.2013 über Check 24
Arbeitspreis 25,39 ct, Grundpreis 8.98€
Versorgungsbeginn: 01.08.2013
Kündigungsfrist: 6 Wochen


Der Stromliefervertrag ... trägt das Datum 02.05.2013. Dort steht ausdrücklich ... : Termin für Ihren Versorgungsbeginn: 01.08.2013

In den AGB steht unter 2. Wirksamwerden des Vertrags, Lieferbeginn
(1)Der Vertrag kommt ... durch die Annahmeerklärung von ENERGY zustande und beginnt mit Aufnahme der Belieferung. ...

... Frage, wann muss ich meinen Vertrag zu welchem Termin kündigen, um einerseits keine Fristen zu versäumen und andererseits ...

Ist mein Vertragsbeginn nun der 02.05.2013 oder der 01.08.2013??? ...

Soll ich die Kündigung sicherheitshalber schon jetzt wegschicken? (21.01.2014)

Alles, z.T. mehrfach, deutlichst angesprochen: Vertrags- und Lieferbeginn ist der 01.08.2013 !

Bei der ordentlichen Kündigung "zum Ablauf des 31.07.2014" ist die Kündigungsfrist einzuhalten, was bedeutet, dass die Kündigung spätestens am 19.06.2014 bei Almado (365 AG) eingegangen sein muss. Um einen gerichtsfesten Zustellungsnachweis zu bekommen, sollte per Einwurf-Einschreiben gekündigt werden. Diese Kündigung kann nach Lieferbeginn auch zu jedem beliebigen früheren Zeitpunkt zum genannten Ablauftermin erfolgen (Vorteil: Wenn Almado die Kündigung nicht ordnungsgemäß bestätigt, hat man genügend Zeit nachzuhaken!).

Aufgrund der bereits mitgeteilten Grundpreiserhöhung ab 01.08.2014 besteht außerdem ein außerordentliches gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Wer die vorgenannte ordentliche Kündigung versäumt, kann also ohne eine einzuhaltende Kündigungsfrist noch "auf den letzten Drücker" ebenfalls zum Ablauf des 31.07.2014 kündigen.

Ist die notwendige Vorgehensweise wirklich so schwer zu verstehen :-\ ?

Nachtrag:     
Wer sein Leben einigermaßen strukturiert gestaltet,
führt sicherlich einen Terminkalender o.ä. !

« Letzte Änderung: 20. Januar 2014, 23:55:02 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline fritzman

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #161 am: 20. Januar 2014, 23:55:37 »
Vielen Dank für die Antwort

Die notwendige Vorgehensweise ist natürlich nicht so schwer zu verstehen, aber ich wollte mich dennoch versichern, dass nicht das aufgedruckte Datum auf dem Stromliefervertrag als Vertragsbeginn gilt, sondern der eigentliche Lieferbeginn auch Vertragsbeginn ist.

Dann werde ich nun noch im Januar den Vertrag zum 31.07.2014 kündigen und falls sie rumzicken, habe ich genügend Zeit mich mit den vorgefertigten Schreiben, Fristsetzungen und falls es nötig wird auch Schlichteranruf, zur Wehr setzen. Wenn alle Stricke reißen habe ich ja auch eine Rechtsschutzversicherung.

Nochmals vielen Dank für die Antwort, meinen nächsten Stromlieferanten werde ich auf jeden Fall ein wenig sorgfältiger auswählen!

Offline Carl

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 40
  • Karma: +0/-0
Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #162 am: 21. Januar 2014, 16:20:43 »
Ich versprach ja weiter zu berichten:

Aufgrund der (in einer Email versteckten) Grundpreiserhöhung von Almado hatte ich ja am 7.1. zum Ablauf des 31.01.14 (= Ende meines Liefervertrages mit Preisgarantie) per Einwurfeinschreiben - und Fristsetzung zur Kündigungsbestätigung bis 21.01. - sondergekündigt. Die Zustellungsbestätigung vom 8.1. liegt mir vor. Aber bis heute keine Reaktion, Post ist durch. Ich werde also heute Abend eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie generieren. Das hatte ich gestern auch telefon. der Beschwerdestelle (via support) von Almado (die firmieren immer noch so) angekündigt, was wohl im Nirvana verschwunden ist.

Den Erben meines verstorbenen Schwiegervaters ist es exakt genauso gegangen (Sonderkündigung wegen Todesfalls). Hier schrieb Almado aufgrund eines Beschwerdeanrufes per Email, dass der Vorgang noch bearbeitet wird und bittet um Geduld.

Gruß
Carl

Offline khh

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.679
  • Karma: +15/-20
  • Geschlecht: Männlich
Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #163 am: 21. Januar 2014, 17:55:39 »
Die Schlichtungsstelle wird Ihre Beschwerde (Ersatzforderung für eventuell entstehende finanzielle Schäden nicht vergessen!) wohl erst nach fruchtlosem Ablauf der 4-Wochenfrist annehmen.
Sollte Almado sich nicht pünktlich beim zuständigen Netzbetreiber abmelden, dann auch Beschwerden an die Bundesnetzagentur wg. der Wechselbehinderung durch Almado (365 AG)!

Nachtrag:
"Sonderkündigung wegen Todesfalls" ?  -  auf welche Rechtsgrundlage wollen die Erben bzw. die Erbengemeinschaft (Ehefrau / sonstige Rechtsnachfolger des Verstorbenen?) sich da berufen ?  :-\
« Letzte Änderung: 21. Januar 2014, 18:16:00 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline Carl

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 40
  • Karma: +0/-0
Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
« Antwort #164 am: 21. Januar 2014, 19:24:17 »
Danke, ich werde die Fristen berücksichtigen. Dann ist natürlich auch ein pünktlicher Wechsel nicht mehr möglich. Bis dato lehnt Almado den Wechsel gegenüber Netzbetreiber ab.

Zur Sonderkündigung wegen Todesfall: Das sollte als Kündigung aus wichtigem Grund durchgehen, steht in diversen Broschüren und Foren für Erben.
Zu den Umständen muss noch ergänzt werden, dass die Erben die nicht mehr benötigte Wohnung (es gab keine Mitmieter) ebenfalls zum gleichen Termin gekündigt haben. Die Kündigung wurde vermieterseitig anstandslos angenommen. Dasselbe gilt für alle anderen Verträge, die die gekündigte Wohnung betrafen.
Ich könnte den Erben raten, noch eine Sonderkündigung wegen angekündigter Preisererhöhung (wirksam ab 1.2.) nachzuschieben.

Gruß
Carl

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz