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Autor Thema: EEG-Novelle - weitere finanzielle Anreize  (Gelesen 100466 mal)

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Offline RR-E-ft

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EEG-Novelle - weitere finanzielle Anreize
« Antwort #210 am: 15. Juli 2011, 17:18:56 »
Egal, an welcher Stelle Kosten, die mit dem Strompreis abzudecken sind,  gesunken sind, zeigt sich doch, dass selbst eine drastisch gestiegene EEG- Umlage nicht zwangsläufig steigende Strompreise für Haushaltskunden zur Folge haben muss, sondern eine Kompensation an anderer Stelle, insbesondere auch durch gesunkene Großhandelspreise (Bezugskosten) möglich ist.

Zitat
Original von Netznutzer
Sollte sich der EK der SW Jena um 0,9 ct/kWh gesenkt haben, und evtl. das NN-Entgelt um 0,5 ct/kWh nach unten reguliert worden sein, hat man schnell 1,4 ct/kWh eingespart. Die Preissenkung beim kWk erledigt dann den Rest.

Gruß

NN

Die Netzentgelte für Haushaltskunden haben sich seit 01.01.11 lediglich im Arbeitspreis von 5,44 Ct/ kWh auf 5,40 Ct/ kWh um 0,04 Ct/ kWh (netto) verringert.
Da muss wohl eine deutliche Verringerung der Bezugskosten den Ausschlag geben.

Da gelangt man dann wieder zu der Frage des Merit Order- Effekts.....

Aber es ist auch wieder mal ein gutes Beispiel dafür, wie der grundversorgte Kunde nicht erkennen kann, ob eine Preiserhöhung berechtigt oder eine Preissenkung verpflichtend geboten ist, weil er die preisbildenden Kostenfaktoren und deren zwischenzeitliche Entwicklung nicht in Erfahrung bringen kann, da es bisher an der notwendigen  Preistransparenz fehlt. (Andere Baustelle)

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« Antwort #211 am: 15. Juli 2011, 17:38:26 »
@NN, der neue Geschäftführer wird schon wissen wie man den \"Mehrwert\" beim Strom für das Unternehmen aktiviert. Das ist ein gutes Beispiel:
    JenaStrom pro Zukunft Fest energreen
    Jahresverbrauch:   4.000 Kilowattstunden
    Verbrauchspreis:   24,32 Cent/kWh
    Aufschlag Ökostrom:    (4,76 Cent/kWh)
    Grundpreis:      107,10 Euro/Jahr
    Eingeschränkte Preisgarantie:    bis 31.12.2012
Ganz ausschliessen wollte man künftige Preiserhöhungen wegen der EEG-Umlage selbst beim Festpreisangebot dann doch nicht. ...und das ist ja fast wie bei Berlusconi, man hat schon seine eigenen Medien mit Fernsehsender. Jetzt fehlt nur noch die \"Kohle\".

Offline RR-E-ft

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« Antwort #212 am: 15. Juli 2011, 17:46:14 »
Die Strom- Sonderpreise der der SW J sind wieder ein ganz anderes Thema. (Vielleicht nächste Woche in einem anderen Thread.)
Da kann sich nämlich jeder aussuchen, was ihm gerade gefällt und was am besten zu seinem Geldbeutel passt.
Was das mit dem neuen Geschäftsführer zu tun haben sollte/könnte, darf auch dann offen bleiben.

Es ging darum, dass auch eine drastisch gestiegene EEG- Umlage seit 2009 nicht automatisch zu höheren Strompreisen für Haushaltskunden führen muss, sondern auch durch gesunkene Großhandelspreise kompensiert werden kann, wobei bekannt ist, dass die EEG- Einspeisung die Großhandelspreise dämpft.

Auf diesen Aspekt kann sich wohl auch jemand konzentrieren, der behauptet, Haushaltskunden hätten gar nichts von gesunkenen Großhandelspreisen [infolge der EEG- Einspeisung?], die gestiegene EEG- Umlage führe jedenfalls zu höheren Strompreisen für Verbraucher. Von der Praxis widerlegt, so jedenfalls geschehen zu Lichtstadt 2009 - 2011.

Die Erfurter E.ON Thüringer Energie AG (ETE) hat die Strompreise hingegen nicht stabil gehalten, sondern  auch wegen gestiegener EEG- Umlage erhöht. Deren Arbeitspreise Netznutzung waren zum 01.01.11 gegenüber 2009 von 5,54 Ct/ kWh auf 5,50 Ct/ kWh ebenfalls um 0,04 Ct/ kWh (netto) gesunken. Die haben die gleiche bundesweite EEG und KWKG- Umlage in den Strompreisen und deren Strompreise der Grundversorgung sind nun höher als in Jena, obschon in Jena höhere Konzessionsabgabe anfällt als im Niederspannungsnetz der TEN Thüringer Energienetze GmbH.

Es liegt wohl auf der Linie des Konzerns, gestiegene Strompreise der Grundversorgung mit gestiegener EEG- Umlage zu begründen, obschon diese Begründung offensichtlich nicht zwingend ist.

Offline superhaase

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« Antwort #213 am: 15. Juli 2011, 17:54:50 »
Zitat
Original von Netznutzer
Zitat
In dieser Studie ist etwas über die Begründung für die Vergütung vermiederner Netzentgelte zu lesen:Zahlung vNNE im Handelspunktmodell

Studie von 2004, basierend auf VV2Plus, mit Quellen aus 2001. Ja SH, da gehören Sie auch hin. Der Zug der Zeit ist weitergefahren. Handelspunktmodell, fast so gut wir \"Volksfront von Judäa\" und \"Judäische Volksfront\".

Gruß nach Weiden, wo noch nach VV2 gedacht wird.
Die Studie zeigt sehr gut die geschichtliche Entwicklung und die Begründung für die Einführung des Vergütungssystems für vermiedene Netzentgelte bzw. Netzkosten über die Verbändevereinbarungen.

Die grundsätzliche Berechtigung dafür war hier in der Diskussion in Frage gestellt bzw. nicht verstanden worden.
Jedenfalls ist klar geworden, dass Ihre Aussagen zur Motivation der vNNE-Vergütung blanker Mumpitz sind - frei erfunden und aus der Luft gegriffen.  :tongue:

Wenn sich an der offiziellen Begründung inzwischen etwas grundlegend geändert hat, oder wenn Sie da eine sachliche Kritik vorzubringen haben:
Bitteschön!
Aber verschonen Sie uns bitte mit Ihren persönlichen Vermutungen!

Ansonsten bringt uns Ihr Herumkaspern mit \"Volksfront von Judäa\" und dergleichen auch nicht weiter.  
Gruß ins Kasperletheater! ;)

ciao,
sh
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Offline RR-E-ft

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« Antwort #214 am: 15. Juli 2011, 18:10:19 »
@sh/NN

Es geht in einer sachlichen Diskussion nie darum, den anderen spezifisch am Bein zu erwärmen. ;)

Offline superhaase

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« Antwort #215 am: 15. Juli 2011, 18:15:27 »
... wie man in den Wald hineinpinkelt ... ;)
8) solar power rules

Offline RR-E-ft

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« Antwort #216 am: 15. Juli 2011, 18:18:15 »
@sh

Bitte nicht so weiter p.

Warum es gerecht sein soll, dass vNNE beim Einspeiser landen und nicht entgeltmindernd auf dem Regulierungskonto des NB, kann ich auch nicht nachvollziehen.

Bei den ganzen Verbändevereinbarungen saß eine Gruppe jedenfalls nicht mit am Tisch: Die einfachen Netznutzer bzw. Stromkunden.
Da muss man sich nicht wundern, dass etwas zu Lasten Dritter ausgehandelt und begründet wurde.
Schließlich ging es um die Befriedigung der Interessen der seinerzeit daran Beteiligten.

Offline superhaase

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« Antwort #217 am: 15. Juli 2011, 19:50:58 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Warum es gerecht sein soll, dass vNNE beim Einspeiser landen und nicht entgeltmindern auf dem Regulierungskonto des NB, kann ich auch nicht nachvollziehen.
Weil nach dem vorherigen Marktmodell, bei dem die am Höchstspannungsnetz hängenden Großkraftwerke mitsamt den Netzentgelten an der Tür des Abnehmers (Energieversorger, -händler, Endverbraucher) im Wettbewerb mit den dezentralen Einspeisern standen, der dezentrale Einspeiser einen höheren Preis durchsetzen konnte (Großkraftwerkspreis + Netzdurchleitungskosten), der seinen Erzeugungskosten besser gerecht wurde.
Um den Verbraucher warben dabei der billige Großkraftwerksstrom mitsamt den dafür erforderlichen Netzkosten und der dezentral erzeugte Strom, der aufgrund der Bedingungen (fehlende Skaleneffekte, höhere Auflagen wegen Verbrauchernähe etc.) in der Erzeugung teurer ist, aber weniger Netzkosten verursacht.

Wenn man nun per Verordnung den Handelspunkt, an dem die Erzeuger im Wettbewerb stehen, künstlich auf die Höchstspannungsebene verschiebt und die Netzkosten getrennt und unabhängig vom Transportweg vom Verbraucher kassiert, dann steht der dezentrale Strom mit dem Großkraftwerksstrom ohne die Netzkosten im Wettbewerb, was diesen unangemessen benachteiligt.
Für die Systemdienstleistung des verbrauchsnahen, dezentralen Einspeisens, das beim Erzeugen des dezentralen Strom ja auch aufgrund der Bedingungen höhere Kosten zur Folge hat, soll der dezentrale Strom auch eine angemessene Vergütung bekommen.
Das ist ja nicht geschenkt, sondern beruht auf der Annahme, dass solche erhöhten Kosten unvermeidbar vorhanden sind und die dezentrale Einspeisung Vorteile hat und insgesamt Kosten spart und außerdem erwünscht ist.
Das ist in der Studie in der Einleitung alles schön erklärt.

Das alte Marktmodell mit dem Handelspunkt im Verteilnetz vor der Tür des Kunden wäre natürlich auch eine gerechte und tranparente Lösung (vielleicht die transparentere?).
Aber dann würde auch das volle Netzentgelt (über den Großkraftwerksstrom am Handelspunkt eingepreist) vom Kunden ebenso bezahlt werden müssen, und der dezentrale Strom könnte auf diesem Preisniveau mit dem Großkraftwerksstrom konkurrieren und würde höhere und kostengerechte Preise erzielen.

So war es vor der gewollten Verschiebung des Handelspunkt zur Einrichtung der Strombörse.
Bei einer Rückkehr zu dem alten \"gerechten\" Modell würden also der Strom und die Netzkosten für den Verbraucher nicht billiger.

Die Vergütung der vNNE ist kein Geschenk an die dezentralen Einspeiser, sondern ein Ausgleich für die künstliche Verschiebung des Handelspunkts in die Höchstspannungsebene, die eine Wettbewerbsverzerrung darstellt.

Dieser vNNE-Vergütung ist gedacht als ein Kostenersatz für den durch die Wettbewerbsverzerrung künstlich gestutzten Preis für dezentral erzeugten Strom.


Gäbe es diese Vergütung nicht oder würde diese auf das Regulierungskonto des Netzbetreibers gezahlt, wäre der dezentrale Strom weniger wettbewerbsfähig und es würden keine dezentralen Kraftwerke gebaut, so dass sich auch auf diese Weise keine Entlastung für den Stromverbraucher ergäbe, weil keine Zahlungen auf dem Regulierungskonto des NB eingehen würden.

Insofern ist diese Regelung auch keine Belastung des Stromverbrauchers, wie mancher annehmen möchte.

Das alles hat mit PV oder Windkraft erst mal gar nichts zu tun.
Diese Netzkostenwälzung und -vergütung wurde in erster Linie für die kleinen bis mittleren konventionellen Kraftwerke der Kommunen ausgehandelt.
Es gibt aber keinen Grund, das nicht auch auf Kleinstkraftwwerke wie BHKWs und PV-Anlagen am Niederspannungsnetz anzuwenden.
Wie sollte man eine Benachteiligung dieser Stromerzeuger gegenüber den konventionellen Kommunalkraftwerken denn auch begründen?

ciao,
sh
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« Antwort #218 am: 15. Juli 2011, 21:04:54 »
Zitat
Original von PLUS
@NN, der neue Geschäftführer wird schon wissen wie man den \"Mehrwert\" beim Strom für das Unternehmen aktiviert. Das ist ein gutes Beispiel:
    JenaStrom pro Zukunft Fest energreen
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Ganz ausschliessen wollte man künftige Preiserhöhungen wegen der EEG-Umlage selbst beim Festpreisangebot dann doch nicht. ...
Zitat
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Die Strom- Sonderpreise der der SW J sind wieder ein ganz anderes Thema. (Vielleicht nächste Woche in einem anderen Thread.)
Da kann sich nämlich jeder aussuchen, was ihm gerade gefällt und was am besten zu seinem Geldbeutel passt. Was das mit dem neuen Geschäftsführer zu tun haben sollte/könnte, darf auch dann offen bleiben. ...
    Da konnte man lesen - Zaremba:
\"Für mich sind in erster Linie die Themen wichtig, mit denen unser Unternehmen Geld verdient\". Sicher wurde der Geschäftsführer dafür auch vorrangig angestellt. Dieser Stadtwerke-Sondertarif ist wohl so ein Thema und da relativiert und kompensiert sich der kundenfreundliche Preis wie man hier schon vor Wochen lesen konnte:

Energreen - Tarife der Stadtwerke - Immergrüner Ökoanstrich für Stadtwerke

Aber richtig, das hat mit dem Thread vielleicht nur noch ganz am Rande etwas zu tun. Die Randbewegung war aber schon etwas früher.[/list]

Offline RR-E-ft

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« Antwort #219 am: 15. Juli 2011, 21:50:47 »
Ein Geschäftsfüher wird allein aus dem Grund bestellt, damit er die Geschäfte führt, mit denen das Unternehmen Geld verdient. Für Palaver bestellt man Pressesprecher. Das Thema lässt sich im anderen Thread vertiefen, eine andere Baustelle/ Veranstaltung.

Zitat
Original von RR-E-ft
Es ging darum, dass auch eine drastisch gestiegene EEG- Umlage seit 2009 nicht automatisch zu höheren Strompreisen für Haushaltskunden führen muss, sondern auch durch gesunkene Großhandelspreise kompensiert werden kann, wobei bekannt ist, dass die EEG- Einspeisung die Großhandelspreise dämpft.

Auf diesen Aspekt kann sich wohl auch jemand konzentrieren, der behauptet, Haushaltskunden hätten gar nichts von gesunkenen Großhandelspreisen [infolge der EEG- Einspeisung?], die gestiegene EEG- Umlage führe jedenfalls zu höheren Strompreisen für Verbraucher. Von der Praxis widerlegt, so jedenfalls geschehen zu Lichtstadt 2009 - 2011.

Die Erfurter E.ON Thüringer Energie AG (ETE) hat die Strompreise hingegen nicht stabil gehalten, sondern  auch wegen gestiegener EEG- Umlage erhöht. Deren Arbeitspreise Netznutzung waren zum 01.01.11 gegenüber 2009 von 5,54 Ct/ kWh auf 5,50 Ct/ kWh ebenfalls um 0,04 Ct/ kWh (netto) gesunken. Die haben die gleiche bundesweite EEG und KWKG- Umlage in den Strompreisen und deren Strompreise der Grundversorgung sind nun höher als in Jena, obschon in Jena höhere Konzessionsabgabe anfällt als im Niederspannungsnetz der TEN Thüringer Energienetze GmbH.

Es liegt wohl auf der Linie des Konzerns, gestiegene Strompreise der Grundversorgung mit gestiegener EEG- Umlage zu begründen, obschon diese Begründung offensichtlich nicht zwingend ist.

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« Antwort #220 am: 15. Juli 2011, 22:26:55 »
Zitat
Original von superhaase

Das ist ja nicht geschenkt, sondern beruht auf der Annahme, dass solche erhöhten Kosten unvermeidbar vorhanden sind und die dezentrale Einspeisung Vorteile hat und insgesamt Kosten spart und außerdem erwünscht ist.
....

Dieser vNNE-Vergütung ist gedacht als ein Kostenersatz für den durch die Wettbewerbsverzerrung künstlich gestutzten Preis für dezentral erzeugten Strom.[/B]

Gäbe es diese Vergütung nicht oder würde diese auf das Regulierungskonto des Netzbetreibers gezahlt, wäre der dezentrale Strom weniger wettbewerbsfähig und es würden keine dezentralen Kraftwerke gebaut, so dass sich auch auf diese Weise keine Entlastung für den Stromverbraucher ergäbe, weil keine Zahlungen auf dem Regulierungskonto des NB eingehen würden.

Insofern ist diese Regelung auch keine Belastung des Stromverbrauchers, wie mancher annehmen möchte.

Das alles hat mit PV oder Windkraft erst mal gar nichts zu tun.
Diese Netzkostenwälzung und -vergütung wurde in erster Linie für die kleinen bis mittleren konventionellen Kraftwerke der Kommunen ausgehandelt.
Es gibt aber keinen Grund, das nicht auch auf Kleinstkraftwwerke wie BHKWs und PV-Anlagen am Niederspannungsnetz anzuwenden.
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ciao,
sh

Da kann ich nicht folgen.
Erhöhte Kosten, die Kosten einsparen, nur kostengünstiger wird nichts?

Wenn dezentral eingespeister Strom über dessen Stromerzeugungskosten hinaus auch noch vNNE kostet, dann wird er doch (künstlich) teurer, als wenn vNNE dem Regulierungskonto zugeschlagen werden.

Warum etwas, was (künstlich) verteuert wird, dadurch wettbewerbsfähiger werden soll, erscheint nicht nachvollziehbar. In der Regel erweist sich die kostengünstigere Variante als wettbewerbsfähiger.  

Warum es nicht übertragbar erscheint, wurde oben  bereits ausgeführt.
 
Der beabsichtigte wirtschaftliche Anreiz, der als Rechtfertigung angeführt wird und  bewirken soll, dass in laststarker Zeit eingespeist wird und dadurch Kapazitäten auf vorgelagerten Netzebenen eingespart werden können, kann wohl gar nicht wirken. Er könnte wohl nur dann wirken, wenn der witterungsabhängige  Einspeiser über einen Speicher verfügt und dazu angereizt werden kann, aus diesem Speicher in laststarker Zeit einzuspeisen. Wind und Sonne selbst lassen sich nicht wirtschaftlich anreizen. Die liebe Sonne schreibt ja bekanntlich  keine Rechnung, der Wind auch nicht.

Offline Netznutzer

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« Antwort #221 am: 15. Juli 2011, 22:55:24 »
Zitat
Die Vergütung der vNNE ist kein Geschenk an die dezentralen Einspeiser, sondern ein Ausgleich für die künstliche Verschiebung des Handelspunkts in die Höchstspannungsebene, die eine Wettbewerbsverzerrung darstellt.  Dieser vNNE-Vergütung ist gedacht als ein Kostenersatz für den durch die Wettbewerbsverzerrung künstlich gestutzten Preis für dezentral erzeugten Strom.

So viel Blödsinn  auf 2 Sätze komprimiert ist nicht zu überbieten. Ein durch Wettbewerbsverzerrung künstlich getutzter Preis - Handelspunkt in Höchstspannungsebene. Ein BHKW Betreiber bekommt einen Phelix Quartalspreis. Völlig egal, in welcher Spannungsebene er einspeist. Das vNNE beträgt z.B. 0,3 ct, wenn er in NS einspeist, es beträgt 0,1 ct., wenn er in USp einspeist. Schlicht und einfach nach Preisblatt der nächsthöheren Spannungsebene. Je nach Spannungsebene in der eingespeist wurde, wird verbraucht und anschliessend mit dem dort fälliigen NN der Strom verkauft. Nur, der Strom, der dann verkauft=abgerechnet wird, ist nicht der BHKW-Strom, sondern Bilanzkreisstrom irgendeines Lieferanten. Den KWK-Strom nimmt der NB auf und bilanziert ihn z.B. zur Verlustdeckung. Da gibt es keine Verschiebung in Höchstspannungsebenen.

@ SH: Selbst Netzbetreiber erhalten für zurückgespeisten Strom in vorgelagerte Netze vNNE erstattet, obwohl sie keine einzige kWh produziert haben. Es fallen 2 x vNNE an.

Warum der BHKW Betreiber vNNE bekommt, wenn er es mit Heizöl nach KWKG betreibt und er erhält die vNNE nicht, wenn er es nach EEG mit Sonnenblumenöl betreibt, dafür gibt es bestimmt auch so eine fantastische Verschwörungstheorie. Nach EEG fliessen die vNNE an die Verbraucher zurück, nach dezentraler Eimnspeisung nicht.

Ich gebe bereits jetzt zu:

Superhaase hat Recht! Superhaase weiss alles. Alles was ich schreibe, denke ich mir aus. Nur was Superhaase schreibt stimmt und ist richtig!

Gruß

NN

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« Antwort #222 am: 16. Juli 2011, 00:30:01 »
Zitat
Original von RR-E-ft
... Für Palaver bestellt man Pressesprecher. Das Thema lässt sich im anderen Thread vertiefen, eine andere Baustelle/ Veranstaltung. ...
    Bemerkenswert Ihre subtile unausgewogene Kritik und wie Sie das jeweilige Thema mit Ihren Beiträgen immer so exakt treffen und bestimmen. Da gibt es keine Aus- oder Abweichung?! Nein, aufmerksamen Lesern entgeht das nicht, da wird viel
\"vertieft\"  -  weit weg vom Thema - nicht in einem \"anderen Thread\" - Ihre Beiträge sind mit von der Partie.  Ich habe damit kein Problem wenn sich das aus einer Diskussion entwickelt und verbundene Aspekte beleuchtet werden. Allerdings habe ich ein Problem mit der unangemessenen und unfairen Differenzierung mit der Sie abwürgen was Ihnen gegen den Strich geht.[/list]PS:
Zum Thema, es bleibt dabei, keine weiteren direkten oder versteckten Subventionen mehr für diese milliardenschwere Geldvernichtung. Es wird mit dem Verbraucherzwangsgeld neben den unwirtschaftlichen Betreiberkosten und den garantierten Renditen immer mehr zweckentfremdet finanziert. Erst die Förderung macht das Geschäft lukrativ. Das Profisportsponsoring gehört  dazu:

Offline RR-E-ft

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« Antwort #223 am: 18. Juli 2011, 11:25:24 »
Das EEG regelt nach wie vor gesetzliche Mindestvergütungen für in das Netz eingespeisten Strom aus bestimmten Erzeugungsanslagen einerseits und die Wälzung der sich daraus ergebenden Belastungen über eine EEG- Umlage andererseits.
Über die EEG- Umlage finanziert wird ausschließlich die Belastung, die nach Vermarktung der EEG- Strommenge durch die ÜNB nach der AusglMechV jeweils übrig bleibt.

Dieses System nimmt ersichtlich keinerlei Rücksicht darauf, von welchem Hersteller die Erzeugungsanslagen stammen.
Der Bezug zu einem Profisportsponsering erscheint deshalb wenig nachvollziehbar.

Neben dem eigentlichen Sachthema liegendes Geschwafel wird man wohl als solches bezeichnen können.
Es ist jedenfalls ärgerlich, wenn ein solches fortlaufend  in eine Sachdiskussion hereingetragen wird.

Niemend hat Interesse daran, dass sich eine bestehende Sachdiskussion in ein uferloses Palaver verwandelt/ entwickelt, weil es einigen nicht gelingt, sich auf das Sachthema zu konzentrieren.
Wer hingegen doch Interesse an uferlosem Palaver haben sollte, dem stehen dafür womöglich andere Foren zur Verfügung.

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« Antwort #224 am: 18. Juli 2011, 12:46:52 »
Zitat
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Über die EEG- Umlage finanziert wird ausschließlich die Belastung, die nach Vermarktung der EEG- Strommenge durch die ÜNB nach der AusglMechV jeweils übrig bleibt.
Der Bezug zu einem Profisportsponsering erscheint deshalb wenig nachvollziehbar.
....
    Kausalzusammenhänge scheinen Sie nicht zu kennen. Wo wird denn überall gejammert, wenn es um Kürzungen bei der PV-Förderung geht. Man finanziert damit doch vor Ort angeblich, Kindergärten, Feuerwehr, Sport, Diakonie, Kunst, Kultur und mehr. Wenn es nach der Lobby-Reklame geht, ist die PV-Förderung auch noch das beste Arbeitsbeschaffungsprogramm und  Mittelstandsförderung etc.pp.. Klima- Umweltschutz, AKW-Ersatz nicht vergessen.

    Was solls, es macht keinen Sinn und ist der Sache auch nicht geboten auf Ihr ablenkendes
\"Palaver\" weiter einzugehen. [/list]

 

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