Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: EEG-Novelle - weitere finanzielle Anreize  (Gelesen 100483 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
EEG-Novelle - weitere finanzielle Anreize
« Antwort #195 am: 14. Juli 2011, 22:06:30 »
Wenig variationsreich tausendmal \"PV ist Mist. (Extrem)förderung sofort stoppen!\"

Viele sehen das anders.

PV- Anlagen auf den höchsten Dächern

Sonnige Aussichten

Offline Energiesparer51

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 929
  • Karma: +4/-0
EEG-Novelle - weitere finanzielle Anreize
« Antwort #196 am: 14. Juli 2011, 22:06:43 »
@plus: Ich bezog mich mit der Bahnfahrkarte nur auf eine gewisse Parallele zur Methodik bei den Netznutzungsentgelten und den Kosten des Netzes. Ihr Ferraribesitzer wäre allenfalls mit einem Stomerzeuger, der ohne Nutzung des allgemeinen öffentlichen Netzes Energie über eine eigene Direktleitung an einen Dritten liefert vergleichbar. Mein Beitrag hatte zu gesetzlichen Einspeisevergütungen überhaupt keinen Bezug. EEG-Einspeiser erhalten keine vermiedenen Netznutzungsentgelte.

Lässt man die Kritik an der EEG-Vergütung und Umlage, deren Berechtigung ich gar nicht betrachten will, mal beiseite, so ist doch logisch, dass für eigenerzeugten und selbstverbrauchten Strom keine Transportkosten zu zahlen sind. Die fallen auch für Gemüse aus dem eigenen Garten, den der Bewohner einer Großstadt-Wohnung meist auch nicht hat, nicht an. Für den eingespeisten Stom zahlt den Transport der Verbraucher, wie beim Gemüse. Warum soll der Einspeiser ihn auch noch mal bezahlen?
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
EEG-Novelle - weitere finanzielle Anreize
« Antwort #197 am: 14. Juli 2011, 22:46:56 »
Warum soll der Stromkunde (Verbraucher) tatsächlich  nicht angefallene Netznutzungsentgelte vorgelagerter Netzebenen überhaupt per Kostenwälzung  zahlen? Warum mittelbar als \"vermiedene\" Netzkosten an den Einspeiser? Warum soll der Stromkunde einen Transport über mehrere Spannungsebenen bezahlen, den es tatsächlich gar nicht gab, weil der Strom auf der Niederspannungsebene eingespeist wurde?

Für eigenerzeugten und eigenverbrauchten Strom fallen keine Netzentgelte, keine Steuern und Abgaben und keine Margen der einzelnen Stromversorger (Erzeuger, Netzbetreiber, Lieferant) an, sondern nur reine Stromerzeugungskosten.

Und diese reinen Stromerzeugungskosten sollten sich messen lassen an den Stromerzeugungskosten konventioneller Stromerzeugung, wenn die konventionelle Stromerzeugung (per Einspeisung) ersetzt werden soll.

Dezentrale Stromerzeugung hat nicht nur den Vorteil, dass Netzentgelte vorgelagerter Netzebenen vermieden werden, sondern  Kosten vorgelagerter Netze können sogar vermieden werden, jedoch nur,  soweit die vorgelagerten Netze tatsächlich an die geänderten Bedingungen (dezentrale Erzeugung) angepasst werden.
Zu diesem Vorteil passt wohl nicht, dass man den Einspeisern \"vermiedene\" Netzkosten zahlt.

Offline superhaase

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 4.098
  • Karma: +7/-6
  • Geschlecht: Männlich
EEG-Novelle - weitere finanzielle Anreize
« Antwort #198 am: 15. Juli 2011, 07:26:09 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Warum soll der Stromkunde (Verbraucher) tatsächlich  nicht angefallene Netznutzungsentgelte vorgelagerter Netzebenen überhaupt per Kostenwälzung  zahlen? Warum mittelbar als \"vermiedene\" Netzkosten an den Einspeiser? Warum soll der Stromkunde einen Transport über mehrere Spannungsebenen bezahlen, den es tatsächlich gar nicht gab, weil der Strom auf der Niederspannungsebene eingespeist wurde?
Die Begründung ist, dass man es als Systemdienstleistung bzw. Netzdienstleistung betrachtet, wenn ein Erzeuger nicht mit einem Großkraftwerk (das durch Skaleneffekte den Strom relativ billiger erzeugen kann) ins Höchstspannungsnetz einspeist, sondern in eine niedrigere Spannungseben oder gar direkt ins 400V-Verteilnetz, wobei er natürlich ein kleineres Kraftwerk benötigt (das den Strom nur mit relativ höheren Kosten erzeugen kann). Man kann ja nicht mit einem 800MW-Block ins 400V-Netz einspeisen.

Diese Art von Systemdienstleistung, die, wie Sie schon richtig sagen, sowohl Netzbetriebskosten als auch (langfristig gesehen) Netzinvestitionskosten erspart, soll dem dezentralen Einspeiser vergütet werden. Er hat ja auch relativ höhere Kosten durch sein kleineres Kraftwerk.

Die Vergütung von vermiedenen Netzentgelten (oder Netzkosten) ist also auch gedacht als eine Art Ausgleich im Preiswettbewerb zwischen Großerzeugern und dezentralen Kleinerzeugern.

Schließlich erhält der dezentrale Einspeiser für seinen Strom als Grundvergütung nur den Strompreis, den auch die Großkraftwerksbetreiber erhalten, denn er erhält i.A. nur den durchschnittlichen Baseloadpreis der Strombörse des vorangegangenen Quartals. Auf diesen niedrigen Preis wird dann die Vergütung für die vermiedenen Netzentgelte aufgeschlagen.

Wenn im Übrigen langfristig dadurch die Netzkosten sinken (oder weniger stark steigen), wirkt sich das auch positiv auf die Verbraucher aus, denn dann sinken auch die über den Strompreis verlangten Netzentgelte. Diese werden ja nicht unter Einbeziehung der Vergütungen für vermiedene Netzentgelte berechnet, sondern anhand der realen Investitions und Betriebskosten. Dadurch sinken dann langfristig auch die Vergütungen für vermiedenen Netzentgelte für die dezentralen Einspeiser.

Die Vergütung vermiedener Netzentgelte an dezentrale Einspeiser ist also nicht so absurd, wie es manchem auf den ersten oder zweiten Blick erscheint.
 
ciao,
sh
8) solar power rules

Offline Netznutzer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.524
  • Karma: +4/-4
EEG-Novelle - weitere finanzielle Anreize
« Antwort #199 am: 15. Juli 2011, 08:23:44 »
Die Begründung ist eine völlig andere, und hat nichts mit dem zu tun, was SH hier mal wieder vermutet.

Das vNNE wird deshalb gezahlt, weil sich Netzbetreiber zu Unrecht an Netzentgelten bereichern würden, die nicht angefallen sind. Fakt ist auch, dass EEG-Anlagen-Betreiber dieses Geld erhalten, wenn nicht nach EEG vergütet wird. Dies hängt wiederum damit zusammen, dass man mit der Einführung von EEG und KWK-Gesetz feststellte, dass die EEG-Einspeiser genug Geld erhalten. Die restl. dezentralen Einspeiser hingegen erhalten dieses Geld als kleines Zubrot, egal, in welcher Spannungsebene sie einspeisen. Da aber auch Anlagen, die nach EEG vergütet werden, Netzentgelte in vorgelagerten Ebenen vermeiden, wird dieses Geld im EEG-Belastungsausgleich dem VNB von der EEG Erstattung wieder abgezogen. Somit trägt jede dezentrale Einspeisung in jeder Netzebene dazu bei, dass Netzentgelte anderer Ebenen vermieden werden. Fair wäre es, wenn nicht die Betreiber das Geld erhalten würden, sondern die NB dies in ihr Regulierungskonto geschrieben bekämen, und somit für alle, die es bezahlt haben, auch wieder rückerstattet würde.
Selbstverständlich erhöhen die vielen dezentralen Anlagen die Investitionskosten für den NB und erhöhen somit das spezifische Netzentgelt pro kWh. Ferner tragen die vielen Anlagen auch zu einem erhöhten Blindstrombezug des NB beim vorgel. Netzbetreiber bei, der auch bezahlt werden muss und sich im Netzentgelt niederschlägt. Fakt wird auch sein, dass in 30 Jahren die vielen grösseren Anlagen die jetzt volleinspeisen, dies nicht mehr tun werden, sondern durch Kleinanlagen ersetzt werden, die genau den passenden Verbrauch für die Abnahmestelle unterstützend erzeugt. Da der Rest nur als Überschusseinspeisung nach Phelix o.Ä. vergütet wird, lohnt es sich nicht, dafür ein Gewerbe anzumelden, USt.-pflichtig ein Gewerbe zu betreiben, und auch noch G&V\'s für den Finanzminister zu erstellen. Dann werden wir Verteilnetze besitzen, die jetzt für eine Abhnahme von zig kWh Sonnenstrom konstruiert und ausgebaut wurden, und dann gerade noch 5 kW Restleistung pro Abnahmestelle transportieren, eine absolute Überdimensionierung, die aber auch in 30 Jahren in Schuss gehalten werden muss,. oder zurückgebaut wird. Es ist nicht alles so einfdach, wie es sich die Solarvertreter in Foren immer ausmalen.

Gruß

NN

Offline superhaase

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 4.098
  • Karma: +7/-6
  • Geschlecht: Männlich
EEG-Novelle - weitere finanzielle Anreize
« Antwort #200 am: 15. Juli 2011, 08:47:57 »
Zitat
Original von Netznutzer
Das vNNE wird deshalb gezahlt, weil sich Netzbetreiber zu Unrecht an Netzentgelten bereichern würden, die nicht angefallen sind.
Das ist ein Teilaspekt.
Diesem allein würde aber sachgerecht begegnet, indem die Netzentgelte für die Verbraucher entsprechend gesenkt würden, wie es RR-E-ft im Fokus hat.

Zitat
Original von Netznutzer
Die Begründung ist eine völlig andere, und hat nichts mit dem zu tun, was SH hier mal wieder vermutet.
Bei meinen Aussagen handelt es sich nicht um Vermutungen, im Gegensatz zu Ihren Mutmaßungen, dass dezentrale Einspeisung grundsätzlich und selbstverständlich die Investitionskosten für Netzbetreiber erhöht, was völlig haltlos ist.

In dieser Studie ist etwas über die Begründung für die Vergütung vermiederner Netzentgelte zu lesen:
Zahlung vNNE im Handelspunktmodell

In der Studie wird zunächst auf die verschiedenen Marktmodelle in der Energiewirtschaft zu Monopolzeiten bis zur Liberalisierung eingegangen. Dabei zeigt sich, dass die Zahlungen der vNNE an dezentrale Einspeiser elementar sind, um eine einseitige wirtschaftliche Benachteiligung der dezentralen Einspeisungen durch die Festlegung eines Handelspunktes im Höchstspannungsnetz zu vermeiden.

Es geht bei der Betrachtung der vermiedenen Netzentgelte bzw. Netzkosten im Übrigen nicht hauptsächlich um Kleinsterzeuger wie EFH-BHKWs, und bisher schon gar nicht um EEG-geförderte PV-Anlagen (diese erhalten solche Vergütungen generell nicht), sondern es geht von der Quantität her bisher vorwiegend um kleine und mittelgroße Kraftwerke insbesondere von Kommunen, die z.B. in Mittelspannungsnetze einspeisen.
Es gibt dann allerdings wiederum keinen Grund, diese Betrachtungen auch auf die Kleinstkraftwerke in der Niederspannungsebene anzuwenden.

Zitat aus der Studie:
Zitat
Die Vermeidung von Netzkosten durch lastnahe Einspeisung, wird auch in anderen Ländern dem Kraftwerk als Erbringer dieser Leistung vergütet. Hier gibt es beispielsweise in England/Wales, Schweden und Finnland das System der g-Komponente. Dort wird lastnahe Erzeugung durch das Entgeltsystem honoriert, lastferne Erzeugung sanktioniert. Auch dieses Modell ist grundsätzlich für Deutschland denkbar. Bei einer Einführung in
Deutschland wäre zu beachten, dass in Deutschland viele lastnahe  Kraftwerke existieren, die in niedrige Spannungsebenen direkt in die Netzebene einspeisen, aus der die Verbraucher versorgt werden. Eine ausführliche Diskussion über die Ausgestaltung eines solchen Systems und seine Vor- und Nachteile wäre dann zu führen.
ciao,
sh
8) solar power rules

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
EEG-Novelle - weitere finanzielle Anreize
« Antwort #201 am: 15. Juli 2011, 10:31:02 »
Zitat
Original von Netznutzer


Das vNNE wird deshalb gezahlt, weil sich Netzbetreiber zu Unrecht an Netzentgelten bereichern würden, die nicht angefallen sind. Fakt ist auch, dass EEG-Anlagen-Betreiber dieses Geld erhalten, wenn nicht nach EEG vergütet wird. Dies hängt wiederum damit zusammen, dass man mit der Einführung von EEG und KWK-Gesetz feststellte, dass die EEG-Einspeiser genug Geld erhalten. Die restl. dezentralen Einspeiser hingegen erhalten dieses Geld als kleines Zubrot, egal, in welcher Spannungsebene sie einspeisen. Da aber auch Anlagen, die nach EEG vergütet werden, Netzentgelte in vorgelagerten Ebenen vermeiden, wird dieses Geld im EEG-Belastungsausgleich dem VNB von der EEG Erstattung wieder abgezogen. Somit trägt jede dezentrale Einspeisung in jeder Netzebene dazu bei, dass Netzentgelte anderer Ebenen vermieden werden. Fair wäre es, wenn nicht die Betreiber das Geld erhalten würden, sondern die NB dies in ihr Regulierungskonto geschrieben bekämen, und somit für alle, die es bezahlt haben, auch wieder rückerstattet würde.

So sehe ich es auch.

Wenn es so sein soll, dass die vNNE den dezentralen Erzeuger über einen wirtschaftlichen Anreiz dazu anhalten sollen, in laststarken Zeiten einzuspeisen, um eine Kapazitätsverringerung im vorgelagerten Netz zu ermöglichen, wie es etwa bei dezentralen BHKW der Fall ist, so kann dieser Gedanke wohl nicht auf Einspeiser mit witterungsbedingt stark fluktuierender Einspeisung übertragen werden.

PV- Einspeiser speisen ein, wenn die Sonne kräftig scheint, Windkraftanlagenbetreiber, wenn der Wind ordentlich bläst, ohne Rücksicht darauf, wie sich die Netzlast gerade gestaltet.

Dass die PV- Einspeisung mit der Tageshöchstlast zusammenfällt, scheint naturbedingt, ist jedoch nicht das Ergebnis bewusster Steuerung die wirtschaftlich angereizt werden müsste/ könnte.  

Auch eine Verringerung der Kapazitäten an vorgelagerten Netzen kann wohl so lange nicht erfolgen, wie nicht sichergestellt ist, dass der Strom aus PV bzw. Windkraft kontinuierlich eingespeist wird. Wenn deren Einspeisung witterungsbedingt ausfällt, muss ja das bisherige System einspringen. Dafür  muss es weiter in der Landschaft stehen und verfügbar sein.

Offline egn

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 835
  • Karma: +0/-0
EEG-Novelle - weitere finanzielle Anreize
« Antwort #202 am: 15. Juli 2011, 11:10:07 »
Zitat
Original von RR-E-ft
PV- Einspeiser speisen ein, wenn die Sonne kräftig scheint, Windkraftanlagenbetreiber, wenn der Wind ordentlich bläst, ohne Rücksicht darauf, wie sich die Netzlast gerade gestaltet.

Und BHKWs speisen ein wenn Wärmebedarf da ist, ohne Rücksicht wie sich die Netzlast gerade darstellt. Dies kann bei BHKWs in der Nacht sein wo der höchste Wärmebedarf vorliegt, die Netzlast aber am geringsten ist. BHKWs die auf die Optimierung des Eigenstrombedarf ausgelegt sind werden entlang des Lastprofils der Haushaltskunden einspeisen. Auch hier fällt die Einspeisung nicht zwingend mit der höchsten Netzlast zusammen.

Zitat
Dass die PV- Einspeisung mit der Tageshöchstlast zusammenfällt, scheint naturbedingt, ist jedoch nicht das Ergebnis bewusster Steuerung die wirtschaftlich angereizt werden müsste/ könnte.  

Natürlich soll die dezentrale Einspeisung im Niederspannugsnetz angereizt werden, denn dies vermeidet Kosten und Verluste auf der Mittelspannungs- und Hochspannungsebene. Hier ist dann  ohne Bedeutung ob eine Technik dies bewusst oder implizit macht.

Zitat
Auch eine Verringerung der Kapazitäten an vorgelagerten Netzen kann wohl so lange nicht erfolgen, wie nicht sichergestellt ist, dass der Strom aus PV bzw. Windkraft kontinuierlich eingespeist wird. Wenn deren Einspeisung witterungsbedingt ausfällt, muss ja das bisherige System einspringen. Dafür  muss es weiter in der Landschaft stehen und verfügbar sein.

Die Kapazität ist jetzt wieder ein anderes Thema und hat mit dem Netz nichts zu tun.  Und die Kapazität für konventionelle Mittel- und Spitzenleistung steht auch heute schon in der Landschaft und ist verfügbar und muss bezahlt werden auch wenn sie nur 1000 h im Jahr läuft. Da ist doch im Prinzip keine Änderung wenn man zusätzlich regenerative Energien einspeist. Betrachten Sie doch einfach die Einspeisung durch Wind und PV als negative Last. Einsparungen bei den Verbrauchern hätte genau den gleichen Effekt. Und auch weitere konventionelle Erzeuger reduzieren die durchschnittlichen Laufzeiten der anderen Kraftwerke. Dies ist ein ganz normaler Marktmechanismus. Und wenn die Erzeuger mit dem bisherigen Merit-Order-Marktmodell, das ja lange Zeit sehr lukrativ war, ihre Vollkosten nicht mehr erwirtschaften können, da braucht man ein anderes Markt-Modell. Obwohl aus meiner Sicht das bisherige Modell genauso gut weiterlaufen könnte. Nur müssen die Marktteilnehmer ihre Energie nicht mehr zu reinen Grenzkosten anbieten sondern etwas höher so dass sie ihre Vollkosten erwirtschaften können. Dies verhindert aber anscheinend momentan die starke Konkurrenz durch die hohen Überkapazitäten. Das ist Pech für die Erzeuger aber auch ganz normales unternehmerisches Risiko.

Offline superhaase

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 4.098
  • Karma: +7/-6
  • Geschlecht: Männlich
EEG-Novelle - weitere finanzielle Anreize
« Antwort #203 am: 15. Juli 2011, 11:17:32 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Auch eine Verringerung der Kapazitäten an vorgelagerten Netzen kann wohl so lange nicht erfolgen, wie nicht sichergestellt ist, dass der Strom aus PV bzw. Windkraft kontinuierlich eingespeist wird. Wenn deren Einspeisung witterungsbedingt ausfällt, muss ja das bisherige System einspringen. Dafür  muss es weiter in der Landschaft stehen und verfügbar sein.
Das ist in der aktuellen Regelung ja berücksichtigt.
Diese Kritik rennt also offene Türen ein.

Ohne Lastgangmessung erhalten die dezentralen Einspeiser auch keine Leistungsvergütung (die auf die ersparten Netzkapazitäten und Investitionskosten abzielt), sondern nur die Arbeitsvergütung für vNNE.
Die jeweilige Höhe der Vergütungen für Leistung und Arbeit wird nach einem bestimmten System berechnet. Dieses System wurde von Fachleuten erdacht, die sich dafür viel Zeit genommen haben.

Man darf daher davon ausgehen, dass bei der Festlegung der Höhe der vNNE-Vergütungen für Leistung einerseits und lediglich Arbeit andererseits alle Aspekte berücksichtigt sind - also auch eine unstetige Einspeisung von dezentralen Erzeugern.
Sollte das nicht so sein, lässt sich das sicher korrigieren.
Das ändert aber nichts an der prinzipiellen Richtigkeit dieses Systems.

Der entscheidende Punkt bei dem Vergütungssystem für vermiedene Netzentgelte ist doch folgender (aus der oben von mir verlinkten Studie):

\"Marktmodell vor Beginn der Liberalisierung  

Vor der Liberalisierung des Strommarktes beinhaltete der Bezugspreis für Energie, den ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) für seinen Strombezug von einem Vorlieferanten bezahlen musste, im Normalfall neben dem Energiepreis auch die Nutzung des Netzes aller vorgelagerten Spannungsebenen. Der in der Höchstspannung produzierte Strom wurde daher bei Lieferung in unterlagerte Netzebenen mit den Netzkosten aller in Anspruch genommener Netzebenen beaufschlagt. Diese umfassten auch die Kosten für die in den höheren Netzebenen entstehenden Verluste und die dort erbrachten Systemdienstleistungen. Durch dezentrale Erzeugung im Netz des EVU konnten dadurch nicht nur die Energiekosten, sondern auch die Kosten für die Netznutzung in den vorgelagerten Netzebenen eingespart werden. Eventuelle höhere spezifische Kosten für die dezentrale Erzeugung aufgrund der geringeren Größe der Kraftwerke sowie weitere durch lastnahe Erzeugung verursachte Strukturnachteile, z. B. die zentrale Lage in den Gemeinden, konnten dadurch vollständig oder teilweise kompensiert werden. Die resultierenden Preissignale, die zur Optimierung der Kostenstruktur der deutschen Energiewirtschaft beigetragen haben, waren die Grundlage aller Investitionsentscheidungen der damals errichteten dezentralen Erzeugungsanlagen. Wo immer die eingesparte Netznutzung in den vorgelagerten Ebenen hinreichend groß war, entstanden in der Vergangenheit Anreize zum Bau dezentraler Erzeugungseinheiten.  

Marktmodell der ersten Verbändevereinbarung

Die in der ersten Verbändevereinbarung (VV I) /VV I/ vom April 1998 festgelegten Regeln zur Abrechnung der Netznutzung änderten an dieser Grundlage nichts. Sie waren so gestaltet, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich der Netzentgelte für dezentrale Kraftwerke erhalten blieben. Die VV I sah ein Durchleitungsentgelt vor, welches abhängig von der Entfernung zwischen Ein- und Ausspeisepunkt war. Je nach Entfernung wurde unterstellt, dass die Netzebene des Ausspeisepunktes sowie die nächsthöhere bzw. höheren Netzebenen genutzt wurden. Hieraus wurden, unter Berücksichtigung der Verbrauchsdaten, die Durchleitungsentgelte berechnet. Einer verbrauchsnahe Erzeugung kam in diesem System ihren Vorteil aus lastnaher Erzeugung ebenfalls wie bereits vor der Liberalisierung direkt zugute.

Marktmodell der Verbändevereinbarung II und II plus

Mit der Verbändevereinbarung II (VV II) /VV II/ wurde das heute noch gültige Konzept des Handelspunktes eingeführt. Zur Schaffung eines transaktionsunabhängigen, börsenfähigen Modells war es notwendig, in einer Regelzone1 die Erreichbarkeit eines Bilanzkreises vollständig von der vorhandenen Netzinfrastruktur zu trennen. Die elektrische Energie wird unabhängig von der Einspeisenetzebene in Bilanzkreisen auf Übertragungsnetzebene bereitgestellt. Dies erfolgt, indem ein Verbraucher für die Entnahme von Energie Netznutzungsentgelte aller Netzebenen von der Entnahmeebene bis einschließlich des Höchstspannungsnetzes bezahlt. Er bezahlt damit den Transportweg der elektrischen Energie vom Handelspunkt zu seiner Abnahmestelle. Vorteil dieser Regelung ist, dass die Festlegung der Netznutzungsentgelte unabhängig von der Entscheidung eines Verbrauchers, bei wem er elektrische Energie einkauft, erfolgen kann. Zudem kann die elektrische Energie einheitlich innerhalb der Höchstspannungsebene gehandelt werden, ohne dass dabei Netznutzungsentgelte oder Erzeugungsstandorte berücksichtigt werden müssen und damit die Preisbildung beeinflussen. In den sich ergebenden Marktpreis fließen nun allerdings lediglich die jeweiligen Produktionskosten ab „Kraftwerkszaun“ ein. Aufgrund der geringeren Kraftwerksgrößen müssen dezentrale Erzeugungsanlagen direkt mit der durch Skaleneffekte preiswerteren Produktion in Großanlagen der Höchstspannungsebene konkurrieren, ohne dass die gegenläufigen Netzkostenunterschiede für die kaufenden Marktteilnehmer Relevanz haben. Dezentrale Erzeuger können in einem solchen Modell ihren Standortvorteil durch lastnahe Erzeugung gegenüber Großkraftwerken nicht mehr geltend machen. Die Unterzeichner der Verbändevereinbarung II haben in den damaligen Verhandlungen daher sehr lange nach einem Weg gesucht, in das neu geschaffene Handelspunktmodell den bestehenden Netzkostenvorteil der dezentralen Erzeugung einzubinden. Gelungen ist dies durch Kompensationszahlungen an dezentrale Kraftwerke in Form von vNNE, die integraler Bestandteil des Systems der VV II wurden. Sowohl in der VV II als auch in der später verrechtlichten Nachfolgeregelung VV II plus (VV II plus) /VV II plus/ wurde der dezentralen Erzeugung diese Zahlung für die Festlegung zuerkannt, dass als Ort des Handelspunktes einheitlich das Höchstspannungsnetz festgelegt wurde. Die Kompensationszahlung orientiert sich in ihrer Höhe an den Netznutzungsentgelten, die für den Transport von der Höchstspannungsebene zurück zu der dem Kraftwerk tatsächlich vorgelagerten Netzebene verrechnet würden, und wird in der Verbändevereinbarung II / II plus daher als „Vergütung vermiedener Netznutzungsentgelte“ bezeichnet. Durch die Verhandlungen zur VV II und VV II plus wurde eine hohe Leistungsverfüg-barkeit der dezentralen Erzeugung zu Zeiten hoher Netzlasten – technisch-wirtschaftlich richtig – finanziell belohnt. Nur dezentrale Einspeiser, die Bezugsspitzen in den überlagerten Netzen vermeiden, erhalten nennenswerte vNNE. [...] Die dezentrale, lastnahe Erzeugung behält die Möglichkeit, ihren Strom entsprechend des Marktpreisniveaus am Abnahmepunkt der Verbraucher oder am Handelspunkt im Höchstspannungsnetz zu vermarkten. Eine systematische Benachteiligung dezentraler Erzeugung durch die Einführung eines Handelspunktes im Höchstspannungsnetz wird so weitgehend kompensiert. Kraftwerke, die sich unmittelbar im Netz eines Energieverbrauchers befinden, z. B. industrielle Kraftwerke auf dem Werksgelände, werden in diesem System weitestgehend mit Kraftwerken gleichbehandelt, die in das öffentliche Netz einspeisen. Die Einspeisungen aus Industriekraftwerken in ein Werksnetz vermindern den Leistungsbezug an der Übergabestelle. Dem Industriebetrieb wird damit lediglich seine Netto-Bezugsleistung für die Bemessung des Netzentgeltes in Rechnung gestellt. Der Vorteil, Kosten überlagerter Netzebenen für die Eigenerzeugung nicht bezahlen zu müssen, ist damit bereits gegeben. Auswirkungen auf Großkraftwerke, die ins Höchstspannungsnetz einspeisen, ergaben sich durch die Umstellung auf ein Handelspunktmodell nicht, da der Handelspunkt ebenfalls im Höchstspannungsnetz liegt. Energie aus solchen Kraftwerken wird aus Kundensicht nach wie vor bei Lieferung an Kunden in unterlagerten Netzebenen mit den Netznutzungsentgelten aller zwischen Kraftwerk und Kunde liegenden Netzebenen belastet.

In den Verbändevereinbarungen II und II plus wurde versucht, die Nachteile, die sich für dezentrale Erzeugung durch die Einführung eines Handelspunktes im Höchstspannungsnetz ergeben haben, zu kompensieren.\"

Dabei ist zu bemerken, dass ein dezentraler Einspeiser die Vergütung von vNNE nur erhält, wenn er seinen Strom über den Handelspunkt Höchstspannungsnetz (Börsenpreis) vermarktet bzw. vermarkten lässt.
Schließt er individuelle Verträge mit Abnehmern, kommt diese vNNE-Regelung ja gar nicht zum Tragen.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline PLUS

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 3.319
  • Karma: +6/-6
EEG-Novelle - weitere finanzielle Anreize
« Antwort #204 am: 15. Juli 2011, 13:44:56 »
Zitat
Original von Energiesparer51
...
Lässt man die Kritik an der EEG-Vergütung und Umlage, deren Berechtigung ich gar nicht betrachten will, mal beiseite, so ist doch logisch, dass für eigenerzeugten und selbstverbrauchten Strom keine Transportkosten zu zahlen sind. Die fallen auch für Gemüse aus dem eigenen Garten, den der Bewohner einer Großstadt-Wohnung meist auch nicht hat, nicht an. Für den eingespeisten Stom zahlt den Transport der Verbraucher, wie beim Gemüse. Warum soll der Einspeiser ihn auch noch mal bezahlen?
    @Energiesparer51, man kann die EEG-Vergütung und die Steuern und Abgaben unter den gegebenen Bedingungen nicht einfach beiseite lassen. Zunächst hinkt der Vergleich mit dem Gemüseselbstversorger. Der Selbstversorger baut sein Gemüse auf eigenes Risiko an. Er erhält keine Subvention, die gemüsekaufende Großstädter im Supermarkt als Aufpreis bezahlen müssen.  Sehen Sie sich die Preisbestandteile bei der Energie und die öffentlich-rechtlich initiierten Teile im Vergleich zum Gemüsepreis an. Dann die heutige und zukünftige Wirkung der deutschen PV-Förderung auf die Verbraucherpreise und die öffentlichen Haushalte.
    Gerade Stadtwerke und ihre Lobby werben ja mit dem Gemeinwohlnutzen. Was wird alleine auf kommunaler Ebene alles mit den Energiepreisen (nicht mit Gemüsepreisen) finanziert. Nahverkehr, Bäder, Sport, Kunst und Kultur. Land und Bund kommen noch dazu. Das alles und noch mehr soll als Aufgabe und Verpflichtung dem aufgezeigten einfachen Energieverbraucher bzw. um beim Bild zu bleiben, den Supermarktgemüsekäufern per Salamitaktik in absehbarer Zeit zugeschanzt  werden?

    Die einseitige und besondere Betrachtung der Wegemiete, der Wegeunterhalts- oder Transportkosten teile ich nicht. Ich spare mir die Wiederholung.
Zitat
Original von RR-E-ft
Wenig variationsreich tausendmal \"PV ist Mist. (Extrem)förderung sofort stoppen!\"
    PV ist sinnvoll, am richtigen Platz unter den richtigen Bedingungen. Ja, die deutsche Extremförderung ist Mist; falscher Platz, ungünstige Bedingungen bei  extremer und dadurch schädlicher Förderung.  Daran ändert auch Ihre ätzende Kritik nichts. Die Variationen, auch die undokumentierten Korrekturen, sind armselig. Sie sollten das lassen. Es schadet Ihrer Reputation.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
EEG-Novelle - weitere finanzielle Anreize
« Antwort #205 am: 15. Juli 2011, 14:06:40 »
Wo man etwas über Kritik am EEG lesen kann:

Nationaler Widerstand gegen EEG

Sinn fordert Aus für EEG

Offline Wolfgang_AW

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.368
  • Karma: +12/-9
EEG-Novelle - weitere finanzielle Anreize
« Antwort #206 am: 15. Juli 2011, 14:43:53 »
Dazu auch ein Leitartikel aus der Tageszeitung \"DIE WELT\"

Mehr Staat als Markt

Zitat
Denn das Paket von acht Energiegesetzen, das da verabschiedet wurde, taugt trotz seines gewaltigen Umfangs nicht als Fundament für einen funktionierenden Energiemarkt. Das Gegenteil ist der Fall: Die Energiewende-Gesetze beschleunigen vielmehr die Auflösung des erst 1998 geschaffenen deutschen Energiemarktes und führen mit hoher Notwendigkeit zu einem weitgehend staatlich regulierten, planwirtschaftlichen Versorgungssystem, in dem marktwirtschaftliche Preissignale bestenfalls noch eine marginale Rolle spielen.
...
Klar sind nur zwei Dinge. Erstens: Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz geht es so nicht weiter. Zweitens: Künftig gibt es mehr Staat und weniger Markt. Selbst das Freiburger Öko-Institut geht davon aus, dass das künftige System der Stromversorgung \"eine erhebliche Komponente übergeordneter Masterplanung beinhalten muss\" und es \"regulatorischer Vorgaben über die angestrebten Kapazitäten\" bedarf. Soll heißen: Künftig bestimmt der Staat in hohem Maße mit, wo welche Stromerzeuger in welchem Umfang gebaut werden. Einstweilen bleibt nur zu hoffen, dass die dafür aufzubauende Planungsbürokratie diese Aufgabe auch meistert. Die Erfahrungen mit planwirtschaftlichen Methoden waren in der Vergangenheit jedenfalls nicht immer positiv.


Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
„Es hat sich bewährt, an das Gute im Menschen zu glauben, aber sich auf das Schlechte zu verlassen.“

(Alfred Polgar)

Offline Netznutzer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.524
  • Karma: +4/-4
EEG-Novelle - weitere finanzielle Anreize
« Antwort #207 am: 15. Juli 2011, 15:08:45 »
Zitat
In dieser Studie ist etwas über die Begründung für die Vergütung vermiederner Netzentgelte zu lesen:Zahlung vNNE im Handelspunktmodell

Studie von 2004, basierend auf VV2Plus, mit Quellen aus 2001. Ja SH, da gehören Sie auch hin. Der Zug der Zeit ist weitergefahren. Handelspunktmodell, fast so gut wir \"Volksfront von Judäa\" und \"Judäische Volksfront\".

Gruß nach Weiden, wo noch nach VV2 gedacht wird.

NN

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
EEG-Novelle - weitere finanzielle Anreize
« Antwort #208 am: 15. Juli 2011, 16:35:13 »
Auch drastisch gestiegene EEG- Umlage führt nicht automatisch zu steigenden Strompreisen für Haushaltskunden.

Siehste hier.

Zitat
Der Energieversorger hält seine Strompreise bis Ende 2011 stabil. Und das trotz der Erhöhung der staatlichen Umlage für erneuerbare Energien zu Beginn dieses Jahres um nahezu 70 Prozent. Damit haben die Stadtwerke Energie seit zweieinhalb Jahren ihre Strompreise nicht erhöht. Auch in der Entscheidung, seit April dieses Jahres nur noch Strom aus erneuerbaren Energiequellen und fossilen Brennstoffen einzukaufen, sehen sich die Stadtwerke bestätigt.

Daran zeigt sich wohl, dass die gestiegene EEG- Umlage sehrwohl auch durch rückläufige Großhandelspreise in der Kalkulation der Strompreise für Haushaltskunden ausgegelichen werden kann.
Von den gesunkenen Großhandelspreisen hatten die betroffen Kunden zuvor auch nichts gesehen. Die Preise waren infolge der gesunkenen Großhandelspreise jedenfalls nicht gesenkt worden.

Aber wo wurden die Strompreise deshalb überhaupt gesenkt?!

Offline Netznutzer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.524
  • Karma: +4/-4
EEG-Novelle - weitere finanzielle Anreize
« Antwort #209 am: 15. Juli 2011, 16:50:36 »
Sollte sich der EK der SW Jena um 0,9 ct/kWh gesenkt haben, und evtl. das NN-Entgelt um 0,5 ct/kWh nach unten reguliert worden sein, hat man schnell 1,4 ct/kWh eingespart. Die Preissenkung beim kWk erledigt dann den Rest.

Gruß

NN

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz