Original von RR-E-ft
@sh
Früher gab es nicht nur einen Kaiser, sondern auch unterschiedliche Zähler und Tarife für Bügelstrom, Lichtstrom und Kraftstrom. Früher musste man auch eine Bahnsteigkarte lösen, wenn man auf einem Bahnhof den Bahnsteig auch nur betreten wollte.
Früher gab es auch mal Prilblumen und Bräuteschulen und ein Fußballverbot für Frauen ... :rolleyes:
Die Zeit ist darüber hinweg gegangen.
Über die vNNE wohl aber nicht.
So viel ich weiß, gibt es diese Regelungen noch.
Würden sie als eindeutig unsachgemäß angesehen, würde man sie wohl abschaffen.
Die kompletten Netzentgelte über alle vorgelagerten Ebenen sind heute gewälzt in den Netznutzungsentgelten der Betreiber der örtlichen Niederpannungsnetze einkalkuliert und somit in allen Letztverbraucher- Strompreisen, obschon bei dezentraler Einspeisung Netznutzungsentgelte überhaupt nicht über alle Spannungsebenen angefallen sind und den Netzbetreibern von vorgelagerten Netzbetreibern - wie aufgezeigt - auch nicht berechnet wurden. Die Netznutzungentgelte wurden tatsächlich vermieden, ohne dass diese Vermeidung den Stromkunden irgendwie zu Gute kommt.
Das ist alles bekannt und unstreitig.
Ebenso unstreitig ist wohl, dass dezentral erzeugter Strom, der diese vermiedenen Netznutzungsentgelte bewirkt, unter erhöhten Kosten erzeugt wird.
Diese (unter erhöhtem Kostenaufwand geleistete) Verringerung der Netzkosten wird als Netzdienstleistung bewertet, ebenso wie z.B. die Netzdienstleistung eines Kühlhaues, dass der Netzbetreiber kurzfristig vom Netz werfen darf. Auch dieses Kühlhaus erhält für die dadurch vermiedenen Netzkosten eine Vergütung, und nicht etwa der Stromkunde.
Worauf also soll man stützen, dass die vermiedenen Netzentgelte nicht dem dafür verantwortlichen Dienstleister vergütet, sondern unbedingt an den Stromkunden ausgeschüttet werden sollen?
Ich kann das nicht sehen.
Mehrkosten werden durch diese vNNE-Regelung für den Stromkunden
jedenfalls nicht hervorgerufen.
Bei einer Stromversorgung ausschließlich aus Großkraftwerken am Höchstspannungsnetz würde der Strompreis inkl. Netzentgelte
mindestens genauso hoch sein.
Man (die Verantwortlichen) geht offensichtlich davon aus, dass die Einsparungen an Netzinvestitionen und dergleichn dem Stromverbraucher auch
irgendwie zugute kommen - halt nicht direkt über einen direkten Abzug von vNNE auf seiner Stromrechnung. Und sei es nur durch ein paar weniger Höchstspannungsmasten in der Landschaft.
Und immerhin stellt die vom VKU in 2004 beauftragte Rechtfertigungs- Studie (gegen den Fortfall der vNNE- Vergütung für dezentrale Einspeiser), auf die Sie sich berufen, noch auf Kosteneinsparungen in vorgelagerten Netzebenen ab, die jedenfalls bei der dezentralen Einspeisung aus Windkraftanlagen und PV- Anlagen nicht zu verzeichnen sind.
Das ist nun definitiv falsch.
Zumindest die Transport- und Umspannverluste werden reduziert.
Diese betragen zwar nur einen Bruchteil der Netzkosten, sind aber nicht unbedeutend:
Je nach Quelle findet man Angaben von 5 bis 6 % Energieanteil für die kumulierten Transport- und Umspannverluste. Davon entfällt wohl weniger als die Hälfte auf den Transport im Niederspannungsnetz.
Bei Einspeisung z.B. einer typischen PV-Dachanlage auf einem Einfamilienhaus in das Niederspannungsnetz dürfte auch zumindest der halbe Niederspannungs-Transportverlust wegfallen. Man darf also für diesen Fall von einer vermiedenen Verlustenergie von rund 4 % ausgehen, was einem vNNE von immerhin 0,24 ct/kWh entspricht (bei 6 ct/kWh Phelix Baseload).
Hinzu kommen die
jedenfalls verringerten Kosten für Regelleistung im Primärregelbereich, der Sekunden und der Minutenreserve, die sich durch die kleineren Kraftwerkseinheiten ergibt. Diese kann ein Netzbetreiber sicher beziffern.
Windstrom und PV-Strom in seiner Gesamtheit zeigt
jedenfalls keine solchen Leistungssprünge, wie sie z.B. neulich durch den Ausfall eines Atomkraftwerks in Hamburg hervorgerufen worden sind.
Bisher hat sich durch den zunehmenden Anteil an Wind- und Sonnenstrom der Regelleistungsbedarf nach meinem Wissen nicht oder nicht wesentlich erhöht.
Der Bedarf an planbar bereitzustellender Reserveleistung wird sicher bald über die schon vorhandenen Spitzen- und Mittellastkraftwerke hinaus zunehmen. Dass im Zuge der Energiewende mehr Langzeit-Speichkapazitäten erforderlich werden, ist allen klar (Stichwort Norwegen). Wenn dies später über die Netzentgelte vergütet werden soll, dann ist sicher über ein neues Vermarktungs- und Vergütungssystem zu sprechen.
ciao,
sh