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Autor Thema: EEG-Novelle - weitere finanzielle Anreize  (Gelesen 100393 mal)

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Offline PLUS

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EEG-Novelle - weitere finanzielle Anreize
« Antwort #240 am: 19. Juli 2011, 11:07:47 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Niemend hat Interesse daran, dass sich eine bestehende Sachdiskussion in ein uferloses Palaver verwandelt/ entwickelt, weil es einigen nicht gelingt, sich auf das Sachthema zu konzentrieren.
....
Noch mehr endloses Geschwafel?
    So sehen Diskussionseingriffe des Moderators in diesem Forum aus! Danach die obige selbst mitgestaltete themaferne Diskussion um vermiedene Netzentgelte. Beim Thema geht es um die Milliardenförderung der EE durch die Verbraucher. Absicht oder nicht? Es hat Methode und die Wirkung bleibt. Ablenken, abwürgen, zulassen und noch dabei mitmachen. Sorry, aber man muss das deutlich beim Namen nennen: Moderation sieht anders aus!

    Zum Thema: Die Förderung ist keinesfalls toll und erfolgreich. Es bleibt eine Milliardenverschwendung zu Lasten der Verbraucher und ein unberechenbarer und ungerechter Krampf von Anfang an. Ich bleibe dabei:
Weg damit - keine weitere Förderung mehr nach diesem Muster!
Unter privatwirtschaftlichen oder privatrechtlichen Bedingungen wäre der Spuk längst am Ende. Die rechtlichen, ökonomischen und ökologischen Zweifel sind bekannt und berechtigt. Man muss nicht alles immer wiederholen.

Nur ein aktuelles Beispiel dazu: Wie ja in der Zwischenzeit zweifelsfrei bekannt ist, wurde von den Netzbetreibern eine völlig überhöhte EEG-Umlage für dieses Jahr vorgegeben. Ob es sich um einen reinen Rechenfehler oder um eine eigennützliche Rechenvariante handelt ist egal. Als Resultat bleibt eine unnötige Milliardenbelastung privater Haushalte zugunsten der Energiewirtschaft. Die überhöht gezahlten Stromkosten betragen alleine hier mehr als 1,3 Milliarden Euro. Das zu viel gezahlte Geld wird zwischen Übertragungsnetzbetreibern und Energieversorgern mit der EEG-Umlage des Jahres 2012 verrechnet. Was kommt davon bei den \"Verbrauchern\" wirklich an ist die Frage? ... und Verbraucher sind ja nicht gleich Verbraucher.

Wer ernsthaft Verbraucherinteressen vertritt, kann nur feststellen, dass da einiges nicht in Ordnung ist und das so nicht weitergehen kann mit dieser EE-Förderung! Eigentlich müssten an diesem System gerade Juristen Zweifel kommen.[/list]

Offline RR-E-ft

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EEG-Novelle - weitere finanzielle Anreize
« Antwort #241 am: 19. Juli 2011, 11:21:33 »
Zitat
Original von PLUS

Zum Thema: Die Förderung ist keinesfalls toll und erfolgreich. Es bleibt eine Milliardenverschwendung zu Lasten der Verbraucher und ein unberechenbarer und ungerechter Krampf von Anfang an. Ich bleibe dabei: Weg damit - keine weitere Förderung mehr nach diesem Muster!
Unter privatwirtschaftlichen oder privatrechtlichen Bedingungen wäre der Spuk längst am Ende. Die rechtlichen, ökonomischen und ökologischen Zweifel sind bekannt und berechtigt. Man muss nicht alles immer wiederholen.

Nur ein aktuelles Beispiel dazu: Wie ja in der Zwischenzeit zweifelsfrei bekannt ist, wurde von den Netzbetreibern eine völlig überhöhte EEG-Umlage für dieses Jahr vorgegeben. Ob es sich um einen reinen Rechenfehler oder um eine eigennützliche Rechenvariante handelt ist egal. Als Resultat bleibt eine unnötige Milliardenbelastung privater Haushalte zugunsten der Energiewirtschaft. Die überhöht gezahlten Stromkosten betragen alleine hier mehr als 1,3 Milliarden Euro. Das zu viel gezahlte Geld wird zwischen Übertragungsnetzbetreibern und Energieversorgern mit der EEG-Umlage des Jahres 2012 verrechnet. Was kommt davon bei den \"Verbrauchern\" wirklich an ist die Frage? ... und Verbraucher sind ja nicht gleich Verbraucher.

Wer ernsthaft Verbraucherinteressen vertritt, kann nur feststellen, dass da einiges nicht in Ordnung ist und das so nicht weitergehen kann mit dieser EE-Förderung! Eigentlich müssten an diesem System gerade Juristen Zweifel kommen.

Das ist eine nun mehrfach wiederholte und deshalb bereits hinlänglich bekannte Meinung eines Einzelnen, die man teilen kann, aber gewiss nicht teilen muss.

Keine Förderung mehr nach diesem Muster?
Nach welchem Muster dann statt dessen?

Fakt ist: Auch eine drastisch erhöhte EEG- Umlage muss nicht zwingend zu höheren Strompreisen der Grundversorgung führen.

In Jena zB. wurden die Strompreise der Grundversorgung seit zwei Jahren überhaupt nicht angehoben, obschon die EEG- Umlage zwischenzeitlich drastisch erhöht wurde.
Einige (wenige) Grundversorger haben zwischenzeitlich sogar die Strompreise der Grundversorgung abgesenkt.
Möglich wurde dies durch gesunkene Großhandelspreise, die auch auf die EEG- Einspeisung zurückzuführen sein sollen....

Das passt natürlich nicht so richtig ins (vorgefasste) Bild, so dass man über solche Umstände in der Diskussion hinweggehen muss. (Tarnen, Täuschen, in die Furche ducken...)


Zitat
Original von PLUS
Nur ein aktuelles Beispiel dazu: Wie ja in der Zwischenzeit zweifelsfrei bekannt ist, wurde von den Netzbetreibern eine völlig überhöhte EEG-Umlage für dieses Jahr vorgegeben. Ob es sich um einen reinen Rechenfehler oder um eine eigennützliche Rechenvariante handelt ist egal. Als Resultat bleibt eine unnötige Milliardenbelastung privater Haushalte zugunsten der Energiewirtschaft. Die überhöht gezahlten Stromkosten betragen alleine hier mehr als 1,3 Milliarden Euro. Das zu viel gezahlte Geld wird zwischen Übertragungsnetzbetreibern und Energieversorgern mit der EEG-Umlage des Jahres 2012 verrechnet. Was kommt davon bei den \"Verbrauchern\" wirklich an ist die Frage? ... und Verbraucher sind ja nicht gleich Verbraucher.

Sollten Ausgleiche über die Regulierungskonten tatsächlich nicht beim Verbraucher ankommen, liegt das jedenfalls nicht an den gesetzlichen Regelungen des EEG.

Aber was zählen schon Sachargumente?!

Es wird ohne Rücksicht darauf einfach die eigene vorgefasste Meinung wie ein Mantra wiederholt.  

Eine Sachdiksussion stellt man sich anders vor. Diese muss sich von einem Palaver unterscheiden.

Offline egn

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EEG-Novelle - weitere finanzielle Anreize
« Antwort #242 am: 19. Juli 2011, 12:11:22 »
Zitat
Original von PLUS
Was kommt davon bei den \"Verbrauchern\" wirklich an ist die Frage?

Hier schreiben Sie genau das was wir schon lange schreiben, sie aber immer wieder anzweifeln:
Die Preisbildung bei den Endverbraucherpreisen erfolgt nicht unbedingt durch reine Addition der Kostenbestandteile. Wie viele andere Preise werden diese im Wettbewerb gebildet und haben nicht unbedingt was mit den tatsächlichen Kosten zu tun.

So ist es dann so wenn es am Ende des Jahres der Wettbewerb erlaubt, dass die gesunkene EEG-Umlage nicht dazu führt dass der Endverbraucherpreis sinkt. Da können dann bei den meisten Grundversorgern wieder gestiegene Preise am Terminmarkt wegen des Atomausstiegs als Begründung für weitere Steigerungen her halten.  Auch die gesunkenen Großhandelspreise am Spotmarkt durch die EEG-Einspeisung werden nicht berücksichtigt. Selbst wenn die EEG-Umlage weg fallen würde ist es sehr unwahrscheinlich dass dann der Endverbraucherpreis exakt um die die EEG-Umlage sinken würde.

Durch die mangelnde Wechselwilligkeit der Endverbraucher haben die Versorger leichtes Spiel. Sie finden immer einen Grund ihre Preise zu erhöhen und damit ihre Marge zu verbessern. Es bleibt deshalb eine vordringliche Aufgabe des Verbraucherschutzes die Endverbraucher über die Wechselmöglichkeiten zu informieren und so die Zahl der Wechselwilligen von heute knapp 10 % auf deutlich über 50 % zu erhöhen. Denn wenn bei den Versorgern nach einer Preiserhöhung 50 % der Kunden wechseln dann werden sie sich es in Zukunft genau überlegen in wie weit sie die Preise anpassen.

Offline RR-E-ft

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« Antwort #243 am: 19. Juli 2011, 13:31:36 »
Die Preise der Grundversorgung müssen jedenfalls entsprechend gesetzlicher Preisbestimmungspflicht gebildet werden (vgl. BGH, Urt. v. 13.01.10 VIII ZR 81/08 Rn. 18].

Zitat
Aus der Bindung des Allgemeinen Tarifs an billiges Ermessen folgt, dass das Preisänderungsrecht des Gasversorgungsunternehmens nach § 4 AVBGasV mit der Rechtspflicht einhergeht, bei einer Tarifanpassung Kostensenkungen ebenso zu berücksichtigen wie Kostenerhöhungen und den Zeitpunkt einer Tarifänderung so zu wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen wird als Kostenerhöhungen. Die gesetzliche Regelung umfasst daher neben dem Recht des Versorgers zur Preisanpassung auch die Pflicht hierzu, wenn die Anpassung dem Kunden günstig ist (BGHZ 176, 244, Tz. 26; Senatsurteile vom 15. Juli 2009 - VIII ZR 225/07, aaO, Tz. 28, und vom 28. Oktober 2009, aaO, Tz. 29).

Eine nachträgliche Erhöhung des Gewinnanteils ist dabei unzulässig, egal ob Wettbewerber ihren Gewinnanteil an den Preisen erhöhen [können] (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 30.12.10, ZNER 15/1/2011, S. 69 ff.).
Die Rechtsdurchsetzung steht auf einem anderen Blatt (ZNER 15/2/2011, S. 130 ff.)

Fraglich, um wieviel das Preisniveau ohne EEG- Umlage niedriger liegen könnte, wenn man den Einfluss der EEG- Einspeisung  auf Großhandelspreise mit berücksichtigt.

Offline Netznutzer

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« Antwort #244 am: 19. Juli 2011, 14:03:26 »
Zitat
Wie ja in der Zwischenzeit zweifelsfrei bekannt ist, wurde von den Netzbetreibern eine völlig überhöhte EEG-Umlage für dieses Jahr vorgegeben.

Dies wird sich wohl erst am Jahresende herausstellen. Fakt ist, dass das EEG-Konto mit -1,3 Mrd. € gestartet ist, zwischenzeitlich durch sehr kalte Winter- und windschwache Übergangsmonate schnell auf + 0,78 Mrd. € angestiegen, und derzeit auf 0,38 Mrd. wieder heruntergekommen ist. http://www.eeg-kwk.net/de/file/UeNB_EEG-Kontostand-2011-06-30.pdf
Eine Aussage zu treffen, ob der Betrag als solches zu hoch angesetzt ist, weiss man nach der Testierung für 2011 im Sommer/Herbst 2012. Fakt ist, im verg. Jahr war er um 1,3 Mrd. € zu niedrig angesetzt, und es gibt keinen logischen und sachlichen Grund, warum Übertragungsetzbetreiber, die von der Politik zur Abwicklung des EEG gezwungen werden, in Vorlage gehen sollen. Der Zinsaufwand wird von keiner Regulierungsbehörde anerkannt, wenn man da andere Aufschläge haben möchte, muss die Politik etwas an den Gesetzen änden.

Gruß

NN

Offline RR-E-ft

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« Antwort #245 am: 19. Juli 2011, 14:06:47 »
Auch solche Sachargumente zählen nicht bei jedem.

Offline PLUS

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« Antwort #246 am: 19. Juli 2011, 14:49:29 »
Zitat
Original von Netznutzer
Zitat
Wie ja in der Zwischenzeit zweifelsfrei bekannt ist, wurde von den Netzbetreibern eine völlig überhöhte EEG-Umlage für dieses Jahr vorgegeben.
Dies wird sich wohl erst am Jahresende herausstellen.
    Ok, NN, einverstanden, wir werden sehen. Aber es gibt ernstzunehmende Experten, die eben andere Prognoserechnungen aufmachen:
hier mal klicken.
Aber die Energielandschaft hat sich ja grundlegend geändert. Die gesamten Auswirkungen sind noch im Dunst.[/list]
Zitat
Original von Netznutzer
... und es gibt keinen logischen und sachlichen Grund, warum Übertragungsetzbetreiber, die von der Politik zur Abwicklung des EEG gezwungen werden, in Vorlage gehen sollen.
    Dieses Argument halte ich nicht für ausgewogen und umgekehrt wird auch ein Schuh draus. Zu was werden denn die Verbraucher gezwungen?! Ich sehe u.a. auch keinen logischen und sachlichen Grund, warum Verbraucher die 2011 Strom verbrauchen, alte Umlagendefizite aus dem Vorjahr abbezahlen sollten.
Zitat
Original von Netznutzer
Der Zinsaufwand wird von keiner Regulierungsbehörde anerkannt, wenn man da andere Aufschläge haben möchte, muss die Politik etwas an den Gesetzen änden.
    Da kann ich jetzt nicht folgen und richtig,
solche Gesetze müssen geändert werden.[/list].... und es gibt noch andere Experten die zur Förderung (das Thema hier!) eine Meinung haben:


Offline superhaase

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« Antwort #247 am: 19. Juli 2011, 15:17:23 »
Zitat
Original von RR-E-ft
@sh

Früher gab es nicht nur einen Kaiser, sondern auch  unterschiedliche Zähler und Tarife für Bügelstrom, Lichtstrom und Kraftstrom. Früher musste man auch eine Bahnsteigkarte lösen, wenn man auf einem Bahnhof den Bahnsteig auch nur betreten wollte.
Früher gab es auch mal Prilblumen und Bräuteschulen und ein Fußballverbot für Frauen ...  :rolleyes:

Zitat
Die Zeit ist darüber hinweg gegangen.
Über die vNNE wohl aber nicht.
So viel ich weiß, gibt es diese Regelungen noch.
Würden sie als eindeutig unsachgemäß angesehen, würde man sie wohl abschaffen.

Zitat
Die kompletten Netzentgelte über alle vorgelagerten Ebenen sind heute gewälzt in den Netznutzungsentgelten der Betreiber der örtlichen Niederpannungsnetze einkalkuliert und somit in allen Letztverbraucher- Strompreisen, obschon bei dezentraler Einspeisung Netznutzungsentgelte überhaupt nicht über alle Spannungsebenen angefallen sind und den Netzbetreibern von vorgelagerten Netzbetreibern - wie aufgezeigt - auch nicht berechnet wurden. Die Netznutzungentgelte wurden tatsächlich vermieden, ohne dass diese Vermeidung den Stromkunden irgendwie zu Gute kommt.
Das ist alles bekannt und unstreitig.
Ebenso unstreitig ist wohl, dass dezentral erzeugter Strom, der diese vermiedenen Netznutzungsentgelte bewirkt, unter erhöhten Kosten erzeugt wird.
Diese (unter erhöhtem Kostenaufwand geleistete) Verringerung der Netzkosten wird als Netzdienstleistung bewertet, ebenso wie z.B. die Netzdienstleistung eines Kühlhaues, dass der Netzbetreiber kurzfristig vom Netz werfen darf. Auch dieses Kühlhaus erhält für die dadurch vermiedenen Netzkosten eine Vergütung, und nicht etwa der Stromkunde.

Worauf also soll man stützen, dass die vermiedenen Netzentgelte nicht dem dafür verantwortlichen Dienstleister vergütet, sondern unbedingt an den Stromkunden ausgeschüttet werden sollen?
Ich kann das nicht sehen.

Mehrkosten werden durch diese vNNE-Regelung für den Stromkunden jedenfalls nicht hervorgerufen.
Bei einer Stromversorgung ausschließlich aus Großkraftwerken am Höchstspannungsnetz würde der Strompreis inkl. Netzentgelte mindestens genauso hoch sein.
Man (die Verantwortlichen) geht offensichtlich davon aus, dass die Einsparungen an Netzinvestitionen und dergleichn dem Stromverbraucher auch irgendwie zugute kommen - halt nicht direkt über einen direkten Abzug von vNNE auf seiner Stromrechnung. Und sei es nur durch ein paar weniger Höchstspannungsmasten in der Landschaft.

Zitat
Und immerhin stellt die vom VKU in 2004 beauftragte Rechtfertigungs- Studie (gegen den Fortfall der vNNE- Vergütung für dezentrale Einspeiser), auf die Sie sich berufen,  noch auf Kosteneinsparungen in vorgelagerten Netzebenen ab, die jedenfalls bei der dezentralen Einspeisung aus Windkraftanlagen und PV- Anlagen nicht zu verzeichnen sind.
Das ist nun definitiv falsch.
Zumindest die Transport- und Umspannverluste werden reduziert.
Diese betragen zwar nur einen Bruchteil der Netzkosten, sind aber nicht unbedeutend:
Je nach Quelle findet man Angaben von 5 bis 6 % Energieanteil für die kumulierten Transport- und Umspannverluste. Davon entfällt wohl weniger als die Hälfte auf den Transport im Niederspannungsnetz.
Bei Einspeisung z.B. einer typischen PV-Dachanlage auf einem Einfamilienhaus in das Niederspannungsnetz dürfte auch zumindest der halbe Niederspannungs-Transportverlust wegfallen. Man darf also für diesen Fall von einer vermiedenen Verlustenergie von rund 4 % ausgehen, was einem vNNE von immerhin 0,24 ct/kWh entspricht (bei 6 ct/kWh Phelix Baseload).

Hinzu kommen die jedenfalls verringerten Kosten für Regelleistung im Primärregelbereich, der Sekunden und der Minutenreserve, die sich durch die kleineren Kraftwerkseinheiten ergibt. Diese kann ein Netzbetreiber sicher beziffern.
Windstrom und PV-Strom in seiner Gesamtheit zeigt jedenfalls keine solchen Leistungssprünge, wie sie z.B. neulich durch den Ausfall eines Atomkraftwerks in Hamburg hervorgerufen worden sind.
Bisher hat sich durch den zunehmenden Anteil an Wind- und Sonnenstrom der Regelleistungsbedarf nach meinem Wissen nicht oder nicht wesentlich erhöht.
Der Bedarf an planbar bereitzustellender Reserveleistung wird sicher bald über die schon vorhandenen Spitzen- und Mittellastkraftwerke hinaus zunehmen. Dass im Zuge der Energiewende mehr Langzeit-Speichkapazitäten erforderlich werden, ist allen klar (Stichwort Norwegen). Wenn dies später über die Netzentgelte vergütet werden soll, dann ist sicher über ein neues Vermarktungs- und Vergütungssystem zu sprechen.

ciao,
sh
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Offline Netznutzer

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« Antwort #248 am: 19. Juli 2011, 15:38:30 »
Zitat
Bei Einspeisung z.B. einer typischen PV-Dachanlage auf einem Einfamilienhaus in das Niederspannungsnetz dürfte auch zumindest der halbe Niederspannungs-Transportverlust wegfallen. Man darf also für diesen Fall von einer vermiedenen Verlustenergie von rund 4 % ausgehen, was einem vNNE von immerhin 0,24 ct/kWh entspricht (bei 6 ct/kWh Phelix Baseload).

Leider ein Denkfehler! Verluste sind in den NN-Entgelten der einzelnen Ebenen eingepreisst. Somit ist Ihr Phelix die falsche Grundlage. Daher höchstens 4% vom Netzentgelt der vorgelagerten Ebene. Es wäre kaum vorstellbar, dass bei einem NN-Entgelt von 0,3 ct/kWh in Umspannug der gewälzte Verlustpreis 0,24 ct/kWh ausmacht.

Gruß

NN

Offline superhaase

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« Antwort #249 am: 19. Juli 2011, 16:01:04 »
@Netznutzer:

Leider Ihr Denkfehler bzw. Missverständnis.
Die angegebenen 4% sind der Energieverlust, der sich bei Lieferung des Stroms bis mitten in das Niederspannungsnetz ergibt.
Das heißt, von ins Höchstspannungsnetz eingespeisten 100 kWh kommen dort nur rund 96 kWh an, beim Endverbraucher dann nur etwa 94-95 kWh.

Es müssten also bei Einspeisung ins Höchstspannungsnetz etwa 104 kWh eingespeist werden, statt etwa 100 kWh ins Niederspannungsnetz.
Das sind 104%.
Durch Einspeisung mitten ins Niederspannungsnetz werden also mindestens 4 kWh Verlustenergie vermieden, also 4%.
Die kWh kostet im Höchstspannungsnetz nun mal etwa 6 ct.
Somit ergeben sich rund 4% × 6 ct/kWh = 0,24 ct/kWh als Kosten für die vermiedenene Verlustenergie.
Wie sich das auf die einzelnen Spannungsebenen verteilt, ist egal.

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline Netznutzer

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« Antwort #250 am: 19. Juli 2011, 18:42:45 »
@sh:

Wenn Sie schreiben:
Zitat
was einem vNNE von immerhin 0,24 ct/kWh entspricht (bei 6 ct/kWh Phelix Baseload).
dann steht das vNNE eindeutig für vermiedenes Netznutzungsentgelt!

Wenn Sie meinen:
Zitat
vermiedenene Verlustenergie
, dann müssen Sie das auch schreiben.

Oder besser, sich raushalten, wenn man nicht weiss, wovon man schreibt.

Gruß nach Weiden,

NN

Offline RR-E-ft

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« Antwort #251 am: 19. Juli 2011, 23:38:42 »
Vergütung bei dezentraler Einspeisung gem. § 18 StromNEV

Der Arbeitspreisanteil der Netzentgelte vorgelagerte Netze ist nicht mit der Verlustenergie gleichzusetzen.

Die Verlustenergie wird gem. § 10 Abs. 2 StromNZV besonders bilanziert und gem. § 10 Abs. 1 StromNZV besonders beschafft. Verlustenergie betrifft auch Niederspannungsnetze. Sie ist gem. § 17 Abs. 1 Nr. 3und  7 StromNZV für alle ÜNB und gem. § 17 Abs. 2 Nr. 2, 3  7 StromNZV bei allen sonstigen NB unter Angabe von Mengen und Preisen besonders  publizitätspflichtig.

Netzverlustenergie Stadtwerke Energie Jena- Pößneck GmbH 2010
[Nur für PLUS: Auf dem Frame Dr. Zaremba, die Pressesprecherin der Stadtwerke, die sich eben noch durch den Gesetzestext blättert.]

Die Netzverlustenergie ist ins Verhältnis zu setzen zur entnommenen Jahresarbeit, publizitätspflichtig  gem. § 27 Abs. 2 Nr. 3 StromNEV.

Die Verlustenergie konnte gem. § 10 StromNEV bei der Ermittlung der Netzkosten in Ansatz gebracht werden.

Bundesnetzagentur plädiert aktuell für Abschaffung der Vergütung vermiedener Netzentgelte [siehe Seite 6]

Zitat
Dem Anliegen, ungerechtfertigte regionale Zusatzkosten zu vermeiden, sollte darüber hinaus im Zuge der anstehenden Novellierung der Stromnetzentgeltverordnung durch die Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte nach § 18 StromNEV Rechnung getragen werden. Die Abschaffung bringt eine deutliche Entlastung für die lokalen Netzentgelte insbesondere in den Netzen, in die bereits so viel Strom aus dezentralen Anlagen eingespeist wird, dass er in höhere Netzebenen rückgespeist werden muss. Da die Grundprämissen des Instruments der vermiedenen Netzentgelte zunehmend nicht mehr zutreffen und sich mit fortschreitenden Ausbau der dezentralen Erzeugung teilweise sogar in ihr Gegenteil verkehren, ist die Abschaffung nicht nur erforderlich, um ungerechtfertigte lokale Zusatzbelastungen der Netznutzer zu beseitigen, sondern auch um Fehlanreize für die Anlagenallokation und Steigerungen der Gesamtkosten zu verhindern.

Stimmt.

Offline superhaase

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« Antwort #252 am: 20. Juli 2011, 07:28:54 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Der Arbeitspreisanteil der Netzentgelte vorgelagerte Netze ist nicht mit der Verlustenergie gleichzusetzen.
Das ist richtig.
Die Verlustenergie ist aber ein Teil davon.
Mit obiger  Rechnung war die Aussage, Wind- und Sonnenstrom würden keinesfalls Netzkosten vermeiden, zu widerlegen.
Mehr sollte die Rechnung nicht zeigen.
Ich wollte nicht den Eindruck erwecken, dass der Arbeitsanteil der vNNE ausschließlich aus der vermiedenen Verlustenergie besteht.

Zitat
Die Verlustenergie konnte gem. § 10 StromNEV bei der Ermittlung der Netzkosten in Ansatz gebracht werden.
Siehste.

Zitat
Bundesnetzagentur plädiert aktuell für Abschaffung der Vergütung vermiedener Netzentgelte [siehe Seite 6]
Zitat
Dem Anliegen, ungerechtfertigte regionale Zusatzkosten zu vermeiden, sollte darüber hinaus im Zuge der anstehenden Novellierung der Stromnetzentgeltverordnung durch die Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte nach § 18 StromNEV Rechnung getragen werden. Die Abschaffung bringt eine deutliche Entlastung für die lokalen Netzentgelte insbesondere in den Netzen, in die bereits so viel Strom aus dezentralen Anlagen eingespeist wird, dass er in höhere Netzebenen rückgespeist werden muss.
Dann wird er halt in höhere Netzebenen zurückgespeist - na und?
Auch dafür sind die Regeln geeignet.

Zitat
Da die Grundprämissen des Instruments der vermiedenen Netzentgelte zunehmend nicht mehr zutreffen und sich mit fortschreitenden Ausbau der dezentralen Erzeugung teilweise sogar in ihr Gegenteil verkehren, ist die Abschaffung nicht nur erforderlich, um ungerechtfertigte lokale Zusatzbelastungen der Netznutzer zu beseitigen, sondern auch um Fehlanreize für die Anlagenallokation und Steigerungen der Gesamtkosten zu verhindern.
Das ist natürlich ein Argument, das zählt.
Wenn man der Ansicht ist, dass ein weiterer Zubau an dezentralen Einspeisern unerwünscht ist, kann man diesen natürlich erschweren bzw. benachteiligen, um ihn zu bremsen.

Aber ob das wirklich stimmt?
Wo und wie werden die Grundprämissen durch den Ausbau der durch die vNNE begünstigten dezentralen Kraftwerke denn ins Gegenteil verkehrt?
Wer erhält den derzeit vNNE?
Wohl keine PV-Anlage und wohl auch kein Windpark, denn diese werden nach EEG vergütet und sind damit per Gesetz davon ausgeschlossen.
Einige BHKWs und Wasserkraftanlagen, sowie fossile Kraftwerke (flexible GuD-Kraftwerke von Kommunen z.B.) erhalten wohl vNNE. Diese verkehren die Grundprämissen des Instruments vNNE ins Gegenteil?

Merkwürdig. Das sollte man schon genauer begründen.
Ich kann das nicht nachvollziehen.

Aber abgesehen davon kann ich persönlich mit einer Abschaffung der vNNE-Vergütung auch leben, ich erhalte nämlich keine. ;)

ciao,
sh
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Offline Cremer

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« Antwort #253 am: 20. Juli 2011, 07:29:49 »
@sh,

eine tolle Schlußfolgerung:

Zitat
Durch Einspeisung mitten ins Niederspannungsnetz werden also mindestens 4 kWh Verlustenergie vermieden, also 4%

So ganz pasuschal kann man das nicht sagen.
Verlustenergie entsteht größtenteils durch die Transfomatoren. Und die \"wirkungsgrade2 von Transformatoren sind in Abhängigkeit der Leistung unterschiedlich.

Nicht unerhebliche Leitungsverluste, gerade bei langen Zuleitungen, entstehen auch im Niederspannungsnetz bis zum Zähler des Verbrauchers
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline superhaase

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« Antwort #254 am: 20. Juli 2011, 07:40:23 »
Zitat
Original von Cremer
@sh,

eine tolle Schlußfolgerung:

Zitat
Durch Einspeisung mitten ins Niederspannungsnetz werden also mindestens 4 kWh Verlustenergie vermieden, also 4%

So ganz pasuschal kann man das nicht sagen.
Verlustenergie entsteht größtenteils durch die Transfomatoren. Und die \"wirkungsgrade2 von Transformatoren sind in Abhängigkeit der Leistung unterschiedlich.
Wo ist da der Widerspruch zu meinen Ausführungen?
Ich sprach ja auch von Transport- und Umspannverlusten.

Zitat
Nicht unerhebliche Leitungsverluste, gerade bei langen Zuleitungen, entstehen auch im Niederspannungsnetz bis zum Zähler des Verbrauchers
Das ist in meiner Rechnung ja auch berücksichtigt, wenn Sie sie genau lesen.
Natürlich nur als grobe Abschätzung.
8) solar power rules

 

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