Uli Büdenbender hat aber Recht, insbesondere mit seiner
wiederholten, gut begründeten Kritik an der Preisneuvereinbarungsfiktion, weil diese schon mit der gesetzlichen Regelung der §§ 145 ff. BGB unvereinbar ist.
Das Recht auf Billigkeitskontrolle kann allenfalls verwirkt werden, jedoch nur, wenn es überhaupt bestand. Was nicht verwirkt wird, zeigt
BGH VIII ZR 199/04.
Das verkennt auch
Bayer, RdE 2010, 1 ff., der zu allem Überdruss bei der Frage der Entreicherung plötzlich wieder auf Billigkeit abstellen will und der Billigkeit entsprechende Erhöhungen auch bei unwirksamer Klausel über § 818 BGB im Ergebnis gelten lassen will. Aus Jena kam auch schon mal Überzeugenderes.
Früher oder später kommt wohl jeder drauf.
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