Am Freitag, den 17.12., ist um 11.00 Uhr beim LG Lüneburg die mündliche Verhandlung über eine Rückzahlungsklage von Nachtstromkunden.
Die Kunden hatten mit der Vorgängerin von Eon-Avacon (Hastra) Sonderverträge
abgeschlossen, in denen die Strompreise an den Kohlepreis und den Lohn im öffentlichen Dienst gekoppelt waren. Hat sich natürlich nie jemand dran gehalten. Die Preise wurden aus den unterschiedlichsten Gründen erhöht, aber nie, weil die Kohle teurer wurde oder ein neuer Tarifvertrag in Kraft trat.