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Autor Thema: Gerichtstermine  (Gelesen 30254 mal)

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Offline Blau Bär

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Gerichtstermine
« Antwort #45 am: 24. Juni 2010, 11:11:51 »
Zitat
Original von Blau Bär


Man beachte hierzu das Urteil des LG Hannover vom 01.12.2009 - Erdgas Classic -, bei dem E.ON Avacon baden gegangen ist. Dieser o. g. 95-5 %-Fall betraf auch Erdgas Classic.
(siehe auch hier)
E.ON Avacon verliert Prozess um Gaspreiserhöhungen vor dem LG Hannover

Man will wohl den Fall so lange wie möglich \"offen halten\", in der Hoffnung wg. der Entscheidung vom 01.12.2009 des LG Hannover vor dem OLG Celle eine andere Entscheidung zu erhalten.

Hallo Freundinnen und Freunde der günstigen Gaspreise!

Weiß jemand, wann der Berufungstermin für die Entscheidung des LG Hannover (vom 01.12.2009) vor dem Oberlandesgericht Celle ist?

Danke!

Gruß
Blau Bär

Offline Harry01

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Gerichtstermine
« Antwort #46 am: 25. Juni 2010, 19:29:57 »
Heute war mein Verhandlungstermin vor dem Amtsgericht in Sachen Erdgas Classic und StromAlpha.

Eine Entscheidung gab es nicht. Der Richter wurde auf das Verfahren beim LG Hannover hingewiesen und die vertretende Anwältin verkündete mit einem strahlenden Lächeln, das \"wir\" (also EON Avacon und ihre Kanzlei) da in Berufung gegangen sind.

Letztendlich wurde beantragt, das Verfahren bis zu einer Entscheidung vor dem OLG Celle auszusetzen und das Verfahren auf Antrag einer der Parteien fortzusetzen.

Offline Didakt

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Gerichtstermine
« Antwort #47 am: 26. Juni 2010, 14:11:36 »
@ harry01

War Ihnen zum Zeitpunkt Ihres Verhandlungstermins das Urteil des AG Hildesheim (Urteil AG Hildesheim vom 15.06.10 - Az: 80 C 53/09) bekannt? Die dort verhandelte Streitsache dürfte doch Ihrer ähneln.

Liegt Ihr Vorgehen etwa darin begründet, dass Sie von Ihrem Richter in Ihrem an sich entscheidungsreifen Fall ein solches für Sie positives Urteil nicht erwartet hätten? Das spräche dafür, dass Ihr Vertrauen gegenüber dem AR geschmälert ist. Gibt es Gründe dafür? Der könnte allerdings ob Ihres Aussetzungsantrags auch ein wenig beleidigt sein. Emotionen können auch in der Rechtsprechung nie ganz ausgeschlossen werden. Hat der Richter Ihren Antrag denn kommentarlos hingenommen?

MfG

Offline Harry01

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Gerichtstermine
« Antwort #48 am: 26. Juni 2010, 14:51:04 »
Zitat
Original von Didakt
War Ihnen zum Zeitpunkt Ihres Verhandlungstermins das Urteil des AG Hildesheim (Urteil AG Hildesheim vom 15.06.10 - Az: 80 C 53/09) bekannt?
Das war mir insofern bekannt, als daraus ja eine ähnliche Entscheidung wir bei den AG`s in Verden und Burg hervorging. Das Urteil wird dem Richter aber noch nachgereicht.

Zitat
Original von Didakt
Liegt Ihr Vorgehen etwa darin begründet, dass Sie von Ihrem Richter in Ihrem an sich entscheidungsreifen Fall ein solches für Sie positives Urteil nicht erwartet hätten?
Also eine Entscheidung wäre ohnehin nicht gefallen. Es wurde lediglich zur mündlichen Verhandlung geladen.

Zitat
Original von Didakt
Das spräche dafür, dass Ihr Vertrauen gegenüber dem AR geschmälert ist. Gibt es Gründe dafür?
Sie meinen mit \"AR\" meinen Rechtsanwalt, also \"RA\"? Nein, ich habe vollstes Vertrauen in meinen RA.

Zitat
Original von Didakt
Der könnte allerdings ob Ihres Aussetzungsantrags auch ein wenig beleidigt sein.
Nö. Es war ja sein eigener Vorschlag, denn wenn eine Entscheidung gefallen wäre, dann hätte man sich so oder so vor dem Landgericht wiedergetroffen, denn entweder wäre EON in Berufung gegangen oder halt wir. Das sollte mit dem Antrag vermieden werden, denn wenn eine positive Entscheidung zugunsten der Classic-Kunden vor dem OLG Celle getroffen wird, kann das Verfahren in diesem Punkt vor dem Amtsgericht abgeschlossen werden.
Zitat
Original von Didakt
Emotionen können auch in der Rechtsprechung nie ganz ausgeschlossen werden. Hat der Richter Ihren Antrag denn kommentarlos hingenommen?
Naja, es kam halt ein Spruch wie \"meinen Sie, die beim OLG sind schlauer als ich?\", aber ja, dem Antrag wurde ohne Diskussion stattgegeben, weil ja auch die Gegenseite damit einverstanden war. Hätten wir das nicht beantragt, hätte es die Gegenseite gemacht.

Ich habe damit jetzt kein Problem, denn wenn das OLG zu ungunsten von EON entscheidet, gehen die bestimmt zum BGH, und erst wenn da eine Entscheidung getroffen wurde, wird mein Verfahren fortgesetzt.

Offline Didakt

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Gerichtstermine
« Antwort #49 am: 26. Juni 2010, 17:14:55 »
@ Harry01

Mit AR meinte ich den Amtsrichter. Ihr RA ist sicher eine Person Ihres Vertrauens. Davon bin ich naturgemäß ausgegangen.
Früher hatten Sie sich schon einmal kritisch über das AG ausgelassen. Dafür gab es sicher Gründe.
Wie hoch ist in Ihrer Sache der Streitwert (wegen der evtl. möglichen Berufung)? Haben Sie gegenüber EON Rückforderungsansprüche geltend gemacht oder kommt das in Ihrem Fall wegen Ihrer Kürzungspraxis nicht in Frage?

Offline Harry01

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Gerichtstermine
« Antwort #50 am: 26. Juni 2010, 17:42:28 »
Zitat
Original von Didakt
Mit AR meinte ich den Amtsrichter.
Amtsrichter. Natürlich 8o Sorry.

Zitat
Original von Didakt
Früher hatten Sie sich schon einmal kritisch über das AG ausgelassen. Dafür gab es sicher Gründe.
Ja, das stimmt. Leider muß ich sagen, daß ich den AR überhaupt nicht einschätzen kann. Mein Rechtsanwalt hatte mir mal von ein paar Sachen erzählt, wo der AR auch gegen EON das eine oder andere völlig unangemessene Urteil gefällt hat. Ich hatte die Befürchtung, daß er mit der Klage überfordert ist und sich aufgrund der Menge an Informationen nicht bis ins Detail in die Sache eingearbeitet hat.

Zitat
Original von DidaktWie hoch ist in Ihrer Sache der Streitwert (wegen der evtl. möglichen Berufung)?
Der Streitwert beläuft sich auf mehr als 1200 Euro.

Zitat
Original von Didakt
Haben Sie gegenüber EON Rückforderungsansprüche geltend gemacht oder kommt das in Ihrem Fall wegen Ihrer Kürzungspraxis nicht in Frage?
Genau, ich habe seit 2004 jeder Preisänderung widersprochen und die Abschläge und Jahresrechnungen entsprechend gekürzt. Ich bin in dem Fall also der Beklagte.

Offline Christian Guhl

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« Antwort #51 am: 29. Juni 2010, 13:25:01 »
Heute morgen wurden sechs Verfahren \"ErdgasComfort\" beim AG Dannenberg abgehandelt. In zweien ging es auch um den Strom-Grundversorgungstarif Alpha. Beim Alpha orientiert sich die Richterin an dem Urteil LG Landshut, Urt. v. 25.01.10, Az. 12 S 2565/09. Da wird Eon-Avacon wohl Recht bekommen. Beim Comfort wird sie das BGH Urteil v. 13.01.10 Az. VIII ZR 81/08 ihrer Entscheidung zugrunde legen. Das geht also zugunsten der Kunden aus. Die Richterin war sich mit dem Eon-Anwalt darüber einig, dass die Preisanpassungsklausel im Erdgas Comfort unwirksam sei. Der Anwalt war aber der Meinung, dass die AGB seit Inkraftreten der GasGVV durch diese ersetzt wurden. Urteilsverkündung ist am 27.07.

Offline Harry01

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« Antwort #52 am: 29. Juni 2010, 14:00:13 »
Zitat
Original von Christian Guhl
Beim Alpha orientiert sich die Richterin an dem Urteil LG Landshut, Urt. v. 25.01.10, Az. 12 S 2565/09. Da wird Eon-Avacon wohl Recht bekommen.
Ist denn das Urteil überhaupt rechtskräftig oder ist man in Revision gegangen ?

Offline Christian Guhl

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« Antwort #53 am: 29. Juni 2010, 15:28:50 »
Das ist in unserem Fall egal. Die Richterin stützt sich auf diese Entscheidung und wird ein ähnliches Urteil fällen.

Offline Didakt

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« Antwort #54 am: 29. Juni 2010, 15:32:08 »
@ Christian Guhl

Ist Ihnen bekannt, wer bei diesen Comfort-Verfahren Prozessbevollmächtigter von EON ist?

Interessant ist für mich Ihre Kurzdarstellung des Inhalts der mündlichen Verhandlung. Wie doch diese Verhandlungen unterschiedlich verlaufen!
In meiner EON-Streitsache (Comfort) habe ich diese Verhandlung gerade hinter mich gebracht. Das war ein Erlebnis der besonderen Art. Sie dauerte etwa 1 Minute. Die Sach- und Rechtslage wurde überhaupt nicht erörtert. Der Richter nuschelte sich die Anträge aus den Schriftsätzen in den Bart und setzte den Termin der Urteilsverkündung fest. Das war\'s.

Offline Christian Guhl

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« Antwort #55 am: 05. Juli 2010, 21:59:13 »
Prozeßbevollmächtigter ist Herr Groß von der Kanzlei Göhmann, Magdeburg.

Offline Christian Guhl

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« Antwort #56 am: 13. Juli 2010, 14:22:44 »
Mittwoch, den 14.07. um 12 Uhr findet am LG Lüneburg eine Verhandlung gegen einen Gastwirt statt. Dieser kürzt seit mehreren Jahren die Strompreise. Es wurde über einen Rahmenvertrag der DEHOGA abgerechnet. Dem Beklagten liegt dieser Vertrag nicht vor, nach seiner Aussage sind die Unterlagen beim Elbehochwasser vernichtet worden. Eon-Avacon hat bisher auch nichts vorgelegt. Interessant ist es deshalb, weil diese Rahmenverträge auch in vielen anderen Bereichen verwendet wurden (Landwirtschaft,Gartenbau, Handwerk). Allen, die ich bisher gesehen habe, fehlte eine wirksame Preisanpassungsklausel.

Offline Christian Guhl

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Gerichtstermine
« Antwort #57 am: 14. Juli 2010, 18:23:07 »
Der Termin heute wurde erneut von der Richterin verhandelt, die schon mehrere Male Rückforderungen von Kunden abgelehnt hatte, da sie in der Zahlung von Rechnungen eine Anerkennung der Preise gesehen hat. Zum Zeitpunkt der Verhandlung hatte sie anscheinend noch keine Kenntnis von der heutigen BGH-Entscheidung, sonst wäre sie nicht so fröhlich gewesen  ;). Es ging heute auch nicht um Rückforderungen, sondern um einen Gewerbekunden, der die Strom-und Gasrechnungen seit Jahren kürzt und deshalb von Eon-Avacon verklagt worden war. Beim Erdgas ging es schnell. Die Richterin sah im Erdgasvertrag Classic einen Sondervertrag ohne wirksame Preisänderungsklausel. Bei Strom wurde es dann etwas komplizierter. Die Richterin führte aus, dass beim Strom der § 315 nicht anwendbar sei (???).
Erst als die Anwältin des Kunden darauf hinwies, dass er im Vertrag \"Rahmenvereinbarung 2002\" beliefert wird, das dieser Vertrag nicht die Grundversorgung darstellt und es daher auf den § 315 garnicht ankommt, wurde die Richterin nachdenklich. (Anscheinend hatte sie die Schriftsätze nicht ordentlich gelesen). Urteilsverkündung ist Ende August.

Offline Bandit

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Gerichtstermine
« Antwort #58 am: 07. Oktober 2010, 06:20:06 »
Mündliche Verhandlung ErdgasComfort vor dem Landgericht Magdeburg:


Landgericht Magdeburg
Halberstädter Straße 8
39112 Magdeburg

07.10.2010, 10:00 Uhr, Raum A11


Der Rechtsstreit befindet sich in der ersten Instanz! Wer Zeit und Interesse hat, ist gern gesehen. Darüber hinaus werde ich hier nachberichten.

Offline RR-E-ft

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Gerichtstermine
« Antwort #59 am: 07. Oktober 2010, 09:22:40 »
Termine sinnvollerweise bitte früher mitteilen. Das LG Magdeburg erreicht man zum Beispiel vom Hauptbahnhof MD am besten mit der Straba Nr. 3, 5 bis Leipziger Straße/ Ecke Halberstädter Straße. Es finden Einlasskontrollen statt.

Woraus ergibt sich die Zuständigkeit des LG Magdeburg?
Handelt es sich um die streitwertunbhängige Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen gem. §§ 108, 102 EnWG oder gem. § 87 GWB?

 

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