Original von Didakt
War Ihnen zum Zeitpunkt Ihres Verhandlungstermins das Urteil des AG Hildesheim (Urteil AG Hildesheim vom 15.06.10 - Az: 80 C 53/09) bekannt?
Das war mir insofern bekannt, als daraus ja eine ähnliche Entscheidung wir bei den AG`s in Verden und Burg hervorging. Das Urteil wird dem Richter aber noch nachgereicht.
Original von Didakt
Liegt Ihr Vorgehen etwa darin begründet, dass Sie von Ihrem Richter in Ihrem an sich entscheidungsreifen Fall ein solches für Sie positives Urteil nicht erwartet hätten?
Also eine Entscheidung wäre ohnehin nicht gefallen. Es wurde lediglich zur mündlichen Verhandlung geladen.
Original von Didakt
Das spräche dafür, dass Ihr Vertrauen gegenüber dem AR geschmälert ist. Gibt es Gründe dafür?
Sie meinen mit \"AR\" meinen Rechtsanwalt, also \"RA\"? Nein, ich habe vollstes Vertrauen in meinen RA.
Original von Didakt
Der könnte allerdings ob Ihres Aussetzungsantrags auch ein wenig beleidigt sein.
Nö. Es war ja sein eigener Vorschlag, denn wenn eine Entscheidung gefallen wäre, dann hätte man sich so oder so vor dem Landgericht wiedergetroffen, denn entweder wäre EON in Berufung gegangen oder halt wir. Das sollte mit dem Antrag vermieden werden, denn wenn eine positive Entscheidung zugunsten der Classic-Kunden vor dem OLG Celle getroffen wird, kann das Verfahren in diesem Punkt vor dem Amtsgericht abgeschlossen werden.
Original von Didakt
Emotionen können auch in der Rechtsprechung nie ganz ausgeschlossen werden. Hat der Richter Ihren Antrag denn kommentarlos hingenommen?
Naja, es kam halt ein Spruch wie \"meinen Sie, die beim OLG sind schlauer als ich?\", aber ja, dem Antrag wurde ohne Diskussion stattgegeben, weil ja auch die Gegenseite damit einverstanden war. Hätten wir das nicht beantragt, hätte es die Gegenseite gemacht.
Ich habe damit jetzt kein Problem, denn wenn das OLG zu ungunsten von EON entscheidet, gehen die bestimmt zum BGH, und erst wenn da eine Entscheidung getroffen wurde, wird mein Verfahren fortgesetzt.