Original von Christian Guhl
Die Richterin argumentierte, dass die Kunden aus den Preisänderungsmitteilungen hätten erkennen können, das die Steigerungen sich nicht nur auf gesetzliche Erhöhungen beschränkten (diese durften lt. Klausel weitergegeben werden). Da dies nicht gerügt wurde und weiter widerspruchslos Strom bezogen wurde, geht sie von einer Neuvereinbarung aus.
Original von Black
Tja, wer den Hals nicht voll kriegt. E.ON hatte doch bereits freiwillig Ausgleichsbeträge an Kunden gezahlt.
Jau, die aber mit Sicherheit nicht den vollen Differenzbetrag abdeckten !
Das hat doch nichts mit Hals voll kriegen zu tun. Wenn der Versorger was von uns haben will, weil wir einen Fehler gemacht haben (z.B. ne Kündigung nen Tag zu spät abschicken) bestehen die ja auch auf den Formalien.
Und von einer Richterin am LG erwarte ich, dass sie die einschlägige Rechtssprechung zu diesem Thema kennt und nicht neue Rechtsthesen aufstellt. Ich hab mal was davon gehört, dass strittige Regelungen kunden
freundlich auszulegen sind. Bei der Formulierung \"...geht sie davon aus...\" dürfte es sich weniger um die kundenfreundliche sondern um die neue Variante \"richtereigeninterpretation\" handeln.
Ich sag\'s ja immer wieder: Unsere Richter sind teilweise schlimmer als unsere Rechtssprechung. Die entwickeln deutlich mehr Eigenleben als für unser Gemeinwesen gut ist. Und das gilt für alle möglichen Bereiche.