Original von uwes
Original von RR-E-ft
Ein Anwalt muss auf Dauer pro Stunde mindestens 100 EUR erwirtschaften, was einem Stundensatz von 100 EUR (netto) zzgl. Mehrwertsteuer entspricht.
Das ist doch etwas wenig. € 150,-- zzgl Auslagen und Steuer sind viel eher üblich.
Die genannten 100 EUR sind bereits die Schmerzgrenze, bei denen die Ampeln eher auf rot stehen.
Das reine Durchlaufposten wie Auslagen und Mehrwertsteuer hinzutreten, versteht sich von selbst.
Wenn also jemand einen auswärtigen Anwalt engagieren möchte und diesem deshalb anbietet, auch dessen anfallenden Fahrt- und ggf. Übernachtungskosten tragen zu wollen, so ist das eher erheiternd.
Selbstverständlich würde der Anwalt diese nicht selbst tragen (wollen).
Wer sich etwa wegen eines Waschmaschinendefekts in Dresden einen Fachmann aus dem Ruhrgebiet bestellt, wird auch nicht nur die halbe Stunde reine Arbeitszeit an der Maschine vor Ort in Dresden zu vergüten haben.
Wenn der bestellte Fachmann umgekehrt von Dresden ins Ruhrgebiet kommen soll, verhält es sich - man denkt es sich schon - nicht anders.
Die üblichen Sätze hängen auch von der Anwaltsdichte vor Ort ab.
Wir haben hier vor Ort zB. mehr als einen Anwalt auf 1.000 Einwohner, weit über 100 Anwälte auf engstem Raum, was sich entsprechend auswirkt.
Es gibt gewiss wohl auch Spezialisten, die setzen ohne Honorarvereinbarung über mindestens 850 EUR/ Stunde (netto) keinen Fuß vor ihre Tür.
Wenn man das kann, sollte man wohl auch so verfahren.
Das Anwaltsdasein als solches ist ja keine gemeinnützige Veranstaltung.
Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis.
Die Preisuntergrenze wird jedenfalls von den abzudeckenden Kosten gesetzt.