Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => 3 => Stadt/Versorger => 365 AG (vormals almado AG) => Thema gestartet von: ramokap am 22. August 2014, 11:00:06

Titel: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: ramokap am 22. August 2014, 11:00:06
Hallo zusammen,
ich habe rechtzeitig gekündigt und auch die Bestätigung für Ende Nov. 2014 erhalten.
Vor einem Montag eine Mail, dass ich wegen der Kündigung als Selbstzahler eingestuft werde. Ich habe widersprochen, habe aber letzte Woche eine Mahnung (Zahlungserinnerung) erhalten, weil mein Konto ein negatives Saldo aufweist.
Ein Sepa Mandat haben die von mir erhalten.
Ich denke, hier möchte man wieder eine Kündigung konstruieren , denn meine Vorauszahlungen übersteigen schon mein Verbrauch. Ziel ist es wie immer den Bonus nicht zuzahlen. Die AGB von Nov. 2013 haben die mir offensichtlich nie geschickt. Kann ich die irgendwo finden.
Ich möchte ungern überweisen, weil ich davon ausgehe das dieser Laden bald pleite ist.
Kann sich Almado auf die AGB berufen, wenn ich nicht zahle?
Vielen Dank und Grüße
ramokap

(Edit DieAdmin: Threadtitel geändert)
Titel: Re: 365AG (almado) versucht weiter Geld einzutreiben. Bald pleite?
Beitrag von: khh am 22. August 2014, 12:36:48
Dieser Thread sollte mit "Nach Vertragskündigung stellt 365 AG Abschlagsabbuchungen ein" o.ä.
überschrieben sein.

Im Eröffnungsbeitrag werden außerdem zwei weitere Punkte angesprochen:
1. Zu welchem Zeitpunkt muss Verbrauchern die Kenntnisnahme der AGB ermöglicht werden
und wie wird das von den Versorgern in der heutigen Praxis gewährleistet ?
2. Wie sollte man sich als Verbraucher gegen zu hohe Abschlagsforderungen mancher Versorger
richtig und erfolgreich wehren ?

Alle drei Themen wurden im Forum bereits mehrfach und sehr ausführlich abgehandelt
(manchmal kann die Verwendung der Funktion "Suche" da schon weiterhelfen) ! 
 
Titel: Re: 365AG (almado) versucht weiter Geld einzutreiben. Bald pleite?
Beitrag von: ramokap am 22. August 2014, 17:02:05
@khh

Die Suche habe ich schon benutzt. Meine Frage ist doch einfach, soll ich die Abschläge überweisen oder nicht? Wo finde ich die AGB von Okt 2013?
Oder lieber meine Rechtschutzversicherung einschalten. Ist doch etwas verfrüht oder?
@khh eine klare Antwort auf meine Fragen konnte ich hier nicht finden.
Titel: Re: 365AG (almado) versucht weiter Geld einzutreiben. Bald pleite?
Beitrag von: Didakt am 22. August 2014, 17:36:12
@khh

Die Suche habe ich schon benutzt. Meine Frage ist doch einfach, soll ich die Abschläge überweisen oder nicht? Wo finde ich die AGB von Okt 2013?
Oder lieber meine Rechtschutzversicherung einschalten. Ist doch etwas verfrüht oder?
@khh eine klare Antwort auf meine Fragen konnte ich hier nicht finden.

Die Antwort von @ khh finden Sie hier (http://forum.energienetz.de/index.php/topic,19169.msg110601.html#msg110601) sinngemäß.
Titel: Re: 365AG (almado) versucht weiter Geld einzutreiben. Bald pleite?
Beitrag von: khh am 22. August 2014, 18:01:48
@ramokap,

Ihre Fragen sind zwar einfach, aber nicht die Antworten, da diese vom Ergebnis einer vorherigen Prüfung der Gegebenheiten abhängig sind.

Ich versuch es mal zu der Frage "Wo finde ich die AGB von Okt 2013?":
Der Vertrag wurde sicherlich Online abgeschlossen. Bei Vergleichsportalen sind die AGB bei den "Details zum Vertrag" verlinkt, damit einsehbar und auch reproduzierbar/speicherbar (die Anforderungen des § 305 BGB bzgl. einer wirksamen Einbeziehung der AGB in das Vertragsverhältnis wären damit erfüllt). In der Auftragserteilung haben Sie sicherlich Ihr Einverständnis zur Geltung der AGB erklärt.
Nach Auftragserteilung erhält man bspw. von Verivox umgehend eine Email mit der Bestätigung über die Auftragserteilung, der als Anlage die für den Vertrag geltende AGB des Versorgers beigefügt ist.

Zum Punkt (möglicherweise zu hohe) Abschläge, habe ich gerade vor gut vier Stunden in einem anderen Thread geschrieben:
... hätten Sie ... mit einem glaubhaften Nachweis (z.B. Foto des Zählers) verlangen können, dass der mtl. Abschlag herabgesetzt wird, weil Ihr Verbrauch tatsächlich deutlich niedriger ist, als ursprünglich Ihrerseits angenommen  - oder vom Netzbetreiber prognostiziert -  wurde (vgl. § 41 Abs. 2 Satz 3).
Wenn der Versorger sich auf eine Abschlagsreduzierung nicht einlässt, kann man sich ggf. an den zuständigen Netzbetreiber wenden.

Ob Sie Ihre Abschläge ab sofort selbst überweisen sollen oder nicht und wie man reagieren kann, ist vom Prüfungsergebnis verschiedener Gegebenheiten abhängig. Dazu stehe ich bis 19:30 h oder morgen 10 - 12 h
zu meinem PM-Angebot.

Gruß, khh
 
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: khh am 23. August 2014, 22:21:50
@ramokap,

sind Sie meinem vorstehenden Hinweis nachgegangen und haben Sie die bei Ihrer Auftragserteilung von
almado-ENERGY verwendete und damit für Ihren Vertrag weiterhin geltende AGB inzwischen gefunden?

Wenn ja, ist inhaltlich der besagten AGB  - wie in der aktuellen AGB von almado/365 AG -  in Ziff. 10 Abs. 2 bestimmt - Zitat
"Wird der Vertrag durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen vor Ablauf der ordentlichen Vertragslaufzeit gekündigt, ist der Energieversorger berechtigt, ab sofort von einer vom Kunden erteilten Einzugsermächtigung keinen Gebrauch mehr zu machen. Der Energieversorger wird den Kunden hierüber in Textform informieren. Der Kunde ist in diesem Falle verpflichtet, die rechtzeitige Zahlung durch Überweisung oder Dauerauftrag sicherzustellen." ?

Das ist der (wichtigste) zunächst zu prüfende Punkt, um zu Ihrer Frage "soll ich die Abschläge überweisen oder nicht?" überhaupt eine erste (u.U. vorläufige) Aussage treffen zu können  -  eine andere Vorgehensweise wäre fahrlässig und für Sie nicht wirklich hilfreich !

Gruß, khh


Edit:  Noch eine Verständnis-Frage zu
... denn meine Vorauszahlungen übersteigen schon mein Verbrauch. ...
Welchen Tarif haben Sie abgeschlossen? Um welchen Betrag ca. übersteigen denn die bisher geleisteten "Vorauszahlungen" Ihren Verbrauch und was ist die Ursache (von vornherein zu hohe Abschläge oder eine Verbrauchsreduzierung)?
 
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: winwood am 24. August 2014, 17:48:06
Almado informiert aber nicht, sondern es wird EWD Inkasso eingeschaltet!
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: khh am 24. August 2014, 18:23:52
Almado informiert aber nicht, sondern es wird EWD Inkasso eingeschaltet!

Der Eröffnungsbeitrag von @ramokap besagt aber:
... Vor einem Montag eine Mail, dass ich wegen der Kündigung als Selbstzahler eingestuft werde. ...
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: ramokap am 25. August 2014, 10:31:44
@khh: ich habe nochmal meine Mails geprüft. Ich habe den Vertrag direkt bei almado abgeschlossen und finde keine AGB. In der Zahlungserinnerung steht eine Frist bis zum 25.8.14.
 Meine Mail an Almado:
bitte meine Zahlung ab dem 02.07.2014 anpassen.
Ich habe bisher nur 1757 kw verbraucht. (Paket 4200kwh, 23,91 Cent)
Da ich schon 637€ gezahlt habe, sind 20€ mehr als ausreichend.
Bitte ab dem 02.07.2014 anpassen und kurz bestätigen."
Natürlich keine Antwort.
@khh ab wann heute erreichbar?
Danke und Grüße
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: khh am 25. August 2014, 11:04:42
Meine Mail an Almado: bitte meine Zahlung ab dem 02.07.2014 anpassen.
Ich habe bisher nur 1757 kw verbraucht. (Paket 4200kwh, 23,91 Cent).
Da ich schon 637€ gezahlt habe, sind 20€ mehr als ausreichend.
Bitte ab dem 02.07.2014 anpassen und kurz bestätigen." Natürlich keine Antwort.

@ramokap,

Tja, mit der Mail haben Sie almado/365 AG womöglich eine "Steilvorlage" zur Bonusverweigerung wg. Zahlungsunregelmäßigkeiten gegeben:
Bei einem Paket-Tarif ist mindestens der Paketpreis, in Ihrem Fall rd. 1.004 € (sofern kein Grundpreis) und somit bei 11 Abschlägen mtl. 91 €, zu zahlen. Ein Minderverbrauch wird NICHT vergütet.
Lese ich Ihren Beitrag richtig, dass derzeit die fälligen Abschläge Juli und August nicht bezahlt sind ?

Heute bin ich zu erreichen !

Gruß, khh


   

Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: ramokap am 25. August 2014, 12:39:24
@KHH Danke für die Informationen:
ich habe vorhin diese Mail abgeschickt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
der Abschlag von 91€ ist immer noch nicht abgebucht. Bitte unverzüglich abbuchen.
Die Einzugsermächtigung liegt ihnen vor, dass habe ich ihnen am 21.8.2014 mitgeteilt.
Falls ich bis zum 01.09.2014 keine Antwort von ihnen erhalte, werde ich meine Rechtschutzversicherung incl.
Schlichtungsstelle einschalten.

Grüße
ramaokap
PS. Weitere Berichte folgen.
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: khh am 25. August 2014, 13:54:31
In einem solchen „Fall“ gibt es zwei Möglichkeiten: 1. das „Spielchen“ von almado/365 AG mitmachen und nach Aufforderung selbst überweisen, oder 2. auf die Abschlagsabbuchung per SEPA-Mandat bestehen.

Als Betroffener würde ich folgendermaßen verfahren:

1. Im ersten Vertragsjahr würde ich pünktlich selbst überweisen, um keinen „Nebenkriegsschauplatz“ zu eröffnen, der nicht zielführend ist. Schließlich geht es vorrangig darum, den Vertrag zum Ende des 1. Liefergahres zu beenden und den vollen Bonus zu kassieren.
Wer sich die Arbeit machen will, kann almado ja per Einschreiben-Einwurf mitteilen, dass die Überweisung „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ erfolgt und dass eine Beschwerde an die www.schlichtungsstelle-energie.de geht, wenn nicht innerhalb von 4 Wochen die Wiederaufnahme der Lastschriftabbuchung bestätigt und praktiziert wird.

2. Befindet sich der Vertrag bereits in einem Folgejahr, würde ich NICHT selbst überweisen und vom Versorger per Einschreiben-Einwurf verlangen, dass von dem von mir gemäß § 41 Abs. 2 Satz 1 EnWG gewählte SEPA-Lastschriftverfahren Gebrauch gemacht wird (soll der Laden das Vertragsverhältnis doch gerne selbst vorzeitig kündigen).
Begründen würde ich diese Forderung mit der vorgenannten EnWG-Bestimmung sowie damit, dass allein almado sich gemäß § 293 BGB als Gläubiger in Annahmeverzug befindet, weil das erteilte SEPA-Mandat mit der Kündigung des Vertrages NICHT widerrufen wurde. Als Schuldner der Abschlagsforderungen hat man almado auch keinen Anlass gegeben (bspw. durch Nichteinlösung einer Lastschrift), eine andere Zahlungsart zu verlangen (vgl. § 297 BGB).
Außerdem würde ich die Wirksamkeit der in der maßgeblichen AGB ggf. enthaltenen in Antwort #5 zitierten Klausel bestreiten und mich auf § 305c Abs. 1 BGB (überraschende AGB-Klausel) und § 307 BGB (unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners des AGB-Verwenders) berufen.
Und selbstverständlich würde ich ankündigen, dass eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. erfolgt, falls Mahnungen kommen oder mit einem Inkasso-Dienstleister gedroht wird.

Aber wie gehabt: Jeder muss für sich selbst entscheiden, wie man einen solchen Fall händeln will ! 
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: ramokap am 27. August 2014, 16:09:58
Heute habe ich eine Mail von der Verbraucherzentralle NRW in Düsseldorf erhalten! Meine Unterlagen habe ich schon abgeschickt.
Die Verbraucherzentrale strebt eine Klage an.

@KHH: meine Alternativen!
-Wer eine Rechtschutzversicherung hat, sollte nicht überweisen und auf sein Recht pochen. Der Laden könnte jeder Zeit pleite gehen.
- Wer keine hat, kann zahlen.
 


(Edit DieAdmin: Email-Text gelöscht]
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: khh am 27. August 2014, 16:36:37
@KHH: meine Alternativen! ...

@ ramokap,

OK, meinerseits keine Einwände ;), jede/r so, wie man es in eigener Sache für richtig hält !

Und wenn die VZ NRW zu diesem Sachverhalt tätig wird, dann ist das sehr zu begrüßen :).

Gruß, khh
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: ramokap am 04. September 2014, 11:24:44
Nachdem ich zwei weitere sinnlose Schreiben von diesen Hobbyanwälten erhalten habe, habe ich heute ein Beschwerdeverfahren eingeleitet. Meine Rechtschutzversicherung wartet auch schon:))))
Noch mal mein Rat!!!!!!!!!!!!!!
Bitte nicht überweisen, dieser Laden ist bald pleite. Leider haben die schon genug abgezockt.

Übrigens: meine Schwägerin hat auch eine Mahnung erhalten. Bei ihr werden wir auch nicht überweisen.

Grüße
ramokap
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: ramokap am 05. September 2014, 11:44:08
Ich habe heute schon eine Mail von der Schlichtungsstelle erhalten. Das Verfahren ist eröffnet und Almado hat jetzt 3 Wochen Zeit um zu antworten.

Ich erwarte wieder ein Blaaaaaa.. Blaaaaaaa von Almado.
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: ramokap am 08. September 2014, 12:08:01
Schlichtung: Eine Antwort von Almado erhalten. Ich solle bitte, bitte die Forderungen für die letzten 2 Monate überweisen und ab dem 1.10. wäre dann eine Abbuchung möglich. Aha? Ich lach mich kaputt, damit hätte Almado wieder sein Ziel erreicht.
Bezüglich Bonus möchte sich Almado auch nicht richtig äußern. Eine Prüfung wäre erst nach Beendigung möglich.
Sollte ich jetzt überweisen?
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: khh am 09. September 2014, 11:23:31
... Bezüglich Bonus möchte sich Almado auch nicht richtig äußern. Eine Prüfung wäre erst nach Beendigung möglich. ...

@ramokap,

das ist ja tatsächlich auch so ;) und daher u.a. den Bonus mit der Übermittlung des Schlusszählerstandes einfordern !

Gruß, khh
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: khh am 15. September 2014, 18:07:00
Der derzeit von der 365 AG & Co. verwendete Auftrag "SEPA Lastschriftmandat" lautet:
Zitat
Ich/wir ermächtige(n) die Gläubiger-Identifikationsnummer der Deutschen Bundesbank: DE34ZZZ00000117309,
Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die auf mein
Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Dieses Mandat erlischt automatisch bei Eingang der Vertragskündigung.

Die Formulierung "Dieses Mandat erlischt automatisch bei Eingang der Vertragskündigung." würde ich ändern in "Dieses Mandat erlischt automatisch zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung." !!!
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Christian Guhl am 16. September 2014, 09:42:54
Die Formulierung "Dieses Mandat erlischt automatisch bei Eingang der Vertragskündigung." würde ich ändern in "Dieses Mandat erlischt automatisch zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung." !!!
Die Ermächtigung ist meistens ein Teil der AGB. Auf gar keinen Fall darf der Kunde in den AGB etwas eigenmächtig ändern ! Das würde dazu führen, dass die gesamten Geschäftsbedingungen zu einem Angebot des Kunden an den Versorger werden. Nimmt er dieses an, hat der Kunde auch eine event. unwirksame Preisänderungsklausel selbst angeboten und kann sich nicht mehr auf die Unwirksamkeit berufen.
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: khh am 16. September 2014, 12:54:20
... Auf gar keinen Fall darf der Kunde in den AGB etwas eigenmächtig ändern ! Das würde dazu führen, dass die gesamten Geschäftsbedingungen zu einem Angebot des Kunden an den Versorger werden. Nimmt er dieses an, hat der Kunde auch eine event. unwirksame Preisänderungsklausel selbst angeboten und kann sich nicht mehr auf die Unwirksamkeit berufen.
[Unterstreichung/Hervorhebungen durch khh]

Hallo Christian Guhl,
haben Sie auch eine Quelle (Rechtsgrundlage oder Gerichtsurteil/e) für Ihre vorstehende Aussage? Mir sind derzeit nur folgende (für den Sachverhalt vielleicht nicht zutreffende :-\?) Ausführungen bekannt:
Zitat
AGB (Individualabrede)
Begriff und Bedeutung

Eine Individualabrede ist gegenüber einer AGB eine individuelle Vertragsabrede. Sie setzt ein gemeinsames Aushandeln der Vertragsbedingungen voraus.

Für das Aushandeln einer Vertragsbedingung ist erforderlich, dass der Verwendungsgegner die reale Chance erhaltet, den Inhalt der Klausel zu beeinflussen.
Beispiel: Enthält ein Vertragstext fünf Vertragsklauseln, wobei vier Klauseln einseitig gestellt worden sind und eine Klausel aushandelbar war und auch ausgehandelt worden ist, dann ist lediglich die ausgehandelte Klausel eine Individualvereinbarung. Die anderen Klauseln sind einseitig vorformuliert und daher AGB.

Eine Individualvereinbarung geht einer einseitig vorformulierten Vertragsbedingung (AGB) vor (§ 305b BGB).
[Quelle: www.jura-basic.de]

Wenn es sich bei dem separat erteilten SEPA-Lastschriftmandat nicht um eine "Individualabrede" sondern nach wie vor um AGB handelt, dann ist die vom Verwender vorgegebene Klausel "Dieses Mandat erlischt automatisch bei Eingang der Vertragskündigung." m.E. eine unangemessen Benachteiligung (§ 307 BGB) des Vertragspartners (z.B. müssen künftige pünktlich zu leistende Abschlagszahlungen selbst überwacht werden, möglicherweise fallen durch Überweisung höhere Kontoführungsgebühren bei der eigenen Bank an, etc.).

Gruß, khh
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: EviSell am 16. September 2014, 13:02:30
... Auf gar keinen Fall darf der Kunde in den AGB etwas eigenmächtig ändern ! Das würde dazu führen, dass die gesamten Geschäftsbedingungen zu einem Angebot des Kunden an den Versorger werden. Nimmt er dieses an, hat der Kunde auch eine event. unwirksame Preisänderungsklausel selbst angeboten und kann sich nicht mehr auf die Unwirksamkeit berufen.
[Unterstreichung/Hervorhebungen durch khh]

Hallo Christian Guhl,
haben Sie auch eine Quelle (Rechtsgrundlage oder Gerichtsurteil/e) für Ihre vorstehende Aussage?
...

@khh,

dies ist hier nachlesbar: http://forum.energienetz.de/index.php/topic,4372.0.html (einer der in Grundsatzfragen hochgepinnten Threads)
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: khh am 16. September 2014, 13:18:42
@ EviSell, danke für den Hinweis.

Aber hätte eine solche (s.o.) Änderung des Kunden in dem separat verlangten/erteilten SEPA-Lastschriftmandat die in dem verlinkten Beitrag beschriebene Auswirkung bzgl. der gesamten AGB/Vertragsregelungen (ist die in Antwort #22 zitierte und hervorgehobene Aussage von 'jura-basic' also falsch) ?
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: bolli am 17. September 2014, 08:38:20
@khh

Christian Guhl schrieb
Die Ermächtigung ist meistens ein Teil der AGB. Auf gar keinen Fall darf der Kunde in den AGB etwas eigenmächtig ändern !
Dem ist also auf jeden Fall so, wie RR-E-ft zutreffend erläutert hat. Ob diese Klausel tatsächlich gegen § 307 BGB verstößt, ist meines Wissens bisher noch nicht gerichtlich entschieden, weshalb für den Kunden, der mit der manuellen Überweisung nicht einverstanden ist, eine Unsicherheit bleibt, ob die Gerichte im Klagefall dem folgen werden. Insofern würde ICH als Kunde gut überlegen, wie ich mich verhalte.

Aber selbst ein außerhalb der AGB in einem Energielieferauftrag angehängtes SEPA-Mandat könnte die von RR-E-ft aufgezeigten Folgen haben, da das Angebot ja nicht nur aus den AGB besteht sondern auch aus anderen Angebotsteilen, so z.B. den Preisbestandteilen. Bei einer einseitigen Änderung dieses Angebotes könnte es also auch durch eine SEPA-Änderung zu einem neuen Angebot durch den Verbraucher kommen, mit den von RR-E-ft aufgezeigten Folgen. Selbst wenn ich die Versorger-AGB nicht "angetastet" habe. Insofern wäre ich da vorsichtig. Wir wissen, dass dieser Versorger in bestimmten Dingen durchaus klagewillig ist (vor allem, wenn er sich im Recht wähnt). Da würde ich möglicherweise lieber das Überweisungsrisiko eingehen, wenn ich denn schon bei ihm abgeschlossen habe.

Übrigens das Zitat aus Jura-Basic geht von einer anderen Konstellation aus: Hier wird zunächst ausgehandelt, was auszuhandeln ist (also z.B. der Preis beim Stromvertrag durch Eingabe der PLZ) und dann kommt das Angebot mit den AGB. Dabei ist dann der Preis individual und die AGB sind (möglicherweise) fest. Wenn Sie dann ein Gegenangebot machen, könnte es sein, dass auch die AGB durch ihr Gegenangebot individual werden. Vielleicht würde der Versorger sogar eine Änderung der AGB im Bereich des SEPA-Mandats annehmen und dann hätten Sie Pech gehabt.
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: ramokap am 07. Oktober 2014, 10:46:29
Hallo zusammen,

die Schlichtung läuft und die Almado Energy hat mich wieder überrascht. Die letzten 3 Abschläge wurden ohne Ankündigung abgebucht. Die Schlichtung spielt also für diesen Verein keine Rolle, denn meine Antwort steht noch aus und eigentlich hatte Almado vorgeschlagen, dass ich überweisen soll. Ihr könnt euch vorstellen was ich gemacht habe? >>> Rücklastschrift, denn die Abbuchung kann ich nicht zuordnen.:)))
Jetzt werde ich der Schlichtung schreiben, dass eine Abbuchung nur möglich ist, wenn es von der Almado Energy angekündigt wird, denn ich muss sicherstellen, dass mein Konto gedeckt ist.
Übrigens: das gleiche Spielchen versuchen die auch bei meiner Schwägerin und hier haben wir auch nicht überwiesen.
So langsam macht es Spass:)))
Also mein Rat: nicht überweisen, sondern die Schlichtung einschalten!!!!
Grüße
ramokap
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: khh am 07. Oktober 2014, 12:12:45
... die Almado Energy hat mich wieder überrascht. Die letzten 3 Abschläge wurden ohne Ankündigung abgebucht. ... Ihr könnt euch vorstellen was ich gemacht habe? >>> Rücklastschrift, denn die Abbuchung kann ich nicht zuordnen. ;D
Jetzt werde ich der Schlichtung schreiben, dass eine Abbuchung nur möglich ist, wenn es von der Almado Energy angekündigt wird, denn ich muss sicherstellen, dass mein Konto gedeckt ist.

Hm, verhält sich Almado mit dieser Abbuchung denn jetzt nicht vertragskonform, so wie Sie es doch
mehrfach verlangt haben?

Übrigens, aus einer Rücklastschrift ist m.E. schon ersichtlich, ob dieses 'mangels Deckung' oder 'wegen Widerspruch' erfolgte.

Nun gut, hoffen wir mal, dass die SE alles in Ihrem Sinne bewertet und Sie Ihren Bonusanspruch nicht selbst gefährden. :-\
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: bolli am 08. Oktober 2014, 10:20:30
Hallo zusammen,

die Schlichtung läuft und die Almado Energy hat mich wieder überrascht. Die letzten 3 Abschläge wurden ohne Ankündigung abgebucht. Die Schlichtung spielt also für diesen Verein keine Rolle, denn meine Antwort steht noch aus und eigentlich hatte Almado vorgeschlagen, dass ich überweisen soll. Ihr könnt euch vorstellen was ich gemacht habe? >>> Rücklastschrift, denn die Abbuchung kann ich nicht zuordnen.:)))
Ich weiss nicht, was Sie wollen. SIe haben doch geschrieben
...der Abschlag von 91€ ist immer noch nicht abgebucht. Bitte unverzüglich abbuchen.
Die Einzugsermächtigung liegt ihnen vor
, dass habe ich ihnen am 21.8.2014 mitgeteilt.
Falls ich bis zum 01.09.2014 keine Antwort von ihnen erhalte, werde ich meine Rechtschutzversicherung incl.
Schlichtungsstelle einschalten.
(Fett-Formatierung von mir)

und das war doch wohl auch ihr Schlichtungsbegehren.

Jetzt werde ich der Schlichtung schreiben, dass eine Abbuchung nur möglich ist, wenn es von der Almado Energy angekündigt wird, denn ich muss sicherstellen, dass mein Konto gedeckt ist.
Da Sie doch selbst eine Abbuchung gefordert haben (wie es auch vertraglich vereinbart ist) und Sie nicht manuell überwiesen haben, haben Sie damit zu rechnen, dass abgebucht wird. Das dafür eine Deckung vorhanden sein muss, steht auf dem SEPA-Formular bzw. auf den früheren Einzugsermächtigungen. Insofern scheint ihr Verhalten ein wenig widersprüchlich und scheint von dem Gedanken getragen, gewisse Überzahlungen zu vermeiden, was zwar verständlich ist, aus rechtlicher Sicht aber problematisch ist.
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: khh am 08. Oktober 2014, 11:35:50
... Insofern scheint ihr Verhalten ein wenig widersprüchlich und scheint von dem Gedanken getragen, gewisse Überzahlungen zu vermeiden, was zwar verständlich ist, aus rechtlicher Sicht aber problematisch ist.

MMn nicht nur "ein wenig widersprüchlich". Und mit 11 Abschläge à 91 Euro wird es keine Überzahlungen geben, denn der Paketpreis ist (unabhängig vom Verbrauch) mindestens zu bezahlen!

Zudem gilt Ziff. 9 der Almado-AGB:
Zitat
(3) Die Verrechnung des Bonus mit den monatlichen Abschlagszahlungen gemäß Ziffer 10 vor Erteilung der ersten Jahresabrechnung nach Ende des für den Bonus maßgeblichen Belieferungszeitraumes ist unzulässig.

Letzteres scheinen die Gedanken zu sein, oder?
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: ramokap am 10. Oktober 2014, 16:08:36
Ist doch klar, was ich möchte.
Ich möchte nicht zulassen, dass diese Bande macht was es will und mich und andere in die Irre führt.
Ich hätte kein Problem mit dem Bankeinzug, wenn nicht Almado selbst über die Schlichtung gebeten hätte ich möge die 182€ überweisen und ab dem 01.10.2014 würden sie dann wie gewohnt, also 91€ abbuchen. Aber ohne weitere Hinweise und ohne Antwort von mir, ist die Gesamtsumme abgebucht worden. Die müssen doch die Schlichtung ernst nehmen und wenigstens auf meine Antwort warten oder?
Ich habe der Schlichtung geschrieben, dass ich selbstverständlich eine Abbuchung der Gesamtsumme akzeptiere, aber nur nach Ankündigung von Almado. Von der Abbuchung habe ich nicht berichtet.
Im Prinzip ist es besser wenn Almado so spät wie möglich abbucht, denn dann habe ich noch die 8 Wochenfrist für die Rückbuchung.
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: khh am 10. Oktober 2014, 20:27:58
... ist es besser wenn Almado so spät wie möglich abbucht, denn dann habe ich noch die 8 Wochenfrist für die Rückbuchung.

Ja, das möchten Sie augenscheinlich für den Fall einer nicht korrekten Schlussrechnung wahrnehmen ;).
Realistisch ist das aber nicht, denn almado/365 AG dürfte die Abrechnung kaum wesentlich vor Ablauf der gesetzlichen 6-Wochenfrist zustellen. Die letzte Abbuchung wird zu dem Zeitpunkt im Regelfall deutlich länger
als 8 Wochen zurückliegen.
Warum also die kürzlich erfolgte Rückbuchung der letzten Lastschrift, was womöglich als Zahlungsunregelmäßigkeit ausgelegt werden könnte und dann das Risiko einer berechtigten Bonusverweigerung beinhalten würde ??? ?   
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: ramokap am 13. Oktober 2014, 11:28:08
Warum also die kürzlich erfolgte Rückbuchung der letzten Lastschrift, was womöglich als Zahlungsunregelmäßigkeit ausgelegt werden könnte und dann das Risiko einer berechtigten Bonusverweigerung beinhalten würde ??? ?

Weil es Spass macht diese Bande zu ärgern.
Zahlungsunregelmäßigkeit? Wenn dann, hat es Almado zu verantworten denn die waren im Annahmeverzug. Die sollen mir hinterherlaufen.Mein Rechtsanwalt wartet schon:)))
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Core2max am 16. Oktober 2014, 21:52:40
almado hat heute auch bei mir reagiert !!
heute kam dies per Mail:

[EMail entfernt]

AHA!  Wenn ich mir die AGB so anschaue ist dieser Vorgehen ja überhaupt nicht erwähnt. Weder unter §4 "...ordentliche Kündigung, noch unter §10 Abrechnung...,,, vielmehr schreibt Immergrün dort ja das bei Zahlung per Überweisung eine Gebühr von 2 Euro fällig wird!!.

Hmm soll ich jetzt extra widersprechen, denn eigentlich ist mein Paket ja bereits mit den 11 geleisteten Zahlungen bezahlt. Zur Ertieilung eines SEPA Mandats bin ich übrigens nie aufgefordert wurden.
Versucht Alamado wieder etwas zu konstruieren ?
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: khh am 16. Oktober 2014, 22:10:50
...soll ich jetzt extra widersprechen, denn eigentlich ist mein Paket ja bereits mit den 11 geleisteten Zahlungen bezahlt. ...

Core2max, wie Sie selbst wissen, hatten wir das Thema schon x-mal, letztmalig erst in dieser Woche!

Wenn Ihr Paket mit den 11 geleisteten Abschlägen bezahlt ist, dann ist das für Sie erledigt. Und falls doch eine Mahnung kommt, dann reagieren Sie halt so, wie die zuletzt Betroffenen es vorgemacht haben.

Gruß, khh
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Core2max am 16. Oktober 2014, 22:41:19
Danke... Dachte halt das 365AG diese Umstellung gar nicht mehr macht und so clever ist zu erkennen das keine Abschläge mehr fällig sind.

Ich gehe jetzt aber mal davon aus das ein 12 Abschlag angemahnt werden wird.

Kkh: auf welchen Artikel aus dieser Woche beziehen Sie sich?

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Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: FrankAlexander am 19. Oktober 2014, 16:01:47
Hallo,

auch ich habe o.g. Mail erhalten und soll den letzten verbleibenden Betrag für 11.2014 überweisen.
Natürchlich wurde ordnungsgemäß gekündigung.
SEPA wurde erteilt und somit auch regelmäßig abgebucht.
Wie soll ich nun reagieren, ohne meinen Bonus zu gefährden?
Einfach die 12. Rate überweisen und auf die Schlussabrechnung warten?
Quasi den Weg des geringsten Widerstandes gehen?
Oder widersprechen und auf eine Abbuchung bestehen?

Mit freundlichen Grüßen,
Frank
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: ramokap am 20. Oktober 2014, 11:45:43
Ich würde auf keinen Fall überweisen. Ein Widerspruch abschicken und dann die Schlichtungsstelle einschalten.


MFG
ramokap
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Core2max am 20. Oktober 2014, 12:16:08
Sind denn ueberhaupt laut ihrem Vertrag 12 Raten fällig? In den AGB bei mit steht das der 12 Abschlag mit der Schlussrechnung verrechnet wird und demzufolge erst dann fällig ist. Ich weiß nicht welchen Tarif sie haben aber bei mir bist mit 11 Abschlägen schon alles abgegolten

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Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: khh am 20. Oktober 2014, 12:33:06
Hallo,

auch ich habe o.g. Mail erhalten und soll den letzten verbleibenden Betrag für 11.2014 überweisen. ...
Wie soll ich nun reagieren, ohne meinen Bonus zu gefährden? Einfach die 12. Rate überweisen und auf die Schlussabrechnung warten? ...
Oder widersprechen und auf eine Abbuchung bestehen?

Wie @Core2max schon schrieb, erst einmal prüfen, ob ein 12. Abschlag überhaupt zu zahlen ist !?

Dazu eine einfache Berechnung vornehmen:

kWh (Paket-Umfang bzw. angegebener/prognostizierter Verbrauch)  x  kWh-Arbeitspreis (brutto)
ggf. plus monatlicher Grundpreis (brutto)  x  12
Summe  :  monatlicher Abschlagsbetrag

Wenn das Ergebnis rd. 11 ist, dann haben Sie ausreichende Abschlagszahlungen geleistet und almado(oder immergrün)/365 AG kann keinen 12. Abschlag beanspruchen.

Siehe auch Thread "Brauche Dringend Hilfe wg. fälliger 12. Abschlagszahlung almado/365 AG" !
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Harris am 20. Oktober 2014, 15:04:28
Hi,

ich hatte im Anfang September meine Kündigung an Almado geschickt. Diese wurde nach schlappen 4 Werktagen dann auch zugestellt.

15.09.: Kündigungsbestätigung von Almado zum 31.12.2014
18.09.: Erneuter Erhalt der Auftragsbestätigung vom 20.11.2013
16.10.: Bitte um Überweisung

Der "Bitte um Überweisung" werde ich NICHT nachkommen. Ich hatte bereits in meinem Kündigungsschreiben klargestellt, dass ich auf einer Vertragserfüllung auch in diesem Punkt bestehe und nicht bereit bin zu überweisen.

"Ebenfalls weise ich Sie darauf hin, dass diese Kündigung KEIN Widerruf meines SEPA-Mandates/Lastschriftauftrages ist. Ich fordere Sie auf entsprechend der geschlossenen Verträge die fälligen Zahlungen weiterhin Termingerecht abzubuchen. Trotzdem möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Ihre Berechnung der Abschläge auf lediglich 11 zu zahlenden Monatsabschlägen beruht. Ich fordere Sie auf keinen 12 Monatsabschlag abzubuchen. Eine eventuelle Nachzahlung können Sie nach der Erstellung der Schlussrechnung (wie üblich) von meinem Konto abbuchen."

Dieser Punkt war Bestandteil meiner Kündigung. Da diese nunmehr lange genug her ist bzw. offensichtlich dagegen verstoßen wird, werde ich nun die Schlichtungsstelle einschalten.

Ebenfalls hatte ich eine Auskunft gemäß §34 BDSG und die Sperrung der Daten gemäß §28 Abs. 4 BDSG gefordert. Auch hier gab es bisher keine Antwort. Hier wird nun der Landesdatenschutzbeauftragte des Landes NRW tätig.

Sollte ich irgendwo auf dem Holzweg sein, gebt mir Bescheid.
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: FrankAlexander am 21. Oktober 2014, 15:14:26
Hallo,

danke für die Infos.
Mein Tarif nennt sich almado einfachgrün.

Bezahlen muss ich 11 Abschläge. Zitat almado: Mit dem 12. Abschlag wird dann Ihr tatsächlicher Verbrauch verrechnet.
Meine Rechnung sieht folgendermaßen aus:

5000 kWh x 25,58 Cent/kWh + GP 189,96 = 1468,96 Euro

1468,96 Euro : 12 = 122,41 Euro
1468,96 Euro : 11 = 133,54 Euro

Mein monatl. Abschlag beträt 134,00 Euro

Also müsste ich keinen 12. Abschlag leisten, oder begehe ich jetzt einen Denkfehler?
Wie soll ich nun auf die almado Mail reagieren?

Mit freundlichen Grüßen,
Frank
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: khh am 21. Oktober 2014, 15:30:12
Hallo Frank,

wie kommt der GP 189,96 € zustande, war der zu Vertragsbeginn so vereinbart ?

Und wenn Sie bereits 11 Abschläge bezahlt haben, dann würde ich auf die Email zunächst gar nicht reagieren. Falls dann eine Mahnung kommt, dann kann man so verfahren, wie die Betroffenen es in dem in Antwort #39 genannten Thread beschrieben haben.

Gruß, khh
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: FrankAlexander am 21. Oktober 2014, 15:36:36
Hallo,

der Grundpreis ist 15,83 EUR/Monat laut Vertrag.

Mit freundlichen Grüßen,
Frank
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Core2max am 21. Oktober 2014, 19:37:30
Hallo Frank,

wie kommt der GP 189,96 € zustande, war der zu Vertragsbeginn so vereinbart ?

Und wenn Sie bereits 11 Abschläge bezahlt haben, dann würde ich auf die Email zunächst gar nicht reagieren. Falls dann eine Mahnung kommt, dann kann man so verfahren, wie die Betroffenen es in dem in Antwort #39 genannten Thread beschrieben haben.

Gruß, khh

Genau, so mach ich das auch. Nach den hier schon gezeigten Erfahrungen wird da wohl eine Mahnung kommen. :)

Verweisen werde ich dann im Widerspruch unter andern auch auf diesen Satz der ja per Email kam.

"Die bis zum Vertragsende noch anstehende(n) Abschlagszahlung(en) leisten Sie daher bitte rechtzeitig bei Fälligkeit per Überweisung"

Laut Vertrag steht ja keine fällige Abschlagszahlung mehr an .

Vielmehr muss ja zum Vertragende die Abschlussrechnung erstellt werden und mit dem 25 % Bonus verrechnet werden.  Naja das wird dann noch ein andere Kampf... 8)
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Harris am 22. Oktober 2014, 10:54:16
Der Laden kann ja sogar recht schnell auf E-Mails antworten :D

Zitat
Sehr geehrter Herr HoltdenHahnvomZaun,
 
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20.10.2014 und die Schilderung Ihres Anliegens.
 
Zwar wurde die Umstellung der Zahlungsmodalität in den dem Vertrag zu Grunde liegenden AGB vereinbart:
 
„Wird der Vertrag durch den Kunden (…) vor Ablauf der ordentlichen Vertragslaufzeit gekündigt, ist der Energieversorger berechtigt, ab sofort von einer vom Kunden erteilten Einzugsermächtigung keinen Gebrauch mehr zu machen. Der Energieversorger wird den Kunden hierüber in Textform informieren. Der Kunde ist in diesem Falle verpflichtet, die rechtzeitige Zahlung durch Überweisung oder Dauerauftrag sicherzustellen." (Ziffer 10 Absatz 2)

Abgesehen davon, dass der Satz in meinen AGB nicht drinsteht... reine Willkür.
Zitat

Da Ihr Vertrag jedoch bis zum 31.12.2014 läuft und Sie schon vor dem Ende dieser Laufzeit, nämlich am 11.09.2014, gekündigt haben, besteht grundsätzlich keine Verpflichtung zum Bankeinzug mehr.
 
Ach ja?
Zitat


Jedoch sind wir stets auf große Kundenfreundlichkeit bedacht und teilen Ihnen daher gerne mit, dass wir ab dem 01.12.2014 den nächsten fälligen Abschlag wieder von ihrem Konto einziehen.
Dafür ist es jedoch zwingend erforderlich, dass Sie uns bis zum 03.11.2014 ein aktuelles SEPA-Lastschriftmandat zukommen lassen.
Das müsste doch meines Erachtens vorliegen... oder soll ich denen jetzt wirklich ein neues zukommen lassen?
Zitat
Bis dahin bitten wir Sie, die fälligen Abschläge zu überweisen.
 
Ein Teufel ich tun werde.
Zitat
Wir hoffen, dass wir in der Lage waren, Ihre Frage umfassend zu beantworten. Bei weiteren Fragen kommen Sie gerne nochmals auf uns zu.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Ihr almado.de Beschwerdemanagement

Meine Antwort sah ungefähr so aus...

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

keine Ahnung welche AGB Sie vor sich liegen haben. In meinen steht unter Ziffer 10 Absatz 2 folgendes:

"(2) Während des Abrechnungsjahres zahlt der Kunde monatliche Abschlagszahlungen, die für das erste
Abrechnungsjahr nach Wahl  des Energieversorgers auf Basis des vom Kunden oder vom jeweiligen
Netzbetreiber angegebenen Stromverbrauchs und des gewählten Tarifmodells ermittelt werden. Der
erste Abschlag wird nicht vor Lieferbeginn fällig. In den Folgejahren wird auf Basis des sich aus der
letzten Abrechnung ergebenden Stromverbrauchs der für die folgende Abrechnungsperiode zu
erwartende Stromverbrauch ermittelt und mit den dann gültigen Preisen bewertet. Die
Abschlagszahlungen werden auf die jährliche Abrechnung angerechnet und erfolgen i. d. R. monatlich.
Die Höhe der Abschlagszahlungen sowie die weiteren Fälligkeitszeitpunkte nach Versorgungsbeginn
werden dem Kunden mit der Versorgungsbestätigung bzw. der Jahresverbrauchsabrechnung mitgeteilt.
Ändern sich gemäß Ziffer 8 (8) die Preise, so ist der Energieversorger berechtigt, die nach der
Preisänderung anfallenden Abschlagszahlungen entsprechend der Preisänderung anzupassen. Dieses
gilt gleichermaßen bei der Weitergabe der Änderung von Steuern, Abgaben und hoheitlichen
Belastungen nach Ziffer 8 (9). Erteilt der Kunde keine Einzugsermächtigung, so ist der
Rechnungsbetrag bzw. die Abschlagszahlung per Überweisung oder Dauerauftrag zu den  in der
Versorgungsbestätigung bzw. der Jahresabrechnung mitgeteilten Fälligkeitszeitpunkten zu entrichten.
Für den zusätzlichen Bearbeitungsaufwand ist  der Energieversorger berechtigt, bei Zahlungen per
Überweisung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,00 EUR (brutto) pro Einzelüberweisung  zu
berechnen. "


Die besagte Einzugsermächtigung ist erteilt, ich wurde von Ihnen nicht über eine eventuelle AGB Änderung informiert.

Ich verlange folglich, dass Sie die Abschläge EXAKT wie vertraglich vereinbart einziehen. Das Konto ist Ihnen bekannt.

Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass die Beschwerde bei der Schlichtungsstelle bereits eröffnet ist.
Ebenfalls weise ich darauf hin, dass Sie meinen weiteren Verlangen aus meiner Kündigung bis heute nicht nachgekommen sind. Ich werde den Landesdatenschutzbeauftragten NRW heute entsprechend schriftlich informieren. Eine mündliche Vorabinformationen erfolgte bereits gestern.

Ich würde es sehr begrüßen wenn Sie sich an ihre Verträge, AGB und die Gesetze Deutschlands halten würden.

Sollten Sie der Meinung sein, dass ein neues Mandat notwendig wäre erwarte ich die rechtliche Erläuterung wieso das Mandat, welches bis Anfang des Monats scheinbar noch gegolten hatte nun plötzlich nicht mehr gelten soll...

Mit freundlichen Grüßen

Hans GuggindieLuft

Falls jemand mal dringend eine Antwort benötigt... einfach die Schlichtungsstelle möglichst im Betreff erwähnen :D
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Core2max am 22. Oktober 2014, 14:42:02
Du hast doch eine Kündigung zum Ablauf 31. 12. 2014 ausgesprochen und wenn ich das richtig lese hat A dir ja bestätigt das der Vertrag noch bis dahin besteht. Das sind vlt. Feinheiten die ich nicht verstehe aber das Aussprechen einer Kündigung und das wirksam werden derselben sind doch zwei paar Schuhe ,oder?

In meinen AGB 10/2013 stehts genauso wie bei dir und nicht wie von A. zitiert.
Da ich so was halt auch erwartet habe habe ich erst sehr spät gekündigt

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Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Harris am 25. Oktober 2014, 12:13:26
Almado hat selber keine Ahnung. In der aktuell geforderten Einzugsermächtigung steht u.A.

"Ich/wir ermächtige(n) die Gläubiger-Identifikationsnummer der Deutschen Bundesbank: ,
Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die
auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Dieses Mandat erlischt automatisch bei Eingang der Vertragskündigung."

Da fehlen mir ehrlich gesagt die Worte...
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: bolli am 27. Oktober 2014, 11:22:45
Almado hat selber keine Ahnung. In der aktuell geforderten Einzugsermächtigung steht u.A.
Bei dem hgäufigen Wechsel ihrer Formulierungen und Formulare werden sie wohl nicht genau wissen, wer was hat. Das nennt man sparsame Datenhaltung.  ;)
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: ramokap am 27. Oktober 2014, 13:26:28
SLE: Almado macht Rückzieher: Nach meiner Rücklastschrift hat Almado geantwortet, dass  es nicht möglich wäre abzubuchen. Laut meiner Bank ist das  quatsch. Die SLE bleibt aber bei dem Abbuchungsvorschlag. Soll mir aber recht sein, denn Almado möchte nun alle Zahlungen in der Schlussrechnung berücksichtigen. Ich warte  jetzt die Frist der SLE ab und werde dann antworten. In ca. 2 Wochen läuft mein Vertrag aus.
Das gleicher Verfahren ziehe ich dann bei meiner Schwägerin durch. Die wird auch mit Mahnungen belästigt.
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Anilag am 02. November 2014, 22:23:03
Hallo ramokap,

ich befinde mich derzeit in genau der identischen Situation. Mein Vertrag läuft noch bis zum 31.01.2015. Ich weigere mich ebenfalls das Geld zu überweisen und das komische SEPA-Lastschriftmandat zu unterzeichnen.

Ich habe denen bereits eine ausführliche Mail geschrieben, mit dem aktuellen Standpunkt mit CC an meinen Grund-Netzbetreiber, an die Bundesnetzagentur und an die Schlichtungstelle Energie e.V.
Außerdem habe ich letzte Woche täglich mit denen telefoniert und jedes Gespräch endete mit "wir leiten das weiter, es wird sich jemand bei Ihnen melden."

Was denkst Du, wie soll es weiter gehen?
So wie ich die nun kenne, werde ich bestimmt eine standardisierte Antwort erhalten, die nichts zur Sache tut.

Übrigens, wie möchtest Du nun verfahren? Bei Dir müsste ja jetzt nur noch eine Rate fällig sein, der 12.te Monat muss doch nicht bezahlt werden, so wie ich das vestehe, oder?
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: khh am 02. November 2014, 22:46:52
... Ich habe denen bereits eine ausführliche Mail geschrieben, mit dem aktuellen Standpunkt mit CC an meinen Grund-Netzbetreiber, an die Bundesnetzagentur und an die Schlichtungstelle Energie e.V.
Außerdem habe ich letzte Woche täglich mit denen telefoniert und jedes Gespräch endete mit "wir leiten das weiter, es wird sich jemand bei Ihnen melden." ...

Was ist ein "Grund-Netzbetreiber"? Ich kenne nur Grundversorger und Netzbetreiber, aber die haben beide - ebenso wie die Bundesnetzagentur - mit solch einem Sachverhalt absolut nichts zu tun !

Und seit wann ist das Schlichtungsverfahren bei der SE eröffnet, befinden Sie sich da noch in der eingeräumten dreiwöchigen "Einigungsfrist" ?

Telefonate mit dem Laden sollten Sie sich schenken, das bringt NIE brauchbare Ergebnisse !!!
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Anilag am 03. November 2014, 20:34:38
Hallo khh,
ich habe den Tipp in diesem oder einem ähnlichem Forum gelesen alle drei ins CC zu setzen. War das falsch?

Was würdest Du mir empfehlen?
Soll ich das Geld überweisen, obwohl das gegen unsere vereinbarten AGB ist?
Und anschließend guten Gewissens daran glauben, dass ich eine richtige Jahresabschlussrechnung mit den versprochenen 25% und die zu viel gezahlten Raten zurück erhalte?

Gibt es irgendwelche Risiken für mich, wenn ich diesen Weg mitmache?
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: khh am 03. November 2014, 21:15:00
... alle drei ins CC zu setzen. War das falsch? ...

Dazu habe ich doch schon in Antwort #51 meine Meinung geäußert. Und die Schlichtungsstelle in Kenntnis zu setzen macht nur Sinn, wenn bereits ein Schlichtungsverfahren läuft (zu Letzterem haben Sie sich noch nicht geäußert!).

Soll ich das Geld überweisen, obwohl das gegen unsere vereinbarten AGB ist? Und anschließend guten Gewissens daran glauben, dass ich eine richtige Jahresabschlussrechnung mit den versprochenen 25% und die zu viel gezahlten Raten zurück erhalte?

Die Abschläge müssen bezahlt werden (sonst ist der Bonus futsch!). Die Zahlung per SEPA-Einzug bringt dem Kunden gegenüber einer Überweisung keine Vorteile. Was also soll der unnötige "Nebenkriegsschauplatz"?

Nicht zu zahlen ist ein 12. Abschlag, falls das gekaufte Strom-Paket bzw. der prognostizierte Verbrauch bereits
mit 11 geleisteten Abschlägen bezahlt ist (rechnen Sie nach!).

Es gibt dann keine "zu viel gezahlten Raten"! Der 25%-ige Bonus ist ein anderes Thema. Den sollten Sie gleich Anfang Februar 2015 bei Übermittlung des Zählerstandes 31.01.2015 einfordern, wozu Ihnen der User Didakt ja vllt. ein vielfach bewährtes Muster-Schreiben zu Verfügung stellt.
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Core2max am 04. November 2014, 00:01:54
An diesem Musterschreiben hätte ich auch Interesse.

Gesendet von meinem XT1052 mit Tapatalk

Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Didakt am 04. November 2014, 12:43:03
An diesem Musterschreiben hätte ich auch Interesse.

@ Core2max,

die Vorlagen sind in Ihrem PM-Eingang.

MfG
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Karla am 04. November 2014, 13:56:54
An diesem Musterschreiben hätte ich auch Interesse.




Mein Vertrag endet zum 31.12.2014. Bei mir dreht es sich auch noch um den 12. Abschlag. Ich bin mir noch nicht sicher, wie ich mich verhalten soll. Gibt es Erfahrungen dazu?

Karla


Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: khh am 04. November 2014, 16:17:46
Mein Vertrag endet zum 31.12.2014. Bei mir dreht es sich auch noch um den 12. Abschlag. Ich bin mir noch nicht sicher, wie ich mich verhalten soll. Gibt es Erfahrungen dazu?

Hallo Karla,

ja, die gibt es, und sogar zigfach den Hinweis hier im Forum, wie man sinnvollerweise verfahren sollte ;)  -  siehe bspw. in obiger Antwort #53 :

Nicht zu zahlen ist ein 12. Abschlag, falls das gekaufte Strom-Paket bzw. der prognostizierte Verbrauch bereits mit 11 geleisteten Abschlägen bezahlt ist (rechnen Sie nach!).

Gruß, khh
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: ramokap am 06. November 2014, 14:33:19
@Anilag: Ich habe und werde nicht überweisen. Habe nun ein Negativsaldo von 272€ Euro.
Die SE sieht es genauso wie ich und Almado hat  nun angeboten die Forderung in der Schlussrechnung berücksichtigen.
Ganz in meinem Sinne ;)

Also nochmal: Wer die SE einschaltet und ein Sepa Mandat abgegeben hat muss die Raten nicht überweisen.
Allein, damit Almado 100€ Kosten hat würde ich so vorgehen.
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Core2max am 11. November 2014, 08:42:58
Heute ist auch bei mir eine Mahnung für den 12ten Abschlag per Mail eingetroffen.  Soll bis zum 15ten überweisen. Ich werde also mal mit Verweis auf die AGB usw widersprechen.

Gesendet von meinem XT1052 mit Tapatalk

Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Didakt am 11. November 2014, 12:12:09
@ Core2Max,

ist die Mahnung begründet worden und wenn ja, wie?

Ist der den Abschlagszahlungen zugrunde liegende prognostizierte Verbrauch bzw. das von Ihnen gekaufte Strompaket mit 11 Abschlägen bereits vollständig bezahlt (s. § 433 (2) BGB)?

Auf welche Bestimmungen der AGB wollen Sie in Ihrem Widerspruch berufen?

MfG
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Core2max am 12. November 2014, 09:18:09
Ich hab mich falsch ausgedrückt.. Sorry. Ich werde mich auf den letzten Brief von immergrün beziehen in dem man mir ja die Aufforderung gesendet hat weitere fällige Beträge zu überweisen. Da mit 11 Abschlägen das Paket schon um 3 Euro überzahlt ist sind ja gar keine fälligen Beträge mehr an stehend. Die Begründung für die Mahnung war übrigens ein negatives Saldo auf meinem Konto was nach obiger Erklärung ja nicht sein kann

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Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Didakt am 12. November 2014, 11:36:59
Der 12. Abschlag und andere Verfehlungen:
Die klammheimliche, zinslose Kreditbeschaffung der 365 AG zu Lasten der Haushaltskunden für den Zeitraum von mindestens 3 Monaten und auch ein Mehrfaches davon durch rechtsgrundlose Abschlagsforderungen und verzögerte Rechnungsstellungen.

Bei den Auseinandersetzungen der Kunden mit den 365 AG-Konsorten geht es neben der Geltendmachung von „vergessenen“ Bonusgutschriften hauptsächlich auch um die verspätete Rückzahlung, die Verrechnung und Aufrechnung von sich angesammelten viel zu hohen Guthaben/Restguthaben sowie die unterjährige Anpassung/Kürzung von Abschlagsberechnungen aufgrund von zu hoch angesetzten Abschlagsbeträgen und zu viel bezahlten Abschlägen.

Gemäß § 41 (2) EnWG dürfen Stromanbieter gegenüber ihren privaten Endkunden keine Abschlagszahlungen festsetzen, die sich nicht am Vorjahresverbrauch orientieren.

Wenn der Stromanbieter zur Abgeltung der voraussichtlich anfallenden Verbrauchskosten auf der Basis einer am Vorjahresverbrauch orientierten Verbrauchsprognose unter Anwendung des Teilers 11 vertragsgemäß 11 Abschlagszahlungen festgelegt hat und diese vom Kunden auch fristgerecht und vollständig entrichtet wurden, sind damit die unterjährig fälligen Verbrauchskosten vorbehaltlich der endgültigen Rechnungsstellung und daraus resultierender Nachzahlungen/Erstattungen als abgegolten zu betrachten (s. § 433 (2) BGB). Damit ist der Verbraucher seinen vertragstypischen Pflichten und somit der vollständigen Vertragserfüllung uneingeschränkt nachgekommen.

Ein 12. Abschlag, mit dem der Versorger in fragwürdiger Weise vorgibt, den tatsächlichen Verbrauch verrechnen zu wollen, steht ihm nicht zu. Diese verwerfliche Praxis bedeutet die Erzwingung einer Kreditgewährung, die sich allein schon aus wettbewerbsrechtlicher Sicht verbietet, da sich der Versorger gegenüber den Mitbewerbern – zulasten des Kunden – einen unlauteren Vorteil verschafft. Sie hat augenscheinlich in erster Linie den Zweck der Liquiditätsbeschaffung und -sicherung.

Wie hier im Forum ständig angeraten, gilt es auch in anderer Hinsicht, diesem Versorger in seinen fragwürdigen Handlungen durch gezielte Fristsetzungen für Rechnungsstellungen und die Rückzahlungen von Guthaben die notwendigen Grenzen aufzuzeigen, ihn in Verzug zu setzen, um danach ggf. mit gezielten Rechtsmitteln bzw. mittels der unverzüglich einzuschaltenden Schlichtungsstelle Energie, Berlin, gegen ihn vorzugehen.
In diesem Zusammenhang sei auch nochmals auf die einschlägigen Bestimmungen gemäß § 40 (3) und (4), § 41 (3) EnWG, § 286 (2) Nr. 2 und § 288 (1) BGB hingewiesen.
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Harris am 14. November 2014, 11:48:38
Neuigkeiten an meiner Front:
Bei mir hätte Almado 01.11. den 11. Abschlag abbuchen müssen. Vorher gab es die Ankündigung, dass ich doch bitte ab sofort überweisen möge was ich nicht getan habe sondern auf Lastschrift bestanden habe.

Im weiteren Verlauf wurde die Schlichtungsstelle Energie eingeschaltet.

Heute kam von der Schlichtungsstelle ein Brief, dass eine Schlichtung nicht mehr möglich sei, da KLAGE erhoben wurde.

Ich fasse zusammen. Ich bin seit höchsten 13 Tagen überfällig und schon wird eine Klage eingereicht?!?
Auf welcher Grundlage soll die denn aufbauen?
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: khh am 14. November 2014, 12:35:56
... Ich bin seit höchsten 13 Tagen überfällig und schon wird eine Klage eingereicht?!?
Auf welcher Grundlage soll die denn aufbauen?

Dazu kann ich mich nur wiederholen  -  Antwort 53:
[...]
Die Abschläge müssen bezahlt werden (sonst ist der Bonus futsch!). Die Zahlung per SEPA-Einzug bringt dem Kunden gegenüber einer Überweisung keine Vorteile. Was also soll der unnötige "Nebenkriegsschauplatz"?
Nicht zu zahlen ist ein 12. Abschlag, falls das gekaufte Strom-Paket bzw. der prognostizierte Verbrauch bereits mit 11 geleisteten Abschlägen bezahlt ist ...
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Christian Guhl am 14. November 2014, 12:53:01
Die Zahlung per SEPA-Einzug bringt dem Kunden gegenüber einer Überweisung keine Vorteile.
Das sehe ich anders ! Wenn der Bonus nicht berücksichtigt wurde, lasse ich einfach die letzten Lastschriften zurückbuchen (Frist beachten) und schon habe ich mein Geld.
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Harris am 14. November 2014, 12:58:54
Es mag ein Nebenkriegsschauplatz sein. Allerdings erfüllt Almado/365 seine Pflichten nicht.
Ich erfülle meine Pflichten. Das Geld liegt auf dem Konto zur Abbuchung bereit. Mehr kann man von mir laut AGB nicht fordern...

Abgesehen davon hält der Laden sich auch an andere Gesetze nicht. Ich werde jetzt die Klageschrift abwarten (eventuell hat ja jemand anderes das selbe Spiel schon durch (deswegen frage ich hier ^^)) und dann meine weiteren Schritte überlegen.

Ich habe Almado mehrfach darauf hingewiesen, dass ich bereit bin ich inhaltlich korrekte SEPA Formular auszufüllen. Was die von mir sonst noch erwarten ist mir schleierhaft. Ich werde jedoch nicht wissentlich ein falsches Formular unterzeichnen. Und wenn ich überweisen würde, fallen "Überweisungskosten" laut den AGB an, welche mir von Almado nicht kostenfrei angeboten wurden. Ich habe also die Wahl eine Strafgebühr für die Überweisung zu zahlen oder Lastschrift zu nutzen. Ich entscheide mich für letzteres. Auf diese Weise bin m.E. auch nicht ich in Verzug sondern Almado.

Die einzigen Bedenken die ich (ohne die Klageschrift gelesen zu haben) habe sind, dass Almado vor dem Urteil die Bordsteine hochklappt und zu macht. Dann würde ich (falls ich mir einen Anwalt hole) auf den Anwaltskosten sitzen bleiben...
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: khh am 14. November 2014, 13:02:03
... Wenn der Bonus nicht berücksichtigt wurde, lasse ich einfach die letzten Lastschriften zurückbuchen (Frist beachten) und schon habe ich mein Geld.

Und genau das wird aufgrund der 8-wöchigen Frist nicht mehr möglich sein (Beispiel Harris: 11. und vermutlich letzter zu zahlender Abschlag am 01.11.2014, Schlussrechnung -womöglich ohne Bonus- frühestens im Januar 2015 / spätestens bis 11.02.2015) !
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: khh am 14. November 2014, 13:24:09
... wenn ich überweisen würde, fallen "Überweisungskosten" laut den AGB an, welche mir von Almado nicht kostenfrei angeboten wurden. ...

Hallo Harris,

zur vorstehenden Aussage sollten Sie die Überweisungsaufforderung von almado/365AG nochmals prüfen.
Bzgl. der rechtlichen Bewertung schätze ich (und hoffentlich auch das Gericht :-\) das ansonsten so wie Sie ein. Rein pragmatisch gesehen bleibt das aber ein "unnötiger Nebenkriegsschauplatz"!

Gruß, khh
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Harris am 14. November 2014, 13:29:39
[EMail entfernt]

Da steht nichts davon, dass es kostenlos ist.

In den AGB steht dazu folgendes:

Zitat
(2) Während des Abrechnungsjahres zahlt der Kunde monatliche Abschlagszahlungen, die für das erste
Abrechnungsjahr nach Wahl  des Energieversorgers auf Basis des vom Kunden oder vom jeweiligen
Netzbetreiber angegebenen Stromverbrauchs und des gewählten Tarifmodells ermittelt werden. Der
erste Abschlag wird nicht vor Lieferbeginn fällig. In den Folgejahren wird auf Basis des sich aus der
letzten Abrechnung ergebenden Stromverbrauchs der für die folgende Abrechnungsperiode zu
erwartende Stromverbrauch ermittelt und mit den dann gültigen Preisen bewertet. Die
Abschlagszahlungen werden auf die jährliche Abrechnung angerechnet und erfolgen i. d. R. monatlich.
Die Höhe der Abschlagszahlungen sowie die weiteren Fälligkeitszeitpunkte nach Versorgungsbeginn
werden dem Kunden mit der Versorgungsbestätigung bzw. der Jahresverbrauchsabrechnung mitgeteilt.
Ändern sich gemäß Ziffer 8 (8) die Preise, so ist der Energieversorger berechtigt, die nach der
Preisänderung anfallenden Abschlagszahlungen entsprechend der Preisänderung anzupassen. Dieses
gilt gleichermaßen bei der Weitergabe der Änderung von Steuern, Abgaben und hoheitlichen
Belastungen nach Ziffer 8 (9). Erteilt der Kunde keine Einzugsermächtigung, so ist der
Rechnungsbetrag bzw. die Abschlagszahlung per Überweisung oder Dauerauftrag zu den  in der
Versorgungsbestätigung bzw. der Jahresabrechnung mitgeteilten Fälligkeitszeitpunkten zu entrichten.
Für den zusätzlichen Bearbeitungsaufwand ist  der Energieversorger berechtigt, bei Zahlungen per
Überweisung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,00 EUR (brutto) pro Einzelüberweisung  zu
berechnen.

Für mich bedeutet das, dass ich 2€ zusätzlich bezahlen soll. Das sehe ich nicht ein.
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: khh am 14. November 2014, 13:42:29
Die 365AG-AGB, auch die zu den verschiedenen Zeitpunkten verwendeten Versionen, sind mir bekannt.
Ebenso sind mir Überweisungsaufforderungen bekannt, wo inhaltlich für diesen Fall explizit auf die sonst
fällige Überweisungsgebühr "verzichtet" wurde.

Pragmatisch gesehen bleibe ich bei "unnötiger Nebenkriegsschauplatz" (wg. 2 € ::)), der evtl. den Bonusanspruch gefährdet. Zudem kann man einer ggf. berechneten Gebühr auch noch bei Abrechnungszugang widersprechen und nicht bezahlen!
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Harris am 14. November 2014, 17:17:06
Die 365AG-AGB, auch die zu den verschiedenen Zeitpunkten verwendeten Versionen, sind mir bekannt.
Ebenso sind mir Überweisungsaufforderungen bekannt, wo inhaltlich für diesen Fall explizit auf die sonst
fällige Überweisungsgebühr "verzichtet" wurde.

Dies steht bei mir definitiv nicht drin.

Pragmatisch gesehen bleibe ich bei "unnötiger Nebenkriegsschauplatz" (wg. 2 € ::)), der evtl. den Bonusanspruch gefährdet. Zudem kann man einer ggf. berechneten Gebühr auch noch bei Abrechnungszugang widersprechen und nicht bezahlen!

Ich sehe meinen Bonusanspruch aktuell nicht gefährdet, da ich mir nichts zuschulden haben kommen lassen.
Ich warte jetzt die Klageschrift ab, dann werde ich wissen wo Almado meine Verfehlungen vermutet.
Vorher werde ich gegenüber Almado noch einmal klarstellen, dass ich bereit bin zur Zahlung. Das Sie mir lediglich darlegen sollen auf welchen Grundlagen Sie der Meinung sind, dass das alte Mandat ungültig sei und ein richtiges SEPA-Mandat vorlegen.

Nach Rücksprache mit meiner Bank heute wurde mir zugestimmt, dass das zugesendete SEPA-Mandat wohl keine rechtliche Relevanz hätte. Und überweisen und die Spielchen des Ladens mitspielen? Nein danke ^^.

Aber wiegesagt... erstmal die Klageschrift abwarten...

Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Core2max am 15. November 2014, 02:34:28
....bei mir kam heute eine Mitteilung das mein Kontokonto nun -0,00 Euro beträgt. Man hat also meinem Widerspruch auf die letzte Mahnung entsprochen, aber die Überzahlung um 2,64 Euro mal einfach übersehen und das Konto auf 0 gesetzt. Dem jetzt auch zu widersprechen macht nicht so sehr viel Sinn denke ich, oder ?. Erstmal die Endabrechnung abwarten und dann evtl. dies Betrag noch mit anführen .
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: FrankAlexander am 15. November 2014, 10:02:57
Guten Morgen,

am 12.11.2014 bekam ich eine Mitteilung das mein Kundenkonto ein Minus von 134,- Euro (12. Abschlagszahlung) aufweist.
Dabei eine Zahlungsaufforderung bis zum 15.11.2014.
In einer Mail habe ich auf meine vertraglich vereinbarten 11 Zahlungen hingewiesen, mit der Bitte von weiteren Forderungen abzusehen.
Heute wurde mir mitgeteilt das mein Konto nunmehr -0,00 Euro aufweist.
Danke an dieses Forum, Sie haben mir sehr geholfen.

Mit freundlchen Grüßen,
Frank
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Didakt am 15. November 2014, 10:13:19
...Dem jetzt auch zu widersprechen macht nicht so sehr viel Sinn denke ich, oder ?. Erstmal die Endabrechnung abwarten und dann evtl. dies Betrag noch mit anführen .

So ist es! Jetzt nicht mehr nachhaken, sondern die Schlussrechnung abwarten.
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: ramokap am 15. November 2014, 15:05:58
Nicht zu überweisen macht doch Sinn! Ich bin jetzt mit über 270 Euro im Rückstand und mit Hilfe der SE habe ich erreicht, dass mein Vertrag ausläuft und alle Zahlungen in der Schlussrechnung berücksichtigt werden. Also habe ich kein Insolvenz Risiko mehr.
Meine Schwägerin hat nun eine Kündigung per Mail und ein Inkasso schreiben erhalten, weil ich ihr auch geraten habe nicht zu überweisen. Ich werde auch hier die SE einschalten.
Gilt die Kündigung als zugestellt? Almado selbst fordert immer eine schriftliche Kündigung, aber halten sich selbst nicht daran.
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: khh am 15. November 2014, 18:14:18
Nicht zu überweisen macht doch Sinn! ... habe ich kein Insolvenz Risiko mehr.
Meine Schwägerin hat nun eine Kündigung per Mail ... erhalten, ... Gilt die Kündigung als zugestellt? ...

ramokap,

Sie können für sich eine Nichtüberweisung ja gerne als sinnvoll ansehen, allgemein ist das m.E. mangels tatsächlicher Vorteile (siehe Antworten #67 und #70) eher nicht zu empfehlen. Ich sehe das als unnötigen Nebenkriegsschauplatz verbunden mit dem Risiko einer Klage der 365 AG und/oder einer Gefährdung des Bonus-Anspruchs (siehe Bsp. Harris!). 
Das Insolvenzrisiko ist zu vernachlässigen, oder haben Sie dafür konkrete Anzeichen? Wichtiger ist, generell Abschlagsüberzahlungen zu vermeiden, bspw. überhöhte Abschlagsforderungen, die sich nicht nach dem Vorjahresverbrauch richten; oder einen ungerechtfertigten 12. Abschlag (siehe diesbzgl. Threads).

Welche der hier vertretenen Meinungen für die eigenen Ziele zweckdienlicher ist, sollen betroffene Kunden
für sich entscheiden!



Zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages Ihrer Schwägerin:  Die erfolgte Kündigung durch almado/365AG per Email entspricht nicht dem vertraglichen Schriftform-Erfordernis (vgl. Ziff. 5 Abs. 1 der AGB) und ist daher unwirksam! Ob Ihre Schwägerin das geltend macht, muss sie selbst entscheiden.

Gruß, khh

Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Harris am 16. November 2014, 13:56:05
Nicht zu überweisen macht doch Sinn! Ich bin jetzt mit über 270 Euro im Rückstand und mit Hilfe der SE habe ich erreicht, dass mein Vertrag ausläuft und alle Zahlungen in der Schlussrechnung berücksichtigt werden. Also habe ich kein Insolvenz Risiko mehr.
Meine Schwägerin hat nun eine Kündigung per Mail und ein Inkasso schreiben erhalten, weil ich ihr auch geraten habe nicht zu überweisen. Ich werde auch hier die SE einschalten.
Gilt die Kündigung als zugestellt? Almado selbst fordert immer eine schriftliche Kündigung, aber halten sich selbst nicht daran.

Bekommst du dann auch den Bonus?

Grundsätzlich: Kündigung per Mail dürfte NICHT ausreichen. Da normale Briefe oder Faxe scheinbar nicht ankommen ist ein Einschreiben-Einwurf(! - Kein Rückschein!) empfehlenswert. Bei der SE sind immer die notwendigen Fristen einzuhalten!

Und das Almado Gesetze und AGB nach tageslaune auslegt ist ja nicht ganz neu...

Bezüglich der Klage gegen mich bin ich inzwischen seeehr ruhig... ich werde im Laufe des Tages Almado zum x-ten Mal mitteilen das ich jederzeit bereit bin den Abschlag zu bezahlen. Das ich allerdings auf Transparenz und Korrektur der mir gegenüber getätigten Aussagen etc. bestehe.
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: khh am 16. November 2014, 14:13:46
... Grundsätzlich: Kündigung per Mail dürfte NICHT ausreichen. Da normale Briefe oder Faxe scheinbar nicht ankommen ist ein Einschreiben-Einwurf(! - Kein Rückschein!) empfehlenswert. ...

Werft doch nicht immer alles durcheinander ::): Im angesprochenen Fall hat almado/365AG außerordentlich gekündigt und diese Kündigung dürfte nicht nur unwirksam sein, sondern sie ist unwirksam (wenn man die AGB liest, dann kann man das wissen).

... Bezüglich der Klage gegen mich bin ich inzwischen seeehr ruhig... ich werde im Laufe des Tages Almado zum x-ten Mal mitteilen, dass ich jederzeit bereit bin, den Abschlag zu bezahlen. Dass ich allerdings auf Transparenz und Korrektur der mir gegenüber getätigten Aussagen etc. bestehe.

Wozu etwas zum x-ten Mal mitteilen? Sobald die Klageschrift zugeht, ist dem Gericht die Verteidigungsbereitschaft anzuzeigen und innerhalb der genannten Frist eine substantiierte Klageerwiderung einzureichen (ohne Anwalt ist das Risiko groß, dass man als juristischer Laie insbesondere an der ZPO scheitert)!
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: ramokap am 17. November 2014, 16:03:08
Im Fall meiner Schwägerin wurde heute die Schlichtungseröffnung bestätigt.
Ich bin mal gespannt ob almado dazu gelernt hat:))))

Ich werde jetzt ruhig auf die Schlussrechnung warten und ganz in Ruhe prüfen, denn mein Bonus sollte nicht mehr als 270€ ausmachen. Wie gesagt, ich bin mit 271€ im Rückstand.

Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Karla am 18. November 2014, 14:48:04
Hallo Didakt,

an genanntem Musterschreiben, Zählerstandsmitteilung und Fristensetzung, hätte ich auch Interesse. Am 4. November hatte ich deswegen schon mal geschrieben.

Vorab Danke
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Didakt am 18. November 2014, 15:30:23
Hallo Didakt,
an genanntem Musterschreiben, Zählerstandsmitteilung und Fristensetzung, hätte ich auch Interesse. Am 4. November hatte ich deswegen schon mal geschrieben.
Vorab Danke

Mein Vertrag endet zum 31.12.2014. Bei mir dreht es sich auch noch um den 12. Abschlag. Ich bin mir noch nicht sicher, wie ich mich verhalten soll. Gibt es Erfahrungen dazu?

Hallo Karla,

wie Sie sich bezüglich Ihres 12. Abschlags verhalten sollen, ist u. a. hier (http://forum.energienetz.de/index.php/topic,19225.msg111844.html#msg111844) ersichtlich.

Aus Ihrem Beitrag vom 04.11.2014 geht Ihr Interesse an den Vorlagen aber nicht explizit hervor. Ich schicke Sie Ihnen jetzt aber zu. Es sind formatierte WORD-Vorlagen, die Sie direkt weiterverarbeiten können, wenn ich Sie per E-Mail zusende. Das geht nicht, wenn ich sie in eine PM kopiere. Sie haben die Wahl, entweder Sie lassen mir per PM Ihre E-Mail-Adresse zukommen oder Sie bevorzugen die PM-Übermittlung. Bitte um entsprechende Antwort.

MfG

Edit: Haben Sie einen Bonusanspruch, der hierbei gleich vorsorglich abzufordern wäre?
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Harris am 19. November 2014, 16:13:22
Kurze Rückmeldung zu meinem Fall:

Bisher ist noch nichts schriftliches bei mir eingegangen. Laut Auskunft des Gerichts handelt es sich aber um eine "Klage auf Zahlung".
Diese kann jedoch bisher noch nicht bearbeitet werden, da auf den Geldeingang gewartet wird...
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Harris am 19. November 2014, 16:36:07
... handelt es sich aber um eine "Klage auf Zahlung". Diese kann jedoch bisher noch nicht bearbeitet werden, da auf den Geldeingang gewartet wird...



Daran habe ich ehrlich gesagt auch schon gedacht. Ich bin auch am überlegen ob ich dies der Schlichtungsstelle Energie nicht noch mitteilen soll...
Ich habe heute per Fax (und nachher noch per Mail) noch einmal klargestellt, dass ich jederzeit zur Zahlung bereit bin. Für den Fall, dass Sie nicht in der Lage sind die Abschläge abzubuchen sollen Sie mir dies jedoch fundiert darlegen. Ansonsten bestehe ich auf der Abbuchung.
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Didakt am 19. November 2014, 18:13:13

M. W. läuft doch im Moment vorliegend wegen der Klageeinreichung kein Schlichtungsverfahren.

Die Gerichtskosten werden gemäß § 6 GKG mit Antragsstellung/Klageeinreichung fällig. Wenn eine Klage ohne Wertmarken/Vorschuss eingeht, schickt das Gericht eine Vorschusskostenrechnung an den Kläger. Wird trotz Aufforderung der Vorschuss nicht entrichtet, ruht das Verfahren; die Klage wird nicht weiter behandelt, sondern nach § 7 AktO nach Ablauf von 6 Monaten weggelegt. Spätestens dann wird eine 1,0 GK-Gebühr nach Nr. 1211 KV GKG fällig (= fiktive Klagerücknahme).
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Didakt am 19. November 2014, 20:25:51
Zitat von: khh topic=19175.msg111939#msg111939 date=1416418239


Und - wie vorliegend - auch die Brechstangen-Handlungen mancher Verbraucher nicht. Der diesbezügliche hier von Ihnen eingebrachte Begriff "Nebenkriegsschauplatz" kommt ja nicht von ungefähr! Eine Zahlungsklage zu provozieren, kann - unabhängig vom Ausgang - ganz "ungemütliche" Folgen nach sich ziehen. ;)
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Core2max am 25. November 2014, 16:52:53
Heute kam ein Fehlermeldung vom Almado Emailserver das meine Email vom 11.11 bis heute nicht zugestellt werden konnte.. Interessant finde ich die dargestellt Server Adresse.... "Bonusfilter...  " Bild folgt...

Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Didakt am 25. November 2014, 17:16:31
@ Core2max, um welche E-Mail-Mitteilung vom 11.11. handelt es sich denn?

Nach diesem (http://forum.energienetz.de/index.php/topic,19175.msg111826.html#msg111826) Beitrag von Ihnen müsste doch alles paletti sein.
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Core2max am 25. November 2014, 21:44:09
Ja ich hatte meinen Widerspruch auch per Einschreiben gesendet aber im Vorfeld auch noch per Email .Auf die Email kam heute diese Fehlermeldung das die Email nicht zugestellt werden kann, interessant in diesem Zusammenhang fand ich nur die Email Adresse bzw. der Mailserver der da heißt BonusFilter. Almado. Info.

Ansonsten ist aktuell aber alles im grünen Bereich warte auf den dreißigsten november um den Strom Zähler abzulesen

Gesendet von meinem XT1052 mit Tapatalk

Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: ramokap am 02. Dezember 2014, 16:25:47
Hallo, ich habe jetzt eine Schlussrechnung erhalten. Wer könnte es denn prüfen? Die Positionen kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.
Der Scheck ist natürlich nicht gekommen.
Gerne per Mail oder Pin.
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: ramokap am 04. Dezember 2014, 17:53:26
Hallo, ich habe tatsächlich eine Überweisung erhalten.
Rechnen können die auch nicht:))) 0,189 Cent für eine KW/H ist doch nicht schlecht:))
Viele Grüße
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Harris am 08. Dezember 2014, 10:30:20
Guten Morgen,

ein kurzer Zwischenbericht von der Front...

Am Samstag wurde mir die Klage zugestellt. Beantragt wird "Der Beklagte wird verurteilt, an die Kägerin x€ zu zahlen benst Zinsen in blablablablabla)."

Mir wird vorgeworfen ich hätte mich nachhaltig geweigert die Zahlung per Überweisung vorzunehmen oder eine SEPA-Lastschrift zu erteilen. Angeblich wurde versucht mich zu erreichen. Die Kontaktversuche per Mail waren m.E. Standardmails, Telefonisch konnte mich Almado nicht ohne weiteres erreichen, da ich keine korrekte Telefonnummer angegeben hatte (ich brauch nicht ständig Vertreter am Telefon und es lagen und liegen ausreichend Wege mich zu kontaktieren vor). Meine Versuche bei Almado telefonisch etwas zu erreichen waren aber genauso fruchtlos... und das obwohl ich die richtige Nummer gewählt habe ;-).

"Der Abschlag [...] war bereits am 01.11.2014 fällig. Aufgrund der ernstlichen Zahlungsverweigerung des Beklagten ist daher Klage geboten."

Abgesehen davon, dass das Schreiben vom 12.11. datiert habe ich zu keinem Zeitpunkt meine Zahlung verweigert. Sondern vielmehr Almado aufgefordert entweder abzubuchen oder mir ein inhaltlich korrektes SEPA-Mandat vorzulegen UND darzulegen auf welcher Grundlage die letzten 10 Monate die Abbuchung vorgenommen wurde sowie zu erklären wieso dies nun nicht mehr möglich ist.

Da nicht absehbar war wann die Klageschrift kommen wird, hatte ich ca. am 23.11. (genauer Tag nicht im Kopf) den Abschlag unter Vorbehalt und aus Kulanz ohne Anerkennung einer Pflicht überwiesen. Ich wollte auf jeden Fall verhindern, dass ich über die 30 Tage des § 286 Absatz 3 komme. Am nächsten Tag erhielt ich dann eine Mahnung bzw. Zahlungsaufforderung. Auf meine zahlreichen E-Mails und Faxe wurde nicht reagiert.

Interessant ist, dass auf meiner Kündigung ein Stempel "Einschreiben" prangt nebst Eingangsdatum. Anscheinend muss man wirklich ausschließlich per Einschreiben mit der Gesellschaft kommunizieren ^^.

Fakt ist, dass fast keins meiner Schreiben angehängt ist. Das fehlerhafte SEPA-Mandat ist scheinbar auch dem Anwalt nicht aufgefallen... Die fehlerhaften AGB die mir zugesendet wurden fehlen jedoch auf mysteriöse Art ;)

Hat hier schon jemand das Schlichtungsverfahren in dieser Frage durchlaufen? Eventuell wäre ein Schlichtungsspruch o.ä. durchaus praktisch ;-)



Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: khh am 08. Dezember 2014, 12:43:25
[...]
"Der Abschlag [...] war bereits am 01.11.2014 fällig. ... ."
[...]

So ist es. Für den "Verzug" sind insoweit das Schreiben vom 12.11., der Zustellungszeitpunkt der Klageschrift und die 30 Tagefrist gem. § 286 (3) BGB nicht von Bedeutung.

Und die Zahlung ca. am 23.11. ist inkonsequent, das könnte eher als "Schuldeingeständnis" gewertet werden. Alles in allem halt ein unnötiger Nebenkriegsschauplatz!  ::)
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Core2max am 31. Dezember 2014, 17:03:07
Stelle Almado die Rechnung schriftlich oder per Email zu? Bei sind ja bald 6 Wochen um und ich warte noch.  Guten Rutsch allerseits

Gesendet von meinem XT1052 mit Tapatalk

Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: findus14472 am 31. Dezember 2014, 19:02:55
Meine 1. Abrechnung, sowie die zwei nachfolgenden und  abgeänderten Rechnungen kamen per Email.
Wünsche ebenso  allen einen  "Guten Rutsch".
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Harris am 05. Januar 2015, 17:27:18
Da ich jetzt keinen neuen Thread aufmachen wollte... gibt es irgendwo eine Beispielszählerstandsübermittlung? Also mit Verweis auf die 6-Wochen Frist etc. die ich mir abändern könnte? Was würdet ihr alles mit "reinpacken"?

Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: khh am 05. Januar 2015, 18:40:18
... Was würdet ihr alles mit "reinpacken"?

Das wurde hier im Forum in verschiedenen 365AG-Threads doch schon zigmal angesprochen!
Wenden Sie sich per PM an den User Didakt, er wird sein bewährtes Musterschreiben sicherlich zur Verfügung stellen, wobei die "Besonderheiten" aufgrund Ihres anhängigen Verfahrens zu berücksichtigen sind.

Nachtrag: Die Nutzung der Funktion "Suche" und Eingabe "Zählerstandsmitteilung" hilft auch weiter !
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Core2max am 06. Januar 2015, 09:03:24
Heute Nacht war es soweit.. Die Rechnung ist da. Ich soll noch etwas nachzahlen. Laut der Aufstellung wurde vom Nov.2013 bis Dez.2013 ein anderer Preis pro KwH berechnet als von Jan 2014 bis Nov 2014. Es hat laut dieser Rechnung also eine Tariferhöhungen für meinen Pakettarif gegeben!!?  Der Bonus wurde auch nicht berücksichtigt. 

Und was soll ich hier von halten?

In Ihrem Kundenbereichhttps://www.immergruen-energie.de/vertragserklaerungen/haben Sie die Möglichkeit einige Angaben zu etwaigen Besonderheiten an Ihrer Abnahmestelle zu machen. Aus Ihren Angaben wird ein pdf erzeugt. Bitte senden Sie uns dieses zu. Anhand Ihrer Angaben wird ermittelt, ob an Ihrer Abnahmestelle ein Sondertarif anzuwenden ist. Unter Berücksichtigung des Vertragsverlaufes und Ihrer persönlichen Voraussetzungen kann ferner nachträglich eine Abänderung des ausgewiesenen Tarifs erfolgen (Vorbehalt der Nachprüfung gemäß AGB). Hierüber erhalten Sie gesonderte Nachricht. Wir empfehlen Ihnen bis dahin von weiterer Kontaktaufnahme außerhalb dieses Vorganges abzusehen, da eine Mehrfachbearbeitung zu unerwünschten Verzögerungen führt.
 
Wollen die keine Einschreiben mehr?

Hmm also erstmal widersprechen oder gleich die Schlichtungsstelle einschalten?

Edit; gerade nochmal ein zweites mal gelesen...

In Fettschrift wird ein Verbrauch von 3952 KwH angegeben.
Für den ersten o.g Zeitraum eine Teilmenge von 438,24 KwH (geschätzt ?) und für den zweiten Zeitraum 3961,76,KwH. 
Das zusammen ergibt ja dann das Paket von 4400KwH.


Gesendet von meinem XT1052 mit Tapatalk
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: khh am 06. Januar 2015, 17:53:39
... Laut der Aufstellung wurde vom Nov.2013 bis Dez.2013 ein anderer Preis pro KwH berechnet als von Jan 2014 bis Nov 2014. Es hat laut dieser Rechnung also eine Tariferhöhungen für meinen Pakettarif gegeben!!?  Der Bonus wurde auch nicht berücksichtigt. ... 
[...]
Hmm also erstmal widersprechen oder gleich die Schlichtungsstelle einschalten? ...

Mit Wirkung ab 01.01.2014 wurden Erhöhungen der EEG-Umlage etc. von almado/365 AG "weitergereicht". Die rechtliche Wirksamkeit dieser Preiserhöhung um knapp 1 Ct/kWh brutto dürfte mangels eingeräumtem Sonder-kündigungsrecht zweifelhaft sein. SIE müssen entscheiden, ob es sich wirklich lohnt, wg. rd. 39 Euro zu streiten (die Bezahlung dieses Preiserhöhungsbetrages könnte man im Rahmen des Schlichtungsverfahrens "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" anbieten, sofern die Bonusauszahlung durch almado/365 AG innerhalb einer zu benennenden Frist erfolgt).

Falls der vertraglich vereinbarte Bonus nicht vergütet wurde, dann ist das nicht hinnehmbar. Ein Widerspruch mit erneuter Fristsetzung erübrigt sich m.E., wenn Sie die Bonus-Gutschrift bereits mit der Übermittlung des Schluss-zählerstandes explizit eingefordert haben (bspw. gemäß dem Muster-Schreiben von Didakt). Erfahrungsgemäß ist es bei diesem Versorger leider regelmäßig noch so, dass eine ordnungsgemäße (Schluss)Abrechnung ohnehin erst nach einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. erreicht werden kann.
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Core2max am 06. Januar 2015, 18:42:33
Ach stimmt glatt über sehen das mit der Erhöhung der EEG.

Der eingeforderte Bonus wurde nicht berechnet.

Muss die Schlichtungsstelle in eine bestimmten Form angeschrieben werden oder reicht da ein normaler Brief mit der Kopie der jeweiligen Unterlagen?

Gesendet von meinem XT1052 mit Tapatalk

Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: khh am 06. Januar 2015, 20:37:17
Es sind das hier www.schlichtungsstelle-energie.de unter Menüpunkt "Ihre Beschwerde"
verlinkte "Beschwerdeformular" auszufüllen und die genannten Unterlagen beizufügen !
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Harris am 07. Januar 2015, 13:26:05
Bei mir gab es gestern Post vom Gericht. Der Termin zur Güteverhandlung wurde festgelegt und ein Vergleich vorgeschlagen.

Der Vergleich enthält:
1. Ich verpflichte mich xx€ + Zinsen i.H.v. 5% über dem Basiszinssatz ab dem 06.12.2014 zu zahlen.
2. Damit sind die Ansprüche aus dem Stromlieferungsvertrag abgegolten.
3. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Ich werde diesen Vorschlag selbstredend NICHT akzeptieren. Abgesehen davon, dass ich Ansprüche gegen die 365 AG mindestens i.H. des Bonusses habe ist auch der Rest an den Haaren herbeigezogen. Ich werde berichten wenn es weitergeht...
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: khh am 07. Januar 2015, 13:54:00
Ist dem Vergleichsvorschlag womöglich (tendenziell) zu entnehmen, wie das Gericht den Sachverhalt bewertet ?

Vllt. sollten Sie sich jetzt doch besser anwaltlich beraten und vertreten lassen, bevor es ganz "in die Hose" geht
(auch bzgl. eines  -per Widerklage geltend zu machenden?-  Bonusanspruchs) ??
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Harris am 07. Januar 2015, 14:18:24
Ist dem Vergleichsvorschlag womöglich (tendenziell) zu entnehmen, wie das Gericht den Sachverhalt bewertet ?

Vllt. sollten Sie sich jetzt doch besser anwaltlich beraten und vertreten lassen, bevor es ganz "in die Hose" geht
(auch bzgl. eines  -per Widerklage geltend zu machenden?-  Bonusanspruchs) ??

Der Vergleichsvorschlag besteht genau aus diesen 3 Punkten. Eine Begründung des Vorschlages o.ä. gibt es nicht.
Ich habe nun fast 3 Wochen Zeit eine Stellungnahme einzureichen. Dies werde ich tun. Darüberhinaus werde ich nachfragen ob eine Akteneinsicht möglich ist um etwaige weitere Korrespondenz der Klägerseite zu erhalten. Grundsätzlich gehe ich jedoch weiterhin davon aus, dass meine Klageerwiderung ausreichend ausführlich, begründet und mit Nachweisen belegt war.

Edit: Ergänzend dazu:

Aus Punkt 1 dürften keine neuen Forderungen entstehen. Der Abschlag wurde ja bereits vor dem 06.12. überwiesen. [Edit2: Zumindest kann ich mir nicht vorstellen, dass das Gericht eine doppelte Bezahlung in diesem Punkt verlangt]
Punkt 2 könnte brenzlig werden, für den Fall das hierdurch der Bonus verloren geht.
Punkt 3 wäre verkraftbar.
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Didakt am 07. Januar 2015, 17:20:00
Das wurde hier im Forum in verschiedenen 365AG-Threads doch schon zigmal angesprochen!
Wenden Sie sich per PM an den User Didakt, er wird sein bewährtes Musterschreiben sicherlich zur Verfügung stellen, wobei die "Besonderheiten" aufgrund Ihres anhängigen Verfahrens zu berücksichtigen sind.

@ Harris
nachr. @ khh

Erledigt, siehe E-Mail-Eingang.
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Core2max am 09. Januar 2015, 12:08:32
Die Schlichtungsstelle hat die Schlichtung abgelehnt da ich versäumt habe eine Verbraucher Beschwerde bei Immergrün einzulegen.Habe ich einen Schritt vergessen?

Gesendet von meinem XT1052 mit Tapatalk

Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: khh am 09. Januar 2015, 12:26:19
... Habe ich einen Schritt vergessen?

Anscheinend die Beschwerde bei immergrün/365 AG ?

Die Einschaltung der Schlichtungsstelle ist erst zulässig nach fruchtlosem Ablauf der 4-wöchigen "Abhilfefrist"
(siehe Verfahrensordnung der SE oder §§ 111a und b EnWG) !

Nachtrag:
Hatten Sie die Bonusgutschrift bereits explizit mit der Zählerstandsübermittlung eigefordert (Muster von Didakt)?
Falls ja: Liegt das Schreiben der Schlichtungsstelle in Kopie vor?  Falls ebenfalls zutreffend, würde ich mit der SE (telefonisch?) klären, warum das Schlichtungsverfahren dann nicht sofort eröffnet wird!   
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: RR-E-ft am 09. Januar 2015, 12:29:43
Ein Schlichtungsverfahren ist erst zulässig, wenn der Lieferant einer Verbraucherbeschwerde iSd. § 111a EnWG nicht abgeholfen hat.
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Didakt am 09. Januar 2015, 13:10:09
@ Core2max,

Ihre Ausführungen sind mir unverständlich. Wenn Sie bislang folgerichtig gehandelt und die SE entsprechend informiert haben, müsste die SE m. E. Ihren Schlichtungsantrag jetzt annehmen.

Der Sachverhalt aus meiner Sicht: Ihr Vertrag endete am 30.11.2014. Sie haben u. a. Ihrem Altversorger eine Zählerstandsmitteilung nach meiner Vorlage übersandt und darin unter Fristsetzung die Erstellung einer korrekten Schlussrechnung unter Berücksichtigung der Verrechnung und ggf. die Auszahlung des Ihnen zu gewährenden Bonus bzw. Ihres  Guthabens eingefordert sowie bei fruchtlosem Verlauf die Einschaltung der SE angedroht. Dieser Forderung ist der Versorger nicht nachgekommen. Er befindet sich im Verzug. Damit ist die Voraussetzung für die Einschaltung der SE gegeben. Dass Sie damit gleichzeitig auch noch Ihren Widerspruch gegen die unkorrekte Rechnungsstellung verbinden können, steht auf einem anderen Blatt. Mir scheint, dass es hier an der entsprechenden Artikulierung mangelt. Ich lasse mich aber gern eines Besseren belehren! :D
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Core2max am 09. Januar 2015, 13:25:59
@Didakt

Korrekt ich bin genauso vorgegangen. Das Schreiben der Zählerstandsmitteilung mit der Fristetzung und der Forderung Guthabenüberweisung liegen der SE vor
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: RR-E-ft am 09. Januar 2015, 13:50:18
§ 111a EnWG

Zitat
Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzesbuchs (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Wird der Verbraucherbeschwerde durch das Unternehmen nicht abgeholfen, hat das Unternehmen die Gründe schriftlich oder elektronisch darzulegen und auf das Schlichtungsverfahren nach § 111b hinzuweisen.
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Core2max am 09. Januar 2015, 14:38:51
Also wie verstehe ich das jetzt ? Mein Verbraucherbeschwerde liegt mit dem Schreiben das ich basierend auf den o.g Vorlagen (danke nochmals) bereits vor, korrekt ?
Wieso streikt dann die SE ?

Edit: Jetzt wird es lustig : gerade eben Anruf aus Köln !! Nummer kannte ich nicht , Immergrün ist dran und der Mitarbeiter sagt mir das es um die Schlussrechnung geht. Die Rechnung beinhalte keinen Bonus da an meinem Adresse ein Gewerbe geführt wird. Aha! Mann wolle mir aber ein Angebot machen! Auf meine Nachfrage woher man denn diese Information hätte sagte man mir eine Google Suche hätte das ergeben !. Cool. Dumm nur das das Kleingewerbe das ich hier mal hatte bereits seit 5 Jahren geschlossen ist. Das gibt Google so einfach halt nicht her. Diese Vorgehen ist ja schon sehr interessant. Jetzt kommt sicher bald eine Aufforderung das ich ich beweisen soll das es keine Gewerbe gibt? Meiner Meinung nach muss ich doch dies garnicht bringen oder? Quasi wirft man mir ja hier eine "arglistige Täushung " vor ...

Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: khh am 09. Januar 2015, 14:54:59
... Jetzt kommt sicher bald eine Aufforderung das ich beweisen soll das es keine Gewerbe gibt? Meiner Meinung nach muss ich doch dies garnicht bringen oder? Quasi wirft man mir ja hier eine "arglistige Täuschung " vor ...

Den Beweis hat ja wohl immergrün/365 AG zu führen und warum wurde mit oder in der Abrechnung kein Grund für die Bonusverweigerung genannt ?



Wenn schon die Politik sich wenig um Verbraucherschutz kümmert, dann müssen sich die Verbraucherverbände, die Aufsichtsbehörde BNA und auch die Schlichtungsstelle doch mal an einen Tisch setzen. Es ist wirklich zum :'( !
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Core2max am 09. Januar 2015, 15:34:22
Dies ist in der Rechnung enthalten:

Um etwaigen Besonderheiten an Ihrer Abnahmestelle zu machen. Aus Ihren Angaben wird ein pdf erzeugt. Bitte senden Sie uns dieses zu.
Anhand Ihrer Angaben wird ermittelt, ob an Ihrer Abnahmestelle ein Sondertarif anzuwenden ist. Unter Berücksichtigung des
Vertragsverlaufes und Ihrer persönlichen Voraussetzungen kann ferner nachträglich eine Abänderung des ausgewiesenen Tarifs erfolgen
(Vorbehalt der Nachprüfung gemäß AGB). Hierüber erhalten Sie gesonderte Nachricht. Wir empfehlen Ihnen bis dahin von weiterer
Kontaktaufnahme außerhalb dieses Vorganges abzusehen, da eine Mehrfachbearbeitung zu unerwünschten Verzögerungen führt.

Folgt man dem Link bekommt man diese Auswahl:

https://www.dropbox.com/s/sa28gbccrbyz6gk/immergr%C3%BCn.JPG?dl=0 (https://www.dropbox.com/s/sa28gbccrbyz6gk/immergr%C3%BCn.JPG?dl=0)

Abgesendet habe ich da aber noch nichts, warum auch
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: khh am 09. Januar 2015, 15:46:17
Diese Prüfung der "Besonderheiten" hat ein Anbieter dann ja wohl nach Auftragserteilung und  v o r  Vertrags-bestätigung zu machen und nicht im Zusammenhang bzw. nach Erstellung einer Jahres- bzw. Schlussrechnung.



Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Core2max am 09. Januar 2015, 16:10:35
Heute gehts Schlag auf Schlag... Eben erneuter Kontakt per Email!!

[EMail entfernt]

Na bin gespannt was da kommt.. Lesen tut sich das ja erstmal gut


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Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: khh am 09. Januar 2015, 16:50:58
Lesen die hier womöglich fleißig mit ?  ;)

Mal abwarten, was unter "umgehend" zu verstehen ist.
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Didakt am 09. Januar 2015, 17:05:44
Lesen die hier womöglich fleißig mit ?  ;)

Natürlich lesen die Kameraden hier mit, und wie! Die haben nun kalte Füße bekommen, weil die Kosten für die SE sonst antrudeln! :D

Meine Devise schon immer: Keine Angaben, die evtl. zur Identifizierung des Kunden führen könnten.

Folgt man dem Link bekommt man diese Auswahl:

https://www.dropbox.com/s/sa28gbccrbyz6gk/immergr%C3%BCn.JPG?dl=0 (https://www.dropbox.com/s/sa28gbccrbyz6gk/immergr%C3%BCn.JPG?dl=0)

Abgesendet habe ich da aber noch nichts, warum auch

Auf keinen Fall auf solchen Mist eingehen! :o
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Core2max am 10. Januar 2015, 09:21:56
Ich Frage mich jetzt ob ich doch noch einen Widerspruch gegen die Rechnung absenden soll. Unter anderem auch wegen der nicht erfolgten Mitteilung der Preiserhöhung zum 1.1.2014. 39 € ist halt auch Geld :). Diese Mitteilung hätte ja sogar laut den eigenen AGB erfolgen müssen.

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Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Didakt am 10. Januar 2015, 12:38:05
@ Core2max,

1. Es ist doch schon weiter oben gesagt worden: „Mal abwarten, was unter "umgehend" zu verstehen ist.“ Nun warten Sie doch mal 2-3 Tage ab, ob der Laden seine Zusage einhält und Ihnen kurzfristig eine korrigierte Rechnung zuschickt. Danach sehen Sie weiter.

2. Keiner hier im Forum kennt die Originale Ihres Vertrages und Ihrer beanstandeten Rechnung.

Die Frage, ob die unterstellte EEG-Preiserhöhung als wirksam zu bewerten ist, hängt von zwei Faktoren ab:
a) vom Abschlussdatum Ihres Liefervertrages (wann ist der Vertrag geschlossen wurden), vor dem 15.10. oder nach dem 15.10. d. Js.,
b) von Ihrer persönlichen Einschätzung der Wirksamkeit der Preisänderungsklausel gemäß AGB Ziff. 8 (1) u. (5). Es obliegt ausschließlich Ihrer Entscheidung, gegen diese Klausel wegen ihrer vermeintlichen Unwirksamkeit vorzugehen und auch alle Konsequenzen - evtl. einer rechtlichen Überprüfung - daraus zu tragen. Der Laden ist mit einer Feststellungsklage schnell bei der Hand.

Ihre Aussage: „Diese Mitteilung hätte ja sogar laut den eigenen AGB erfolgen müssen“ erschließt sich nicht aus den AGB.

Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Core2max am 10. Januar 2015, 23:33:25
Gerade ist die neue Rechnung per Email eingetrudelt..     Morgen mal durcharbeiten.... Bin jetzt zu müde.

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Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Harris am 11. Januar 2015, 15:53:50
Ich habe gestern Abend meine Schlussrechnung erhalten. Der Zählerstand wurde also recht schnell verarbeitet.

Die Rechnung ist m.E. auch in Ordnung (die Differenz zu meiner Proberechnung liegt bei 0,0031€. ^^).

Leider hat mein herzallerliebster Stromanbieter (rein zufällig) den Bonus vergessen ;-).
Ich werde mich gleich an das Beschwerdeschreiben setzen...

Auch diese Mail wurde (mal wieder) angeblich am Freitag morgen versendet, jedoch erst gestern kurz nach 11 an meinen Server übertragen...
Abgesehen davon funktioniert auch der Link ("https://www.almado.de/vertragserklaerungen/") ins nichts.

Ansonsten ist die Rechnung von der Übersichtlichkeit noch akzeptabel, auch wenn ich schon bessere gesehen habe.
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Core2max am 11. Januar 2015, 16:55:38
Auf meiner neuen Rechnung ist der Bonus jetzt vorhanden, werde das jetz mal prüfen.

@Harris:  https://www.immergruen-energie.de/vertragserklaerungen/

funktioniert.

Aber nutzen werde,würde und habe ich den nicht :)
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: khh am 11. Januar 2015, 18:20:43
... Leider hat mein herzallerliebster Stromanbieter (rein zufällig) den Bonus vergessen ;-). ...

Wohl nicht "vergessen", denn almado/365 AG dürfte der Auffassung sein, dass kein Bonusanspruch besteht (AGB-Bestimmung Ziff. 9  -  Auszug: "Der Bonusanspruch entsteht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Kunden. Der Vertrag ist vollständig erfüllt, wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht wesentlich zuwiderhandelt.")
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Core2max am 11. Januar 2015, 18:44:09
Hab meine Rechnung jetzt mal durchgelesen. Man könnte das auch übersichtlicher darstellen aber der Bonus ist nun ausgewiesen. Interessanterweise wird nun über den gesamten Zeitraum der identische Strompreis aufgezeigt , nicht wie vorhergehend ab dem 1.1.2014 erhöht.
Man stellt mir nun einen Scheck  innerhalb von drei Wochen in Aussicht. 
Das ich diesem Verfahren schon bei der Zählerstandsmitteilung  widersprochen habe wird ignoriert

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Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: khh am 11. Januar 2015, 19:07:30
... Man stellt mir nun einen Scheck  innerhalb von drei Wochen in Aussicht. 
Das ich diesem Verfahren schon bei der Zählerstandsmitteilung widersprochen habe wird ignoriert.

Dann erinnern Sie doch per Email an die Fristsetzung (24.01.15 ?) für den Zahlungseingang per Überweisung und an die andernfalls erfolgende Beschwerde bei der Schlichtungsstelle !  ;)
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Didakt am 11. Januar 2015, 20:00:47
Dann erinnern Sie doch per Email an die Fristsetzung (24.01.15 ?) ...

Eine kurze ergänzende Anmerkung zur Fristvorgabe:
In meinen Vorlagen ist eine Frist von 14 Tagen für die Guthabenerstattung ab Rechnungserstellung vorgegeben.
Guthaben aus Energierechnungen sind gemäß kürzlich ergangenem Urteil des OLG Düsseldorf (Az I-20 U 136/14, vom 16.12.2014) unverzüglich zu erstatten.

Zitat von:  Wikipedia zu "unverzüglich" auszugsweise
Unverzüglichkeit ist ein in Gesetzen und in Verträgen häufig vorkommender unbestimmter Rechtsbegriff, der vom Schuldner ein alsbaldiges Handeln verlangt. ..
Nach der Legaldefinition des § 121 Abs. 1 BGB bedeutet unverzüglich „ohne schuldhaftes Zögern“. ...
Als Obergrenze für ein unverzügliches Handeln wird durch die Rechtsprechung in der Regel ein Zeitraum von zwei Wochen angesehen.
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: khh am 11. Januar 2015, 20:44:12
... Eine kurze ergänzende Anmerkung zur Fristvorgabe: In meinen Vorlagen ist eine Frist von 14 Tagen
für die Guthabenerstattung ab Rechnungserstellung vorgegeben.
Guthaben aus Energierechnungen sind gemäß kürzlich ergangenem Urteil des OLG Düsseldorf (Az I-20 U 136/14, vom 16.12.2014) unverzüglich zu erstatten.

Zitat von:  Wikipedia zu "unverzüglich" auszugsweise
... Als Obergrenze für ein unverzügliches Handeln wird durch die Rechtsprechung in der Regel ein Zeitraum von zwei Wochen angesehen.

Auch meinerseits eine kleine Ergänzung zu "Frist von 14 Tagen für die Guthabenerstattung ab Rechnungs-erstellung": Das ist auch analog der Fälligkeit von Nachzahlungen gemäß § 17 Abs. 1 Strom- bzw. GasGVV 
-  Zitat
"Rechnungen ... werden zu dem vom Grundversorger angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch zwei Wochen
nach
Zugang der Zahlungsaufforderung fällig ..."
.
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Core2max am 11. Januar 2015, 21:03:59
Vielen Dank für diese Hinweise.

Werde gleich mal an den "Service" schreiben
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Didakt am 13. Januar 2015, 10:49:53
@ Harris,

siehe PM. (Kurzer Nachtrag zu meiner gestrigen Antwort).
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Core2max am 14. Januar 2015, 07:55:04
...guten morgen..
Man hat mir jetzt mitgeteilt das der noch nicht versandte Scheck storniert wurde. Aha, und zeitnah überweisen würde.
Bin gespannt



Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Didakt am 14. Januar 2015, 17:50:47
@ Core2max

Fazit: Von nichts kommt nichts. Wer schreibt, der bleibt!
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Core2max am 16. Januar 2015, 18:29:42
Mein Fazit: Das Forum hier hilft. Danke an alle Beteiligten. Mein Bonus ist heute eingetrudelt. Somit ist das Thema Immgerün /Almado für mich durch.
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Reisefan am 28. Januar 2015, 19:04:10
Ich meine, vor einiger Zeit in einem TV Beitrag gehört zu haben, dass 365 so verfährt, um sich vor Zahlungsausfällen zu schützen.

Sprich: wenn ein Kunde kündigt, wird auf Selbstzahler umgestellt, da die SEPA LS ja zurückgezogen werden könnte.
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: khh am 28. Januar 2015, 19:17:40
@Reisefan,

Versorger haben Haushaltskunden gemäß § 41 Abs. 2 EnWG verschiedene Zahlungsmöglichkeiten anzubieten!
Möchte der Laden neben "Überweisung/Dauerauftrag" dann womöglich "Scheckzahlung" haben? ;D


PS: Wollen Sie jetzt sämtliche 365 AG - Threads "abarbeiten" ?  ;)
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Reisefan am 28. Januar 2015, 19:54:55
@khh Aus persönlichen Gründen arbeite ich mich gerade an der 365 AG ab!!!!!!!!!!
Titel: Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
Beitrag von: Harris am 08. April 2015, 16:03:06
Ich kann vermelden, dass ich inzwischen erfolgreich war.
Es kam zwar nicht zu einem Urteil, jedoch zu einer Schlichtung die zu 95% meinen Vorstellungen und zu 100% meinen finanziellen Ansprüchen entspricht. (Zwischenzeitlich wurde versucht mir nachträglich eine Verschwiegenheitserklärung aufzudrücken, was ich aufgrund dieses Forums und der m.E. notwendigen Offenlegung der Handlungsweisen nicht akzeptiert habe, wodurch sich die Geschichte um ca. 3 Monate verlängert hat.)

Das Geld ist aufgrund interner Fehler der SMB noch nicht bei mir angekommen, wurde mir jedoch eben für diese Woche noch zugesagt...

Sobald ich etwas mehr Luft habe, werde ich meine Schriften aufarbeiten (und soweit sinnvoll anonymisieren) und als Anhaltspunkte zur Verfügung stellen. Ich bin auch bereit mein "Material" mit Verbraucherschutzzentralen o.ä. zu teilen und werde selbst noch die BNetzA, die Schlichtungsstelle Energie und den Landesdatenschutzbeauftragten NRW über den einen oder anderen Punkt in Kenntnis setzen.

Ich möchte mich ausdrücklich bei kkh und Didakt für ihren Support hier im Forum bedanken (auch wenn ich meinen Sturkopf etwas ausführlicher durchgesetzt habe :) ).