Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: 365AG Strom-  (Gelesen 26860 mal)

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Offline Stoevi

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365AG Strom-
« am: 21. August 2014, 17:53:48 »
Hi Leute,
ich hoffe ich bin hier richtig mit meinem Anliegen, ansonsten bitte Bescheid geben oder ins richtige Unterforum verschieben, danke :)

Und zwar geht es um die 365 AG, genauer gesagt um meinen Stromtarif von immergrün, die ja bekanntlich zur eben genannten Stromfirma gehören.

Kurze Zusammenfassung: Als ich vor knapp einem Jahr mit einer Freundin nach HH gezogen bin war ich äußerst unachtsam bei der Stromanbieterwahl und habe mich bei Check24 durch eine passable Bewertung (3,5/5 Sternen) dazu hinreißen lassen, einen Tarif der immergrün AG zu nehmen. Ich war etwas im Stress, da es meine erste eigene Wohnung war (bin Student) und da auch meine Eltern schon lange nicht mehr den Stromanbieter gewechselt haben, kam auch aus der Richtung keine Warnung. Der Rechner von Check24 hatte mir für einen 2-Personenhaushalt 3,5kWh/Jahr ausgerechnet und mit diesem Wert habe ich dann auch den Vertrag abgeschlossen.

Abschlag hat 88€ betragen, was uns sehr viel vorkam, aber da am Ende der Vertragslaufzeit ein Bonus von 25% auf den Rechnungsbetrag ausgezahlt werden sollte, waren wir ganz guter Dinge. Als ich nach ein paar Monaten dann mal etwas genauer nachgeforscht habe, was es mit immergrün auf sich hat, wurde mir schon leicht schlecht. Massenhaft Beschwerden über nicht gezahlte Boni, nicht erreichbare Hotlines und Mahnungen. Also habe ich mich schlau gemacht und nun pünktlich nach einem Jahr gekündigt und zu Vattenfall gewechselt. Mit dem Wechsel hat auch soweit alles geklappt, ich habe Unterlagen von Vattenfall (die ja gleichzeitig Grundversorger sind) erhalten, dass der Anbieterwechsel zum 16.09. durch ist.

Den Neukundenbonus, der anscheinend eh erst im zweiten Jahr ausgezahlt wird, habe ich längst abgeschrieben, aber da wir de facto nur 1,5kWh verbraucht haben, steht eine dicke Rückzahlung von ca. 500€ aus, die ich definitiv haben will. Von immergrün kam bisher nix. Bis heute. Eine Mahnung kam per E-Mail, dass der Abschlag für den August, der sonst immer per Bankeinzug automatisch abgebucht wurde, nicht gezahlt wurde und ich diese Zahlung bis zum 25.08. nachholen soll. Ich hab direkt bei der Hotline angerufen und war 15min in der Warteschleife, bis ich dann aufgelegt habe (war gerade eben, also gegen halb 6, evtl. sind die Telefonzeiten schon vorbei).

Was ist nun zu tun?

Auf der einen Seite will ich denen natürlich keinen Grund geben mir meine Nachzahlung zu verweigern weil ich nicht fristgerecht gezahlt habe. Auf der anderen Seite ist da ja offensichtlich was faul, da bisher immer automatisch die Kohle abgebucht wurde und ich rein gar nix tun musste. Und ich will denen ja nun nicht nochmal 88€ in den Rachen werfen, die ich nachher auch nicht wiederbekomme.

Wäre für Tipps sehr dankbar

MfG Stoevi

€: Ich muss noch etwas hinzufügen, was ich vergessen habe: Ich habe zur Kündigung eine Mail von immergrün bekommen, in der die Kündigung halt anerkannt und mir eine Abschlussrechnung zum Vertragsende versprochen wird.
« Letzte Änderung: 07. Oktober 2015, 14:13:03 von DieAdmin »

Offline khh

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Re: 365AG Strom-
« Antwort #1 am: 21. August 2014, 18:43:34 »
... Den Neukundenbonus, ..., habe ich längst abgeschrieben, ... Was ist nun zu tun? ...

Hallo Stoevi,

warum schreiben Sie den Bonus ab? Wenn das 1. Lieferjahr Ihres Vertrages vom 16.09.2013 bis 15.09.2014 (?) läuft, dann steht die Schlussrechnung, mit welcher der Bonus abzurechnen ist, doch erst noch an :).

Um beurteilen zu können, was zu tun ist (insbesondere auch wg. der Mahnung), sind konkretere Angaben zu Ihrem Vertrag erforderlich:
1. welchen Tarif haben Sie abgeschlossen / ist das womöglich ein Paket-Tarif ?
2. welcher Grundpreis €/Mon. brutto und welcher Arbeitspreis ct/kWh brutto gilt für Ihren Vertrag / gab es eine AP-Erhöhung ab 01.01.2014 wg. Umlagen-Erhöhungen etc. ? 
3. in welchem Zeitraum wurden die 1.500 kWh verbraucht / wann und durch wen wurde der Anfangs- und End-Zählerstand abgelesen ?
4. wie viele Abschlagszahlungen haben Sie bisher geleistet ?
5. wie lauten die Bonus-Bestimmungen in der für Ihren Vertrag geltenden AGB ?

Gruß, khh
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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Offline Stoevi

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Re: 365AG Strom-
« Antwort #2 am: 21. August 2014, 19:09:17 »
Vielen Dank erstmal für ihre Antwort.

Den Bonus habe ich schon quasi abgeschrieben, da in den AGBs steht, dass dieser erst mit der zweiten Jahresrechnung verrechnet wird und da ich ja schon gekündigt habe, wird es diese zweite Jahresrechnung ja nie geben.

1. Der Tarif nennt sich Windkraft 6
2. Der Preis pro kWh beträgt 24,81 Cent und der mtl. Grundpreis 8,32€. Als Jahresverbrauch haben wir 3500 kWh angegegben und daraus hat er uns einen Abschlag vonn 88€ pro Monat errechnet.
Bzgl. einer Erhöhung wurde ich nie in Kenntnis gesetzt, weder per Mail noch per Post.
3. Da habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Die 1,5k kWh werden ca. anfallen, das habe ich aus dem bisherigen Verbrauch hochgerechnet. Anfangszählerstand habe ich selber übermittelt, ich habe allerdings noch die Übergabedokumente der Wohnung in denen der Stand aufgenommen und durch Vormieterin und Vermieter unterzeichnet wurden. Den Endzählerstand werde ich am 15.09.2014 mit einer Tageszeitung fotografieren.
4. 10 Stück, von Oktober '13 bis Juli '14, jeweils am Monatsanfang, immer glatt 88€.
5. Der Bonus wird nur angerechnet wenn ich ein volles Jahr Kunde bin (hier auch ein beliebter Trick von 365, den ich oft im Netz gelesen habe: sie setzen das Kündigungsdatum so um, dass der Kunde nur 364 Tage beliefert wird und so der Anspruch auf den Bonus verfällt) und wird mit der zweiten Jahresrechnung verrechnet (siehe oben).

Wie gesagt, auf den Bonus mache ich mir keine großen Hoffnungen, dieser würde aber auch "nur" ~100€ ausmachen. Viel wichtiger wäre mir das Geld, was ich zu viel gezahlt habe, da ich deutlich weniger verbraucht habe als für meine Abschläge berechnet wurde.

Offline khh

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Re: 365AG Strom-
« Antwort #3 am: 21. August 2014, 20:25:01 »
Den Bonus habe ich schon quasi abgeschrieben, da in den AGBs steht, dass dieser erst mit der zweiten Jahresrechnung verrechnet wird ...

Ich glaub nicht, dass das so in den AGB steht. Bitte nochmal nachlesen oder die AGB-Klausel hier einstellen.

Sicherheitshalber noch einmal nachgefragt:
1. Läuft das 1. Lieferjahr vom 16.09.2013 (00:00 Uhr) bis 15.09.2014 (24:00 Uhr)? Wenn ja, dann sind das 365 Tage, womit der Bonusanspruch 25 % von ca. 472 Euro (Anfangspreise x ca. 1500 kWh) gegeben wäre!
2. Haben Sie bisher tatsächlich "nur" 10 x 88 Euro Abschlag (jeweils am Monatsanfang Okt. '13 bis Juli '14) gezahlt? Das passt eher nicht zu einem Lieferbeginn 16.09.13 :-\. Mit 11 x 88 Euro wäre der prognostizierte Verbrauch 3.500 kWh vollständig bezahlt. Ein 12. Abschlag, den immergrün u.U. auch noch fordern wird, wäre zu widersprechen und NICHT zu bezahlen. Den Abschlag Aug. '14 hat immergrün nicht mehr abgebucht, weil Sie den Vertrag gekündigt haben. Wenn das der 11. Abschlag ist, dann unverzüglich überweisen (es bringt nichts, hier einen "Nebenkriegsschauplatz" zu eröffnen)!

Hinweis:
Am 01.01.2014 dürfte es eine Arbeitspreiserhöhung um ca. 1 ct/kWh wg. "Weiterreichung" der Umlagen-Erhöhungen gegeben haben. Mangels Mitteilung und Einräumung eines Sonderkündigungsrechts dürfte diese Preiserhöhung zwar unwirksam sein, wg. der ca. 10 Euro lohnt es sich m.E. aber nicht, diesbzgl. zu streiten.

Empfehlung:
... mit der zeitnahen Übermittlung des Zählerstandes per 15.09.2014(?) an den Versorger sowie an den Netzbetreiber sollte man dann von der immergrün/365 AG verlangen (per Email o.ä. und zusätzlich aus Nachweisgründen per Einschreiben-EINWURF), dass der Bonus 25 % vergütet wird, dass die Schlussrech-nung innerhalb von sechs Wochen nach Vertragsende zugeht und dass die Überweisung des Guthabens spätestens 14 Tage nach Abrechnungserstellung auf dem eigenen zu benennenden Bankkonto eingeht. Außerdem ist mitzuteilen, dass bei nicht korrekter Abrechnung oder bei fruchtlosem Ablauf einer der Fristen umgehend eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. -> www.schlichtungsstelle-energie.de erfolgt.
Wie das im Detail formuliert wird, ist von nachgeordneter Bedeutung und sollte jedem selbst überlassen bleiben (besser keine langatmigen "Romane", sondern auf das Wesentliche beschränken, denn "in der Kürze liegt die Würze" :) !).

Gruß, khh
« Letzte Änderung: 21. August 2014, 21:13:51 von khh »
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Offline Stoevi

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Re: 365AG Strom-
« Antwort #4 am: 21. August 2014, 21:12:04 »
Einmal kurz "meine Rechnung":

Ich werde vom 16.09.2013 bis zum 15.09.2014 beliefert (Daten aus Versorgungsbestätigung und Kündigungsbestätigung), also genau ein Jahr lang.
Ich zahle für eine kWh 24,81 Cent und pro Monat eine Grundgebühr von 8,32€.

Abschlag (jährlich) = 12*8,32€ + 3500*0,2481€= 968,19€
Abschlag (mtl.) = 968,19€/11=88,02€
Bonus = 0,25*968,19€ = 242€ (laut Vertrag auch der maximale Bonus den ich erhalten kann)

Das sind auch (bis auf kleinere Centbeträge) auch die Preise, die ich in meinem Vertrag stehen habe.
Die Jahresabrechnung sähe meines Erachtens folgendermaßen aus:
tatsächlicher Verbrauch : 1500kWh (ist wie erwähnt nur geschätzt, aber ich rechne an dieser Stelle mal damit)

Rechnungsbetrag: 12*8,32€+1500*0,2481€ = 471,99€
Bonus: 0,25*471,99€ = 118€
Rückzahlung durch immergrün: 118€+968,19€-471,99€ = 614,20€

Ich glaube da sind wir uns einig. In den Unterlagen auf Seite 1 steht direkt (unterhalb der Abschlags und Bonusberechnungen) folgendes:

Zitat
Gültig seit 13.09.2013. Bruttopreise beinhalten alle Steuern und Abgaben. Nettopreise sind zzgl. MwSt.
Alle Berechnungen beziehen sich auf das erste Vertragsjahr. Neukundenboni werden mit der nächsten Jahresrechnung
verrechnet oder ausgezahlt. CHECK24 Boni oder Sofort Boni werden kurzfristig nach Lieferbeginn ausgezahlt.

In den weiteren Vertragsbedingungen kann ich diese Aussage allerdings kein zweites Mal finden, hier ein Auszug (bei Bedarf kann ich gerne den gesamten Text veröffentlichen):
Zitat
9. Bonusanspruch/ Frei kWh
(1) Ein von IMMERGRÜN gewährter Bonus wird gewährt nach zwölf Monaten ununterbrochener
Belieferung des Kunden im selben Tarif an derselben Abnahmestelle. Ein Anspruch auf Gewährung
eines Bonus oder von frei-kWh besteht nicht, wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines
Belieferungsjahres durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen beendet wurde
oder der Kunde bzw. ein Haushaltsangehöriger innerhalb der letzten 6 Monate an der gleichen
Abnahmestelle bereits durch IMMERGRÜN beliefert wurde oder der Kunde bzw. ein
Haushaltsangehöriger innerhalb der letzten 6 Monaten bereits einem Vertragsschluss widersprochen
hat oder der Kunde aus einem anderen Tarif von IMMERGRÜN gewechselt ist. Der Bonusanspruch
entsteht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Kunden. Der Vertrag ist vollständig erfüllt,
wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht wesentlich zuwiderhandelt.
(2) Sofern nicht anderweitig vereinbart, beläuft sich der Bonus auf eine prozentuale Gutschrift auf die
erste Jahresabrechnung über die gelieferte Energie nach Ende des jeweilig für den Bonus
maßgeblichen Belieferungszeitraumes. Frei-kWh werden als Rabatt in Euro ausgewiesen. Der Bonus
wird höchstens gewährt auf den bei Vertragsschluss geltenden Preis und den angegebenen
Jahresverbrauch des Kunden. Zusätzlich gilt für Pakettarife, dass die Berechnung des Bonus
mindestens auf Grundlage des bei Vertragsschluss gültigen Paketpreises erfolgt.
(3) Die Verrechnung des Bonus oder von Frei-kWh mit den monatlichen Abschlagszahlungen gemäß
Ziffer 10 vor Erteilung der ersten Jahresendabrechnung nach Ende des für den Bonus maßgeblichen
Belieferungszeitraumes ist unzulässig.

Ich kann hieraus oben genannte Aussage nicht erkennen, bin juristisch aber auch leider alles Andere als versiert.
Der Bonus den ich erhalten soll ist oben auch als "Neukunden-Bonus" betitelt.

zu 2.)
Ja, ich habe gerade noch einmal meine Kontoauszüge überprüft. Die erste Abbuchung hat Anfang Oktober '13 über 88€ stattgefunden und wurde so weitergeführt bis Anfang Juli '14. Ob das mit dem Lieferbeginn zusammenpasst kann ich nicht beurteilen, aber jetzt steht der 11. Abschlag ja an und dementsprechend wäre ich meiner Vertragspflicht von 968€ für ein volles Jahr (Mitte September '13 bis Mitte September '14) ja nachgekommen.

Die Erstellung einer Jahresabrechnung binnen 6 Wochen nach Lieferende wurde mir in der Kündigungsbestätigung schon zugesichert, ist es ratsam darauf noch einmal hinzuweisen? Ich habe bereits im Eifer eine E-Mail an almado geschrieben mit der Frage, warum ich plötzlich manuell überweisen muss, wo doch die letzten 10 Monate immer per Einzug automatisch abgebucht wurde. Nachdem ich mich hier und an anderer Stelle weiter eingelesen habe stelle ich aber fest, dass ich einer Email deutlich mehr Nachdruck verleihen muss um beachtet zu werden. Da die Mail aber wahrscheinlich eh an die falsche Adresse ging ( VPB@kundenservice-energie.de ), die scheinbar den Kundenanwalt addressiert (den meine Mail ja gar nicht betrifft, es liegt ja theoretisch noch gar kein "Streit" an), werde ich eine neue an die richtige Adresse verschicken.

Nun zum weiteren Vorgehen. Ich habe einen anderen Thread (http://forum.energienetz.de/index.php/topic,18851.0.html) durchgelesen, in dem TO ADG4 scheinbar genau das selbe Problem hat wie. Dem letzten Post ist zu entnehmen, wie er vorgegangen ist mit dem Ergebnis, dass ihm eine korrekte Jahresabrechnung geschickt wurde und ein Scheck mit dem Restanspruch auf dem Weg sei. Ich habe ihn bereits angeschrieben um in Erfahrung zu bringen, ob dieser Scheck angekommen ist. Würden Sie mir dieselbe Vorgehensweise empfehlen? Meine Zahlungsfrist zu Montag werde ich allerdings nicht einhalten können, da die Überweisung erst morgen rausgehen würde.

Vielen Dank schonmal.

MfG Stoevi

Offline khh

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Re: 365AG Strom-
« Antwort #5 am: 21. August 2014, 21:38:53 »
@Stoevi,
Ihre "meine Rechnung" ist exakt richtig :) , wobei vom Rückzahlungsbetrag wohl noch rd. 10 Euro wg. "Umlagen-Weiterreichung" abzuziehen sind.

Und zu:
... In den Unterlagen auf Seite 1 steht direkt (unterhalb der Abschlags und Bonusberechnungen) folgendes:
Zitat
... Alle Berechnungen beziehen sich auf das erste Vertragsjahr. Neukundenboni werden mit der nächsten Jahresrechnung verrechnet oder ausgezahlt. ...
Die "nächste Jahresrechnung" ist die innerhalb von 6 Wochen dem Kunden zuzustellende Rechnung bzw. Schlussrechnung für das 1. Lieferjahr !

Aufgrund meiner Erfahrungen empfehle ich genau die Vorgehensweise, die ich in Antwort #3 bereits empfohlen habe. Nicht mehr und nicht weniger!

Wenn Sie Ihrer Bank den Überweisungsauftrag morgen so früh wie möglich erteilen, dann sollte die 11. Abschlags-zahlung am Montag auf dem Bankkonto von immergrün eingehen.

Gruß, khh
« Letzte Änderung: 21. August 2014, 21:42:13 von khh »
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Offline Stoevi

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Re: 365AG Strom-
« Antwort #6 am: 21. August 2014, 21:56:15 »
Und durch meine Überweisung werde ich auch nicht zum sogenannten "Selbstzahler" und verliere meinen Anspruch auf den Bonus?

Und gleichzeitig schreibe ich eine Email und ein Einschreiben in dem ich Eindringlich auf den Bonus und die Abrechnung hinweise und mit der Schlichtungsstelle drohe. Soll ich die plötzliche unangekündigte Umstellung der Zahlungsweise nicht ansprechen? Soll ich auch das Inkassounternehmen erwähnen (mit dem ich ja bisher nichts zu tun hatte).

Ich beziehe mich hier wieder auf die Nachricht von ADG4, dessen Präventivmails ja scheinbar gefruchtet haben, ich dachte hier an folgende:

Zitat
Vertragsnummer: XXXXXXXX
Kundennummer: XXXXXX
Zählernummer: XXXXXXX
Abnahmestelle: XXXXXXXX Bremen
Netzbetreiber: swb Netze GmbH & Co. KG

Betreff: Ihr Schreiben vom 21.02.2014

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine Kündigung des o.g. Vertragsverhältnisses durch die eprimo GmbH hat fristgerecht stattgefunden und ist von Ihrem Unternehmen zum 14.03.2014 bestätigt.

Die dem Vertrag zugrunde liegende Summe von 715,00€ ist Ihrem Unternehmen vertragskonform in 11 Zahlungen zu je 65,00€ vor Erstabrechnung an folgenden Daten zugegangen: 01.04.2013, 15.04.2013, 15.05.2013, 15.06.2013, 15.07.2013, 15.08.2013, 15.09.2013, 15.10.2013, 15.11.2013, 15.12.2013, 21.01.2014.

Daher erachte ich die Zahlungsaufforderung vom 21.02.2014 als gegenstandslos. Ich fordere Sie auf, weitere Zahlungsaufforderungen sofort zu unterlassen. Darüber hinaus erachte ich eventuelle Schreiben des Inkasso Büros „DTMI Deutsche Telemedien Inkasso GmbH“ als gegenstandslos, da Ihrerseits keine berechtigten Forderungen aus dem o.g. Vertragsverhältnisses mehr bestehen.

Den Schlusszählerstand werde ich Ihnen am 14.03.2014 schriftlich mitteilen. Ich fordere sie auf, eine Schlussrechnung innerhalb der folgenden 6 Wochen, also bis einschließlich 25.04.2014 auszustellen und mir zukommen zu lassen. Ich hoffe, dass die vertraglich zugesicherte Bonuszahlung von 25% auf die gelieferte Energie richtig ausgewiesen und korrekt verrechnet wird, da eine Belieferung Ihres Unternehmens 12 Monate ununterbrochen stattgefunden haben wird.

Andernfalls werde ich in einem ersten Schritt Ihr Beschwerdeformular benutzen. Sollte innerhalb der gesetzlichen, 4- wöchigen Frist keine Einigung erfolgt sein, werde ich die Schlichtungsstelle in Berlin, auf Ihre Kosten, einschalten.

Darüber hinaus behalte ich mir selbstredend weitere Schritte, insbesondere juristischer Art vor, in der Hoffnung, diese nicht einleiten zu müssen. Sämtliche entstehenden Kosten würde ich in diesem Falle von Ihrem Unternehmen vor Gericht einklagen.

Mit freundlichen Grüßen

Sollten die Fristen nicht eingehalten werden, würde ich es ähnlich wie ADG4 handhaben und weiter Fristen setzen und mit der Schlichtungsstelle drohen, das scheint in jüngerer Zeit ja zu fruchten.

Ich weiß, dass ich hier teilweise Dinge erfrage, die evtl. an andere Stelle schon geklärt wurden und bitte daher um etwas Nachsicht. Die Menge an Threads und Anzahl und Ausführlichkeit der Antworten überfahren einen quasi und mir läuft die Zeit weg, wenn die Überweisung bis morgen früh raus sein soll.

MfG Stoevi

Offline khh

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Re: 365AG Strom-
« Antwort #7 am: 21. August 2014, 22:24:06 »
Und durch meine Überweisung werde ich auch nicht zum sogenannten "Selbstzahler" und verliere meinen Anspruch auf den Bonus? ... Soll ich die plötzliche unangekündigte Umstellung der Zahlungsweise nicht ansprechen? Soll ich auch das Inkassounternehmen erwähnen (mit dem ich ja bisher nichts zu tun hatte). ...

Nein, nein, nein und nein! Suchen Sie keine "Fallen", wo keine sind bzw. wo man solche mit meiner Empfehlung "umschifft" ;).

... Und gleichzeitig schreibe ich eine Email und ein Einschreiben in dem ich Eindringlich auf den Bonus und die Abrechnung hinweise und mit der Schlichtungsstelle drohe. ...
Sollten die Fristen nicht eingehalten werden, würde ich es ähnlich wie ADG4 handhaben und weiter Fristen setzen und mit der Schlichtungsstelle drohen, das scheint in jüngerer Zeit ja zu fruchten. ...

Nach dem 15.09.14, gleichzeitig mit der Zählerstandsmitteilung. Und wenn Sie gemäß meiner Empfehlung verfahren, dann müssen Sie nicht nochmals Fristen setzen und mit der Schlichtungsstelle drohen, wenn nicht korrekt abgerechnet wird oder die bereits gesetzten Fristen nicht eingehalten werden - siehe hier:
Um es nochmals zu verdeutlichen: m.M.n. geht es vorrangig nicht darum, einiges  von almado/365 AG im Vorfeld anzusprechen, um solche von vornherein auszuschließen. Dieser Anbieter wird nach aller Erfahrung sowie dessen zu vermutenden finanzieller Situation (aus Selbsterhaltungsgründen) weiterhin versuchen (müssen), von Kunden überhöhte Abschläge zu verlangen, Kunden um den Bonus zu prellen, Kunden bei Guthabenauszahlungen endlos hinzuhalten, usw. usf.  An gegenteilige Vorab-Forderungen werden sich diese Abzocker kaum halten und darauf im Vorfeld wohl erst recht nicht oder nur dummes Zeug antworten.

Zweck einer Ansprache (m.E. nicht mit der Kündigung sondern besser zeitnah mit der Zählerstandsübermittlung unmittelbar nach Ende des Abrechnungszeitraums bzw. Vertrages) der häufigsten und im Ergebnis am bedeutsamsten  von almado/immergrün/365 AG 
- verspätete Abrechnung des 1. Lieferjahres (stattdessen wurden schon bis zu 16 Mon. abgerechnet!);
- Abrechnung eines völlig falschen Verbrauchs und/oder keine bzw. eine verkürzte Bonus-Gutschrift;
- über Wochen und Monate hinausgezögerte Guthabenauszahlungen, insbes. durch „Spielchen“ mit V-Schecks;
ist, sich bei Anwendung durch almado/365 AG sofort an die Schlichtungsstelle Energie wenden zu können, anstatt erst dann  - u.U. sogar mehrfach zu verschiedenen Punkten -  reklamieren und jeweils womöglich erneut eine 4-wöchige Abhilfefrist einräumen zu müssen (vgl. §§ 111a u. b EnWG oder SE-Verfahrensordnung).

Zu verspäteten Abrechnungen mit falschen Verbräuchen tragen viele Verbraucher leider selbst bei, weil Zählerstände zu den vertragsrelevanten Stichtagen nicht selbst unaufgefordert abgelesen und dem Versorger sowie dem Netzbetreiber mitgeteilt werden.

Gegen alle weiteren rechts- und vertragswidrigen Abzockversuche unseriöser Versorger muss man sich sofort wehren, sobald solche festgestellt werden bzw. sobald man damit konfrontiert wird (wie immer bei wichtigen Dingen per Einschreiben-Einwurf und unbedingt mit Fristsetzung für die Abhilfe).

Sich im Vorfeld mit allen hypothetisch vllt. noch möglichen Dingen zu befassen, bringt wenig bis NICHTS.

Aber machen Sie es gerne so, wie SIE es für richtig halten. Von meiner Seite ist jetzt alles gesagt!
« Letzte Änderung: 09. Februar 2015, 16:45:20 von DieAdmin »
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Offline Stoevi

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Re: 365AG Strom-
« Antwort #8 am: 21. August 2014, 23:06:16 »
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe:

- Ich überweise jetzt sofort ohne zu Murren den 11. Abschlag an almado, hoffe dass dieser bis Montag bei denen eingeht und komme so der "freundlichen Zahlungserinnerung" nach.
- Am 15.09. werde ich per Email und per Einschreiben den Zählerstand an almado schicken und gleichzeitig freundlich aber bestimmt auf den Bonus, die Ausstellung einer Abschlussrechnung (Frist 6 Wochen) sowie der Überweisung des offenstehendes Betrages auf ein von mir genanntes Konto (Frist 2 Wochen ab Erhalt der Abschlussrechnung) hinweisen.
- Außerdem mache ich darauf aufmerksam, dass ich die Schlichtungsstelle einschalten werde, sollt es unerwarteterweise zur Versäumung von Fristen oder dergleichen kommen.

Und dann warte ich max. 6 Wochen und bete, dass almado sich nicht quer stellt, eine korrekte Rechnung schickt und innerhalb von 2 Wochen die ~600€ auf mein Konto überweist, bzw. einen Scheck ausstellt?

An der Stelle nochmal vielen Dank für Ihre Hilfe, ich bin wirklich erstaunt wie geduldig Sie hier schon vielen verzweifelten almado-Kunden geholfen haben. Respekt dafür!  8)

Offline khh

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Re: 365AG Strom-
« Antwort #9 am: 21. August 2014, 23:13:36 »
@Stoevi,

Sie haben richtig verstanden ;) !  Und zu Ihrer morgigen Abschlagsüberweisung bestimmt § 675s BGB:
Zitat
Ausführungsfrist für Zahlungsvorgänge
(1) Der Zahlungsdienstleister des Zahlers ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Zahlungsbetrag spätestens am Ende des auf den Zugangszeitpunkt des Zahlungsauftrags folgenden Geschäftstags beim Zahlungsdienst-leister des Zahlungsempfängers eingeht; ...

Und zu
... Am 15.09. werde ich per Email und per Einschreiben den Zählerstand an almado schicken und gleichzeitig ...
Besser am 16.09., oder kennen Sie schon vorher den Zählerstand vom 15.09., möglichst 24:00 Uhr (man muss aber nicht extra sein Schlaf unterbrechen! ;)) ?

Gruß, khh
« Letzte Änderung: 21. August 2014, 23:24:06 von khh »
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Offline khh

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Re: 365AG Strom-
« Antwort #10 am: 22. August 2014, 13:41:37 »
@Stoevi,

noch eine Anmerkung zu
Und dann warte ich max. 6 Wochen und bete, dass almado sich nicht quer stellt, eine korrekte Rechnung schickt und innerhalb von 2 Wochen die ~600€ auf mein Konto überweist, bzw. einen Scheck ausstellt?

"Beten" müssen Sie nicht, sondern unverzüglich die angekündigte Beschwerde bei der SE einreichen, falls almado/365 AG Ihren berechtigten Forderungen nicht innerhalb der gesetzten Fristen (vgl. § 40 Abs. 4 EnWG bzw. § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) korrekt nachkommt. Einen V-Scheck sollten Sie mit der Zählerstandsmitteilung ablehnen (wg. der bekannten "Spielchen") und Überweisung verlangen. Wenn dann fristgemäß doch ein Scheck kommt, selbstverständlich sofort einlösen.

Dass der zu erstattende Betrag jetzt ~600€ ausmachen wird, haben Sie selbst zu vertreten. Nach Ihrem Einzug im Sept. 2013 hätten Sie Ende 2013/Anfang 2014 mit einem glaubhaften Nachweis (z.B. Foto des Zählers) verlangen können, dass der mtl. Abschlag herabgesetzt wird, weil Ihr Verbrauch tatsächlich deutlich niedriger ist, als ursprünglich Ihrerseits angenommen wurde (vgl. § 41 Abs. 2 Satz 3 EnWG).

Gruß, khh

« Letzte Änderung: 22. August 2014, 22:51:43 von khh »
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Offline Didakt

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Re: 365AG Strom-
« Antwort #11 am: 22. August 2014, 17:52:31 »
...Dass der zu erstattende Betrag jetzt ~600€ ausmachen wird, haben Sie selbst zu vertreten. Nach Ihrem Einzug im Sept. 2013 hätten Sie Ende 2013/Anfang 2014 mit einem glaubhaften Nachweis (z.B. Foto des Zählers) verlangen können, dass der mtl. Abschlag herabgesetzt wird, weil Ihr Verbrauch tatsächlich deutlich niedriger ist, als ursprünglich Ihrerseits angenommen wurde (vgl. § 41 Abs. 2 Satz 3).

Ja, erstaunlich, was bei diesem Laden zu dessen großer Freude und Erhaltung der Liquidität nicht alles in reichhaltiger Ansammlung vorkommt.

@ Stoevi,

wenn Sie Interesse daran haben, übersende ich Ihnen per PM aus meiner reichhaltigen Mustersammlung 2 Vorlagen, die Sie zu ggb. Zeit für Ihre Zwecke verwenden können.

MfG

Offline khh

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Re: 365AG Strom-
« Antwort #12 am: 22. August 2014, 18:20:12 »
@ Stoevi,
wenn Sie Interesse daran haben, übersende ich Ihnen per PM aus meiner reichhaltigen Mustersammlung 2 Vorlagen, die Sie zu ggb. Zeit für Ihre Zwecke verwenden können.

Hallo Didakt,

das bringt leider nichts mehr (höchstens, wenn almado/365 AG diesbzgl. noch "Zicken" macht), da der letzte zu leistende Abschlag bereits Anfang des Monats fällig war und @Stoevi den aufgrund der Mahnung heute an Almado überwiesen hat.

Gruß, khh
« Letzte Änderung: 22. August 2014, 18:27:45 von khh »
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Offline Didakt

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Re: 365AG Strom-
« Antwort #13 am: 22. August 2014, 19:43:27 »
@ khh und Stoevi,

mein vorstehendes Angebot betrifft die noch zu ergreifenden Maßnahmen zum Zeitpunkt des Vertragsendes. Mir war doch klar, dass hinsichtlich der Abschlagszahlung(en) der "Käse" gegessen ist. ;)

MfG

Offline Stoevi

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Re: 365AG Strom-
« Antwort #14 am: 22. August 2014, 21:00:50 »
@Stoevi,

noch eine Anmerkung zu
Und dann warte ich max. 6 Wochen und bete, dass almado sich nicht quer stellt, eine korrekte Rechnung schickt und innerhalb von 2 Wochen die ~600€ auf mein Konto überweist, bzw. einen Scheck ausstellt?

"Beten" müssen Sie nicht, sondern unverzüglich die angekündigte Beschwerde bei der SE einreichen, falls almado/365 AG Ihren berechtigten Forderungen nicht innerhalb der gesetzten Fristen (vgl. § 40 Abs. 4 EnWG bzw. § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) korrekt nachkommt. Einen V-Scheck sollten Sie mit der Zählerstandsmitteilung ablehnen (wg. der bekannten "Spielchen") und Überweisung verlangen. Wenn dann fristgemäß doch ein Scheck kommt, selbstverständlich sofort einlösen.

Dass der zu erstattende Betrag jetzt ~600€ ausmachen wird, haben Sie selbst zu vertreten. Nach Ihrem Einzug im Sept. 2013 hätten Sie Ende 2013/Anfang 2014 mit einem glaubhaften Nachweis (z.B. Foto des Zählers) verlangen können, dass der mtl. Abschlag herabgesetzt wird, weil Ihr Verbrauch tatsächlich deutlich niedriger ist, als ursprünglich Ihrerseits angenommen wurde (vgl. § 41 Abs. 2 Satz 3).

Gruß, khh
Okay, werde ich so machen.

@Abschlag herabsetzen: Da haben sie sicherlich Recht. Zu der Zeit kam einfach Vieles auf einmal auf mich zu (Studium, eigene Wohnung, Nebenjob etc.pp.) sodass ich an der Stelle sehr froh war, stromtechnisch erstmal Ruhe zu haben. Jetzt bin ich schlauer :)

@ Stoevi,

wenn Sie Interesse daran haben, übersende ich Ihnen per PM aus meiner reichhaltigen Mustersammlung 2 Vorlagen, die Sie zu ggb. Zeit für Ihre Zwecke verwenden können.

MfG

Das wäre wirklich hervorragend, ich tu mich teils sehr schwer mit Formulierungen der Art und könnte solche Vorlagen gut gebrauchen. Vielen Dank!

 

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