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Autor Thema: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein  (Gelesen 72772 mal)

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Offline ramokap

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Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #30 am: 13. Oktober 2014, 11:28:08 »
Warum also die kürzlich erfolgte Rückbuchung der letzten Lastschrift, was womöglich als Zahlungsunregelmäßigkeit ausgelegt werden könnte und dann das Risiko einer berechtigten Bonusverweigerung beinhalten würde ??? ?

Weil es Spass macht diese Bande zu ärgern.
Zahlungsunregelmäßigkeit? Wenn dann, hat es Almado zu verantworten denn die waren im Annahmeverzug. Die sollen mir hinterherlaufen.Mein Rechtsanwalt wartet schon:)))

Offline Core2max

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Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #31 am: 16. Oktober 2014, 21:52:40 »
almado hat heute auch bei mir reagiert !!
heute kam dies per Mail:

[EMail entfernt]

AHA!  Wenn ich mir die AGB so anschaue ist dieser Vorgehen ja überhaupt nicht erwähnt. Weder unter §4 "...ordentliche Kündigung, noch unter §10 Abrechnung...,,, vielmehr schreibt Immergrün dort ja das bei Zahlung per Überweisung eine Gebühr von 2 Euro fällig wird!!.

Hmm soll ich jetzt extra widersprechen, denn eigentlich ist mein Paket ja bereits mit den 11 geleisteten Zahlungen bezahlt. Zur Ertieilung eines SEPA Mandats bin ich übrigens nie aufgefordert wurden.
Versucht Alamado wieder etwas zu konstruieren ?
« Letzte Änderung: 29. September 2015, 10:33:19 von DieAdmin »

Offline khh

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Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #32 am: 16. Oktober 2014, 22:10:50 »
...soll ich jetzt extra widersprechen, denn eigentlich ist mein Paket ja bereits mit den 11 geleisteten Zahlungen bezahlt. ...

Core2max, wie Sie selbst wissen, hatten wir das Thema schon x-mal, letztmalig erst in dieser Woche!

Wenn Ihr Paket mit den 11 geleisteten Abschlägen bezahlt ist, dann ist das für Sie erledigt. Und falls doch eine Mahnung kommt, dann reagieren Sie halt so, wie die zuletzt Betroffenen es vorgemacht haben.

Gruß, khh
« Letzte Änderung: 16. Oktober 2014, 22:20:59 von khh »
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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Offline Core2max

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Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #33 am: 16. Oktober 2014, 22:41:19 »
Danke... Dachte halt das 365AG diese Umstellung gar nicht mehr macht und so clever ist zu erkennen das keine Abschläge mehr fällig sind.

Ich gehe jetzt aber mal davon aus das ein 12 Abschlag angemahnt werden wird.

Kkh: auf welchen Artikel aus dieser Woche beziehen Sie sich?

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Offline FrankAlexander

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Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #34 am: 19. Oktober 2014, 16:01:47 »
Hallo,

auch ich habe o.g. Mail erhalten und soll den letzten verbleibenden Betrag für 11.2014 überweisen.
Natürchlich wurde ordnungsgemäß gekündigung.
SEPA wurde erteilt und somit auch regelmäßig abgebucht.
Wie soll ich nun reagieren, ohne meinen Bonus zu gefährden?
Einfach die 12. Rate überweisen und auf die Schlussabrechnung warten?
Quasi den Weg des geringsten Widerstandes gehen?
Oder widersprechen und auf eine Abbuchung bestehen?

Mit freundlichen Grüßen,
Frank

Offline ramokap

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Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #35 am: 20. Oktober 2014, 11:45:43 »
Ich würde auf keinen Fall überweisen. Ein Widerspruch abschicken und dann die Schlichtungsstelle einschalten.


MFG
ramokap

Offline Core2max

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Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #36 am: 20. Oktober 2014, 12:16:08 »
Sind denn ueberhaupt laut ihrem Vertrag 12 Raten fällig? In den AGB bei mit steht das der 12 Abschlag mit der Schlussrechnung verrechnet wird und demzufolge erst dann fällig ist. Ich weiß nicht welchen Tarif sie haben aber bei mir bist mit 11 Abschlägen schon alles abgegolten

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Offline khh

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Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #37 am: 20. Oktober 2014, 12:33:06 »
Hallo,

auch ich habe o.g. Mail erhalten und soll den letzten verbleibenden Betrag für 11.2014 überweisen. ...
Wie soll ich nun reagieren, ohne meinen Bonus zu gefährden? Einfach die 12. Rate überweisen und auf die Schlussabrechnung warten? ...
Oder widersprechen und auf eine Abbuchung bestehen?

Wie @Core2max schon schrieb, erst einmal prüfen, ob ein 12. Abschlag überhaupt zu zahlen ist !?

Dazu eine einfache Berechnung vornehmen:

kWh (Paket-Umfang bzw. angegebener/prognostizierter Verbrauch)  x  kWh-Arbeitspreis (brutto)
ggf. plus monatlicher Grundpreis (brutto)  x  12
Summe  :  monatlicher Abschlagsbetrag

Wenn das Ergebnis rd. 11 ist, dann haben Sie ausreichende Abschlagszahlungen geleistet und almado(oder immergrün)/365 AG kann keinen 12. Abschlag beanspruchen.

Siehe auch Thread "Brauche Dringend Hilfe wg. fälliger 12. Abschlagszahlung almado/365 AG" !
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Offline Harris

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Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #38 am: 20. Oktober 2014, 15:04:28 »
Hi,

ich hatte im Anfang September meine Kündigung an Almado geschickt. Diese wurde nach schlappen 4 Werktagen dann auch zugestellt.

15.09.: Kündigungsbestätigung von Almado zum 31.12.2014
18.09.: Erneuter Erhalt der Auftragsbestätigung vom 20.11.2013
16.10.: Bitte um Überweisung

Der "Bitte um Überweisung" werde ich NICHT nachkommen. Ich hatte bereits in meinem Kündigungsschreiben klargestellt, dass ich auf einer Vertragserfüllung auch in diesem Punkt bestehe und nicht bereit bin zu überweisen.

"Ebenfalls weise ich Sie darauf hin, dass diese Kündigung KEIN Widerruf meines SEPA-Mandates/Lastschriftauftrages ist. Ich fordere Sie auf entsprechend der geschlossenen Verträge die fälligen Zahlungen weiterhin Termingerecht abzubuchen. Trotzdem möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Ihre Berechnung der Abschläge auf lediglich 11 zu zahlenden Monatsabschlägen beruht. Ich fordere Sie auf keinen 12 Monatsabschlag abzubuchen. Eine eventuelle Nachzahlung können Sie nach der Erstellung der Schlussrechnung (wie üblich) von meinem Konto abbuchen."

Dieser Punkt war Bestandteil meiner Kündigung. Da diese nunmehr lange genug her ist bzw. offensichtlich dagegen verstoßen wird, werde ich nun die Schlichtungsstelle einschalten.

Ebenfalls hatte ich eine Auskunft gemäß §34 BDSG und die Sperrung der Daten gemäß §28 Abs. 4 BDSG gefordert. Auch hier gab es bisher keine Antwort. Hier wird nun der Landesdatenschutzbeauftragte des Landes NRW tätig.

Sollte ich irgendwo auf dem Holzweg sein, gebt mir Bescheid.

Offline FrankAlexander

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Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #39 am: 21. Oktober 2014, 15:14:26 »
Hallo,

danke für die Infos.
Mein Tarif nennt sich almado einfachgrün.

Bezahlen muss ich 11 Abschläge. Zitat almado: Mit dem 12. Abschlag wird dann Ihr tatsächlicher Verbrauch verrechnet.
Meine Rechnung sieht folgendermaßen aus:

5000 kWh x 25,58 Cent/kWh + GP 189,96 = 1468,96 Euro

1468,96 Euro : 12 = 122,41 Euro
1468,96 Euro : 11 = 133,54 Euro

Mein monatl. Abschlag beträt 134,00 Euro

Also müsste ich keinen 12. Abschlag leisten, oder begehe ich jetzt einen Denkfehler?
Wie soll ich nun auf die almado Mail reagieren?

Mit freundlichen Grüßen,
Frank

Offline khh

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Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #40 am: 21. Oktober 2014, 15:30:12 »
Hallo Frank,

wie kommt der GP 189,96 € zustande, war der zu Vertragsbeginn so vereinbart ?

Und wenn Sie bereits 11 Abschläge bezahlt haben, dann würde ich auf die Email zunächst gar nicht reagieren. Falls dann eine Mahnung kommt, dann kann man so verfahren, wie die Betroffenen es in dem in Antwort #39 genannten Thread beschrieben haben.

Gruß, khh
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Offline FrankAlexander

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Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #41 am: 21. Oktober 2014, 15:36:36 »
Hallo,

der Grundpreis ist 15,83 EUR/Monat laut Vertrag.

Mit freundlichen Grüßen,
Frank

Offline Core2max

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Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #42 am: 21. Oktober 2014, 19:37:30 »
Hallo Frank,

wie kommt der GP 189,96 € zustande, war der zu Vertragsbeginn so vereinbart ?

Und wenn Sie bereits 11 Abschläge bezahlt haben, dann würde ich auf die Email zunächst gar nicht reagieren. Falls dann eine Mahnung kommt, dann kann man so verfahren, wie die Betroffenen es in dem in Antwort #39 genannten Thread beschrieben haben.

Gruß, khh

Genau, so mach ich das auch. Nach den hier schon gezeigten Erfahrungen wird da wohl eine Mahnung kommen. :)

Verweisen werde ich dann im Widerspruch unter andern auch auf diesen Satz der ja per Email kam.

"Die bis zum Vertragsende noch anstehende(n) Abschlagszahlung(en) leisten Sie daher bitte rechtzeitig bei Fälligkeit per Überweisung"

Laut Vertrag steht ja keine fällige Abschlagszahlung mehr an .

Vielmehr muss ja zum Vertragende die Abschlussrechnung erstellt werden und mit dem 25 % Bonus verrechnet werden.  Naja das wird dann noch ein andere Kampf... 8)

Offline Harris

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Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #43 am: 22. Oktober 2014, 10:54:16 »
Der Laden kann ja sogar recht schnell auf E-Mails antworten :D

Zitat
Sehr geehrter Herr HoltdenHahnvomZaun,
 
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20.10.2014 und die Schilderung Ihres Anliegens.
 
Zwar wurde die Umstellung der Zahlungsmodalität in den dem Vertrag zu Grunde liegenden AGB vereinbart:
 
„Wird der Vertrag durch den Kunden (…) vor Ablauf der ordentlichen Vertragslaufzeit gekündigt, ist der Energieversorger berechtigt, ab sofort von einer vom Kunden erteilten Einzugsermächtigung keinen Gebrauch mehr zu machen. Der Energieversorger wird den Kunden hierüber in Textform informieren. Der Kunde ist in diesem Falle verpflichtet, die rechtzeitige Zahlung durch Überweisung oder Dauerauftrag sicherzustellen." (Ziffer 10 Absatz 2)

Abgesehen davon, dass der Satz in meinen AGB nicht drinsteht... reine Willkür.
Zitat

Da Ihr Vertrag jedoch bis zum 31.12.2014 läuft und Sie schon vor dem Ende dieser Laufzeit, nämlich am 11.09.2014, gekündigt haben, besteht grundsätzlich keine Verpflichtung zum Bankeinzug mehr.
 
Ach ja?
Zitat


Jedoch sind wir stets auf große Kundenfreundlichkeit bedacht und teilen Ihnen daher gerne mit, dass wir ab dem 01.12.2014 den nächsten fälligen Abschlag wieder von ihrem Konto einziehen.
Dafür ist es jedoch zwingend erforderlich, dass Sie uns bis zum 03.11.2014 ein aktuelles SEPA-Lastschriftmandat zukommen lassen.
Das müsste doch meines Erachtens vorliegen... oder soll ich denen jetzt wirklich ein neues zukommen lassen?
Zitat
Bis dahin bitten wir Sie, die fälligen Abschläge zu überweisen.
 
Ein Teufel ich tun werde.
Zitat
Wir hoffen, dass wir in der Lage waren, Ihre Frage umfassend zu beantworten. Bei weiteren Fragen kommen Sie gerne nochmals auf uns zu.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Ihr almado.de Beschwerdemanagement

Meine Antwort sah ungefähr so aus...

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

keine Ahnung welche AGB Sie vor sich liegen haben. In meinen steht unter Ziffer 10 Absatz 2 folgendes:

"(2) Während des Abrechnungsjahres zahlt der Kunde monatliche Abschlagszahlungen, die für das erste
Abrechnungsjahr nach Wahl  des Energieversorgers auf Basis des vom Kunden oder vom jeweiligen
Netzbetreiber angegebenen Stromverbrauchs und des gewählten Tarifmodells ermittelt werden. Der
erste Abschlag wird nicht vor Lieferbeginn fällig. In den Folgejahren wird auf Basis des sich aus der
letzten Abrechnung ergebenden Stromverbrauchs der für die folgende Abrechnungsperiode zu
erwartende Stromverbrauch ermittelt und mit den dann gültigen Preisen bewertet. Die
Abschlagszahlungen werden auf die jährliche Abrechnung angerechnet und erfolgen i. d. R. monatlich.
Die Höhe der Abschlagszahlungen sowie die weiteren Fälligkeitszeitpunkte nach Versorgungsbeginn
werden dem Kunden mit der Versorgungsbestätigung bzw. der Jahresverbrauchsabrechnung mitgeteilt.
Ändern sich gemäß Ziffer 8 (8) die Preise, so ist der Energieversorger berechtigt, die nach der
Preisänderung anfallenden Abschlagszahlungen entsprechend der Preisänderung anzupassen. Dieses
gilt gleichermaßen bei der Weitergabe der Änderung von Steuern, Abgaben und hoheitlichen
Belastungen nach Ziffer 8 (9). Erteilt der Kunde keine Einzugsermächtigung, so ist der
Rechnungsbetrag bzw. die Abschlagszahlung per Überweisung oder Dauerauftrag zu den  in der
Versorgungsbestätigung bzw. der Jahresabrechnung mitgeteilten Fälligkeitszeitpunkten zu entrichten.
Für den zusätzlichen Bearbeitungsaufwand ist  der Energieversorger berechtigt, bei Zahlungen per
Überweisung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,00 EUR (brutto) pro Einzelüberweisung  zu
berechnen. "


Die besagte Einzugsermächtigung ist erteilt, ich wurde von Ihnen nicht über eine eventuelle AGB Änderung informiert.

Ich verlange folglich, dass Sie die Abschläge EXAKT wie vertraglich vereinbart einziehen. Das Konto ist Ihnen bekannt.

Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass die Beschwerde bei der Schlichtungsstelle bereits eröffnet ist.
Ebenfalls weise ich darauf hin, dass Sie meinen weiteren Verlangen aus meiner Kündigung bis heute nicht nachgekommen sind. Ich werde den Landesdatenschutzbeauftragten NRW heute entsprechend schriftlich informieren. Eine mündliche Vorabinformationen erfolgte bereits gestern.

Ich würde es sehr begrüßen wenn Sie sich an ihre Verträge, AGB und die Gesetze Deutschlands halten würden.

Sollten Sie der Meinung sein, dass ein neues Mandat notwendig wäre erwarte ich die rechtliche Erläuterung wieso das Mandat, welches bis Anfang des Monats scheinbar noch gegolten hatte nun plötzlich nicht mehr gelten soll...

Mit freundlichen Grüßen

Hans GuggindieLuft

Falls jemand mal dringend eine Antwort benötigt... einfach die Schlichtungsstelle möglichst im Betreff erwähnen :D

Offline Core2max

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Re: Nach Vertragskündigung stellt 365AG (almado) Abschlagsabbuchungen ein
« Antwort #44 am: 22. Oktober 2014, 14:42:02 »
Du hast doch eine Kündigung zum Ablauf 31. 12. 2014 ausgesprochen und wenn ich das richtig lese hat A dir ja bestätigt das der Vertrag noch bis dahin besteht. Das sind vlt. Feinheiten die ich nicht verstehe aber das Aussprechen einer Kündigung und das wirksam werden derselben sind doch zwei paar Schuhe ,oder?

In meinen AGB 10/2013 stehts genauso wie bei dir und nicht wie von A. zitiert.
Da ich so was halt auch erwartet habe habe ich erst sehr spät gekündigt

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