Guten Morgen,
ein kurzer Zwischenbericht von der Front...
Am Samstag wurde mir die Klage zugestellt. Beantragt wird "Der Beklagte wird verurteilt, an die Kägerin x€ zu zahlen benst Zinsen in blablablablabla)."
Mir wird vorgeworfen ich hätte mich nachhaltig geweigert die Zahlung per Überweisung vorzunehmen oder eine SEPA-Lastschrift zu erteilen. Angeblich wurde versucht mich zu erreichen. Die Kontaktversuche per Mail waren m.E. Standardmails, Telefonisch konnte mich Almado nicht ohne weiteres erreichen, da ich keine korrekte Telefonnummer angegeben hatte (ich brauch nicht ständig Vertreter am Telefon und es lagen und liegen ausreichend Wege mich zu kontaktieren vor). Meine Versuche bei Almado telefonisch etwas zu erreichen waren aber genauso fruchtlos... und das obwohl ich die richtige Nummer gewählt habe ;-).
"Der Abschlag [...] war bereits am 01.11.2014 fällig. Aufgrund der ernstlichen Zahlungsverweigerung des Beklagten ist daher Klage geboten."
Abgesehen davon, dass das Schreiben vom 12.11. datiert habe ich zu keinem Zeitpunkt meine Zahlung verweigert. Sondern vielmehr Almado aufgefordert entweder abzubuchen oder mir ein inhaltlich korrektes SEPA-Mandat vorzulegen UND darzulegen auf welcher Grundlage die letzten 10 Monate die Abbuchung vorgenommen wurde sowie zu erklären wieso dies nun nicht mehr möglich ist.
Da nicht absehbar war wann die Klageschrift kommen wird, hatte ich ca. am 23.11. (genauer Tag nicht im Kopf) den Abschlag unter Vorbehalt und aus Kulanz ohne Anerkennung einer Pflicht überwiesen. Ich wollte auf jeden Fall verhindern, dass ich über die 30 Tage des § 286 Absatz 3 komme. Am nächsten Tag erhielt ich dann eine Mahnung bzw. Zahlungsaufforderung. Auf meine zahlreichen E-Mails und Faxe wurde nicht reagiert.
Interessant ist, dass auf meiner Kündigung ein Stempel "Einschreiben" prangt nebst Eingangsdatum. Anscheinend muss man wirklich ausschließlich per Einschreiben mit der Gesellschaft kommunizieren ^^.
Fakt ist, dass fast keins meiner Schreiben angehängt ist. Das fehlerhafte SEPA-Mandat ist scheinbar auch dem Anwalt nicht aufgefallen... Die fehlerhaften AGB die mir zugesendet wurden fehlen jedoch auf mysteriöse Art
Hat hier schon jemand das Schlichtungsverfahren in dieser Frage durchlaufen? Eventuell wäre ein Schlichtungsspruch o.ä. durchaus praktisch ;-)