Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG => Thema gestartet von: Energiefachmann am 22. Dezember 2012, 22:25:12

Titel: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Energiefachmann am 22. Dezember 2012, 22:25:12
Der Verlust der Genossenschaftsanteile – Trauerspiel in (vorläufig!) 7 Akten

1.   Akt: Wir schreiben den 5. Monat im Jahre des Herren 2012. Die Einladung des im Mai noch amtierenden Vorstands der EGNW enthielt den Hinweis, dass das Genossenschaftsvermögen weniger als die Hälfte des Betrages der Genossenschaftsanteile beträgt. Ein entsprechender TOP war vorgesehen, bei dem über die Zukunft der EGNW abgestimmt werden sollte. So sieht es schließlich das Genossenschaftsrecht vor: in solchen Fällen muss unmittelbar nach dem Feststellen dieser Verhältnisse zur GV eingeladen werden und der Vorstand auf diesen Umstand explizit in der Einladung hinweisen. Bei der GV stimmt dann die GV über Abwicklung oder Weitermachen der Genossenschaft ab.

2.   Akt: Am 08.06. kam dann die Entwarnung: die Aufsichtsräte Boese und Röttges, sowie der spätere Aufsichtsrat und heutige Vorstand Tourneux schreiben das Gegenteil an alle Genossen: EGNW steht finanziell solide dar, die 50% -Marke ist nicht gerissen. Ich zitiere wörtlich: „Die positiven Fakten vorweg: Die EGNW ist nicht überschuldet und es sind auch nicht 50% des Genossenschaftsvermögens verbraucht.“ Also – alles in Butter, Steuerberater und Vorstand beherrschen offenbar die 4 Grundrechenarten nicht.

3.   Akt: Am 15.06. dann die GV: Vorstand und AR Kreye sagen, 50% sind weg, die 3 von der Tanke (s.o.) sagen das Gegenteil. Vorstand und Steuerberater wollen ihre Rechnung erläutern, werden aber abgewürgt. Wissen wir alles, waren ja dabei oder können die Details hier im Forum nachlesen.

4.    Akt: am 23.06. wird wieder ein Brief – jetzt vom neuen Vorstand und neuen AR – versendet. Die Aussagen aus dem Brief vom 08.06. werden bekräftigt. Das Gleiche gibt das Protokoll der GV wieder. Ich zitiere wieder wörtlich: „Herr Tourneux, der bis zum Eintritt in das Eigengeschäft die Finanzen betreut hat, berichtet, dass die vom Vorstand festgestellte Unterschreitung des Genossenschaftsvermögens von 50% der Anteilseinzahlungen gem. § 33 GenG nicht gegeben sei, da die Kontoguthaben abzüglich offener Rechnungen mehr als die erforderlichen 50% beinhalten.
Achso, Betriebswirtschaft leicht gemacht: Kontoguthaben = Vermögen = Aktiva;
offene Rechnungen = Verbindlichkeiten = Passiva!   :o  Na gut, man lernt ja immer noch etwas dazu! Wenn das so einfach ist, was haben die Profs an der Uni mir nur jahrelang für einen überflüssigen Mist erzählt? Aber das sind ja gut Nachrichten von der Muppets-Show.  ;D

5.   Akt: Einladung zur GV. Kein Wort über die 50% - super, dann scheint ja alles in bester Ordnung mit den Finanzen zu sein. Sprechen wir auf der GV vielleicht sogar über eine Gewinnverwendung? Angeblich hat der alte Vorstand die EGNW ja nur schlecht gerechnet. Ich freue mich schon auf meine Ausschüttung.... Schließlich sind wir doch im Januar noch inständig gebeten worden, Kapital nachzuschießen – es würde sich bestimmt lohnen! Da hat der neue Vorstand seine Hausaufgaben aber fein gemacht.....  ;)

6.   Akt: Generalversammlung am 13.10. Au weia, was ist das denn? Nach endlosem Gelaber wird endlich eine Pause  gemacht. Und anschließend räumt man so ganz nebenbei kleinlaut ein, dass die 50% doch unterschritten sind! Oh, dumm gelaufen, aber mittlerweile im veröffentlichten Protokoll auf S. 4 (von 5) unten in einem Dreizeiler nachlesbar. Shit happens....  >:(

Nein, das hätte man nicht in der Einladung zur GV erwähnen müssen – der Vorstand hatte diesen Umstand ja bereits am 15.06. in der GV erwähnt!  ::)   Bitte? Ich traue meinen Ohren nicht! War da nicht irgendwann ein kräftiges Dementi? Ach, egal, wir muddeln uns weiter durch! Schuld sind selbstverständlich – na, raten wir mal – genau: die Vorgänger im Amt! Natürlich! Wer auch sonst?  8)

7.   Akt: persönliche Vollhaftung! Mit eigentlich egal, wer nun schuld sein soll. Fakt ist: der neue Vorstand erklärt, der alte Vorstand hat das ja am 15.06. schon gesagt, also hat Lange doch recht gehabt.... Die neuen Gremienmitglieder haben es damals aber geleugnet und nicht gesetzeskonform reagiert – bis heute nicht!
Damit haften sie persönlich voll für die Verluste der Genossenschaftsanteile! Na, wenn das keine Weihnachtsüberraschung ist....  ::)
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: khh am 23. Dezember 2012, 00:28:21
7. Akt: persönliche Vollhaftung! Mit eigentlich egal, wer nun schuld sein soll. Fakt ist: der neue Vorstand erklärt, der alte Vorstand hat das ja am 15.06. schon gesagt, also hat Lange doch recht gehabt.... Die neuen Gremienmitglieder haben es damals aber geleugnet und nicht gesetzeskonform reagiert – bis heute nicht!
Damit haften sie persönlich voll für die Verluste der Genossenschaftsanteile! Na, wenn das keine Weihnachtsüberraschung ist....   ::)

Und für den Werterhalt der im Januar (siehe 5. Akt) eingeworbenen und daraufhin zusätzlich gezeichneten Geschäftsanteile haften außerdem die damaligen Gremienmitglieder persönlich (z.B. der andere "Energiefachmann" und seinerzeitige AR-Vorsitzende) ?  ???
Oder hatte man in dem betreffenden Mitgliederbrief vom 10.01.2012 etwa nicht sinngemäß zugesichert 'bleibt Ihr Geld' ??
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Energiefachmann am 23. Dezember 2012, 14:08:59
Das weiß ich nicht, ob eine damalige Briefformulierung schon eine Haftung auslöst. Aber in dem von mir beschriebenen "Trauerspiel" handelt es sich seit dem 15.06. um einen klaren Gesetzesverstoß, der zudem auch zugegeben wird.
Wir können uns also wenigstens an den nach dem 15.06.2012 tätigen Gremiumsmitgliedern schadlos halten. Wenn deren Vorgänger auch noch etwas beisteuern wollen oder müssen, soll es uns nur recht sein, aber die haben immerhin die formgerechte Einladung zur GV versendet und zumindest insofern ihrer Pflicht genüge getan. Das haben die jetzigen Vorstände und Aufsichtsräte bis heute nicht getan.
Und genau deshalb hängen sie bereits in der Haftung!
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Hans Hans am 23. Dezember 2012, 16:13:42
@ Energiefachmann

Sie haben das Datum verwechselt. Sie meinten sicherlich den 6.6.2012 bzw. 12.6.2012 !!
Ihre dummdreisten Ausführungen sowie „Retterqualitäten“ Darstellung im taz- Artikel, verniedlichen keineswegs die Verantwortlichkeit der Herren Lange/Mücke und Kreye.
Gedankenspiele und mündlich formulierte Abreden hatten nur eine Haltwertzeit bis 6.6.2012.
Ihre Ausführungen bestätigen rückschließend auf das Datum 6.6.2012, eine zu verantwortende
„Untreue“ am Vermögen der Genossenschaft Nord-West e.G. – also auch an den Anteilen einzelner Mitglieder -  strafbewährt nach § 266 StGB.

Energiefachmann ? Da fällt mir nur eine „Energie“ ein – diese wird nicht Kosten frei sein!
Das wird eine saftige Preiserhöhung!
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Energiefachmann am 23. Dezember 2012, 17:19:04
Werter Hans,

im Gegensatz zu Ihnen verwechsele ich überhaupt nichts! wenn ich schreibe 12.06., meine ich auch den 12.06., denn von diesem Datum stammt die Kündigungsbestätigung, die jeder Kunde der EGNW von derselben erhalten hat. Da Sie ja nur dummschwatzen können und vermutlich gar nicht mit Energie beliefert wurden, wissen Sie das natürlich nicht  ::)
Dementsprechend inkompetent ist auch Ihr Kommentar.

Der taz-Artikel hat mit dem Verlust  der Genossenschaftsanteile nun wiederum gar nichts zu tun. Der Streit um den Vertrag wird auch in einem anderen Thread behandelt (bzw. mehreren davon).
By the way: was ist eigentlich eine "Haltwertzeit"? Meinten Sie vielleicht Halbwertzeit? Die bedeutet im Übrigen auch, dass die Hälfte der zerfallenden Stoffe weiterhin vorhanden ist...
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Hans Hans am 23. Dezember 2012, 17:32:27
Es beruhigt mich ungemein, dass Sie trotz Tippfehlers alles richtig verstanden haben und bestätigen.
Man hört und sieht sich - bis bald
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Energiefachmann am 23. Dezember 2012, 17:45:38
sorry, nun habe ich aber einen Gedankenfehler gehabt. Der 12.06. hat mit der Haftung bezüglich des Verlusts der Genossenschaftsanteile gar nichts zu tun.

Das ausschlaggebende war, dass am 15.06. die Feststellung des Verlusts von den heute Verantwortlichen negiert und nachträglich doch eingeräumt wurde. Wie es zu diesem Verlust, auf den Ende Mai per Brief jedes Mitglied vom damaligen Vorstand hingewiesen wurde, kam und ob dafür vielleicht auch jemand haftbar gemacht werden kann, ist eine andere Baustelle.

Wir Genossen können uns an die jetzigen Verantwortlichen halten, die haben nun die Haftung für den Verlust übernommen. Wenn die nun ihrerseits versuchen, die Haftung auf andere wieder abzuwälzen, ist das deren Thema, nicht unseres!
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: masterflok am 29. Dezember 2012, 10:53:17
Um den unwissende Mitleser aufzuklären:
Bei dem User "Energiefachmann" handelt es sich um den Geschäftsführer der FirstCon GmbH. Demensprechend kann sich jeder selbst ausmalen welche Absicht er mit dem Eingangsbeitrag verfolgt.

Der Auslöser des Ganzen kann im Bereich der FirstCon nachgelesen werden
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,17899.0.html
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: khh am 29. Dezember 2012, 13:03:56
@ masterflok,

von eventuellen Absichten mal abgesehen, ist an den Feststellungen im obigen Eingangsbeitrag etwas nicht richtig,
oder was bezwecken SIE mit Ihren Behauptungen ?  ??? 
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Energiefachmann am 29. Dezember 2012, 14:51:21
@ masterflok

vielen Dank für die Beförderung, aber zum Geschäftsführer habe ich es noch nicht gebracht (und weiß auch gar nicht, ob ich das so erstrebenswert finden sollte)! Es ist doch interessant, dass alle, die kritisch zur EGNW-Führung schreiben, als Mitarbeiter von FC eingestuft werden....  ::)

Allerdings bin ich sehr wohl in der Branche tätig, und zwar bei einem Netzbetreiber. Weiter werde ich Ihre Neugier nicht befriedigen können, da ich mich auch durchaus kritisch mit meinem Arbeitgeber auseinandersetze, aber derzeit nicht meinen Arbeitsplatz oder das recht gute Arbeitsklima riskieren möchte.  8)

Aber wenn Sie schon so viel Spaß am outen haben, dann erzählen Sie doch einfach mal, dass Sie im internen Forum der EGNW bereits als Frau Knust identifiziert sind...  ;)
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: masterflok am 29. Dezember 2012, 16:39:51
Dann also nicht der Geschäftsführer Jannik Kreye, sondern Thorsten Lange, was es jedoch auch nicht besser macht.

Aber Sie haben mal wieder bewiesen, dass Sie noch immer im Besitz der persönlichen Daten der EGNW-Genossen sind und nicht davor zurückschrecken jene zu nutzen. Das Sie die damit verbundenen rechtlichen Folgen nicht scheuen grenzt schon an Dummheit!

EDIT:
Herr Lange, so eben bemerke ich, dass sie wohl seit dem 01.07. als klarENERGIE auftreten. Vermitteln tun Sie, wie sollte es auch anders sein, an die FirstCon GmbH.  ;D
http://www.klarenergie.de/
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Energiefachmann am 29. Dezember 2012, 16:58:23
herrlich - Ihr Herumstochern im Nebel! Nein, Thorsten Lange heiße ich nun wirklich nicht. Noch ein Versuch?

Oder wollen wir uns lieber um das eigentliche Thema kümmern?
Da liegt für uns alle wohl mehr Sinn drin! Ich lasse mich jedenfalls nicht von der Dummheit oder Unerfahrenheit (oder beidem) der sonst so umtriebigen und auf Sorgfalt und Genauigkeit bedachten Gremiumsmitglieder der EGNW schädigen.

Wenn die von ihnen genannte Zahl von über 3.000 Genossenschaftsanteilen stimmt, haben sie immerhin über 300.000 € versenkt, sofern ein Totalverlust / Insolvenz eintreten würde. Und genau darüber wurde ja bereits recht offen gesprochen....
Na ja, pro Gremiumsmitglied ist der Betrag dann ja nur fünfstellig, aber sie dürften wohl gesamtschuldnerisch haften!
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: jroettges am 29. Dezember 2012, 17:02:31
@Energiefachmann

Lassen wir es offen, wer Sie in Wirklichkeit sind. Die von Ihnen gestrickte Legende muss man auch nicht glauben.

Die EGNW war mal mit einem "Energiefachmann" geplagt. Er war von deren Generalversammlung am 26.08.11 in den Aufsichtsrat gewählt worden, obwohl Alleingesellschafter einer Konkurrenzfirma, der FirstCon GmbH. Er hat die Frage nie beantwortet, welche Beweggründe er gehabt hat, sich in der EGNW zu engagieren.

Machen wir die Geschichte kurz: Dieser "Energiefachmann" hat zielgerichtet die heutige Stuation der EGNW herbeigeführt, nicht alleine, aber unter maßgeblicher Beteiligung.

Seine "fachmännischen" Wirtschaftspläne haben Anfang 2012 der EGNW Liquiditätsengpässe vorausgesagt. Die Gremienmitglieder sind in Mitgliederveranstaltungen gegangen und haben per Mitgliederbrief um zusätzliche Mittel bei den Mitgliedern geworben. Der "Energiefachmann" hat nicht einen einzigen Euro beigesteuert.

Weder zeitlich noch der Höhe nach sind die düsterne Prognosen des "Energiefachmanns" eingetreten. Der Bitte, den Vorstand bei der Erarbeitung eines einzigen Wirtschaftsplanes zu unterstützen hat dazu geführt, dass es letzlich zwei Wirtschaftspläne gab, die dem Aufsichtsrat in Form von PDF-Dateien zugegangen sind. Der Vorstand hat daraus den berühmten 7-Spalter gezimmert, der der Generalversammlung am 15.06.12 vorgestellt wurde, den aber niemand entziffern konnte und der schwerste Fehler enthielt.

Der Bitte des Aufsichtsrates, einen einzigen nachprüfbaren Wirtschaftsplan in Form einer funktionierenden Excel-Tabelle vorzulegen, hat man aus im Nachhinein verständlichen Gründen nicht entsprochen. Noch am 8.6.12 - ganze 7 Tage vor der GV - hat der Vorstandsvorsitzende die Vorlage eines Wirtschaftsplanes mit den Worten zugesagt "Der korrigierte Wirtschaftsplan folgt". Gekommen ist nichts. Am 11.06.12 hat der Vorstandsvorsitzende fristlos gekündigt. Seine Arbeit schien getan, der nun vom LG Hannover verworfene "Kooperationsvertrag" war ja unterschrieben.

Der "Energiefachmann" ist in der Generalversammlung am 15.06.12 mit sofortiger Wirkung als Aufsichtsrat zurückgetreten, als er sah, dass er mit der für die Abwahl der seinen Absichten im Wege stehenden Aufsichtsräte allenfalls eine Handvoll Stimmen, keinesfalls aber die erforderliche Dreiviertelmehrheit bekommen kann.

Damit hatte auch seine optimistische Ankündigung vom 14.06.12 gegenüber dem Dienstleister der FirstCon GmbH eine ganz andere Wendung genommen:  "Das ist leider derzeit eine unschöne
Auseinandersetzung, die vermutlich morgen bei der Generalversammlung gleichzeitig ihren Höhepunkt und ihr Ende finden wird".

Der am 19.06.12 bestellte neue Vorstand hat sich mit großem Elan an die Aufräumarbeiten gemacht, hat in den letzten Monaten immer wieder unglaubliche Schlampereien der letzten 3 Vorstände entdecken müssen. Besonders der Vorstand Lange/Mücke wird sich vor einer Entlastung eine Menge bohrender Fragen zu seinem äußerst großzügigen Umgang mit dem Geld der EGNW gefallen lassen müssen.

Ein halbwegs zutreffender Überblick über die finazielle Lage der EGNW ergibt sich erst in diesen Tagen, in denen die letzten Rechnungen verbucht und Bilanz über das Jahr 2012 gezogen wird.

Der Vorstand der EGNW hat deren Dienstleister bereits am 02.06.12, also vor Unterzeichnung des Vertrages, angewiesen, allen Kündigungen von Lieferverhältnissen stattzugeben, gleich durch welchen Versorger diese erfolgen sollten.

Die FirstCon GmbH, deren Alleingesellschafter besagter "Energiefachmann" und deren Geschäftsführer dessen Sohn ist, hat die Übernahme der Kunden der EGNW handstreichartig am 08.06.02 also 2 Tage nach der Unterschrift unter besagten Vertrag auf dem dafür vorgesehenen elektronischen Weg eingeleitet.

Die EGNW hat seit dem 01.07.12 nach dem Verlust aller Kunden (Strom > 2600, Gas > 1200) keine Einnahmen mehr. Gemessen an diesem Umstand ist ihre finanzielle Lage zwar nicht rosig, kann aber als Grundlage für einen Neuanfang herhalten, wenn die ausstehenden Gelder der Mitglieder aus den am 30.06.12 erfolgten Endabrechnungen eingegangen und die immer noch ausstehenden Abrechnungen vieler Kunden erfolgt sind.

Man glaubt es kaum, aber erst in der vergangenen Woche ist beim Räumen in einem Schreibtisch der dicke Stapel mit den gesammelten Zählerständen zum 30.06.12 zufällig gefunden worden!

@Energiefachmann
Ihr Eingangsartikel in diesem Faden hier gibt Kenntnisse über Dinge preis, die ein Außenstehender nicht haben kann und sich auch nicht aus den Veröffentlichungen der EGNW ergeben.

Die Bloßstellung von @masterflok ist infam, aber trotzdem falsch. Sie berufen sich auf  auf eine angebliche Bloßstellung von @masterflok im internen Forum, zu dem Sie ja keinen Zugang haben. Die Nutzerin s.lange hat da schlecht recherchiert, obwohl sie ja offenbar über die Mitgliederdaten verfügen kann, wie die Bloßstellungen an anderer Stelle zu beweisen scheinen.

Der Namesteil "lange" lässt aber durchaus Schlüsse auf die Quelle ihrer Informationen zu.

Nachtrag:

Ihre Schilderungen und Folgerungen bezüglich der 50%-Grenze des §33 (3) GenG dürfen nicht unbeantwortet bleiben. Lesen Sie doch bitte einmal das Protokoll der Generalversammlung vom 15.06.12 zu TOP 4. Der sicher unverdächtige Versammlungsleiter hat dort festgestellt, "...dass der Bericht des Vorstandes auch den Hinweis auf die Verlustsituation enthalten hat...". Der Verlust war zuvor vom damaligen Vorstand mit 297.000 € zum 30.05.12 und mit 320.000 € mit Stand 15.06.12 beziffert worden.

Eines weiteren Hinweises zur Verlustsituation hat es nicht bedurft. Der Gesamtkomplex wird sicher anlässlich der Vorlage und Diskussion des JA 2012 eine große Rolle spielen.

Hätte dieser vom damaligen Vorstand genannte Verlust einer Überprüfung standgehalten, müsste die EGNW am Tage danach zahlungsunfägig gewesen sein. Diese Werte waren allenfalls geeignet, die Lage der EGNW schlecht zu reden, keinesfalls aber dafür, die Lage zutreffend zu beschreiben.

Der Steuerberater der EGNW und die heutigen Verantwortlichen sind keinesfalls die Trottel, die Sie mit blumigen Worten, aber sicher unzutreffend beschreiben.
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: masterflok am 29. Dezember 2012, 17:11:39
Ach, der Joachim Kreye also, alle drei in einen Sack und draufhauen, man trifft garantiert immer den richtigen  ;)
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: khh am 29. Dezember 2012, 18:32:32
Interessante Diskussion, da kann man sich ja anschaulich vorstellen, wie die Kommunikation vor gut einem halben Jahr zwischen den beiden Aufsichtsräten der damaligen "AR-Mehrheit" und dem Ex-Vorstandsvorsitzenden gelaufen ist.  ;D

Aber zu Sache, d.h. zum Inhalt des Eröffnungsbeitrags dieses Threads:
@Energiefachmann
Ihr Eingangsartikel in diesem Faden hier gibt Kenntnisse über Dinge preis, die ein Außenstehender nicht haben kann und sich auch nicht aus den Veröffentlichungen der EGNW ergeben.
Welche "Internas" sollen das denn sein, steht doch alles in den GV-Einladungen, den Protokollen und den Mitgliederbriefen etc. !?
Und noch wesentlicher: Ist an den von @Energiefachmann im "Eingangsartikel" getroffenen Feststellungen etwas nicht richtig ??


Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Energiefachmann am 29. Dezember 2012, 18:44:52
@Energiefachmann

Ein halbwegs zutreffender Überblick über die finazielle Lage der EGNW ergibt sich erst in diesen Tagen, in denen die letzten Rechnungen verbucht und Bilanz über das Jahr 2012 gezogen wird.
....

Man glaubt es kaum, aber erst in der vergangenen Woche ist beim Räumen in einem Schreibtisch der dicke Stapel mit den gesammelten Zählerständen zum 30.06.12 zufällig gefunden worden!

@Energiefachmann
Ihr Eingangsartikel in diesem Faden hier gibt Kenntnisse über Dinge preis, die ein Außenstehender nicht haben kann und sich auch nicht aus den Veröffentlichungen der EGNW ergeben.

Ihre internen Querelen mit früheren Aktiven in den Gremien der EGNW interessieren mich nicht. Diese gegenseitigen Schuldzuweisungen langweilen mich. Wenn Sie es nicht erreichen, dass ein vernünftiger Wirtschaftsplan vorgelegt wird, haben Sie Ihren Job als Aufsichtsrat eben nicht gemacht! Dann hätten Sie eben früher die personellen Konsequenzen ziehen müssen.

Bezeichnend ist doch, dass heute, mehr als ein halbes Jahr nach dem personellen Neuanfang immer noch kein Wirtschaftsplan vorliegt und jetzt erst der Schreibtisch der Vorgänger aufgeräumt wurde! Satte Leistung!  >:(  Oh nein - Korrektur, das war ja ein Eigentor, Herr Röttges: am 30.06. waren die alten Vorstände doch schon seit über 2 Wochen ausgeschieden und die neuen inthronisiert..... Der Feuereifer hat also nicht einmal für den eigenen Schreibtisch gereicht. Na ja, sei`s drum, das unterstreicht nur noch einmal die Nachlässigkeit mit der hier Genossenschaftsvermögen vernichtet wird.

Natürlich gibt das von mir verfasste "Trauerspiel" keine geheimen Kenntnisse preis. Er fasst nur das Geschehene in Fakten zusammen und beschreibt Ihre Verantwortlichkeit, die Sie natürlich, wie immer, weit von sich weisen! Schuld haben ja immer die anderen und grundsätzlich die Vorgänger im Amt... schon klar...
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: khh am 29. Dezember 2012, 18:49:51
Ach, der Joachim Kreye also, alle drei in einen Sack und draufhauen, man trifft garantiert immer den richtigen  ;)

Wenn der Sack groß genug ist, dann noch einige mehr mit hinein !   ;D
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: jroettges am 29. Dezember 2012, 19:00:20
@Energiefachmann

Was Sie interressiert ist unwichtig. Wichtig sind die beweisbaren Fakten. Die sind alle gut gesichert und werden in den kommenden Verfahren sicher eine große Rolle spielen. Man sieht sich ja vielleicht einmal bei diesen Anlässen.

Zitat
Bezeichnend ist doch, dass heute, mehr als ein halbes Jahr nach dem personellen Neuanfang immer noch kein Wirtschaftsplan vorliegt und jetzt erst der Schreibtisch der Vorgänger aufgeräumt wurde! Satte Leistung!
 

Die EGNW kann garnicht planmäßig wirtschaften. Dafür fehlt jede Grundlage und dies ist keinesfalls ein Versagen der derzeit Verantwortlichen. Genossenschaftsvermögen wird nicht mehr vernichtet, sondern mit äußerster Sparsamkeit und der ehrenamtlichen Unterstützung vieler Mitglieder ein Neuanfang vorbereitet. Erstaunlich viele Mitglieder gehen in den nächsten Tagen wieder in die Strom-Belieferung durch die EGNW.

Das Vorstandsbüro ist seit Wochen leer (sogar die Tapete ist runter) und sein Inhalt vollständig ausgewertet. Der besagte Stapel wurde tief unten, versteckt unter allerlei Papieren im Schreibtisch einer der ehemaligen Servicemitarbeiterinen gefunden.

Absicht? Man erinnert sich ungern an die für Wochen vollständig von der Bildfläche verschwundenen Steuerunterlagen der EGNW, die plötzlich wieder da gewesen sind. Die Kripo ermittelt dazu immer noch.

Welche Vorkehrungen und Maßgaben hat wohl der damalige Vorstand bezüglich der Behandlung dieser Unterlagen an das Personal gegeben? Im Schreibtisch verstecken?

Der amtierende Vorstand der EGNW verbringt tatsächlich und tagtäglich eine "Satte Leistung!".  :)
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: khh am 29. Dezember 2012, 19:43:58
... Der besagte Stapel wurde tief unten, versteckt unter allerlei Papieren im Schreibtisch einer der ehemaligen Servicemitarbeiterinen gefunden.

Absicht? ... Welche Vorkehrungen und Maßgaben hat wohl der damalige Vorstand bezüglich der Behandlung dieser Unterlagen an das Personal gegeben? Im Schreibtisch verstecken?

Der amtierende Vorstand der EGNW verbringt tatsächlich und tagtäglich eine "Satte Leistung!".  :)

Hören Sie endlich auf mit diesen ewigen Schuldzuweisungen an ehemalige ......, Sie machen sich und die EGNW in höchstem Maße lächerlich !   ::)

Die zu vermutende Nichtbearbeitung der Zählerstände per 30.06.2012 und deren Folgen hat allein der amtierende Vorstand zu verantworten (mangelhafte Organisation, ungenügende Kontrollen etc.). Wirklich eine überaus "Satte Leistung" !  >:(

Wer sich für Ehrenämter zur Verfügung stellt, muss sich auch der Verantwortung stellen !!!   
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Energiefachmann am 29. Dezember 2012, 19:48:59
@Energiefachmann

Wichtig sind die beweisbaren Fakten. Die sind alle gut gesichert und werden in den kommenden Verfahren sicher eine große Rolle spielen. Man sieht sich ja vielleicht einmal bei diesen Anlässen.

Oh ja, da muss ich Ihnen in für alle 3 Sätze voll und ganz zustimmen!!!! (Vermutlich allerdings nicht in Ihrem Sinne....)


Zitat
Bezeichnend ist doch, dass heute, mehr als ein halbes Jahr nach dem personellen Neuanfang immer noch kein Wirtschaftsplan vorliegt und jetzt erst der Schreibtisch der Vorgänger aufgeräumt wurde! Satte Leistung!
 

Die EGNW kann garnicht planmäßig wirtschaften. Dafür fehlt jede Grundlage und dies ist keinesfalls ein Versagen der derzeit Verantwortlichen.

ja, beinahe hätte ich es vergessen. Gut, dass Sie mich erinnern: schuld sind ja die anderen....

Genossenschaftsvermögen wird nicht mehr vernichtet, sondern mit äußerster Sparsamkeit und der ehrenamtlichen Unterstützung vieler Mitglieder ein Neuanfang vorbereitet.

Es mag ja sein, dass das Genossenschaftsvermögen jetzt nicht mehr vernichtet wird. Wer weiß, ob überhaupt noch etwas zum Vernichten da ist....
Und genau das ist der Punkt: der juristisch klar vorgeschriebene Weg, dies den Mitgliedern mitzuteilen, ist von Ihnen & Konsorten nicht eingehalten worden und deshalb haften Sie mit Ihrem Privatvermögen für die Verluste - wer auch immer sie verursacht hat!
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: jroettges am 29. Dezember 2012, 20:10:26
Zitat
Oh ja, da muss ich Ihnen in für alle 3 Sätze voll und ganz zustimmen!!!! (Vermutlich allerdings nicht in Ihrem Sinne....)

Damit bestätigen Sie meine Auffassung dazu, mit wem man es bei dem @Energiefachmann zu tun hat. Zweifellos mit dem "Energiefachmann"!

Zitat
Und genau das ist der Punkt: der juristisch klar vorgeschriebene Weg, dies den Mitgliedern mitzuteilen, ist von Ihnen & Konsorten nicht eingehalten worden und deshalb haften Sie mit Ihrem Privatvermögen für die Verluste - wer auch immer sie verursacht hat!

Dies ist den Mitgliedern mitgeteilt worden. Die Mitglieder haben auf der GV am 15.06.12 die Zahlen des damaligen Vorstandes gehört. Der Versammlungsleiter hat ausdrücklich festgehalten, dass die Mitteilung erfolgt ist.

Den Mitgliedern ist in der GV am 13.10.12 ausführlich erläutert worden, wie die Lage der EGNW aussieht. Es hat sich keine Stimme und keine Hand erhoben, die gesagt hat: "Macht Schluss!".

Die Beschlussfassung lautete vielmehr mit überwältigender Mehrheit: "Macht weiter!".

Was soll da Ihr Hinweis auf die Haftung mit dem Privatvermögen. Damit werden die Leute wohl haften müssen, die den Schlamassel angerichtet haben. Der "Energiefachmann" steht da in der ersten Reihe.
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Energiefachmann am 29. Dezember 2012, 21:33:49
Ihre Spekulationen über meine Identität sind wirklich amüsant. Immerhin zeigen sie, dass Ihnen dies Thema offensichtlich (und zu recht) sehr wichtig ist und ich wohl den Nagel auf den Kopf getroffen habe.

Zitat
Und genau das ist der Punkt: der juristisch klar vorgeschriebene Weg, dies den Mitgliedern mitzuteilen, ist von Ihnen & Konsorten nicht eingehalten worden und deshalb haften Sie mit Ihrem Privatvermögen für die Verluste - wer auch immer sie verursacht hat!

Dies ist den Mitgliedern mitgeteilt worden. Die Mitglieder haben auf der GV am 15.06.12 die Zahlen des damaligen Vorstandes gehört. Der Versammlungsleiter hat ausdrücklich festgehalten, dass die Mitteilung erfolgt ist.


Was schreiben Sie da wieder für einen Blödsinn! Die Zahlen des damaligen Vorstands sind eben nicht am 15.06. gehört worden, weil Sie das blockiert und verhindert haben! Leiden Sie an Demenz? Falls ja: das Protokoll dieser GV, das ja auch unvorschriftsmäßig lange hat auf sich warten lassen (was musste da wohl noch alles "getunt" werden  ;) ) wird Ihrem Gedächtnis auf die Sprünge helfen.

Sie und Tourneux haben vehement gegen die Aussage, dass die 50% unterschritten sind, argumentiert und uns Genossen in Sicherheit gewogen. Jetzt wird so ganz nebenbei mal erwähnt, dass Lange doch recht hatte!  :o

Und nun nochmal für Langsamverstehende: nach dem Feststellen, dass die 50% unterschritten sind, muss

Das hat Ihnen der alte Vorstand doch genau vorgemacht! Aber Sie haben es bis heute nicht hingekriegt (wie so vieles andere auch nicht....).  Wenn Sie es korrekt getan hätten, wären bestimmt nicht nur 114 Genossen erschienen. Und wie dann ein Votum bei einer richtigen Würdigung Ihrer Zahlen ausgefallen wäre.....
Nun ist es zu spät - Unmittelbarkeit kann es nicht mehr geben. Und genau deshalb besteht Ihre persönliche Mithaftung mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Jetzt endlich kapiert?
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: khh am 29. Dezember 2012, 22:28:06
Zitat von: Energiefachmann
Und genau das ist der Punkt: der juristisch klar vorgeschriebene Weg, dies den Mitgliedern mitzuteilen, ist von Ihnen & Konsorten nicht eingehalten worden und deshalb haften Sie mit Ihrem Privatvermögen für die Verluste - wer auch immer sie verursacht hat!
Dies ist den Mitgliedern mitgeteilt worden. Die Mitglieder haben auf der GV am 15.06.12 die Zahlen des damaligen Vorstandes gehört. Der Versammlungsleiter hat ausdrücklich festgehalten, dass die Mitteilung erfolgt ist.

Richtig, das ist im Protokoll zur GV am 15.06.2012 so protokolliert. Fakt gemäß Protokoll ist aber auch, dass in der GV unter TOP 5 Bericht des AR berichtet wurde - Zitat „... dass die vom Vorstand festgestellte Unterschreitung des Genossenschaftsvermögens von 50% der Anteilseinzahlungen gem. § 33 GenG nicht gegeben sei“! 

Fakt ist weiterhin, dass in dem Mitgliederbrief des neuen VS und des neuen AR vom 23.06.2012 mit dem über die GV am 15.06.2012 berichtet wird, die Mitglieder (grob fahrlässig?) nicht richtig bzw. abweichend vom Protokoll informiert wurden – Zitat „Der Vorstand erläuterte die finanziellen Entwicklungen und Aussichten aus seiner Sicht und erklärte, dass die 50%-Grenze nach §33 (3) Genossenschaftsgesetz (GenG) auch zum 31. März 2012  nicht unterschritten gewesen ist ...“ und „Der Aufsichtsrat ... erläuterte die aktuelle Kassenlage sowie die erwartete Entwicklung der nächsten Monate. Danach kann keinesfalls von einer Unterschreitung der Grenze nach §33 (3) GenG die Rede sein.“ !

Fakt ist darüber hinaus, dass in der Einladung zur GV am 13.10.2012, trotz des im Zeitraum 20. - 23.08.12 (!) vom Geno-Verband geprüften Jahresabschlusses 2011 und trotz vorliegender aktueller BWA’s 2012 der Hinweis fehlt, dass die Hälfte des Gesamtbetrags der Geschäftsguthaben und der Rücklagen verbraucht sind !

Insofern könnte es tatsächlich sehr zweifelhaft sein, ob man der Anzeigepflicht gem. § 33 GenG überhaupt und rechtzeitig nachgekommen ist.  :o
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: jroettges am 29. Dezember 2012, 23:13:54
Zitat
@Energiefachmann  schrieb:
Was schreiben Sie da wieder für einen Blödsinn! Die Zahlen des damaligen Vorstands sind eben nicht am 15.06. gehört worden, weil Sie das blockiert und verhindert haben! Leiden Sie an Demenz? Falls ja: das Protokoll dieser GV, das ja auch unvorschriftsmäßig lange hat auf sich warten lassen (was musste da wohl noch alles "getunt" werden   ) wird Ihrem Gedächtnis auf die Sprünge helfen.

Wie kommen die Zahlen denn in das Protokoll, wenn der Vorstand nicht gehört worden ist? Das Protokoll hat der Versammlungsleiter vom Zentralverband in Hamburg geschrieben. Er hätte es sich sicher verbeten, wenn da irgend jemand versucht hätte zu "tunen". Die Fertigungsdauer des Protokolles hat der Versammlungsleiter ebenfalls bestimmt. Alle haben darauf warten müssen.

Blödsinn? Demenz? Sie sollten die Regeln eines normalen Umgang nicht so leichtfertig außer Acht lassen und diese Schau hier in diesem Tonfall fortsetzen. Wer dahinter steckt dürfte doch inzwischen sonnenklar sein. Wer hatte und hat Interesse daran, denjenigen maadig zu machen, der seine Machenschaften von Anfang an durchschaut und akribisch Protokolle geführt hat, die sich nun als Fangleinen und Stolperstricke für den "Energiefachmann" erweisen?

Wenn @Energiefachmann wirklich ein Mitglied der Genossenschaft ist, warum hat er sich in keiner der Generalversammlungen zu Wort gemeldet, einen Antrag formuliert und zur Diskussion gestellt? Warum hat er sich nicht an die Gremien gewandt und Aufklärung verlangt über die vorgeblichen Untaten meinerseits?

Wenn @Energiefachmann kein Mitglied der EGNW ist, warum echauffiert er sich hier mit zusammengeklaubtem Halbwissen über Dinge, die ihn überhaupt nichts angehen?

Für mich ist die Schau hiermit erledigt. Den Rest werden Staatsanwälte, Datenschutzbeauftragte und Richter im Rahmen ihrer Aufgaben erledigen. Außerdem wird in wenigen Wochen der Jahreabschluss 2012 vorgelegt und eine Generalversammlung zu seiner Feststellung stattfinden. Dann kommen die richtigen Zahlen auf den Tisch und die Genossen haben Gelegenheit das Tun und Lassen der Gremienmitglieder zu bewerten. Warten wir es in aller Ruhe ab.  :D

Guten Rutsch und ein erfolgreiches 2013!
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: khh am 30. Dezember 2012, 01:12:31
Das Protokoll hat der Versammlungsleiter vom Zentralverband in Hamburg geschrieben. Er hätte es sich sicher verbeten, wenn da irgend jemand versucht hätte zu "tunen". Die Fertigungsdauer des Protokolles hat der Versammlungsleiter ebenfalls bestimmt. Alle haben darauf warten müssen.

Geschrieben hat das Protokoll doch wohl die Schriftführerin und der Versammlungsleiter hat es nach einem Monat am 13.07.12 unterschrieben
(schon ein ungewöhnlich langer Zeitraum  ;)).

Wieder einmal wie bereits bei früheren schriftlichen Info's an die Mitglieder: Nicht direkt die Unwahrheit, aber doch so formuliert (wohl kaum zufällig),
dass es für vertrauensvolle Leser leicht misszuverstehen ist.  >:(

d.h., Unwahrheiten wurden auch nicht ausgelassen (vgl. mit meinem heutigen Beitrag um 22:28:06 Uhr):
Da Sie Mitglied sind und vermutlich über eine Mailadresse verfügen, haben Sie den Mitgliederbrief vom 23.06.12 erhalten. Darin sind Verlauf und Ergebnisse der GV vom 15.06.12 bereits grob skizziert. Im offiziellen Protokoll des Versammlungsleiters steht nichts anderes oder gar gegenteiliges.
[Hervorhebung/Unterstreichung durch khh]

WER braucht solch eine/n Genossenschaft / Energieversorger ??
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Karl-Heinz am 30. Dezember 2012, 11:39:32
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich schreibe hier im Namen meines Vaters, der mit stolzen 81 Jahren kaum mehr einen PC bedienen kann. Leider hat er seit dem letzten Brief von Herrn Mücke/Lange keinerlei Post mehr von der EGNW erhalten. Zuvor gab es aber trotzdem immer noch Post per Brief von der Genossenschaft. Wir würden jetzt gerne einmal wissen, nachdem wir auch versucht haben telefonisch und vor Ort in Garbsen jemanden zu erreichen, leider ohne Erfolg, was jetzt mit seinen Anteilen ist. Sind die 50% unterschritten, ja oder nein, und wann ist die nächste Generalversammlung und wo, denn im Gasthaus Körber haben wir nachgefragt und die sagten nur, dass dort nichts bekannt sei. Er wäre gerne, wie immer, auf der Versammlung erschienen. Ich werde meinem Vater jetzt zeigen, wie er diese Seite hier wieder findet, damit er für sich den Verlauf verfolgen kann und hoffe, das Informationen, wie immer, auch für die älteren Mitglieder wieder per Post versandt werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: khh am 30. Dezember 2012, 12:54:49
@Karl-Heinz,

wie und wo die EGNW aktuell zu erreichen ist, dürfte nicht nur Ihnen ein Rätsel sein.  >:(  Wurde das Büro in Garbsen in der Woche vor Weihnachten geräumt? Kann man das angebliche Vorstands-Büro in Delmenhorst kontaktieren?

Hier www.egnw.de im Impressum sind unverändert nur die alten Angaben (Anschrift, Tel. etc.) zu finden. Vielleicht versuchen Sie es mal über "Kontakt" auf der vorgenannten EGNW-Internetseite.

Zu Ihrer Frage: Ja, 50% des Gesamtbetrags der Geschäftsguthaben und der Rücklagen sind unterschritten. Fraglich ist, seit wann das bekannt war/sein musste und ob dies der Generalversammlung unverzüglich angezeigt wurde (vgl. § 33 Abs. 3 GenG/Genossenschaftsgesetz).

Wenn Ihr Vater seit den Zeiten Mücke/Lange keine Mitgliederpost (u.a. Einladung zur GV am 13.10.12) mehr erhalten hat, dann würde ich bei der EGNW anfragen, ob er dort überhaupt noch als Mitglied geführt wird (auch in der Mitgliederverwaltung soll es erhebliche Missstände gegeben haben).  :o
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Energiefachmann am 30. Dezember 2012, 13:12:36
@ Karl-Heinz

wenn Ihr Vater als Mitglied keine Einladung zur GV erhalten hat, ist dies ein weiterer Verstoß gegen das GenG. Die Einladungen waren dann nämlich nicht ordnungsgemäß, und zwar aus nun mittlerweile 3 Gründen:

Alle auf der GV gefassten Beschlüsse können angefochten werden und sind hinfällig.
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Hans Hans am 30. Dezember 2012, 13:20:34
@ khh,

jetzt machen Sie sich offensichtlich zur Lachnummer; aber interessant, und es wird spannend, wie Sie den Dialog mit sich selbst weiterführen.
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: jroettges am 30. Dezember 2012, 13:27:25
@Karl-Heinz

Das Büro des Mitgliederservices in Garbsen ist bis ca. 20.02.13 zu den angegebenen Zeiten (aktuell per Anrufbeantworter erfahrbar) besetzt.

Nur das Vorstandsbüro ist nach Delmenhorst verlegt. Telefon und Fax werden gerade eingerichtet.

Ohne weitere Angaben ist eine Nachprüfung der Zusammenhänge nicht möglich. Alle Mitgliederbriefe der letzten Monate sich per Mail an die Mitglieder versandt worden, die eine funktionierende Mailadresse angegeben haben. Mitglieder ohne Mailadresse haben die Briefe per Post erhalten. Für den Erfolg der Zusendung kann die EGNW nie garantieren, denn die Adressen werden oft genug nicht durch die Mitglieder aktualisiert.

Bitte teilen Sie mir per PM oder Mail Mitgliedsnummer und vollständigen Namen Ihres Herrn Vaters mit.
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Energiefachmann am 30. Dezember 2012, 13:39:59
sorry, zweimal geklickt
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Energiefachmann am 30. Dezember 2012, 13:40:32
@jroettges
Lassen wir mal Ihre wilden Mutmaßungen, Hasstiraden und Ablenkungsversuche mit Seitensprüngen in andere Themen beiseite und widmen uns nur den Fakten, die zu diesem Thema gehören. Dann verbleibt:
Zitat
@Energiefachmann  schrieb:
Was schreiben Sie da wieder für einen Blödsinn! Die Zahlen des damaligen Vorstands sind eben nicht am 15.06. gehört worden, weil Sie das blockiert und verhindert haben! Leiden Sie an Demenz? Falls ja: das Protokoll dieser GV, das ja auch unvorschriftsmäßig lange hat auf sich warten lassen (was musste da wohl noch alles "getunt" werden   ) wird Ihrem Gedächtnis auf die Sprünge helfen.

Wie kommen die Zahlen denn in das Protokoll, wenn der Vorstand nicht gehört worden ist?
Im Protokoll finden sich zum Bericht des Vorstands genau 3 Zahlen:
Diesen Zahlen haben Sie vehement (nein, nicht dement!) widersprochen. Als sogar der Steuerberater der EGNW diese Zahlen erklären und plausibilisieren wollte, wurde ihm aus Ihrem Kreise das Wort verboten, obgleich er bereits das Mikrophon in der Hand hatte! (Und genauso erging es dem Vorstand, als er den Wirtschaftsplan erläutern wollte. Ob der nun wirklich so falsch war, wie Sie es darstellen, bleibt damit ungeklärt, hat aber auch mit diesem Thema gar nichts zu tun!) Also blieb es bei Ihrer letzten Aussage, dass die 50% nicht unterschritten seien - bis zur GV am 13.10.!

Fassen wir Ihr weiteres Statement zusammen:
Trotzdem ist Ihnen nach einem 3/4 Jahr Tätigkeit im AR nicht aufgefallen, dass die 50% unterschritten sind. Sie benötigen weitere 5 Monate, um festzustellen, dass es doch so ist. Bislang ging ich bei diesen Versäumnissen einfach von Nachlässigkeit oder Dummheit aus. Sie bringen jetzt einen anderen Beweggrund ins Spiel: Vorsatz! Das unterstreicht auch der Schluss Ihres Beitrags:
Den Rest werden Staatsanwälte, Datenschutzbeauftragte und Richter im Rahmen ihrer Aufgaben erledigen. Außerdem wird in wenigen Wochen der Jahreabschluss 2012 vorgelegt und eine Generalversammlung zu seiner Feststellung stattfinden. Dann kommen die richtigen Zahlen auf den Tisch und die Genossen haben Gelegenheit das Tun und Lassen der Gremienmitglieder zu bewerten. Warten wir es in aller Ruhe ab.  :D

Die Staatsanwaltschaft wird bekanntlich bei Straftaten eingeschaltet. Wenn die nicht ordnungsgemäßen Einladungen und das Verschweigen des Unterschreitens der 50% in der Einladung also Vorsatz war, erklärt sich auch, warum Sie dem Einsatz der Staatsanwaltschaft ins Auge sehen.

In Ruhe abwarten? Das klingt für mich nach folgendem Szenario: bald meldet die EGNW Insolvenz an! Bis der Insolvenzverwalter sich eingearbeitet hat und etwas unternimmt, ist viel Zeit vergangen (vgl. Energen-Süd) und dann denkt ohnehin niemand mehr an die Verfehlungen der derzeit Aktiven. Die Genossen haben den Verlust ihrer Anteile bis dahin verschmerzt und bestimmt schon wieder andere Themen auf der Agenda....

Interessanter Plan - netter Versuch! Nur allzu leicht durchschaubar!
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: khh am 30. Dezember 2012, 13:52:36
@ khh,
jetzt machen Sie sich offensichtlich zur Lachnummer; aber interessant, und es wird spannend, wie Sie den Dialog mit sich selbst weiterführen.

@Hans Hans,
erneut eine unverschämte Unterstellung, wie bereits in Ihrem Beitrag vom 23.12.2012 !?   >:(

Wenn @Energiefachmann und DER Energiefachmann tatsächlich ein und dieselbe Person sein sollte,
wie hier von interessierter Seite behauptet wird, dann habe ich mit DEM ganz sicher NICHTS gemeinsam. 

Schon bemerkenswert, wie hier manche immer wieder persönliche Verunglimpfungen hervorkramen,
wenn Beiträge unangenehm werden und die Argumente ausgehen !   ::)
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: jroettges am 30. Dezember 2012, 14:11:54
@Energiefachmann

Die EGNW hat seit dem 01.07.12 keine Einnahmen mehr. Niemand, auch nicht der Aufsichtsrat, hat irgendeine Zahl beschönigt oder den Mitgliedern der Genossenschaft vorenthalten! Wenn Sie der Auffassung sind, dass dies nicht stimmt und damit ein Fall für die Staatsanwaltschaft sei, bitte stellen Sie eine Anzeige.

Wegen der dubiosen Vorgänge vor dem 15.06.12 wird bereits von Staats wegen ermittelt. Die von FirstCon eingereichte Feststellungs- sowie und Unterlassungsklage sind in erster Instanz abgewiesen. Ob FirstCon sich Chancen für eine Berufung ausrechnet und diese dann einlegt, wird sich zeigen. Die Erfolgsaussichten der Zahlungsklagen der FirstCon gegen einzelne Kunden werden sich demnächst zu erweisen haben. Die EGNW wird eine weitere Blockade ihrer Mitglieder durch FirstCon wohl auch nicht so einfach hinnehmen. Am Ende wird die Frage des Schadenersatzes durch die Beteiligten stehen, das dürfte ebenfalls klar sein.

Das Alles kann man nun wirklich in aller Ruhe und Gelassenheit abwarten.

Noch ist ja 2012, daher habe ich mir eine Antwort gegönnt, in 2013 bestimmt nicht mehr.
Blödsinn, Demenz, Hasstiraden. Ihre Wortwahl wird immer giftiger. Irgendwann werden Sie wohl daran ersticken.
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Hans Hans am 30. Dezember 2012, 14:32:25
@ khh,

schon wieder solch ein irriger Rückschluss von Ihnen.

Ich habe nichts unterstellt, sondern eine Bemerkung zu Ihrem Dialog mit Karl-Heinz gemacht. Ich setzte voraus, dass Sie meine Anmerkung diesbezüglich in Verbindung bringen.
Vom "Energiefachmann" für gewisse Energie und "rechtstreuen Gesetzeskenner"
habe ich nicht gesprochen bzw. auch nicht mit Ihnen in Verbindung gebracht.

Also,  alles was Sie meinen, ist nicht immer richtig.
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: herbertj am 30. Dezember 2012, 14:47:14
Noch ist ja 2012, daher habe ich mir eine Antwort gegönnt, in 2013 bestimmt nicht mehr.

...Gute Vorsätze für das neue Jahr
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: khh am 30. Dezember 2012, 14:52:14
Niemand, auch nicht der Aufsichtsrat, hat irgendeine Zahl beschönigt oder den Mitgliedern der Genossenschaft vorenthalten!

Der neue Vorstand und der neue Aufsichtsrat behaupten im Mitgliederbrief vom 23.06.2012 zum Ergebnis der Generalversammlung am 15.06.2012  -  Zitate:
1. „Der Vorstand erläuterte die finanziellen Entwicklungen und Aussichten aus seiner Sicht und erklärte, dass die 50%-Grenze nach §33 (3) Genossenschaftsgesetz (GenG) auch zum 31. März 2012 nicht unterschritten gewesen ist ...“ und
2. „Der Aufsichtsrat ... erläuterte die aktuelle Kassenlage sowie die erwartete Entwicklung der nächsten Monate. Danach kann keinesfalls von einer Unterschreitung der Grenze nach §33 (3) GenG die Rede sein.“

Das ist zumindest bzgl. der angeblichen Erläuterung des alten Vorstands nicht nur ein "beschönigen" oder "vorenthalten", sondern definitiv eine Falsch-Information !
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Energiefachmann am 30. Dezember 2012, 14:52:26
alles (außer khh) off-topic!

Fc hat mit Ihren Versäumnissen bezügl. § 33 GenG nun gar nichts zu tun. klarenergie auch nicht. Nette Ablenkungsmanöver, die die Hilflosigkeit der Betroffenen gut darstellen!
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: khh am 30. Dezember 2012, 15:07:55
@ khh,
... Ich habe nichts unterstellt, sondern eine Bemerkung zu Ihrem Dialog mit Karl-Heinz gemacht.
Ich setzte voraus, dass Sie meine Anmerkung diesbezüglich in Verbindung bringen. ...

So so, das hatten Sie gemeint und vorausgesetzt. Mit @Karl-Heinz hab ich aber ebenso nichts zu tun !   >:(
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: jroettges am 30. Dezember 2012, 15:14:05
Zitat von: @Energiefachmann
alles (außer khh) off-topic!

Fc hat mit Ihren Versäumnissen bezügl. § 33 GenG nun gar nichts zu tun. klarenergie auch nicht. Nette Ablenkungsmanöver, die die Hilflosigkeit der Betroffenen gut darstellen!

?????????
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: herbertj am 30. Dezember 2012, 15:46:12
Soviel zu den Hasstiraden....Kaum fehlen den Verantwortlichen zu diesem Thema die Argumente und Worte wird der Anwalt zur Ablenkung gerufen.... bitte die, die sich wie mir scheint, damit auskennen, bleibt am Ball...Danke für die endlich mal andere Seite von Informationen energiefachmann und khh   ;)
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Energiefachmann am 30. Dezember 2012, 19:46:36
wow - 5 Identitäten in 2 Tagen!!! Allerdings allesamt falsch! Wie wichtig Ihnen es ist, meinen Namen zu kennen, ehrt mich natürlich ungemein!  ;D
Aber es ist doch toll, wenn Ihr off-topic-Beitrag einem anderen Mitleser dieses Threads etwas nützt...  :)
Dass der Thread mit großem Interesse auch von anderen Genossen verfolgt wird, hoffe ich nämlich sehr. Schließlich ist ein wesentlicher genossenschaftlicher Gedanke ja, in der Gemeinschaft stark zu sein. Und diese starke Gemeinschaft sollten wir auch sein, wenn wir die erlittenen Verluste aus dem Wertverfall der Anteile beim Aufsichtsrat und Vorstand geltend machen!
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: jroettges am 30. Dezember 2012, 20:54:02
@Energiefachmann (-frau?)

Noch ist ja 2012. Ihren Namen zu kennen, das ist nicht wichtig. Ihre Argumentation spricht für sich.

Die Lage der EGNW ist nicht Folge des Tun und Lassens der derzeit verantwortlichen Gremienmitglieder. Ohne deren Wirken gäbe es die EGNW garnicht mehr und die Anteilswerte wären gänzlich weg.

Wenn Sie so überzeugt von ihrer Position sind, warum schreiben Sie nicht die Verantwortlichen an und verlangen Aufklärung. Auch steht ihnen jederzeit der Weg zum Staatsanwalt offen. Natürlich würden Sie dann Beweise vorlegen und Ihre Anonymität opfern müssen.

Garnicht Mitglied der EGNW? Zu feige? Nur aus der Anomnymität heraus Stunk machen?
Das möchte ich bei Ihrem hier gezeigten Engagement nicht annehmen.

Da bleibe ich lieber bei meiner Überzeugung, dass Sie zu denen gehören, die diesen Schlamassel mit angerichtet haben bzw. deren Sprachrohr hier im Forum sind!  :)

Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: khh am 30. Dezember 2012, 22:41:32
@jroettges

Wenn es unangenehm wird und die Argumente ausgehen, mit gezielten Unterstellungen und persönlicher Diffamierung sowie mit nicht relevantem "Geschwafel" vom Thema ablenken. Das wirft ein sehr bezeichnendes Licht auf die so handelnde(n) Person(en) !  :(

Aber diese Taktik ist nicht immer erfolgreich. Die hier von @Energiefachmann angesprochene Thematik und die aufgezeigten höchst fragwürdigen Abläufe bleiben ganz bestimmt auf der Tagesordnung, völlig unabhängig von der Motivation des Autors !  :) 
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Didakt am 31. Dezember 2012, 13:16:53
Einen Beitrag in diesem Thread und zu den vorstehenden Ausführungen gönne ich mir noch, erst heute, am letzten Tag meiner Mitgliedschaft in der EGNW.

Ob @ Energiefachmann, ein Energiefachmann, ob Häuptling, Ziehsohn oder wer zum Teufel auch immer aus einer Intrigantenfamilie seine Ergüsse hier niedergelegt hat? Er kann es nicht verknusen, dass der Oberaufseher der EGNW der FC den hinterhältig eingefädelten Deal verdienstvoll versaut hat und in letzter Minute die feindliche Übernahme der EGNW verhinderte.

Es liegt doch ganz offensichtlich auf der Hand: Hinter diesem fraglichen Pseudonym versteckt sich ein „falscher Fuffziger“! Hier ist ein Racheengel unterwegs, dem augenscheinlich ein spitzer Stachel äußerst schmerzhaft, tief und nachhaltig in die schwabbelige Haut gerammt wurde, von dem er sich immer noch nicht befreien konnte und auch noch nicht erholt hat. Und nun sucht er durch übles Nachkarten eine Art von Heilung in einem sonders dafür inszenierten tragikomischen Schauspiel. Was der hier an vermeintlich neuen Tatsachen zum Besten gibt, ist doch dem interessierten und belesenen Verfolger der Geschehnisse rund um die EGNW und EnerGen Süd hinlänglich bekannt.

Und einige desillusionierte Genossenschafter und ein großmäuliger, bekennender Alleswissender, der sich von einer höheren Macht auserkoren betrachtet, zu nichts und allem seine quatschigen Kommentare abgeben zu müssen, begeben sich eiligst als Komparsen auf die „Spur des Bösen“, um ja die Mitwirkung in diesem jämmerlichen Schauspiel nicht zu verpassen. Dazu fällt mir abschließend nur noch folgender Spruch ein:
„Mit den Wölfen kannst du heulen, eine weise Vorsicht spricht, aber mit den Schweinen grunzen braucht du deshalb doch noch nicht!“
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: uli07 am 31. Dezember 2012, 13:22:00
Kann mir denn nun irgendeiner sagen wieviel meine 100€ noch Wert sind oder Wert sein könnten?

Dadurch, das hier nur herumgepöbelt wird ist das eigentliche Thema völlig in den Hintergrund gedrängt worden.

Allen ein frohes neues Jahr!

Gruß  Uli07
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: khh am 31. Dezember 2012, 17:17:36
off-topic

... Es liegt doch ganz offensichtlich auf der Hand: Hinter diesem fraglichen Pseudonym versteckt sich ein „falscher Fuffziger“! ...
... ein großmäuliger, bekennender Alleswissender, der sich von einer höheren Macht auserkoren betrachtet, zu nichts und allem
seine quatschigen Kommentare abgeben zu müssen ...
Dazu fällt mir abschließend nur noch folgender Spruch ein:
„Mit den Wölfen kannst du heulen, eine weise Vorsicht spricht, aber mit den Schweinen grunzen braucht du deshalb doch noch nicht!“

Dazu fällt mir der Spruch ein:
'Er wirft den Kopf zurück und spricht: "Wohin ich blicke, Lump und Wicht!" Doch in den Spiegel blickt er nicht.' (Theodor Storm)
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Neu-Genosse am 02. Januar 2013, 18:47:45
Das Lesen dieser Beiträge ist schon hochinteressant. Insgesamt geht es ja wohl um Inhalte der letzten Generalversammlungen der EGNW. Interessanter Weise hat aber nur einer der Kontrahenten allen Versammlungen beigewohnt. Diesen möchte ich einmal außen vor lassen, sein Ehrenamt innerhalb der EGNW verbietet ihm sicherlich manche Argumentation, seine Emotionen tun ein Übriges. Vergessen wird auch gern, dass jroettges kein offizieller Sprecher der EGNW ist, mithin hier lediglich seine private Meinung, wenn auch mit reichlich Hintergrundwissen, kundtut. Wer offizielle Verlautbarungen hören will sollte sich wohl besser an den Vorstand der EGNW wenden. Der wird dann Stellung beziehen oder aber auch nicht, was ja sein gutes Recht ist.
Einer war bei keiner GV anwesend, der Starter dieses Disputs entweder auch nicht, leidet an einer pathologischen Wahrnehmungsstörung oder verdreht ganz einfach zweckgesteuert die Tatsachen. Dabei wird sich vielfach auf die Protokolle der GV bezogen. Vergessen wird aber, dass es sich hierbei um Ergebnisprotokolle, nicht um Wortprotokolle handelt. Dies hat natürlich zur Folge, dass viele Informationen, z. B. aus Diskussionsbeiträgen, Beantwortung von Fragen etc. sich in den Protokollen nicht wiederfinden. Die Protokolle geben also nicht alle geflossenen Informationen wieder.

Ich hatte das teilweise zweifelhafte Vergnügen sowohl an der GV im August 2011, im Juni 2012 wie auch im Oktober 2012 teilzunehmen. Der August 2011 gewinnt an Bedeutung dadurch, dass hier Joachim Kreye zum Aufsichtsrat gewählt wurde. Zu dieser Wahl gibt es im Nachhinein etwas anzumerken.

Vorgestellt wurde er vom Vorstand als mit tiefen Kenntnissen im Energiegeschäft, als Energiefachmann. Nach einem interessanten Vortrag über Lastprofile, Bilanzkreise, Energieverteilung etc. kam es dann zur Wahl des AR, unter anderem mit dem Energiefachmann als Kandidaten. Nach meinen Erinnerungen stellte er sich als Betreiber eines Beratungsunternehmens, das auch im Energiesektor tätig ist vor der sich dem Genossenschaftswesen sehr verpflichtet fühlt. Er wurde mit großer Mehrheit gewählt. Ein anderer Bewerber, der für ein EVU tätig ist und das in der Vorstellungsrunde auch deutlich machte, wurde nicht gewählt, weil die GV keinen Vertreter eines konkurrierenden Unternehmens im AR haben wollte. Heute behauptet der Energiefachmann, dass er sich sehr wohl als Unternehmer im Energiebereich vorgestellt hat. Trügt mich da mein Gedächtnis?
Interessant:  https://www.handelsregister.de/rp_web/documents-hb.do;jsessionid=BCD526E426CBA2A60A1DB45584E88138.tc03n04  (https://www.handelsregister.de/rp_web/documents-hb.do;jsessionid=BCD526E426CBA2A60A1DB45584E88138.tc03n04)Danach war die FirstCon kein EVU, lediglich Vermittler. Der Energiehandel kam erst 2012 ins Spiel. Zum Erfolg dieser Vermittlungstätigkeit später mehr.

Die GV am 15.6.2012 war dann ein trauriges Highlight. Da sich alle auf das stützen, Protokollführerin war eine Beschäftigte der EGNW. Sie musste aus dem Plenum mind. einmal aufgefordert werden wichtige Dinge doch endlich einmal aufzuschreiben. Daneben war als halblauter Zwischenruf aus dem Plenum zu hören, ob die Dame eigentlich noch mehr macht als ihre Fingernägel zu betrachten. Vom Vorstand, bestehend aus einem wohl selbsternannten Vollkaufmann (im Handelsrecht sucht man diesen Begriff vergeblich) und einem Formkaufmann, der nach meinem Kenntnisstand weder eine kaufmännische Ausbildung hatte noch in seiner Berufstätigkeit kaufmännisch tätig war, wurde als Versammlungsleiter der Geschäftsführer eines Genossenschaftsverbandes, von Hause aus Jurist, vorgeschlagen und auch vom Plenum gewählt. Unter dem Protokoll finden sich die Unterschriften der Protokollführerin und des Versammlungsleiters. Grade die Unterschrift des Versammlungsleiters bürgt nach meinem Dafürhalten für die Korrektheit dieses Dokumentes. Daneben hat auch niemand dem Protokoll widersprochen bzw. es beanstandet, es ist also gültig.
Die TO sah 4 sehr interessante Punkte vor, die Abnahme der Bilanz 2011, die Mitteilung des VS zur 50 %-Unterschreitung, eine Abstimmung über die Zukunft der EGNW und über diesen sog. Kooperationsvertrag.
Der Knackpunkt war dann das Rechnungsergebnis 2011. Die Unterlagen hierüber waren den Mitgliedern nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt worden, ein klares Versäumnis unserer beiden angeblich so perfekt arbeitenden Kaufmänner, ein reiner Formfehler. Daneben äußerte der AR Zweifel an der Richtigkeit der Bilanz, die der AR angeblich auch erst sehr kurzfristig vor der GV nach diversen Versionen erhalten hat. Ein Beschluss hierzu wäre sofort anfechtbar gewesen. Folgerichtig hat der Versammlungsleiter diesen TOP von der TO genommen. Als Kleines Bonbon: Der VS hat natürlich über seine aufopferungsvolle Arbeit für die Genossenschaft berichtet, dabei auch darüber informiert, dass der Steuerberater bis zum Vortag noch am Jahresabschluss gearbeitet hat. Sehr lobenswert, nur welche Version wurde dann verspätet an die Mitglieder ausgeliefert, welche dem AR zugeleitet und welche hatte der Steuerberater in der Tasche?

Die Mitteilung über die 50 %-Unterschreitung wurde von der Protokollführerin festgehalten und im Protokoll vermerkt sowie vom Versammlungsleiter mit seiner Unterschrift bestätigt. Mit dieser Mitteilung wurde die gesetzliche Anzeigepflicht erfüllt. Daneben wurde festgehalten, dass es durchaus aus den Reihen des AR Zweifel an der Richtigkeit dieser Feststellung gab, ob nun substantiiert belegt und begründet ist dabei unerheblich. Der AR kann lediglich auf Informationen zugreifen, die er vom Vorstand erhält. Unser Vollkaufmann hat ja per Mitgliederbrief verlautbart, dass er diese Informationen verweigert und sich von Rückfragen des AR belästigt oder überfordert fühlt. Ob diese Anzeige bei pflichtgemäßem Handeln der beiden Kaufmänner rechtzeitig war ist ein anderes Thema.

Eine Aussprache über diesen Punkt und damit ein Beschluss über die Zukunft der EGNW war dann nicht möglich.
Warum? Es gab keine von der GV abgenommene Bilanz 2011. Damit auch keinen Eröffnungssaldo für die Buchführung in 2012. Damit keine feststehenden Zahlen über die man sich überhaupt unterhalten konnte. Wie soll dann eine Abstimmung stattfinden ohne fixe Zahlen an der Hand. Auch hier hat der Versammlungsleiter dann in meinen Augen die richtige Entscheidung getroffen und diesen Punkt auf die nächste GV vertagt.

An diesem Dilemma der AR oder „diesem nahestehenden Kreisen“ die Schuld in die Schuhe schieben zu wollen ist schon eine wirkliche Dreistigkeit. Alles hing im Grunde daran, dass unsere angeblich unfehlbaren Kaufmänner Briefe nicht rechtzeitig in die Post gegeben haben, sofern überhaupt rechtzeitig etwas in die Post gegeben werden konnte (siehe das Bonbon von oben).

Die Preisfrage ist nun natürlich ob die Anzeige nach 33,3 rechtzeitig erfolgte. Spätestens bei der GV im Oktober kamen mir hier erhebliche Zweifel..
Dort informierte der Vorstand über eine sehr seltsame Angelegenheit. Bekanntlich setzt sich der Strompreis ja aus einigen Komponenten zusammen, u. a. ist auch die Stromsteuer an den Zoll zu zahlen, vorläufig als monatliche Abschläge. Aber da selbst Beamte nur Menschen sind können hier auch Fehler auftreten. Dem Zoll war ein kleiner Rechenfehler unterlaufen, er hatte den eigentlichen monatlichen Abschlag noch einmal gezwölftelt und das Ergebnis dann als monatlichen Abschlag gefordert. Offenbar war das keinem aufgefallen, weder dem Zoll noch unseren Kaufmännern. Keinem? Falsch! Der Energiefachmann, den ich auf der GV im August 2011  kennengelernt habe, hat sich im Juli an den Zoll gewandt und ihn auf diesen Rechenfehler aufmerksam gemacht. Ein Schelm, der böses dabei denkt. Übrigens hat der amtierende Vorstand sich ausdrücklich und öffentlich für diese Mithilfe bei der Klärung der wahren Finanzlage der EGNW in der GV im Oktober bedankt. Fand ich eine sehr nette Geste.

Um welche Summe es überhaupt geht? Die Kleinigkeit von 160.000 Euro, immerhin mehr als die Hälfte des Kapitals.

Hat das der Steuerberater nicht gemerkt? Der Steuerberater bucht die ihm vom Mandanten übergebenen Unterlagen. Führt die sich daraus ergebenden Abgaben ab und fast das Ganze in die korrekte Form. Über diese Stromsteuer gab es aber nur Belege über 1/12. In die Buchhaltung konnte also auch nichts anderes einfließen. Hier wäre es dann Aufgabe unserer Kaufmänner gewesen über ein entsprechendes Controlling die noch ausstehenden Abgaben zu überwachen. Erst am Jahresende wären diese als Rückstellungen in die Buchführung eingeflossen.

Wenn man sich auf die betriebswirtschaftlichen Auswertungen stützt ohne ein entsprechendes Controlling zu betreiben, fällt man hier voll auf die Schnauze. Da hilft auch eine kostenintensive Präsenz des Steuerberaters bei der GV nichts. Er hat einfach nicht die richtigen Zahlen Die brauchen und dürfen erst mit den Abschlussbuchungen einfließen. Nach meiner Meinung und dem Kenntnisstand von heute hätte die Anzeige nach 33,3 eher erfolgen müssen. Was dann natürlich wieder die Haftungsfrage ins Spiel bringt, nur in eine andere Richtung. Die Kaufmänner waren jedenfalls wohl mehr mit dem Transfer der Gelder Richtung FirstCon beschäftigt als mit einem Controlling.

Auf der GV im Oktober wurden dann die am 15.6.2012 von der TO entfernten oder vertagten Punkte abgehandelt, die Mitglieder haben sich fast einstimmig für die Fortführung der EGNW auch unter den herrschenden widrigen Bedingungen ausgesprochen. Eine ständige Wiederholung der Anzeige nach 33,3 wird vom Gesetzgeber nicht verlangt, einmalig genügt. Auf die nicht zusammenhängende Behandlung mehrerer im Zusammenhang stehender Punkte ist gesetzeskonform, damit auch die erfolgte Vertagung in den Oktober. Oder kennt jemand eine anderslautende Aussage im GenG?

Was die 100 Euro noch wert sind? Jedenfalls nicht viel. Bevor das festgestellt werden kann ist erst einmal die nächste GV fällig mit einem Beschluss zum Rechnungsergebnis und zur Verwendung der Mittel.
Der Didakt freut sich, dass er rechtzeitig ausgetreten ist? Im Aktienhandel gilt es als ausgemachte Dummheit zu verkaufen, wenn die Preise vollkommen im Keller sind. Aber Geno-Anteile sind natürlich keine Aktien. Aber auch für Geno-Anteile gibt es einen Punkt, ab dem es nur noch aufwärts gehen kann. Zu dieser Erfahrung haben uns unsere Kaufmänner verholfen.

Eines an dieser Geschichte verstehe ich allerdings bis heute auch nicht. Wo wollte der Energiefachmann oder natürlich besser die Kaufmänner, eigentlich die über 70.000 Euro hernehmen, über die siedie GV im Juni abstimmen lassen wollten? Wo wollten die Kaufmänner die geforderte Sicherheitsleistung für die FirstCon herzaubern? Etwa dem Zoll die Abgaben vorenthalten und auf den Insolvenzantrag von dort warten?

Zum Thema Sicherheitsleistung fällt mir auch noch ein Schmankerl ein. Nach dem Urteil des LG Hannover ist zu entnehmen, dass für eine GmbH mit einem einzelnen Gesellschafter besondere Bedingungen gelten, dem Sinn nach sind Kenntnisse des Alleingesellschafters der Gesellschaft zuzuordnen. Umgekehrt wären dann auch Zahlungen an die Gesellschaft dem Alleingesellschafter zuzuordnen. Danach konnte der Energiefachmann über die GmbH die Sicherheitsleistung als gleichzeitiger Aufsichtsrat der EGNW gar nicht entgegennehmen. Er hätte spätestens zum 30.6. als Aufsichtsrat zurücktreten müssen um die Hand für die 150.000 weit offenzuhalten. Damit ist dann der schmerzvolle Rücktritt auf Druck der bösen Genossen als reines Schmierentheater eines talentierten Laienschauspielers vor ausgesuchtem Publikum entlarvt.

Kommentare bitte nur von Lesern, die auch wirklich überall dabei waren. Uninformierte Besserwisser, Hörensagenzuhörer, Scheisshausparolenverbreiter und unberufene Protokollinterpretierer können sich gern zurückhalten.
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Neu-Genosse am 02. Januar 2013, 19:03:29
Die FirstCon GmbH ist nach eigener Darstellung ein unabhängiges Familienunternehmen ohne fremde Beteiligung. Ich kann nur sagen --- Zum Glück.

Die Veröffentlichungen zum Handelsregister hatte ich ja schon verlinkt, aufschlussreich ist auch die öffentlich zugängliche Bilanz der FirstCon im Bundesanzeiger.

Die Bilanz 2011, unmittelbar vor dem verhängnisvollen Engagement bei der EGNW, weist ein Eigenkapital von rd. 6.800 € und einen Jahresfehlbetrag von 16 658 € aus, das Ergebnis von einigen Monaten im Energiegeschäft. Um hier überhaupt agieren zu können wird ein Darlehensstand von über 980.000 € angehäuft, davon sind allein über 380.000 € 2012 fällig!

Bemerkenswert ist auch, dass durch die Wahl der GmbH ein Haftungskapital von 25.000 € vorgegaukelt wird, vorhanden ist aber bestenfalls eine gut gefüllte Portokasse. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass das GmbH-Gesetz hier in unzulässiger Weise ausgetrickst wird. Ich würde jedenfalls von einem seriösen Unternehmen etwas anderes erwarten.

Da war aber dringender Handlungsbedarf fällig. Zum Glück gab es ja die EGNW. Es stellt sich aber die Frage, ob diese Kreditblase überhaupt als Rettungsschirm taugt oder selbst Mühe hat der Überschuldung zu entgehen.

Als ersten Schritt kann man ja Energie kaufen, sagen wir für 5,8 ct. KWh. Wenn wir den an die EGNW verkaufen, uns dabei als sozialer Wohltäter darstellen, großzügig auf Sicherheiten verzichten, weil Papa ja für Einblick in die Bücher der EGNW gesorgt hat und wir denen notfalls sofort den Hahn zudrehen können und vielleicht noch deren Kunden einsacken können, könnte das  bei einem angepassten Preis schon ein wenig die Sorgen lindern. Wenn wir einfach 0,5 ct. aufschlagen tut denen das bestimmt nicht weh, ist ja nicht viel. Und die dummen Genossen merken das eh nicht. Mal rechnen. Das wären 50 € je MWh, diese Genossen brauchen im Schnitt im Jahr 3,5 MWh, 3000 von diesen Trotteln gibt es. Das macht dann 525.000 Euronen für unser kleines unabhängiges Familienunternehmen in diesem Jahr. Nicht besonders viel, aber das Darlehen könnte ich davon schon mal bezahlen und 2 Wochen Bahamas wären wohl auch drin. So wird sich das der Geschäftsführer gedacht haben.

Die Zahlen sind gegriffen, der EK dürfte etwa hinkommen, der Aufschlag ist reine Beispiel-Rechengröße. Nach meiner Einschätzung aber nicht völlig weltfremd. Die Hälfte würde der FirstCon aber auch schon ein wenig helfen, nur Bahamas wären dann natürlich gestrichen.

Anscheinend war die Marge aber so groß, dass richtig Appetit entstand. Diese Kuh muss sich doch weiter melken lassen. Irgendwann hat mir einmal jemand erzählt, dass die FirstCon für die EGNW auch Managementaufgaben übernommen hat, richtig nett von denen. Möglicherweise hat das auch der Energiefachmann irgendwo verlautbart. Jedenfalls sollen für diese umfangreiche Arbeit rund 7000 € geflossen sein, monatlich. Das sollte eigentlich für die Beschäftigung von 2 qualifizierten Kräften reichen. Kann das wirklich so aufwändig sein? Eine kleine Recherche ergab, dass die Übernahme solcher Aufgaben nicht unüblich ist, sich dafür sogar ein Marktpreis gebildet hat. Der liegt bei 3000 Abnehmern etwa bei 4.000 € netto ................. jährlich. Da haben die Kaufmänner der EGNW mal wieder ihre Fähigkeiten bewiesen und die Bahamas rücken sofort wieder in greifbare Nähe.

Der Kapitaltransfer über diese kleinen Summen ist natürlich nicht besonders ergiebig, warum also nicht gleich Kunden einkassieren, das Kapital für irgendwelche obskuren Leistungen abziehen. Zur Not kann ich ja noch absolut notwendige Sicherheiten erfinden, die Trottel vom Vorstand Wickel ich mir eh um den Finger und so nen abgehalfterten Kapitän und andere halbsenile Senioren schaff ich doch wohl noch vor dem Frühstück.

Hätte auch fast geklappt, der einzige Gedankenfehler war, die alten Kerle sind doch nicht ganz so senil.
Der größte Bluff sollten ja wohl die Sicherheiten von 150.000 € sein, die uns Genossen gebetsmühlenartig als absolut notwendig und branchenüblich aufgeschwatzt werden sollten.

Sicherheiten sind üblich und auch gerechtfertig für die Energielieferungen vom Vorlieferanten an den Endlieferanten, besser zwischen Großhandel und Einzelhandel. Der Einzelhandel lässt sich von seinen Kunden monatliche Abschläge in der Regel im laufenden Monat zahlen. Der Großhändler stellt dem Einzelhändler die gelieferte Energie monatlich in Nachhinein in Rechnung hierbei können wohl Verzögerungen bei der Ermittlung der Liefermengen auftreten. Während dieser Zeit könnte der Einzelhändler in eine wirtschaftliche Schieflage geraten und der Großhändler erhält kein Geld. Um dieses Risiko abzufangen wird vom Einzelhändler Geld beim Großhändler als Sicherheit hinterlegt. Im Verhältnis EGNW – FirstCon ist nun aber ab 1.7.2012 die FirstCon in der Rolle des Einzelhändlers, die EGNW erhält keine Abschläge, die EGNW bezahlt keine Rechnungen an den Großhändler, kennt den vermutlich nicht einmal. Von unserem Energiefachmann angelegt als reiner Transfer des Kapitals an die FirstCon.

Das Ganze erinnert mich sehr stark an einen Filmklassiker, Der Clou . Die Errichtung eines Potkemtinschen Dorfes zur Abzocke.

Nachdem das Konzept der FirstCon durch ein paar Engagierte und Massenkündigungen zum 30.6. 2012 wohl nicht aufgegangen ist, warte ich sehr gespannt auf die Pflichtveröffentlichung der Bilanz für 2012.
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: khh am 02. Januar 2013, 21:15:35
... aufschlussreich ist auch die öffentlich zugängliche Bilanz der FirstCon im Bundesanzeiger.
Die Bilanz 2011, unmittelbar vor dem verhängnisvollen Engagement bei der EGNW, weist ein Eigenkapital von rd. 6.800 € und einen Jahresfehlbetrag von 16 658 € aus, das Ergebnis von einigen Monaten im Energiegeschäft. Um hier überhaupt agieren zu können wird ein Darlehensstand von über 980.000 € angehäuft, davon sind allein über 380.000 € 2012 fällig!
Bemerkenswert ist auch, dass durch die Wahl der GmbH ein Haftungskapital von 25.000 € vorgegaukelt wird, ... Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass das GmbH-Gesetz hier in unzulässiger Weise ausgetrickst wird. ...

In der Bilanz 2011 wird ein EK von 6,8 T€ nach 16,6 T€ Jahresfehlbetrag ausgewiesen. Viel mehr als "Portokasse" war damit tatsächlich nicht vorhanden.  ;)
Wenn man sich die Verbindlichkeiten ansieht (insgesamt 981.404,62 € davon 381.404,62 € mit Restlfz. bis 1 Jahr), dann könnte es sich bei der Differenz i.H. von 600 T€ womöglich um ein EK-ähnliches Gesellschafterdarlehen handeln. Einer baldigen Überschuldung hätte man durch ein solches "Privatvergnügen" des Alleingesellschafters schon mal vorgebeugt (Banken dürften sich jedenfalls mangels vorhandener Kapitaldienstfähigkeit der GmbH selbst mit einer 100%-Absicherung wohl kaum engagieren).  ;D
Interessant ist auch die Aktiva der Bilanz 2011: Wieso hat ein Energieversorger "Vorräte" von rd. 423 T€ ?  -  möglicherweise beim Einkauf total "vergaloppiert" ?  ???
Ein "austricksen" des GmbH-Gesetzes oder anderer rechtlicher Vorschriften ist allerdings nicht ersichtlich.

@Neu-Genosse,
für Ihren hochinteressanten Beitrag um 18:47:45 Uhr vorab schon mal vielen Dank. Es ergeben sich jedoch noch einige Fragen, auf die ich baldmöglichst zurück kommen möchte und auf eine Antwort hoffe.   
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Didakt am 03. Januar 2013, 13:06:05
@ Neu-Genosse,

für Ihren sachlichen, aufschlussreichen Beitrag und die damit verbundene Mühewaltung gebührt Ihnen Dank und Anerkennung.
Durch Ihre Ausführungen sehe ich mich in meiner Einschätzung weiter oben durchaus bestätigt.

Von Ihnen:

Zitat
Der Didakt freut sich, dass er rechtzeitig ausgetreten ist? Im Aktienhandel gilt es als ausgemachte Dummheit zu verkaufen, wenn die Preise vollkommen im Keller sind. Aber Geno-Anteile sind natürlich keine Aktien.

Wohl wahr! Man sollte schon wissen, dass mit dem Eintritt in eine Genossenschaft auch bestenfalls keine nennenswerten Gewinne zu erschließen sind. Im Gegenteil, die Geno-Anteile können äußerst verpflichtende Auswirkungen haben. Zuvor empfiehlt sich schon ein kritischer Blick in das GenG und naturgemäß in die gegenständliche Satzung und Geschäftsordnung und später in die einschlägigen Niederschriften und Korrespondenzen der Genossenschaft. Oh Graus, was da vorliegend so zu Tage getreten ist! Mein Austritt war der richtige Schritt zur richtigen Zeit, auch eingedenk des absehbaren vollen Verlustes meines Anteils. Ein Ausgleich hat schon stattgefunden! :D

Aber trotzdem, viel Erfolg weiterhin.
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Energiefachmann am 03. Januar 2013, 13:10:02
@Neu-Genosse

Sie hatten doch unter Ihrem Klarnamen Jürgen Röttges versprochen, in diesem Jahr nicht mehr zu posten. Nun  tun Sie es doch unter Ihrem anderen Pseudonym Neu-Genosse - da haben die guten Vorsätze ja nicht sehr lange gehalten.

Ganz schön viel Text fürs "Reinwaschen", ändert nur nichts an den Fakten selbst. Glauben Sie wirklich, wenn Sie die Historie der Entstehung Ihrer Fehleinschätzungen beschreiben, dass Sie das aus der Haftung bringt???

Ihr tiefer Hass auf Fc mag ja erklären, dass Sie hier eine "Generalabrechnung" mit diesem Unternehmen versuchen, aber es bleibt bei "off-topic". Und mit den 4 Grundrechenarten hapert es bei Ihnen wohl auch recht stark. 0,5 ct./kWh sind nicht 50 Euro/MWh, sondern 5 Euro/MWh. Damit zerfällt der Versuch Ihrer "Bilanzanalyse" auch wieder....

Wenn Sie sich hier schon um den Faktor 10 verrechnen, dann ist kein Wunder, dass die Zahlen der EGNW heute so aussehen. Aber - wie gesagt: off-topic!
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: jroettges am 03. Januar 2013, 13:29:38
@Energiefachmann, welche Person oder Truppe sich immer dahinter zu verstecken sucht:

Im Gegensatz zu Ihnen benutze ich keine Pseudonyme, sondern trete unter meinem Namen auf.

Ich bin ganz bestimmt nicht @Neu-Genosse, habe also auch nichts mit seinen Berechnungen am Hut!

Da Sie sich aber garnicht mehr gegen meine Zielansprache auf Ihre Person zur Wehr setzen, schätze ich mal, der Schuss war ein Treffer!  :)
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Energiefachmann am 03. Januar 2013, 13:43:52
ja, ja schon klar! Deshalb auch die ganzen Detailskenntnisse zu allen Abläufen, die natürlich alle Genossen haben könnten... ::)
Verstehe  8)
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: jroettges am 03. Januar 2013, 14:03:08
Nun aber wirklich zum letzten Mal:

@Energiefachmann

Ich bin nicht @Neu-Genosse und stecke auch nicht hinter seinen Beiträgen!

Im Gegensatz zu Ihnen nehme ich es mit der Wahrheit ziemlich genau.
Das, was ich in meinen Beiträgen geschrieben habe, kann ich jederzeit beweisen.

Der "Energiefachmann" hat in den Hannoverschen Verfahren schriftlich kundgetan, er selbst hätte als Aufsichtsratsvorsitzender der EGNW deren Satzung nie vollständig gelesen. Hat ihm niemand abgenommen. Soviel zur Wahrheitsliebe von "Energiefachfrauen und -männern"!
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Energiefachmann am 03. Januar 2013, 14:11:52
immerhin ist die "gespaltene Persönlichkeit" jroettges und Neu-Genosse sehr einig in ihren Feindbildern und immer hübsch neben der Spur, eben off-topic. Jetzt auch mal wieder  ::)
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: masterflok am 03. Januar 2013, 14:36:33
Neu-Genosse und jroettges sind ganz sicher nicht ein und die selbe Person, Sie haben mal wieder schlecht rechechiert.

Erstaunlich ist übrigens, dass bereits wenige Minuten nachdem Herr Petersen Sie auf das fehlerhafte Impressum von KlarEnergie hingewiesen hat, dieses korregiert wurde. Von Ihnen? Oder haben Sie umgehend Ihren Geschäftspartner informiert?  ;)
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Energiefachmann am 03. Januar 2013, 14:49:02
@masterflok

Oh, eine Blitzmerkerin! Alles schon besprochen (s. vorige Seite)....  ::) zu diesem off-topic-Ablenkungsmanöver!
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Hans Hans am 03. Januar 2013, 14:55:40
@ Energiefachmann


Ihr Eingangs - Drehbuch eines Dramas mit Folgen liest sich -genauer betrachtet - wie ein Kriminalfall.
Ihre Rolle in dem Fall könnte  „wichtiger Zeuge“ und/oder „Beschuldigter“ sein, der bestimmte Personen wider besseres Wissen einer Straftat bezichtigt – nämlich gegen das Genossenschaftsgesetz §§ 33, 34 GenoG (Mitteilungspflicht/Sorgfaltspflicht-Verantwortlichkeit - strafbewährt mit Freiheits- oder Geldstrafe) verstoßen zu haben.

Stimmen die Zahlen so, wie angegeben, was anzuzweifeln jedermanns Recht ist, auch in der Folgediskussion und weiterer GV, bleibt dennoch die Verantwortlichkeit jenes Vorstandes 279 000,- Euro bis 30.5. und zusätzlich bis 15.6. weitere 41 000,- Euro in wenigen Tagen, also 320 Tausend Euro in den Sand gesetzt zu haben, also der Untreue am Genossenschaftsvermögen verdächtig – ebenfalls eine Straftat (§ 266 StGB) - hierbei geht es nicht um „Haftung“ für  Verbindlichkeiten mit dem Genossenschaftsvermögen.

Eine nicht ordentliche und nicht gewissenhafte Geschäftsführung bis 15.6.  wurde meines Wissens durch einen unabhängigen Prüfer unmissverständlich formuliert.
Auf Grund Ihres Detailwissens, sind Sie im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen ein wichtiger Zeuge und /oder Beschuldigter.
Ihre Identität wird im Zuge der Strafverfolgung festgestellt werden.

Als Zeuge müssen Sie die Wahrheit sagen und können die Aussage nur verweigern, wenn Sie sich selbst oder nahe Angehörige belasten würden.
Als ggf. Beschuldigter können Sie die Unwahrheit sagen oder die Aussage verweigern.
Sie haben also die Qual der Wahl und müssen auch andere Zeugenaussagen (Wahrheiten) zu diesem Fall über sich und Ihre „Wahrheiten“ ergehen lassen und zur Kenntnis nehmen.

Übrigens, bei festgestellter nicht gewissenhafter Vorstandsarbeit bis 15.6.2012,  ist die Beweispflicht bei denjenigen, die meinen, dass dem nicht so ist.
Ihre recht „konstruierte“ aber doch schlichte Darstellung des Haftungsrechts – nämlich: „einfache“ Weitergabe der Haftung von einem Vorstand zum nachfolgenden -  sollten Sie nun aber doch „mehr- fach-lich“  ganz „einfach“ überdenken.

Der bisher mit Ihnen gegen EGNW sympathisierende  „Rechtsexperte für alle Fälle“ - khh - kann Ihnen sicher dabei helfen und auch uns alle besser aufklären.
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Neu-Genosse am 03. Januar 2013, 16:04:59
@ Energiefachmann
Ich bin garantiert nicht Herr Röttges, selbst bis ich sein Alter erreicht habe dauert es noch ein ganzes Weilchen. Aber für die Prügel, die er von Ihnen für mich einstecken muss werde ich ihn bei nächster Gelegenheit zu einem Pils einladen, das ist ja dann spätestens zur nächsten GV.

In einem Punkt hätte ich gern noch ihre Hilfe. In welchen Bereichen waren meine Ausführungen nicht für alle Mitglieder der EGNW zugänglich bzw. öffentlich zugänglich sondern könnten nur von Herrn Röttges stammen?

Vielen Dank für den Hinweis auf den "kleinen" Rechenfehler, dann sind es natürlich nur 52.500 €. Da wird es dann auch verständlicher, dass der Hunger auf das Vermögen der EGNW früh geweckt wurde. Bahamas waren da gegessen, es reichte nur noch für ein Niedersachsen-Ticket der Deutschen Bahn.

Allerdings gibt dieser Hinweis auch für mich Aufschluss über die wahre Identität unseres Fachmann, die Kaufmänner hätten das nie gemerkt.  ???

Zitat
Oh, eine Blitzmerkerin! Alles schon besprochen (s. vorige Seite)....  ::) zu diesem off-topic-Ablenkungsmanöver!

masterflok ist eine Frau? Solte zur Entlarvung mal wieder ein Blick in die Mitgliederunterlagen der EGNW erfolgt sein? Oder woher haben sie diese Info?

Zitat
das Protokoll dieser GV, das ja auch unvorschriftsmäßig lange hat auf sich warten lassen (was musste da wohl noch alles "getunt" werden  ;)

Immerhin unterstellen sie hier der Protokollführerin und dem Versammlungsleiter öffentlich mindestens die Mitwirkung an einer Urkundenfälschung. Der Versammlungsleiter ist Jurist in einer leitenden Position. Ob der über so eine Rufschädigung begeistert ist? Sie werden bestimmt noch Anwalts Liebling.

Zitat
Dass der Thread mit großem Interesse auch von anderen Genossen verfolgt wird, hoffe ich nämlich sehr. Schließlich ist ein wesentlicher genossenschaftlicher Gedanke ja, in der Gemeinschaft stark zu sein. Und diese starke Gemeinschaft sollten wir auch sein, wenn wir die erlittenen Verluste aus dem Wertverfall der Anteile beim Aufsichtsrat und Vorstand geltend machen!

Wie ich unseren Vorstand kennengelernt habe, da habe ich gar keinen Zweifel! In der Regel wird ja bei einer gesamtschuldnerischen Haftung auf den zurückgegriffen, bei dem am leichtesten und am meissten zu holen ist. Das könnte interessant werde.

@ khh
Wenn sie auch an den GV teilgenommen haben können eigentlich keine Fragen vorhanden sein. Wenn sie mich hier auf einen Irrtum auf Grund einer Gedächtnislücke aufmerksam machen möchten, gerne. Ansonsten denke ich mein Erleben und meine Schlussfolgerungen ausreichend geschildert zu haben. Ich kann nur empfehlen ihr Informationsbedürfnis auf der kommenden GV zu stillen. Vielleicht sieht man sich ja dort.

Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Energiefachmann am 03. Januar 2013, 16:23:45
@ Hans Hans

das dürften 2 verschiedene und unterschiedlich zu bewertende Fälle sein:

Der erstgenannte Fall ist das einzige Thema dieses Threads (bzw. sollte es sein). Denn das ist nur das, was von uns "einfachen Genossen" eingefordert werden kann. Der zweitgenannte Fall müsste nach meinem Kenntnisstand vom AR geprüft werden und beträfe ja eine mögliche Forderung gegenüber den Vorständen (ggf. ex und aktiv). Inwieweit das bei diesen Verflechtungen innerhalb der Gremien überhaupt möglich ist, ist eine andere Frage. Und sollte auch Thema eines anderen Threads sein.
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: khh am 03. Januar 2013, 20:01:25
@ Energiefachmann
...
Eine nicht ordentliche und nicht gewissenhafte Geschäftsführung bis 15.6.  wurde meines Wissens durch einen unabhängigen Prüfer unmissverständlich formuliert.
... Der bisher mit Ihnen gegen EGNW sympathisierende  „Rechtsexperte für alle Fälle“ - khh - kann Ihnen sicher dabei helfen und auch uns alle besser aufklären.

@Hans Hans
Wenn Sie den Prüfungsbericht des Prüfungsverbandes meinen, dann wurde m.E. dem in 2010 amtierenden Vorstand eine nicht ordnungsgemäße Geschäftsführung im Hinblick auf den „Handschlagvertrag“ mit der EnS attestiert.  ???
Außer mit meinen Bekannten, denen ich die EGNW vor rd. 2 Jahren (leider) als Energielieferant empfohlen hatte, „sympathisiere“ ich weder mit noch gegen irgend einen der unmittelbar Beteiligten, Sie eingeschlossen!  ;)

@ Energiefachmann
...
@ khh
Wenn sie auch an den GV teilgenommen haben können eigentlich keine Fragen vorhanden sein. ...

@Neu-Genosse
Wie ca. 96 % der Genossen hab ich an keiner GV teilgenommen und beziehe meine Informationen zur EGNW aus deren Mitgliederbriefe, den veröffentlichten GV-Protokollen, dem selbst Erlebten und aus dem Internet, z.B. diesem Forum.  ;)

Ein Großteil der Mitglieder dürfte nur über die Informationen aus den auch per Post zugestellten Mietgliederbriefen verfügen und ahnen noch gar nichts von der dramatischen Entwicklung. Bspw. wurde zum Thema „Wert (oder Verlust) der Genossenschaftsanteile“ vom neuen VS und neuen AR mit dem Mitgliederbrief vom 23.06.2012 zum Ergebnis der GV am 15.06.2012 wie folgt (zur "VS-Erläuterung" definitiv falsch !) informiert  –  Zitate:
„Der Vorstand erläuterte die finanziellen Entwicklungen und Aussichten aus seiner Sicht und erklärte, dass die 50%-Grenze nach §33 (3) Genossenschaftsgesetz (GenG) auch zum 31. März 2012 nicht (!?) unterschritten gewesen ist ...“ und
„Der Aufsichtsrat ... erläuterte die aktuelle Kassenlage sowie die erwartete Entwicklung der nächsten Monate. Danach kann keinesfalls von einer Unterschreitung der Grenze nach §33 (3) GenG die Rede sein.“

Zu Ihren gestrigen Beiträgen gibt es daher, sicherlich nicht nur für mich, durchaus noch Fragen  -  insbesondere:
1. Warum wurden die Mitglieder, und zwar ALLE, nicht unverzüglich nach Kenntnis der 160 T€ Zollnachforderungen über den tatsächlichen Sachstand (ca. noch vorhandenes EK und ca. Wert der Geno-Anteile) informiert ?
2. Warum ist zu dem Desaster mit den Zollnachforderungen im Protokoll zur GV am 13.10.2012 nichts weiter zu finden als „Die neuen Vorstände... Klärten die Zollnachforderungen“ und „Der Wert der Genossenschaftsanteile wird zum Ende des Jahres 2012 sehr gering ausfallen“ ?

Oder allgemein gefragt, ist die versprochene „offene Informationspolitik“ bereits auf der Strecke geblieben ?  Hatte man etwa nur im Juni (im Zusammenhang mit FirstCon!) diverse Zahlen und konnte innerhalb weniger Tage sogar zwei Mitgliederbriefe auf den Weg bringen ??  >:(
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Neu-Genosse am 03. Januar 2013, 21:37:04
lieber khh,
dazu kann ich nur 2 Dinge sagen, so unbefriedigend diese für sie auch sein mögen.
zu 1.Der Versammlungsleiter der GV am 15.6. hat eine Frage aus dem Plenum nach Informationen für die Mitglieder so beantwortet, dass diese Infomationen eine Holschuld sind und keine Bringschuld.
zu 2. Wie ich schon erwähnte ist das Protokoll kein Wortprotokoll sondern ein Ergebnisprotokoll. In der GV hat die Information hierüber mehr Raum eingenommen. Zu dem Inhalt sollten Sie die Verrfasser oder den Vorstand befragen, nicht mich. Wenn sie ein Wortprotokoll wünschen wäre ja vielelicht der befriedigenste Weg, wenn sie bei der nächsten GV das Protokoll führen. So ist am besten garantiert, dass es Ihren Erwartungen an den Umfang entspricht.

Grundsätzlich kann ich mir nicht vorstellen, dass die Informationspflich des VS soweit geht, dass über jeden Schritt des Tagesgeschäftes berichtet werden muss. Und Gespräche mit Behörden gehören wohl zum Tagesgeschäft des VS.

Im übrigen finde ich es nicht sehr schön, dass Sie hier in der Öffentlichkeit aus dem Protokoll einer nichtöffentlichen Sitzung zitieren. Wer hat Sie dazu autorisiert?
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: khh am 03. Januar 2013, 22:38:13
Schon klar, Mitglieder werden informiert (mit den Fakten nimmt man's dabei nicht so genau), wenn es den eigenen Zwecken dienlich ist.
Ist Unangenehmes zu vermelden, dann lässt man die lieben Genossen besser dumm und Informationen werden zur Holschuld.
Und Eigenkapital fast verbraucht ist Tagesgeschäft. Hoffentlich merken sich die Genossen das alles genau !   :o

Ach ja, SIE als Nicht-Vorstand sind autorisiert, sich hier über Interna aus der nichtöffentlichen GV auszulassen ?

Nachtrag
So manch 'ziemlich' starker Spruch kann halt nur mit Zitaten widerlegt werden:

@Energiefachmann
... Im Gegensatz zu Ihnen nehme ich es mit der Wahrheit ziemlich genau.
Das, was ich in meinen Beiträgen geschrieben habe, kann ich jederzeit beweisen....
[Hervorhebung durch khh]

@Baum...
... Da Sie Mitglied sind und vermutlich über eine Mailadresse verfügen, haben Sie den Mitgliederbrief vom 23.06.12 erhalten. Darin sind Verlauf und Ergebnisse der GV vom 15.06.12 bereits grob skizziert. Im offiziellen Protokoll des Versammlungsleiters steht nichts anderes oder gar gegenteiliges. ...
[Hervorhebung durch khh]
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Neu-Genosse am 04. Januar 2013, 18:14:10
und schon passiert das, was ich befürchtet habe: Verdrehungen ohne Ende.
WEnn ein ausgewiesener Genossenschaftsrechtler mir erzählt, das Informationen eine Holschuld sind auf Hinweis auf die Quelle, kann ihre Erwiderung nur als unerträgliche Polemik bezeichnet werden. So viele und vollständige Informationen habe ich jedenfalls von der EGNW unter keinem VS und keinem AR vorher erhalten. Die Mitglieder erleben etwas anderes als sie hier verbreiten.

Wenn ich schreibe, dass Behördengespräche Tagesgeschäft sind, verdrehen Sie das ebenfalls und schreiben
Zitat
Eigenkapital fast verbraucht ist Tagesgeschäft
. Sind sie des Lesens nicht mächtig?

Wenn ich selbst erlebtes und eigene Folgerungen daraus veröffentliche, ist das etwas ganz anderes als aus nichtöffentlichen Dokumenten zu zitieren. Vielleicht können sie das nicht nachvollziehen, ich glaube aber eher sie wollen es nicht. Gitfspritzerei und Scheisshausparolenverbreiterei ist einfacher und scheint sie mehr zu befriedigen.

Weiterer Kommentare werde ich mich enthalten. Im Grunde ging es mir nur darum das Geschmiere von Joachim Kreye ins richtige Licht zu rücken.
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: khh am 04. Januar 2013, 21:28:13
@Neu-Genosse,

Soso, Sie rücken Geschmiere ins richtige Licht und ich verdrehe Ihr „Geschreibsel“ und die „vollständigen Informationen“ der EGNW unter dem neuen VS und AR ?  ;D 

Fakt ist, dass der neue VS + AR in dem per Post allen Genossen zugestellten Mitgliederbrief vom 23.06.2012 zum Ergebnis der GV am 15.06.2012 die Erklärung des alten VS zur Unterschreitung der 50%-Grenze nach § 33 (3) GenG definitiv falsch, d.h. sogar gegenteilig, also „verdreht“, dargestellt hat und es bis heute nicht für notwendig befand, diese (vielleicht nicht vorsätzliche) Falsch-Info zu korrigieren. Genau DAS erleben die Mitglieder !  ???

Nach meinem Verständnis soll ein TOP „Lage- bzw. Situationsbericht des Vorstandes“ den in der GV Anwesenden, alternativ das dazu verfasste GV-(Ergebnis)Protokoll den nicht anwesenden Mitgliedern, einen Eindruck vermitteln, wie es um die Lage/Situation der Genossenschaft bestellt ist. Was sagen die protokollierten drei Worte „klärten die Zollnachforderungen“ zu der bisher nicht erkannten (EnS im Kleinen!) Stromsteuerverbindlichkeit 160 T€ aus?  Richtig, rein GARNICHTS  -  DAS erleben die Mitglieder !  >:( 

Auf meine Frage, warum zu den Zollnachforderungen im Protokoll zur GV am 13.10.2012 nichts weiter als die o.g. drei Worte zu finden ist, antworten Sie (an der Frage vorbei!) „...kann ich mir nicht vorstellen, dass die Informationspflicht des VS soweit geht, dass über jeden Schritt des Tagesgeschäftes berichtet werden muss. Und Gespräche mit Behörden gehören wohl zum Tagesgeschäft des VS“. Meine spöttische Anmerkung dazu „Eigenkapital fast verbraucht ist Tagesgeschäft“, ist dann für Sie „Giftspritzerei und ...“? Sind Sie womöglich der neue „Vernebelungs-Beauftragte“ der EGNW?  ;)

Wenn solche in der GV offengelegte existenzbedrohende Zahlungsverpflichtungen nicht protokolliert werden, wie sollen an der GV - aus welchen Gründen auch immer - nicht teilnehmende Mitglieder denn ihre Informations-Holschuld z.B. durch Einsichtnahme des GV-Protokolls wahrnehmen? Dieses Versäumnis und die seit Juni d. Vj. vom neuen VS + AR weitgehend eingestellten Mitgliederbriefe bedeutet, dass ca. 96 % der Mitglieder zur Lage/Situation der Genossenschaft und damit zum Wert der Genossenschaftsanteile bewusst uninformiert gelassen werden !  :o 
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Didakt am 05. Januar 2013, 12:23:33
Sie sind mir vielleicht ein putziger Spaßvogel. Sie echauffieren sich hier über jemanden, der für den einen oder anderen Genossen lediglich Licht ins Dunkel ominöser Vorgänge gebracht hat und nach meiner Annahme in keinerlei Verantwortung für das rückliegende Verhalten der EGNW-Gremien steht. Das hat er doch gut gemacht! Weshalb mokieren Sie sich also in Ihrer typischen penetranten Art und Weise über ihn?

Sie mimen hier im never endig Theaterstück „EGNW“ in der Rolle des Rächers der Enterbten, besser, der sich verspekulierten Geno-Mitglieder ohne deren Mandat von Auftritt zu Auftritt hetzend einen inzwischen äußerst komisch anmutenden, unter paranoider Persönlichkeitsstörung leidenden Advokatenclown. Auf Dauer nutzt sich auch Komik ab. Siehe u. a. die Volksverblödung im FS.

Das Drehbuch hat sich doch geändert. Und tun Sie nicht so, als wüssten Sie nicht schon längst, dass der Geno-Anteil der Mitglieder zum Spielgeld mutiert ist. Gerne für Sie übersetzend ist das umgangssprachlich Geld, dessen Wert mangels Deckung kaum noch oder gar nicht mehr vorhanden ist. Also sollte man es als verzockt abschreiben, wie das ‒ aus dem Casino kommend ‒ gebräuchlich ist. Dann finden Sie endlich Ruhe und vielleicht auch Genugtuung durch Einübung in eine andere Rolle, die Ihnen womöglich besser zu Gesicht steht.

Und letztlich bietet sich ja auch eine Spielunterbrechung an, mit der Sie ja bereits gute Erfahrungen gemacht haben. Die Adminin des Forums schlägt Ihren entsprechenden Antrag bestimmt nicht aus und sorgt sicherlich auch dafür, dass Sie uns mit einer markanten undergroundnumber, z. B. „UserD 007“, einstweilen in fragwürdiger Erinnerung bleiben.  :D
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Energietourist am 05. Januar 2013, 12:51:25
@didakt
ich glaube nicht, dass bei der EGNW "unabsichtlich" etwas verzockt wurde. So viel Blödheit können nicht mal die Leute um den FDP
Mann rum an den Tag legen. Das Geld ist ja nicht irgendwo weg, dass wird schon in irgendeiner Tasche gelandet sein. Bei diesem Verein scheint es ja keine Zahlungsbelege irgendwelcher Art gegeben zu haben, das hat natürlich den Vorteil, dass später auch niemand sagen kann, wo das Geld geblieben ist und  wer es genommen hat. Und @Neu-Genosse soll mir nicht mit so einem Schwachsinn, wie "Holschuld" der Genossen kommen. Wenn auf Briefe, Emails und selbst Einschreiben nicht geantwortet wird und niemand ans Telefon geht, was bleibt dann noch? Nachts auflauern? Wenn einer seiner "Holschuld" nicht nachgekommen ist, dann ist es der Aufsichtsrat gegenüber dem Vorstand. Fragen sie doch mal, wie die Vorstände zustande gekommen sind, wer sie zum Vorstand gemacht hat. Vielleicht zieht da ja ganz wer anders die Strippen im Hintergrund. Ich habe schon vor Monaten geschrieben, mit dieser Vereinigung wird sich noch Staatsanwalt und Richter auseinandersetzten - der Anfang ist ja schon gemacht. Diese Genossenschaft gehört sofort - beser heute als morgen - von Amts wegen aufgelöst. Die dürften nie wieder eine Lizenz zum Ernergiehandel bekommen.
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: khh am 05. Januar 2013, 15:59:43
off-topic

... Sie echauffieren sich hier über jemanden, der für den einen oder anderen Genossen lediglich Licht
ins Dunkel ominöser Vorgänge gebracht hat ...

WOW, der Herr Oberlehrer haben mal wieder gesprochen.......... nur in den Spiegel blickt ER nicht !   ::)
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: uli07 am 05. Januar 2013, 16:33:05
Nicht verzockt??  Soviel Blödheit??
Ich glaube schon.

Gruß  Uli07
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: herbertj am 05. Januar 2013, 16:42:31
Im übrigen finde ich es nicht sehr schön, dass Sie hier in der Öffentlichkeit aus dem Protokoll einer nichtöffentlichen Sitzung zitieren. Wer hat Sie dazu autorisiert?

Dieser Mitgliederbrief ist im Netz öffentlich zu lesen

[Edit Evitel2004: Links gelöscht]

und dort steht ganz klar, was khh und energiefachmann meinen, nämlich das  Zitat :"Pierre Tourneux erläuterte die aktuelle Kassenlage sowie die erwartete Entwicklung der nächsten Monate. Danach kann keinesfalls von einer Unterschreitung der Grenze nach §33 (3) GenG die Rede sein. Das GenG fordert eine Unterrichtung der GV, wenn die Hälfte des Eigenkapitals aufgebraucht sein könnte. "

Mit aktuell ist ja wohl der 15. bzw 23. Juni 2012 gemeint oder lese ich das falsch?

Ich denke diese Info ist für diesen thread passend.
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Didakt am 05. Januar 2013, 17:36:18
@ Energietourist,

ich habe keinen Anlass, Ihnen zu widersprechen oder polemisch zu begegnen. Das liegt in Ihrer Diskussionskultur begründet.
Sie wissen, dass ich mich in der Vergangenheit zu recht sehr kritisch über den operativen Dienst der EGNW und deren Akteure geäußert habe. Für mich ist damit nun aber Schluss. Das Thema ist abgehakt, weil es unergiebig ist, immer wieder die gleiche Leier zu bedienen. Ich bin mir gegenüber ehrlich und gestehe ein, auch selbst mit meinem Eintritt in die Genossenschaft trotz manch erkennbarer Warnzeichen einen Fehler begangen zu haben. Zwar begrenzt, weil mir im Herbst 2011 klar wurde, dass die Genossenschaft in ihrer Verfasstheit vor die Wand laufen wird, sodass ich mich sehr früh damit abgefunden habe, meinen Geschäftsanteil in den Schornstein schreiben zu müssen. Der nachfolgende Versorger hat mich dafür jedoch voll entschädigt. Die Sache rund um das noch ausstehende Auseinandersetzungsguthaben werde ich zwar verfolgen, das Ergebnis ist mir aber relativ wurscht. Ich betrachte die Dinge deshalb als abgeschlossen. Ich halte letztlich auch nicht viel davon, wegen 100 € ggf. das Gericht zu bemühen. Da bleibt bei solchem Streitwert immer auch etwas bei einem selbst hängen, z. B. Unannehmlichkeiten und Kosten, auch bei positivem Ausgang.

Sie sprechen den Beitrag von @ Neu-Genosse an. Ich kann daraus nichts sonderlich Abträgliches ableiten. Bewerten Sie seine Ausführungen mal im Zusammenhang mit den Bestimmungen des GenG. Wir sind als Genossenschaftsmitglieder „Mit-Unternehmer“ und nicht nur mit Rechten ausgestattet, sondern auch mit Pflichten. Diese Pflichten haben die Mitglieder nahezu gänzlich gröblich vernachlässigt. Bei einvernehmlicher guter Steuerung hätte die Geschäftsführung ganz anders als geschehen in die die Zange genommen werden können, auch hinsichtlich der von Ihnen zu recht bemängelten Personalpolitik. Was da passiert ist, werde ich nie nachvollziehen können. Aber wer von uns Mitgliedern hat denn dagegen interveniert und mahnend den Finger erhoben? Wer hat denn mitgeholfen, den Servicenotstand zu beheben? Und abschließend, es war schon ein „dicker Hund“ der Verantwortlichen, den illoyalen, betrügerisch handelden Vollkaufmann die Selbstkündigung zu überlassen. Der hätte vorher „achtkantig“ mit einem Arbeitszeugnis nach allen Regeln der Kunst gefeuert werden müssen. Aber was soll’s, das ist Schnee von gestern!

Ich wünsche Ihnen bei Ihrem eigenen weiteren Vorgehen den erhofften Erfolg.

PS: Mit "verzockt" meinte ich die eigene Fehlentscheidung.
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: masterflok am 05. Januar 2013, 21:02:26
In einem Mitgliederbrief wurde extra darauf hingewiesen, dass die Links nicht ins öffentliche Forumen gepostet werden sollen ...  ::)
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Stromfraß am 06. Januar 2013, 09:34:19
herbertj schrieb:
Zitat
Dieser Mitgliederbrief ist im Netz öffentlich zu lesen

Na, dann versuchen sie es mal ohne Kenntnis der Verlinkung!
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: herbertj am 06. Januar 2013, 11:11:47
@ Stromfaß

Ganz einfach Mitgliederbrief egnw googlen und auf Seite 2 die Nr 3 anklicken....ganz einfach....

Ist öffentlich und für jedermann zu lesen....
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: uli07 am 06. Januar 2013, 12:38:03

 @  masterflok

Zwischen Sollen und Dürfen ist ein großer Unterschied.
Hier im öffentlichen Forum wird jedenfalls kein kritischer Beitrag gelöscht oder ein kritisches Mitglied gesperrt.

 Gruß  Uli07
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Hans Hans am 06. Januar 2013, 17:43:57
@ Neu-Genosse,  u. a.
Kein Grund zur Resignation:

Das war und ist eine umfassende objektive Berichterstattung aus den GV´n und zu den belegbaren Recherchen/Fakten, sowie aufschlussreiche Korrektur des „Dramas in vorl. 7 Akten“ des Drehbuchautors „Energiefachmann“– dem aktuellen Thema.

Die von spezieller Seite angekündigten/gestellten „Fragen über Fragen“ – „Bewertungen“ und „Interpretationen“ wurden/werden am falschen Ort, zur falschen Zeit und an nicht formell zuständige Adressaten in suggestiver /rhetorischer  Form gerichtet und verlautbart.

Das sind vorwiegend Anzeichen von „ paranoider Persönlichkeitsstörung“- wie von „Didakt“ schon angedeutet.
Einige „Fakten“ dazu: Menschen mit einer Persönlichkeitsstörung sind häufig stur bzw. rechthaberisch und egozentrisch.
Betroffene verhalten sich entsprechend, aufgrund ihrer Erfahrungen, eigener Schemata und Grundüberzeugungen. 
A n d e r e und a n d e r e s  werden interpretiert, in ganz bestimmter, starrer und wenig anpassungsfähiger Art.
Diese Spezies bestehen akribisch auf ihre Rechte und Standpunkte und klagen häufig andere an.
Mit Kritik und Zurückweisung können sie ganz schlecht umgehen; diese Empfindlichkeit steht im krassen Gegensatz zu ihren harschen Reaktionen anderen gegenüber.

Solch ein Spezi versucht seit geraumer Zeit die verschiedenen Foren zu dominieren;  überwacht(e) auffällig - als „Versteckter“ und allgemein vermuteten, drei zweifelhaften Pseudonymen -  nahezu alle Foren und provoziert(e) emotionale Diskussionen mit egozentrischen Beiträgen.

Wir sollten uns von einer solchen „Persönlichkeit“ nicht blenden, beeindrucken oder deprimieren lassen.
Dieses Verhalten ist auf Zerstörung des Dialoges etc. aus und ist keineswegs sachdienlich – auch nicht fürs Forum; es ist krank.

Vielleicht trocknet die „unsinnige“ Diskussion etwas aus, wenn man nicht unbedingt auf jene Absicht und Themen im „falschen Umfeld“ eingeht ?!

Die nächste GV der EGNW kommt bestimmt. Dort wäre das richtige Umfeld, eine „offene“ Diskussion mit diesem Spezi wünschenswert und äußerst angebracht !!
Dieses Ansinnen aber wird diese „Persönlichkeit“ meiden, wie der „Fuchs“ den „Jäger“.

Aktuell, auf die von „Energiefach..-Leuten“ sabotierte EGNW bezogen, las ich in einem früheren Beitrag ein sinniges Zitat:
„ Man sollte nicht die Pferde prügeln, wenn beim (eingef.: sabotierten) gezogenen Wagen eine Achse gebrochen ist.“
In diesem Sinne will ich glauben, dass nach abgeschlossener„Reparatur“ – Klagen u. Strafverfahren - der Wagen wieder leichter rollt (auch bergauf).
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: khh am 06. Januar 2013, 20:01:47
@ Hans Hans
War/ist die personelle oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit (§ 5 EnWG) nach Ihrer Überzeugung bei der EGNW gewährleistet ?

Zitat
EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) § 5  -  Auszug:
Energieversorgungsunternehmen, die Haushaltskunden mit Energie beliefern, müssen die Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit sowie Änderungen ihrer Firma bei der Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur) unverzüglich anzeigen; ...
Mit der Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit ist das Vorliegen der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung darzulegen.
Die Regulierungsbehörde kann die Ausübung der Tätigkeit jederzeit ganz oder teilweise untersagen, wenn die personelle ... oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist. ...
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Hans Hans am 06. Januar 2013, 20:27:28
Khh,

derart "kranke Fragen" an nicht Zuständige habe ich doch schon mal anderweitig gelesen ?!
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Stromfraß am 06. Januar 2013, 20:58:03
Herbertj schrieb:

Zitat
@ Stromfaß

Ganz einfach Mitgliederbrief egnw googlen und auf Seite 2 die Nr 3 anklicken....ganz einfach....

Ist öffentlich und für jedermann zu lesen....

Danke, bei mir schon auf Seite 1, 2.Eintrag.

Da hat man wohl vergessen, die Verlinkung zu löschen ...
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: khh am 06. Januar 2013, 23:15:05
Khh, derart "kranke Fragen" an nicht Zuständige habe ich doch schon mal anderweitig gelesen ?!

@ Hans Hans,
für die Beantwortung einer Frage nach Ihrer Überzeugung sind Sie nicht zuständig ?   ::)

Und ja, mehr als berechtigte kritische Fragen zur EGNW sind „kranke Fragen“ und „Anzeichen von paranoider Persönlichkeitsstörung“ !  Wieso äußern Sie sich als angeblich „nicht formell zuständiger Adressat“ – ungefragt – überhaupt zu solchen Fragen ?

Wenn im Zusammenhang mit unerträglichen „Schönfärbereien“ und den regelmäßigen Schuldzuweisungen an Dritte durch vormalige und heutige EGNW-Verantwortliche an deren eigene objektiv falsche Informationen der Mitglieder sowie an rechts- bzw. auftragswidrige Handlungen oder an chaotische Geschäftsgebaren dieser Genossenschaft erinnert wird, dann ist das „stur, rechthaberisch und egozentrisch“ ?

Sind derartige Angriffe und Beleidigungen meiner Person IHRE Art einer sachlichen ‚offenen’ Diskussion ?  Oder haben Sie womöglich selbst ein persönliches Interesse, sich an „Vernebelungs- und Vertuschungsversuchen“ von VS + AR der EGNW bzw. aus deren Umfeld zu beteiligen ??
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Hans Hans am 07. Januar 2013, 00:24:41
Khh,

nun bin ich aber doch einigermaßen überrascht, dass Sie gerade zu fast alles bestätigen, was ich so allgemein beschrieben hatte.
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: khh am 07. Januar 2013, 00:35:20
off-topic

@ Hans Hans

Wenn man Ihrem "Shitstorm" mit Ironie begegnet, dann raffen Sie das offensichtlich auch nicht !   ;D
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: angeljustus am 16. Februar 2013, 13:03:12
Gibt es den Laden eigentlich noch?

Kann man noch Hoffnung haben, nach fristgerechter Kündigung seine Geschäftsanteile zurückzubekommen?

Oder sind die flöten???
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Neu-Genosse am 17. Februar 2013, 15:25:41
das kommt natürlich auf Ihre Ewartungen an. Jedenfalls wurde in der Generalversammlung vor fast genau 8 Monaten bereits mitgeteilt, dass mehr als 50 % aufgebraucht sind.
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Didakt am 17. Februar 2013, 17:59:15
Gibt es den Laden eigentlich noch?
Kann man noch Hoffnung haben, nach fristgerechter Kündigung seine Geschäftsanteile zurückzubekommen?
Oder sind die flöten???

Nun denn, die Zeit ist in der Tat gekommen, die Rückzahlungsfrage anzustoßen bzw. auf den Weg zu bringen.

Gemäß der „Allgemeinen Geschäftsordnung“ der EGNW erfolgt die Auseinandersetzung auf Basis des von der Generalversammlung festgestellten Jahresabschlusses. Das nach der Auseinandersetzung sich ergebende Guthaben ist dem Mitglied binnen sechs Monaten nach seinem Ausscheiden auszuzahlen.

Stellt sich also zunächst die Frage, ob und ggf. zu welchem Termin die Generalversammlung schon anberaumt ist?

Das Ergebnis des Jahresabschlusses wird uns sicher die Augen öffnen und hoffentlich die vielen vorstehenden Fragen in diesem Thread beantworten.
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: masterflok am 17. Februar 2013, 18:33:51
Die Genossenschaft scheint wieder auf einem guten Weg zu sein. Die Anzahl der zu beliefernden Kunden ist derzeit steigend. Demnächst steht sogar eine Preissenkungen beim Strom an, weil der letzte Stromeinkauf deutlich günstiger war. Außerdem kann im Frühjahr wieder Gas bezogen werden.

@ angeljustus:
Sie sollten doch eigentlich wissen wie es um IHRE Genossenschaft gesteht. Wieso also diese provokante Frage in einem öffentlichen Forum? Förderlich hinsichtlich Ihres Anteils ist Ihr Beitrag zumindest nicht!
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: angeljustus am 17. Februar 2013, 18:51:02
@masterflok

ja ja, man kann vieles schönreden....

aber konstruktive Kritik ist wohl nicht erwünscht!

Ich hoffe, dass meine Geschäftanteile fristgerecht zurückgezahlt werden! Dann werden wir sehen, wie es um den Gesamtzustand der GS bestellt ist und nicht nur schlaue Sprüche das Geschehen dominieren......
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: khh am 17. Februar 2013, 20:55:25
Die Genossenschaft scheint wieder auf einem guten Weg zu sein. Die Anzahl der zu beliefernden Kunden ist derzeit steigend. ... 
Außerdem kann im Frühjahr wieder Gas bezogen werden.

Das mit dem "scheinbar guten Weg" sollte man vielleicht besser erst mal abwarten! Und WER wechselt im Frühjahr, nach Ende der Heizperiode(!),
zu einem Gasversorger mit ungeklärter Kapitalausstattung und fraglicher Bonität?  :-\

Wenn für einige das Bsp. EnerGen Süd eG und die dort in der Insolvenzmasse "verschwundenen" Abschlagsüberzahlungen nicht Warnung genug ist,
dann noch mal zur Erinnerung:
Für solche Abschlagszahlungen erhält man bis zum Beginn der nächsten Heizperiode(!) KEINE oder nur eine geringe Gaslieferung als Gegenleistung 
-  und "im Fall eines Falles" ist das Geld dann womöglich ebenfalls weg!  :o 

Sie sollten doch eigentlich wissen wie es um IHRE Genossenschaft gesteht. Wieso also diese provokante Frage in einem öffentlichen Forum?
Förderlich hinsichtlich Ihres Anteils ist Ihr Beitrag zumindest nicht!

Förderlich wohl nicht, aber vielleicht sehr aufschlussreich für potentielle Neumitglieder!?  :)
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: masterflok am 17. Februar 2013, 23:01:41
aber konstruktive Kritik ist wohl nicht erwünscht!
wo üben Sie denn konstruktive Kritik aus? Ihr Beitrag beginnt mit "Gibt es den Laden eigentlich noch?" und endet mit "Oder sind die flöten???"

Förderlich wohl nicht, aber vielleicht sehr aufschlussreich für potentielle Neumitglieder!?  :)
Waren Sie nicht jemand, der einst reihenweise Neumitglieder angeworben hat?
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: khh am 18. Februar 2013, 06:54:31
Off-Topic

Waren Sie nicht jemand, der einst reihenweise Neumitglieder angeworben hat?

Man lernt halt aus Fehlern und.......... Ihre Häme ist misslungen, weil:
"Hatte" und bald "Ex-Mitglieder", welche (womöglich im Gegensatz zu Ihnen?) das leidige Kapitel EGNW ohne
nochmaligen Ärger (bspw. eine völlig unnötige "Ehrenrunde" mit FC vor Gericht) längst abgeschlossen haben!  :P
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: masterflok am 18. Februar 2013, 08:59:56
Ehrenrunde vor Gericht? Was soll denn nun diese Angstmache? Sie sollten doch die Urteile kennen, die bis jetzt verhandelt wurden. Nicht ein einziges Gericht hat der FirstCon auch nur ansatzweise Recht gegeben!  ::)

siehe zB
http://www.egnw.de/Downloads/Urteil.pdf

Man lernt halt aus Fehlern und...
Und deshalb muss man nun auf alles, was mit der EGNW zutun hat, maßlos eindreschen?
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Energietourist am 18. Februar 2013, 09:33:36
ich habe vor einiger Zeit eine Frage unter "Grundsatzfragen-> wechseln ohne wirklich wechseln zu wollen" gestellt. Jetzt kann ja mal jeder für sich entscheiden, wer der Versorger A war! Ich deute das, als ein letztes, verzweifeltes Aufbäumen. Wer wechselt jetzt noch  freiwillig zu solch einem Verein? Für mich persönlich ist die EGNW kaputt, ich rechne nicht mehr mit irgendwelchen Auszahlungen von Genossenschaftsguthaben, viel eher schon mit der Bekanntgabe, dass Insolvenzantrag gestellt wurde.
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: angeljustus am 18. Februar 2013, 10:24:19
Nagel auf den Kopf getroffen!  ;)
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Didakt am 18. Februar 2013, 11:36:59
Die Genossenschaft scheint wieder auf einem guten Weg zu sein. Die Anzahl der zu beliefernden Kunden ist derzeit steigend. Demnächst steht sogar eine Preissenkungen beim Strom an, weil der letzte Stromeinkauf deutlich günstiger war. Außerdem kann im Frühjahr wieder Gas bezogen werden.

Aha, das liest sich ja fast wie eine Werbung für die EGNW, die Sie Mitte des vorigen Jahres noch richtigerweise mit der Vokabel „Chaosclub“ bedacht haben. Mutiert hier etwa ein Saulus zum Paulus? Es ist zum Schmunzeln! Aber mal im Ernst: Die Figur des Protagonisten der EGNW ist bereits belegt. Die steht Herrn Roettges weitaus besser zu Gesicht als Ihnen. Zu recht, weil er sich diesen Status redlich verdient hat. :D

Ihr Beitrag könnte zu der Annahme führen, als zählten Sie zum inneren Kalkulatorenzirkel der Genossenschaft, der seine Aufgabe in erster Linie darin sieht, die Bezugspreise werbeträchtig nach unten zu rechnen, um die Gen wieder in bekannt fadenscheiniger Manier auf eine fragwürdige Spur bringen zu wollen. Die angeblich vielen Neukunden, die angesichts der jüngsten Historie der EGNW/EnerGen Süd auf diese Rattenfängermethode reinfallen, sind keineswegs zu bedauern. Im Gegenteil, sie sind aus Sicht der bisher Geschädigten zu ihrer Mitgliedschaft in der Gen zu beglückwünschen. Wenn dadurch die Finanzen aufgebessert werden, könnte das ja z. B. meine Auseinandersdetzung  mit der EGNW noch etwas begünstigen. ;D

Aber machen Sie ruhig weiter so! Auch Ihr Glaube wird keine Berge versetzen und auch die kaputte Gen nicht retten. Wetten! :D
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: masterflok am 18. Februar 2013, 12:28:57
Bei der Einstellung hat ein solches Projekt natürlich keine Zukunft.

Natürlich war die EGNW im ersten Halbjahr 2012 ein reinster Chaosclub, indem findige Geschäftsleute versuchten eine beachtliche Anzahl von Kunden für sich zu gewinnen. Und weil das nicht genug war, hat man auch noch versucht nahezu das gesamte Vermögen der EGNW abfließen zu lassen.

Aber mal im ernst, was kann man denn dem neuen Vorstand negatives anlassten? Sie haben völlig richtig reagiert, indem sie der FirstCon die rote Karte gezeigt haben. Sie haben aufgrund der fehlenden Einnahmen die Verwaltung auf ein Minimum reduziert, alles andere wäre Geldverbrennung gewesen. Sie haben dafür gesorgt, dass die Belieferung bis zum 01.07.2012 zeitnah abgerechnet wurde. Sie haben sich darum bemüht, dass zumindest die Genossen, die weiter mit Strom beliefert werden wollten, wieder beliefert wurden, sodass wenigstens eine geringe Einnahme zu verbuchen ist.

Wieso ging denn das Projekt schief? Weil es grundsätzlich nicht funktionieren kann? Ich denke schon, dass es funktionieren kann, die Voraussetzung ist jedoch, dass eine solche Genossenschaft aufrichtig, aber mit einem gewissen Maß an Fachkompetenz geführt wird. Beides war in der Vergangenheit nicht der Fall.

Und nein, ich zähle nicht zum inneren Kalkulatorenzirkel. Das die Anzahl der zu beliefernden Stromkunden wieder ansteigt ist aber nun mal nicht von der Hand zu weisen, ob euch das gefällt oder nicht.

Darüber hinaus hätte ich gerne vom Didakt die Quelle für seine Aussage, dass die Bezugspreise werbeträchtig nach unten korrigiert werden. Leg uns doch mal die Kalkulation offen!? Kennst du überhaupt die aktuellen Preise? Was ist so falsch an der Aussage, dass erst vor geraumer Zeit ein zusätzliches Energiepaket zu einem günstigeren Preis eingekauft wurde? Möchtest du den gesunkenen Strompreis an der Börse leugnen?
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: khh am 18. Februar 2013, 16:15:09
... was kann man denn dem neuen Vorstand negatives anlassten? Sie haben völlig richtig reagiert, indem sie ...
...dass es funktionieren kann, die Voraussetzung ist jedoch, dass eine solche Genossenschaft aufrichtig, aber mit einem gewissen Maß an Fachkompetenz geführt wird. Beides war in der Vergangenheit nicht der Fall. ...

Es geht doch nicht um den neuen Vorstand oder um Ex-Vorstände - allein mit der EGNW als solche hatten die einzelnen Mitglieder Verträge (oder womöglich auch nicht)! - Und 'nun wird alles besser' wurde schon mehrfach angekündigt.  ::)

... Aussage, dass die Bezugspreise werbeträchtig nach unten korrigiert werden. ...

Eine solche Vermutung ist doch sehr naheliegend:
Wenn sich das "vor geraumer Zeit zusätzlich zu einem günstigeren Preis eingekaufte Energiepaket" bereits auf die Stromlieferungen ab 1.1.2013 auswirken sollte, dann hätte man die Einkaufsersparnisse bereits bei der "Weiterreichung" der Umlagenerhöhungen berücksichtigen müssen (sofern die AGB diese Weiterreichung überhaupt wirksam regeln bzw. dieses wirksam umgesetzt wurde - Stichwort: rechtzeitige Mitteilung mit Info zum Sonderkündigungsrecht).

Wenn sich die "Einkaufsersparnisse" erst zukünftig auswirken, warum will man dann den Strompreis (außer mit der Absicht "werbeträchtig") vor Ablauf der eingeschränkten Preigarantie überhaupt senken? Rechtlich sehe ich dazu kein Erfordernis und die möglichen Gewinne sollten (müssen?) wohl besser zur "Auffüllung" der arg geschrumpften Geschäftsanteile verwendet werden. Andernfalls muss man vielleicht prüfen, ob es i.O. ist, wenn der mögliche Gewinn allein an die Strombezieher und im Ergebnis nicht an alle Mitglieder weitergereicht wird!? 

Und wie soll das "Projekt" funktionieren? Ab 1.1.2012 war die eigenständige Strombelieferung mangels zu stellender Sicherheitsleistungen ohne FirstCon nicht möglich, obwohl seinerzeit noch deutlich über 50% der Geschäftsguthaben vorhanden waren. Ab 1.4.2013 soll, jetzt nahezu ohne Eigenkapital(!), die Aufnahme der Gasbelieferung möglich sein? Oder wurde dieser Termin nur gewählt, um mit den Abschlagszahlungen der Kunden, denen außerhalb der Heizperiode keine entsprechenden Gaslieferungen gegenüber stehen, erst einmal die dringend benötigte Liquidität anzusammeln? 

Ist eine solche Genossenschaft "aufrichtig" ??  :-\
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: masterflok am 18. Februar 2013, 18:05:23
Wenn sich das "vor geraumer Zeit zusätzlich zu einem günstigeren Preis eingekaufte Energiepaket" bereits auf die Stromlieferungen ab 1.1.2013 auswirken sollte
Wieso betreibst du permanent diese Desinfo? Weder habe ich den 01.01. als Termin genannt noch ist dieser richtig! Der Preisvorteil wir voraussichtlich ab dem 01.04. weitergegeben und muss derzeit noch ermittelt werden. Wieso? Weil das zusätzlich Kontigent erst ende Januar eingekauft wurde!  ::)

Wenn sich die "Einkaufsersparnisse" erst zukünftig auswirken, warum will man dann den Strompreis (außer mit der Absicht "werbeträchtig") vor Ablauf der eingeschränkten Preigarantie überhaupt senken? Rechtlich sehe ich dazu kein Erfordernis und die möglichen Gewinne sollten (müssen?) wohl besser zur "Auffüllung" der arg geschrumpften Geschäftsanteile verwendet werden.
Wen interssiert denn schon der Geschäftsanteil von zB angeljustus? Und wieso sollen die verbliebenen Genossen auch noch dafür sorgen, dass er doch noch eine beachtliche Summe zurück erhält? ... dann lieber die Preisersparnis selbst einstecken ... ;)

Ab 1.4.2013 soll, jetzt nahezu ohne Eigenkapital(!), die Aufnahme der Gasbelieferung möglich sein? Oder wurde dieser Termin nur gewählt, um mit den Abschlagszahlungen der Kunden, denen außerhalb der Heizperiode keine entsprechenden Gaslieferungen gegenüber stehen, erst einmal die dringend benötigte Liquidität anzusammeln? 

Ist eine solche Genossenschaft "aufrichtig" ??  :-\
Wo soll das frische Kapital denn sonst herkommen? Von Luft und Liebe entsteht es zumindest nicht! Es wurde ausdrücklich gesagt, dass die Aufnahme der Gaslieferung aufgrund des mangelnden Kapitals erst zum Frühjahr möglich ist.
Was wäre denn besser gewesen? Sie im Herbst aufzunehmen und damit die Genossenschaft garantiert gegen die Wand zu fahren? Das soll "aufrichtig" sein? Es gibt nur ein sinnvollen Starttermin, udn das ist der Frühjahr. Voraussgesetzt, die Genossen wollen die Erdgaslieferung und stehen hinter diesem Schritt.
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: khh am 18. Februar 2013, 19:45:33
edit
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: khh am 18. Februar 2013, 19:51:54
gelöscht (versehentlich Doppel-Post)
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: khh am 18. Februar 2013, 19:53:46
Wieso betreibst du permanent diese Desinfo? ... Wieso? Weil das zusätzlich Kontigent erst ende Januar eingekauft wurde!

Da war wohl eher Ihre Aussage "... erst vor geraumer Zeit ein zusätzliches Energiepaket zu einem günstigeren Preis eingekauft wurde" wenig informativ!
Übrigens, wüsste nicht, dass wir mal gemeinsam Schweine gehütet haben!?  >:(   

Wen interssiert denn schon der Geschäftsanteil von zB angeljustus? Und wieso sollen die verbliebenen Genossen auch noch dafür sorgen, dass er doch noch eine beachtliche Summe zurück erhält? ... dann lieber die Preisersparnis selbst einstecken ...

Zu den verbliebenen Genossen gehören auch die erst am 31.12.13 ausscheidenden und/oder die kein Stromkunde sind/werden wollen! Falls ohne Verpflichtung zur Strompreissenkung (da eingeschränkte Preisgarantie) durch eine solche auf einen möglichen Gewinn für 2013 verzichtet wird, dann werden Nicht-Stromkunden die Rechtmäßigkeit prüfen lassen - versprochen! Jetzt verstanden?   :D

Wo soll das frische Kapital denn sonst herkommen? .. Es wurde ausdrücklich gesagt, dass die Aufnahme der Gaslieferung aufgrund des mangelnden Kapitals erst zum Frühjahr möglich ist. ... Es gibt nur ein sinnvollen Starttermin, udn das ist der Frühjahr. Voraussgesetzt, die Genossen wollen die Erdgaslieferung und stehen hinter diesem Schritt.

Das wissen auch Gas-Neukunden und alle kennen das mit dem Lieferbeginn 01.04.2013 speziell verbundene erhebliche Risiko à la EnerGen Süd eG? Und die Erdgasbelieferung wird erst von der nächsten GV nach vorheriger Risikoaufklärung bzgl. des Starttermins entschieden? Oder ist man da gar nicht mehr so "aufrichtig"?  ???
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Neu-Genosse am 18. Februar 2013, 20:17:37
aber aber Khh, bei Genossen untereinander ist das Duzen durchaus üblich. Oder sind Sie keiner?

Übgrigens gibt es keine eingeschränkte Preisgarantie sondern Festpreise.
Darüber, wie mit Überschüssen in 2013 zu verfahren ist, entscheidet die GV in 2014, möglich wäre hier auch, dass die Überschüsse gesamt oder teilweise den Rückstelleungen "zugeschoben" werden. Das hängt dann aber allein von den Mitgliedern ab. Es ist da sicherlich etwas unbefriedigend, dass die bereits ausgeschiedenen Mitglieder da kein Mitspracherecht haben.
Frisches Kapital kann natürlich nur von neuen Mitgliedern kommen. Um einen Einbruch in der Liquidität durch den Winter-Peak nicht existenzgefährdent sein zu lassen, bliebe immer noch die Möglichkeit z. B. den Zugang von Neukunden kurz vor der Heizperiode einzuschränken.

Regulierungsmöglichkeiten gibt es genug, ich bin mir sicher der Vorstand der EGNW wird diese Möglichkeiten auch kreativ und sinnvoll nutzen.
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: khh am 18. Februar 2013, 21:06:28
Übgrigens gibt es keine eingeschränkte Preisgarantie sondern Festpreise.
Darüber, wie mit Überschüssen in 2013 zu verfahren ist, entscheidet die GV in 2014 ...

Mir egal, wenn Festpreis anstatt eingeschränkte Preisgarantie. Jedenfalls besteht dann erst recht keine Verpflichtung/Veranlassung, den Strompreis vor Ablauf der Preisfestschreibung zu senken.
Wird das dennoch so gemacht, dann wird das Jahresergebnis 2013 und damit die Auseinandersetzung (hoffentlich noch Guthaben) mit den am 31.12.2013 ausscheidenden Mitgliedern negativ beeinflusst.
DAS ist das angesprochene Thema, welches m.E. wenig bis nichts mit der von der GV in 2014 zu entscheidenden Gewinnverwendung zu tun hat.

Übrigens würde sich damit die Meinung von @Didakt - Zitat "die Bezugspreise werbeträchtig nach unten zu rechnen" wohl unzweifelhaft bestätigen.  ;D

Ergänzung:
Frisches Kapital kann natürlich nur von neuen Mitgliedern kommen. Um einen Einbruch in der Liquidität durch den Winter-Peak nicht existenzgefährdent sein zu lassen, bliebe immer noch die Möglichkeit z. B. den Zugang von Neukunden kurz vor der Heizperiode einzuschränken.

Schon klar, die EGNW möchte möglichst viele neue Mitglieder (viele alte haben sich ja auch verabschiedet) und will nur Gaskunden, die mit Ihren Zahlungen wesentlich in Vorleistung gehen. Hoffentlich wollen das viele Interessenten eher nicht!  ???
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: angeljustus am 18. Februar 2013, 21:34:19
Zitat
Darüber, wie mit Überschüssen in 2013 zu verfahren ist, entscheidet die GV in 2014 ...

Wer glaubt denn noch daran, dass der Laden 2014 noch existiert???
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: masterflok am 19. Februar 2013, 00:02:02
Wer glaubt denn noch daran, dass der Laden 2014 noch existiert???
Was interessiert dich denn dann noch dein Anteil?  ::)

Der Vorstand hat bei der letzten Versammlung die anwesenden Genossen gefragt, ob das Projekt beendet  werden soll. Wo wart ihr denn mit euren Argumenten?
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Energietourist am 19. Februar 2013, 09:16:47
das ist ja unglaublich! Jetzt will man Gaskunden ködern, um mit deren Geld Löcher
an anderen Stellen zu stopfen. Ja das erinnert mich aber sogleich an Teldafax und Flexstrom. So blöd kann doch gar keiner sein, um bei der EGNW noch Gaskunde zu werden! Da ist in meinen Augen schon Insolvenzverschleppung.
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: masterflok am 19. Februar 2013, 09:42:27
das ist ja unglaublich! Jetzt will man Gaskunden ködern, um mit deren Geld Löcher
an anderen Stellen zu stopfen. Ja das erinnert mich aber sogleich an Teldafax und Flexstrom. So blöd kann doch gar keiner sein, um bei der EGNW noch Gaskunde zu werden! Da ist in meinen Augen schon Insolvenzverschleppung.
Was ist denn daran Insolvenzverschleppung? Es war der Wunsch der Genossen zukünftig auch wieder Gas zu erhalten. Hier wurde ganz klar darüber aufgeklärt, dass ein Lieferbeginn einzig im Frühjahr möglich ist und ebenso ehrlich begründet. Die anwesenden Genossen waren damit einverstanden.

Was soll daran Insolvenzverschleppung sein? Und was hat das auch nur im entferntesten Sinne mit Teldafax zutun? Wie kann man soetwas behaupten ohne einen blassen Schimmer von der derzeitigen finanziellen Lage zu haben?

Wieso fordert denn bei den Versammlungen niemand die Abwicklung der Genossenschaft? Hier reden die User Energietourist, khh, angeljustus, usw. so klug daher, bei den Versammlungen sucht man sie jedoch vergebens. Eben typische "Schaumschläger"  ;)
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: angeljustus am 19. Februar 2013, 10:28:00
Und der größte Schaumschläger hat den vorhergehenden Post geschrieben!  ;D

Woher wollen Sie denn überhaupt wissen, dass diese User nicht auf der GV waren?

Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Neu-Genosse am 19. Februar 2013, 10:42:48
@ energietourist
warum stellen Sie dann nicht einfach Strafanzeige, so als Bürgerpflicht. Oder haben Sie Angst vor einer nachfolgenden Anzeige wegen falscher Beschuldigungen?
Da ist es natürlich einfacher hier so absonderliche Behauptungen aufzustellen.

Wenn Sie hier solch einen Müll verbreiten sollten sie auch genügend Arsch in der Hose haben dazu mit allen Konsequenzen zu stehen.
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Didakt am 19. Februar 2013, 12:29:08
Von khh:
Zitat
...Ab 1.4.2013 soll, jetzt nahezu ohne Eigenkapital(!), die Aufnahme der Gasbelieferung möglich sein? Oder wurde dieser Termin nur gewählt, um mit den Abschlagszahlungen der Kunden, de-nen außerhalb der Heizperiode keine entsprechenden Gaslieferungen gegenüber stehen, erst ein-mal die dringend benötigte Liquidität anzusammeln?

Ein(e) solche(r) Annahme/Verdacht ist angesichts der prekären Finanzsituation der Gen naturgemäß naheliegend. Diese betriebswirtschaftlich äußerst fragwürdige Denkweise ist den verantwortlichen Geistern durchaus zuzutrauen. Dies scheint der letzte Halm zu sein, an den sie glauben, sich noch mit letzter Hoffnung klammern zu können. Ein nutzloses Unterfangen!
Wenn „blauäugige Kunden“ sich auf das Procedere der Bezahlung von vollen durchschnittlichen Abschlagszahlungen für den Zeitraum vom April bis Oktober einlassen, könnte z. B. bei einer mtl. Abschlagsleistung von 125 € in dieser Zeit bei der Gen einen Habensaldo von ca. 500 €/Kunde auflaufen, das sich aber in den Folgemonaten ebenso schnell wieder verflüchtigen würde. Auf diesen Ansatz lässt sich aber doch kein betriebswirtschaftlich tragbares Geschäftsmodell aufbauen. Ein Murks wäre das.
Wenn Bestandsgenossen meinen, mit einer solchen Vorausleistung die Gen retten zu können, sollte man sie davon nicht abhalten. Neukunden sollten allerdings die Warnung ernst nehmen, dass sie hierbei ihre Vorleistung leichtfertig aufs Spiel setzen und mit einem Totalverlust rechnen müssen.

Werter @ masterflok,

überdenken Sie doch mal den Stil Ihres Auftritts als Befürworter und vermeintlicher Akquisiteur der EGNW hier im Forum. Mit Ihrer Unart nützen Sie der EGNW ganz und gar nicht. Sie schaden ihr eher.
Sie zählen leider zu der sehr geringen Anzahl von Usern in diesem Kreis, die sich mitunter eines Umgangstones bedienen, der früher unter Schweinehütern „gepflegt“ wurde. Es sollte für Sie auch nicht tröstlich sein, wenn Sie auf diesem Feld plötzlich von einem weiteren „Repräsentanten" der EGNW unterstützt werden, der sich auf einmal ‒ von mir völlig unerwartet ‒ gemüßigt sieht, in das Schweinegrunzen mit einzustimmen.


@ Neu-Genosse,

wie man sich doch täuschen kann. Ich dachte, Sie spielen in einer anspruchsvolleren Liga.
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Neu-Genosse am 19. Februar 2013, 13:24:45
Das muss wohl daran liegen, dass ich immer so kleine Pickelchen im Gesicht kriege, wenn öffentlich Menschen, die ich sehr zu schätzen gelernt habe, einer Straftat bezichtigt werden. Dass das wiederum auch strafbar ist, scheint bei der vermeintlichen Anonymität des www manche nicht zu interessieren.
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: jroettges am 19. Februar 2013, 13:38:24
Es sind stets die gleichen Kritikaster: khh, Energietourist, Didakt, Angeljustus, herbertj usw.

Wissen nichts und doch alles viel besser. Mutmaßen herum ohne jede Hintergrundinformation.
Dabei könnte man ja mit der Verantwortlichen der EGNW einmal reden und sich in irgendeiner der Verantaltungen mal informieren.

Das aber geht nicht, denn es birgt die Gefahr in sich, dass man seine verquere Sicht der Dinge zu ändern gezwungen sein könnte.

Was hier getrieben wird, ist massive Geschäftsschädigung, die durchaus demnächst einmal die Juristen auf den Plan rufen könnte.

Als Feigling hinter seinem Nutzernamen verstecken ist einfach und bequem, da kann man von seinem PC aus rumpalavern. Weder das Internet noch dieses Forum sind rechtsfreie Räume. Das sollte niemand vergessen.


Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: masterflok am 19. Februar 2013, 13:44:47
Sie zählen leider zu der sehr geringen Anzahl von Usern in diesem Kreis, die sich mitunter eines Umgangstones bedienen, der früher unter Schweinehütern „gepflegt“ wurde. Es sollte für Sie auch nicht tröstlich sein, wenn Sie auf diesem Feld plötzlich von einem weiteren „Repräsentanten" der EGNW unterstützt werden, der sich auf einmal ‒ von mir völlig unerwartet ‒ gemüßigt sieht, in das Schweinegrunzen mit einzustimmen.


@ Neu-Genosse,

wie man sich doch täuschen kann. Ich dachte, Sie spielen in einer anspruchsvolleren Liga.
Wie abgehoben kein ein Mensch bitte sein? Du scheinst ja sehr überzeugt von dir zu sein.

Wie würdest du denn deinen gewählten Umgangston bezeichnen? Als sachlich? Ich bitte dich!  ::)
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: herbertj am 19. Februar 2013, 16:45:05
@ energietourist
warum stellen Sie dann nicht einfach Strafanzeige, so als Bürgerpflicht. Oder haben Sie Angst vor einer nachfolgenden Anzeige wegen falscher Beschuldigungen?
Da ist es natürlich einfacher hier so absonderliche Behauptungen aufzustellen.

Wenn Sie hier solch einen Müll verbreiten sollten sie auch genügend Arsch in der Hose haben dazu mit allen Konsequenzen zu stehen.

Mit welcher Arroganz wird den Mitgliedern denn hier begegnet? Da wird man aufgefordert die eigene Genossenschaft zu verklagen und gleichzeitig  wird gedroht zurück zu klagen....Ich hoffe das sich mal jemand findet, der Strafanzeige gegen die EGNW stellt, so als Bürgerpflicht und sich nicht einschüchtern lässt. § 147 des GenG macht es ja mit den nötigen "Beweisen" einfach.
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: masterflok am 19. Februar 2013, 16:58:16
§ 147 des GenG macht es ja mit den nötigen "Beweisen" einfach.
In wiefern erleichtert dieser Paragraph das Beweisen?

Zitat
Da wird man aufgefordert die eigene Genossenschaft zu verklagen
Wenn ein User sich sicher ist, dass Insolvenzverschleppung betrieben wird, dann ist die Aufforderung doch folgerichtig. Was hat das denn mit "Arroganz" zutun? Sollte sich diese Behauptung jedoch als wissentlich falsch herausstellen, weil man gar nicht genau weiß wie es um die Genossenschaft steht, so ist auch hier der Hinweis völlig richtig, dass man sich wegen Rufschädigung strafbar gemacht hat.
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: angeljustus am 19. Februar 2013, 17:15:48
@jroettges

Zitat
@Alle
Ich habe gegen die Warnungen meiner Mitstreiter versucht, hier in diesem Forum Antworten zu geben, auch wenn diese nicht jedem passen mögen. Dieser Kanal ist jetzt zu.

Halten Sie sich doch bitte mal daran, inkl. masterflok......Das würde von wahrer Größe zeugen und dem, der in einer Gen mitmischen will gut stehen!  ;)
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: herbertj am 19. Februar 2013, 17:25:24
Es sind stets die gleichen Kritikaster: khh, Energietourist, Didakt, Angeljustus usw.


@ angeljustus
das ist die Sache....die können das nicht und widersprechen ihren Aussagen und wenn die user (s.o.) sich hier äußern verursacht das bei den Herrschaften vermutlich Blutdruck.  ;)
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Didakt am 19. Februar 2013, 17:36:49
Hallo, Herr Roettges,

von Ihnen:
Zitat
Weder das Internet noch dieses Forum sind rechtsfreie Räume. Das sollte niemand vergessen.

Ihrer vorstehenden Feststellung schließe ich mich uneingeschränkt an.

Zitat
Es sind stets die gleichen Kritikaster: khh, Energietourist, Didakt, Angeljustus usw.

Dazu nehme ich gern ohne Häme und durchaus sehr sachlich in persönlicher Hinsicht Stellung:

Eingangs möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass ich einmal ein großer Verfechter der Genossenschaft war. Die EGNW hat mir aber im Laufe meiner Mitgliedschaft durch ihr unprofessionelles Handeln viel Ungemach, auch auf Nebenschauplätzen, zugefügt. Ich konnte mich dieser Dinge durch frühzeitige Maßnahmen erfolgreich erwehren, ohne einen finanziellen Schaden hinnehmen zu müssen. Dies war vielen anderen Genossen leider nicht vergönnt. Für die Reaktionen dieser Geschädigten habe ich deshalb volles Verständnis. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund dafür, diese Erfahrungen diesem öffentlichen Forum vorzuenthalten, das sich ja ursächlich der Aufklärung und Hilfestellung der Verbraucher verschrieben hat.
Dass es angebracht und sogar notwendig ist, sich hier unter einem Pseudonym zu äußern, ist vollkommen unstrittig und Ihnen schon mehrfach verklickert worden. Sie aber wollen die berechtigten Gründe einfach nicht akzeptieren. Müssen Sie auch nicht. Aber unterlassen Sie es bitte, die User in ihrer Allgemeinheit als Feiglinge zu beschimpfen.

Nun noch zum eigentlichen Thema dieses Threads:
Wenn die hochgelobten gegenwärtigen geschäftsführenden Akteure der Gen ihre Aufgaben so flugs ‒ wie hier kolportiert ‒ erledigen, müsste der Jahresabschluss für 2012 ja bald veröffentlicht werden. Dann wird sich endlich zeigen, wie es finanziell um die Genossenschaft bestellt ist. Sie können davon ausgehen, dass ich Jahresabschlüsse lesen und interpretieren kann. Sollte das Ergebnis u. a. so ausfallen, dass ich im Zuge der Auseinandersetzung von meinem Genossenschaftsanteil nur wenig oder gar nichts zurückerhalte, dann können Sie versichert sein, dass ich hier weiterhin Klartext schreiben werde.
Und nicht zu vergessen, die EGNW hat mir gegenüber eine Bringschuld. Erfolgt diese nicht zeitgerecht, werde ich sie formgerecht anmahnen, und zwar nicht rechtsgrundlos, wie mir das seitens der EGNW widerfahren ist.

Freundliche Grüße
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: masterflok am 19. Februar 2013, 17:45:00
Halten Sie sich doch bitte mal daran, inkl. masterflok
Wieso sollte ich mich an eine Aussage halten, die ich nicht getätigt habe?  ::)

Ich persönlich halte es für unfair wie ihr mit dem derzeitigen Vorstand umgespringt. Sie versuchen im Rahmen ihrer Möglichkeiten ein Projekt, von dem ihr alle offensichtlich auch mal überzeugt wart, doch noch zu retten. Und ihr habt nichts besseres zutun als permanent nachzutreten. Was habt ihr denn davon?

Stattdessen habt ihr nichts besseres zutun, als dem aktuellen Vorstand zu unterstellen, man würde absichtlich die Gaslieferung zum Frühjahr aufnehmen um sich an den Abschlägen zu bereichern ohne zu beabsichtigen im kommenden Winter zu liefern! Woher stammt denn bitte dieser absurde Verdacht? Nach meinem Empfinden ist das eine Unterstellung, die durchaus juristisch geprüft werden sollte!

Aktuell sind die Aus- und Einnahmen überschaubar, aber nicht defizitär (laut geschäftsführenden Vorstand). Was ist also so schlimm daran, dass sich eine Hand voll arrangierte Leute darum bemühen die Genossenschaft wieder aufzubauen?

Wenn die hochgelobten gegenwärtigen geschäftsführenden Akteure der Gen ihre Aufgaben so flugs ‒ wie hier kolportiert ‒ erledigen, müsste der Jahresabschluss für 2012 ja bald veröffentlicht werden. Dann wird sich endlich zeigen, wie es finanziell um die Genossenschaft bestellt ist. Sie können davon ausgehen, dass ich Jahresabschlüsse lesen und interpretieren kann. Sollte das Ergebnis u. a. so ausfallen, dass ich im Zuge der Auseinandersetzung von meinem Genossenschaftsanteil nur wenig oder gar nichts zurückerhalte, dann können Sie versichert sein, dass ich hier weiterhin Klartext schreiben werde.
Richtig, man sollte den Bericht abwarten. Aber man sollte auch ganz klar differenzieren, was der aktuelle Vorstand zu verantworten hat und was nicht. Das bei dem ganzen Spektakel mit der FirstCon massiv Geld verbrannt wurde und sicherlich auch noch aus der EnergenSüd-Insolvenz ein beachtlicher Schaden entstanden ist, ist wohl unstrittig. Groß wird das Vermögen der EGNW wohl nicht mehr sein, wie groß wird sich hoffentlich bald zeigen.
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: khh am 20. Februar 2013, 12:18:34
Es sind stets die gleichen Kritikaster: khh, Energietourist, Didakt, Angeljustus, herbertj usw.
Wissen nichts und doch alles viel besser. Mutmaßen herum ohne jede Hintergrundinformation. Dabei könnte man ja mit der Verantwortlichen der EGNW einmal reden ...
Was hier getrieben wird, ist massive Geschäftsschädigung, die durchaus demnächst einmal die Juristen auf den Plan rufen könnte. ... Weder das Internet noch dieses Forum sind rechtsfreie Räume. Das sollte niemand vergessen.

@jroettges,
Ihre "Hintergrundinformationen" sind verzichtbar. Jeder, der nicht völlig "blauäugig" ist und nur über betriebswirtschaftliches Grundwissen verfügt, wird die Lage der EGNW zutreffend einschätzen können.

Fangen Sie doch endlich mal an, die angeblich unwahren Tatsachenbehauptungen der "Kritikaster" mit Fakten zu widerlegen! Oder werden Kritiker womöglich nur deshalb persönlich angegangen, weil Ihnen die Argumente ausgegangen sind ?


...habt ihr nichts besseres zutun, als dem aktuellen Vorstand zu unterstellen, man würde absichtlich die Gaslieferung zum Frühjahr aufnehmen um sich an den Abschlägen zu bereichern ohne zu beabsichtigen im kommenden Winter zu liefern! Woher stammt denn bitte dieser absurde Verdacht? Nach meinem Empfinden ist das eine Unterstellung, die durchaus juristisch geprüft werden sollte! ... man sollte auch ganz klar differenzieren, was der aktuelle Vorstand zu verantworten hat und was nicht. ...

Erfolgt der Beginn der Gaslieferung zum Frühjahr etwa ohne die beschriebenen und höchst kundenunfreundlichen Absichten? Wer hat denn den von Ihnen behaupteten "Bereicherungs-Verdacht" geäußert?  -  Nicht vergessen, weder das Internet noch dieses Forum sind rechtsfreie Räume! ;D

Und höhen Sie auf mit dem ständigen Gefasel von "der aktuelle Vorstand" - wir reden über die EGNW und nicht über Personen!


Nun gut, die Beiträge der hier schreibenden Aufsichtsräte der EGNW sprechen jedenfalls für sich und neutrale Beobachter und hoffentlich auch alle Verbraucher werden das richtig bewerten können.

 

Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: masterflok am 20. Februar 2013, 12:33:40
Erfolgt der Beginn der Gaslieferung zum Frühjahr etwa ohne die beschriebenen und höchst kundenunfreundlichen Absichten? Wer hat denn den von Ihnen behaupteten "Bereicherungs-Verdacht" geäußert?  -  Nicht vergessen, weder das Internet noch dieses Forum sind rechtsfreie Räume! ;D

Ich bezog mich unter anderem auf folgenden Beitrag

das ist ja unglaublich! Jetzt will man Gaskunden ködern, um mit deren Geld Löcher an anderen Stellen zu stopfen. Ja das erinnert mich aber sogleich an Teldafax und Flexstrom.
[...]
Da ist in meinen Augen schon Insolvenzverschleppung.
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: khh am 20. Februar 2013, 13:50:05
Apropos Insolvenzverschleppung (siehe von @Energietourist angesprochene Klage der Staatsanwaltschaft gegen Ex-Teldafax-Vorstände):

Wie sieht’s denn aktuell bei der EGNW mit der Zahlungsfähigkeit aus, wo doch Mitglieder aus den Abrechnungen zum 30.06.2012 einen hohen fünfstelligen Betrag schuldig geblieben sein sollen (Verrechnungen mit Gegenforderungen aus dem EnS-Desaster?) und damit angeblich ein Drittel des ursprünglichen Genossenschaftsvermögens gegenwärtig blockiert ist?

Werden diese vorgeblichen Forderungen in vollem Umfang als einbringlich bewertet oder ist, ggf. mit welchen Auswirkungen auf die Vermögenssituation der Genossenschaft, eine Wertberichtigung im Jahresabschluss 2012 vorgesehen?
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Neu-Genosse am 20. Februar 2013, 14:30:39
Zu dieser Frage wird der Vorsrtand sicherlich gern auf der nächsten Generalversammlung Stellung nehmen. Stellen Sie die Frage dort doch einfach.
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: khh am 20. Februar 2013, 14:48:13
Stellen Sie die Frage dort doch einfach.

Wozu, der Vorstand wird sicherlich auch im Hinblick auf den angesprochenen Aspekt
schon aus Eigeninteresse rechtzeitig das Richtige machen.  ;D
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Didakt am 20. Februar 2013, 17:19:43
...Wie sieht’s denn aktuell bei der EGNW mit der Zahlungsfähigkeit aus, wo doch Mitglieder aus den Abrechnungen zum 30.06.2012 einen hohen fünfstelligen Betrag schuldig geblieben sein sollen (Verrechnungen mit Gegenforderungen aus dem EnS-Desaster?) und damit angeblich ein Drittel des ursprünglichen Genossenschaftsvermögens gegenwärtig blockiert ist?

Werden diese vorgeblichen Forderungen in vollem Umfang als einbringlich bewertet oder ist, ggf. mit welchen Auswirkungen auf die Vermögenssituation der Genossenschaft, eine Wertberichtigung im Jahresabschluss 2012 vorgesehen?

Trotz berechtigten Interesses der Mitglieder, auf diese Frage schnellstmöglich eine konkrete Antwort zu bekommen, ist es im Moment wenig sinnvoll, sie durch das Herumstochern im Nebel erlangen zu wollen. Die Verantwortlichen werden sich hier Forum Ihrer brisanten Fragestellung zu diesem alles entscheidenden Sachstand verständlicherweise nicht stellen.

Nur eins steht fest, die Verschleierungstaktik à la des Vorjahres ist nicht mehr anwendbar. Bald wird ohne Tricksereien Tacheles zu reden sein! Der Jahresabschluss bringt die Wahrheit mit Sicherheit ans Licht. Darauf sollten wir warten. Aber der ist nun auch ohne weitere Umschweife schnellstens fällig! U. a. daran wird die Qualität des neuen Vorstands zu messen sein.
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Hans Hans am 20. Februar 2013, 17:57:52
@ Didakt  & khh
Haben Sie denn einen Versorger, der in den Sommermonaten nach dem tatsächlichen Monatsverbrauch die Abschläge berechnet und entsprechend geltend macht oder macht er nicht auch - wie alle anderen - den monatlichen Durchschnitts- Abschlag auf den letzten Jahresverbrauch geltend.
Machen Sie also nicht auch quasi eine Vorauszahlung in der Sommerzeit (April –Oktober)
auf den Winterverbrauch – wie wir alle? !
Ihre Berechnung mit Kalkulation der Insolvenz könnte Sie bei Ihrem / jedem Anbieter genauso treffen wie s. Zt. bei EnergenS.
Sie machen sich und anderen etwas vor, was nicht der Realität entspricht.
Das ist also de facto unredlich, der EGNW derzeit überhaupt etwas Anrüchiges zu unterstellen!

@ div. Genossenschafts - Neurotiker

Die  neuerlichen „ironischen und denunzierenden Argumentationen“ scheinen das neue Strickmuster zu sein, die regenerierungsfähige EGNW - und damit deren ehrbare Mitglieder - penetrant diffamieren zu wollen.
Wenn Sie darüber hinaus auch (Noch-) Mitglied der EGNW sind bzw. bleiben, denunzieren und schädigen Sie sich doch geradezu selbst; beklagen und schüren aber eine ggf. Schmälerung oder Totalverlust der Geschäftsanteile – das ist schizophren.

Die  Insolvenz EnergenSüd – bzw. der Brückenschlag zu Angst machenden Beispiel – Anbietern (Teldafax etc.), die ja wohl unterschiedliche Absichten und Geschäftsmodelle hatten, als nur den günstigsten Preis zu offerieren; also mit denen jedenfalls auch irgendwie auf eigene Weise Pech gehabt zu haben, begründet offensichtlich bei  einigen wenigen „Mitteilsamen“  die EGNW –Neurose.
Die EGNW ist doch wohl nicht verantwortlich für jene Insolvenzen.
In Beiträgen von den „Frustierten“ ist teilweise Selbstbemitleidung, Rachegelüste, dünngeistige Schlaumeierei und Möchtegern- Rechtskunde oder Foren-Profilsucht zu erkennen.
Möglicherweise äußert sich hier aber auch Frust, die EGNW doch voreilig verlassen zu haben.

@ khh

Die Argumentationen der überschaubaren EGNW- Verunglimpfer - mit Ihnen als Anheizer - scheinen  überwiegend und grundsätzlich unlauter und ein wiederkehrend „posttraumatischer Anfall“ zu sein!
Ihre Frustabladungen  hier im Forum (ich erinnere einen Ihrer Beiträge:
„So jetzt ist der Frust raus!“) haben nichts mit sachlicher  Diskussion oder gar pragmatischer Hilfe für andere zu tun.
In der Tat wird der neutrale Beobachter und Verbraucher „Leierkastenmusik“ und zeitnahe (reale) Musik zu differenzieren wissen.
Bezüglich Ihres jüngsten  posttraumatischen Anfalls weise ich noch einmal auf die „Fakten“ bezüglich einer paranoiden Persönlichkeitsstörung ganz allgemein hin.
Mit einer Therapie ist es wie mit der EGNW – beides hat zumindest eine Chance verdient, erfolgreich zu funktionieren.

Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Didakt am 20. Februar 2013, 18:20:30
Zitat
@ Didakt  & khh
Haben Sie denn einen Versorger, der in den Sommermonaten nach dem tatsächlichen Monatsverbrauch die Abschläge berechnet und entsprechend geltend macht oder macht er nicht auch - wie alle anderen - den monatlichen Durchschnitts- Abschlag auf den letzten Jahresverbrauch geltend.
Machen Sie also nicht auch quasi eine Vorauszahlung in der Sommerzeit (April –Oktober)
auf den Winterverbrauch – wie wir alle? !
Ihre Berechnung mit Kalkulation der Insolvenz könnte Sie bei Ihrem / jedem Anbieter genauso treffen wie s. Zt. bei EnergenS.
Sie machen sich und anderen etwas vor, was nicht der Realität entspricht.
Das ist also de facto unredlich, der EGNW derzeit überhaupt etwas Anrüchiges zu unterstellen!

@ Hans Hans,

mit Verlaub, mit Ihrem Beitrag bekunden Sie, dass Sie von dem Geschäft und den mit den Versorgern vorsorglich und tunlichst abzuschließenden Verträgen keine Ahnung haben. Mit Ihrer Ansicht liefern Sie sich den Versorgern geradezu aus und riskieren bei einer Insolvenz Ihre Abschlagszahlungen/Vorauszahlungen.

In eigener Sache: Mein aktueller Sollsaldo beim Gasbezug beträgt im Monat April ca. 475,00 € und im Abrechnungsmonat Oktober noch etwa 21,00 €. Das kann man steuern! Wenn Sie möchten, verrate ich Ihnen auch, wie man das macht! ;)
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: khh am 20. Februar 2013, 19:03:42
... Die  neuerlichen „ironischen und denunzierenden Argumentationen“ scheinen das neue Strickmuster zu sein,
die regenerierungsfähige EGNW - und damit deren ehrbare Mitglieder - penetrant diffamieren zu wollen. ...

@Hans Hans
Aha, jetzt melden sich die ehrbaren Mitglieder dieser "ehrenwerten" Gesellschaft. Warum kommen dann ausschließlich
persönliche Verunglimpfungen, anstatt die "denunzierenden Argumentationen" mit Fakten zu entkräften?   ::)

Nachtrag:
Gemeint sind Fakten zum Sachstand und nicht Ihre "Fakten" bezüglich einer paranoiden Persönlichkeitsstörung!  :) 
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: angeljustus am 20. Februar 2013, 19:09:13
Zitat
Möglicherweise äußert sich hier aber auch Frust, die EGNW doch voreilig verlassen zu haben.

no comment.... ;D ;D ;D
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Didakt am 21. Februar 2013, 11:22:32
@ Hans Hans,

auf den zweiten Teil Ihres gestrigen Beitrags, den Sie vermutlich auch gegen mich gerichtet haben, muss ich noch kurz zurückkommen. Gestern hatte ich dafür keine Zeit mehr.

Welch Duplizität der Ereignisse. Sie beziehen sich in Ihren Ausführungen auf einen Beitrag, bei dessen Lesen Ihrem Genossenschaftsbruder @ Neu-Genosse nach seiner Angabe unansehnliche Pickel ins Gesicht schossen. Beim Lesen Ihres Beitrags löste sich bei mir als Reaktion darauf plötzlich ein lang anhaltender Lachanfall aus. :D

Trotzdem, passen Sie gut auf sich auf! Bei Ihrer pekuniären Verhaltensweise könnte ihr Genosse Kapitän schon bald nicht mehr Ihren Wechsel zum dann zutreffenderen Pseudonym „Blanker Hans“ verhindern können. :)
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Hans Hans am 21. Februar 2013, 14:34:52
@ Didakt

Was das Pekuniäre anbelangt, gestehe ich Ihnen selbstverständlich eine "reiche"
Erfahrung zu.
Mein Großvater pflegt immer zu sagen: Erfahrung ist überwiegend die Summe der Misserfolge im Laufe des Lebens.
Ich vermute einfach mal, dass ich noch nicht Ihr "Erfahrungsalter" habe.
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Didakt am 21. Februar 2013, 15:09:58
@ Hans Hans,

re. Mag sein, aber ich sehe gerade, dass Sie auf dem besten Wege dahin sind! Nur weiter so!  ;)
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Hans Hans am 25. März 2013, 13:40:57
@ Fahrdraht

Ich glaube Sie überschätzen sich.
Ich muss Sie enttäuschen, Ihre Vermutung trifft nicht zu; ich bin nicht schockiert!
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Fahrdraht am 25. März 2013, 21:31:26
@ Fahrdraht

Ich glaube Sie überschätzen sich.

Ich schätze niemals, ich bin ja kein Versorger  ;D

Sie müssen aufpassen. Sonst bekommen Sie mit derartigen "schockierenden" "Meinungen" über Ihre Mitmenschen
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,17912.msg99139.html#msg99139
auch auf Ihrer Seite Probleme, das ist schlecht fürs Marketing.

Die möchte den "konstruktiven Dialog" mit Verbraucherschützern hier jedenfalls nicht auf dem Niveau von "Heilpraktikern" führen.

Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Hans Hans am 25. März 2013, 23:11:49
@ Fahrdraht

Off Topic

Aha, Sie haben Ihren Ursprungstext in wenigen Minuten geändert.
War das IHR Ansatz eines "konstruktiven Dialogs" und das richtige Niveau?!
Im Übrigen habe ich nach der von Ihnen ursprünglich genannten Zeit schreiben gelernt. Lernen Sie bitte  richtig lesen im Zusammenhang, zum jeweiligen Thema, Person und Meinungsäußerung. 
Sie sollten nicht nur "linken"- ich meine natürlich ihre Worthülsen und Halbsätze. ;)

M.f.G.
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Fahrdraht am 26. März 2013, 03:21:19
Aha, Sie haben Ihren Ursprungstext in wenigen Minuten geändert.
Ja, und wie man dynamische (Web)inhalte verwaltet lernen Sie in einem fortgeschrittenen Computer- Kurs an Ihrer VHS.
Jammern Sie immer so über neue Anforderungen?

Lernen Sie bitte  richtig lesen im Zusammenhang, zum jeweiligen Thema, Person und Meinungsäußerung. 
Willkommen in der Politik, "Genosse".
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Hans Hans am 26. März 2013, 12:41:22
@ Fahrdraht

Off Topic

Zu Ihrer grundsätzlichen Frage :
Nein, zum Speichern und verwalten reichten auch autodidaktische Kenntnisse-
und, wenn ich "linken" will - kann ich das auch. ;)

Gruß  :)
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Stromfraß am 30. März 2013, 08:13:59
Nach erfolgter gegenseitiger "Belöffelung" wäre es nett, auch mal wieder etwas Konstruktives zu lesen.
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Ascescendar am 10. Mai 2013, 12:03:15
Hallo,

ich habe im Oktober 2011 meine Mitgliedschaft in der Genossenschaft gekündigt, habe aber noch keine Auszahlung meiner 100€ Genossenschaftsanteile erhalten. Warum erfolgt hier keine Auszahlung? Langsam werde ich sehr ungeduldig...
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: khh am 10. Mai 2013, 12:17:42
Warum erfolgt hier keine Auszahlung?

Das kann erst nach Beschlussfassung der Generalversammlung zum Jahresabschluss 2012 erfolgen.
Im Übrigen dürfte von dem Genossenschaftsanteil 100 € kaum noch was da sein.  ???
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: harse1 am 02. Juni 2013, 23:12:07
Ich hatte meine Mitgliedschaft in der Genossenschaft mit Schreiben vom 15.11.2011 gekündigt. Mit einem Schreiben vom 23.11.2011 wurde mir die Kündigung bestätigt, aber darauf hingewiesen, dass "die Kündigungsfrist ein Jahr zum Schluss des Kalenderjahres" beträgt, also zum 31.12.2012 wirksam wird. Obwohl ich die Genossenschaft Anfang Mai erneut angeschrieben habe und bereits per Mail an die Beantwortung meines Schreibens erinnert habe, rührt sich dort keiner.
Es wird einfach nicht geantwortet. Eigentlich müsste eine ordnungsgemäße Abrechnung meines Genossenschaftsanteils erfolgen. Ein tolle Genossenschaft!!!!
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: khh am 02. Juni 2013, 23:29:57
Das kann erst nach Beschlussfassung der Generalversammlung zum Jahresabschluss 2012 erfolgen.
Im Übrigen dürfte von dem Genossenschaftsanteil 100 € kaum noch was da sein.  ???

@ harse1,

die Generalversammlung hat noch nicht stattgefunden und ist m.W. bisher auch noch nicht terminiert !
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: masterflok am 03. Juni 2013, 10:28:23
Eigentlich müsste eine ordnungsgemäße Abrechnung meines Genossenschaftsanteils erfolgen.
Wie khh richtig geschrieben hat, muss zunächst der Jahresabschluss 2012 beschlossen werden.
Titel: Re: Auszahlung des Auseinandersetzungsguthaben
Beitrag von: khh am 03. Juni 2013, 12:15:27
@ harse1,

ganz lange wird es aber wohl nicht mehr dauern, denn die Verantwortlichen der EGNW werden sich ja sicherlich an die eigene Geschäftsordnung halten wollen:

Zitat
Energiegenosssenschaft Nordwest e.G.
Allgemeine Geschäftsordnung

...
4. Beendigung der Mitgliedschaft
...
Auseinandersetzungsguthaben
Die Auseinandersetzung erfolgt auf Basis des von der Generalversammlung festgestellten
Jahresabschlusses. Das nach der Auseinandersetzung sich ergebende Guthaben ist dem
Mitglied binnen sechs Monaten nach seinem Ausscheiden auszuzahlen
.
...
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Energiefachmann am 04. Juni 2013, 16:18:09
die Generalversammlung hat noch nicht stattgefunden und ist m.W. bisher auch noch nicht terminiert !

oh doch! Die GV findet am 08.06.2013 statt. Aber die Einladungen wurden wohl recht selektiv verschickt. Einige Mitglieder haben keine erhalten. Daher werden mal wieder sämtliche dort gefassten Beschlüsse anfechtbar sein (keine ordnungsgemäße Einladung).

Ziel scheint zu sein einerseits den Sitz der Genossenschaft zu verlegen, aber vor allem den von seinem Amt abgesägten Vorstandsvorsitzenden Dr. P.A. komplett aus dem Aufsichtsrat zu drängen. Der wurde wohl auch zu unbequem. Dem Vernehmen nach hat er einen eigenen Bericht erstellt, da er mit dem von der "Röttges-gesteuerten" Fraktion erstellten Bericht nicht einverstanden war. Nun wird der Termin extra so gelegt, dass P.A. nicht an der GV teilnehmen kann. Dann kann genügend über ihn her gezogen werden, um das Ziel zu erreichen.

Ach ja, und in einem Mitgliederbrief wird berichtet, dass der Jahresabschluss 2012 nicht erstellt werden kann, da das frühere Steuerberaterbüro erforderliche Unterlagen nicht herausgeben würde. Mir ist nur ein Grund bekannt, warum ein Steuerbüro Unterlagen zurückbehält: Rechnungen wurden nicht bezahlt!?
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: masterflok am 04. Juni 2013, 19:56:04
oh doch! Die GV findet am 08.06.2013 statt. Aber die Einladungen wurden wohl recht selektiv verschickt. Einige Mitglieder haben keine erhalten. Daher werden mal wieder sämtliche dort gefassten Beschlüsse anfechtbar sein (keine ordnungsgemäße Einladung).

Ziel scheint zu sein einerseits den Sitz der Genossenschaft zu verlegen, aber vor allem den von seinem Amt abgesägten Vorstandsvorsitzenden Dr. P.A. komplett aus dem Aufsichtsrat zu drängen.
Wie kommt es denn, dass Sie als Nicht-Mitglied so genau über die angeblich nicht ordnungsgemäße Einladung bescheid wissen bzw. sich dafür interessieren? Übrigens

Wohin soll denn der Sitz verlegt werden? Und wer ist Dr. P. A.? Ein solcher Vorstandsvorsitzender ist mir nicht bekannt! Und wieso soll dieser jemand aus dem Aufsichtsrat gedrängt werden?

Herr Kreye, wie kommt es eigentlich, dass sie die Klage am AG Wennigsen zurückgezogen haben? Kalte Füße bekommen?  ;D
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: khh am 04. Juni 2013, 20:20:32
die Generalversammlung hat noch nicht stattgefunden und ist m.W. bisher auch noch nicht terminiert !
oh doch! Die GV findet am 08.06.2013 statt. Aber die Einladungen wurden wohl recht selektiv verschickt. Einige Mitglieder haben keine erhalten. Daher werden mal wieder sämtliche dort gefassten Beschlüsse anfechtbar sein (keine ordnungsgemäße Einladung).

Pardon, die Einladung liegt tatsächlich vor. Von „selektiv verschickt“ gehe ich nicht aus. Wenn nicht alle Mitglieder eingeladen sind, dann ist wohl eher die desolate Mitgliederverwaltung ursächlich.

Ziel scheint zu sein ..., ... vor allem den von seinem Amt abgesägten Vorstandsvorsitzenden *) Dr. P.A. komplett aus dem Aufsichtsrat zu drängen. Der wurde wohl auch zu unbequem. Dem Vernehmen nach hat er einen eigenen Bericht erstellt, da er mit dem von der "Röttges-gesteuerten" Fraktion erstellten Bericht nicht einverstanden war. ...
[*) ist der Ex-Aufsichtsratvorsitzende gemeint?]

Interessant, da bin ich ja mal gespannt, wie die der Wechsel des AR-Vorsitzenden schon so kurz nach der Neuwahl begründet wird!?

Ach ja, und in einem Mitgliederbrief wird berichtet, dass der Jahresabschluss 2012 nicht erstellt werden kann, da das frühere Steuerberaterbüro erforderliche Unterlagen nicht herausgeben würde. Mir ist nur ein Grund bekannt, warum ein Steuerbüro Unterlagen zurückbehält: Rechnungen wurden nicht bezahlt!?

Ein solcher Mitgliederbrief ist mir unbekannt. So eine „Begründung“ für die Nichterstellung des JA 2012 ist wirklich äußerst merkwürdig. Die Herausgabeverweigerung kann doch wohl kaum neu sein – was hat man unternommen? Und wie macht man sich - ohne vollständige (Buchführungs)Unterlagen - ein Bild über die aktuelle Vermögenslage??  :o
Titel: Re: OFF TOPIC
Beitrag von: khh am 04. Juni 2013, 20:56:32
...
Herr Kreye, wie kommt es eigentlich, dass sie die Klage am AG Wennigsen zurückgezogen haben? Kalte Füße bekommen?  ;D

@masterflok

Was soll denn eine Klage am AG Wennigsen mit dem Thema dieses Threads zu tun haben ?

Und wieso sprechen Sie den User Energiefachmann hier mit einem Klarnamen "Herr Kreye" an,
wobei Ihnen die Identität des Users ohnehin wohl kaum bekannt sein dürfte !?

Wollen Sie den User und dessen durchaus interessanten Beitrag damit womöglich nur diskreditieren ??  >:(

Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: masterflok am 04. Juni 2013, 22:34:56
Ach ja, und in einem Mitgliederbrief wird berichtet, dass der Jahresabschluss 2012 nicht erstellt werden kann, da das frühere Steuerberaterbüro erforderliche Unterlagen nicht herausgeben würde. Mir ist nur ein Grund bekannt, warum ein Steuerbüro Unterlagen zurückbehält: Rechnungen wurden nicht bezahlt!?

Ein solcher Mitgliederbrief ist mir unbekannt. So eine „Begründung“ für die Nichterstellung des JA 2012 ist wirklich äußerst merkwürdig. Die Herausgabeverweigerung kann doch wohl kaum neu sein – was hat man unternommen? Und wie macht man sich - ohne vollständige (Buchführungs)Unterlagen - ein Bild über die aktuelle Vermögenslage??  :o
Dieser Mitgliederbrief wurde mit der Einladung zur kommenden GV versandt. Aber wie es die Art vom sogenannten Energiefachmann ist, unterbreitet er bezüglich der EGNW bewusst falsche Tatsachen um der Genossenschaft zu schädigen. Im Mitgliederbrief heißt es lediglich, dass "durch Zurückhaltung von Unterlagen durch die alte Steuerberatungsgesellschaft die Bilanz für das Jahr 2012 nicht im vorgesehenen Zeitraum erstellt werden konnte". Das die Unterlagen zum jetzigen Zeitpunkt noch immer nicht vorliegen hat er sich selbst zusammengedichtet.

Ebenso wurde eine Satzungsänderung angekündigt, da der Sitz bereits vor Monaten von Garbsen nach Delmenhorst gewandert ist und so auch in die Satzung aufgenommen werden muss. Unser lieber Energiefachmann dramatisiert dies natürlich, spricht von einem "Ziel", möchte damit eine böse Absicht verkörpern.

Wieso ich den Energiefachmann mit Klarnamen anspreche? Damit der unwissende Mitleser sich selbst ein Bild über den Wahrheitsgehalt seiner Beiträge machen kann.
Titel: Re: OFF TOPIC
Beitrag von: khh am 04. Juni 2013, 23:03:16
Wieso ich den Energiefachmann mit Klarnamen anspreche? Damit der unwissende Mitleser sich selbst ein Bild über den Wahrheitsgehalt seiner Beiträge machen kann.

Und woher beziehen Sie ihr angebliches "Wissen" über die Identität des User's Energiefachmann ?  :-\

Selbst wenn an Ihrer diskreditierenden Spekulation was dran wäre, ist diese Ansprache trotzdem ein gravierender Regelverstoß ?
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Energiefachmann am 04. Juni 2013, 23:45:06
Wenn ich richtig mitgezählt habe, sind mir bereits von der Krabbelgruppe und Co. 6 falsche Identitäten umgehängt worden.... Nur - wo zum Teufel liegt Wennigsen - und wen interssiert das?

zurück zum Thema:
@ khh
sorry, natürlich meinte ich Aufsichtsratsvorsitzender und nicht Vorstandvorsitzender!

Meines Wissens nach muss dem Verfasser eines Minderheitenberichts aus dem Aufsichtsrat die Gelegenheit gegeben werden, diesen auf einer Generalversammlung verlesen zu dürfen. Das wollte man wohl mit der Wahl des Termins vermeiden.
Mit einem derartigen Ausblenden unangenehmer Wahrheiten hat man ja bereits fast auf den Tag genau 1 Jahr zuvor bereits Erfahrungen in der EGNW gesammelt.

Jedenfalls ist es ein eigener TOP, Herrn P.A. aus dem Aufsichtsrat hinaus zu werfen.

Und dass die Unterlagen zur Erstellung des JA 2012 nun doch vorliegen, liest sich aus dem Brief wirklich nicht.

Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Energiefachmann am 05. Juni 2013, 00:06:36
ein themenüberschneidender Beitrag:
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,18136.75.html#msg101031
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: khh am 05. Juni 2013, 00:13:27
... Und dass die Unterlagen zur Erstellung des JA 2012 nun doch vorliegen, liest sich aus dem Brief wirklich nicht.

Liegt auch der JA 2012 zur Beschlussfassung durch die GV vor? Oder wie sonst will man der Verpflichtung der eigenen Geschäftsordnung nachkommen?
Zitat
Allgemeine Geschäftsordnung
...
4. Beendigung der Mitgliedschaft
...
Auseinandersetzungsguthaben
Die Auseinandersetzung erfolgt auf Basis des von der Generalversammlung festgestellten Jahresabschlusses. Das nach der Auseinandersetzung sich ergebende Guthaben ist dem Mitglied binnen sechs Monaten nach seinem Ausscheiden auszuzahlen.
...

Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Energiefachmann am 05. Juni 2013, 00:38:24
Nein, der JA 2012 liegt nicht zur Beschlussfassung vor, da er ja noch nicht einmal erstellt wurde. Die GV ist wohl daher auch als "außerorderntlich GV" tituliert.
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: masterflok am 05. Juni 2013, 09:04:27
Und dass die Unterlagen zur Erstellung des JA 2012 nun doch vorliegen, liest sich aus dem Brief wirklich nicht.
Und weil Sie dies nicht herauslesen, ist es für Sie erwiesen, dass die Unterlagen noch immer vorenthalten werden? Mit dem Vermerk, dass nichtbezahlte Rechnungen Schuld daran sein könnten, um der EGNW Zahlungsschwierigkeiten vorzuwerfen?

Woher nehmen Sie überhaupt das Wissen, was um die besagte Aufsichtsratsperson geschieht? Ihre Verwunderung über die Sitzverlegung nach Delmenhorst hat doch bereits gezeigt, dass ihr Kenntnissstand bezüglich der EGNW nicht aktuell zu sein scheint.
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Energietourist am 05. Juni 2013, 09:08:59
sehr interessant in diesem Zusammenhang, dass die EGNW selbst mitteilt, das Gerichte feststellten, dass Mitglieder der EGNW nur ein Vertragsverhältnis mit der EGNW haben und die Firstcon nur Dienstleister ist. Bei der EnergenSüd soll das nach Meinung der EGNW aber nicht gelten :)
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: khh am 05. Juni 2013, 10:35:57
Und dass die Unterlagen zur Erstellung des JA 2012 nun doch vorliegen, liest sich aus dem Brief wirklich nicht.
Und weil Sie dies nicht herauslesen, ist es für Sie erwiesen, dass die Unterlagen noch immer vorenthalten werden? ...
Woher nehmen Sie überhaupt das Wissen, was um die besagte Aufsichtsratsperson geschieht? Ihre Verwunderung über ...
hat doch bereits gezeigt, dass ihr Kenntnissstand bezüglich der EGNW nicht aktuell zu sein scheint.

@ masterflok
Da Sie alles von @ Energiefachmann gesagte in Frage stellen, woher nehmen eigentlich SIE Ihr anscheinend aktuelleres, aus dem Mitgliederbrief nicht ersichtliches und für ein „einfaches“ Mitglied erstaunliches (Insider)Wissen bzgl. der EGNW?

Muss sich „der unwissende Mitleser“ bzgl. Ihrer Aussage
Wieso ich den Energiefachmann mit Klarnamen anspreche? Damit der unwissende Mitleser sich selbst ein Bild über den Wahrheitsgehalt seiner Beiträge machen kann.
womöglich auch zu Ihren schönredenden Beiträgen zur EGNW Gedanken machen über deren Wahrheitsgehalt und aus welcher ‚Ecke’ die wohl kommen?
Insbesondere schon deshalb, weil Sie als angeblich "nur" einfaches Mitglied sofort ‚auf der Matte’ stehen, sobald es hier kritische Beiträge zur EGNW gibt! 

Und übrigens, aus meiner langjährigen beruflichen Zusammenarbeit mit diversen Steuerberatern kenne auch ich nur den einen angesprochenen Grund, warum diese Mandantenunterlagen zurückbehalten!
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: masterflok am 05. Juni 2013, 12:05:46
Da Sie alles von @ Energiefachmann gesagte in Frage stellen, woher nehmen eigentlich SIE Ihr anscheinend aktuelleres, aus dem Mitgliederbrief nicht ersichtliches und für ein „einfaches“ Mitglied erstaunliches (Insider)Wissen bzgl. der EGNW?
Fakt ist:
- Dem Mitgliederbrief ist nicht zu entnehmen, ob die Unterlagen noch immer vorenthalten werden. Der Energiefachmann macht aus seiner eigenen Interpretation eine Tatsachenbehauptung. Im übrigen geht es um die Steuerberatungsgesellschaft, die in der Zeit von Lange, Kreye und Mücke tätig war.
- Wieso der Herr Prodosh Aich höchstwahrscheinlich aus dem Aufsichtsrat ausscheidet ist mir nicht bekannt. Weder ist das aus Mitgliederbriefen noch dem internen Forum ersichtlich. Von daher ist meine Frage durchaus berechtigt woher diese Informationen stammen. Oder interessiert Sie das nicht, khh?
- Das es seit Oktober 2012 die Geschäftstelle in Garbsen nicht mehr gibt sollte auch Ihnen weitläufig bekannt sein. Die Ausgaben wurden nach der räuberischen Kaperung durch die FirstCon auf ein Minimum reduziert, Mitarbeiterinnen mussten entlassen werden, Mietverhältnisse wurden gekündigt. Die neuen Verantwortlichen haben die Arbeit ins private Heim überführt und somit der Genossenschaft kostenfrei eine Räumlichkeit zur Verfügung gestellt. Da man nun jedoch wieder Einnahmen erzielt und eine geeignete Räumlichkeit in Delmenhorst (um die Fahrtwege kurz zu halten) gefunden hat, muss die Satzung demensprechend korrigiert werden. Was soll daran falsch sein, khh?

Gibt es unterschiedliche Arten von Mitgliedern? Von einfach bis privilegiert? Ist man ein Verbrecher, wenn man sich regelmäßig über den Stand der Dinge informiert?
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: khh am 05. Juni 2013, 12:56:50
Fakt ist:
- Dem Mitgliederbrief ist nicht zu entnehmen, ob die Unterlagen noch immer vorenthalten werden. ...
- Wieso der Herr Prodosh Aich höchstwahrscheinlich aus dem Aufsichtsrat ausscheidet ist mir nicht bekannt. ...
- Das es seit Oktober 2012 die Geschäftstelle in Garbsen nicht mehr gibt ...

@ masterflok

Dem Mitgliederbrief ist erst recht nicht zu entnehmen, dass die Unterlagen vom Steuerberater momentan nicht mehr zurückbehalten werden !   ::)

Ihre „Fakten“ sind also tatsächlich nichts anderes als NICHTS wirklich wissen, ein Schönreden der anscheinend mal wieder höchst fragwürdigen Vorgänge in der EGNW sowie die Verunglimpfung eines anderen User’s  –  insgesamt somit absolut mehr als verzichtbar !   >:(   
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: masterflok am 05. Juni 2013, 23:59:54
Dem Mitgliederbrief ist erst recht nicht zu entnehmen, dass die Unterlagen vom Steuerberater momentan nicht mehr zurückbehalten werden !   ::)
Wollen oder können Sie es nicht verstehen? Der Energiefachmann behauptet, die Unterlagen würden noch immer zurückgehalten werden und beruft sich dabei auf den Mitgliederbrief. Ich zitiere diesen Brief, um klarzustellen, dass dort diese konkrete Information nicht enthalten ist. Im übrigen habe ich auch nie das Gegenteil behauptet, ich weiß es schlicht und ergreifend nicht. Aber wenn man sich über solche Dinge auslässt, dann sollte man wenigstens bei den wahren Tatsachen bleiben.
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: khh am 06. Juni 2013, 02:23:53
@ masterflok

Anscheinend glauben Sie wirklich, mal etwas richtig verstanden zu haben ::).  Aber was soll’s, es bestätigt sich erneut, dass es absolut sinnlos ist,
ausgerechnet mit Ihnen über Logik und Widersprüchlichkeit diskutieren zu wollen.

Als „wahre Tatsache“ dürfte jedenfalls bleiben, dass die EGNW ihrer Verpflichtung nicht nachkommen wird, den ausgeschiedenen Mitgliedern das Auseinandersetzungsguthaben binnen sechs Monaten nach dem Ausscheiden auszuzahlen!  >:(
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: masterflok am 06. Juni 2013, 11:43:01
Richtig, so steht es in der Satzung. Jedoch wurde bereits im Mai angekündigt (inkl. Begründung), dass man diese Frist nicht einhalten kann.

Entspannen Sie sich doch mal, Sie scheinen ja schon an schlaflosen Nächten zu leiden.  :)
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: khh am 06. Juni 2013, 12:25:41
Richtig, so steht es in der Satzung. Jedoch wurde bereits im Mai angekündigt (inkl. Begründung), dass man diese Frist nicht einhalten kann.

Nicht in der Satzung, aber in der Geschäftsordnung. Was wurde denn bzgl. einer nicht fristgemäßen Auszahlung der Auseinandersetzungsguthaben angekündigt und begründet? Meinen Sie den vermutlich selbst verschuldeten angeblichen "Grund" für die noch nicht erfolgte Erstellung des Jahresabschluss 2012 ?

Fragt sich nur, ob die betroffenen Ex-Mitglieder das auch so einfach hinnehmen werden und ob die Verantwortlichen dann womöglich schlaflose Nächte bekommen !?   ???

Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: masterflok am 06. Juni 2013, 13:28:03
Nicht in der Satzung, aber in der Geschäftsordnung. Was wurde denn bzgl. einer nicht fristgemäßen Auszahlung der Auseinandersetzungsguthaben angekündigt und begründet? Meinen Sie den vermutlich selbst verschuldeten angeblichen "Grund" für die noch nicht erfolgte Erstellung des Jahresabschluss 2012 ?

Fragt sich nur, ob die betroffenen Ex-Mitglieder das auch so einfach hinnehmen werden und ob die Verantwortlichen dann womöglich schlaflose Nächte bekommen !?   ???
im Schreiben vom 23.05.2013 heißt es hierzu
Zitat
Unsere Bilanz für das Jahr 2012 konnte durch die Zurückhaltung von Unterlagen durch unsere alte Steuerberatungsgesellschaft Withus & Partner Treuhand leider nicht im vorgesehenen Zeitraum erstellt werden. Die nächste Generalversammlung findet daher unverzüglich nach der Fertigstellung der Bilanz 2012 statt, damit wir satzungsgemäß die Auseinandersetzungs-guthaben der gekündigten Mitglieder gemeinsam beschließen können.
Wenn Sie sich sicher sind, dass der jetzige Vorstand dies verursacht hat, dann einen Anwalt nehmen und entsprechend klagen.

Kleine Frage am Rande: Waren Sie eigentlich je Mitglied dieser Genossenschaft?
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: khh am 06. Juni 2013, 14:25:34
Wenn Sie sich sicher sind, dass der jetzige Vorstand dies verursacht hat, dann einen Anwalt nehmen und entsprechend klagen.

Was von welchem Vorstand verursacht wurde, ist völlig unmaßgeblich. Die Genossenschaft 'EGNW' ist verantwortlich!

Kleine Frage am Rande: Waren Sie eigentlich je Mitglied dieser Genossenschaft?

Was geht SIE das an  -  oder sind SIE jetzt damit befasst, die desolate Mitgliederverwaltung auf die Reihe zu bringen ?   :)
Titel: Auseinandersetzungsguthaben-Auszahlung bis 30.06.2013
Beitrag von: khh am 12. Juni 2013, 02:12:48
1. Ende 2012 hieß es:
...
Ein halbwegs zutreffender Überblick über die finanzielle Lage der EGNW ergibt sich erst in diesen Tagen, in denen die letzten Rechnungen verbucht und Bilanz über das Jahr 2012 gezogen wird.
...

...
Außerdem wird in wenigen Wochen der Jahreabschluss 2012 vorgelegt und eine Generalversammlung zu seiner Feststellung stattfinden. Dann kommen die richtigen Zahlen auf den Tisch ...
...

2. Altuell heißt es:
... im Schreiben vom 23.05.2013 ...
Zitat
Unsere Bilanz für das Jahr 2012 konnte durch die Zurückhaltung von Unterlagen durch unsere alte Steuerberatungsgesellschaft Withus & Partner Treuhand leider nicht im vorgesehenen Zeitraum erstellt werden. Die nächste Generalversammlung findet daher unverzüglich nach der Fertigstellung der Bilanz 2012 statt, damit wir satzungsgemäß die Auseinandersetzungsguthaben der gekündigten Mitglieder gemeinsam beschließen können.

Den zitierten Beiträgen vom 29.12.2012 (siehe 1.) ist die Ankündigung einer Bilanzerstellung „in wenigen Wochen“ zu entnehmen. Nicht ersichtlich ist, ob die „Zurückhaltung von Unterlagen“ durch den vormaligen Steuerberater seinerzeit bekannt war. Bei ordnungsgemäßer Geschäftsführung hätte man das im neuen Jahr jedenfalls bald feststellen müssen und in den vergangenen Monaten längst lösen können.

Insofern ist die jetzt abgegebene ‚Begründung’ (siehe 2.) für die noch nicht erfolgte Bilanzerstellung etc. und die damit verbundene nicht fristgemäße Auszahlung der fälligen Auseinandersetzungsguthaben m.E. unakzeptabel. Aber offenbar hatte man mit der fragwürdigen „Kunden-Rückholaktion“ ja Wichtigeres zu tun.  >:(
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile -- Auszahlung Auseinandersetzungsguthaben
Beitrag von: Didakt am 12. Juni 2013, 13:41:19
Über den Verlauf der angeblich stattgefundenen Generalversammlung hat sich hier im Forum bislang erstaunlicherweise noch niemand ausgelassen. Sollte der Generalversammlung tatsächlich kein Jahresabschluss vorgelegt worden sein, dann sind daraus wohl eindeutig ungute Schlüsse zu ziehen.

Der Gen-Vorstand ist nämlich zur rechtzeitigen Aufstellung des Jahresabschlusses gesetzlich verpflichtet.

Zunächst verpflichtet ihn das Genossenschaftsgesetz gemäß § 33, dafür Sorge zu tragen, dass die erforderlichen Bücher der Genossenschaft geführt werden und der Jahresabschlusses inklusive des Lageberichts aufgestellt werden. Diese Unterlagen sind danach unverzüglich dem Aufsichtsrat und der Generalversammlung vorzulegen.

Nach § 336 Abs.1 HGB sind der Jahresabschluss und der Lagebericht in den ersten fünf Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen. Wenn es dem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entspricht, kann der Jahresabschluss nach § 336 (2) HGB in Verbindung mit § 264 (1) HGB auch spätestens innerhalb der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres erstellt werden. Für eine spätere Erstellung des Jahresabschlusses besteht kein gesetzlicher Spielraum.

Wie steht es also wirklich mit der krisengeschüttelten EGNW? Für den Vorstand wird es kritisch, wenn er es unterlässt, in der Krise der Genossenschaft die Bilanz innerhalb der gesetzlich vorgeschrieben Frist aufzustellen. Gerät die Genossenschaft verschuldet oder unverschuldet in die Krise, ist der Vorstand zur Beantragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gen gesetzlich verpflichtet. Die nicht fristgerechte Aufstellung der Bilanz innerhalb der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres stellt eine Straftat im Sinne des § 283 Abs. 1 Ziff. 7 b StGB (Bankrott) dar. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer es u.a. bei Überschuldung oder drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit unterlässt, die Bilanz seines Vermögens oder des Inventars in der vorgeschriebenen Zeit aufzustellen.

In der Krise der Genossenschaft führt dieser Verstoß wegen Bankrotts regelmäßig zu einer strafrechtlichen Verurteilung des verantwortlichen Vorstands. Haftet der Vorstand auch noch wegen möglicher verspäteter Insolvenzantragstellung persönlich, kann dies noch zu weiteren schweren haftungsmäßigen Belastungen für ihn führen.

Die Genossenschaft hört von mir, falls das Auseinandersetzungsguthaben nicht bis zum 30.06.2013 auf meinem Konto eingeht.
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: uli07 am 12. Juni 2013, 16:40:37
Wie, es gab eine Versammlung? Gab es Einladungen?

Gruß  Uli07
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile -- Auszahlung Auseinandersetzungsguthaben
Beitrag von: khh am 12. Juni 2013, 17:20:29
Über den Verlauf der angeblich stattgefundenen Generalversammlung hat sich hier im Forum bislang erstaunlicherweise noch niemand ausgelassen. Sollte der Generalversammlung tatsächlich kein Jahresabschluss vorgelegt worden sein, dann sind daraus wohl eindeutig ungute Schlüsse zu ziehen.

Der Gen-Vorstand ist nämlich zur rechtzeitigen Aufstellung des Jahresabschlusses gesetzlich verpflichtet.

Zunächst verpflichtet ihn das Genossenschaftsgesetz gemäß § 33, dafür Sorge zu tragen, dass die erforderlichen Bücher der Genossenschaft geführt werden und der Jahresabschlusses inklusive des Lageberichts aufgestellt werden. Diese Unterlagen sind danach unverzüglich dem Aufsichtsrat und der Generalversammlung vorzulegen.

Nach § 336 Abs.1 HGB sind der Jahresabschluss und der Lagebericht in den ersten fünf Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen. Wenn es dem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entspricht, kann der Jahresabschluss nach § 336 (2) HGB in Verbindung mit § 264 (1) HGB auch spätestens innerhalb der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres erstellt werden. Für eine spätere Erstellung des Jahresabschlusses besteht kein gesetzlicher Spielraum.
...
Die Genossenschaft hört von mir, falls das Auseinandersetzungsguthaben nicht bis zum 30.06.2013 auf meinem Konto eingeht.

Danke für diesen sehr fundierten Beitrag. Dann weiß ja jeder Betroffene, was am 01.07. zu tun ist.

Und ja, diese 'Geheimniskrämerei' über den Verlauf der GV am 8.6. lässt nicht Gutes erahnen.   :-\
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile - GV am 08.06.2013
Beitrag von: Didakt am 12. Juni 2013, 18:24:19
Uli07,

sind oder waren Sie Mitglied der Genossenschaft?

§ 3 Abs. 1 der EGNW-Satzung lautet:
„Die Generalversammlung wird durch unmittelbare Benachrichtigung sämtlicher Mitglieder einberufen. Die Einladung muss mindestens 17 Kalendertage vor der Generalversammlung abgesendet werden. Ergänzungen und Änderungen der Tagesordnung müssen spätestens zehn Kalendertage vor der Generalversammlung abgesendet werden. Benachrichtigungen der Mitglieder können auch per Fax oder auf elektronischem Wege erfolgen.“

Angeblich soll am 08.06.2013 eine GV stattgefunden haben. Sind Sie etwa unberechtigterweise nicht zur GV eingeladen worden, dann steht es Ihnen frei, Ihre Rechte nach § 51 GenG wahrzunehmen.
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: uli07 am 13. Juni 2013, 12:33:55
@ Didakt

Ja, ich bin noch bis zum Ende dieses Jahres ein Mitglied.

Gruß  Uli07
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Didakt am 13. Juni 2013, 17:02:24
@ Uli07,

dann liegt in Ihrem Fall offensichtlich ein Einladungsmangel vor. Das war auch früher schon mangels einer ordentlich geführten Mitgliederliste an der Tagesordnung.
Wenn es an einer den gesetzlichen Mindestanforderungen genügenden Einberufung der Generalversammlung fehlt, kann dies zur Nichtigkeit der anlässlich der Versammlung gefassten Beschlüsse führen. Sie haben Anspruch auf Protokolleinsicht. Fechten Sie die Beschlüsse an, wenn Sie damit nicht einverstanden sind.
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: uli07 am 13. Juni 2013, 18:40:32
OK, danke für den Hinweis.

Gruß  Uli07
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: khh am 16. Juni 2013, 22:00:31
Das Protokoll zur GV am 08.06.2013 soll in den 'geschlossenen Mitgliederbereich' der EGNW-Internetseiten eingestellt worden sein.

Allerdings scheint man es für nötig befunden zu haben, "unliebsamen" (Noch)Mitgliedern die Zugangsberechtigung zu kappen !

Hat man womöglich was zu verbergen oder "geheim" zu halten ?   ;D
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: masterflok am 17. Juni 2013, 00:26:52
Wieso man Ihnen die Zugangsberechtigung entzogen hat ist doch kein Geheimnis. Sie haben sich, trotz mehrmaliger Aufforderung, nicht als Mitglied verifiziert. Angesichts Ihres Verhaltens wundern Sie sich ernsthaft, dass man dies getan hat?  :D
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Didakt am 17. Juni 2013, 10:34:31
@ masterflok,

da Sie scheinbar stets bestens über aktuelle Informationen verfügen, beantworten Sie doch bitte hier nur kurz und knapp die Frage, ob der Generalversammlung der Jahresabschluss für 2012 vorgelegt wurde. Im Voraus Danke für Ihre Antwort.
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: masterflok am 17. Juni 2013, 13:51:20
Laut Protokoll konnte dieser noch nicht erstellt werden, weil das Steuerbüro Withus & Partner die Steurunterlagen nicht übergeben hat. Der Vorstand berichtet, dass man Ungereimtheiten in den Rechnungen dieses Büros entdeckt und folgedessen den Steuerberater um ein klärendes Gespräch geben habe. Allerdings hat dieser Gespräche über Rechnungsinhalte kategorisch abgelehnt und stattdessen die EGNW auf Zahlung verklagt. Ein Urteil wird im Herbst erwartet.

Dennoch werden bereits Beträge bezüglich Kassenbestand und Forderungen gegenüber Zahlungsprellern genannt. Wenn die Zahlen stimmen und auf Forderungen nicht verzichtet werden muss, dann haben die Anteile noch einen akzeptablen Wert.

Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Christian Guhl am 17. Juni 2013, 14:25:06
Dennoch werden bereits Beträge bezüglich Kassenbestand und Forderungen gegenüber Zahlungsprellern genannt. Wenn die Zahlen stimmen und auf Forderungen nicht verzichtet werden muss, dann haben die Anteile noch einen akzeptablen Wert.
So,so - Zahlungspreller. Ähnlich wurden früher einmal auch die Kunden genannt, die von ihrem gesetzlichen Recht nach § 315 BGB Gebrauch machten. Sind damit etwa die Kunden gemeint, die die verlorenen Zahlungen an die EGS gegen die EGNW aufrechnen ? Soviel ich weiss, gibt es Klagen in diese Richtung. Sollten die Richter der schriftlichen Aussage der Herren Redecker und Mücke, dass es sich bei der EGS um einen Dienstleister der EGNW handelte, folgen, dürfte der "akzeptabele Wert" der Anteile aber stark gegen Null tendieren !
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: masterflok am 17. Juni 2013, 14:49:45
Mich wundert es nicht, dass Sie sich zu dieser Aussage äußern. Sie und Ihre Anhänger werden ja sehen, ob die Gerichte diesen Sachverhalt genauso sehen.  :)
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Didakt am 17. Juni 2013, 17:45:48
Nach Aussage von @ masterflok kann also von einer fristgerechten Aufstellung des Jahresabschlusses für 2012 nicht ausgegangen werden.

Damit stellt sich zwangsläufig die Frage, wie der Vorstand nach Ablauf dieses Monats mit der Bestimmung gemäß Ziff. 4. der Allgemeinen Geschäftsordnung der Energiegenosssenschaft Nordwest e.G. umzugehen gedenkt, wonach das nach der Auseinandersetzung sich ergebende Guthaben dem Mitglied binnen sechs Monaten nach seinem Ausscheiden auszuzahlen ist.
Hiervon sind alle ehemaligen Mitglieder betroffen, deren Kündigungen zum 31.12.2012 wirksam wurden.

Man darf also gespannt sein, ob die EGNW ihren diesbezüglichen Zahlungsverpflichtungen nachkommt oder sich anderenfalls bei allem bereits bestehenden Ärger auch noch Zahlungsklagen sowie dann unverzichtbaren Maßnahmen nach dem Legalitätsprinzip gegen sich aussetzt.
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: khh am 17. Juni 2013, 22:48:06
...
Man darf also gespannt sein, ob die EGNW ihren diesbezüglichen Zahlungsverpflichtungen nachkommt ...

Vielleicht werden die Auseinandersetzungsguthaben ja fristgemäß auf Basis „Kassenbestand“ und vermeintliche „Forderungen gegenüber Zahlungs-prellern“ ermittelt :-\  –  vgl.
...
Dennoch werden bereits Beträge bezüglich Kassenbestand und Forderungen gegenüber Zahlungsprellern genannt. Wenn die Zahlen stimmen und auf Forderungen nicht verzichtet werden muss, dann haben die Anteile noch einen akzeptablen Wert.

Bekanntlich haben sich die ‚Betriebswirtschafts- und Buchführungsexperten’ vor einem Jahr so ja schon mal reich gerechnet ::) . Kaum vorstellbar, dass
die am 31.12.2012 ausgeschiedenen Mitglieder was dagegen haben könnten ;) . 
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: masterflok am 17. Juni 2013, 23:25:06
Vielleicht werden die Auseinandersetzungsguthaben ja fristgemäß auf Basis „Kassenbestand“ [...] ermittelt.
Keine schlechte Idee, damit hat ein Anteil einen Wert von 26€. Laut dem Herrn Guhl sind die ausstehenden Forderungen sowieso wertlos und können somit mit ruhigen gewissen abgeschrieben werden.

im Protokoll heißt es aber, dass eine fristgerechte Auszahlung ohne Jahresabschluss nicht erfolgen wird. Die betroffenen Ex-Genossen sollen diesbezüglich informiert werden.

Übrigens habe ich mal ein wenig in Bezug auf die Frist zum Jahresabschluss gegooglt. Es gibt zwar tatsächlich keine Fristverlängerung, jedoch muss man sich nicht in jedem Fall strafbar machen. Es kommt auf den konkreten Sachverhalt an.

Wieso schaut ihr denn nicht selbst ins Protokoll? Oder seit ihr, wie khh, keine Mitglieder?
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: khh am 18. Juni 2013, 00:20:19
Wieso schaut ihr denn nicht selbst ins Protokoll? Oder seit ihr, wie khh, keine Mitglieder?

Was Sie so spekulieren ::)  -  dabei sollten Sie doch wissen, wie Anmeldungen zum Mitgliederbereich oder zum Forum zustande gekommen sind.

Ebenso scheint Ihnen fremd zu sein, was Ironie ist. Wenn es allerdings im Protokoll heißt, dass eine fristgerechte Auszahlung der Auseinandersetzungsguthaben nicht erfolgen wird, dann scheint man ja gelernt zu haben, dass u.a. zu berücksichtigen sind Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen (weil Herr Guhl recht haben könnte) oder Rückstellungen für womöglich noch zu leistende Zahlungen (z.B. weil bzgl. der vom Steuerberater eingeklagten Forderung das befasste Gericht entscheiden könnte, dass man selbst „Zahlungspreller“ ist  ???) .

Und warten Sie mal ab, welche Folgen die nicht fristgerechte Erstellung des JA 2012 noch haben wird !  :o
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Christian Guhl am 18. Juni 2013, 10:34:04
Keine schlechte Idee, damit hat ein Anteil einen Wert von 26€. Laut dem Herrn Guhl sind die ausstehenden Forderungen sowieso wertlos und können somit mit ruhigen gewissen abgeschrieben werden.
Ich habe nie gesagt, dass die ausstehenden Forderungen wertlos sind ! Es kommt doch immer auf den Rechtsgrund der Forderung an. Aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht sollte man strittige Forderungen niemals zu 100% bewerten. Man stelle sich nur einmal vor, dass Gericht sieht die vom damaligen Vorstand getroffene Aussage gegenüber den Kunden als verbindlich an und die EGNW müsste alle Zahlungen die Kunden an die EGS geleistet haben sich zurechnen lassen. :'(
Da diese Möglichkeit nicht vollständig ausgeschlossen ist, muss eine Rückstellung bzw. Abschreibung in entsprechender Höhe bilanziert werden.
Ist der Anteil dann immer noch 26€ wert ?   
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Didakt am 18. Juni 2013, 12:59:15
von @ masterflok

Zitat
Übrigens habe ich mal ein wenig in Bezug auf die Frist zum Jahresabschluss gegooglt. Es gibt zwar tatsächlich keine Fristverlängerung, jedoch muss man sich nicht in jedem Fall strafbar machen. Es kommt auf den konkreten Sachverhalt an.

Wieso schaut ihr denn nicht selbst ins Protokoll? Oder seit ihr, wie khh, keine Mitglieder?

Zunächst mal, ich war, bin aber kein Mitglied mehr. Das interne EGNW-Forum ist deshalb für mich nicht mehr zugänglich.

Für mich erschließt sich allerdings nicht, weshalb dem User @ khh der Zutritt verwehrt ist. Ich unterstelle, dass er (noch) Mitglied ist. Seine Identität verbirgt sich hinter einem Pseudonym, das er wohl selbst an anderer Stelle nicht aufgegeben hat. Sollte er tatsächlich seitens der Genossenschaft ausgeschlossen worden sein, dann erfolgte dies aus meiner Sicht grundlos, hinterhältig und für mich in keiner Weise nachvollziehbar. Bei allem, was in dieser Genossenschaft seit ihrem Bestehen abgelaufen ist, muss man Verständnis für die kritische Einstellung ihrer Mitglieder haben. Die bislang geäußerte Kritik von @ khh an der EGNW hier im Forum bewerte ich nicht als überzogen, für manch Mitglied eher sehr hilfreich. Vielmehr prangere ich die Reaktion der Verantwortlichen der Genossenschaft an, die sich dieser Kritik nicht stellen und es bislang nicht fertigbrachten, die aktuelle Situation ihren Mitgliedern klar und verständlich darzulegen.

Den Jahresabschluss zu verschludern, ist ‒ flapsig gesagt ‒ nicht nur ein „dicker Hund“, sondern ein schwerwiegendes Delikt, das aus verschiedenen Gründen zu verfolgen ist. Die von mir im Beitrag weiter oben zitierten Vorschriften des HGB dienen in erster Linie dem Schutz der Genossenschaftsmitglieder. Wer weiß denn schon genau, was den Mitgliedern ‒ ich drücke mich vorsichtig aus ‒ nicht nur jetzt, sondern bereits im vorigen Jahr hinsichtlich der Finanzlage der Genossenschaft ‒ die sich augenfällig in der Krise befindet ‒ vorenthalten wurde. Die Wahrheit und Klarheit kann vorliegend eben nur die Staatsanwaltschaft herbeiführen.

Ein Straftatbestand liegt bei Fristversäumnis eindeutig vor. Ob und welche strafrechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben, wird sich im Zuge der Ermittlungen anhand der festgestellten Fakten zeigen.

@ masterflok

nochmals Dank für Ihre Infos.
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Energietourist am 24. Juni 2013, 15:40:36
Das Statement von Dr. Aich ist das wirklich und einzig Interessante an dem Protokoll, den Rest kann man getrost in die Tonne kloppen. Jetzt weiß man, warum man ihn so schnell wieder los werden wollte. Das ist genau das, was ich schon immer geahnt habe. 2 Leute bestimmen seit Jahren, was in der EGNW passiert. So viele Vorstände mussten gehen, aber die 2 Leute sind immer noch da.
Familienmitglieder überwachen sich in verschiedenen Gremien gleichzeitig. Große Summen verschwinden innerhalb eines Jahres und
keiner kann sagen wohin, weil der böse Steuerberater die Unterlagen nicht rausrückt. Warum rückt er sie nicht raus? Weil er angeblich noch Geld von der EGNW bekommt. Kommt das der EGNW vielleicht sogar gelegen? Dann braucht/kann man keinen Jahresabschluss für 2012 aufstellen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Leute macht euch keine Illusionen, meiner Meinung nach gibts da gar nichts mehr zu holen, die Genossenschaftsanteile sind weg. Aber ich kann mir schon sehr gut vorstellen, dass es Leute gibt, die an einem Weiterleben einer an sich toten Genossenschaft Interesse haben.
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: khh am 24. Juni 2013, 15:48:39
Auf den Punkt gebracht !   ;D  oder besser:   :o
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Didakt am 26. Juni 2013, 20:37:05
... weil der böse Steuerberater die Unterlagen nicht rausrückt. Warum rückt er sie nicht raus? Weil er angeblich noch Geld von der EGNW bekommt. Kommt das der EGNW vielleicht sogar gelegen? Dann braucht/kann man keinen Jahresabschluss für 2012 aufstellen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. ...

Es gibt tatsächlich ein Urteil des OLG Düsseldorf, wonach eine Strafbarkeit wegen Verletzung der Buchführungs- und Bilanzierungspflicht entfällt, weil niemandem Unmögliches abverlangt werden kann.
Als sich im Zuge einer Strafverfolgung wegen Verletzung der Buchführungs- und Bilanzierungspflicht herausstellte, dass der Angeklagte aufgrund seiner Ausbildung und seiner Tätigkeit nicht in der Lage war, die Buchführung selbst zu führen und die Bilanz selbst zu erstellen und deshalb die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nahm, aber den Steuerberater nicht bezahlen konnte, wurde ihm Straffreiheit konzediert.

Richtig: Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Warten wir ab, was noch ans Tageslicht kommt!

Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: masterflok am 27. Juni 2013, 11:44:19
Jetzt weiß man, warum man ihn so schnell wieder los werden wollte.
Wissen Sie denn auch, wieso er sich so ungeliebt gemacht hat? Man sollte sich vielleicht erst mal beide Parteien anhören bevor man sich ein Urteil über etwas bildet.

Ich finde den Brief von Dr. Aich weniger interessant. Das meiste sind nur Empfindungen oder Mutmaßungen eines gekränkten Professors (mehr als deutlich herauszulesen!), Fakten sucht man vergebens.

Ob die Zahlung an das Steuerbüro zurecht zurückgehalten wurde oder eben auch nicht, wird sich im laufenden Rechtsstreit mit Sicherheit klären. Seltsam ist es dennoch, dass das Steuerbüro offensichtlich nicht bereit ist über die Inhalte zu sprechen. Hat man sich nichts vorzuwerfen, sollte es doch kein Problem sein Rechnungsinhalte zu erläutern. Oder etwa doch?
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Didakt am 27. Juni 2013, 16:05:53
@ masterflok,

schön, dass Sie zur Sache ergänzend Stellung nehmen. Danach gehe ich davon aus, dass Sie an der GV - über die auch in einem besonderen Tread berichtet wurde - teilgenommen haben und Ihr Wissen nicht ausschließlich aus dem Protokoll kennen, das erfahrungsgemäß oftmals leider den Anforderungen an die nötige Aussagekraft nicht genügt. Hierbei kommt es naturgemäß stets entscheidend auf die Fertigkeiten des auserkorenen Protokollführers an.

Ich stimme Ihnen zu, dass der Abgang vom AR-Vorsitzenden eher eine Angelegenheit des inneren Zirkels der Gen ist, als das sie den großen Mitgliederkreis besonders berührt. Verwundert und hinterfragend nehmen die Mitglieder sicherlich aber doch den ständigen Wechsel zur Kenntnis.

Aber was viel wichtiger ist: Können Sie denn den Anschein zerstreuen, dass bei diesem geringen Interesse an der GV nunmehr in der Mehrzahl nur noch die folgsamen Jünger des gelobten Herrn ‒ möglicherweise in der Hauptsache willfährige Rekruten aus der Gründerzeit ‒ teilgenommen haben, die darauf eingeschworen wurden, zu nichts und allem ja und amen zu sagen? So muss es dem externen Betrachter doch vorkommen. Hat denn keiner der Teilnehmer angesichts der rückliegenden Miseren mal ordentlich auf den Versammlungstisch gehauen, Tacheles geredet und vor allem stringent eine glaubwürdige Aussage zur gegenwärtigen Finanzlage eingefordert? Es ist ein unentschuldbares, strafbewährtes Vergehen, nach einem Zeitraum von mehr als 5 Monaten der GV keinen Jahresabschluss vorzulegen. Steuerberater hin, Steuerberater her! Es ist doch logisch, dass ein solch schlimmes Versäumnis der Anlass für weitreichende Vermutungen ist und den Verdacht auf begangene strafbare Handlungen auslöst.

Bitte vermitteln Sie den interessierten Lesern doch Ihre diesbezüglichen Eindrücke. Danke im Voraus. Übrigens: Zu der o. g. Anhängerschaft zähle ich Sie ausdrücklich nicht!
Ach, und noch etwas: Wie viel Mitglieder gehören der Genossenschaft eigentlich aktuell noch an?
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: khh am 27. Juni 2013, 17:21:46
Jetzt weiß man, warum man ihn so schnell wieder los werden wollte.
Wissen Sie denn auch, wieso er sich so ungeliebt gemacht hat? Man sollte sich vielleicht erst mal beide Parteien anhören bevor man sich ein Urteil über etwas bildet.

Richtig! Man (die GV) hat sich aber ein Urteil gebildet (nämlich Abwahl), ohne Professor Dr. Aich (und dessen eventuelle Fakten) persönlich anzuhören.
Und warum wurde (wissentlich?) ein GV-Termin gewählt, wo Dr. Aich aus anderen terminlichen Verpflichtungen nicht teilnehmen konnte?

Ob die Zahlung an das Steuerbüro zurecht zurückgehalten wurde oder eben auch nicht, wird sich im laufenden Rechtsstreit mit Sicherheit klären. Seltsam ist es dennoch, dass das Steuerbüro offensichtlich nicht bereit ist über die Inhalte zu sprechen. Hat man sich nichts vorzuwerfen, sollte es doch kein Problem sein Rechnungsinhalte zu erläutern. Oder etwa doch?

War es nicht so, dass man diesen Steuerberater in der GV am 15.06.12 „dumm“ hat aussehen lassen, weil man ihm das gewünschte Wort zwecks Erläuterung seiner Zahlen nicht erteilt hat? Und ist die Beauftragung dieses Steuerbüros von der EGNW nicht längst gekündigt? Warum also sollte ein Steuerberater mit einem solchen Ex-Mandaten, der Rechnungsinhalte bezweifelt und nicht zahlt, noch Gespräche führen?
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: masterflok am 27. Juni 2013, 17:41:07
Richtig! Man (die GV) hat sich aber ein Urteil gebildet (nämlich Abwahl), ohne Professor Dr. Aich (und dessen eventuelle Fakten) persönlich anzuhören.
Und warum wurde (wissentlich?) ein GV-Termin gewählt, wo Dr. Aich aus anderen terminlichen Verpflichtungen nicht teilnehmen konnte?
Eventuell? Hat er nun welche oder nicht? Er ist schon seit Monaten zu keiner Sitzung aufgetaucht, wieso hätte man, einzig wegen ihm, auch noch die GV verschieben sollen?!
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: khh am 27. Juni 2013, 17:47:39
... wieso hätte man, einzig wegen ihm, auch noch die GV verschieben sollen?!

Wieso nicht, was wurde darüber hinaus denn so unaufschiebbares verkündet oder beschlossen?
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: masterflok am 27. Juni 2013, 19:33:09
Noch einmal die Frage: Wieso soll man wegen jemanden, der schon seit Monaten jeder Sitzung fernbleibt, die GV verschieben?

... ich lass Sie dann mal mit der Frage alleine ...
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Didakt am 27. Juni 2013, 20:34:31
@ masterflok,

jedenfalls ich wäre Ihnen sehr sehr verbunden, wenn Sie mich nicht mit den Fragen in meinem obigen Beitrag von 16:05 Uhr alleine ließen. :D
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: khh am 28. Juni 2013, 04:02:39
Noch einmal die Frage: Wieso soll man wegen jemanden, der schon seit Monaten jeder Sitzung fernbleibt, die GV verschieben?

Über Kausalitäten könnte man sicherlich trefflich streiten.   

Hier hat es den Anschein, dass Professor Dr. Aich nicht in den allgemeinen ‚Jubelchor’ der Protagonisten einstimmen wollte, sondern vielmehr eine sehr kritische Meinung zu den Handlungen und zur Situation der EGNW vertritt. Dass er sich augenscheinlich nicht vor den Karren dieses ‚Klüngelclubs’ hat spannen lassen, wie von denen wohl erwartet, die ihn als ‚Aushängeschild’ gerufen hatten, dürfte tatsächlicher Anlass sein, ihn schnellstmöglich mundtot zu machen und wieder verschwinden zu lassen.  :'(

Das konzertierte ‚Niedermachen’ eines vermeintlichen ‚Störers’, verbunden auch mit persönlicher Diffamierung, ist als Umgang ja nicht so ganz unbekannt.
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: masterflok am 28. Juni 2013, 12:24:09
Hier hat es den Anschein
Den Anschein? Ist es denn nun so oder ist es nicht so? Mir kommt es so vor, als hätten Sie von Nichts eine Ahnung, wollen sich hier aber als der Messias aufspielen  ::)


@ Didakt:
Finden Sie, dass die Teilnehmerzahl niedrig war? Ich hätte, um ehrlich zu sein, mit keiner größeren Anzahl gerechnet. Einzig die Versammlung im Juni 2012 war übermäßig gut besucht, aber hier war ja auch im Vorfeld bekannt, dass etwas entscheidendes diskutiert wird. Außerdem war die GV in Garbsen, und ich würde behaupten, die Mehrzahl der Genossen kommen aus dem Umfeld von Garbsen.

Und wie sehen Jünger aus? Die Mehrheit war gehobenen Alters. Sie haben die GV lediglich besucht um sich über die Genossenschaft zu informieren, eingebracht hat sich niemand. Für viele ist so eine GV auch ein guter Anlass um mal, wie sagt man, "raus zu kommen".

Ich finde es schade, dass gerade die Leute, die hier pausenlos rumstänkern und meinen, alles zu wissen, überhaupt nicht bei solchen Versammlungen auftauchen. Wieso stellt sich ein khh der Versammlung nicht mal vor und konfrontiert den Vorstand mit seiner "Meinung" (oder außnahmsweise Fakten)?
Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Hans Hans am 28. Juni 2013, 17:18:09
@ khh,


Über Kausalitäten könnte man sicherlich trefflich streiten.   
Hier hat es den Anschein, dass Professor Dr. Aich ‚ ...... Dass er sich augenscheinlich nicht vor den Karren dieses ‚Klüngelclubs’ hat spannen lassen, ...

Das konzertierte ‚Niedermachen’ eines vermeintlichen ‚Störers’, verbunden auch mit persönlicher Diffamierung, ist als Umgang ja nicht so ganz unbekannt.

Ihre „ rechtswissenschaftliche Denke“ auch über „Kausalitäten“ in Bezug auf Herrn  Aich,
der EGNW  und anderen,  sowie Ihre Selbstbemitleidung kann doch niemand mehr ernst nehmen.

Sie überkochen  und vermischen wieder einmal unbeteiligt  und ungebührlich ernsthafte Themen emotional, offensichtlich in tiefem Frust ob Ihres bisherigen Werdeganges.
Mit Ihren Worten gesprochen: „Sie haben schon lange fertig!“
Ihnen wird auch kein Wechsel des Pseudonyms mehr helfen.

„Sinnlose Nachtschichten“ sind der Gesundheit nicht zuträglich. Lassen Sie es sich anderweitig ‚gut(er)gehen’.

H.H.

Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: Didakt am 28. Juni 2013, 18:27:02
@ masterflok,

Sie wissen es doch, mit den Jüngern meine ich die kleine, widerspruchslose, treu ergebene Gefolgschaft des Kapitäns, die sich hinter ihn geschart hat, denen er einen Maulkorb verpasst hat, und die ihn auch in jeder Hinsicht gewähren lässt. Wer nicht folgsam ist, wird ausgemerzt. Eine solche Führungsstruktur kann auch nur bestehen, wenn die Genossenschaft sich in der Masse aus total lethargischen Mitgliedern zusammensetzt. Und das ist vorliegend zweifellos der Fall.

Die Genossenschaft hat also tatsächlich noch 2769 Mitglieder. Davon nehmen ganze 37 Genossen, das sind sage und schreibe 1,34 %, an der GV teil. Und die, wie Sie sagen, „haben die GV lediglich besucht um sich über die Genossenschaft zu informieren, eingebracht hat sich niemand. Für viele ist so eine GV auch ein guter Anlass um mal, wie sagt man, "raus zu kommen". Das bestätigt meine o. g. Annahme ausdrücklich.
Hinzu kommt auch noch, dass die GV satzungsgemäß sogar noch beschlussfähig wäre, wenn etwa nur drei Genossen daran teilnähmen. Ein Trauerspiel ist das.

Dass Sie diese Situation gutheißen, nehme ich Ihnen noch nicht einmal übel. Ich hingegen bin wieder einmal sprachlos über die Manipulationsmöglichkeiten der Massen. Da präsentiert sich eine Genossenschaft seit Jahr und Tag erwiesenermaßen als „Unfähigkeitsverein“ und die Mehrzahl der Mitglieder steht stoisch vis-à-vis und zeigt sich von dem ganzen Murks total unbeeindruckt, vor allem auch von dem Bestand oder Verbleib ihrer Einlagen.
Dem Führungskader scheint diese Situation zu gefallen. Bei verantwortungsvoller Wahrnehmung der Geschäfte müsste er den „Laden“ auflösen!

Ich kann mir schließlich nicht vorstellen, dass die Situation bei z. B. meinem Nachbarn einen Einzelfall darstellt: Er bezieht seit letztem Jahr Strom von der FirstCon und ist noch Mitglied der EGNW. Meine Frage nach dem Ob eines Austritts quittierte er mit einem Schulterzucken, die Frage nach seinem Interesse an dem Ergebnis der jüngsten GV mit der Antwort, dass ihn das nicht „juckt“. Na ja, das sind wirklich zukunftsträchtige Aussichten für den Fortbestand der Gen! Mir soll’s recht sein.

Und zuletzt noch ein Wort zu Ihrem Vorwurf an den user @ khh: Ich muss ihm nicht das Wort reden, er rechtfertigt sich schon selbst. Jedenfalls hat er stets in der Absicht agiert, die Mitglieder zu informieren und über die unmöglichen Zustände in der Gen aufzuklären und zurecht dabei auch der Wirksamkeit halber provierend Dinge eingefordert, denen sich die Verantwortlichen der EGNW konstruktiv hätten stellen sollen. Nur dies stünde Ihnen gut zu Gesicht!

Titel: Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
Beitrag von: khh am 28. Juni 2013, 18:29:48
off topic

Sagte ich doch:
Das konzertierte ‚Niedermachen’ eines vermeintlichen ‚Störers’, verbunden auch mit persönlicher Diffamierung, ist als Umgang ja nicht so ganz unbekannt.

Die Reaktionen kommen prompt !   8)