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Autor Thema: Verlust der Genossenschaftsanteile  (Gelesen 105936 mal)

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Offline Energiefachmann

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #150 am: 04. Juni 2013, 23:45:06 »
Wenn ich richtig mitgezählt habe, sind mir bereits von der Krabbelgruppe und Co. 6 falsche Identitäten umgehängt worden.... Nur - wo zum Teufel liegt Wennigsen - und wen interssiert das?

zurück zum Thema:
@ khh
sorry, natürlich meinte ich Aufsichtsratsvorsitzender und nicht Vorstandvorsitzender!

Meines Wissens nach muss dem Verfasser eines Minderheitenberichts aus dem Aufsichtsrat die Gelegenheit gegeben werden, diesen auf einer Generalversammlung verlesen zu dürfen. Das wollte man wohl mit der Wahl des Termins vermeiden.
Mit einem derartigen Ausblenden unangenehmer Wahrheiten hat man ja bereits fast auf den Tag genau 1 Jahr zuvor bereits Erfahrungen in der EGNW gesammelt.

Jedenfalls ist es ein eigener TOP, Herrn P.A. aus dem Aufsichtsrat hinaus zu werfen.

Und dass die Unterlagen zur Erstellung des JA 2012 nun doch vorliegen, liest sich aus dem Brief wirklich nicht.


Offline Energiefachmann

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #151 am: 05. Juni 2013, 00:06:36 »

Offline khh

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #152 am: 05. Juni 2013, 00:13:27 »
... Und dass die Unterlagen zur Erstellung des JA 2012 nun doch vorliegen, liest sich aus dem Brief wirklich nicht.

Liegt auch der JA 2012 zur Beschlussfassung durch die GV vor? Oder wie sonst will man der Verpflichtung der eigenen Geschäftsordnung nachkommen?
Zitat
Allgemeine Geschäftsordnung
...
4. Beendigung der Mitgliedschaft
...
Auseinandersetzungsguthaben
Die Auseinandersetzung erfolgt auf Basis des von der Generalversammlung festgestellten Jahresabschlusses. Das nach der Auseinandersetzung sich ergebende Guthaben ist dem Mitglied binnen sechs Monaten nach seinem Ausscheiden auszuzahlen.
...

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Offline Energiefachmann

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #153 am: 05. Juni 2013, 00:38:24 »
Nein, der JA 2012 liegt nicht zur Beschlussfassung vor, da er ja noch nicht einmal erstellt wurde. Die GV ist wohl daher auch als "außerorderntlich GV" tituliert.

Offline masterflok

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #154 am: 05. Juni 2013, 09:04:27 »
Und dass die Unterlagen zur Erstellung des JA 2012 nun doch vorliegen, liest sich aus dem Brief wirklich nicht.
Und weil Sie dies nicht herauslesen, ist es für Sie erwiesen, dass die Unterlagen noch immer vorenthalten werden? Mit dem Vermerk, dass nichtbezahlte Rechnungen Schuld daran sein könnten, um der EGNW Zahlungsschwierigkeiten vorzuwerfen?

Woher nehmen Sie überhaupt das Wissen, was um die besagte Aufsichtsratsperson geschieht? Ihre Verwunderung über die Sitzverlegung nach Delmenhorst hat doch bereits gezeigt, dass ihr Kenntnissstand bezüglich der EGNW nicht aktuell zu sein scheint.

Offline Energietourist

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #155 am: 05. Juni 2013, 09:08:59 »
sehr interessant in diesem Zusammenhang, dass die EGNW selbst mitteilt, das Gerichte feststellten, dass Mitglieder der EGNW nur ein Vertragsverhältnis mit der EGNW haben und die Firstcon nur Dienstleister ist. Bei der EnergenSüd soll das nach Meinung der EGNW aber nicht gelten :)

Offline khh

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #156 am: 05. Juni 2013, 10:35:57 »
Und dass die Unterlagen zur Erstellung des JA 2012 nun doch vorliegen, liest sich aus dem Brief wirklich nicht.
Und weil Sie dies nicht herauslesen, ist es für Sie erwiesen, dass die Unterlagen noch immer vorenthalten werden? ...
Woher nehmen Sie überhaupt das Wissen, was um die besagte Aufsichtsratsperson geschieht? Ihre Verwunderung über ...
hat doch bereits gezeigt, dass ihr Kenntnissstand bezüglich der EGNW nicht aktuell zu sein scheint.

@ masterflok
Da Sie alles von @ Energiefachmann gesagte in Frage stellen, woher nehmen eigentlich SIE Ihr anscheinend aktuelleres, aus dem Mitgliederbrief nicht ersichtliches und für ein „einfaches“ Mitglied erstaunliches (Insider)Wissen bzgl. der EGNW?

Muss sich „der unwissende Mitleser“ bzgl. Ihrer Aussage
Wieso ich den Energiefachmann mit Klarnamen anspreche? Damit der unwissende Mitleser sich selbst ein Bild über den Wahrheitsgehalt seiner Beiträge machen kann.
womöglich auch zu Ihren schönredenden Beiträgen zur EGNW Gedanken machen über deren Wahrheitsgehalt und aus welcher ‚Ecke’ die wohl kommen?
Insbesondere schon deshalb, weil Sie als angeblich "nur" einfaches Mitglied sofort ‚auf der Matte’ stehen, sobald es hier kritische Beiträge zur EGNW gibt! 

Und übrigens, aus meiner langjährigen beruflichen Zusammenarbeit mit diversen Steuerberatern kenne auch ich nur den einen angesprochenen Grund, warum diese Mandantenunterlagen zurückbehalten!
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Offline masterflok

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #157 am: 05. Juni 2013, 12:05:46 »
Da Sie alles von @ Energiefachmann gesagte in Frage stellen, woher nehmen eigentlich SIE Ihr anscheinend aktuelleres, aus dem Mitgliederbrief nicht ersichtliches und für ein „einfaches“ Mitglied erstaunliches (Insider)Wissen bzgl. der EGNW?
Fakt ist:
- Dem Mitgliederbrief ist nicht zu entnehmen, ob die Unterlagen noch immer vorenthalten werden. Der Energiefachmann macht aus seiner eigenen Interpretation eine Tatsachenbehauptung. Im übrigen geht es um die Steuerberatungsgesellschaft, die in der Zeit von Lange, Kreye und Mücke tätig war.
- Wieso der Herr Prodosh Aich höchstwahrscheinlich aus dem Aufsichtsrat ausscheidet ist mir nicht bekannt. Weder ist das aus Mitgliederbriefen noch dem internen Forum ersichtlich. Von daher ist meine Frage durchaus berechtigt woher diese Informationen stammen. Oder interessiert Sie das nicht, khh?
- Das es seit Oktober 2012 die Geschäftstelle in Garbsen nicht mehr gibt sollte auch Ihnen weitläufig bekannt sein. Die Ausgaben wurden nach der räuberischen Kaperung durch die FirstCon auf ein Minimum reduziert, Mitarbeiterinnen mussten entlassen werden, Mietverhältnisse wurden gekündigt. Die neuen Verantwortlichen haben die Arbeit ins private Heim überführt und somit der Genossenschaft kostenfrei eine Räumlichkeit zur Verfügung gestellt. Da man nun jedoch wieder Einnahmen erzielt und eine geeignete Räumlichkeit in Delmenhorst (um die Fahrtwege kurz zu halten) gefunden hat, muss die Satzung demensprechend korrigiert werden. Was soll daran falsch sein, khh?

Gibt es unterschiedliche Arten von Mitgliedern? Von einfach bis privilegiert? Ist man ein Verbrecher, wenn man sich regelmäßig über den Stand der Dinge informiert?

Offline khh

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #158 am: 05. Juni 2013, 12:56:50 »
Fakt ist:
- Dem Mitgliederbrief ist nicht zu entnehmen, ob die Unterlagen noch immer vorenthalten werden. ...
- Wieso der Herr Prodosh Aich höchstwahrscheinlich aus dem Aufsichtsrat ausscheidet ist mir nicht bekannt. ...
- Das es seit Oktober 2012 die Geschäftstelle in Garbsen nicht mehr gibt ...

@ masterflok

Dem Mitgliederbrief ist erst recht nicht zu entnehmen, dass die Unterlagen vom Steuerberater momentan nicht mehr zurückbehalten werden !   ::)

Ihre „Fakten“ sind also tatsächlich nichts anderes als NICHTS wirklich wissen, ein Schönreden der anscheinend mal wieder höchst fragwürdigen Vorgänge in der EGNW sowie die Verunglimpfung eines anderen User’s  –  insgesamt somit absolut mehr als verzichtbar !   >:(   
« Letzte Änderung: 05. Juni 2013, 13:05:59 von khh »
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Offline masterflok

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #159 am: 05. Juni 2013, 23:59:54 »
Dem Mitgliederbrief ist erst recht nicht zu entnehmen, dass die Unterlagen vom Steuerberater momentan nicht mehr zurückbehalten werden !   ::)
Wollen oder können Sie es nicht verstehen? Der Energiefachmann behauptet, die Unterlagen würden noch immer zurückgehalten werden und beruft sich dabei auf den Mitgliederbrief. Ich zitiere diesen Brief, um klarzustellen, dass dort diese konkrete Information nicht enthalten ist. Im übrigen habe ich auch nie das Gegenteil behauptet, ich weiß es schlicht und ergreifend nicht. Aber wenn man sich über solche Dinge auslässt, dann sollte man wenigstens bei den wahren Tatsachen bleiben.

Offline khh

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #160 am: 06. Juni 2013, 02:23:53 »
@ masterflok

Anscheinend glauben Sie wirklich, mal etwas richtig verstanden zu haben ::).  Aber was soll’s, es bestätigt sich erneut, dass es absolut sinnlos ist,
ausgerechnet mit Ihnen über Logik und Widersprüchlichkeit diskutieren zu wollen.

Als „wahre Tatsache“ dürfte jedenfalls bleiben, dass die EGNW ihrer Verpflichtung nicht nachkommen wird, den ausgeschiedenen Mitgliedern das Auseinandersetzungsguthaben binnen sechs Monaten nach dem Ausscheiden auszuzahlen!  >:(
« Letzte Änderung: 06. Juni 2013, 03:10:34 von khh »
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Offline masterflok

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #161 am: 06. Juni 2013, 11:43:01 »
Richtig, so steht es in der Satzung. Jedoch wurde bereits im Mai angekündigt (inkl. Begründung), dass man diese Frist nicht einhalten kann.

Entspannen Sie sich doch mal, Sie scheinen ja schon an schlaflosen Nächten zu leiden.  :)

Offline khh

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #162 am: 06. Juni 2013, 12:25:41 »
Richtig, so steht es in der Satzung. Jedoch wurde bereits im Mai angekündigt (inkl. Begründung), dass man diese Frist nicht einhalten kann.

Nicht in der Satzung, aber in der Geschäftsordnung. Was wurde denn bzgl. einer nicht fristgemäßen Auszahlung der Auseinandersetzungsguthaben angekündigt und begründet? Meinen Sie den vermutlich selbst verschuldeten angeblichen "Grund" für die noch nicht erfolgte Erstellung des Jahresabschluss 2012 ?

Fragt sich nur, ob die betroffenen Ex-Mitglieder das auch so einfach hinnehmen werden und ob die Verantwortlichen dann womöglich schlaflose Nächte bekommen !?   ???

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Offline masterflok

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #163 am: 06. Juni 2013, 13:28:03 »
Nicht in der Satzung, aber in der Geschäftsordnung. Was wurde denn bzgl. einer nicht fristgemäßen Auszahlung der Auseinandersetzungsguthaben angekündigt und begründet? Meinen Sie den vermutlich selbst verschuldeten angeblichen "Grund" für die noch nicht erfolgte Erstellung des Jahresabschluss 2012 ?

Fragt sich nur, ob die betroffenen Ex-Mitglieder das auch so einfach hinnehmen werden und ob die Verantwortlichen dann womöglich schlaflose Nächte bekommen !?   ???
im Schreiben vom 23.05.2013 heißt es hierzu
Zitat
Unsere Bilanz für das Jahr 2012 konnte durch die Zurückhaltung von Unterlagen durch unsere alte Steuerberatungsgesellschaft Withus & Partner Treuhand leider nicht im vorgesehenen Zeitraum erstellt werden. Die nächste Generalversammlung findet daher unverzüglich nach der Fertigstellung der Bilanz 2012 statt, damit wir satzungsgemäß die Auseinandersetzungs-guthaben der gekündigten Mitglieder gemeinsam beschließen können.
Wenn Sie sich sicher sind, dass der jetzige Vorstand dies verursacht hat, dann einen Anwalt nehmen und entsprechend klagen.

Kleine Frage am Rande: Waren Sie eigentlich je Mitglied dieser Genossenschaft?

Offline khh

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Re: Verlust der Genossenschaftsanteile
« Antwort #164 am: 06. Juni 2013, 14:25:34 »
Wenn Sie sich sicher sind, dass der jetzige Vorstand dies verursacht hat, dann einen Anwalt nehmen und entsprechend klagen.

Was von welchem Vorstand verursacht wurde, ist völlig unmaßgeblich. Die Genossenschaft 'EGNW' ist verantwortlich!

Kleine Frage am Rande: Waren Sie eigentlich je Mitglied dieser Genossenschaft?

Was geht SIE das an  -  oder sind SIE jetzt damit befasst, die desolate Mitgliederverwaltung auf die Reihe zu bringen ?   :)
« Letzte Änderung: 06. Juni 2013, 14:40:07 von khh »
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