Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG => Thema gestartet von: Christian Guhl am 05. Juli 2012, 10:56:44

Titel: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: Christian Guhl am 05. Juli 2012, 10:56:44
Kunden, die dem Chaos der EGNW entfliehen wollen, wird dies unmöglich gemacht : Der Versorgerwechsel wird abgelehnt, da bei der FirstCon angeblich eine Vertragslaufzeit von einem Jahr besteht. Nachfragen dazu sind ebenfalls nicht möglich, da den Kunden eine Adresse des (angeblichen) Vertragspartners nicht bekannt ist und bei der EGNW niemand mehr erreichbar ist.
Titel: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: Timohome am 05. Juli 2012, 12:00:13
Stimmt nicht ganz, auch ich hab meinen Allerwertesten gerade noch so aus den Schlingen der absoluten Chaosanstalt der Welt rausbekommen, weil ich innerhalb der Sonderkündigungsfrist geblieben bin. Und die 100 Euro hole ich mir auch noch ab, wenn die eine Nachzahlung von der Endabrechnung haben wollen, wird abgerechnet. Ich glaub ich spinne mittlerweile...

28 neue Vorstände gewechselt, mit Anbietern nie wa szu tun gehabt dann aber plötzlich der dickste Partner überhaupt, dann wieder Datenklau und ach dann doch wieder nicht, dann ist der nächste wieder nicht erreichbar, also das ist wirklich ein Laden, das kann schon gar nicht mehr normal sein.

Die Idee war einst super, und ich stand auch dahinter, aber bei sowas´, ne leute!
Titel: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: userD0003 am 05. Juli 2012, 12:02:00
Zitat
Original von uwes am 21.06.12 - siehe: Thread \"Alle Verträge gekündigt\" zum Thema \"Lieferantenanmeldung durch FirstCon zum 1.7.12\"

Es bleibt dabei und da wiederhole ich nur meine Rechtsauffassung aus früheren Beiträgen:

Die Kunden der EGNW bleiben Kunden der EGNW, so lange sie es wollen. Die FirstCon hat im Zusammenwirken mit dem alten Vorstand die Kunden in ihren Bilanzkreis gezogen, so dass nunmehr alle Kunden bei der EGNW ab und bei FirstCon angemeldet und hierüber vom Netzbetreiber informiert wurden. Dieser Umstand ändert allerdings nichts an der Vertragssituation!!!!

Wer jetzt kündigt, hat sicherlich zunächst Klarheit darüber, wer ihn demnächst beliefert. Wie lange dieser Wechsel allerdings andauert, ist von mir nicht einzuschätzen. Andererseits besteht das Belieferungsrecht des Kunden gegen die EGNW unverändert fort, wenn er nicht kündigt. Es kann nur sein, dass die Abwicklung eine Zeit lang nur über die FirstCon oder in Zusammenarbeit mit dieser GmbH erfolgen kann.

Der Vorstand ist sehr bemüht, hier eine saubere und für die EGNW-Genossen freundliche Regelung zu schaffen. Einzelheiten werden sicher demnächst bekannt gemacht werden, sobald es vertragliche Fixierungen gibt.
Wo bleibt denn die vorstehend angekündigte Bekanntmachung bzgl. der \"für die EGNW-Genossen freundliche Regelung\" ???

Die Ankündigung war bereits vor 2 Wochen und aufgrund der von Christian Guhl geschilderten Probleme wird das jetzt ja wohl überfällig!

edit:
Die jetzigen EGNW-Verantwortlichen sind sich hoffentlich bewusst, dass zu den Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit der EnerGenSüd-Insolvenz
(womöglich ein sechsstelliger Betrag?) jetzt weitere Schadensersatzforderungen auf die Genossenschaft zukommen werden !?

@Timohome
Bei der von Ihnen angekündigten Verrechnung des Geschäftsanteils 100 Euro mit Nachzahlungsforderungen der EGNW ziehen SIE den Kürzeren !!!
Titel: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: Energietourist am 05. Juli 2012, 13:52:40
Abwickeln, sofort abwickeln, das wird niemals mehr was!
Titel: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: masterflok am 05. Juli 2012, 15:52:28
Unser neuer Anbieter hat uns ebenso mitgeteilt, dass es Komplikationen beim Ummelden gibt und dieser Sachverhalt momentan geprüft wird ... geplant war der Wechsel zum 01.08. ...  :rolleyes:
Titel: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: uli07 am 05. Juli 2012, 16:55:23
Gott sei dank, bei mir hat es mit dem Anbieterwechsel gerade noch so geklappt.

@ Christian Guhl ; masterflok

einfach die Zahlungen einstellen.
Irgendetwas wird dann schon passieren.

@ Timohome

sehr richtig, ich werde es mit meinem 100€ genauso machen.

Gruß  Uli07
Titel: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: userD0003 am 05. Juli 2012, 17:31:12
Zitat
Original von uli07
@ Timohome
sehr richtig, ich werde es mit meinem 100€ genauso machen.
@ uli07
damit werden Sie auf die Nase fallen !!! - es ist rechtlich unzulässig, Ihren Geschäftsanteil an der Genossenschaft mit deren Forderungen aus Energielieferungen zu verrechnen. Und zu \"einfach die Zahlungen einstellen\" - Ja, etwas wird dann schon passieren, womöglich berechtigte Mahnungen!?  8o

Bei mir läuft der Lieferantenwechsel ab 01.08. ebenfalls wie geplant: bereits 5 Tagen nach fristloser Kündigung zum 31.07. meines Strom- und Gasliefervertrages bei der EGNW wg. Nichterfüllung der vertraglichen = eigenständigen Lieferverpflichtung (als Reaktion auf die merkwürdigen Kündigungsbestätigungen und den ebenso merkwürdigen Email-Widerruf von Ex-Vorstand Mücke) habe ich von der FirstCon die dort angeforderte Email-Bestätigung erhalten, dass meine Verbrauchsstellen zum 31.07. bei den Netzbetreibern abgemeldet werden.
Sollte es dennoch zu von der EGNW und/oder der FirstCon zu vertretenden Verzögerungen beim Wechsel kommen, werde ich den/die dafür Verantwortlichen selbstverständlich schadensersatzpflichtig machen (hier bietet sich die Verrechnung mit deren jeweiliger Schlussrechnung an).
Titel: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: herbertj am 05. Juli 2012, 18:11:52
Zitat
Original von h\'berger
Bei mir läuft der Lieferantenwechsel ab 01.08. ebenfalls wie geplant:

bei mir ist es auch \"gut\" gelaufen und ich habe auch meine kündigungsbestätigung für meine mitgliedschaft zum ende 2013 bzw anfang 2014 erhalten.

allerdings finde ich es sehr schade, wenn man sieht wann sich die verantwortlichen der egnw hier einloggen und KEINER, weder ar noch vs sich hier äußert, denn auf der homepage gibt es, ausser einem neuen layout, keine wirklichen infos!

Ich dachte alles soll besser werden...die frage: wann denn?
Titel: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: angeljustus am 05. Juli 2012, 18:37:00
Tja, gut Ding braucht Weile......... ;)

Ich freue mich, dass ich zum Jahreswechsel 11/12 einen neuen Lieferanten bekommen habe.
Ob es noch die 100 EUR mal zurückgibt, wage ich anzuzweifeln.  X(

In diesem Sinne ein sonniges Wochenende.
Titel: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: Christian Guhl am 05. Juli 2012, 19:49:39
Alle Beschwerden sollten in Zukunft über diese Adresse laufen :
FirstCon GmbH
Tel. 04131-87 22 78
Geschäftsführer: Jannik Kreye
An der Ilmenau 12a
21407 Deutsch Evern (Lüneburg)
Da FirstCon keine Einzugsermächtigung hat, sind alle Abbuchungen rechtswidrig.
Ein Vertrag mit dieser Firma wurde nicht abgeschlossen, also besteht auch keine
Zahlungsverpflichtung. Wenn FirstCon den Leuten Strom und Gas schenken will, bitteschön ! Ein Zahlungsanspruch für nicht vertraglich vereinbarte Lieferungen dürfte nicht bestehen. Alle bereits von FirstCon eingezogenen Beträge sollten zurückgegeben werden !
Titel: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: herbertj am 05. Juli 2012, 21:38:26
Zitat
Original von Christian Guhl
Ein Vertrag mit dieser Firma wurde nicht abgeschlossen, also besteht auch keine
Zahlungsverpflichtung. Wenn FirstCon den Leuten Strom und Gas schenken will, bitteschön ! Ein Zahlungsanspruch für nicht vertraglich vereinbarte Lieferungen dürfte nicht bestehen. Alle bereits von FirstCon eingezogenen Beträge sollten zurückgegeben werden !

was ist denn mit dem vertrag, der auf der GV vorgstellt wurde? und wenn ich strom/gas beziehe, muss ich diesen bezahlen. jeder der es gewollt hätte, hat doch genug Zeit für eine kündigung gehabt oder geht es auch anders? Ich denke die EGNW hat einen vertrag unterschrieben? und warum sollten die beiträge für gelieferten strom zurückgegeben werden? mir ist diese aussage nicht klar, denn worauf beziehen sie sich denn da? Ok, bei mir ist es nur noch einen Monat aber ich verstehe nicht wie sie dieses meinen?
Titel: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: Christian Guhl am 05. Juli 2012, 23:18:53
Zitat
Original von herbertj
und wenn ich strom/gas beziehe, muss ich diesen bezahlen.
Aber nur, wenn die Lieferung vertraglich vereinbart war ! Ich möchte mal wissen, auf welcher Grundlage FirstCon denn die Zahlungen einklagen will ? Welcher Preis sollte denn angesetzt werden ? Die EGNW mag ja einen Vertrag unterschrieben haben, dieser hat aber keine Gültigkeit für die Kunden. Oder hatte die EGNW eine Vollmacht von Ihnen ? Hat irgendjemand  die AGB der FirstCon gesehen ? FirstCon wird nachweisen müssen, auf was man sich geeinigt hat. Auch die Vertragslaufzeit von einem Jahr müsste vom Kunden unterschrieben worden sein. Woher stammen denn die Kundendaten ? Hat man diese etwa benutzt, obwohl man wusste, das diese rechtswidrig erlangt wurden ? Wenn der Anbieterwechsel Probleme macht, sollte unter der angegebenen Adresse eine Kopie des angeblichen Einjahres-Vertrages angefordert werden. Außerdem macht es Sinn, die Bundesnetzagentur über diese Machenschaften zu unterrichten. Soviel ich weiss, kann von dort auch die Genehmigung zum Stromhandel entzogen werden, wenn jemand nicht zuverlässig und seriös genug ist. Die abgebuchten Beiträge sollten zurückgegeben werden, weil die FirstCon keine Einzugsermächtigung hat ! Diese Firma hat keine Berechtigung auf die Konten der Kunden zuzugreifen ! Genausowenig wie früher die EnerGenSüd. Da hat man einmal der EGNW eine Einzugsermächtigung gegeben und nun bedient sich alle Welt an meinem Konto ! Wenn FirstCon Geld haben will, sollen sie eine Rechnung schicken. Jeder Kunde kann sich dann überlegen, ob er einer Firma Geld überweisen will, mit der er keinen Vertrag hat.
Wenn erst einmal einige Kunde die Abbuchungen wegen Nichtbestehens einer Einzugsermächtigung zurückgehen lassen, wird die FirstCon ein paar Probleme bekommen. Banken mögen solche Sperenzien nämlich nicht so gerne. Wenn man sich nicht an die Spielregeln hält, wird man ganz schnell vom Lastschriftverfahren ausgeschlossen. Und es gehört zu den Spielregeln (Lastschriftabkommen) nur abzubuchen, wenn man dazu berechtigt ist.
Eine ganz dringende Bitte an die Verantwortlichen der EGNW : Bitte, bitte, wickelt die Genossenschaft ganz schnell ab, bevor ihr noch mehr Schaden über die Menschheit bringt.
Titel: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: userD0003 am 05. Juli 2012, 23:26:29
@herbertj, wollen Sie das schon mehrfach gesagte nicht verstehen ???  X(

Ein eventueller Vertrag zwischen EGNW und FirstCon interessiert nicht. Die EGNW kann für den einzelnen Kunden mangels entsprechender Autorisierung keinen Vertrag mit einem x-beliebigen Versorger abschließen oder dessen erteilte Einzugsermächtigung übertragen!

Zitat
Original von herbertj
... jeder der es gewollt hätte, hat doch genug Zeit für eine kündigung gehabt ...
Wie das ?  -  Nur ca. 4 % der Kunden waren auf der GV und haben ausreichend Kenntnis von den (wieder einmal) unglaublichen Vorgängen!
Nicht einmal bis heute liegt von einem (angeblichen) neuen Versorger eine Lieferbestätigung bzw. vom Netzbetreiber E.ON Avacon AG eine entsprechende Mitteilung vor!
Wie soll dann jeder genug Zeit gehabt haben, zu kündigen bzw. noch vor dem 01.07. zu widersprechen? Zudem wäre das gar nicht mehr möglich gewesen, da FirstCon sich bereits Anfang Juni (unberechtigt) zum 01.07 beim Netzbetreiber angemeldet hatte!
Konkludent durch Entnahme kann ein Vertragsverhältnis nur mit dem Grundversorger zustande kommen. Soll doch bitteschön FirstCon ggf. erklären und begründen, warum überhaupt ein Zahlungsanspruch geltend gemacht wird!?
Titel: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: userD0003 am 05. Juli 2012, 23:53:33
Zitat
Original von Christian Guhl
Eine ganz dringende Bitte an die Verantwortlichen der EGNW :
Bitte, bitte, wickelt die Genossenschaft ganz schnell ab, bevor ihr noch mehr Schaden über die Menschheit bringt.
Dieser dringenden Bitte kann man sich nur anschließen !!!
Titel: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: bolli am 06. Juli 2012, 08:05:01
Ich dachte schon, es gäb für die EGNW ein neues Forum. Hier war ja gar nichts mehr los. Endlich geht es weiter.   :D (http://www.smilies.4-user.de/include/Essen/smilie_essen_197.gif) (http://www.smilies.4-user.de)
Titel: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: jroettges am 06. Juli 2012, 12:17:04
Vorweg: Ich schreibe diesen Beitrag nicht als Gremienmitglied der EGNW, sondern als ehemaliger Strom-Kunde der EGNW. Es ist nämlich ziemlich sicher, dass es viele Kunden gibt, deren Fall ähnlich liegt wie der Meine.

Mit der Ankündigung der Preserhöhungen zum 1. Juli 2012 habe ich Anfang Juni einen anderen Anbieter mit der Belieferung und der gleichzeitigen Kündigung meiner bisherigen Verträge beauftragt.

Dem Büro der EGNW habe ich dies mitgeteilt und dabei erklärt, von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Da die Kündigung über den Dienstleister der EGNW eingegangen ist, wurde sie durch die EGNW nicht erfasst und auch nicht an den Dienstleister gemeldet.

Beim Dienstleister war als Lieferbeginn der 1. August 2012 vermerkt. Der Netzbetreiber war informiert und hat mir eine Ablesekarte zum 31. Juli geschickt. Alles also in bester Ordnung.

Zum 30. Juni 2012 hat die FirstCon GmbH alle Bestandskunden (Strom und Gas) über die jeweiligen Netzbetreiber umgemeldet. Die Aktion war durch den Vorstand der EGNW per Mail an den Dienstleister autorisiert worden. Die Kunden hat dabei niemand gefragt.

Dabei sind datentechnisch sämtliche bereits laufenden Wechselprozesse in der Luft hängen geblieben. FirstCon hat keine Kenntnis davon.

Bisher hat FirstCon keine Vertragsunterlagen an mich ehemaligen Strom-Kunden der EGNW versandt. Nur mein Netzbetreiber hat mir den Wechsel zu FirstCon mitgeteilt und eine weitere Ablesekarte zum 30. Juni zukommen lassen.

Den Zählerstand habe ich auch brav gemeldet, denn ich möchte ja, dass mich mein bisheriger Versorger EGNW über den Dienstleister richtig abrechnen kann.

Der Strom kommt weiter aus der Dose, hat keine andere Farbe und riecht auch nicht. Wer ihn zu welchen Konditionen liefert und wer ihn bezahlt, das ist völlig offen.

Ich habe bei FirstCon nichts bestellt und nichts unterschreiben. Wenn mich FirstCon nachträglich in die Ersatzversorgung schickt, werde ich das schlucken, aber an diese Firma auch nur einen Heller zu zahlen, das fällt mir im Traum nicht ein.

P.S. Aus dem Nähkästchen. Die neue Mannschaft der EGNW arbeitet fieberhaft daran, den Scherbenhaufen zusammenzukehren. Der feste Glaube an eine gute Zukunft der EGNW und die Zuversicht, diese auch zu schaffen, prägen den Alltag.

Am 23. Juni haben die per Mail erreichbaren Mitglieder einen Mitgliederbrief erhalten. Druck und Postversand der beiden letzten Briefe ist angelaufen. Der Internetauftritt und neue Mitgliederbriefe sind in Arbeit. Nach der Sommerpause wird eine Generalversammlung stattfinden.

Statt der galligen Kommentare und ungerufenen Ratschläge würden sich die, ja nun rein ehrenamtlich arbeitenden, Akteure durchaus auch mal Angebote zur Hilfe und Unterstützung wünschen!  :)
Titel: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: Energietourist am 06. Juli 2012, 14:41:06
@jroettges
versteh ich nicht. Wieviel Dienstleister hat die EGNW denn???
Sie haben Energielieferant XY beauftragt Strom zu liefern und ihren alten Vertrag bei der EGNW zu kündigen. Der EGNW selbst haben sie dies auch mitgeteilt. So weit so gut, jetzt wirds aber schwierig. Ihr neuer Stromlieferant hat bei den Stadtwerken SH gekündigt und über die SH wurde die Kündigung der EGNW gemeldet. Das ist ja schon mal doppelt bitter. Sie kündigen selber bei der EGNW und von SH kommt auch die Kündigung und keiner merkt es. Ja aber was denn nun, sie schreiben,\"da die Kündigung durch den Dienstleister eingegangen ist...
wurde sie auch nicht an den Dienstleister gemeldet\"!!!
Hat die EGNW mehrere Dienstleister? Oder lief das bisher immer so ab, dass wenn eine Kündigungsmitteilung von SH kam, sie dann SH mitgeteilt haben, dass jemand gekündigt hat?
Titel: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: uwes am 06. Juli 2012, 16:15:37
Zitat
Original von Energietourist
@jroettges
versteh ich nicht. Wieviel Dienstleister hat die EGNW denn???

Zu wenig.

Sicher haben Sie den letzten Satz von Herrn Röttges überlesen. Dieser lautet:
Zitat
Statt der galligen Kommentare und ungerufenen Ratschläge würden sich die, ja nun rein ehrenamtlich arbeitenden, Akteure durchaus auch mal Angebote zur Hilfe und Unterstützung wünschen!

Die Aktiven arbeiten übrigens ehrenamtlich allenfalls gegen Erstattung von Auslagen. Und sie arbeiten m.E. super. Immerhin hat der alte Vorstand zusammen mit mit dem ehemaligen AR- Vorsitzenden versucht, die gesamten Kundenverbindungen der EGNW zu verkaufen. Der dadurch entstandene Scherbenhaufen ist wirklich groß. Daher sollten auch hier keine \"galligen Kommentare\" ohne  Hintergrundwissen abgegeben werden sondern es ist an der Zeit, die Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen und aufzupassen was bald für alle passiert. Es könnte sein, dass die ewigen Nörgler dann verstehen, warum es manchmal gut ist, positiv zu denken.

Also noch einmal: der Vorstand und der AR erwarten von den Genossen auch einmal tatkräftige Hilfe und diese nicht zur Abwicklung.
Titel: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: Energietourist am 06. Juli 2012, 16:23:47
@uwes
Klären sie doch mal den Sachverhalt auf, dass einserseits die Kündigung durch den Dienstleister eingegangen ist, aber andererseits nicht an den Dienstleister gemeldet wurde. Ausser bla bla und Beschönigungen kam von ihnen nicht Erhellendes!
Titel: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: SH_Edewecht am 06. Juli 2012, 17:11:31
Was erwarten Sie denn @ Energietourist???

Vielleicht noch eine Anmerkung, ich hatte mir vorgenommen in diesem Forum nichts mehr zu schreiben, denn es ist öffentlich und es läßt viele Dinge in einem falschen Licht erscheinen.

Sicherlich ist Ihre Beschwerde gerechtfertigt das Sie und viele unsere Mitglieder zu wenig Informationen zu der momentanen Situation erhalten.

Sie können mich jetzt gerne hier an die \"Wand\" tackern, trotzdem werde ich mich über die weitere Vorgehensweise sehr bedeckt halten.

Es ist nicht möglich in 3 Wochen das zurück zu drehen, was andere über Monate gezielt demoliert haben.

So und nun zu dem Thema warum passiert hier nichts...

Mein Damen und Herren, es passiert sehr sehr viel und diese Informatioen werden wir auch in Kürze mit Ihnen teilen.  Ja Ja, jetzt heisst es wieder bla bla bla

Genauso ist es, oder denken Sie das ich hier offenlege was ich gedenke zu tun um die Situation zu verändern. Es gibt \"Mitspieler\" auf diesem Marktplatz und ich lasse mir nur ungern in die Karten schauen oder gar die Fäden aus der Hand nehmen!

Nochmals, Sie bekommen die Informationen so bald es möglich ist.

Viel wichtiger, wir brauchen endlich Ruhe in der Genossenschaft und nicht Streitereien.

Hilfe, oh ja, die können wir gebrauchen. Wir haben zum Beispiel inzwischen ein eigenes EGNW Forum, aber...es ist nicht vollständig konfiguriert, weil mir einfach die Zeit dafür fehlt.
Aber vielleicht gibt es ja jemanden der sich mit dieser Thematik beschäftigen möchte um uns zu entlasten.  Das neue Forum wird unter http://www.forum.egnw.de erreichbar sein.
Zugang erhalten für den geschlossenen Mitglieder Bereich nur EGNW MItglieder die dann auch individuell freigeschaltet werden. Registrierung erfolgt mit der von Ihnen bei der EGNW hinterlegten e-mail Anschrift.

Also, wer von unseren Mitgliedern hat Interesse sich um unser Forum zu kümmern????
Bitte Schreiben Sie mir eine e-mail unter vorstand@egnw.de

Freue mich darauf wenn wir Hilfe bekommen, Taten sind gefragt und nicht nur Worte!

Gruß
Susanne Hoinkis
Titel: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: Christian Guhl am 06. Juli 2012, 17:40:39
Zitat
Original von uwes
Immerhin hat der alte Vorstand zusammen mit mit dem ehemaligen AR- Vorsitzenden versucht, die gesamten Kundenverbindungen der EGNW zu verkaufen.
Nur mal zum Verständnis : Wieso \"versucht\" ? Die Kunden sind doch tatsächlich an FirstCon verhökert worden. Das soll hier übrigens keine Nörgelei sein. Dieses Thema wurde eröffnet, weil Kunden den Anbieter wechseln wollten und mit dem Hinweis auf einen (nicht abgeschlossenen) Ein-Jahres-Vertrag daran gehindert werden. Da unsere Initiative massiv für die EGNW geworben und Kunden vermittelt hat, sehe ich es auch als unsere Pflicht an, bei Schwierigkeiten zu helfen. Leider muss ich sagen, dass es nicht einen einzigen positiven Gesichtspunkt mehr gibt, mit dem man ein Verbleiben bei der EGNW rechtfertigen könnte.
Titel: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: userD0002 am 06. Juli 2012, 18:32:11
Also,
Antworten auf direkte Fragen gibt es immer noch nicht von den Verantwortlichen der EGNW. Was die I.G.E.L. speziell Herr Guhl schreibt ist m.E. sinniger als das, was vom Rest wieder gegeben wird. Denn eine Sache steht immer noch im Raum, was ist mit unseren Anteilen? Sind wir unter 50% oder nicht? Es wurden uns jegliche Zahlen und Bilanzen bis dato vorenthalten, der alte VS wollte diese jedoch vortragen. Kundendaten wurden nicht verkauft, sondern es wurde ein neuer Anbieter gesucht. Ein neues Forum einzurichten ist zwar lobenswert aber ja wohl nicht das wichtigste Problem was im Raum steht zu lösen. Zudem werden
ZITAT HOINKIS VS EGNW :Zugang erhalten für den geschlossenen Mitglieder Bereich nur EGNW MItglieder die dann auch individuell freigeschaltet werden. Registrierung erfolgt mit der von Ihnen bei der EGNW hinterlegten e-mail Anschrift.
individuell freigeschaltet. Also eine Zensur für die, die nicht erwünscht sind. Eine klare Linie zu fahren mit Fachkräften, die aus der Branche kommen ist doch sinnvoller, als noch mehr \"ehrenamtliche\" mitmischen zu lassen. Man erkennt doch schon an der Qualität der Aussagen in diesem Forum, was dabei herauskommt.
Titel: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: Didakt am 06. Juli 2012, 18:43:27
Zitat
Original von SH_Edewecht:
…ich hatte mir vorgenommen in diesem Forum nichts mehr zu schreiben…

An diesem Vorsatz hätten Sie als neue Spitzenkraft auch besser festhalten sollen, das wäre für die EGNW dienlicher gewesen als Ihr in jeder Hinsicht „stilvoller“ Beitrag, der Erinnerungen an rückliegendes Geschreibsel ehemaliger EGNW-Verantwortlichen wachruft.

Das Chaos hat sich inzwischen – wie auch die vorstehenden Beiträge von @ jroettges und @ uwes zeigen – zur Lachnummer entwickelt. Aufhören! So schnell wie möglich!
Titel: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: SH_Edewecht am 06. Juli 2012, 18:55:07
@baumeister
auch lesen ist eine Kunst

Nochmal für Ihr Verständnis
der geschlossene Mitgliederbereich soll dazu dienen die Kommunikation unter den Mitgliedern zu gewährleisten. Hier werden dann auch Links zu den GV Protokollen, Mitgliederbriefen etc veröffentlicht.
Selbstverständlich gibt es auch einen öffentlichen Bereich.

Thema Jahresabschluss 2011
Herr oder Frau Baumeister, seit diesem Mittwoch ist der Vorstand überhaupt erst in der Lage den Jahresabschluß prüfen zu können. Denn ohne Dokumente ist das leider nicht möglich gewesen. Oder können Sie eine Prüfung ohne Unterlagen durchführen?
Da Sie ja sehr viel Wert auf die Klarheit Ihre Anteile bzw dem Jahresabschluss legen, lade ich Sie herzlichst dazu ein diesen Abschluss doch gemeinsam mit uns zu prüfen.
Sichtung der Unterlagen erfolgt am Sonntag um 10 Uhr, gern können Sie Ihren Beitrag dazu leisten die vorliegenden Unklarheiten zu beseitigen.



Gruß
Susanne Hoinkis
Titel: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: userD0003 am 06. Juli 2012, 19:49:45
@baumeister,
mit einem endgültigen Ergebnis, wie es um die EGNW bestellt ist, werden die Mitglieder wohl bis nach der Sommerpause warten müssen - siehe:

Zitat
Original von jroettges
... Nach der Sommerpause wird eine Generalversammlung stattfinden. ...
Bis zu einem gegenteiligen Nachweis gehe ich davon aus, dass inzwischen 50 % der Geschäftsguthaben verbraucht sein dürften (m.E. war die zugegangene Mitglieder-Info des ehem. AR-Vors. K. insofern schlüssig und nachvollziehbar).

Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass EGNW-Kunden für Gas (bis 30.09.11.) und Strom (bis 31.12.11) erhebliche Abschlags-Überzahlungen an EnerGenSüd geleistet haben, die aus deren Insolvenzmasse nicht befriedigt werden können (der vorl. Ins.Verw. rechnet mit einer Quote von etwa 10 %).  Insofern könnten nach den jetzt wohl geplanten Endabrechnungen der EGS auf die EGNW Schadensersatzforderungen zukommen, die das noch vorhandene Eigenkapital womöglich übersteigen.

Fazit: Für mich habe ich den Geschäftsanteil zunächst schon mal abgeschrieben. Es erübrigt sich damit auch, Fachkräfte aus der Branche einzustellen.

edit: Hoffentlich haben EGNW-Kunden, die Überzahlungen an die EGS geleistet haben, gebrauch gemacht von der bereits ausführlich diskutierten Rückgabemöglichkeit der nicht autorisierten EGS-Lastschriften !?
Titel: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: userD0002 am 06. Juli 2012, 21:00:03
Zitat
Original von SH_Edewecht
Thema Jahresabschluss 2011
Herr oder Frau Baumeister, seit diesem Mittwoch ist der Vorstand überhaupt erst in der Lage den Jahresabschluß prüfen zu können. Denn ohne Dokumente ist das leider nicht möglich gewesen. Oder können Sie eine Prüfung ohne Unterlagen durchführen?
Da Sie ja sehr viel Wert auf die Klarheit Ihre Anteile bzw dem Jahresabschluss legen, lade ich Sie herzlichst dazu ein diesen Abschluss doch gemeinsam mit uns zu prüfen.
Sichtung der Unterlagen erfolgt am Sonntag um 10 Uhr, gern können Sie Ihren Beitrag dazu leisten die vorliegenden Unklarheiten zu beseitigen.

Ihre internen Schlampereien was die Unterlagen betrifft kann nicht Problem der Mitglieder sein. Wenn Sie diese nach drei Wochen erst prüfen haben Sie definitiv ein Zeitmanagementproblem. Zudem frage ich mich jetzt welche vorliegenden Unklarheiten Sie ansprechen, der die Herren an Ihrer Seite (ausgenommen Ihr Ehemann) haben doch alle Zahlen seit mindestens dem 15.06.2012 zur GV bekommen und laut Aussage weit vorher geprüft, denn sonst wären die Differenzen zwischen AR und VS nicht entstanden? Ich an Ihrer Stelle würde mir die Aussage von h´berger mal zu Herzen nehmen, denn eine nicht angekündigte Unterschreitung ist für den VS strafbar und das nach BGB und nicht GenG.
Titel: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: Neu-Genosse am 06. Juli 2012, 22:09:22
@ all

es ist schon erstaunlich, was man sich alles zusammenreimen kann, wenn man an Fakten genau NULL kennt.

Aus \"keine Dokumente\" wird Schlamperei, aus einem Angebot zur Kommunikation auch unter Einbeziehung nicht öffentlicher Informationen der Vorwurf von Zensur. Qualifikationen werden abgesprochen ohne überhaupt einen einzigen Tag aus der Vita zu kennen. Ehrenamtlich wird gleichgestellt mit dumm und unfähig.

Da frage ich mich wirklich wo diese beiden Attribute wohl angesiedelt sind.

Informationen der Mitglieder finden auf der Generalversammlung statt, -zudem sind sie eine Holschuld-  Veröffentlichungen lt. Satzung in einer Delmenhorster Zeitung. AR und VS der EGNW würden gut daran tun sich daran zu halten.

@ baumeister
Sie haben das Angebot erhalten am Sonntag ab 10 Uhr tiefe Einblicke in die Internas zu nehmen. Aus Bilanz und BWA können sie dann gezielt ihre eigenen, aber diesmal mit Fakten untermauerten, Schlüsse ziehen. Vielleicht lernen Sie dann auch, dass eine Bilanz nicht nur aus harten Zahlen sondern auch aus butterweichen, wie z. B. Rückstellungen bestehen kann. Damit weise ich Ihnen genau so 50.000 Gewinn wie auch 50.000 Verlust aus, wie gewünscht.
Nutzen Sie die Gelegenheit einfach als sonntägliche Fortbildung statt mit Gülle ziellos rund um sich zu spritzen.
Titel: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: userD0002 am 06. Juli 2012, 23:02:37
@ Neu-Genosse

Wenn Sie meinen ich Spritze mit Gülle kommen Sie wohl aus dem Agrarbereich und nicht aus dem Energiebereich. 100,-€ Verlust sind wohl gerade noch zu verkraften, haben Sie mehr gezeichnet zählen nur noch Fakten. Und 50.000 Gewinn oder Verlust, meinen Sie Euro oder Äpfel? Rückstellung hin oder her, ich mache doch am Sonntag nicht die Arbeit derer, die es unbedingt wollten und von Ihnen ? ( der Mehrheit) gewählt wurden. Fakt ist das der AR, der für die Genossenschaft und deren Mitglieder sprechen, prüfen und handeln soll bis dato nichts! geregelt bekommen hat um uns Mitglieder korrekt zu informieren wie es um die EGNW steht.
Zudem heißt für mich ehrenamtlich, nicht zu 100% bei der Sache sondern neben dem Beruf, der m.E. bei einigen Organen überhaupt nichts mit Energiewirtschaft/handel zu tun hat, noch eine Genossenschaft und keinen Verein zu führen. Und wenn Dokumente fehlen, die keinen Aufschluss über Bilanzen geben, spreche ich von Schlamperei, denn Buchungen, Rechnungen und Steuerberater wie Banker gibt es wie Sand am Meer und der Steuerberater, der hätte Rede und Antwort stehen können durfte auf der GV nicht zur Wort kommen. Was ist das denn für eine Verschleierungstakitik, die uns Mitglieder für dumm verkaufen will?

edit: Ich lasse mich nicht nur von einer neuen Gestaltung einer Homepage blenden, die keine neuen Infos enthält. Selbstverständlich hat der neue VS viel zu tun, das sprechen ich ihm auch nicht ab, aber die wichtigen Dingen fehlen eben und dazu gehören eben Fakten für ALLE Mitglieder, eine klar formulierte Zielsetzung und Vorgehensweise und für mich persönlich 100% Engagement in allen Bereichen zu den Öffnungszeiten der EGNW und keine sporadische Arbeit neben einer Haupttätigkeit. Meine ganz persönliche Meinung.
Titel: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: userD0003 am 06. Juli 2012, 23:18:52
Zitat
Original von Neu-Genosse
... Informationen der Mitglieder finden auf der Generalversammlung statt, -zudem sind sie eine Holschuld-  Veröffentlichungen lt. Satzung in einer Delmenhorster Zeitung.
§ 33 Abs. 3 Genossenschaftsgesetz lautet - Zitat \"Ergibt sich bei Aufstellung der Jahresbilanz oder einer Zwischenbilanz oder ist bei pflichtgemäßem Ermessen anzunehmen, dass ein Verlust besteht, der durch die Hälfte des Gesamtbetrags der Geschäftsguthaben und die Rücklagen nicht gedeckt ist, so hat der Vorstand unverzüglich die Generalversammlung einzuberufen und ihr dies anzuzeigen.\"

Die Verpflichtung gem. § 33 (3) GenG ist durchaus eine Bringschuld - und zwar unverzüglich! Die vorzunehmenden Rückstellungen sind keineswegs so \"butterweich\".  ;)

Wird der (in der GV anwesende und jetzt bereits befragte ?) Steuerberater oder der zuständige Prüfungsverband in die (nochmalige) Unterlagenprüfung einbezogen?  ?(

Nachtrag:
Wenn der vormalige VS anhand der bwA 03/2012 festgestellt haben will, dass 50% der Geschäftsguthaben aufgebraucht sind, dann kann man bei einer Info der GV nach der Sommerpause nicht mehr von \"unverzüglich\" sprechen (komme jetzt keiner nochmal mit der bereits vorgebrachten Milchmädchenrechnung der Herren R., B. und T.) !!!
Titel: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: userD0002 am 06. Juli 2012, 23:44:28
@h´berger
 :D danke für einen sinnvollen Beitrag, der Fakten enthält und nach zu vollziehen  ist
Titel: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: BERBERJESUS am 07. Juli 2012, 03:36:47
Zitat
Original von SH_Edewecht
Was erwarten Sie denn @ Energietourist???

Vielleicht noch eine Anmerkung, ich hatte mir vorgenommen in diesem Forum nichts mehr zu schreiben, denn es ist öffentlich und es läßt viele Dinge in einem falschen Licht erscheinen.

Sicherlich ist Ihre Beschwerde gerechtfertigt das Sie und viele unsere Mitglieder zu wenig Informationen zu der momentanen Situation erhalten.

Sie können mich jetzt gerne hier an die \"Wand\" tackern, trotzdem werde ich mich über die weitere Vorgehensweise sehr bedeckt halten.

Es ist nicht möglich in 3 Wochen das zurück zu drehen, was andere über Monate gezielt demoliert haben.

So und nun zu dem Thema warum passiert hier nichts...

Mein Damen und Herren, es passiert sehr sehr viel und diese Informatioen werden wir auch in Kürze mit Ihnen teilen.  Ja Ja, jetzt heisst es wieder bla bla bla

Genauso ist es, oder denken Sie das ich hier offenlege was ich gedenke zu tun um die Situation zu verändern. Es gibt \"Mitspieler\" auf diesem Marktplatz und ich lasse mir nur ungern in die Karten schauen oder gar die Fäden aus der Hand nehmen!

Nochmals, Sie bekommen die Informationen so bald es möglich ist.

Viel wichtiger, wir brauchen endlich Ruhe in der Genossenschaft und nicht Streitereien.

Hilfe, oh ja, die können wir gebrauchen. Wir haben zum Beispiel inzwischen ein eigenes EGNW Forum, aber...es ist nicht vollständig konfiguriert, weil mir einfach die Zeit dafür fehlt.
Aber vielleicht gibt es ja jemanden der sich mit dieser Thematik beschäftigen möchte um uns zu entlasten.  Das neue Forum wird unter http://www.forum.egnw.de erreichbar sein.
Zugang erhalten für den geschlossenen Mitglieder Bereich nur EGNW MItglieder die dann auch individuell freigeschaltet werden. Registrierung erfolgt mit der von Ihnen bei der EGNW hinterlegten e-mail Anschrift.

Also, wer von unseren Mitgliedern hat Interesse sich um unser Forum zu kümmern????
Bitte Schreiben Sie mir eine e-mail unter vorstand@egnw.de

Freue mich darauf wenn wir Hilfe bekommen, Taten sind gefragt und nicht nur Worte!

Gruß
Susanne Hoinkis

Nja, klar. Ein eigenes Forum wird die EGNW sicherlich \"retten\"...  :D
Den Rest der übrigen potentiellen Kommentare haben sie ja leider schon vorweg genommen; \"Ja Ja, jetzt heisst es wieder bla bla bla\"

@ alles \"Abwicklen!\":
Besser wär\'s wohl. Aber ihr seht es ja. Auch bei EGNW ist der Gang durch die Insolvenz erwünscht. Zudem hat man offensichtlich nicht begriffen,
dass die KOMMUNIKATION das A und O ist, um die gewünschte Ruhe in den Laden und in die aufgescheuchte Kundschaft zu bringen. Wettbewerb interssiert nicht, wenn die Existenz bedroht ist. Aber stattdessen kommt gequirlt, herblassende Klugscheißerei mit Verweis auf die Konkurrenz und imaginäre Trümpfe in der Hand...

Jedem Deppen muss doch längst klar sein, dass allein die EnerGen-Pleite geeignet ist, ENGW in den Abgrund zu reißen. Maximal 10 % sind lt. Insolvenzverwalter bei einer Forderungsanmeldung noch rauszuholen! Bucht EGNW mit heißer Luft? Wenn EGNW tatsächlich so eng mit EnS verquickt war, wie hier im Forum mehrfach ge und beschrieben wurde, dann besteht jedenfalls kein Zweifel an der akuten Bedrohung. Dann kommen noch diese dubiose(n) Geschichte(n) mit FirstCon etc...
Es sind Antworten fällig!

Aber ist ja alles Wunderbar, liebe Genossinnen und Genossen!
Niemand hat die Absicht eine Mauer..... na, ihr wisst schon...

Deshalb schonmal viel Spaß auch bei eurem Siechtum und der anstehenden Insolvenz!
Ein EX-EnS-(Leidens-)Genosse  ;)
Titel: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: masterflok am 07. Juli 2012, 12:25:52
Wer hat die Vertragsunterlagen von FirstCon heute ebenso erhalten?  :rolleyes:

Selbst die Einzugsermächtigung meint man übernommen zu haben, erstaunlich ...


EDIT:
Das Schreiben wirkt äußerst professionell, alles ist transparent aufgeschlüsselt, so wie man es von einem Stromlieferant erwartet. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass ich nie einen Lieferauftrag erteilt habe und auch die EGNW nicht dazu berechtigt habe meine gesamten Kundendaten weiterzugeben ...
Titel: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: Neu-Genosse am 07. Juli 2012, 12:43:10
ist bei mir auch grade eingegangen.

Macht optisch wirklich keinen schlechten Eindruck. Wenn man den Hinweis der EGNW auf deren Internetseite nicht kennen würde, würde man beinahe alles glauben was da steht. Bis auf den Preis natürlich, da steht in dem angeblichen Vertrag, aus dem die FirstCon alles herleitet nämlich, dass der Preis vom 30.6. weiter gilt. Also ohne die Preisanpassung zum 1.7.2012. Da scheint wohl ein kleiner Fehler unterlaufen zu sein. Die FirstCon übersendet jedem bestimmt gern eine Kopie dieses Schriftstückes. Dann kann kann man das nachlesen.

Aber wenn man den fundierten Hinweisen von Herrn Guhl folgt ist das ja kein Thema.
Titel: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: Christian Guhl am 07. Juli 2012, 12:58:46
Das Thema hier sollte sich eigentlich mit den Schwierigkeiten beim Wechsel von EGNW/FirstCon zu einem anderen Anbieter befassen. Nachdem ich nun erfahren habe, dass FirstCon bei diesbezüglichen Beschwerden sehr schnell Entgegenkommen zeigt und dem Wechsel zustimmt, ist der Zweck erreicht. Alles, was sonst noch zu EGNW/FirstCon zu sagen wäre, gehört hier nicht her.
Titel: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: Neu-Genosse am 07. Juli 2012, 13:21:41
Da kann ich nur zustimmen Herr Guhl.

Es wäre wohl sinnvoll ein Forum unter FirstCon GmbH einzurichten die Beiträge von masterflok und mir dorthin zu verschieben.
Titel: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: masterflok am 07. Juli 2012, 15:53:53
Wieso? Was haben wir denn mit FirstCon zutun?
Titel: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: Neu-Genosse am 07. Juli 2012, 16:31:41
Die FirstCon beliefert Sie lt. den Mitteilungen der Netzbetreiber seit genau einer Woche und geruhte sich heute Sie davon und über den Preis in Kenntnis zu setzen. Auch bei Ihnen kommt der Strom via Bilanzkreis der FirstCon seit einer Woche aus Deutsch-Evern.

EDIT:
Grade habe ich mir das Schreiben der FirsCon noch einmal genau angesehen: FirstCon verkauft den Strom für 0,2288 cent/kwh inkl. MWST im EWE-Gebiet, das ist etwa ein hundertstel des Marktpreises Da steht wirklich cent und nicht Euro. Da lohnt sich ja nicht einmal mehr der Betrieb des Stromzählers.  :D Billiger ist nur umsonst.

Bin ja gespannt wann eine Mitteilung über eine Preisanpassung kommt, die beinhaltet dann allerdings wieder ein Sonderkündigungsrecht.

So viel zu Möchtegern-Fachleuten mit großer Klappe. Ich hätte nie für möglich gehalten, dass das Chaos des ersten halben Jahres 2012 mit dem Duo Lange/Kreye noch zu toppen ist. Kreye allein schafft das spielend.
Titel: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: userD0003 am 07. Juli 2012, 18:13:26
Im hiesigen PLZ-Gebiet (E.ON Avacon) ist der Arbeitspreis 0,2222 Cent/kWh...... die Strafe für dubiose Geschäfte folgt auf dem Fuß !!!  :D :D :D
Titel: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: masterflok am 08. Juli 2012, 00:17:29
Bei uns auch, 0,2254cent/kWh  :D
Titel: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: userD0002 am 09. Juli 2012, 08:27:58
Homepage EGNW Download: \"Werden alle Kunden / Mitglieder über die FirstCon GmbH beliefert?
N e i n!
Ein Teil der Mitglieder wird immer noch von der EGNW beliefert. Für diese Mitglieder ändert sich gar nichts. Eine direkte Belieferung durch die EGNW wird sichergestellt. Der Vorstand wird diese
Mitglieder demnächst gesondert anschreiben und informieren.\"


Wie kann es sein das der größte Teil der Mitglieder in diesem Chaos gelandet ist und ein anderer Teil der Mitglieder immer noch durch die EGNW beliefert wird?
Mit welchem Strom /Gas und Dienstleister denn?

edit: gut das auf einem Sonntag, bei dem die Bilanzen geprüft werden sollten die Zeit genügt hat um zusätzlich noch die Homepage auf den neusten Stand zu  bringen, Musterschreiben, die nichts mit der EGNW zu tun haben zu erstellen und auch alles zeitnah online zu bringen  ;)
Titel: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: masterflok am 09. Juli 2012, 09:17:53
Ich platze! X( ... alle Wechsel zum 01.08. liefen schief, der Netzbetreiber hat verweigert, Vertragsdaten des Voranbieters sind natürlich falsch ...  :rolleyes:
Titel: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: jroettges am 09. Juli 2012, 10:54:08
FirstCon GmbH
Geschäftsführer Herrn Jannik Kreye
An der Ilmenau 12a
21407 Deutsch Evern
 
Mitteilungen \"Lieferumstellung\" Strom v. 04.07.12
Bestellnummern .....7 und ....8
 
Vertragsnummer ...... Netz GmbH : xxxxxxxxxxxx
 
Sehr geehrter Herr Kreye,
 
zu den mir am 07.07.12 mit Datum vom 04.07.12 zugegegangenen Mitteilungen \"Lieferumstellung\" erkläre ich hiermit:
 
[list=1]
Titel: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: masterflok am 09. Juli 2012, 11:02:51
Ich bedanke mich für den Musterbrief :)
Titel: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: Christian Guhl am 09. Juli 2012, 11:07:15
Ich empfehle, massiv gegen die Datenweitergabe vorzugehen. Kreye wusste, dass ein Einverständnis der Kunden zur Weitergabe nicht vorliegt. Trotzdem werden diese illegal erlangten Daten genutzt. Hier dürfte gegen § 4 BDSG verstossen worden sein. Beschweren kann man sich hier :
Landesbeauftragter für den Datenschutz Niedersachsen
Brühlstraße 9
30169 Hannover
Telefon:    +49 511 120 45 00
Telefax:    +49 511 120 45 99
E-Mail:    poststelle@lfd.niedersachsen.de
Titel: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: userD0003 am 09. Juli 2012, 12:51:54
Zitat
Original von jroettges - Musterbrief

7. Wir fordern FirstCon hiermit auf, unsere beiden Abnahmestellen unverzüglich rückwirkend zum 01.07.12 abzumelden und uns dies zu bestätigen. ...
Warum rückwirkend zum 01.07.12 ? - soll doch FirstCon bis zum 31.07.12 zu den - fast geschenkten - Strompreisen liefern !  :D
Kann doch wohl auch nur im Interesse der EGNW sein (Stichwort: mögliche Schadensersatzforderungen der Kunden) ...  oder   ?(

Nachtrag: Wer anderen eine Grube gräbt fällt oftmals selbst hinein!   :P
Titel: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: FirstCon am 09. Juli 2012, 20:31:01
Es ist schon befremdlich, wenn zur Hetzjagd auf ein junges, kleines und unabhängiges Unternehmen geblasen wird, dass bereits mehrfach der EGNW zur Seite gesprungen ist und sie vor größeren Katastrophen bewahrt hat. Hier scheinen sich leider eine persönliche Antipathie oder/und Missgunst eines Herren und  seiner engen Gefolgsleute eine Bahn gebrochen zu haben, die eine Reihe von Genossen mitreißt. Schade, wir dachten, dass wir als kleines und unabhängiges Unternehmen gut zu einer Genossenschaft passen, aber das sehen offenbar einige Leute anders.

Nun zu den Fakten, die leider auch von der EGNW teilweise falsch oder irreführend dargestellt werden:


Wir hatten einen Liefervertrag als Vorlieferant der EGNW für das ganze Jahr 2012. Wir hätten in aller Ruhe abwarten können, die sichere Katastrophe zum 01.07. mit dem zwangsweisen Verfall des Lieferantenstatus der EGNW im Auge. Dann hätten wir auf Erfüllung des Vertrages geklagt und eine nette Schadensersatzforderung geltend machen können. Anstelle dessen springen wir der EGNW bei, übernehmen die gesamten Lieferverpflichtungen und verdienen noch nicht einmal mehr dabei als vorher! Wie daraus jetzt eine „feindliche Übernahme“ und ähnlicher Unsinn konstruiert werden, mag nur ein Ignorant der Fakten verstehen.

Wenn jemand allerdings lieber von jemand anderem beliefert werden möchte, steht ihm FirstCon nicht im Wege. Die Behauptung der EGNW, die FirstCon würde einen Lieferantenwechsel blockieren, ist – wieder einmal – falsch! Diese Behauptung soll wohl davon ablenken, dass die EGNW bis heute noch keine einzige Kündigung an die FirstCon weitergeleitet hat! Wenn wir nichts von Kündigungen wissen, können wir diese auch nicht bearbeiten.

Die EGNW behauptet, 3 Wochen lang voll mit den Sonderkündigungen ausgelastet gewesen zu sein. Wie das? Die EGNW kann Kündigungen überhaupt nicht durchführen, das kann nur FirstCon als Lieferant. Es ist in dieser Hinsicht schlichtweg nichts geschehen – außer dass die EGNW tatsächlich die Glanzleistung vollbracht hat, Kündigungen weiterhin nach Schwäbisch-Hall zu schicken! Super Idee! FirstCon hat absolut nichts von der EGNW erhalten, obwohl wir eine vorbereitete Tabelle aller Kunden übersendet hatten, in der nur die Kündigung durch ein einfaches Kreuz o.ä. eingetragen werden müsste.

Jede Kündigung, die jetzt bei uns eingeht und einging, wird / wurde auf elektronischem Weg bestätigt. Briefe gehen in den kommenden Wochen noch heraus, wir wollten zunächst einmal die Kündigungen elektronisch bearbeiten, damit ein neuer Lieferant anmelden kann.

Ein Tipp: wenn Sie bei einem anderen Lieferanten abschließen, geben Sie bitte als „Altlieferant“ nicht EGNW, sondern FirstCon an! EGNW ist ja bereits abgemeldet und FirstCon angemeldet. Unter EGNW findet der Netzbetreiber den Anschluss nicht mehr und die Anmeldung kann nicht erfolgen. Wenn Sie FirstCon angeben, erfolgt die Kündigungsbestätigung elektronisch wenige Minuten nach der Meldung Ihres neuen Lieferanten. Dann benötigen Sie auch nicht die merkwürdigen Pamphlete, die Herr Röttges ins Netz gestellt hat. Wir benötigen über diesen elektronischen Weg überhaupt keine schriftliche Erklärung von Ihnen.

Zur Bezahlung der Energie: FirstCon ist es egal, ob Sie überweisen oder wir per Lastschrift einziehen. Wer keinen Lastschrifteinzug wünscht, aber trotzdem ihn im Kundenbrief bestätigt bekommen hat, kann (bitte mit Angabe der Vertragsnummer!) per Mail auf Selbstzahlung per Überweisung umstellen. Stromkunden: service@kunden.firstcon.de ; Gaskunden: service@firstcon.de

Dass bezogene Energie bezahlt werden muss, dürfte sich jedem bei kurzer Recherche der Rechtsprechung erschließen (vgl. § 812, 2 BGB). Da die Energiereise, die die EGNW ihren Kunden mitgeteilt hatte, weiterhin gelten (also auch bei Belieferung durch FirstCon), hat kein Kunde einen Schaden aus der Umstellung. Im Gegenteil: es wurde eine Energiepreisfixierung gewährt und die Abwicklung wird auch professioneller sein, als es die Kunden in der Vergangenheit erleben mussten. Wer trotzdem wechseln möchte, kann dies ungehindert von FirstCon tun.
Titel: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: Neu-Genosse am 09. Juli 2012, 21:46:06
wie kann FirstCon mein Lieferant sein, wenn ich zum 30.6. bei der EGNW gekündigt habe und mit der ewe einen neuen Vertrag abgeschlossen habe? FirstCon  kann doch nur mein Lieferant sein, wenn ich mit dieser Firma einen Liefervertrag geschlossen habe!

Im übrigen ist die EGNW mein letzter Lieferant bis 30.6. und zum 1.7. ist mein Lieferant die EWE! Wenn die FirstCon sich durch dunkle Machenschaften meine Kundendaten beschafft hat, ist das ihr Problem, nicht meins.

Zitat
Diesen Vertrag haben wir bereits bei diversen Netzbetreibern vorgelegt,
Haben Sie diesen Netzbetreibern auch gesagt, dass der Vorstand kraft Satzung der EGNW gar nichtt zur Unterschrift berechtigt war bzw. die Unterschrift erst wirksam werden kann, wenn der AR diesem Geschäft zustimmt? Oder hat der Geschäftsführer der FirstCon auch dort mit Halbwahrheiten gearbeitet?

Zitat
Diese Behauptung soll wohl davon ablenken, dass die EGNW bis heute noch keine einzige Kündigung an die FirstCon weitergeleitet hat
Hat die FirstCon eigentlich der EGNW mitgeteilt wen sie alles illegal als Kunden übernommen hat? Oder gibt es für den Datentransfer Einwilligungen der Kunden?

Zitat
Dass bezogene Energie bezahlt werden muss, dürfte sich jedem bei kurzer Recherche der Rechtsprechung erschließen (vgl. § 812, 2 BGB

Zu meiner Zeit war es noch so, dass unbestellt zugesandte Waren einen gewissen Zeitraum zur Abholung bereitgehalten werden mussten und danach in das Eigentum des Empfängers übergingen.

Ich hab da schon ein paar kwh rumstehen, können sie sich gern wieder abholen.


Warum bekomme ich eine Vertragsnummer verpasst, wenn ich gar keinen Vertrag habe?

Bei der EGNW hatte ich nie einen Arbeitspreis von 0,2288 ct.. Wenn dann bei einem Verbrauch unter 10.000 kwh ein monatlicher Abschlag von über 140 € errechnet wird spricht das wahrlich für eine professionelle Abwicklung  :D Ein echtes mathematisches Kunststück.

Bezogene Energie werde ich gerne bezahlen, aber nur an einen Lieferanten, den ich gewählt habe oder der mich grundversorgt.

Einen Versorger, der unter Missachtung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften mich ohne meine ausdrückliche Einwilligung vereinnahmt werde ich ganz bestimmt nicht bezahlen. Wir werden uns dann irgendwann vor Gericht sehen ....... ach geht ja nicht, Sie haben ja für die FirstCon keine Handlungsvollmacht .... dann eben ihren Sohn. Da bin ich schon gespannt wie Ihr  Sohn vor dem Amtsrichter mit dem Liefervertrag wedelt.
Titel: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: herbertj am 09. Juli 2012, 22:02:06
Es ist doch Heuchelei die EnergenSüd -Abbuchungen immer, unter gleichen Voraussetzungen, in Kauf genommen zu haben und jetzt auf einmal eine \"Welle\" zu schlagen. Zudem kommt, das die SH als Dienstleister der EGNW genau den selben Fehler wie jetzt der Dienstleister der Firstcon gemacht hat. Darüber kann man schmunzeln aber letztendlich weiß jeder, das es sich um einen Schreibfehler handelt. Zudem besteht ein Vertrag zwischen FC und der EGNW, den nur die Internen kennen und mal ganz ehrlich; in der Vergangenheit hat fast jeder über die Fehler, Vertuschungen  und Inkompetenz der EGNW gejammert. Jetzt ist ein neuer \"Buh-Mann\" da und auf einmal ist die EGNW der Branchenkenner Nr. 1 ohne Fehler, Ecken und Kanten.? Liegt das am Kurzzeitgedächnis der Mitglieder oder warum ist die Frage des JA 2011 und WP 2012 in den Hintergrund geraten? Wir haben das erste Halbjahr überschritten und ausser Tipps, wie man am besten ein Lastschriftverfahren rückgängig macht und Briefe schreibt ist ansonsten nichts von meiner noch Genossenschaft bis Ende 2013 rüber gekommen. Doch, ich vergaß, der Vorstand hat sich geäußert obwohl er es nicht wollte und da kam auch nichts gescheites rüber ausser das die Arbeit in der EGNW eher als Spiel angesehen wird, denn es gibt Mitspieler und es soll sich nicht in die Karten geschaut werden. Egal ob dieser thread jetzt der richtige ist aber ich finde diese ganze Diskussion lenkt vom eigentlichen Stand der EGNW nur ab.
Titel: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: Neu-Genosse am 09. Juli 2012, 22:21:21
@herbertj
das zeigt doch eigentlich nur, dass die Menschen lernfähig sind. Zudem können sie einen Unterschied erkennen zwischen \"Tolpatschigkeit\" und Kalkül.

Ich bin mir sicher, dass der JA rechtzeitig vor der nächsten GV, angekündigt für Ende August, zur Verfügung stehen wird. Vielleicht ja diesmal mit einem endgültigen Ergebnis. Den WP erwarte ich persönlich mit viel mehr Spannung.
Titel: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: herbertj am 09. Juli 2012, 22:30:02
Zitat
Original von Neu-Genosse
Zudem können sie einen Unterschied erkennen zwischen \"Tolpatschigkeit\" und Kalkül.

Tolpatschigkeit bedeutet aber nicht Verträge per Handschlag zu machen wenn im Gegenzug Kalkül für Sie heisst, Verträge zu schließen, die auf Basis eines WP 2012 !!! und JA2011 basiert, der nicht erläutertert werden konnte und von denjenigen, die ja jetzt alles richtig machen, geblockt wurde. Ich nenne das nicht Lernfähigkeit sonder Manipulation oder Ablenkungsmanöver. Oder kennen Sie persönlich den geschlossenen Vertrag? Ich kenn diesen nicht
Titel: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: masterflok am 09. Juli 2012, 22:47:24
Im Grund klingt vieles schlüssig, auch was der Herr von der FirstCon schreibt. Mein Bauch sagt mir mitlerweile \"Finger weg von der EGNW, Finger weg von FirstCon\"

Der Wechsel zur EGNW war der vierte Anbieterwechsel, nie gab es Probleme ... aber das, was seit September 2011 passiert ... ohne Wort!

Eine Frage hätte ich jedoch noch an die FirstCon. Und zwar frag ich mich, wieso Mitglieder der EGNW einen höheren Arbeits- und Grundpreis zahlen als reine FirstCon-Kunden? Wieso werden darüber hinaus noch 73.000€ (146.000€) Setup-Kosten fällig, was in etwa 25€ (50€) je Kunden bedeutet? Zahlt ein Direkt-Kunde der FirstCon auch eine Anschlussgebühr in dieser Höhe? Wenn nicht, welchen Mehraufwand verursacht der EGNW-Kunde? Die Provisionszahlung klingt zwar erst mal gut, decken aber gerade mal den Service- und Verwaltungsaufwand der EGNW.

Ich würde mich freuen, wenn meine Fragen beantwortet würden, und zwar von einem Verantwortlichen der FirstCon. Ich würde nämlich dazu gerne mal die Gegenseite hören.
Titel: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: userD0003 am 09. Juli 2012, 22:51:52
Nach meiner Einschätzung ist der Beitrag von FirstCon keine \"Richtigstellung\" sondern \"nur\" deren Darstellung der eigenen Rechtsauffassung.

Zitat
Original von FirstCon
... Selbstverständlich existiert ein rechtsgültig unterzeichneter Vertrag zwischen der EGNW und FirstCon. ...
Die Existenz einen Vertrages zwischen EGNW und FirstCon mag zutreffend sein, allerdings kann sich FirstCon nicht auf dessen Wirksamkeit berufen. Bei Unterzeichnung war auch der FirstCon in Person des verhandlungsführenden Alleingesellschafters J. Kreyer (dem seinerzeitigen AR-Vors. der EGNW) bekannt, dass der damalige EGNW-Vorstand nicht autorisiert war, die Lieferverträge auf einen anderen Lieferanten zu übertragen, insbesondere mangels einer entsprechenden Vollmacht der einzelnen Kunden.

Zitat
Jede Kündigung, die jetzt bei uns eingeht und einging, wird / wurde auf elektronischem Weg bestätigt. Briefe gehen in den kommenden Wochen noch heraus, wir wollten zunächst einmal die Kündigungen elektronisch bearbeiten, damit ein neuer Lieferant anmelden kann.
Das steht im Widerspruch zur Feststellung von Christian Guhl im Eröffnungsbeitrag, dass Versorgerwechsel abgelehnt wurden, da bei der FirstCon angeblich eine Vertragslaufzeit von einem Jahr besteht. Diese Richtigstellung von FirstCon nehmen die EGNW-Kunden sicherlich gerne als verbindliche Zusicherung.

Zitat
Ein Tipp: wenn Sie bei einem anderen Lieferanten abschließen, geben Sie bitte als „Altlieferant“ nicht EGNW, sondern FirstCon an! EGNW ist ja bereits abgemeldet und FirstCon angemeldet. Unter EGNW findet der Netzbetreiber den Anschluss nicht mehr und die Anmeldung kann nicht erfolgen. Wenn Sie FirstCon angeben, erfolgt die Kündigungsbestätigung elektronisch wenige Minuten nach der Meldung Ihres neuen Lieferanten. Wir benötigen über diesen elektronischen Weg überhaupt keine schriftliche Erklärung von Ihnen.
Da es Fakt ist, dass sich FirstCon als Lieferant angemeldet hat, dürfte es zweckmäßig sein, so zu verfahren. Auch die vorstehende Aussage von FristCon betrachten die EGNW-Kunden ebenfalls wohl gerne als verbindliche Zusicherung.

Zitat
Zur Bezahlung der Energie: FirstCon ist es egal, ob Sie überweisen oder wir per Lastschrift einziehen. Wer keinen Lastschrifteinzug wünscht, aber trotzdem ihn im Kundenbrief bestätigt bekommen hat, kann (bitte mit Angabe der Vertragsnummer!) per Mail auf Selbstzahlung per Überweisung umstellen. Stromkunden: service@kunden.firstcon.de ; Gaskunden: service@firstcon.de
Kein Kunde hat der FirstCon eine Einzugsermächtigung erteilt, insofern ist nichts umzustellen und nicht autorisierte Lastschriften können ohne weiteres zurück gegeben werden !

Zitat
Dass bezogene Energie bezahlt werden muss, dürfte sich jedem bei kurzer Recherche der Rechtsprechung erschließen (vgl. § 812, 2 BGB). Da die Energiereise, die die EGNW ihren Kunden mitgeteilt hatte, weiterhin gelten (also auch bei Belieferung durch FirstCon), hat kein Kunde einen Schaden aus der Umstellung.
Möglicherweise trifft es zu, dass die bezogene Energie bezahlt werden muss, allerdings gelten die mit der Lieferbestätigung mitgeteilten Preise. Und wenn den Kunden im Vergleich zu den mit der EGNW bzw. mit einem neuen Lieferanten vereinbarten Preisen ein Schaden entsteht, dann ist zu klären, wer Schadensersatz zu leisten hat.

Meine Empfehlung: Niemand sollte sich durch die Behauptungen von FirstCon verunsichern lassen !!!
Titel: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: Neu-Genosse am 09. Juli 2012, 23:06:50
entweder Sie waren nicht auf der GV oder haben nicht richtig aufgepasst. Der TOP JA wurde vom Versammlungsleiter , der vom Vorstand! bestellt wurde, wegen Formfehlern von der Tagesordnung genommen. Diese Formfehler hatte der Vorstand zu verantworten. Diese Formfehler bewirkten, dass ausser dem Ex-Vorsitzenden des AR niemand wusste was in den Büchern stand. Der Vorstand Mücke hatte von Buchführung oder gar Bilanzen absolut keine Ahnung. Es hätte also ein JA zur Entscheidung gestanden, den niemand kannt und niemand beurteilen konnte. Zudem war der JA in der dritten Fassung vorgelegt worden, das Defizit hatte sich wunderbarer Weise von über 200 T€ auf über 70 T€ verringert. Über solche Zahlenwerke soll nach Ihrer Ansicht nach einer kurzen Präsentation abgestimmt werden?

Haben Sie schon einmal das Vorblatt zu einem Geschäftsabschluss gesehen? Darauf bescheinigt der Stb. sinngemäß, dass in dem Werk genau das steht, was ihm sein Mandant vorgegeben hat.

Ich denke Ihre persönlichen Eindrücke von der GV unterscheiden sich in diesem Punkt erheblich von den Tatsachen.

Vielleicht hat der Versammlungsleiter und die Protokollführerin ja demnächst das Protokoll fertig. Die beiden sind nämlich dafür zuständig und nicht der AR oder VS. Dann hätten wir auch die offizielle Version zum TOP JA 2011.

Wenn sie den angeblichen Vertrag noch nicht kennen, vieleicht erhalten sie ihn ja von der FirstCon. Von dort wird er anscheinend überall hingeschickt. Sonst werden Sie wohl bis zu einer Veröffentlichung durch den VS warten müssen. Und erst wenn sie den gelesen und verstanden haben können Sie sich eine Meinung über den Inhalt bilden. Dann können Sie beurteilen ob er einen Segen oder eine Katastrophe für die EGNW bedeutet hätte.

Kalkül heisst übrigens Berechnung.

@ masterflok

Kostendeckung aber höchstens, wenn keiner gekündigt hätte. das wäre dann doch eine sehr blauäugige Annahme gewesen. Der Verantwortliche wäre der GF Jannik K. Der wurde aber bisher weder gesehen noch gehört.
Titel: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: userD0003 am 09. Juli 2012, 23:34:58
Zitat
Original von herbertj
Es ist doch Heuchelei die EnergenSüd -Abbuchungen immer, unter gleichen Voraussetzungen, in Kauf genommen zu haben und jetzt auf einmal eine \"Welle\" zu schlagen. ...
Egal ob dieser thread jetzt der richtige ist aber ich finde diese ganze Diskussion lenkt vom eigentlichen Stand der EGNW nur ab.
@herbertj

Mit Verlaub: Es wäre besser, Sie würden sich nicht zu Sachverhalte äußern, die Sie augenscheinlich nicht im geringsten nachvollziehen können!  X(

Haben Sie überhaupt eine Vorstellung davon, welche Vermögensschäden den EGNW-Mitgliedern, die zu hohe Abschlagszahlungen an die EGS geleistet haben, im Zusammenhang mit der EGS-Insolvenz entstehen, wenn die Rückgabemöglichkeit der unautorisierten Lastschriften nicht genutzt wird ? - Zu Ihrer Kenntnis: Für nicht wenige Betroffene dürften das vierstellige und für manche sogar fünfstellige Euro-Beträge sein !

Die Diskussion bzgl. der Lastschriften hat mit dem \"eigentlichen Stand der EGNW\" gar nichts zu tun, ist aber überaus wichtig und...... Ja, für Ihren wirren Beitrag gibt es kaum einen \"richtigen\" Thread !


@masterflok,
Ja, einiges im Beitrag von FirstCon klingt schlüssig, ist es aber nicht...... und es sind wohl kaum irgendwelche Setup-Kosten fällig !
Titel: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: uwes am 09. Juli 2012, 23:38:22
Es ist hier endlich einmal die Gelegenheit, diesen Unfug eines offensichtlich völlig rechtsunkundigen Kaufmanns, der sich als Alleingesellschafter und Sprachrohr der FirstCon aufschwingt und in Wirklichkeit nur ein Verkäufer seiner eigenen Interessen ist., richtig zu stellen und zu kommentieren.

Zitat
Original von FirstCon
Es ist schon befremdlich, wenn zur Hetzjagd auf ein junges, kleines und unabhängiges Unternehmen geblasen wird, dass bereits mehrfach der EGNW zur Seite gesprungen ist und sie vor größeren Katastrophen bewahrt hat.

Mir kommen die Tränen. Sie haben von vornherein geplant und mit Herr Lange einen willigen Helfer gefunden, die Kunden auf Ihr Unternehmen zu übertragen. Kaufmännisch clever gemacht. Rechtlich zum Scheitern verurteilt. Die Schädigung an der EGNW, die Sie in ihrer Funktion als AR- Vorsitzendem zu lasten der Genossen und der EGNW zusammen mit dem Vorstand begangen haben, wird ein ganz erhebliches Nachspiel haben. Meines Erachtens erfüllt dieses Maßnahme des Verschacherns des wesentlichen Genossenschaftsvermögens in Form der Kunden an ihre eigene Firma FirstCon GmbH einen strafrechtlich relevanten Straftatbestand. Sie haben unautorisiert und gegen den erklärten Willen des übrigen Aufsichtsrats (als er davon erfuhr)  eine Art \"Asset Deal\" ohne auch nur angemessene Gegenleistungen veranlasst, aber dabei den juristischen Aspekt  laienhaft außer Acht gelassen.

Zitat
Original von FirstCon Nun zu den Fakten, die leider auch von der EGNW teilweise falsch oder irreführend dargestellt werden:
    •    Selbstverständlich existiert ein rechtsgültig unterzeichneter Vertrag zwischen der EGNW und FirstCon. Diesen Vertrag haben wir bereits bei diversen Netzbetreibern vorgelegt, da gewisse Genossen hier mit falschen Aussagen diese Netzbetreiber irritiert hatten. Kein Netzbetreiber hatte anschließend irgendwelche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vertrages und der Delegation der Belieferung an FirstCon.
Welche Version haben Sie denn vorgelegt? Wieder eine Neue? Hat der ehemalige Vorstand noch eine Unterschrift unter einen von Ihnen verfassten Laien-vertrag gesetzt?

Sie wissen, wir wissen, dass der Vertrag nicht das Papier wert ist, auf dem er gedruckt ist. Sie haben dabei derartige juristische Fehler gemacht, dass mir nur so das Grausen kommt. Ihnen war und ist als AR- Vorsitzender der EGNW bekannt, dass der Vorstand lt. Satzung eine Genehmigung benötigt, wenn er Verbindlichkeiten über mehr als 10.000,-- € eingeht. Das gleiche gilt für die Veräußerung nahezu des gesamten Genossenschaftsvermögens. Wobei ich \"Veräußerung\" nicht wörtlich meine, da hierzu nach landläufiger Meinung eine Gegenleistung Ihrer FirstCon hätte versprochen werden müssen. Die paar Provisionen, die die EGNW hätte beanspruchen können sind doch keine \"Gegenleistung\" für die Übertragung des gesamten operativen Geschäfts in Form der Kunden. Dass letzteres nicht einmal rechtlich bewirkt werden kann, fällt sogar Ihnen jetzt offenbar auf. Hier hat der Kaufmann nicht vorher gedacht.

Zitat
Original von FirstCon•    Es hat nicht gegen den Kundenbrief ein Begehren auf eine anwaltliche Unterlassungserklärung gegeben, sondern gegen die Verwendung des Namens „EGNW“ in jeglichen Briefen und die Verwendung der EGNW-Adresse.

Genau. Sie haben aber immer noch nicht erkannt, dass Sie damit genau das Gegenteil dessen erreicht haben, als Sie beabsichtigten. Sie haben der EGNW eine Steilvorlage gegeben.

Zitat
Original von FirstCon•    Die EGNW erweckt den Eindruck, dass diese Unterlassungserklärung bereits vor dem Versand der ersten Kundenbriefe der FirstCon zugestellt wurde. Auch das ist falsch. Der Versand begann bekanntlich am 26.06., den Brief von RA Petersen erhielten wir am 27.06., nachmittags, mit Fristsetzung bis zum nächsten Tag, 11 Uhr!

Vorher nachher, wozu ist das wichtig? Wichtig ist, dass die Teilnehmer hier in diesem Forum begriffen haben, dass Sie der EGNW alles nehmen wollten, was sie hatte und Sie sich das selbst einverleiben wollten. Deswegen wird bei FirstCon keiner der EHNW Kunden einen Vertrag abschließen. (hier später mehr)

Zitat
Original von FirstCon•    Die EGNW behauptet, der Brief sei ignoriert worden. Auch das ist falsch. Am 28.06. wurde das Begehren wegen Vertragswidrigkeit abgelehnt.
[/list]

Vertragswidrigkeit! Endlich sehen Sie das ein. 

Zitat
Original von FirstCon Wir hatten einen Liefervertrag als Vorlieferant der EGNW für das ganze Jahr 2012.

Hatten? Wer hat den wie beendet?

 
Zitat
Original von FirstConWir hätten in aller Ruhe abwarten können, die sichere Katastrophe zum 01.07. mit dem zwangsweisen Verfall des Lieferantenstatus der EGNW im Auge. Dann hätten wir auf Erfüllung des Vertrages geklagt und eine nette Schadensersatzforderung geltend machen können.

Abwarten war aber nicht Ihr Stil. Sie haben noch weit mehr nachgeholfen. Der derzeitige Vorstand ist gerade dabei, den Schriftverkehr zu sichten und hat auch die Buchhaltung im Visier. Es ist ersichtlich, dass Sie sich nicht mit Zuwarten begnügt, sondern aktiv an der Schadenszufügung mitgewirkt haben. Ich habe leider erst heute von einem Gespräch im letzten Jahr erfahren. Offenbar waren Sie so unvorsichtig, dass die Aufnahme  in falsche Hände geriet. Sobald ich detailliertere Informationen hierzu habe, werde ich klarer sehen.

Zitat
Original von FirstConAnstelle dessen springen wir der EGNW bei, übernehmen die gesamten Lieferverpflichtungen und verdienen noch nicht einmal mehr dabei als vorher! Wie daraus jetzt eine „feindliche Übernahme“ und ähnlicher Unsinn konstruiert werden, mag nur ein Ignorant der Fakten verstehen.

Die FirstCon hat hieran fürstlich verdient. Ein Risiko war ja kaum ersichtlich. \"Ignorant der Fakten?\" Hierzu folgendes:

Die FirstCon hat versucht, mit dem damaligen Vorstand einen schriftlichen Vertrag zu schließen, wonach die Versorgung der Kunden der EGNW von FirstCon übernommen werden sollte. Dafür sollte die EGNW sich in 6-stelliger Höhe an Sicherheiten beteiligen (obwohl sie gar keine Energie mehr beziehen sollte) und diese Sicherheiten sollten mindestens bis 2015  nicht auf einem - vom übrigen Vermögen der FirstCon getrennten - Treuhandkonto sondern ohne jegliche Treuhandverpflichtungen von der FirstCon \"verwaltet\" werden. Ferner sollte sich die EGNW als Gegenleistung für das Verschachern ihrer Kundenbindungen auch noch an weiteren \"Kosten\" in Höhe von mehr als € 60.000,-- beteiligen. In der GV wurde dieses Szenario mit einem Gebrauchtwagenkauf verglichen, bei dem der Verkäufer dem Käufer noch Geld mitgibt dafür, das er das Auto kauft.

Sie haben allerdings vergessen, dass kein Kunden Ihr Kunde wird, wenn er dies nicht ausdrücklich bestätigt. (Hierzu unten mehr) 


Zitat
Original von FirstConDie EGNW behauptet, 3 Wochen lang voll mit den Sonderkündigungen ausgelastet gewesen zu sein. Wie das? Die EGNW kann Kündigungen überhaupt nicht durchführen, das kann nur FirstCon als Lieferant. 

Selten habe ich so einen Blödsinn gelesen. Der Kunde kann seinen Vertrag mit der EGNW kündigen. Die EGNW den mit dem Kunden. FirstCon kann das nicht. Jeder mag sich an seinen Vertragspartner halten. Die Kunden der EGNW sind es gegenüber FirstCon jedoch nicht automatisch.

Zitat
Original von FirstConEin Tipp: wenn Sie bei einem anderen Lieferanten abschließen, geben Sie bitte als „Altlieferant“ nicht EGNW, sondern FirstCon an! EGNW ist ja bereits abgemeldet und FirstCon angemeldet.

Jetzt bekennen Sie Farbe und sagen tatsächlich etwas Nützliches:
Den Rat, EGNW/FirstCon als vorherigen Lieferanten anzugeben um den Wechsel schneller zu bewerkstelligen sollten sich die Kunden wirklich zu Herzen nehmen. Aber wer hat denn die EGNW auf wessen Veranlassung abgemeldet? Niemand wollte das - außer Ihnen und Herr Lange. Die Genossen fielen aus allen Wolken, als Herr Lange sehr kleinlaut und erst nach Nachfrage  einräumen musste, dass er das gesamte Geschäftsmodell der EGNW praktisch verschenkt hatte. Warum wohl hat die GV Sie mit 3/4 Mehrheit abgewählt? Und kommen Sie mir nicht damit, dass Sie selbst niedergelegt hätten. Die Händen mit den Stimmkarten waren ja schon oben.

Geben Sie es auf, den Teilnehmern hier im Forum weis machen zu wollen, dass Sie irgendwann einmal irgendetwas im interesse der EGNW getan hätten.

Zitat
Original von FirstConDass bezogene Energie bezahlt werden muss, dürfte sich jedem bei kurzer Recherche der Rechtsprechung erschließen (vgl. § 812, 2 BGB).

Und jetzt für alle:

Bezogene Energie darf und muss nur an den jeweiligen Vertragspartner bezahlt werden. Die Entnahme von Energie aus der Leitung ohne Vertrag führt nur und ausschließlich zu einem Anspruch des Grundversorgers. Nicht von FirstCon, die keine Grundversorgerfunktion hat.

Die Fa. FirstCon GmbH hat nur dann Zahlungsansprüche gegen Kunden der EGNW, wenn der Kunde ausdrücklich mit FirstCon einen Vertrag abgeschlossen hat.

In allen anderen Fällen führt nicht einmal die Energiebelieferung zu einem Zahlungsanspruch, zumal einer \"Bereicherungsforderung\" nach § 812 BGB nicht nur der Umstand entgegensteht, dass der Kunde ja einen Vertrag mit einem anderen Energieversorger hat und deswegen kein Bereicherungsanspruch besteht, sondern der Kunde hat zusätzlich die Einrede, dass FirstCon ja wusste, nicht zur Leistung an diesen EGNW- Kunden verpflichtet gewesen zu sein. (§ 814 BGB)

Alle Kunden, die Ihren Energieversorgungsvertrag mit der EGNW nicht gekündigt haben, sind und bleiben EGNW Kunden und werden nicht durch irgendwelche \"clicks\" von FirstCon bei einem Netzbetreiber Kunden von FirstCon.
Kunden, die ihre Verträge bei der EGNW gekündigt haben, werden Kunden ihres neuen Lieferanten. Den suchen sie sich aber selbst aus. Das kann FirstCon sein, ist aber relativ unwahrscheinlich. Ich kenne keinen EGNW Kunden, der sich mit einem schriftlichen Vertrag bei FirstCon angemeldet hat.

Es ist durchgesickert, dass die Energiebelieferung durch die EGNW alsbald mit einem neuen Angebot fortgesetzt werden soll. Hierauf freue ich mich schon.

Die Kunden, bei denen die FirstCon jetzt Abbuchungen durchführen möchte, werden sich das sicher nicht bieten lassen. Jeder weiß doch, dass eine nicht genehmigte Abbuchung noch bis 6 Wochen nach Rechnungsabschluss und Hinweis auf die Genehmigungsfiktion des Kontoabschlusses vom Kunden zurückgebucht werden kann. Lastschriften ohne Einzugsermächtigung sind m.W. nach noch 13 Monate später rückgängig zu machen.

Einzugsermächtigungen können nicht weitergegeben werden. FirstCon darf daher die von EGNW-Kunden erteilten Einzugsermächtigungen nicht für sich benutzen. Sollte des Unternehmen es dennoch versuchen, sollten die Betroffenen bei der Hausbank der einziehenden Stelle vorstellig werden und darüberhinaus die Berechtigung der Abbuchung prüfen. Lässt sich eine Authorisierung nicht feststellen, ist wohl Handeln angesagt.
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: herbertj am 10. Juli 2012, 18:55:03
@uwes
Ich habe mal eine ganz einfache und kurze Frage. Hat nur der VS und Herr Kreye senior diese Vertrag unterschrieben und was hat die Tätigkeit des Herrn Kreye, was die OVB angeht damit zu tun? Oder sind Sie nur darauf aus erst einmal "alles in den Dreck "zu ziehen was diese Person betrifft?? Ich dachte Sie beziehen sich auf Fakten. Schade dass das Niveau so sinkt. Zum Anderen würde ich mich persönlich sehr freuen, wenn Sie sich weiterhin äußern und Herr Röttges sich an seine eigene Aussage hält sich hier nicht zu äußern, denn er ist ja noch im AR der sehe ich das falsch?
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: jroettges am 10. Juli 2012, 19:12:26
Zitat
herbertj schrieb:
... und Herr Röttges sich an seine eigene Aussage hält sich hier nicht zu äußern,....

Wo und wann bitte habe ich eine solche Aussage gemacht?

Wenn ich keine inquisitorischen Fragen beantworte und auch nicht auf dumme Sprüche reagiere, bedeutet dies keinesfalls, dass ich mir von irgendjemand den Mund verbieten lasse!  ;)
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: Neu-Genosse am 10. Juli 2012, 20:50:03
@herbertj
Wer hat je behauptet, dass Kreye senior einen Vertrag unterschrieben hat?? Ein Blick ins HR zeigt auch ihnen wer die FirstCon vertritt.

Sie sollten sich informieren bevor Sie schreiben.
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: Didakt am 10. Juli 2012, 21:13:54
@ Neu-Genosse

Sie kriegen eben nicht alles mit! :)

OVB? Dann verfolgen Sie doch mal im Beitrag von @ uwes weiter oben den von ihm gleich zu Beginn des Textes in der 2. Zeile gesetzen Link. Da werden Sie geholfen! :D

edit: Da haben Sie Ihren OVB-Teil aber schnell zurückgenommen!  ;)
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: Neu-Genosse am 10. Juli 2012, 21:27:06
soooo lernfähig bin ich eben .....
instinkiv habe ich den Link zu dieser Firma nicht geöffnet.  :-[
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: Energietourist am 11. Juli 2012, 09:39:46
@uwes und @Neu-Genosse
Von ihnen kommt absolut nichts Erhellendes, was zur Klärung der Situation der EGNW beiträgt. Sie faseln immer nur und verweisen auf die Zukunft, das alles wieder gut und besser wird, und das schon seit Monaten. Mal eine simple Frage, ist denn die EGNW zur Zeit, also heute, noch Energielieferant (Strom oder Gas)? Wenn ja, ist das ihre persönliche Meinung oder auch juristisch fundiert. Wenn nein, wer ist dann heute Energielieferant der noch verbleibenden EGNW Genossen?
@jroettges
Wieviel Vorstände haben sie als AR-Mitglied wohl schon überlebt? Komisch, wundert mich schon sehr, dass sie immer noch im AR sitzen. Von ihnen  kommt aber gar nichts, was zur Aufklärung beiträgt. Wissen sie nichts, wollen sie nichts wissen, was tun sie überhaupt im Aufsichtsrat?? Gerade sie, der mit allen Vorständen zu tun hatte, müsste doch am besten Bescheid wissen.
Meine Meinung ist die, dass nur der Staatsanwalt Licht in die Machenschaften der EGNW bringen kann. Hier wird doch gemauert ohne Ende, hier wird von den jetzt Verantwortlichen immer alles auf die davor Verantwortlichen geschoben.
Erst war Redeker der Sündenbock, dann Mücke, dann Lange, jetzt Kreye, Schuld sind immer nur die anderen.
Deshalb nochmals: EGNW abwickeln, abwickeln, abwickeln und das sofort.
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: herbertj am 11. Juli 2012, 11:21:54
Zitat jroettges

"« Antwort #6 am: 10. Juli 2012, 00:42:58 »
Der AR beantwortet keine Fragen hier im Forum. Wenn Sie Mitglied sein sollten, dann haben Sie im Mitgliederbrief vom 23.06.12 bereits lesen können, was die Gremien der EGNW zur Frage des JA 2011 zu sagen haben. An dieser Lage hat sich bis dato nichts erwähnenswertes geändert.
Der Versammlungsleiter hat angekündigt, dass er das Protokoll in Kürze fertigstellen wird. Darauf müssen nun leider alle warten.
Der JA2011 wird rechtzeitig vor der GV den Mitgliedern zur Verfügung stehen. Da jedoch möglicherweise noch eine außerordentliche Prüfung durch den Prüfverband stattfinden wird (Beschluss der GV) wäre auch diese abzuwarten.
Da mauert niemand und es wird auch nichts vertuscht.
Bitte halten Sie sich an die Fakten und gedulden Sie sich, bis diese geklärt sind."


Dafür das der  AR nicht antwortet sind das viele, viele Worte....die nichts sagen...
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: uwes am 12. Juli 2012, 10:43:16
@uwes und @Neu-Genosse
Von ihnen kommt absolut nichts Erhellendes, was zur Klärung der Situation der EGNW beiträgt. Sie faseln immer nur und verweisen auf die Zukunft, das alles wieder gut und besser wird, und das schon seit Monaten. Mal eine simple Frage, ist denn die EGNW zur Zeit, also heute, noch Energielieferant (Strom oder Gas)? Wenn ja, ist das ihre persönliche Meinung oder auch juristisch fundiert. Wenn nein, wer ist dann heute Energielieferant der noch verbleibenden EGNW Genossen?

@Energietourist

Bitte lesen Sie die vergangenen Beiträge. Da steht alles, was Sie wissen wollen. Wenn es zuviel Text ist, dann schreiben Sie mir eine PN mit Ihrer Telefonnummer unter der ich Sie ereichen kann. Ich erzähle Ihnen gerne, was in den Beiträgen geschrieben ist.
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: Energietourist am 12. Juli 2012, 12:26:55
@uwes
können oder wollen sie es nicht verstehen?? Sie sagen immer nur, was jeder hier im Forum schon lange weiß:
Alle noch EGNW Kunden werden zur Zeit von FirstCon beliefert, EGNW liefert zur Zeit selbst keine Energie, wird aber bald wieder mit interessanten Angeboten selber liefern. Kunden von EGNW brauchen/sollen die von FirstCon gelieferte Energie nicht bei FirstCon bezahlen, evtl. Einzugsermächtigungen sind gegenüber FirstCon ungültig (gelten nur gegenüber EGNW) und von FirstCon abgebuchte Beträge sollen von den Kunden storniert werden.
Die Energie kommt aber weiter zuhause an. Was ich wissen wollte, war ihre Meinung dazu, wie sich die Kunden der EGNW verhalten sollen. Sollen sie weiterhin brav ihre Abschläge an die EGNW zahlen. Dann wären sie ja schön blöd, die Energie kommt ja nicht , wie sie selbst einräumen von der EGNW. Dazu kommt noch eine Wahrscheinlichkeit, dass die EGNW pleite geht und das an die EGNW gezahlte Geld dann ganz weg ist und man nochmal an FirstCon zahlen muss. Oder vielleicht befindet man sich ja sogar in der Grundversorgung, wer weiß das schon so genau, vielleicht müssen das die Gerichte klären. Wie will man mit den Kunden abrechnen, wenn man nicht der Leferant ist? Wie kommt man an die Zählerstände der Kunden? Bekommt man die vom Netzbetreiber als Nichtlieferant? Wenn nein, rückt FirstCon die dan raus, sollen die Kunden die selbst ablesen? Bisher wurde von Seiten der EGNW ja immer andersrum argumentiert. Wir wären Kunden der EnergenSüd gewesen und nicht der EGNW, da fehlen immer noch die Abrechnungen und bei vielen ist das Geld weg. Wie ist ihre Meinung dazu? Zahlt die EGNW die überzahlten Beträge ihren Mitgliedern zurück?
Titel: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: userD0003 am 12. Juli 2012, 15:25:24
@uwes
... Was ich wissen wollte, war ihre Meinung dazu, wie sich die Kunden der EGNW verhalten sollen. Sollen sie weiterhin brav ihre Abschläge an die EGNW zahlen.
Offensichtlich will @uwes sich nicht nochmals äußern. Sachstand ist (ausgenommen für Kunden, die EGNW angeblich noch beliefert):
Die Belieferung durch EGNW ist seit 30.06.12 beendet, insofern keine Abschläge mehr (werden auch wohl kaum eingefordert und für FirstCon wird die EGNW sicherlich nicht tätig).
FirstCon verlangt Abschläge, dazu hat @uwes erläutert, warum keine Zahlungspflicht besteht (jede/r muss selbst für sich entscheiden, ob man gar nichts oder z.B. die mit der Lieferbestätigung mitgeteilten Preise bezahlt). 

Zitat
Wie kommt man an die Zählerstände der Kunden? Bekommt man die vom Netzbetreiber als Nichtlieferant? Wenn nein, rückt FirstCon die dan raus, sollen die Kunden die selbst ablesen?
Der Netzbetreiber liest bekanntlich nur zu den turnusmäßigen Terminen ab und wird den angemeldeten Lieferanten nur geschätzte Verbräuche mitteilen können, wenn man nicht selbst tätig wird.
Ich handhabe das wie folgt: Die selbst, mit einem Zeugen, abgelesenen Zählerstände per 30.06. habe ich dem jeweiligen Netzbetreiber sowie der EGNW und den SW Hall mitgeteilt (nicht FirstCon, mit denen hab ich nichts zu tun). Die Zählerstände per 31.07. werde ich dem Netzbetreiber und meinen neuen Lieferanten mitteilen (nicht FirstCon, mit denen ...). 

Zitat
Bisher wurde von Seiten der EGNW ja immer andersrum argumentiert. Wir wären Kunden der EnergenSüd gewesen und nicht der EGNW, da fehlen immer noch die Abrechnungen und bei vielen ist das Geld weg. ... Zahlt die EGNW die überzahlten Beträge ihren Mitgliedern zurück?
Ja, erstaunlich die plötzliche Kehrtwende.  ;)  Wie der Internetseite zu entnehmen ist, empfiehlt die EGNW jetzt (wie quasi auch @uwes), die unautorisierten Lastschriften der Vergangenheit (= durch EnerGenSüd) innerhalb der möglichen 13 Monate zurückbuchen zu lassen. Mindestens in Höhe geleisteter Abschlagsüberzahlungen sollte jeder Betroffene das auch unverzüglich veranlassen!
Wenn, wie ohne Lastschriftrückgaben zu erwarten ist, einzelnen EGNW-Kunden im Zusammenhang mit der EGS-Insolvenz ein Vermögensschaden entsteht, dann wird die EGNW wohl kaum freiwillig zahlen (bzw. womöglich auch nicht können!).
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: Energietourist am 12. Juli 2012, 16:03:08
@h´berger
wir sind uns ziemlich einig. Aber wie sollen Leute ihre von der EnergenSüd
abgebuchten Beträge rückbuchen lassen, wenn nichts mehr da ist? Vielleicht existiert nicht mal mehr das Konto, und ich glaube kaum, das für nicht authorisierte Abbuchungen die Bank haftet.  Da ich auch nicht glaube, dass die EGNW freiwillig zahlt, bleibt nur die Klage. Verliert die EGNW solch einen Prozess, dann können sie einpacken. Das Märchen mit der baldigen Wiederaufnahme von Energielieferungen glaub ich auch nicht, welche Bank oder welches Unternehmen gibt mit diesem Szenario noch Kredit. Meine Meinung, die EGNW braucht kein Mensch mehr, höchstens die, die sehr viele Anteile gezeichnet haben, die sehen ihre Fälle schwimmen, falls die EGNW den Bach runter geht.
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: Didakt am 12. Juli 2012, 17:33:29
@ Energietourist

Zitat
von Ihnen:
Meine Meinung, die EGNW braucht kein Mensch mehr, höchstens die, die sehr viele Anteile gezeichnet haben, die sehen ihre Fälle schwimmen, falls die EGNW den Bach runter geht.

… und diejenigen, die im Zuge des absehbaren Niedergangs im letzten Herbst dem Aufruf des „ehrenwerten“ Herrn Röttges folgten und so dämlich waren, noch mehr Geld in den Chaosclub zu versenken, müssen keinesfalls bemitleidet werden!
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: uli07 am 12. Juli 2012, 17:52:43
@Energietourist

"uwes" hat doch alles gesagt! Wer nicht wagt, der nicht gewinnt!
Tauen Sie sich nicht das Geld von EnS zurückzuholen? Was soll passieren?
Wahrscheinlich wird bei Ihnen auch von First Con schön abgebucht. Nicht jammern, handeln!!

Gruß  Uli07
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: userD0003 am 12. Juli 2012, 18:28:08
... Aber wie sollen Leute ihre von der EnergenSüd abgebuchten Beträge rückbuchen lassen, wenn nichts mehr da ist? Vielleicht existiert nicht mal mehr das Konto ...
Eine autorisierte Lastschrift kann innerhalb von 8 Wochen nach Belastung (neue Bestimmung seit 09.07.12) wg. Widerspruch und eine nicht autorisierte Lastschrift innerhalb von bis zu 13 Monaten zurückgebucht werden. Das kann auch ein Insolvenzverwalter nicht verhindern und ob noch etwas da ist, ob das Konto noch besteht und ob die 1. Inkassostelle oder wer auch immer belastet wird, ist nicht das Problem des Widersprechenden !

Ergänzung zur Rückgabefrist von bis zu 13 Monaten für unautorisierte Lastschriften (mangels erteilter Einzugsermächtigung):
In der EU-Zahlungsverkehrsrichtlinie heißt es dazu "unverzüglich nach Feststellung" (siehe auch S. 6 u. 7 Thread "Vertrags-Tohuwabohun"!). Selbstverständlich werden alle bereits in 2010/2011 festgestellt haben, dass die EnerGenSüd abgebucht hat. Aufgrund der bekannten schriftlichen Erklärung des damaligen EGNW-Vorstandes mussten die Mitglieder/Kunden allerdings davon ausgehen, dass die EGS als Erfüllungsgehilfe u.a. die Abschlagszahlungen für die EGNW einzieht. Mit der aktuellen Empfehlung auf der EGNW-Internetseite (siehe "Verhalten bei nicht autorisierter Lastschrift") wird deutlich, dass die EGNW jetzt anderer Auffassung ist: 
Zitat
In der Vergangenheit ist es vorgekommen, dass sich bei Lastschriften zu Lasten der Kunden der EGNW Dritte auf die der EGNW gegenüber erteilten Einzugsermächtigung beriefen. Da dem tatsächlichen Zahlungsempfänger keine Einzugsermächtigung erteilt wurde, gilt hier die Frist von 13 Monaten für eine Korrektur. Der Vorstand der EGNW empfiehlt jedem Kunden der EGNW dringend, zu überprüfen ob von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden soll. Die Einwendung kann je nach Wunsch des Kunden dabei für alle Abbuchungen geltend gemacht werden, denen keine wirksame Einzugsermächtigung zugrunde lag oder liegt. Ein möglicher Schaden kann so minimiert oder sogar verhindert werden.

Erst jetzt haben die Mitglieder/Kunden davon Kenntnis bekommen, dass die EGS über keine wirksame Einzugsermächtigung verfügte und folglich aus Sicht der EGNW auch nicht als Erfüllungsgehilfe handelte. Diese aktuelle Kenntnis dürfte nunmehr die Rückbuchung unautorisierter Lastschriften ermöglichen.   
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: Neu-Genosse am 12. Juli 2012, 18:53:13
Zitat
Bisher wurde von Seiten der EGNW ja immer andersrum argumentiert.

Ist mir da was entgangen? Ich habe vom Vorstand der EGNW zu diesem Thema nie eine Äusserung gesehen. Wo war das denn?
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: uli07 am 12. Juli 2012, 18:55:50
@h'berger

Sehe ich genauso.

@Neu-Genosse

Auf der HP von EGNW

Gruß  Uli07
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: Neu-Genosse am 12. Juli 2012, 19:08:07
@uli07
Das ist die erste Info, die ich zu diesem Thema von der EGNW sehe, auf der HP. Aber angeblich soll es vorher anderslautende offizielle Stellungnahmen der EGNW gegeben haben. Wo?

Übrigens habe ich heute den Wechsel Gas zum 1.8. bestätigt bekommen, nach der Sonderkündigung zum 30.6. bei der EGNW. Vorher wurde mir aber vom Netzbetreiber die FC als neuer Lieferant mitgeteilt. Der Versorger gibt jetzt als Vorlieferant die die EGNW an. Chaotischer gehts nicht. Hauptsache das Gas kommt noch aus dem Rohr.

Ich denke, wenn jemand die unautorisierten Lastschriften zurückgehen lässt, Strom und Gas, sollte ein Schaden nicht entstanden sein, eher ein Gewinn. Wenn dann die Abrechnung der EGS wegen Vertragslosigkeit zurückgewiesen wird und daneben Beträge, die von der Rücklastschrift nicht mehr erfasst wurden, als Forderung angemeldet werden (10%), gibt es bei den EGNW-Kunden nur Gewinner dieser leidigen Episode. Wer allerdings diese Möglichkeiten nicht nutzt und dann Ansprüche gegen die EGNW geltend machen möchte, wird diese Versäumnisse gut begründen müssen.

Bedauerlich ist nur, dass die EGS-Genossen für die EGNW-Genossen noch mehr bluten müssen.
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: userD0003 am 12. Juli 2012, 19:38:06
@uli07
Das ist die erste Info, die ich zu diesem Thema von der EGNW sehe, auf der HP. Aber angeblich soll es vorher anderslautende offizielle Stellungnahmen der EGNW gegeben haben. Wo?

Mit der Mitgliedschaftsbestätigung z.B. Anfang 2011 durch den damaligen Vorstand - Zitat "... Post von der EnerGen Süd aus Ulm erhalten. Diese Genossenschaft ist unser Partner, die in unserem Namen und unserem Auftrag die Verrechnung ... zusammen mit den Stadtwerken Schwäbisch Hall abwickelt".

Wie in der Ergänzung in meinem vorstehenden Beitrag von mir aufgezeigt, könnten ansonsten unautorisierte Lastschriften jetzt womöglich nicht mehr zurückgegeben werden, da es zumindest in der EU-Richtlinie heißt "unverzüglich nach Feststellung" !

edit: ggf. Ansprüche gegen die EGNW geltend zu machen, dürfte nicht sooo schwiering sein, fraglich allerdings, ob EGNW auch leisten kann.  ;)
Und wenn Sie nach so langer Zeit Lastschriften zurückgeben, welche die Abschlagsüberzahlungen übersteigen und damit Lieferungen gar nicht bezahlen wollen, dann bin ich sehr gespannt, wie das in einem voraussehbaren Rechtsstreit ausgeht!?
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: Neu-Genosse am 12. Juli 2012, 19:50:28
@h'berger
dann wäre das alles nachvollziehbar, nur hat EGS eben eingezogen, hatte keine Einzugsermächtigung. Die Einzugsermächtigung der EGNW ist nicht übertragbar. Es bleibt also die unautorisierte Lastschrift durch die EGS. Ein ganz anderes Ding wäre es gewesen, wenn der Einzug über die EGNW gelaufen wäre. Aber damit gäbe es das ganze Problem auch nicht.

Aber ich denke zu diesem Problem hätten möglicherweise 5 Juristen auch 5 verschiedene Meinungen.

@Didakt
Mein versenktes Geld ist grade wieder aufgetaucht, mit einem netten Anschreiben, dass das nie angerührt wurde. Dann ist wohl der vom Vorstand prognostizierte Liquiditätsengpass auch nie eingetreten.

Sollte etwa das ganze Gerede über Liquiditätsprobleme nur eine Finte zur Vorbereitung der Kundenübernahme gewesen sein? Dazu würde für mich auch der mehrfach "editierte" JA 2011 passen.  Bei diesen Herren um Deutsch-Evern halte ich jedenfalls nichts mehr für unmöglich.
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: uwes am 12. Juli 2012, 20:33:19
Was ich wissen wollte, war ihre Meinung dazu, wie sich die Kunden der EGNW verhalten sollen.
Entschuldigung, So hatte ich Sie nicht verstanden. Sie hatten m.Erinnerung nach "tatsachen" und keine Meinung von mir wissen wollen.
Gerne teile ich Ihnen diese anhand Ihrer Fragen wie folgt mit und zwar - wie vielleicht nicht allen bekannt ist - als nicht in einem der Organe tätigen, einfachen Mitglied der EGNW. Ich äußere daher meine Meinung, nicht die von anderen.

Sollen sie weiterhin brav ihre Abschläge an die EGNW zahlen.

Meine Meinung dazu ist, dass das in der Tat jeder Kunde selbst entscheiden muss. Ich spreche daher für mich, wenn ich sage, dass ich die Zahlungen an FirstCon nicht leisten werde. Ich habe und werde meinen Liefervertrag mit der EGNW bewusst nicht beenden. Niemand kann mir einen neuen Vertragspartner aufzwingen. Zahlen werde ich allenfalls an meinen Vertragspartner.

Dann wären sie ja schön blöd, die Energie kommt ja nicht , wie sie selbst einräumen von der EGNW. Dazu kommt noch eine Wahrscheinlichkeit, dass die EGNW pleite geht und das an die EGNW gezahlte Geld dann ganz weg ist und man nochmal an FirstCon zahlen muss. Oder vielleicht befindet man sich ja sogar in der Grundversorgung, wer weiß das schon so genau, vielleicht müssen das die Gerichte klären.

Da sind 2 Dinge, die ich berichtigen muss. Zum einen kommt die Energie weder von der EGNW noch von der FirstCon. Beide müssen die Energie einkaufen und lassen liefern, denn sie sind ja m.W. keine Energieerzeuger. Zum anderen sehe ich nach wie vor das Problem, dass ein rechtlicher Anspruch von FirstCon gegenüber den EGNW - Kunden nur dann besteht, wenn auch eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und FirstCon geschlossen wurde. Allein die Entnahme von Energie aus der Leitung führt nicht zu einem konkludenten Vertragsschluss. Das ginge nur, wenn FirstCon ein "Grund- oder Ersatzversorger" wäre. Nach der aktuellen Rechtsprechung noch nicht einmal dann, wenn Abschläge bezahlt werden.

Man befindet sich in dem weiteren Fall, den Sie meinen allenfalls in der Ersatzversorgung, nicht in der Grundversorgung. Beides hat aber zur Voraussetzung, dass der Grundversorger dieses dem Kunden "unverzüglich" mitteilen muss.

Wie will man mit den Kunden abrechnen, wenn man nicht der Leferant ist?

Gute Frage. Natürlich kann jeder jedem eine Rechnung schicken. Zahlungspflichtig ist aber nur der vertraglich gebundene Kunde. Das betrifft natürlich vergangene Zeiträume genauso. Deutlicher: die EGNW hat auf eigene Rechnung Energie geliefert. M.W bei den meisten Kunden vom Jahresanfang (Strom) und 1.11.2011 (Gas) bis zum 30.6. 2012. Bis dahin ist der jeweilige Kunde der EGNW gegenüber grundsätzlich zahlungspflichtig oder auch rückforderungsberechtigt, wenn er mit den Abschlägen zuviel bezahlt hat. Der Zeitraum nach dem 30.6. wird wohl erst durch Gerichte geklärt werden müssen.  Dazu habe ich natürlich auch eine Meinung, die ich aber an anderer Stelle anbringen möchte.

Wie kommt man an die Zählerstände der Kunden? Bekommt man die vom Netzbetreiber als Nichtlieferant?
Die Zählerstände wurden meines Wissens entweder von den Kunden selbst abgelesen und dem Netzbetreiber gemeldet oder dieser hat die Ablesung veranlasst. Ein "Nichtlieferant" bekommt diese Daten nicht. Für den Zeitraum bis 30.6. bekommt die EGNW die Daten vom Netzbetreiber.

Wenn nein, rückt FirstCon die dan raus, sollen die Kunden die selbst ablesen? Bisher wurde von Seiten der EGNW ja immer andersrum argumentiert. Wir wären Kunden der EnergenSüd gewesen und nicht der EGNW, da fehlen immer noch die Abrechnungen und bei vielen ist das Geld weg. Wie ist ihre Meinung dazu?

Den ersten Teil Ihrer Frage habe ich oben beantwortet. Beim 2. Teil muss man zeitlich differenzieren. Richtig ist, dass bis zur Aufnahme der eigenen Liefertätigkeit (via Verteilnetz und Erzeugendes Unternehmen) durch die EGNW die Energen Süd die Abschläge vereinnahmt und als Lieferant (Nicht Erzeuger) aufgetreten ist. Ansprüche auf Abrechnung und Auskehrung eines überzahlten Abschlagsguthabens müssen daher an die Energen Süd gerichtet werden. Ab Übernahme der Belieferung durch die EGNW ist diese abrechnungsbefugt und -verpflichtet. M.W. nach wird das auch so gehandhabt. Es ist leider nicht alles immer so einwandfrei gelaufen, wie es rechtlich beurteilt werden muss. Ob die EnergenSüd authorisiert gewesen war, Lastschriften einzuziehen, da habe ich bei vielen rechtliche Zweifel. Eine Einziehungsermächtigung ist nicht übertragbar. (vgl. BGH - Neue juristische Wochenschrift 1998, S. 3205; 3206 Mitte)

Zahlt die EGNW die überzahlten Beträge ihren Mitgliedern zurück?

Meinen Sie jetzt Mitgliedbeiträge oder Überzahlte Abschläge? Für die Abschlagszahlungen sind meines Wissens die entsprechenden Abrechnungen für die Energielieferungen der EGNW in Arbeit. Es werden wie bei jeder Energieabrechnung Rückzahlungen erfolgen und Nachforderungen erhoben.
Mitgliedsbeiträge müssen und dürfen nur gem. Satzung zurückgezahlt werden.  Wie das erfolgt und wie dort gerechnet wird, habe ich nicht geprüft. Hier muss ich Sie auf das Studium der Satzung verweisen.

Sind die Ausführungen zu meiner von Ihnen gewünschten Meinung so ausführlich genug? Wenn Sie noch mehr wissen wollen, so erwarte ich Ihre PN. Bislang ist hier nämlich nichts angekommen. Trauen Sie sich ruhig. Ich erkläre es Ihne gerne.
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: userD0003 am 12. Juli 2012, 20:59:41
1. Dann ist wohl der vom Vorstand prognostizierte Liquiditätsengpass auch nie eingetreten.
2. Sollte etwa das ganze Gerede über Liquiditätsprobleme nur eine Finte zur Vorbereitung der Kundenübernahme gewesen sein?
zu 1.) War nicht vom VS prognostiziert sondern insbesondere und richtigerweise vom AR Röttges. Ursächlich war die Aufnahme der eigenständige Gaslieferung ab 01.10.11 / zu Beginn der Heizperiode und der Engpass wurde wieder ausgeglichen mit den Abschlagszahlungen nach der Heizperiode.
zu 2.) Nein, siehe vorstehende Erläuterungen.
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: userD0002 am 13. Juli 2012, 11:10:35
@h´berger

Wie kommen Sie darauf das der AR seinerzeit den Engpass erkannt hat und nicht der VS? Ich war auf einer Informationsveranstaltung, bei der um Gelder von H. Röttges regelrecht gebettelt wurde, damit das Gasgeschäft bzw. die EGNW weiter machen kann. Wenn Herr Röttges damals schon den kompletten Nachweis (Ende 2011/Anfang 2012) eines Liquiditätsproblems auf dem Tisch hatte, wie kann es sein, dass das Ergebnis von heute (15.06.2012 GV) des VS nicht schon dem AR bekannt war, wenn er damals schon immer alle Zahlen vorliegen hatte? Wurde ihm (von Februar bis Juni 2012)der Einblick in die Finanzen verwehrt ? Diese Aussage von Ihnen steht doch total im Gegensatz zu den Aussagen des ARs auf der GV. Selbst der neue Vorstand sagte doch hier im Forum aus, dass ohne Einsicht in die Dokumente und Unterlagen keine Prüfung möglich ist. Wo waren die Zahlen, die Herr Röttges gehabt hat und das letzte halbe Jahr denn auf einmal hin?? Ganze Ordner und Dateien können sich ja nicht nach dem 15.06.in Luft aufgelöst haben.
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: Didakt am 13. Juli 2012, 12:52:05
Zitat
von Neu-Genosse am 12.07.2012, 19:50:28
Mein versenktes Geld ist grade wieder aufgetaucht, mit einem netten Anschreiben, dass das nie angerührt wurde. Dann ist wohl der vom Vorstand prognostizierte Liquiditätsengpass auch nie eingetreten.

Was es nicht alles gibt! ??? In welchem Zusammenhang erhielten Sie denn das nette Anschreiben? Unterdessen hat sich ja nun zur Genüge herausgestellt, dass die Strippenzieher dort viel schreiben, wenn der Tag lang ist, meistens unglaublichen Unsinn. Ersichtlich hatte und hat dort doch bislang und noch immer niemand den „besagenden Durchblick“.

Und im Übrigen: Sich hier in den einschlägigen EGNW-Threads über den seit Jahr und Tag völlig ungeordneten Saftladen zu mokieren, bleibt eben wegen des verbliebenen nachhaltigen Frustes über die vertrackte Vertragslage und fragwürdige Anteilsverwirtschaftung das Vergnügen der maßlos Enttäuschten. Wenn nun aber – wie anzunehmen ist – auch die „Letzten der Mohikaner“ das sinkende Schiff zum 31.07.2012 verlassen haben, werden die Aufgeregtheiten bald abklingen. Von einem möglicherweise verbliebenen Anteilskuchen wird später sicher nicht mehr viel abzuholen sein.
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: userD0003 am 13. Juli 2012, 14:36:47
@h´berger
... Wenn Herr Röttges damals schon den kompletten Nachweis (Ende 2011/Anfang 2012) eines Liquiditätsproblems auf dem Tisch hatte, wie kann es sein, dass das Ergebnis von heute (15.06.2012 GV) des VS nicht schon dem AR bekannt war, wenn er damals schon immer alle Zahlen vorliegen hatte? ...

Das zum Jahreswechsel aufgezeigte Liquiditätsproblem hatte nichts mit dem "vorliegen aller Zahlen" und der Gesamtsituation der EGNW zu tun. Ursächlich war die Aufnahme der eigenständigen Gasbelieferung am 01.10.11 zu Beginn der Heizperiode (ist nachzulesen im Thread "31.12.2011 Zählerablesung"!)

Zitat
Selbst der neue Vorstand sagte doch hier im Forum aus, dass ohne Einsicht in die Dokumente und Unterlagen keine Prüfung möglich ist. Wo waren die Zahlen ... und das letzte halbe Jahr denn auf einmal hin?? Ganze Ordner und Dateien können sich ja nicht nach dem 15.06. in Luft aufgelöst haben.

Weiß ich nicht, aber wenn man bedenkt, was auf einige Beteiligte zukommen könnte, kann man sich mit ein wenig Fantasie so manches vorstellen.   ;)
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: userD0002 am 13. Juli 2012, 15:32:04
Das zum Jahreswechsel aufgezeigte Liquiditätsproblem hatte nichts mit dem "vorliegen aller Zahlen" und der Gesamtsituation der EGNW zu tun. Ursächlich war die Aufnahme der eigenständigen Gasbelieferung am 01.10.11 zu Beginn der Heizperiode (ist nachzulesen im Thread "31.12.2011 Zählerablesung"!)
Entschuldigen Sie wenn ich Ihnen da widerspreche. Selbstverständlich haben die Liquiditätsprobleme aus 2011, egal wie diese entstanden sind, was mit dem JA 2011 und der heutigen Bilanzlage zu tun. Nur weil ein Kalenderjahr abgeschlossen ist heisst es ja nicht, dass nicht noch Forderungen kommen können, die die Abschlussbilanz zum 31.12. verändern. (egal ob ins positive oder negative) . Und ist eine Bilanz nicht gut, ist das eine Tatsache und da wird kein Unterschied gemacht,ob es mit dem Gasgeschäft oder mit einer desolaten Buchführung zu tun hat. Und wenn die Zahlen im Ganzen nicht stimmen, muß man die Bilanz oder JA 2011 auch im Ganzen betrachten und für das folgende Jahr den WP und eine Lösung im petto haben, was aber bis heute keiner von den jetzt Verantwortlichen hat. Wenn man zudem bis zur nächsten GV (nach der Sommerpause) wartet, die, wenn man nach den Ferien plant, voraussichtlich erst im September  stattfindet, kann ich mich nur wundern und ärgern, denn das ist durchaus ein Hinhalten und hat nichts mehr mit Geduld zu tun.
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: Neu-Genosse am 13. Juli 2012, 15:53:23
@h'berger
Zitat
zu 1.) War nicht vom VS prognostiziert sondern insbesondere und richtigerweise vom AR Röttges
Da denke ich ein wenig anders, Prognosen auch über Liquidität ist Aufgabe des VS, der kann dann, falls er es für erforderlich hält, den AR informieren. Der bildet dazu eine Mehrheitsmeinung und die wird von dem Sprecher des AR Röttges publiziert. Das muss aber nicht unbedingt seine eigene Meinung sein, aber eben die der Mehrheit. Die Zahlen können nur von dem dafür zuständigen VS kommen. Der AR hat ja nicht einmal zwingend Zutritt zu den Geschäftsräumen.

@baumeister
Zitat
Wo waren die Zahlen, die Herr Röttges gehabt hat
Zahlen vorzulegen ist das eine, diese auch belegen zu können etwas ganz anderes. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der AR vor der GV die ganze Buchhaltung auf den Kopf gestellt hat um die vorgelegten Zahlen zu verifizieren. Und das ist es aber, was der VS jetzt wohl tun wird um den JA 2011 in der letzten Version zu prüfen.

Ich warte auch ungeduldig auf die nächste GV. Aber Sie sollten einmal nachrechnen. 17 Tage vorher muss eingeladen werden, das sind fast 3 Wochen. Da bleiben den Gremien grade 5-6 Wochen um alles auf die Reihe zu kriegen. Wenn das das einzige Problem wäre sollte das wenig Schwiegigkeiten bedeuten. Der vorherige VS hat diese Leistung allerdings in 6 Monaten nicht vollbringen können, und das hauptamtlich und bezahlt. Wenn dann 2 Wochen noch Akten verschwunden sind wird das auch nicht einfacher.
Das dann als Hinhalten zu bezeichnen finde ich schon mutig. Mutiger finde ich es da überhaupt vom August zu reden.
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: userD0003 am 13. Juli 2012, 16:13:30
@h'berger
Zitat
zu 1.) War nicht vom VS prognostiziert sondern insbesondere und richtigerweise vom AR Röttges
Da denke ich ein wenig anders, Prognosen auch über Liquidität ist Aufgabe des VS, der kann dann, ...
Hab mich da leider mißverständlich ausgedrückt, mit "richtigerweise" meinte ich, dass das anstehende Liquiditätsproblem richtig erkannt war.
Und selbstverständlich ist der VS für das operative Geschäft zuständig, nur war der VS zu dem Zeitpunkt personell nicht entsprechend besetzt.
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: userD0002 am 13. Juli 2012, 16:14:15
@ Neu-Genosse
Grundsätzlich stimme ich Ihnen zu.

Allerdings hatte der vorherige VS den JA2011 und den WP2012 vorliegen und hat auch durch das Schreiben, dass aus seiner Sicht die 50% unterschritten sind zur GV eingeladen. Der AR hat den Termin zur GV Mai platzen lassen, da dieser eine andere Meinung hatte was die Zahlen betrifft. Den genauen Stand, aus der Sicht des Steuerbüros der EGNW hätte, wenn die Mehrheit es nicht abgelehnt hätte, der Steuerberater auf der GV vorgetragen.
Lediglich aus einem "Formfehler", wie mir jetzt bekannt  wurde, lag der JA 2011 des VS nicht offiziell aus. Tatsächlich war er aber eine Woche vor der GV in den Büroräumen einzusehen, nur das der AR sein ok nicht gegeben hatte. Wie auch immer, alte Kamellen. Ich denke,wenn dem AR die Zahlen zur GV mit einem anderen Ergebnis als dem Steuerbüro und dem VS schon vorlagen, solltes es nicht so schwer sein, die Bilanzen zu korrigieren und  vom 15.6. bis bis (reine Spekulation meinerseits) Mitte September nun endlich zu einem Ergebnis zu kommen, denn das Zahlenwerk wird ja nicht von Null und ganz neu berechnet. Zudem warte ich immer noch auf das Protokoll der GV, was m.E. nach dem ganzen Durcheinander auch auf sich warten lässt. Die Protokollführerin ist die Sekretärin der EGNW und sollte so ein Schriftstück doch in Absprache mit den restlichen Verantwortlichen, die ja des öfteren vor Ort sind , zeitnah erstellt haben. Auch Herr Fiedler vom ZdK ist, glaub ich, kein Mensch, der Schriftstücke zur Sichtung, gerade in diesem Fall, auf die lange Bank schiebt.
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: Neu-Genosse am 13. Juli 2012, 16:43:00
@ baumeister
Zitat
Tatsächlich war er aber eine Woche vor der GV in den Büroräumen einzusehen
Ich habe das so in Erinnerung, dass eine Email des VS vorgelegt wurde, in der der VS für den 8.6. bestätigte, dass JA nicht versendet werden könne weil eben nicht fertig.

Ich glaube ich schrieb das schon einmal: Herr Fiedler als Versammlungsleiter ist für die Erstellung des Protokolls zuständig, nichr nur für die Sichtung. Sie schieben da den "Schwarzen Peter" den falschen zu.
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: userD0003 am 13. Juli 2012, 16:54:20
Das Thema JA 2011 und WP 2012 haben wir inzwischen in mehreren Threads zur EGNW. Einen Zusammenhang mit dem hier angesprochenen Thema "Kein Anbieterwechsel möglich" sehe ich nicht. Ich wünsche mir (und werde mich selbst entsprechend bemühen), dass die verschiedenen Themen künftig nicht ständig "vermengt" werden. Danke.
 
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: masterflok am 13. Juli 2012, 17:35:15
Heute habe ich mit dem Netzbetreiber gesprochen, der konnte mich über alle Abnahmestellen genau informieren.

Aktueller Stand:
- Bei allen Stromabnahmestellen wurde der Wechsel zum 01.08. bestätigt => Erledigt!
- Die einzige Gasabnahmestelle wurde durch FirstCon noch nicht bestätigt => Ungewiss!
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: Kindertheater am 17. Juli 2012, 07:53:58
Anscheinend versucht Firstcon durch Mittelung falscher Kündigungstermine an neue Lieferanten, die Kündigung zu verhindern.
Da wird aber jemand warme Finger bekommen.

m
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: Kindertheater am 17. Juli 2012, 20:23:08
lt. Auskunft FirstCon wird eine ausserordentliche Kündigung nur akzeptiert, wenn sie von Kunden selbst kommt und nicht vom neuen Anbieter.

m
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: masterflok am 18. Juli 2012, 00:45:02
lt. Auskunft FirstCon wird eine ausserordentliche Kündigung nur akzeptiert, wenn sie von Kunden selbst kommt und nicht vom neuen Anbieter.
Schon seltsam, FirstCon schrieb hier im Forum

Zitat
Ein Tipp: wenn Sie bei einem anderen Lieferanten abschließen, geben Sie bitte als „Altlieferant“ nicht EGNW, sondern FirstCon an! EGNW ist ja bereits abgemeldet und FirstCon angemeldet. Unter EGNW findet der Netzbetreiber den Anschluss nicht mehr und die Anmeldung kann nicht erfolgen. Wenn Sie FirstCon angeben, erfolgt die Kündigungsbestätigung elektronisch wenige Minuten nach der Meldung Ihres neuen Lieferanten. Dann benötigen Sie auch nicht die merkwürdigen Pamphlete, die Herr Röttges ins Netz gestellt hat. Wir benötigen über diesen elektronischen Weg überhaupt keine schriftliche Erklärung von Ihnen.
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: masterflok am 21. Juli 2012, 10:16:15
Ich kann abschließend berichten, dass alle Wechsel zum 01.08. letztenendes geklappt haben.


Allerdings weiß ich noch nicht, ob ich die Abschlussrechnung von FirstCon zahlen soll oder eben nicht. Die rechtliche Grundlage ist mir gänzlich unbekannt  :-\
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: Kindertheater am 21. Juli 2012, 10:35:49
Ich habe mittlerweile auch eine Kündigungsbestätigung für alle Verträge zum 31.7. erhalten.
Wer also vermeiden will, dass der Liefervertrag möglicherweise noch bis zum Ende der Laufzeit gilt, sollte schnell ausserordentlich kündigen.
Unterschriebene Kündigung per Brief, Fax oder gescannt per Mail soll akzeptiert werden.

m
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: userD0003 am 21. Juli 2012, 13:58:45
Allerdings weiß ich noch nicht, ob ich die Abschlussrechnung von FirstCon zahlen soll oder eben nicht. Die rechtliche Grundlage ist mir gänzlich unbekannt  :-\

Die Rechtslage hatte @uwes vorstehend aufgezeigt (siehe Seite 4).

edit:
Ich zahl die ursprünglich mit der Lieferbestätigung mitgeteilten Preise
(Arbeitspreis 0,2222 ct/kWh plus den zeitanteiligen Grundpreis) !
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: masterflok am 21. Juli 2012, 16:06:30
Ich zahl die ursprünglich mit der Lieferbestätigung mitgeteilten Preise
(Arbeitspreis 0,2222 ct/kWh plus den zeitanteiligen Grundpreis) !
Damit werden Sie definitiv auf die Klappe fallen

a) ist der Fehler offensichtlich
b) wurde er umgehend korregiert
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: userD0003 am 21. Juli 2012, 16:25:06
Damit werden Sie definitiv auf die Klappe fallen
a) ist der Fehler offensichtlich b) wurde er umgehend korregiert

Rechtsgrundlage für "auf die 'Klappe' fallen" ? ...... und ...... Welche Korrektur ist zugegangen ?
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: Leidensgenosse am 21. Juli 2012, 20:01:25
Guckst Du in Schreiben, wo mitgeteilt wird, dass keine Abbuchungen per Lastschrift erfolgen. Da wird Ihnen geholfen mit korrekter Preis-Info!
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: userD0003 am 21. Juli 2012, 21:08:45
Guckst Du in Schreiben, wo mitgeteilt wird, dass keine Abbuchungen per Lastschrift erfolgen. Da wird Ihnen geholfen mit korrekter Preis-Info!

1. Ein solches Schreiben ist mir nicht bekannt und 2. Meine Frage nach der Rechtsgrundlage ist noch unbeantwortet. 
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: masterflok am 21. Juli 2012, 22:08:28
Sind Sie so doof oder tun Sie nur so?  ::)

Die errechnete Abschlagszahlung war völlig korrekt, lediglich ein einziger Wert, nämlich der Arbeitspreis, wurde mit einer falschen Einheit ausgewiesen. Dieser Fehler hatte jedoch keine Auswirkungen auf die Rechnung! Darüberhinaus gab es wenige Tage später eine Korrektur!

Sorry, aber solchen Leuten wie Ihnen wünsche ich es zu tiefst, dass sie gehörig auf die Schnautze fliegen  ::)


Rechtsgrundlage für "auf die Klappe fallen"? Dreht sich in Ihrem Erbsenhirn alles nur um Rechtsgrundlagen, oder was soll die Frage?
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: Kindertheater am 21. Juli 2012, 23:16:37
Irgendwie habe ich den Eindruck, nicht nur bei EGNW, Firstcon & Co. spielt man Kindertheater, sondern auch bei einigen Betroffenen. Auf allen Seiten wird locker vom Hocker Unsinn verbreitet. Bei einigen Beteiligten hat man das Gefühl, dass Sendungsbewusstsein und Wirklichkeit etwas auseinander liegen. Ich habe noch nie erlebt, dass so viele Amateure versucht haben Wirtschaft zu spielen.

m
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: userD0003 am 22. Juli 2012, 12:51:12
@masterflok,
stilvolle Äußerungen wie "Sind Sie so doof ..." und "Dreht sich in Ihrem Erbsenhirn ..." sprechen für sich. Vielleicht sollten Sie sich mal an die eigene Nase fassen!?

Ihren bisherigen Beiträgen ist jedenfalls nicht zu entnehmen, dass Sie die Vorgänge EGNW / FirstCon wirklich verstanden haben. Alle subjektiven Einschätzungen sind bedeutungslos. Allein Rechtsgrundlagen (gesetzliche Bestimmungen, höchstrichterliche Rechtsprechung etc.) geben Aufschluss, ob und was wirksam ist.

An der Mitteilung von FirstCon ist NICHTS korrekt, angefangen mit deren Behauptung "im Auftrag der EGNW". Da ein Vertrags-/Lieferverhältnis wirksam nicht zustande gekommen ist, gibt es folglich auch keinerlei Zahlungsverpflichtungen. Und woher wollen Sie wissen, ob mir wenige Tage später eine Korrektur zugegangen ist?

Wenn ich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bereit bin, den in der am 04.07.2012 mitgeteilten Lieferumstellung benannten Arbeitspreis und Grundpreis zu bezahlen und Sie dazu behaupten "Damit werden Sie garantiert auf die Klappe fallen", dann würde ich gerne wissen, ob Sie Ihre Auffassung mit "Rechtsgrundlagen" begründen können. Andernfalls betrachte ich Ihre Behauptung als Blödsinn!

Allerdings werde ich keine Abschlagszahlung leisten, da eine solche nur fällig ist, wenn das vertraglich vereinbart wurde, z.B. inhaltlich einer wirksam einbezogenen AGB. 


@Kindertheater,
Sie wissen, um was es hier geht? Wenn ja, dann klären Sie uns Amateure doch bitte mal auf, inwiefern hier "Auf allen Seiten locker vom Hocker Unsinn verbreitet wird" und wie die Wirklichkeit aussieht. Im Voraus vielen Dank.     
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: masterflok am 22. Juli 2012, 13:56:01
stilvolle Äußerungen wie "Sind Sie so doof ..." und "Dreht sich in Ihrem Erbsenhirn ..." sprechen für sich. Vielleicht sollten Sie sich mal an die eigene Nase fassen!?   
Ich würde eher sagen, ich sollte Ihnen mal etwas auf die Nase geben. Manchmal hilft soetwas wahre Wunder  :D
Allerdings werde ich keine Abschlagszahlung leisten, da eine solche nur fällig ist, wenn das vertraglich vereinbart wurde, z.B. inhaltlich einer wirksam einbezogenen AGB.     
Seltsam, gestern hieß es noch
Ich zahl die ursprünglich mit der Lieferbestätigung mitgeteilten Preise
(Arbeitspreis 0,2222 ct/kWh plus den zeitanteiligen Grundpreis) !
Leiden Sie an Alzheimer?  ;D

Und ja, sie werden mit dieser Art auf die Klappe fallen, und zwar gehörig! Das es beim Arbeitspreis "Euro/kWh" heißen muss, merkt man schon alleine an dessen Aufschlüsselung (EEG-Umlage usw.). Oder wie ist zu erklären, dass die Summe dieser Beträge ausgerechnet 1/100 des Arbeitspreises entspricht? Darüberhinaus lässt die ermittelte Abschlagszahlung nur "Euro/kWh" zu.

Aber da wären wir mal wieder beim Erbsenhirn. Wobei das nicht das einzige Defizit ist, an dem Sie leiden. Alleine schon die Ausdrucksweise lässt darauf schließen, dass Sie wohl nur sehr wenige Freunde haben werden, wenn überhaupt. Ich möchte zumindest privat mit solchen Spinnern wie Ihnen nichts zutun haben!  ;)


@ FirstCon:
Bitte legt es auf ein Verfahren mit diesem Spinner an. Wer nicht hören will, der muss bekanntlich fühlen ;)
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: userD0003 am 22. Juli 2012, 14:28:53
@masterflok,
wie schon vermutet: Sie haben NICHTS verstanden. Mit IHREN ersichtlichen "Defiziten" können sich gerne andere befassen.

Und zu "Erbsenhirn": Ich merke Sie in meinem Spenderausweis vor, Sie dürfen sich schon mal auf 1000 % Zuwachs freuen !
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: bolli am 23. Juli 2012, 08:26:16
@masterflok
In diesem Forum geht es um Informationen zu Energiefragen, die ausgetauscht werden sollen. Dabei sollten sämtliche persönlichen Emotionen, gegen wen auch immer, außen vor bleiben. Sollten Sie zu dieser Leistung nicht in der Lage sein, sollten Sie sich andere Diskussionsforen suchen. Es gibt auch welche, die sich Ihrer Sprache bedienen (zumindest die, die Sie in den letzten Beiträgen gegenüber h'berger an den Tag gelegt haben). Wenn Sie der Meinung sind, h'berger hätte keine Ahnung, können Sie den Sachverhalt einmal richtig stellen und falls er's dann immer noch anders sieht, ignorieren Sie's einfach.  ;)

@h'berger
Sollten Sie tatsächlich versuchen, einen Preis von 0,2222 ct/kWh durchzusetzen, kann ich Ihnen nur empfehlen, sich im BGB mal mit den Paragraphen zum offensichtlichen Irrtum auseinander setzen. Und sagen Sie mir nicht, dass eine Preisreduzierung um 99% so logisch ist, dass Sie sie nicht erkennen können mussten.  8)
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: masterflok am 23. Juli 2012, 08:56:16
Und zu "Erbsenhirn": Ich merke Sie in meinem Spenderausweis vor, Sie dürfen sich schon mal auf 1000 % Zuwachs freuen !
Nicht nötig, Schlaubi!

Sollten Sie tatsächlich versuchen, einen Preis von 0,2222 ct/kWh durchzusetzen, kann ich Ihnen nur empfehlen, sich im BGB mal mit den Paragraphen zum offensichtlichen Irrtum auseinander setzen. Und sagen Sie mir nicht, dass eine Preisreduzierung um 99% so logisch ist, dass Sie sie nicht erkennen können mussten.  8)
Lassen Sie sich ihn doch zum Affen machen, solche engstirnigen Klugscheisser haben es nicht anders verdient!

Ob nun wirklich ein Vertragsverhältnis zwischen FirstCon und den Genossen besteht, darüber lässt sich streiten. Aber wenn man versucht, einen einzigen Fehler bei den Einheiten dazu zu nutzen den Arbeitspreis um 99% zu senken, dann wird man gehörig auf die Schnauze fliegen!
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: userD0003 am 23. Juli 2012, 10:28:51
Sollten Sie tatsächlich versuchen, einen Preis von 0,2222 ct/kWh durchzusetzen, kann ich Ihnen nur empfehlen, sich im BGB mal mit den Paragraphen zum offensichtlichen Irrtum auseinander setzen.

@bolli, danke für die Beantwortung meiner Frage, das wollte ich wissen. Dann sollte man die Rechnung von FirstCon für den einen Monat der Stromlieferung wohl bezahlen, trotz fehlender rechtlicher Voraussetzung. Für den Betrag von weit unter 100 € lohnt sich keine rechtliche Auseinandersetzung.
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: masterflok am 23. Juli 2012, 11:47:13
Dann sollte man die Rechnung von FirstCon für den einen Monat der Stromlieferung wohl bezahlen
Glückwunsch, auch Sie haben es endlich verstanden  ;D
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: userD0003 am 23. Juli 2012, 12:30:52
@masterflok, ich muss Sie enttäuschen,
denn ich hab's von Anfang an verstanden, handle aber pragmatisch.
Ob Sie überhaupt etwas verstehen, ist allerdings stark zu bezweifeln.

Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: masterflok am 23. Juli 2012, 18:48:11
ich hab's von Anfang an verstanden, handle aber pragmatisch.
Da ist wohl jemand in seinem Stolz verletzt, eine wahre Trotzreaktion  ;D

Ob Sie überhaupt etwas verstehen, ist allerdings stark zu bezweifeln.
§1 h'berger hat immer Recht
§2 Sollte h'berger mal falsch liegen, tritt automatisch §1 in Kraft

Das Forum hat es nun verstanden  ;)
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: userD0003 am 23. Juli 2012, 20:51:15
ich hab's von Anfang an verstanden, handle aber pragmatisch.
Da ist wohl jemand in seinem Stolz verletzt, eine wahre Trotzreaktion  ;D

@masterflok, mitnichten, Sie müssten nur vorstehende Beiträge sorgfältiger lesen - z. B. :
Zitat
Original von hberger am 09.07.12 um 22:51 h
Die Existenz einen Vertrages zwischen EGNW und FirstCon mag zutreffend sein, allerdings kann sich FirstCon nicht auf dessen Wirksamkeit berufen. Bei Unterzeichnung war auch der FirstCon in Person des verhandlungsführenden Alleingesellschafters J. Kreyer (dem seinerzeitigen AR-Vors. der EGNW) bekannt, dass der damalige EGNW-Vorstand nicht autorisiert war, die Lieferverträge auf einen anderen Lieferanten zu übertragen, insbesondere mangels einer entsprechenden Vollmacht der einzelnen Kunden.

Wenn Sie andere Beiträge dieses Threads gelesen und verstanden hätten, dann wüssten Sie auch, dass FirstCon KEINEN Zahlungsanspruch hat. Würde ich den ursprünglich von FirstCon mitgeteilten Arbeitspreis trotzdem (freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) zahlen, warum sollte ich damit dann "definitiv auf die Klappe fallen", wie von Ihnen prognostiziert. Die von mir angefragte rechtliche Begründung sind Sie schuldig geblieben, stattdessen sind Sie mir gegenüber extrem ausfallend geworden!

Auf jede weitere Diskussion mit Ihnen verzichte ich! Sie dürfen gerne das letzte Wort haben.
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: Leidensgenosse am 23. Juli 2012, 22:13:38
Wenn Sie andere Beiträge dieses Threads gelesen und verstanden hätten, dann wüssten Sie auch, dass FirstCon KEINEN Zahlungsanspruch hat.

Das sehe ich allerdings auch eher wie masterflok. Einer beliefert uns ja nun mal mit Energie. Und die muss, wenn sie abgenommen wird, bezahlt werden. Das sagt einem ja schon das allgemeine Rechtsempfinden und das Gebot der Fairness (letzteres sollte ja Genossenschaftsmitgliedern nicht so ganz fremd sein....  ;) ). Wie und unter welchen Umständen der Vertrag mit der EGNW auch immer zustande gekommen sein mag - wir haben die Energie bezogen und verbraucht und wer wechseln will, wird ja offensichtlich auch rausgelassen.
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: userD0003 am 23. Juli 2012, 22:22:59
@Leidensgenosse,

bitte die vorstehenden Beiträge lesen!!! Insbesondere @uwes hat erläutert, warum ein Vertrag/Verträge zwischen EGNW und FirstCon sowie zwischen den EGNW-Kunden und FirstCon nicht wirksam zustande gekommen ist/sind und warum FirstCon keinen Zahlungsanspruch hat.

Und raten Sie mal, warum man wohl schnell rausgelassen wird, wenn man nachdrücklich "auf den Busch klopft" !?
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: Leidensgenosse am 23. Juli 2012, 23:04:03
ein Nachbar von mir hat diese Tour mit einem anderen Anbieter mal versucht. Abgesehen davon, dass das eine miese Tour wäre, ist er auch nicht damit durchgekommen. Ich vertraue der Auffassung von uwes nicht, habs gelesen.
Welcher Versorger wäre auch so blöd, zu liefern, wenn er weiß, dass er keine Kohle dafür bekommt???
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: userD0003 am 24. Juli 2012, 00:06:11
Ich vertraue der Auffassung von uwes nicht, habs gelesen.

@Leidensgenosse, dann lassen Sie es eben und vertrauen weiterhin auf Ihr Rechtsempfinden eines juristischen Laien.
Man kann nur feststellen, dass Ihnen einiges an Hintergrundwissen fehlt, obwohl manches hier im Forum nachzulesen ist.

edit: Ein Nachbar von Ihnen dürfte mit absoluter Sicherheit nicht DIESE womöglich sehr "miese Tour" versucht haben !
        (reicht der Zaunpfahl nicht aus, muss man mit ganzen Bäumen winken?   :-X  ::) )
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: Neu-Genosse am 24. Juli 2012, 07:17:51
@Leidensgenosse
wenn bei Ihnen ein Vertreter vor der Tür steht und Ihnen ungefragt seine Ware in die Hand drückt, bezahlen Sie die auch bereitwillig und mit einem freundlichen Lächeln im Gesicht? (Dann bitte Ihre Adresse per PN sofort an mich)
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: Leidensgenosse am 24. Juli 2012, 09:39:42
ungefragt seine Ware in die Hand drückt

das passt nicht wirklich. Mit dem Einschalten des Lichts am 01.07. haben wir "die Ware", den Strom, abgerufen. Es war also nicht ungefragt. Ungefragt war die Umstellung auf einen anderen Lieferanten. Das mag man nun bewerten, wie man will, Die "Ware" Energie war aber sehr wohl nachgefragt.
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: userD0003 am 24. Juli 2012, 10:15:38
@Leidensgenosse, Sie irren sich, das ist nicht zu bewerten, wie man will: Der rechtliche Sachverhalt ist in den vorstehenden Beiträgen erläutert, die Sie ja angeblich auch gelesen haben.

Kurz-Zusammenfassung: 1. Wirksame Verträge waren nicht zustande gekommen, 2. FirstCon hatte sich unberechtigt bei Netzbetreiber angemeldet und den Anschluss damit blockiert, 3. durch Entnahme kommt ein Vertrag nur mit dem Grundversorger zustande, 4. FirstCon hat keinen Vergütungsanspruch, auch nicht aus Bereicherungsrecht (siehe § 814 BGB) - so ist das mit dem laienhaften Rechtsempfinden.  ;) 
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: Leidensgenosse am 24. Juli 2012, 10:32:24
durch Entnahme kommt ein Vertrag nur mit dem Grundversorger zustande,

genau das war der Punkt bei meinem Nachbarn: weil es ansonsten ungerechtfertigte Bereicherung gewesen wäre musste er bezahlen. er musste aber nur max. den Preis der Ersatzversorgung zahlen. Wäre der sich evt. unberechtigt anmeldende Lieferant teurer, wäre er mit dem Mehrpreis ins Leere gelaufen. Wie auch immer - ich werde es jedenfalls so machen. Habe keine Lust wegen 63 € einen Rechtsstreit vom Zaun zu brechen, wo die mir doch gar nix Böses getan haben. Und den Streit zwischen den jeweiligen Führungsorganen sollen die unter sich ausmachen. es ist doch schon echt peinlich, was allein hier im forum darüber abgeht.....  :-\
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: userD0003 am 24. Juli 2012, 11:00:56
durch Entnahme kommt ein Vertrag nur mit dem Grundversorger zustande,
genau das war der Punkt bei meinem Nachbarn: weil es ansonsten ungerechtfertigte Bereicherung gewesen wäre musste er bezahlen. er musste aber nur max. den Preis der Ersatzversorgung zahlen.

Das ist doch unstreitig, aber mit unserem "Fall" hat das nichts zu tun.
Titel: off topic
Beitrag von: RR-E-ft am 24. Juli 2012, 13:16:31
@Leidensgenosse

Trifft es zu, dass man mit Ihnen unter Ihrer Mailadresse kreye[at]firstcon.de direkt kommunizieren kann?
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: Leidensgenosse am 24. Juli 2012, 15:03:34
nö, das ist doch die Adresse des Lieferanten
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: uwes am 24. Juli 2012, 15:11:17
Welcher Versorger wäre auch so blöd, zu liefern, wenn er weiß, dass er keine Kohle dafür bekommt???
Vermutlich die FirstCon GmbH.
Titel: Re: Kein Anbieterwechsel möglich
Beitrag von: masterflok am 24. Juli 2012, 18:45:03
Wenn Sie andere Beiträge dieses Threads gelesen und verstanden hätten, dann wüssten Sie auch, dass FirstCon KEINEN Zahlungsanspruch hat. Würde ich den ursprünglich von FirstCon mitgeteilten Arbeitspreis trotzdem (freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) zahlen, warum sollte ich damit dann "definitiv auf die Klappe fallen", wie von Ihnen prognostiziert. Die von mir angefragte rechtliche Begründung sind Sie schuldig geblieben, stattdessen sind Sie mir gegenüber extrem ausfallend geworden!
Ganz einfachen: Einweder Sie bezahlen GAR NICHT oder aber den KORREKTEN ABSCHLAG. Und mit korrekten Abschlag ist der Betrag gemeint, der am Ende der Lieferbestätigung notiert ist! Die falsche Einheit im Schreiben, die übrigens keinen Einfluss auf den Endbetrag hat, fällt in den Bereich "öffentlicher Irrtum", das BGB liefert Ihnen dazu die genaue Erklärung!

Nichtsdestotrotz frag ich mich, wieso man wegen einer einzigen Abschlagszahlung so ein Fass aufmachen muss. Die FirstCon wird an uns keinen Cent verdienen, wenn sie nicht sogar draufzahlen muss, soviel steht fest! Von daher kann ich auch einmalig 80 € an FirstCon zahlen (sofern eine Abschlussrechnung kommt) als letzten Endes 90€ an E.ON Avacon!
Titel: Offtopic
Beitrag von: DieAdmin am 25. Juli 2012, 10:05:25
Offtopic

Firstcon hat nun seinen eigenen Bereich hier im Forum:
http://forum.energienetz.de/index.php/board,808.0.html