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ich hab's von Anfang an verstanden, handle aber pragmatisch.
Ob Sie überhaupt etwas verstehen, ist allerdings stark zu bezweifeln.
Zitat von: h'berger am 23. Juli 2012, 12:30:52ich hab's von Anfang an verstanden, handle aber pragmatisch.Da ist wohl jemand in seinem Stolz verletzt, eine wahre Trotzreaktion
Original von hberger am 09.07.12 um 22:51 hDie Existenz einen Vertrages zwischen EGNW und FirstCon mag zutreffend sein, allerdings kann sich FirstCon nicht auf dessen Wirksamkeit berufen. Bei Unterzeichnung war auch der FirstCon in Person des verhandlungsführenden Alleingesellschafters J. Kreyer (dem seinerzeitigen AR-Vors. der EGNW) bekannt, dass der damalige EGNW-Vorstand nicht autorisiert war, die Lieferverträge auf einen anderen Lieferanten zu übertragen, insbesondere mangels einer entsprechenden Vollmacht der einzelnen Kunden.
Wenn Sie andere Beiträge dieses Threads gelesen und verstanden hätten, dann wüssten Sie auch, dass FirstCon KEINEN Zahlungsanspruch hat.
Ich vertraue der Auffassung von uwes nicht, habs gelesen.
ungefragt seine Ware in die Hand drückt
durch Entnahme kommt ein Vertrag nur mit dem Grundversorger zustande,
Zitat von: h'berger am 24. Juli 2012, 10:15:38durch Entnahme kommt ein Vertrag nur mit dem Grundversorger zustande, genau das war der Punkt bei meinem Nachbarn: weil es ansonsten ungerechtfertigte Bereicherung gewesen wäre musste er bezahlen. er musste aber nur max. den Preis der Ersatzversorgung zahlen.
Welcher Versorger wäre auch so blöd, zu liefern, wenn er weiß, dass er keine Kohle dafür bekommt???
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