Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Kein Anbieterwechsel möglich  (Gelesen 62614 mal)

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Offline userD0003

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Re: Kein Anbieterwechsel möglich
« Antwort #105 am: 23. Juli 2012, 12:30:52 »
@masterflok, ich muss Sie enttäuschen,
denn ich hab's von Anfang an verstanden, handle aber pragmatisch.
Ob Sie überhaupt etwas verstehen, ist allerdings stark zu bezweifeln.


Offline masterflok

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Re: Kein Anbieterwechsel möglich
« Antwort #106 am: 23. Juli 2012, 18:48:11 »
ich hab's von Anfang an verstanden, handle aber pragmatisch.
Da ist wohl jemand in seinem Stolz verletzt, eine wahre Trotzreaktion  ;D

Ob Sie überhaupt etwas verstehen, ist allerdings stark zu bezweifeln.
§1 h'berger hat immer Recht
§2 Sollte h'berger mal falsch liegen, tritt automatisch §1 in Kraft

Das Forum hat es nun verstanden  ;)

Offline userD0003

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Re: Kein Anbieterwechsel möglich
« Antwort #107 am: 23. Juli 2012, 20:51:15 »
ich hab's von Anfang an verstanden, handle aber pragmatisch.
Da ist wohl jemand in seinem Stolz verletzt, eine wahre Trotzreaktion  ;D

@masterflok, mitnichten, Sie müssten nur vorstehende Beiträge sorgfältiger lesen - z. B. :
Zitat
Original von hberger am 09.07.12 um 22:51 h
Die Existenz einen Vertrages zwischen EGNW und FirstCon mag zutreffend sein, allerdings kann sich FirstCon nicht auf dessen Wirksamkeit berufen. Bei Unterzeichnung war auch der FirstCon in Person des verhandlungsführenden Alleingesellschafters J. Kreyer (dem seinerzeitigen AR-Vors. der EGNW) bekannt, dass der damalige EGNW-Vorstand nicht autorisiert war, die Lieferverträge auf einen anderen Lieferanten zu übertragen, insbesondere mangels einer entsprechenden Vollmacht der einzelnen Kunden.

Wenn Sie andere Beiträge dieses Threads gelesen und verstanden hätten, dann wüssten Sie auch, dass FirstCon KEINEN Zahlungsanspruch hat. Würde ich den ursprünglich von FirstCon mitgeteilten Arbeitspreis trotzdem (freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) zahlen, warum sollte ich damit dann "definitiv auf die Klappe fallen", wie von Ihnen prognostiziert. Die von mir angefragte rechtliche Begründung sind Sie schuldig geblieben, stattdessen sind Sie mir gegenüber extrem ausfallend geworden!

Auf jede weitere Diskussion mit Ihnen verzichte ich! Sie dürfen gerne das letzte Wort haben.
« Letzte Änderung: 23. Juli 2012, 21:23:34 von h'berger »

Offline Leidensgenosse

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Re: Kein Anbieterwechsel möglich
« Antwort #108 am: 23. Juli 2012, 22:13:38 »
Wenn Sie andere Beiträge dieses Threads gelesen und verstanden hätten, dann wüssten Sie auch, dass FirstCon KEINEN Zahlungsanspruch hat.

Das sehe ich allerdings auch eher wie masterflok. Einer beliefert uns ja nun mal mit Energie. Und die muss, wenn sie abgenommen wird, bezahlt werden. Das sagt einem ja schon das allgemeine Rechtsempfinden und das Gebot der Fairness (letzteres sollte ja Genossenschaftsmitgliedern nicht so ganz fremd sein....  ;) ). Wie und unter welchen Umständen der Vertrag mit der EGNW auch immer zustande gekommen sein mag - wir haben die Energie bezogen und verbraucht und wer wechseln will, wird ja offensichtlich auch rausgelassen.

Offline userD0003

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Re: Kein Anbieterwechsel möglich
« Antwort #109 am: 23. Juli 2012, 22:22:59 »
@Leidensgenosse,

bitte die vorstehenden Beiträge lesen!!! Insbesondere @uwes hat erläutert, warum ein Vertrag/Verträge zwischen EGNW und FirstCon sowie zwischen den EGNW-Kunden und FirstCon nicht wirksam zustande gekommen ist/sind und warum FirstCon keinen Zahlungsanspruch hat.

Und raten Sie mal, warum man wohl schnell rausgelassen wird, wenn man nachdrücklich "auf den Busch klopft" !?
« Letzte Änderung: 23. Juli 2012, 22:31:32 von h'berger »

Offline Leidensgenosse

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Re: Kein Anbieterwechsel möglich
« Antwort #110 am: 23. Juli 2012, 23:04:03 »
ein Nachbar von mir hat diese Tour mit einem anderen Anbieter mal versucht. Abgesehen davon, dass das eine miese Tour wäre, ist er auch nicht damit durchgekommen. Ich vertraue der Auffassung von uwes nicht, habs gelesen.
Welcher Versorger wäre auch so blöd, zu liefern, wenn er weiß, dass er keine Kohle dafür bekommt???

Offline userD0003

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Re: Kein Anbieterwechsel möglich
« Antwort #111 am: 24. Juli 2012, 00:06:11 »
Ich vertraue der Auffassung von uwes nicht, habs gelesen.

@Leidensgenosse, dann lassen Sie es eben und vertrauen weiterhin auf Ihr Rechtsempfinden eines juristischen Laien.
Man kann nur feststellen, dass Ihnen einiges an Hintergrundwissen fehlt, obwohl manches hier im Forum nachzulesen ist.

edit: Ein Nachbar von Ihnen dürfte mit absoluter Sicherheit nicht DIESE womöglich sehr "miese Tour" versucht haben !
        (reicht der Zaunpfahl nicht aus, muss man mit ganzen Bäumen winken?   :-X  ::) )
« Letzte Änderung: 24. Juli 2012, 00:46:18 von h'berger »

Offline Neu-Genosse

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Re: Kein Anbieterwechsel möglich
« Antwort #112 am: 24. Juli 2012, 07:17:51 »
@Leidensgenosse
wenn bei Ihnen ein Vertreter vor der Tür steht und Ihnen ungefragt seine Ware in die Hand drückt, bezahlen Sie die auch bereitwillig und mit einem freundlichen Lächeln im Gesicht? (Dann bitte Ihre Adresse per PN sofort an mich)
Der Neu-Genosse

Offline Leidensgenosse

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Re: Kein Anbieterwechsel möglich
« Antwort #113 am: 24. Juli 2012, 09:39:42 »
ungefragt seine Ware in die Hand drückt

das passt nicht wirklich. Mit dem Einschalten des Lichts am 01.07. haben wir "die Ware", den Strom, abgerufen. Es war also nicht ungefragt. Ungefragt war die Umstellung auf einen anderen Lieferanten. Das mag man nun bewerten, wie man will, Die "Ware" Energie war aber sehr wohl nachgefragt.

Offline userD0003

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Re: Kein Anbieterwechsel möglich
« Antwort #114 am: 24. Juli 2012, 10:15:38 »
@Leidensgenosse, Sie irren sich, das ist nicht zu bewerten, wie man will: Der rechtliche Sachverhalt ist in den vorstehenden Beiträgen erläutert, die Sie ja angeblich auch gelesen haben.

Kurz-Zusammenfassung: 1. Wirksame Verträge waren nicht zustande gekommen, 2. FirstCon hatte sich unberechtigt bei Netzbetreiber angemeldet und den Anschluss damit blockiert, 3. durch Entnahme kommt ein Vertrag nur mit dem Grundversorger zustande, 4. FirstCon hat keinen Vergütungsanspruch, auch nicht aus Bereicherungsrecht (siehe § 814 BGB) - so ist das mit dem laienhaften Rechtsempfinden.  ;) 
« Letzte Änderung: 24. Juli 2012, 10:29:21 von h'berger »

Offline Leidensgenosse

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Re: Kein Anbieterwechsel möglich
« Antwort #115 am: 24. Juli 2012, 10:32:24 »
durch Entnahme kommt ein Vertrag nur mit dem Grundversorger zustande,

genau das war der Punkt bei meinem Nachbarn: weil es ansonsten ungerechtfertigte Bereicherung gewesen wäre musste er bezahlen. er musste aber nur max. den Preis der Ersatzversorgung zahlen. Wäre der sich evt. unberechtigt anmeldende Lieferant teurer, wäre er mit dem Mehrpreis ins Leere gelaufen. Wie auch immer - ich werde es jedenfalls so machen. Habe keine Lust wegen 63 € einen Rechtsstreit vom Zaun zu brechen, wo die mir doch gar nix Böses getan haben. Und den Streit zwischen den jeweiligen Führungsorganen sollen die unter sich ausmachen. es ist doch schon echt peinlich, was allein hier im forum darüber abgeht.....  :-\

Offline userD0003

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Re: Kein Anbieterwechsel möglich
« Antwort #116 am: 24. Juli 2012, 11:00:56 »
durch Entnahme kommt ein Vertrag nur mit dem Grundversorger zustande,
genau das war der Punkt bei meinem Nachbarn: weil es ansonsten ungerechtfertigte Bereicherung gewesen wäre musste er bezahlen. er musste aber nur max. den Preis der Ersatzversorgung zahlen.

Das ist doch unstreitig, aber mit unserem "Fall" hat das nichts zu tun.
« Letzte Änderung: 24. Juli 2012, 11:43:25 von h'berger »

Offline RR-E-ft

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« Antwort #117 am: 24. Juli 2012, 13:16:31 »
@Leidensgenosse

Trifft es zu, dass man mit Ihnen unter Ihrer Mailadresse kreye[at]firstcon.de direkt kommunizieren kann?

Offline Leidensgenosse

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Re: Kein Anbieterwechsel möglich
« Antwort #118 am: 24. Juli 2012, 15:03:34 »
nö, das ist doch die Adresse des Lieferanten

Offline uwes

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Re: Kein Anbieterwechsel möglich
« Antwort #119 am: 24. Juli 2012, 15:11:17 »
Welcher Versorger wäre auch so blöd, zu liefern, wenn er weiß, dass er keine Kohle dafür bekommt???
Vermutlich die FirstCon GmbH.
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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