@masterflok,
stilvolle Äußerungen wie "Sind Sie so doof ..." und "Dreht sich in Ihrem Erbsenhirn ..." sprechen für sich. Vielleicht sollten Sie sich mal an die eigene Nase fassen!?
Ihren bisherigen Beiträgen ist jedenfalls nicht zu entnehmen, dass Sie die Vorgänge EGNW / FirstCon wirklich verstanden haben. Alle subjektiven Einschätzungen sind bedeutungslos. Allein Rechtsgrundlagen (gesetzliche Bestimmungen, höchstrichterliche Rechtsprechung etc.) geben Aufschluss, ob und was wirksam ist.
An der Mitteilung von FirstCon ist NICHTS korrekt, angefangen mit deren Behauptung "im Auftrag der EGNW". Da ein Vertrags-/Lieferverhältnis wirksam nicht zustande gekommen ist, gibt es folglich auch keinerlei Zahlungsverpflichtungen. Und woher wollen Sie wissen, ob mir wenige Tage später eine Korrektur zugegangen ist?
Wenn ich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bereit bin, den in der am 04.07.2012 mitgeteilten Lieferumstellung benannten Arbeitspreis und Grundpreis zu bezahlen und Sie dazu behaupten "Damit werden Sie garantiert auf die Klappe fallen", dann würde ich gerne wissen, ob Sie Ihre Auffassung mit "Rechtsgrundlagen" begründen können. Andernfalls betrachte ich Ihre Behauptung als Blödsinn!
Allerdings werde ich keine Abschlagszahlung leisten, da eine solche nur fällig ist, wenn das vertraglich vereinbart wurde, z.B. inhaltlich einer wirksam einbezogenen AGB.
@Kindertheater,
Sie wissen, um was es hier geht? Wenn ja, dann klären Sie uns Amateure doch bitte mal auf, inwiefern hier "Auf allen Seiten locker vom Hocker Unsinn verbreitet wird" und wie die Wirklichkeit aussieht. Im Voraus vielen Dank.