Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Kein Anbieterwechsel möglich  (Gelesen 62626 mal)

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Offline Energietourist

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Re: Kein Anbieterwechsel möglich
« Antwort #60 am: 11. Juli 2012, 09:39:46 »
@uwes und @Neu-Genosse
Von ihnen kommt absolut nichts Erhellendes, was zur Klärung der Situation der EGNW beiträgt. Sie faseln immer nur und verweisen auf die Zukunft, das alles wieder gut und besser wird, und das schon seit Monaten. Mal eine simple Frage, ist denn die EGNW zur Zeit, also heute, noch Energielieferant (Strom oder Gas)? Wenn ja, ist das ihre persönliche Meinung oder auch juristisch fundiert. Wenn nein, wer ist dann heute Energielieferant der noch verbleibenden EGNW Genossen?
@jroettges
Wieviel Vorstände haben sie als AR-Mitglied wohl schon überlebt? Komisch, wundert mich schon sehr, dass sie immer noch im AR sitzen. Von ihnen  kommt aber gar nichts, was zur Aufklärung beiträgt. Wissen sie nichts, wollen sie nichts wissen, was tun sie überhaupt im Aufsichtsrat?? Gerade sie, der mit allen Vorständen zu tun hatte, müsste doch am besten Bescheid wissen.
Meine Meinung ist die, dass nur der Staatsanwalt Licht in die Machenschaften der EGNW bringen kann. Hier wird doch gemauert ohne Ende, hier wird von den jetzt Verantwortlichen immer alles auf die davor Verantwortlichen geschoben.
Erst war Redeker der Sündenbock, dann Mücke, dann Lange, jetzt Kreye, Schuld sind immer nur die anderen.
Deshalb nochmals: EGNW abwickeln, abwickeln, abwickeln und das sofort.

Offline herbertj

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Re: Kein Anbieterwechsel möglich
« Antwort #61 am: 11. Juli 2012, 11:21:54 »
Zitat jroettges

"« Antwort #6 am: 10. Juli 2012, 00:42:58 »
Der AR beantwortet keine Fragen hier im Forum. Wenn Sie Mitglied sein sollten, dann haben Sie im Mitgliederbrief vom 23.06.12 bereits lesen können, was die Gremien der EGNW zur Frage des JA 2011 zu sagen haben. An dieser Lage hat sich bis dato nichts erwähnenswertes geändert.
Der Versammlungsleiter hat angekündigt, dass er das Protokoll in Kürze fertigstellen wird. Darauf müssen nun leider alle warten.
Der JA2011 wird rechtzeitig vor der GV den Mitgliedern zur Verfügung stehen. Da jedoch möglicherweise noch eine außerordentliche Prüfung durch den Prüfverband stattfinden wird (Beschluss der GV) wäre auch diese abzuwarten.
Da mauert niemand und es wird auch nichts vertuscht.
Bitte halten Sie sich an die Fakten und gedulden Sie sich, bis diese geklärt sind."


Dafür das der  AR nicht antwortet sind das viele, viele Worte....die nichts sagen...

Offline uwes

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Re: Kein Anbieterwechsel möglich
« Antwort #62 am: 12. Juli 2012, 10:43:16 »
@uwes und @Neu-Genosse
Von ihnen kommt absolut nichts Erhellendes, was zur Klärung der Situation der EGNW beiträgt. Sie faseln immer nur und verweisen auf die Zukunft, das alles wieder gut und besser wird, und das schon seit Monaten. Mal eine simple Frage, ist denn die EGNW zur Zeit, also heute, noch Energielieferant (Strom oder Gas)? Wenn ja, ist das ihre persönliche Meinung oder auch juristisch fundiert. Wenn nein, wer ist dann heute Energielieferant der noch verbleibenden EGNW Genossen?

@Energietourist

Bitte lesen Sie die vergangenen Beiträge. Da steht alles, was Sie wissen wollen. Wenn es zuviel Text ist, dann schreiben Sie mir eine PN mit Ihrer Telefonnummer unter der ich Sie ereichen kann. Ich erzähle Ihnen gerne, was in den Beiträgen geschrieben ist.
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

Offline Energietourist

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Re: Kein Anbieterwechsel möglich
« Antwort #63 am: 12. Juli 2012, 12:26:55 »
@uwes
können oder wollen sie es nicht verstehen?? Sie sagen immer nur, was jeder hier im Forum schon lange weiß:
Alle noch EGNW Kunden werden zur Zeit von FirstCon beliefert, EGNW liefert zur Zeit selbst keine Energie, wird aber bald wieder mit interessanten Angeboten selber liefern. Kunden von EGNW brauchen/sollen die von FirstCon gelieferte Energie nicht bei FirstCon bezahlen, evtl. Einzugsermächtigungen sind gegenüber FirstCon ungültig (gelten nur gegenüber EGNW) und von FirstCon abgebuchte Beträge sollen von den Kunden storniert werden.
Die Energie kommt aber weiter zuhause an. Was ich wissen wollte, war ihre Meinung dazu, wie sich die Kunden der EGNW verhalten sollen. Sollen sie weiterhin brav ihre Abschläge an die EGNW zahlen. Dann wären sie ja schön blöd, die Energie kommt ja nicht , wie sie selbst einräumen von der EGNW. Dazu kommt noch eine Wahrscheinlichkeit, dass die EGNW pleite geht und das an die EGNW gezahlte Geld dann ganz weg ist und man nochmal an FirstCon zahlen muss. Oder vielleicht befindet man sich ja sogar in der Grundversorgung, wer weiß das schon so genau, vielleicht müssen das die Gerichte klären. Wie will man mit den Kunden abrechnen, wenn man nicht der Leferant ist? Wie kommt man an die Zählerstände der Kunden? Bekommt man die vom Netzbetreiber als Nichtlieferant? Wenn nein, rückt FirstCon die dan raus, sollen die Kunden die selbst ablesen? Bisher wurde von Seiten der EGNW ja immer andersrum argumentiert. Wir wären Kunden der EnergenSüd gewesen und nicht der EGNW, da fehlen immer noch die Abrechnungen und bei vielen ist das Geld weg. Wie ist ihre Meinung dazu? Zahlt die EGNW die überzahlten Beträge ihren Mitgliedern zurück?

Offline userD0003

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Kein Anbieterwechsel möglich
« Antwort #64 am: 12. Juli 2012, 15:25:24 »
@uwes
... Was ich wissen wollte, war ihre Meinung dazu, wie sich die Kunden der EGNW verhalten sollen. Sollen sie weiterhin brav ihre Abschläge an die EGNW zahlen.
Offensichtlich will @uwes sich nicht nochmals äußern. Sachstand ist (ausgenommen für Kunden, die EGNW angeblich noch beliefert):
Die Belieferung durch EGNW ist seit 30.06.12 beendet, insofern keine Abschläge mehr (werden auch wohl kaum eingefordert und für FirstCon wird die EGNW sicherlich nicht tätig).
FirstCon verlangt Abschläge, dazu hat @uwes erläutert, warum keine Zahlungspflicht besteht (jede/r muss selbst für sich entscheiden, ob man gar nichts oder z.B. die mit der Lieferbestätigung mitgeteilten Preise bezahlt). 

Zitat
Wie kommt man an die Zählerstände der Kunden? Bekommt man die vom Netzbetreiber als Nichtlieferant? Wenn nein, rückt FirstCon die dan raus, sollen die Kunden die selbst ablesen?
Der Netzbetreiber liest bekanntlich nur zu den turnusmäßigen Terminen ab und wird den angemeldeten Lieferanten nur geschätzte Verbräuche mitteilen können, wenn man nicht selbst tätig wird.
Ich handhabe das wie folgt: Die selbst, mit einem Zeugen, abgelesenen Zählerstände per 30.06. habe ich dem jeweiligen Netzbetreiber sowie der EGNW und den SW Hall mitgeteilt (nicht FirstCon, mit denen hab ich nichts zu tun). Die Zählerstände per 31.07. werde ich dem Netzbetreiber und meinen neuen Lieferanten mitteilen (nicht FirstCon, mit denen ...). 

Zitat
Bisher wurde von Seiten der EGNW ja immer andersrum argumentiert. Wir wären Kunden der EnergenSüd gewesen und nicht der EGNW, da fehlen immer noch die Abrechnungen und bei vielen ist das Geld weg. ... Zahlt die EGNW die überzahlten Beträge ihren Mitgliedern zurück?
Ja, erstaunlich die plötzliche Kehrtwende.  ;)  Wie der Internetseite zu entnehmen ist, empfiehlt die EGNW jetzt (wie quasi auch @uwes), die unautorisierten Lastschriften der Vergangenheit (= durch EnerGenSüd) innerhalb der möglichen 13 Monate zurückbuchen zu lassen. Mindestens in Höhe geleisteter Abschlagsüberzahlungen sollte jeder Betroffene das auch unverzüglich veranlassen!
Wenn, wie ohne Lastschriftrückgaben zu erwarten ist, einzelnen EGNW-Kunden im Zusammenhang mit der EGS-Insolvenz ein Vermögensschaden entsteht, dann wird die EGNW wohl kaum freiwillig zahlen (bzw. womöglich auch nicht können!).

Offline Energietourist

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Re: Kein Anbieterwechsel möglich
« Antwort #65 am: 12. Juli 2012, 16:03:08 »
@h´berger
wir sind uns ziemlich einig. Aber wie sollen Leute ihre von der EnergenSüd
abgebuchten Beträge rückbuchen lassen, wenn nichts mehr da ist? Vielleicht existiert nicht mal mehr das Konto, und ich glaube kaum, das für nicht authorisierte Abbuchungen die Bank haftet.  Da ich auch nicht glaube, dass die EGNW freiwillig zahlt, bleibt nur die Klage. Verliert die EGNW solch einen Prozess, dann können sie einpacken. Das Märchen mit der baldigen Wiederaufnahme von Energielieferungen glaub ich auch nicht, welche Bank oder welches Unternehmen gibt mit diesem Szenario noch Kredit. Meine Meinung, die EGNW braucht kein Mensch mehr, höchstens die, die sehr viele Anteile gezeichnet haben, die sehen ihre Fälle schwimmen, falls die EGNW den Bach runter geht.

Offline Didakt

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Re: Kein Anbieterwechsel möglich
« Antwort #66 am: 12. Juli 2012, 17:33:29 »
@ Energietourist

Zitat
von Ihnen:
Meine Meinung, die EGNW braucht kein Mensch mehr, höchstens die, die sehr viele Anteile gezeichnet haben, die sehen ihre Fälle schwimmen, falls die EGNW den Bach runter geht.

… und diejenigen, die im Zuge des absehbaren Niedergangs im letzten Herbst dem Aufruf des „ehrenwerten“ Herrn Röttges folgten und so dämlich waren, noch mehr Geld in den Chaosclub zu versenken, müssen keinesfalls bemitleidet werden!

Offline uli07

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Re: Kein Anbieterwechsel möglich
« Antwort #67 am: 12. Juli 2012, 17:52:43 »
@Energietourist

"uwes" hat doch alles gesagt! Wer nicht wagt, der nicht gewinnt!
Tauen Sie sich nicht das Geld von EnS zurückzuholen? Was soll passieren?
Wahrscheinlich wird bei Ihnen auch von First Con schön abgebucht. Nicht jammern, handeln!!

Gruß  Uli07

Offline userD0003

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Re: Kein Anbieterwechsel möglich
« Antwort #68 am: 12. Juli 2012, 18:28:08 »
... Aber wie sollen Leute ihre von der EnergenSüd abgebuchten Beträge rückbuchen lassen, wenn nichts mehr da ist? Vielleicht existiert nicht mal mehr das Konto ...
Eine autorisierte Lastschrift kann innerhalb von 8 Wochen nach Belastung (neue Bestimmung seit 09.07.12) wg. Widerspruch und eine nicht autorisierte Lastschrift innerhalb von bis zu 13 Monaten zurückgebucht werden. Das kann auch ein Insolvenzverwalter nicht verhindern und ob noch etwas da ist, ob das Konto noch besteht und ob die 1. Inkassostelle oder wer auch immer belastet wird, ist nicht das Problem des Widersprechenden !

Ergänzung zur Rückgabefrist von bis zu 13 Monaten für unautorisierte Lastschriften (mangels erteilter Einzugsermächtigung):
In der EU-Zahlungsverkehrsrichtlinie heißt es dazu "unverzüglich nach Feststellung" (siehe auch S. 6 u. 7 Thread "Vertrags-Tohuwabohun"!). Selbstverständlich werden alle bereits in 2010/2011 festgestellt haben, dass die EnerGenSüd abgebucht hat. Aufgrund der bekannten schriftlichen Erklärung des damaligen EGNW-Vorstandes mussten die Mitglieder/Kunden allerdings davon ausgehen, dass die EGS als Erfüllungsgehilfe u.a. die Abschlagszahlungen für die EGNW einzieht. Mit der aktuellen Empfehlung auf der EGNW-Internetseite (siehe "Verhalten bei nicht autorisierter Lastschrift") wird deutlich, dass die EGNW jetzt anderer Auffassung ist: 
Zitat
In der Vergangenheit ist es vorgekommen, dass sich bei Lastschriften zu Lasten der Kunden der EGNW Dritte auf die der EGNW gegenüber erteilten Einzugsermächtigung beriefen. Da dem tatsächlichen Zahlungsempfänger keine Einzugsermächtigung erteilt wurde, gilt hier die Frist von 13 Monaten für eine Korrektur. Der Vorstand der EGNW empfiehlt jedem Kunden der EGNW dringend, zu überprüfen ob von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden soll. Die Einwendung kann je nach Wunsch des Kunden dabei für alle Abbuchungen geltend gemacht werden, denen keine wirksame Einzugsermächtigung zugrunde lag oder liegt. Ein möglicher Schaden kann so minimiert oder sogar verhindert werden.

Erst jetzt haben die Mitglieder/Kunden davon Kenntnis bekommen, dass die EGS über keine wirksame Einzugsermächtigung verfügte und folglich aus Sicht der EGNW auch nicht als Erfüllungsgehilfe handelte. Diese aktuelle Kenntnis dürfte nunmehr die Rückbuchung unautorisierter Lastschriften ermöglichen.   
« Letzte Änderung: 12. Juli 2012, 19:17:01 von h'berger »

Offline Neu-Genosse

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Re: Kein Anbieterwechsel möglich
« Antwort #69 am: 12. Juli 2012, 18:53:13 »
Zitat
Bisher wurde von Seiten der EGNW ja immer andersrum argumentiert.

Ist mir da was entgangen? Ich habe vom Vorstand der EGNW zu diesem Thema nie eine Äusserung gesehen. Wo war das denn?
Der Neu-Genosse

Offline uli07

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Re: Kein Anbieterwechsel möglich
« Antwort #70 am: 12. Juli 2012, 18:55:50 »
@h'berger

Sehe ich genauso.

@Neu-Genosse

Auf der HP von EGNW

Gruß  Uli07

Offline Neu-Genosse

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Re: Kein Anbieterwechsel möglich
« Antwort #71 am: 12. Juli 2012, 19:08:07 »
@uli07
Das ist die erste Info, die ich zu diesem Thema von der EGNW sehe, auf der HP. Aber angeblich soll es vorher anderslautende offizielle Stellungnahmen der EGNW gegeben haben. Wo?

Übrigens habe ich heute den Wechsel Gas zum 1.8. bestätigt bekommen, nach der Sonderkündigung zum 30.6. bei der EGNW. Vorher wurde mir aber vom Netzbetreiber die FC als neuer Lieferant mitgeteilt. Der Versorger gibt jetzt als Vorlieferant die die EGNW an. Chaotischer gehts nicht. Hauptsache das Gas kommt noch aus dem Rohr.

Ich denke, wenn jemand die unautorisierten Lastschriften zurückgehen lässt, Strom und Gas, sollte ein Schaden nicht entstanden sein, eher ein Gewinn. Wenn dann die Abrechnung der EGS wegen Vertragslosigkeit zurückgewiesen wird und daneben Beträge, die von der Rücklastschrift nicht mehr erfasst wurden, als Forderung angemeldet werden (10%), gibt es bei den EGNW-Kunden nur Gewinner dieser leidigen Episode. Wer allerdings diese Möglichkeiten nicht nutzt und dann Ansprüche gegen die EGNW geltend machen möchte, wird diese Versäumnisse gut begründen müssen.

Bedauerlich ist nur, dass die EGS-Genossen für die EGNW-Genossen noch mehr bluten müssen.
« Letzte Änderung: 12. Juli 2012, 19:19:27 von Neu-Genosse »
Der Neu-Genosse

Offline userD0003

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Re: Kein Anbieterwechsel möglich
« Antwort #72 am: 12. Juli 2012, 19:38:06 »
@uli07
Das ist die erste Info, die ich zu diesem Thema von der EGNW sehe, auf der HP. Aber angeblich soll es vorher anderslautende offizielle Stellungnahmen der EGNW gegeben haben. Wo?

Mit der Mitgliedschaftsbestätigung z.B. Anfang 2011 durch den damaligen Vorstand - Zitat "... Post von der EnerGen Süd aus Ulm erhalten. Diese Genossenschaft ist unser Partner, die in unserem Namen und unserem Auftrag die Verrechnung ... zusammen mit den Stadtwerken Schwäbisch Hall abwickelt".

Wie in der Ergänzung in meinem vorstehenden Beitrag von mir aufgezeigt, könnten ansonsten unautorisierte Lastschriften jetzt womöglich nicht mehr zurückgegeben werden, da es zumindest in der EU-Richtlinie heißt "unverzüglich nach Feststellung" !

edit: ggf. Ansprüche gegen die EGNW geltend zu machen, dürfte nicht sooo schwiering sein, fraglich allerdings, ob EGNW auch leisten kann.  ;)
Und wenn Sie nach so langer Zeit Lastschriften zurückgeben, welche die Abschlagsüberzahlungen übersteigen und damit Lieferungen gar nicht bezahlen wollen, dann bin ich sehr gespannt, wie das in einem voraussehbaren Rechtsstreit ausgeht!?
« Letzte Änderung: 12. Juli 2012, 20:01:49 von h'berger »

Offline Neu-Genosse

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Re: Kein Anbieterwechsel möglich
« Antwort #73 am: 12. Juli 2012, 19:50:28 »
@h'berger
dann wäre das alles nachvollziehbar, nur hat EGS eben eingezogen, hatte keine Einzugsermächtigung. Die Einzugsermächtigung der EGNW ist nicht übertragbar. Es bleibt also die unautorisierte Lastschrift durch die EGS. Ein ganz anderes Ding wäre es gewesen, wenn der Einzug über die EGNW gelaufen wäre. Aber damit gäbe es das ganze Problem auch nicht.

Aber ich denke zu diesem Problem hätten möglicherweise 5 Juristen auch 5 verschiedene Meinungen.

@Didakt
Mein versenktes Geld ist grade wieder aufgetaucht, mit einem netten Anschreiben, dass das nie angerührt wurde. Dann ist wohl der vom Vorstand prognostizierte Liquiditätsengpass auch nie eingetreten.

Sollte etwa das ganze Gerede über Liquiditätsprobleme nur eine Finte zur Vorbereitung der Kundenübernahme gewesen sein? Dazu würde für mich auch der mehrfach "editierte" JA 2011 passen.  Bei diesen Herren um Deutsch-Evern halte ich jedenfalls nichts mehr für unmöglich.
« Letzte Änderung: 12. Juli 2012, 20:15:26 von Neu-Genosse »
Der Neu-Genosse

Offline uwes

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Re: Kein Anbieterwechsel möglich
« Antwort #74 am: 12. Juli 2012, 20:33:19 »
Was ich wissen wollte, war ihre Meinung dazu, wie sich die Kunden der EGNW verhalten sollen.
Entschuldigung, So hatte ich Sie nicht verstanden. Sie hatten m.Erinnerung nach "tatsachen" und keine Meinung von mir wissen wollen.
Gerne teile ich Ihnen diese anhand Ihrer Fragen wie folgt mit und zwar - wie vielleicht nicht allen bekannt ist - als nicht in einem der Organe tätigen, einfachen Mitglied der EGNW. Ich äußere daher meine Meinung, nicht die von anderen.

Sollen sie weiterhin brav ihre Abschläge an die EGNW zahlen.

Meine Meinung dazu ist, dass das in der Tat jeder Kunde selbst entscheiden muss. Ich spreche daher für mich, wenn ich sage, dass ich die Zahlungen an FirstCon nicht leisten werde. Ich habe und werde meinen Liefervertrag mit der EGNW bewusst nicht beenden. Niemand kann mir einen neuen Vertragspartner aufzwingen. Zahlen werde ich allenfalls an meinen Vertragspartner.

Dann wären sie ja schön blöd, die Energie kommt ja nicht , wie sie selbst einräumen von der EGNW. Dazu kommt noch eine Wahrscheinlichkeit, dass die EGNW pleite geht und das an die EGNW gezahlte Geld dann ganz weg ist und man nochmal an FirstCon zahlen muss. Oder vielleicht befindet man sich ja sogar in der Grundversorgung, wer weiß das schon so genau, vielleicht müssen das die Gerichte klären.

Da sind 2 Dinge, die ich berichtigen muss. Zum einen kommt die Energie weder von der EGNW noch von der FirstCon. Beide müssen die Energie einkaufen und lassen liefern, denn sie sind ja m.W. keine Energieerzeuger. Zum anderen sehe ich nach wie vor das Problem, dass ein rechtlicher Anspruch von FirstCon gegenüber den EGNW - Kunden nur dann besteht, wenn auch eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und FirstCon geschlossen wurde. Allein die Entnahme von Energie aus der Leitung führt nicht zu einem konkludenten Vertragsschluss. Das ginge nur, wenn FirstCon ein "Grund- oder Ersatzversorger" wäre. Nach der aktuellen Rechtsprechung noch nicht einmal dann, wenn Abschläge bezahlt werden.

Man befindet sich in dem weiteren Fall, den Sie meinen allenfalls in der Ersatzversorgung, nicht in der Grundversorgung. Beides hat aber zur Voraussetzung, dass der Grundversorger dieses dem Kunden "unverzüglich" mitteilen muss.

Wie will man mit den Kunden abrechnen, wenn man nicht der Leferant ist?

Gute Frage. Natürlich kann jeder jedem eine Rechnung schicken. Zahlungspflichtig ist aber nur der vertraglich gebundene Kunde. Das betrifft natürlich vergangene Zeiträume genauso. Deutlicher: die EGNW hat auf eigene Rechnung Energie geliefert. M.W bei den meisten Kunden vom Jahresanfang (Strom) und 1.11.2011 (Gas) bis zum 30.6. 2012. Bis dahin ist der jeweilige Kunde der EGNW gegenüber grundsätzlich zahlungspflichtig oder auch rückforderungsberechtigt, wenn er mit den Abschlägen zuviel bezahlt hat. Der Zeitraum nach dem 30.6. wird wohl erst durch Gerichte geklärt werden müssen.  Dazu habe ich natürlich auch eine Meinung, die ich aber an anderer Stelle anbringen möchte.

Wie kommt man an die Zählerstände der Kunden? Bekommt man die vom Netzbetreiber als Nichtlieferant?
Die Zählerstände wurden meines Wissens entweder von den Kunden selbst abgelesen und dem Netzbetreiber gemeldet oder dieser hat die Ablesung veranlasst. Ein "Nichtlieferant" bekommt diese Daten nicht. Für den Zeitraum bis 30.6. bekommt die EGNW die Daten vom Netzbetreiber.

Wenn nein, rückt FirstCon die dan raus, sollen die Kunden die selbst ablesen? Bisher wurde von Seiten der EGNW ja immer andersrum argumentiert. Wir wären Kunden der EnergenSüd gewesen und nicht der EGNW, da fehlen immer noch die Abrechnungen und bei vielen ist das Geld weg. Wie ist ihre Meinung dazu?

Den ersten Teil Ihrer Frage habe ich oben beantwortet. Beim 2. Teil muss man zeitlich differenzieren. Richtig ist, dass bis zur Aufnahme der eigenen Liefertätigkeit (via Verteilnetz und Erzeugendes Unternehmen) durch die EGNW die Energen Süd die Abschläge vereinnahmt und als Lieferant (Nicht Erzeuger) aufgetreten ist. Ansprüche auf Abrechnung und Auskehrung eines überzahlten Abschlagsguthabens müssen daher an die Energen Süd gerichtet werden. Ab Übernahme der Belieferung durch die EGNW ist diese abrechnungsbefugt und -verpflichtet. M.W. nach wird das auch so gehandhabt. Es ist leider nicht alles immer so einwandfrei gelaufen, wie es rechtlich beurteilt werden muss. Ob die EnergenSüd authorisiert gewesen war, Lastschriften einzuziehen, da habe ich bei vielen rechtliche Zweifel. Eine Einziehungsermächtigung ist nicht übertragbar. (vgl. BGH - Neue juristische Wochenschrift 1998, S. 3205; 3206 Mitte)

Zahlt die EGNW die überzahlten Beträge ihren Mitgliedern zurück?

Meinen Sie jetzt Mitgliedbeiträge oder Überzahlte Abschläge? Für die Abschlagszahlungen sind meines Wissens die entsprechenden Abrechnungen für die Energielieferungen der EGNW in Arbeit. Es werden wie bei jeder Energieabrechnung Rückzahlungen erfolgen und Nachforderungen erhoben.
Mitgliedsbeiträge müssen und dürfen nur gem. Satzung zurückgezahlt werden.  Wie das erfolgt und wie dort gerechnet wird, habe ich nicht geprüft. Hier muss ich Sie auf das Studium der Satzung verweisen.

Sind die Ausführungen zu meiner von Ihnen gewünschten Meinung so ausführlich genug? Wenn Sie noch mehr wissen wollen, so erwarte ich Ihre PN. Bislang ist hier nämlich nichts angekommen. Trauen Sie sich ruhig. Ich erkläre es Ihne gerne.
« Letzte Änderung: 12. Juli 2012, 20:41:02 von uwes »
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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