Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)  (Gelesen 167809 mal)

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Offline Cremer

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #135 am: 31. Oktober 2006, 11:13:03 »
@EntegaRebell,

bitte informieren Sie sich hier auf den Seiten des Forum und auf den Seiten von www.energienetz.de

Sie finden da die Antworten auch auf andere Fragen

Nutzen Sie die Suchfunktionen

Wir können leider nicht für jedes neue Forummitglied "alles von Anfang an" erläutern.
MFG
Gerd Cremer
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Offline svenschmi

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #136 am: 31. Oktober 2006, 14:16:59 »
@Entega Rebell:

1) Hatte ich auch schon, keine Angst haben.

2) Soweit kam es noch nicht und wird es wahrscheinlich auch nicht kommen.

3)  Ich habe einfach erneut das Einspruchscheiben geschickt, mit dem Hinweis das sie von Mahnungen Abstand nehmen sollen weil nicht gerechtfertigt.
Daraufhin kam sogar noch ein Schreiben, in dem man mir weißmachen wollte, dass die ganzen Gerichtsurteile ihnen recht geben, bla,bla.
Habe nochmal geantwortet und gefragt welches Urteil auf Entega anwendbar ist und seitdem ist Ruhe. Außerdem habe ich der Tarifumstellung zum 1.10. widersprochen.
Also, net verrückt machen lassen....

Sven

Offline EntegaRebell

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #137 am: 31. Oktober 2006, 22:07:45 »
@ Cremer: Hab ja schon gesucht, aber zum gerichtlichem Mahnverfahren und Entega leider nix gefunden.

@ Sven: Danke, ich schreib mal wieder der Entega auf Grundlage des Musterbriefes bzgl der Mahngebühren.

Ist es eigendlich notwendig auch den neuen Tarifen der Entega zu widersprechen? Ich habe ja schon bereits den alten Tarifanpassungen widersprochen und solange die nicht gültig sind, sind die anderen doch auch nichtig oder?

Offline eislud

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #138 am: 07. November 2006, 22:01:51 »
@Entega Rebell

Ich reagiere auf Mahnungen oder die Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens bisher grundsätzlich überhaupt nicht. Das gleiche gilt für Schreiben, in denen Entega schreibt, daß die Gerichtsurteile ihnen recht geben. Auch bei der Erwähnung einer Versorgungssperre, die aber wegen fehlendem Termin keine echte Androhung darstellt, reagiere ich nicht.  

Ich bin auch der Meinung, daß ich nicht jedesmal bei einer Tarifänderung wiedersprechen muß. Ich wiederspreche lediglich der Jahresabrechnung, berechne den Betrag selbst über ein Excelsheet und lege die zu zahlenden Abschlagszahlungen entsprechend meinen letzten Verbrauchszahlen selbst fest.    

Für den Fall eines gerichtlichen Mahnbescheides, gibt es hier kurze Infos - http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=1707&st_id=1707&content_news_detail=4473&back_cont_id=1707
 

@Regina***

Ich würde bezüglich des Anrufes nichts unternehmen, dafür wäre mir die Zeit zu Schade, zumal es auch nicht allzuviel vorzuweisen gibt.  
Wenn die aber schon mal anrufen (für die Zukunft), könnte man vielleicht einige Daten in Erfahrung bringen, nur für den Fall, daß man später mal was lostreten will :-)
- Name des Anrufers?
- Adresse des Anrufers/Instituts?
- Telefonnummer zur Verifizierung?
- Umfrage im Auftrag von wem (Unternehmen und Person)?
- Wie gelangten meine Daten zum Institut?
Und dann vielleicht auch eine Mitschrift der Fragen. Zumindest würde mich das interessieren, was sie denn Fragen.

Gruß
eislud

Offline Cremer

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #139 am: 08. November 2006, 07:47:31 »
@eislud

Auch mit ein Bekannter hat erneut von der Entega ein  "Mahnschreiben" erhalten. Ebenso wurde auf neue tarife hingewiesen, die kostengünstiger seien.

Ich rate allerdings auch hier erneut den Widerspruch gemäß Musterbrief einzulegen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Napez

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #140 am: 10. November 2006, 11:35:40 »
@EntegaRebell

Hallo,

ich habe auch schon ein Mahnschreiben mit Mahngebühr und Androhung des gerichtlichen Mahnverfahrens bekommen. Ich habe nur auf das allseits bekannte BGH-Urteil verwiesen, gem. dessen der Anspruch auf erhöhte Bezugspreise erst nach einer Billigkeitsüberprüfung besteht. Seitdem ist Ruhe. Das alberne Formschreiben mit dem Verweis auf angeblich zu Gunsten der Energieversorger gefallener Urteile habe ich auch schon mehrfach erhalten. Darauf hin habe ich um Benennung nur eines einzigen rechtskräftigen und anwendbaren Urteils gebeten. Ergebnis: Schweigen im Walde. Wie zu erwarten. Entega weiß nur zu gut, dass sie zu überhöhten Preisen fakturiert. Sobald ein geeigneter Wettbewerber auftaucht, werde ich wechseln. Bisher gibt es leider nur die GGEW.

Ist hier schon jemand bei denen unter Vertrag?

Offline Regina***

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #141 am: 11. November 2006, 13:09:58 »
Hi,

der Zeitungsartikel ist schon eine Weile her, ich war ein paar Tage weg.

[Edit von Evitel2004: Zeitungsartikel bitte nicht komplett kopieren, darum gelöscht]

Bzgl. des Anrufs vom Emnid-Institut habe ich Entega ein Fax geschickt:

++++++ (Wortlaut des Briefes) +++++++

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 24.10.2006 um ca. 14:30 Uhr erhielt ich einen Anruf vom Emnid-Institut. Man wolle eine Befragung mit Kunden durchführen, die an die Entega telefonisch oder schriftlich in der letzten Zeit eine Beschwerde eingereicht haben.

Aufgrund dieses Anrufes muss ich annehmen, dass Sie -ohne mein Einverständnis dafür zu besitzen- Daten über mich an Dritte weitergegeben haben.

Ich fordere Sie hiermit auf mir umgehend mitzuteilen,
1. an wen Sie Daten von mir weitergegeben haben,
2. welche Daten Sie von mir weitergegeben haben.

Ferner fordere ich Sie auf, eine Datenweitergabe in Zukunft zu unterlassen und den entsprechenden Stellen, denen Sie meine Daten gegeben haben, mitzuteilen, dass diese meine Daten weder benutzen noch weitergeben, sondern sie umgehend vernichten und Ihnen eine entsprechende Bestätigung zusenden.

Außerdem erwarte ich von Ihnen eine entsprechende strafbewehrte Unterlassungserklärung.

Ihre Rückäußerung erwarte ich bis spätestens zum 30.11.2006.

Hochachtungsvoll

++++++ (Ende Wortlaut des Briefes) +++++++

Sollte Entega bis dahin nicht entsprechend reagiert haben, werde ich mich an die entsprechende Stelle beim RP Darmstadt wenden, die die Angelegenheit dann weiter verfolgen wird. Schließlich ist unerlaubte Datenweitergabe verboten ...

Naja, eine Umfage könnte ich ja rein theoretisch - falls nochmals so etwas käme - über mich ergehen lassen. Mir die Fragen anhören und dann sagen: Kein Kommentar ... andererseits gehe ich davon aus, dass die Antworten dann geschönt und erfunden werden ...

Wenn ich an den oben zitierten Zeitungsartikel denke, kann ich mir vorstellen, dass die Information, Verivox habe Entega als günstigsten Anbieter ermittelt, auch so eine geschönte Info ist.

Weiß jemand etwas von diesem Preisvergleich durch Verivox? Wo ist dieser Preisvergleich nachzulesen?

Viele Grüße
Regina

Offline Napez

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #142 am: 11. November 2006, 14:15:46 »
Ich bin mir sogar sicher, dass es sich um eine von Entega selbst "geschönte" (um nicht zu sagen gelogene) Darstellung handelt. Es ist zwar richtig, dass Entega zum 01.08.06 den Gasbezugspreis geringfügig gesenkt hat, gleichzeitig wurde aber bereits ab 10Kw die Verrechnungsleistung mit 6,95 Euro pro Kw einbezogen. Die Dummen sind einmal mehr die mit modernen und sparsamen, aber leistungsstarken Heizungen. Wenn Entega einem Preisvergleich durch Verifox standhalten kann, glaube ich wieder an den Weihnachtsmann.

Offline Randy

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #143 am: 11. November 2006, 15:45:55 »
@Regina***
@Napez

Gaspreisvergleich verivox siehe hier:

http://www.verivox.de/gas/index.asp

PLZ, Jahresverbrauch und Heizleistung eingeben, schon gehts los.

Nach meiner Erfahrung stimmen die Verivox-angaben.

Offline Napez

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #144 am: 11. November 2006, 18:10:01 »
Danke für den Link. Er bestätigt meinen Wissensstand. Entega ist gegenüber GGEW bei meinen Verbrauchsdaten um mehr als 10% teurer. Natürlich nicht auf Basis der Preise von 2004. Nur die zu halten ist sicher eine Illusion. Ich werde wohl demnächst wechseln.

Offline svenschmi

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #145 am: 18. November 2006, 13:57:08 »
Hallo Zusammen,

jetzt habe ich im Bereich Strom auch die Faxen dick. Hatte einen Anruf von Entega, wo man mir den Clever-Tarif anbot. Da ich für telefonische Abschlüsse ja 2 Wochen Rücktrittsrecht habe, habe ich einfach mal zugestimmt. Bisher nutzte ich den entega family Tarif, der jetzt abgeschafft wird. Jetzt kamen die Unterlagen:

Clevertarif ab 8/2006: 13,85ct/kWh

Bisher entega family:
2001: 9,6 ct/kWh
07/2006 11,55 ct/kWh

Der "Clever-Tarif" beinhaltet also "nur" 20% Aufschlag, da kann man ja richtig sparen.
Zumal in den Unterlagen auch der Preis für die Grundversorgung aufgelistet ist:

Ab 3000kWh/Jahr: 13,6 ct/kWh bei allerdings höherem Grundpreis.

Fragen:
Wie wird ein solcher Grundpreis festgelegt?
Wieso ist es erlaubt, Sondertarife anzubieten, die günstiger sind als die Grundversorgung, wenn doch jeder ein Recht auf die günstigsten Tarife in der Grundversorgung hat?

Kann ich Einspruch nach $315 erheben und dann den Preis von 2001 zahlen (der Arbeitspreis ist bei der Menge sogar in Verbindung mit dem höheren Grundpreis um ca. 170EUR/Jahr billiger), bzw. die Zahlung ganz einstellen, wenn ich mich in den Grundversorgungstarif umstellen lasse?
Oder kann ich den damaligen Arbeitspreis nicht anwenden, weil es ein Sondertarif war? Weiß jemand, wie der damalige Grundversorgungspreis war?
Kann der bisher verwendete Tarif (entega family) einfach durch einen teureren Tarif ersetzt werden?
Fragen über Fragen....

Wie gehe ich am besten vor?

Grüße
Sven

Offline svenschmi

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #146 am: 20. November 2006, 08:38:29 »
Kann mir hier keiner helfen, welchen Arbeitspreis ich ansetzen kann wenn ich mich in den Grundversorgungstarif umstellen lasse (was ja wohl eh automatisch passiert, wenn ich den neuen Tarif ablehne)?

Grüße
Sven

Offline svenschmi

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #147 am: 20. November 2006, 18:18:34 »
Hallo Zusammen,

ich muss leider nochmal nachhaken.
Im Gasbereich habe ich vor über einem halben Jahr Widerspruch nach §315 eingelegt und bin dank des Forums doch recht firm, was die Thematik anbelangt.
Im Strombereich bin ich aber noch neu und weiß einfach nicht, wie ich wegen der Wettbewerbssituation mit der neuerlichen Preiserhöhung umgehen soll/kann.
Der bestehende SonderTarif wird scheinbar abgeschafft, der neu angebotene Tarif ist rund 20% höher.
Auf welchen Preis kann ich mich für die zukünftige Abschlagszahlung/Jahresabrechnung berufen, wenn ich den neuen Tarif nicht annehme und somit vermutlich in den Grundversorgungstarif eingestuft werde??
Kann der Versorger mir nach meinem Widerspruch kündigen?
Ich bräuchte bitte dringend Rat, weil sonst die Widerspruchsfrist gegen den neuen Tarif abläuft.

Grüße
Sven

Offline Cremer

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #148 am: 20. November 2006, 21:45:24 »
@svenschmi,

Was ist der Unterschied zwischen

- clever mit 13,85 ct/kwh
- family mit 11,55 ct/kwh?

Da gibt es m.E. Unterschiede im Grundpreis und Leistungsgrenzen (bis xxxx kwh, ab yyyy kwh)

Der Sondertarif versteht vielleicht ab einer Mindestabnahme?

Dies hat sicher mit dem Wettkampf gegen die GGEW zu tun.

Realistisch läßt sich aber ein Widerspruch zu Strompreise auf der Basis September 2004 durchsetzen. M.E. ist 2001 nicht realisierbar.

Verstehe auch nicht gfanz, dass die Grundversorgung günstiger sein soll.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline svenschmi

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entega (Darmstadt und Landkreis DA/DI)
« Antwort #149 am: 21. November 2006, 18:14:55 »
@ Cremer

clever ist der neue Sondervertrag. Keine Leistungsgrenzen, 60EUR netto Grundpreis.

family war der bisherige Tarif, Grundpreis laut letzter Jahresabrechnung 63EUR netto, keine Leistungsgrenzen.

Der neue Basisversorgungstarif ist ab 3001 kWh (trifft mich momentan) und hat einen Grundpreis von netto 93EUR.

Setzt man diesen Basisversorgungstarif mit dem Arbeitspreis von 2004 an, kämen bei meinem Verbrauch ca. 50 EUR weniger im Jahr raus als mit dem ach so cleveren "Clever-Tarif".

Kann ich also den Arbeitspreis von 2004 verwenden obwohl dieser meines Erachtens ein Sondertarif war?
Kann mit der Versorger kündigen wenn ich Widerspruch nach §315 einlege?

Grüße
Sven

 

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