Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)  (Gelesen 54382 mal)

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Offline Maverick

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Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
« Antwort #60 am: 03. Dezember 2006, 22:03:57 »
@fobie

Hallo,
... noch nicht - aber das kommt noch!
Beste Grüße von Brandenburg nach Brandenburg,
Maverick
.... Maverick didn't come here to lose!

Offline fobie

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Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
« Antwort #61 am: 28. Dezember 2006, 16:42:54 »
Hi @all

Da hat man das Weihnachtsfest überstanden und glaubt an einen ruhigen Jahresausklang, aber weit gefehlt. ........... POST  von EMB. Na super!  Die wissen auch wie sie einem die Laune verderben können. Nicht mal zwischen den Feiertagen lassen die einen in Ruhe.  Ächz... :evil:  :twisted:  :evil:

Und so langsam glaube ich, daß bei EMB Leute arbeiten, die nicht wissen, wie man mit Einsprüchen und gekürzten Abschlagszahlungen umgehen n soll.

Hatte ja Einspruch eingelegt, neu berechnet, weniger überwiesen und die überhöhten Abschlagszahlungen selber gekürzt. Meine beschränkte Einzugsermächtigung wollte EMB nicht haben, also überweise ich, kein Problem, jeweils mit dem Vermerk, daß es sich um den Abschlag für den Monat handelt. (Also unmissverständlich!)    :roll:   Pahh aber nicht bei EMB :   Die haben doch glatt (wie von mir befürchtet) die erste Abschalgszahlung zur Tilgung der noch offenen Jahresrückzahlung angesehen und haben mir heute ´ne Zahlungserrinereung schickt, daß ich doch endlich mal meine Abschlagszahlung leisten soll...


HÄäääääääääääää So langsam kocht einem da die Galle über.

Und dann immer mit der SUPER Begründung

"Die Preiserhöhungen lassen sich in jedem Fall auf die gestiegenen Einkaufspreise zurückführen. Ein ausreichender Beleg dafür sind die Bilanzzahlen für das Geschäftsjahr 2005, in dem sich die Umsatzerlöse der EMB um fast 18.4 % erhöhten. Da die Umsatzerlöse fast vollständig aus dem Gesamtumsatz stammen, resultiert der Zuwachs aus den gestiegenen Ein - und Verkaufspreisen. Entgegen der Unterstellung der Verbraucherverbände ist damit aber keine Anstieg der Gewine der EMB verbunden. Ganz im Gegenteil: Der Jahresgewinn sank um ca. 4,2 Mio. € auf 15,4 Mio €, ging also um 21,4 % zurück, da die EMB ihre Bezugskostensteigerung nicht voll an ihre Kunden weitergereicht hat."

Wie soll man da nur drauf reagieren , alles so lassen oder am besten gleich wieder einen Liebesbrief schreiben?!?

Offline fobie

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Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
« Antwort #62 am: 29. Dezember 2006, 20:07:48 »
Danke!!!  :lol:  :lol:  :lol:  :lol:

Habe mir selber schnell geholfen. Die Verbraucherzentrale NRW hat da ein paar sehr gute Tipps zu verfasst.

Naja. Mit Suchen kommt man manchmal schneller ans Ziel!

Gruß

Und einen guten Rutsch an alle Rebellen   :mrgreen:

Offline RR-E-ft

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Offline eHonkey

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Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
« Antwort #64 am: 09. Januar 2007, 20:10:45 »
Hallo zusammen,

ich wage mich nun auch in den großen Kampf gegen die EMB, nachdem ich kurz vor Weihnachten eine Nachzahlungs-Aufforderung von über 500,- € bekam. Frohes Fest auch.

Gleichzeitig hat sich mein monatlicher Abschlag mehr als verdoppelt. Da ich diese Gesamtsumme im Moment überhaupt nicht aufbringen kann, rief ich dummerweise bei der EMB an und handelte eine Ratenvereinbarung über die Nachzahlung aus.

Diese liegt mir jetzt vor, und spätestens bei der Klausel:
Zitat
Hiermit verzichte ich auf Einwendungen jeglicher Art hinsichtlich des Grundes und der Höhe der Forderung
regte sich in mir so viel Widerstand, dass ich diesen Satz selbstverständlich nicht unterschreibe.

Gegenangriff ist also angesagt. Vorgehensweise soll wie üblich stattfinden: Widerspruch einlegen, Nachzahlung und Abschläge auf Basis des Tarifs vor Oktober 2004 neu berechnen.

Soll ich dabei übrigens die Mustervorlage http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1703/ benutzen? Oder in welcher Form soll der Widerspruch erhoben werden?

Und ein noch größeres Manko habe ich: ich kenne die Preise vor Oktober 2004 gar nicht, da ich erst seit Mai 2005 hier wohne. Kann mir jemand mitteilen, wie die Preise aussahen? Im Moment bin ich im EMB Klassik 1 Tarif.

Wie stellt man übrigens eine Deckungszusage bei der Rechtschutz-Versicherung? Einfaches Schreiben genügt?

Gruß und vielen Dank schonmal für die Antworten,

Frank.

Offline Cremer

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Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
« Antwort #65 am: 09. Januar 2007, 23:53:57 »
@eHonkey,

Willkommen im Club :!:

Mustervorlage für Widerspruch nehmen :mrgreen:
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline eHonkey

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Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
« Antwort #66 am: 10. Januar 2007, 09:11:26 »
Vielen Dank, Cremer!

Wenn jetzt noch jemand die EMB-Tarife vor Oktober 2004 hätte, hätte ich Schwert und Schild beisammen und könnte in den Kampf ziehen... ;-)

Offline eislud

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Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
« Antwort #67 am: 10. Januar 2007, 13:16:03 »
@eHonkey

http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=746&file=dl_mg_1161286373.pdf
Laut Link (Urteil des LG Potsdam) Seite 5 handelt es sich bei den EMB-Klassik Tarifen um Tarifverträge. Es wurde also kein Sondervertrag geschlossen, ein vereinbarter Anfangspreis ist also auch nicht vorhanden.

Es kann also bis auf 0 gekürzt werden. Fällig ist bis zur Feststellung der Billigkeit nichts.

Wenn man trotzdem etwas zahlen möchte, dann sind auf den ersten Blick zumindest die Arbeitspreise aus dem Urteil ersichtlich, vielleicht auch die Grundpreise. Siehe Link Seite 5. Arbeitspreis bis 30.10.2004 3,70 ct/kWh.

Gruss eislud

Offline eHonkey

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Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
« Antwort #68 am: 10. Januar 2007, 13:39:59 »
Vielen Dank, eislud,

ich werde wohl diesen Verbraucherpreis weiterhin zahlen (unter Vorbehalt), da ich ja auch weiterhin beziehe. Meine immense Nachzahlungsforderung kann ich damit erstmal zu den Akten legen. Wie schön!

In gespannter Erwartung vor allem, was da kommen mag...

Frank.

Offline eHonkey

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Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
« Antwort #69 am: 24. Januar 2007, 20:24:14 »
So, es ist so weit. Die Antwort der EMB liegt auf dem Tisch. Und eine Passage ist in diesem Forum nicht erwähnt worden.

Die EMB behauptet in ihrem Pamphlet:

Zitat
Das Amtsgericht Potsdam hat in seiner rechtskräftigen Entscheidung vom 15.05.2006 (Az: 22 C 386/05) bestätigt, dass die von EMB vorgenommene Preiserhöhung angemessen und nicht unbillig überhöht war....


Der Absatz mit dem Gewinneinbruch liegt mir nicht so vor, wie ihn fobie zitierte, sondern so:

Zitat
Der Materialaufwand, der sich im Wesentlichen (>99%) aus den Gaseinkaufskosten zusammensetzt, stieg von rund 184,2 Mio Euro im Jahre 2004 auf rund 237,1 Mio. Euro im Jahre 2005, also um mehr als 28,7%. Der Gasabsatz ging im gleichen Zeitraum sogar leicht um 0,8% zurück, so dass die Steigerung nur auf einen erhöhten Einkaufspreis zurückzuführen ist. Die Umsatzerlöse der EMB haben sich 2005 um fast 18,4% erhöht. Da die Umsatzerlöse wiederum fast vollständig (zu ca. 98%) aus dem Gasumsatz stammen, ist der Zuwachs auf die gestiegenen Ein- und Verkaufspreise zurückzuführen. Entgegen der Unterstellung der Verbraucherverbände ist damit aber kein Anstieg der Gewinne der EMB verbunden. Ganz im Gegenteil: Der Jahresgewinn ist um ca. 4,2 Mio. Euro auf 15,4 Mio. Euro gesunken, ist also um 21,4% zurückgegangen, da die EMB ihre Bezugskostensteigerung nicht voll an ihre Kunden weitergereicht hat.


Es folgt auch wieder der Hinweis, dass
Zitat
ein Recht auf Erhebung der Einrede der Unbilligkeit im Bereich der Gasversorgung nicht besteht und § 315 BGB nicht anwendbar ist, wie gewiss in der nächsten Zeit durch höchstrichterliche Entscheidung bestätigt werden wird.


(Die nächste Zeit dauert aber mittlerweile etwas)

Abgesehen davon, dass ich nicht verstehe, wieso sich jemand, der sich im Recht fühlt, so einen Mitteilungsdrang zu haben scheint, möchte ich nun wissen:

    Was ist an der o.g. Entscheidung vom Amtsgericht Potsdam dran?
    Gibt es in der Zwischenzeit irgendwelche neuen Erkenntnisse, etwa in Bezug auf die Anwendbarkeit der § 315?
    Soll ich auf den Brief antworten?
    Gibt es sonst hilfreiche neue Kommentare oder Hinweise?[/list:u]

    Danke für die Hilfe!

    Frank.

Offline RR-E-ft

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Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
« Antwort #70 am: 24. Januar 2007, 20:32:26 »
@eHonkey

Wer in einen Kampf ziehen will, sollte sich zunächst um das Rüstzeug kümmern, vor allem, wenn es gegen einen Gas- Riesen gehen soll.

Viele der bekannten Urteile sind berichtet und besprochen worden, die Potsdamer Urteile sind veröffentlicht, die Rechtslage ist vollumfänglich dargestellt und auch zum Stand der Verfahren vor dem BGH wurde berichtet.

Also bitte die notwendige Zeit investieren und insbesondere § 17 Abs. 1 Satz 3 GasGVV noch einmal gründlich lesen.

Offline fobie

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Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
« Antwort #71 am: 15. Februar 2007, 21:25:10 »
@eHonkey:
Da ich heute auch mal wieder Post von meinem Lieblingsversorger erhalten habe, bin ich doch gleich mal hierher gesurft.  Nur Mut!!!  Die Briefe werden bald in regelmäßigen Abständen ins Haus flattern (meistens mit Rückbrief (wie praktisch))!  Und die Drohungen werden auch immer draufstehen. Was so nach 5 Briefen auffällt, ist der Text.  Zu 90% immer derselbe, nur das die Forderung immer andere Beträge hat.

Also starke Nerven sind angesagt.

Habe heute in den Nachrichten gehört, daß die EU vorhat den EnergieMarkt aufzumischen. Nur Deutschland und Frankreich wollen da nicht mitmachen! Aha! Wen wunderts???

Achso noch zu meinem Brief.

Mein GVU hat ja nun doch meine von mir festgelegten Abschläge akzeptiert, aber er verrechnet immer den Abschlag mit der verweigerten Zahlung. So geht das jeden Monat. Hmmm   Und nun die 2.Mahnung.....

Kommt dann die gerichtliche Mahnung???   Hat jemand Erfahrung mit EMB bei diesem Prozedere??


Gruß fobie

Offline eHonkey

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Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
« Antwort #72 am: 16. Februar 2007, 09:08:17 »
Hallo fobie,

Zitat von: \"fobie\"
@eHonkey:
Da ich heute auch mal wieder Post von meinem Lieblingsversorger erhalten habe, bin ich doch gleich mal hierher gesurft.  Nur Mut!!!  Die Briefe werden bald in regelmäßigen Abständen ins Haus flattern (meistens mit Rückbrief (wie praktisch))!  Und die Drohungen werden auch immer draufstehen. Was so nach 5 Briefen auffällt, ist der Text.  Zu 90% immer derselbe, nur das die Forderung immer andere Beträge hat.

Also starke Nerven sind angesagt.


Vielen Dank für die moralische Unterstützung. Ich mache mich auf das Schlimmste gefasst, daher ist das überhaupt kein Problem. Im Gegenteil: im Moment wundere ich mich, dass es noch so ruhig ist im Briefkasten. Auf das vorherige Schreiben habe ich einfach nicht geantwortet. Wieso auch?


Zitat
Mein GVU hat ja nun doch meine von mir festgelegten Abschläge akzeptiert, aber er verrechnet immer den Abschlag mit der verweigerten Zahlung. So geht das jeden Monat. Hmmm   Und nun die 2.Mahnung.....

Kommt dann die gerichtliche Mahnung???   Hat jemand Erfahrung mit EMB bei diesem Prozedere??


Oben redest Du vom GVU, unten von der EMB. Ist nun die EMB Dein GVU? (Ich muss gerade spontan an Fanta 4 \'MfG\' denken :wink:)

Soweit ich aber weiß, kann die EMB doch verrechnen wie sie will, solange Du explizit in der Überweisung angibst, dass der Betrag den Abschlag für den jeweiligen Monat darstellt.

Schöne Grüße!

Offline fobie

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Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
« Antwort #73 am: 16. Februar 2007, 20:43:50 »
@ehonkey
Also mit  GVU (GasVersorgungsUnternehmen) ist natürlich EMB gemeint.

Und da ich die Abschläge per Dauerauftrag begleiche, damit sie immer pünktlich bezahlt werden, ist es ja nicht möglich explizit sie zu kennzeichnen. Ich habe immer "Abschlag für diesen Monat" als Vermerk in den Dauerauftrag eingetragen und das ist ja wohl auch eindeutig, aber anscheinend interessiert es dort niemanden.

Offline Cremer

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Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
« Antwort #74 am: 16. Februar 2007, 21:42:09 »
@fobie,

bei internetbanking kann man "terminisierte Überweisung" eingeben.

Dann muß man für jeden Abschlag eine anlegen.
MFG
Gerd Cremer
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