Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Erdgas Mark Brandenburg (EMB)  (Gelesen 54378 mal)

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Offline fobie

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Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
« Antwort #45 am: 29. November 2006, 10:36:01 »
Vorbei sind die ruhigen Nächte, denn heute kam mal wieder Post von der EMB!!!  Juhuuuuuu, den habe ich unter Würgereizen nur geöffnet und ich sollte Recht behalten.

Dort wurde mir mitgeteilt, daß ich doch zuwenig überwiesen hätte (Na ist doch klar, nach meinem Einspruch!) und man mir so helfen möchte meine Aufmerksamkeit wieder zu erlangen!!!

Mahngebühren sind natürlich auch gleich drauf und eine Frist von 7 Tagen zu überweisen. Werden die Mahnkosten nicht bezahlt, will EMB diese bei der nächsten Forderung mitdraufrechnen. Die können den Hals nicht voll genug kriegen!!!

Was wäre jetzt sinnvoll zu tun???  Einspruch gegen die Zahlungserrinnerung einlegen oder gar nix tun??? Oder doch zahlen?

EMB hat es geschafft mich ´OTTO-Normalverbraucher´ zu verunsichern, da sie ja meinen Einspruch zwecks Unbilligkeit der Preiserhöhung nicht akzeptieren.

Offline Cremer

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Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
« Antwort #46 am: 29. November 2006, 16:11:27 »
@fobie,

nix tun.

Aber wenn Sie Papier verbrauchen wollen, bitte, dann können Sie auch schreiben
MFG
Gerd Cremer
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Offline Monaco

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Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
« Antwort #47 am: 29. November 2006, 17:08:25 »
@fobie

Ob Ihr Versorger den Einspruch akzeptiert oder nicht, kann Ihnen doch egal sein. Sehen Sie es doch einmal positiv. Mit der Ablehnung Ihres Einspruchs hat man Ihnen eine Empfangsbestätigung geschickt. So konnten Sie immerhin die Kosten für ein Einschreiben sparen.

Und Sie akzeptieren die Preise der EMB ja auch nicht. So sind Sie sich vorläufig quitt. Nur wenn keiner von beiden nachgeben will, kommt ein (Schieds)Richter ins Spiel.

Beim "Beamtenmikado" hat derjenige verloren, der sich als erster bewegt. Hier ist die Situation ähnlich. Wer länger abwarten kann hat möglicherweise die besseren Karten. Und derjenige, der das Geld (noch) hat, sowieso.

Also harren Sie der Dinge, die da kommen mögen - oder auch nicht. Und haben Sie Geduld. Möglicherweise viiiiel Geduld ....


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline fobie

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Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
« Antwort #48 am: 29. November 2006, 20:46:11 »
Mein Dank an Euch Beiden!

Ihr gebt mir Kraft! Und ich werde noch nicht aufgeben.
 
Da ich noch ein bissel Papier übrig habe werde ich noch mal den Einspruchbrief drucken,schicken und EMB fragen ob sie den Brief nicht "aufmerksam" gelesen haben.  

Das ich die Abschlagszahlungen auch nicht akzeptiere, haben die wohl auch nicht gerafft! (Wollen doch echt 210€ im Monat.) Und da mache ich nicht mit!

Zum Glück habe ich ja die Einzugsermächtigung zurück gezogen.

Wollen mal sehen wer den längeren Atem hat.

Spätestens bei gerichtlicher Androhung werde ich mich bestimmt wieder vertrauensvoll an Euch wenden. Alle anderen Forumteilnehmer eingeschlossen.

Denn seit Wochen lese ich gerne hier im Forum und freue mich, daß es solche Vereine, engagierte Personen und hilfsbereite Mitmenschen gibt, die einem bei dieser schwierigen ´Bergtour´ beistehen.

Viele Grüße :D

Offline Cremer

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Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
« Antwort #49 am: 29. November 2006, 23:39:08 »
@fobie,

Die Höhe der Mhnungen von den SW KH liegen zur Zeit bei ca. 1900 € und bei meiner anderen Liegenschaft bei ca. 1850 €

Passieren tut zur Zeit nichts.
MFG
Gerd Cremer
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Offline fobie

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Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
« Antwort #50 am: 29. November 2006, 23:59:50 »
@Cremer

Na das sind ja Summen. Da wird einem ja schwindelig.

Seit 4 Stunden bin ich schon wieder am Lesen und Stöbern hier im Forum. Mir tun schon die Augen weh von den ganzen Urteilen und Paragraphen. Ächz..

Bin nämlich gerade dabei einen Liebesbrief an meinen GVU zu schicken, doch mir fehlen immer wieder die richtigen Worte und Beweise (sprich Urteile).

Also wird geschrieben und gelesen und geschrieben und gel.....

Nun überlege ich hin und her bei der Frage Sondervetragskunde oder Tarifkunde. JJaaaaaa....ich weiß es gibt schon genug Seiten hier im Forum zu diesem Thema. Aber das ist ja auch kein Wunder, denn die GVU verschönern ihre Angebote mit tollen Namen und locken die Kunden in alle möglichen Verträge.

Könnte mich jemand verbessern wenn ich falsch lieg??

Habe Gas entnommen bevor ich einen Gaslieferungsvertrag hatte
      --------->  also Tarifkunde ------Richtig bis hier  Oder?

Dann habe ich einen schriftlichen Vertrag über EMB Klassik 1  abgeschlossen mit Komfort 12, d.h. 12 Monate Laufzeit und Rabatt von 0,05ct./Kwh

Preisänderungen sind verbindlicher Bestandteil des Vertragsverhältnis.
(Ist das die sogenannte Preisänderungsklausel??????????)

Da schwanke ich dann, aber bin der Meinung immer noch Tarifkunde zu sein oder liege ich daneben??

Offline Cremer

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Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
« Antwort #51 am: 30. November 2006, 00:09:00 »
@fobie,

Nun, aus derSumme von meinem Haus sind alleine 650 € Nachforderung (Differenz) aus Rechnung 2005, macht also dann nur noch ca. 1300  €. Hatte Anfang 2006 die Abnschläge drastisch weiter gekürzt, damit auf alle Fälle eine Nachzahlung auf meine Rechnung erfolgt.
Wenn ca. 700 € Differenz (Rech SW zu meiner)  in 2006 raukommt, dann beträgt die Zahlung nur ca. 600 €, wegen stark gekürzte Abschläge.

Da ich ab 1.1.2007 einen neuen Vertrag vorgelegt bekam, mit der Maßgabe, dass, wenn ich diesen nicht akzeptiere, die SW mich in den Allg. Tarif sprich Grundversorgung einstufen werde. Dies hat zur Folge, weil kein Vertragsverhältnis vorliegt, dass ich dann für Gass keien Abschläge mehr zahlen werde. (Geld wird auf einem Konto gesammelt, weil irgendwann natürlich gezahlt werden muss)

Gas ohne Vertrag entnommen  :lol:  Richtig, Tarifkunde.

Übrigens, Einzugermächtigung nicht zurückziehen, sondern begrenzen !!

EMB Classic 1 ist nicht der Allg. Tarif, sprich Grundversorgung
MFG
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Offline fobie

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Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
« Antwort #52 am: 30. November 2006, 00:21:58 »
@cremer

Wenn der EMB Klassik 1 keine Grundversorgung ist dann bin ich also Sondervetragskunde. Und deshalb akzeptiert EMB meinen Einspruch nach §315 wohl nicht. Hmmmmm

Soll ich trotzdem bei der gekürzten Jahresabrechnung bleiben und die Eintugsermächtigung also auf die Abschläge begrenzen, wenn ich Sie richtig verstanden habe.

Offline Cremer

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Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
« Antwort #53 am: 30. November 2006, 10:15:16 »
@fobie,

das ist hier im Forum alles bereits besprochen worden.

Auch Tarife nach den sogenannten Sonderverträgen unterliegen dem § 315 BGB, sofern die Preise wie bei den anderen Tarifen bekannt sind und öffentlich vorliegen. Sie haben ja für diesen Vertrag keine speziellen, nur für Sie zutreffenden, Verhandlungen geführt.
MFG
Gerd Cremer
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Offline fobie

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Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
« Antwort #54 am: 30. November 2006, 11:21:58 »
@cremer

Danke. :D  War wohl schon zu spät gestern Nacht. Jetzt wo Sie das sagen geht mir auch ein Licht auf. Ja Sie haben Recht, ich habe ja keinen speziellen nur auf mich zugeschnittenen Vertrag abgeschlossen und die Preisänderungen wurden öffentlich über Presse, also unpersönlich bekannt gegeben.

Doch Bedenken habe ich, wenn ich nun die Einzugsermächtigung, wenn auch begrenzt  für die Abschläge, erteile. Da befürchte ich, daß EMB die Restschuld einfach mitabzieht. O.K. man kann per Bank ja wieder zurück buchen, aber das ewige hin un her bringt nicht wirklich viel. Denn EMB soll schließlich nur die von mir akzeptierten Abschläge abbuchen und nicht mehr.

Bin da skeptisch! EMB will aber eine Entscheidung ob nun Einzug oder Überweisung!!!

Komisch laut Vetrag,ist aber, daß man bei Klassik1 .. nur Einzug als Vetragsvorraussetzung sieht.

Offline Cremer

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Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
« Antwort #55 am: 30. November 2006, 15:51:08 »
@fobie,

Nun sie entziehen dem Versorger ja nicht die Einzugsermächtigung,

Sie begrenzen diese ja nur!! 8)

Dann obliegt es ihm, dies anzuerkennen oder nicht.

Damit hat er die Kündigungentscheidung, nicht Sie.  :shock:

Insofern können Sie nach Kündigung durch den Versorger Widerspruch einlegen und nach Ihrer Aufstellung mit Preisen abrechnen. :D
MFG
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Offline fobie

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Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
« Antwort #56 am: 30. November 2006, 16:05:19 »
@cremer,

d.h. auf deutsch, wenn EMB meine erteilte, begrenzte Einzugsermächtigung nicht passt, ist es möglich, daß EMB meinen Vertrag kündigt.
Und dann??? Steht mir die normale Grundversorgung zu meinen Abschlagszahlungen zu oder kann EMB dann sagen "NEEE nich mit uns, suchen sie sich einen anderen Anbieter!!!""" (hier in Brandenburg ist nur noch EWE als Konkurrent, aber fast die selebn Preise)

Offline Cremer

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Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
« Antwort #57 am: 30. November 2006, 23:00:36 »
@fobie,

richtig, wenn es der EMB nicht passt, kann der Vertrag gekündigt werden. Achtung, ob die Fristen eingehalten werden.

Legen Sie Widerspruch gemäß § 315 ein und Widerspruch gegen den Rußwurf aus dem günstigen Tarif.

Erstellen Sie Ihre eigene Jahresrechnung, wenn die von der EMB kommt und berechnen so, als ob Sie im günstigen Tarif sind.

Ein anderer Anbieter wird es bei Gas noch nicht geben.

Ferner können die EMB Sie nicht aus der Grundversorgung "rausschmeißen"
MFG
Gerd Cremer
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Offline Maverick

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Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
« Antwort #58 am: 30. November 2006, 23:31:13 »
@fobie

Hi,
Du bist in Sachen EMB nicht allein.
Habe auch die Jahresverbrauchsabrechnung bekommen (mir ging\'s genauso wie Dir) und werde noch weiter kürzen. Bin ja wahrscheinlich auch Sondervertragskunde.
Sehr lesenswert in diesem Zusammenhang übrigens: http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4910 (thanks @Fricke)
Komisch, wie die EMB sich immer doof stellt. Alles Masche. Meine beschränkte Einzugsermächtigung wollten sie irgendwann nicht mehr - jetzt überweise ich bereits seit ca. einem halben Jahr.

Also, bloss nicht unterkriegen lassen!
Beste Grüße,
Maverick
.... Maverick didn't come here to lose!

Offline fobie

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Erdgas Mark Brandenburg (EMB)
« Antwort #59 am: 30. November 2006, 23:51:25 »
Danke an alle Mitstreiter und Wegvorbereiter!

Habe meinen Liebesbrief an EMB fertig und bin mal gespannt, ob die meine begrenzte Einzugsermächtigung akzeptieren oder nicht.

Wenn nich, dann überweise ich halt....Pahh,pfffff  kostet mich dann ein Lächeln   :lol:

@Maverick :

Hast Du, der, für  den 1.1.07, angekündigten (ach so tollen) Preissenkung auch widersprochen. Denn laut ´RR-E-ft´ sollt man auch diese Änderung nicht billigen.

 

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